Alm/Weidemeldung RINDER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alm/Weidemeldung RINDER"

Transkript

1 K-Ö MERKBLATT (mit Ausfüllanleitung) Alm/Weidemeldung RINDER STAND MÄRZ 2015 Rinderkennzeichnung ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001

2 INHALT 1 Allgemeine Hinweise Wichtige Meldeinformationen Häufig gestellte Fragen Ausfüllanleitung Alm/Weidemeldung RINDER... 8 Feldbeschreibung Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES Ausfüllanleitung - Feldbeschreibung Das Internetserviceportal der AMA Ihre Möglichkeiten: RinderNET Rindermeldungen und Online- Lieferschein-Assistent Flächen Online-Erfassung von Flächenanträgen, Flächendigitalisierung (GIS), ÖPUL-Abfragen EBP Auszahlungsergebnisse zur Einheitlichen Betriebsprämie abfragen ekonto aktueller AMA Kontostand earchiv Dokumente und Anträge online abrufen epostkasten elektronische Bescheidzustellung Ihre Vorteile: einfach übersichtlich 7 Tage pro Woche sicher unbürokratisch von zu Hause Mit diesem Internetservice arbeiten bereits mehr als Kunden Nutzen auch Sie die vielen Vorteile. Fordern Sie Ihren PIN-Code unter oder telefonisch unter 01/ an Sie erhalten den PIN-Code per Post zugestellt. Im Internet erreichbar unter Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 2 von

3 1 Allgemeine Hinweise Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten die wichtigsten Regelungen zur Alm/Weidemeldung RINDER. Die zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften können Sie über Ihre zuständige Bezirksbauernkammer erhalten bzw. einsehen. Die Rechtstexte können auch unter eingesehen werden. Warum ist die Alpung bzw. der gemeinsame Weidegang von Rindern an die AMA- Rinderdatenbank zu melden? Rund 20 % des österreichischen Rinderbestandes wird jährlich auf eine Alm oder auf Gemeinschafts- bzw. Zinsweiden aufgetrieben. Gemäß nationaler Rinderkennzeichnungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 201/2008 idgf.) und der Entscheidung der Kommission (2001/672/EG idgf.) muss der Auftrieb auf Almen und Weiden an die AMA-Rinderdatenbank gemeldet werden, damit die Herkunft und alle Stationen im Leben eines Rindes nachvollzogen werden können. Vereinfachtes Meldesystem Im Falle einer Alpung bzw. Beweidung ist keine Doppelmeldung (Zugangs-/Abgangsmeldung), sondern wie bisher nur eine einfache Meldung erforderlich. Meldepflichtig ist der Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden der Obmann/die Obfrau). Die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (Auftrieb bzw. Abtrieb) in der AMA eingelangt sein. Hinweise zur Durchführung der Meldung von gealpten Rindern: In der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste sind seit 2010 keine Rinder mehr anzugeben. Diese Angaben werden direkt der Alm/Weidemeldung RINDER entnommen. Für eine Prämiengewährung der Maßnahmen ÖPUL, AZ und Direktzahlungen ist die fristgerechte Abgabe der Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste wie bisher erforderlich Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Bei der Alm/Weidemeldung RINDER muss ein voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum angegeben werden. Werden die Rinder zu einem anderen Datum abgetrieben, so ist das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Liegt der Alm/Weidebetrieb nicht in der Gemeinde des Herkunftsbetriebes, ist eine Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen, unabhängig davon, ob eine Vermischung von Rindern mehrerer Herkunftsbetriebe stattfindet. 2 Wichtige Meldeinformationen Für welchen Zeitraum kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden? Die Alm/Weidemeldung RINDER kann im Zeitraum von bis des aktuellen Jahres gemeldet werden. Für Weidezeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind Zu- und Abgangsmeldung durchzuführen. Wer ist für die ordnungsgemäße Alm/Weidemeldung RINDER zuständig? Für die fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER ist der Bewirtschafter der Alm, Gemeinschafts- oder Zinsweide bzw. bei Agrar-/Weidegemeinschaften der Obmann/die Obfrau zuständig. Die Meldung wird nur von jenem Betrieb (Alm, Gemeinschaftsweide, Zinsweide) durchgeführt, bei dem die Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 3 von

