In der deutsch-dänischen Grenzregion gibt es zwei Dachprojekte, die Fördermittel für Schulprojekte zur Verfügung stellen.
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- Hilke Hartmann
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1 Finanzierung Hier finden Sie Möglichkeiten der Förderung von Schulaustauschprojekten und Schulpartnerschaften mit Schulen aus den dänischen Regionen Sjælland und Syddanmark. Besonders für eine längerfristige Kooperation lohnt es sich, mehrere Finanzierungsquellen zu nutzen. Inhaltsverzeichnis (verlinkt) Projektförderung Öffentliche und private Förderung Weiteres Projektförderung In der deutsch-dänischen Grenzregion gibt es zwei Dachprojekte, die Fördermittel für Schulprojekte zur Verfügung stellen. Interreg Projekt kultkit Für Austauschprojekte in der Fehmarnbeltregion bietet das Projekt kultkit noch bis Juli 2018 Fördermittel für Transport, Unterkunft und Sachkosten. Darüber hinaus werden die Reisekosten für ein Planungstreffen der Partnerschulen finanziert. Beratung bei der Hansestadt Lübeck: Petra Macht, Telefon: 0451/ , Für interessierte Schulen aus den Kreisen Plön und Ostholstein sowie der Stadt Fehmarn stehen weitere Ansprechpartner zur Verfügung: Kreis Ostholstein Kontakt: Nathalie Ard, Telefon: 04521/788275, Stadt Fehmarn Kontakt: Beate Burow, Telefon: 04371/506654,
2 Kreis Plön Kontakt: Elke Laurenat, Telefon: 04522/743510, Die Förderrichtlinien von kultkit finden Sie hier (PDF Download Förderkriterien) und auf der Internetseite von kultkit alle Informationen über das Projekt. Interreg Projekt KursKultur Das Projekt KursKultur der Region Sønderjylland-Schleswig vergibt noch bis Februar 2019 Fördermittel für deutsch-dänische Austauschprojekte. Hier besteht die Möglichkeit, kurzfristig die Übernahme von Reisekosten, Übernachtungskosten und Eintrittsgeldern für Schulfahrten zu beantragen. Beratung bei der Antragsstellung erhalten Sie bei Julia Bick, Telefon: , Die Projekte kultkit und KursKultur kooperieren miteinander und ermöglichen die finanzielle Unterstützung von Austauschprojekten zwischen Schulen in der gesamten deutschdänischen Grenzregion. Auch Vereine und andere Institutionen, die im Kinder- und Jugendbereich arbeiten und in die Aktivitäten eingebunden werden, erhalten eine Förderung. Eine gleichzeitige Förderung durch weitere EU-Fördermittel (z.b. Erasmus+) ist nicht möglich! Öffentliche und private Förderung Lübecker Bildungsfonds Der Lübecker Bildungsfonds fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Schulen und der Tagespflege. Für Schülerinnen und Schüler, die in Lübeck wohnen oder zu Schule gehen, können individuell Kosten für Schulfahrten übernommen werden. Im Sinne des Schulrechts muss es sich dabei um verpflichtende Schulfahrten im Klassenverbund handeln. Eine Förderung erhalten Familien, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen, Wohngeld sowie Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen BAföG erhalten, sich in Privatinsolvenz befinden ihren Kindern wichtige Angebote finanziell nicht ermöglichen können. Die Förderberechtigung der Schülerin oder des Schülers sowie die jeweilige Förderhöhe sind vorab mit dem Schulsekretariat zu klären! Kontakt: Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, Bereich Schule und Sport, Telefon: 0451/ , 2
3 Stiftungen In Schleswig-Holstein gibt es zahlreiche Stiftungen wie die Lübecker Possehl-Stiftung und die Michael-Haukohl-Stiftung. Je nach Stiftungszweck werden beispielsweise Bildungsangebote, Auslandserfahrungen und Klassenfahrten gefördert. In der Stiftungsdatenbank des Landes Schleswig-Holstein erhalten Sie nach Kategorien eine Übersicht auch kleiner, operativ fördernder Stiftungen in der Region. 5C4FD912A21AB53D848A Eine bundesweite Stiftungssuche ist beim Bundesverband Deutscher Stiftungen möglich. Schleswig-Holstein Die finanzielle Förderung von Schulpartnerschaften ist Länderangelegenheit. In Schleswig- Holstein erstattet das Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) im Rahmen von Schulpartnerschaften die Reisekosten für Lehr- und Begleitkräfte bei Schulwanderfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), dem Erlass und Leitfaden Lernen am anderen Ort. Für entsprechende Austauschprojekte mit einer dänischen Schule kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Schulaustauschprogramme mit Dänemark bestehen in Schleswig-Holstein nicht. Die Schulwanderfahrten sind im Rahmen des Budgets der jeweiligen Schulen von der Schulleitung zu genehmigen. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt auf Antrag nach dem BRKG. Das Land Schleswig-Holstein stellt pro Schulwanderfahrt im Rahmen einer Schulpartnerschaft 400,- Euro pro Schule für max. 2 Schulpartnerschaften jährlich insgesamt 800,- Euro zur Verfügung. Die Schulpartnerschaft und die geplanten Fahrten im Rahmen dieser sind dem Ministerium auf Anfrage jährlich mitzuteilen. Ansprechpartnerin im Ministerium für Schule und Berufsbildung ist Carola Kumstel, Telefon: 0431/ ; carola.kumstel@bimi.landsh.de. Zur Abrechnung der Reisekosten von Lehr- und Begleitkräften für Schulfahrten stehen die Formulare und der Antrag Genehmigung / Abrechnung einer Schulwanderfahrt auf der Internetseite des Landes unter Landesregierung > Ministerium für Schule und Berufsbildung > Außerschulisches Lernen > Lernen am anderen Ort als Download zur Verfügung. html Die einzelnen Bestimmungen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren zur Abrechnung der Reisekosten sind nachzulesen in der Handreichung für Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Begleitpersonen zur Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten bei Schulausflügen. hung.html 3
4 Deutschland und EU Für Austauschprogramme des Bundes und der EU im Schulbereich ist in Deutschland der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz zuständig. Das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ fördert u.a. strategische Schulpartnerschaften zur Weiterentwicklung von Lehr- und Lernansätzen an Schulen. Hier ist eine Zusammenarbeit mit Schulen in Dänemark möglich. Je nach dem Bedarf und der Zielsetzung einer Schule können für eine Förderung trilaterale Partnerschaften erforderlich sein und beispielsweise Schulen in Schweden, Finnland oder den Baltischen Staaten eingebunden werden. Austauschprogramme für Schulpartnerschaften und Projekte speziell mit Dänemark bestehen nicht. Der PAD ist in Deutschland die Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich. Die Broschüre Erasmus+ Schule in Europa gestalten bietet einen ersten Überblick über das EU-Bildungsprogramm im Schulbereich. Die Broschüre steht im Dokumentencenter des PAD als Download zur Verfügung. In den einzelnen Bundesländern unterstützen Moderatorinnen und Moderatoren die Umsetzung des Programms Erasmus+. Die Lehrkräfte beraten bei der Antrags- und Vorbereitungsphase und bieten Veranstaltungen an. Die Ansprechpersonen für Schleswig- Holstein finden Sie auf den Seiten des PAD unter Beratung > Schleswig-Holstein / Information zu ihrem Bundesland. Dort können Sie auch die landesspezifischen Regelungen für die Einreichung der Förderanträge im Programm Erasmus+ Schulbildung einsehen. Alle Informationen zum EU Bildungsprogramm Erasmus+ Schulbildung sind auf den Seiten des Landes Schleswig-Holsteins zu finden unter Themen und Aufgaben > Bildung International > Internationale Begegnungen > Erasmus+. E CE3CC709D56D Weiteres Informationen des Landes Schleswig-Holsteins zu internationalen Begegnungen im Schulbereich finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Berufsbildung unter Themen > Bildung International. Eine Übersicht über Förderinstitutionen für den Schulaustausch in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Initiative Austausch macht Schule. 4
5 Stand: Wir bemühen uns, die Informationen genau und vollständig zu halten. Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen. Kontakt Hansestadt Lübeck, Fachbereich Kultur und Bildung, Bereich Schule und Sport, Petra Macht, Telefon: 0451/ , Kronsforder Allee 2-6, Lübeck kultkit wird gefördert durch Interreg Deutschland-Danmark mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Erfahren Sie mehr über Deutschland-Danmark unter kultkit wird kofinanziert von den Projektpartnern und der Kulturregion Storstrøm. 5
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