Feuerschutz und Rettungsdienst - allg. Ordnungsrecht
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- Silvia Grosse
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1 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf - elektronische Post - Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister Landrätinnen und Landräte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über 17. August 2012 Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) RBrOAR Burchart Telefon Telefax franzmichael.burchart@mik.nrw.de die Leitstellen für Feuerschutz und den Rettungsdienst nachrichtlich: Bezirkregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Institut der Feuerwehr Münster Feuerschutz und Rettungsdienst - allg. Ordnungsrecht Gefahr für Rettungskräfte durch Fallschirmrettungssysteme an Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten Anlagen: -1 - Bei Meldungen über Flugunfälle und Außenlandungen von Kleinflugzeugen und Luftsportgeräten (Ultraleichtflugzeuge), wird in aller Regel der Einsatz der Feuerwehren und des Rettungsdienstes notwendig. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstr. 5, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 704, 709, 719 Haltestelle: Poststraße
2 Der Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr (SAR) informierte in diesem Zusammenhang bereits über mögliche Gefahren für Rettungskräfte durch Fallschirmrettungssysteme (Bailout Rescue Systems - BRS) an Kleinflugzeugen, die über einen kleinen Raketenantrieb einen Rettungsfallschirm heraus katapultieren. Seite 2 von 5 Für Rettungskräfte besteht Lebensgefahr, sollte sich der Retter in der Schussbahn des BRS befinden und das System nach Absturz in Folge einer Fehlfunktion oder Gewaltanwendung von außen zum Abschuss gebracht werden. Aus diesem Grunde werden in Abstimmung mit dem für die Luftaufsicht zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) die nachstehenden Informationen über die Wirkungsweise und die von dem Rettungssystem ausgehenden Gefahren zur Kenntnis gegeben. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Im Auftrag gez. Probst
3 Seite 3 von 5 Hinweise für Einsatzkräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes bei Flugunfällen bzw. Außenlandungen mit Kleinflugzeugen und Luftsportgeräten Gemäß Betriebsordnung für Luftfahrtgeräte (LuftBO) dürfen Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge) in der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem zugelassenen Rettungsgerät betrieben werden. Dieses Rettungsgerät ist in der Regel ein Gesamt- Rettungssystem, bei dem im Notfall das Fluggerät mit den Insassen an einem Fallschirm zu Boden gleitet. Mittlerweile sind diese Rettungsgeräte auch bei Experimental- und Leichtflugzeugen verbreitet, sowie bei den Flugzeugen vom Typ SR 20 bzw. SR 22 des amerikanischen Herstellers CIRRUS serienmäßig. Bei diesen Systemen wird meist durch eine mechanische Verbindung ein Raketenmotor gezündet, der den Rettungsschirm innerhalb von Millisekunden aus seinem Container zieht. Hierzu muss ein Auslösegriff (Farbe: rot), der sich in Reichweite des Piloten befindet, gezogen werden. Bei Betätigung wird über einen Bowdenzug ein Schlagbolzen mittels Feder gespannt. Nach einem definierten Weg löst sich das Seil des Bowdenzugs aus dem Raketenmotor und gibt den Schlagbolzen frei, der dann die Zündung des Raketentreibstoffs auslöst. Der Bowdenzug ist so konzipiert, dass das Auslöseseil zunächst lose und spannungsfrei innerhalb der Ummantelung geführt wird. Erst bei Betätigung spannt sich nach einigen Zentimetern das Seil und der Schlagbolzen wird gegen die Feder gespannt. Die Austrittsöffnung der Rakete ist gekennzeichnet (Markierung, Warnhinweis). Dieser Bereich ist zu beachten. Austrittsöffnungen können sich auf der Oberseite des Flugzeugrumpfes befinden, aber auch seitlich vom Rumpf.
4 Seite 4 von 5 Abb. 1: Beispiel eines Warnhinweises Abb. 2: oben Warnhinweis, darunter Austrittsöffnung
5 Seite 5 von 5 Bei Rettungsarbeiten ist darauf zu achten, dass der Bowdenzug nicht geknickt oder gedehnt wird. Bei einem hohen Zerstörungsgrad des Luftfahrzeugs kann es unter Umständen sein, dass der Bowdenzug für die Auslösung bereits gespannt ist. In diesem Fall ist besondere Vorsicht geboten. Wurde das Rettungssystem ausgelöst, geht von dem Raketen-Motor keine Gefahr mehr aus. Falls bei starkem Wind der geöffnete Rettungsfallschirm die Arbeiten behindert, so kann dieser durch Besprühen mit Wasser zum Einklappen gebracht werden. Ausgestattet mit den Systemen sind Ultraleichtflugzeuge (Kennzeichen D-Mxxx, ausgenommen Tragschrauber), Flugzeuge vom Typ CIRRUS SR20 bzw. SR22 und ggf. Experimental- und Leichtflugzeuge (Kennzeichen unterschiedlich, keine speziellen Merkmale) Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes: ml?nn=20286 sowie auf der Internetseite des für die Zulassung von Luftsportgeräten zuständigem Deutschen Aero Club e.v.
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