4 Tiere zugehen der Herkunftsbetrieb (Heimbetrieb) macht wie bisher nur eine Eintragung in seinem Bestandsverzeichnis Die vollständig ausgefüllte Alm/Weidemeldung RINDER muss binnen 15 Tagen nach dem erfolgten Auftrieb in der AMA eingelangt sein Welche Angaben enthält die Alm/Weidemeldung RINDER? Die Alm/Weidemeldung RINDER enthält folgende Angaben, die genaue Aufstellung entnehmen Sie der Ausfüllanleitung: Stammdaten der Alm/Weide Stammdaten des Herkunftsbetriebs (= Auftreiber = Tierhalter) Ohrmarken aller aufgetriebenen Rinder Herden- bzw. Einzelauftriebsdatum Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum Beantragung gemolkene Kuh gemäß ÖPUL-Kriterien (siehe auch Merkblatt ÖPUL 2015, Kapitel 5.16 Alpung und Behirtung ) Korrekturfelder für das tatsächliche Abtriebsdatum Die Richtigkeit der Angaben ist durch die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) zu bestätigen Wie kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden? Es gibt 2 Möglichkeiten, die Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen: 1. Schriftlich: Mit dem Meldeformular Alm/Weidemeldung RINDER weitere Erläuterungen finden Sie in der Ausfüllanleitung - oder gegebenenfalls mit dem Formular Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES (siehe diesbezügliches Kapitel). 2. Über Internet: Unter (RinderNET) kann die Alm/Weidemeldung RINDER sehr einfach über Erfassungsmasken eingegeben werden. Den notwendigen PIN-Code können Sie direkt auf telefonisch unter 01/ oder per unter tkz@ama.gv.at unter Angabe Ihrer Betriebsnummer anfordern. Bei der Meldung über das RinderNET muss der Bewirtschafter mit der Betriebsnummer der Alm bzw. Gemeinschaftsweide einsteigen, auf der die betreffenden Alm-/Weideflächen im Mehrfachantrag erfasst wurden. Der große Vorteil der Meldung über Internet ist, dass die eingegebenen Daten sofort auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten Ampelsystem (rot-gelb-grün) angezeigt werden. Diese Maßnahme stellt eine hohe Datenqualität sicher. Sollten während der Erfassung Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am Bildschirm mit der Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt. Eine erforderliche Korrektur ist durchzuführen bzw. zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen werden mit grüner Farbe angezeigt. Alm/Weidebetriebe, die ihre Tiere bereits über Agrar-Software EDV-mäßig erfasst haben (z.b. über Herdenmanagementprogramme), können mit dem eama-rindernet die vorhandenen Daten übernehmen, ohne die Tiere nochmals erfassen zu müssen. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie im eama/rindernet unter dem Menüpunkt Hilfe. Wo gibt es die erforderlichen Meldeformulare für die schriftliche Meldung? Die AMA sendet wie bisher allen Alm- und Weidebetrieben ausreichend Formulare zu, wenn diese im Vorjahr eine Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank abgegeben haben. Zusätzlich werden Leerformulare bei Ihrer örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer aufgelegt. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 4 von

5 Formulare für die Ersatzrind-Meldung können über Ihre Bezirksbauernkammer oder über im Bereich Formulare/Lebendrinderkennzeichnung abgerufen werden. Formulare der Ersatzrind-Meldung können auch kopiert werden. In welchen Fällen ist eine Alm/Weidemeldung RINDER für eine Alm oder Gemeinschaftsweide durchzuführen? Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist vorgeschrieben, wenn auf einer Alm/Gemeinschaftsweide Rinder verschiedener Herkunftsbetriebe/Auftreiber vermischt werden. Kommt es auf einer Alm/Gemeinschaftsweide zu keiner Vermischung von Rindern mehrerer Herkunftsbetriebe ist eine Alm/Weidemeldung RINDER nur dann durchzuführen, wenn der Herkunftsbetrieb in einer anderen Gemeinde als der Alm/Weidebetrieb liegt. Wird eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abgegeben, ist bei einem Auftrieb von Rindern auf diese Alm/Gemeinschaftsweide eine Alm/Weidemeldung RINDER in jedem Fall erforderlich. Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu melden, unter welcher die Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist. Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Muss für Tiere auf Zwischenweiden (Vor-/ Mai-/ Nachsäß oder Aste) eine Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben werden? Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist für eine Zwischenweide (z. B. Vor-/ Mai-/ Nachsäß oder Aste) abzugeben, wenn davor/danach kein meldepflichtiger Auftrieb auf eine Alm/Weide vorliegt oder es zu einer zusätzlichen Vermischung mit Rindern anderer Herkunftsbetriebe als der Hauptalm kommt. Wird für die Zwischenweide eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abgegeben, kann die Ausnahmeregelung nicht angewendet werden. Erfolgt in diesem Fall keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Welche Meldefristen müssen eingehalten werden? Die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (Auftrieb bzw. Abtrieb) in der AMA eingelangt sein. Für die Einhaltung der RKZ-Meldefrist ist das Einlangen der Meldung in der AMA ausschlaggebend. Der Postweg ist in der Frist enthalten und daher beim Absenden der Formulare zu berücksichtigen. Bei der Meldung über das eama-rindernet gilt das Erfassungsdatum als Meldedatum. Sollte durch das Einholen der Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/- weiden des Obmanns/der Obfrau) keine fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER an die AMA möglich sein, kann im Einzelfall die Alm/Weidemeldung RINDER ohne die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm/Weide übermittelt werden. Die fehlende Unterschrift wird in diesen Fällen von der AMA vom Bewirtschafter der Alm/Weide eingefordert. Wird die Unterschrift des Almbewirtschafters nicht fristgerecht nachgereicht, gelten die Tiere als nicht prämienfähig. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 5 von

6 Rinder, deren Auftrieb nicht innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist gemeldet wird, verlieren ihre Prämienfähigkeit für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie). Für AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen inkl. der gekoppelten Stützung können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum (Ende der Frist für die Abgabe der Alm-/Gemeinschaftsweide- Auftriebsliste) auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben bzw. gemeldet wurden. Folgen weitere Meldungen zu einem Standortwechsel (Weitertrieb, Abtrieb, Unterbrechung,...) der Rinder, muss die Meldung innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist in der AMA einlangen. Für die Gewährung der gekoppelten Stützung werden nur Auftriebe auf Almen berücksichtigt. Erfolgt der Alm/Weideauftrieb kurz vor dem , sodass eine Übermittlung der Meldung bis zum per Post nicht mehr möglich ist, wird empfohlen, die Meldung per eama RinderNET oder per Fax ( ) an die AMA durchzuführen. Bei der Faxübermittlung ist das Original des Formulars unabhängig davon per Post zu übermitteln. Damit kann sichergestellt werden, dass die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) berücksichtigt werden können. Die Übermittlung per Fax dient ausschließlich der Wahrung der Meldefrist. Eine Übermittlung des Originals per Post ist notwendig, da sonst die Meldung ungültig ist. Ist die Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank gleichzeitig ein Prämienantrag? Ja. Die Auftriebsdaten von Rindern werden seit 2010 ausschließlich aus der Alm/Weidemeldung RINDER entnommen. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss aber wie bisher fristgerecht abgegeben werden. Ist eine Unterbrechung der Alpung zulässig, wenn für die Alpung Förderungen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen) beantragt werden? Ein Abtrieb und Wiederauftrieb eines gealpten Tieres ist zulässig, der Wiederauftrieb muss aber spätestens am 10. Kalendertag nach dem Abtriebsdatum erfolgen. Die Meldung des Wiederauftriebs muss innerhalb von 15 Tagen in der AMA einlangen. Ist ein Verbringen von Rindern auf eine andere Alm/Weide zulässig, wenn für die Alpung Förderungen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen) beantragt werden? Ein Auftrieb auf weitere Almen/Weiden ist zulässig, die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb der 15- tägigen RKZ-Meldefrist in der AMA einlangen. Was ist zu beachten, wenn ein gealptes Tier verkauft wird? Verbleibt das Tier auf der Alm/Weide, muss trotzdem innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist eine neue Alm/Weidemeldung RINDER mit der neuen Herkunftsbetriebsnummer (= Betriebsnummer des Käufers) durchgeführt werden. (Sonderfall: Ersatzrind wechselt den Besitzer siehe Kapitel Ersatzrinder ) Nur bei rechtzeitiger Meldung und Erreichen der mindestens erforderlichen 60 Alpungstage kann das Tier für die Prämiengewährung (AZ, ÖPUL und Direktzahlungen) berücksichtigt werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 6 von

7 3 Häufig gestellte Fragen Was ist zu tun, wenn ein Kalb auf der Alm bzw. Weide geboren wird? Das Kalb muss mit Ohrmarken des Herkunftsbetriebs gekennzeichnet werden. Der Herkunftsbetrieb macht die erforderliche Geburtsmeldung und trägt das Kalb inklusive Alpungsvermerk in das Bestandsverzeichnis ein. Die Alm/Weidemeldung RINDER für das Kalb wird von der AMA automatisch (Geburtsdatum = Auftriebsdatum) mit dem voraussichtlichen Abtriebsdatum des Muttertieres durchgeführt. Zu beachten ist, dass auch beim Kalb eine Korrektur des Abtriebsdatums erforderlich ist, wenn der tatsächliche Abtrieb früher oder später als ursprünglich bekannt gegeben, erfolgt. Diese Korrektur kann formlos oder durch eine Ergänzung der Korrekturmeldung am Formular des Muttertieres erfolgen. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums verendet? Der Herkunftsbetrieb meldet eine Verendungsmeldung an die Rinderdatenbank. Eine allfällige Korrektur des Abtriebsdatums ist in diesem Fall nicht erforderlich, diese wird automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums von einer Alm/Weide direkt auf eine andere meldepflichtige Alm/Weide verbracht wird? Der Auftrieb auf die zweite Alm/Weide ist mit dem Formular Alm/Weidemeldung RINDER oder über das eama RinderNET an die AMA zu melden. Eine Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums der ersten Alm/Weidemeldung RINDER ist dann nicht erforderlich, wenn das Auftriebsdatum auf die zweite Alm/Weide vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum der ersten Alm liegt. Eine allfällige Korrektur des Datums des Abtriebs von der Alm/Weide wird in diesem Fall automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben wird und nicht zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung. Eine allfällige Korrektur des Datums des Abtriebs von der Alm/Weide ist in diesem Fall nicht erforderlich, diese wird automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben wird und nicht zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung. Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Nicht zulässig ist aus Gründen der Lesbarkeit die Übermittlung von Kopien des ersten oder zweiten Durchschlags per Fax. Die Übermittlung von Kopien des Durchschlags per Post ist möglich, wenn die Lesbarkeit aller Eintragungen gegeben ist. Die Korrektur muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (tatsächlicher Abtrieb) bei der AMA eingehen. Da die Daten der Alm/Weidemeldung RINDER für die Antragstellung verwendet werden, dürfen telefonische Korrekturen nicht angenommen werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 7 von

8 ein Tier vor oder nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatum auf den Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Nicht zulässig ist aus Gründen der Lesbarkeit die Übermittlung von Kopien des ersten oder zweiten Durchschlags per Fax. Die Übermittlung von Kopien des Durchschlags per Post ist möglich, wenn die Lesbarkeit aller Eintragungen gegeben ist. Die Korrektur muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (tatsächlicher Abtrieb) bei der AMA eingehen. Da die Daten der Alm/Weidemeldung RINDER für die Antragstellung verwendet werden, dürfen telefonische Korrekturen nicht angenommen werden. 4 Ausfüllanleitung Alm/Weidemeldung RINDER Allgemeine Informationen Hinweise zur Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER Tragen Sie alle erforderlichen Daten im Formular ein. Lesen Sie vor dem Ausfüllen der Alm/Weidemeldung RINDER das Merkblatt und die Ausfüllanleitung durch. Verwenden Sie einen dunklen Kugelschreiber (Farbe blau oder schwarz), keinesfalls einen Bleistift oder einen andersfärbigen Stift, da diese Formulare nicht automatisiert verarbeitet werden können. Die Alm/Weidemeldungen Rinder werden eingescannt und elektronisch verarbeitet. Dafür müssen Sie das Original des ausgefüllten Meldeformulars unbedingt mit der Post an die AMA senden. Beachten Sie die RKZ-Meldefrist von 15 Tagen. Das Einlangen der Meldung in der AMA ist ausschlaggebend Senden Sie die Originale (1. Seite) der ausgefüllten Formulare mit der Post an: Agrarmarkt Austria Dresdner Straße Wien Die zweite Seite des Meldeformulars (Durchschlag Alm/Weidebetrieb) verbleibt beim Alm/Weidebetrieb und ist für eine eventuelle Korrektur des Abtriebsdatums zu verwenden. Die dritte Seite des Meldeformulars (Durchschlag Auftreiber) verbleibt beim Herkunftsbetrieb/Auftreiber. Damit die beiden Durchschläge gut lesbar sind, ist es sehr wichtig, das Formular leserlich auszufüllen und dabei kräftig aufzudrücken. Falls Ihnen ein Fehler beim Eintragen passieren sollte, ist es erforderlich, die ganze Zeile (Ohrmarkennummer, Einzel-Auftriebsdatum und gemolkene Kuh) mit einem Lineal durchzustreichen. Wenn nicht das ganze Formular ausgefüllt wird, dürfen freibleibende Zeilen keinesfalls durchgestrichen werden, da dies die weitere automatisierte Bearbeitung behindert. Zusätzliche Vermerke auf dem Formular (z. B. Tiernamen, Geburtsdatum, etc.) behindern die automatisierte Bearbeitung und führen dadurch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 8 von

9 Sie können Ihre Alm/Weidemeldung RINDER auch über Internet unter durchführen. Hinweise und Erläuterungen zur Alm/Weidemeldung RINDER im RinderNET finden Sie unter Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Alm-/Weideauftrieb, ob der eama-pin-code noch gültig ist. Den notwendigen PIN-Code für das eama können Sie direkt auf der Startseite, telefonisch unter 01/ oder per unter unter Angabe Ihrer Betriebsnummer anfordern. Der eama-pin-code ist für den Hauptbetrieb und alle zugehörigen Teilbetriebe (Alm/Weiden) gültig. Bei der Eingabe der Alm/Weidemeldung ist darauf zu achten, mit der richtigen Betriebsnummer in den meisten Fällen die Alm/Weidebetriebsnummer ins eama einzusteigen. Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu melden, unter welcher die Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist. Über RinderNET erfasste Alm/Weidemeldungen RINDER werden bei der Übermittlung der Meldungen auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten Ampelsystem (rot-gelb-grün) angezeigt, wodurch Fehler sofort erkannt werden können. Sollten während der Erfassung Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am Bildschirm mit der Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt, die eingegebenen Daten sind unverzüglich zu überprüfen. Eine erforderliche Korrektur ist zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen werden mit grüner Farbe angezeigt. Allgemeine Informationen Hinweise zu Korrekturen Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums ist durch die Übermittlung des Durchschlags Alm/Weidebetrieb zu veranlassen. Keinesfalls ist hierfür ein neues Meldeformular Alm/Weidemeldung RINDER bzw. das Formular Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES zu verwenden. Übermitteln Sie die Korrekturen per Post bzw. per Fax unter an die AMA - Rinderkennzeichnung. Achten Sie darauf, dass Korrekturen erneut mit einer gültigen Unterschrift vom Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) zu bestätigen sind. Sie können Korrekturen auch im eama RinderNET über die Korrektur-Menüpunkte direkt und unbürokratisch durchführen. Beachten Sie dabei, dass die betreffenden Rinder auszuwählen sind, bei denen die Korrektur durchgeführt werden soll. RinderNET Rindermeldungen / Lieferschein-Assistent Ihre Möglichkeiten: Rindermeldungen durchführen Meldungen über Schnittstelle durchführen (Massenmeldung) Stallregister abrufen Tierinformationen abrufen Rinder-Lieferscheine online erstellen Ihre Vorteile: Kostenlose Meldung direkt an die AMA-Datenbank Meldung und Bestandsverzeichnis in einem Vorgang erledigen Kein separates Papierbestandsverzeichnis mehr notwendig Aktueller Tierbestand jederzeit abrufbar Kompletter Rinderlebenslauf online verwaltbar Im Internet anmelden unter Bereich RinderNet Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 9 von

10 Feldbeschreibung Beispiel Eva, 0815 Wahlort A T A T A T Muster Max Jahresangabe Almjahr Hier wird das Jahr eingetragen, für welches die Alm/Weidemeldung abgegeben wird. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 10 von

11 2. Alm/Weidebetriebsnummer In diesem Feld ist die Betriebsnummer des Alm/Weidebetriebes einzutragen. Normalerweise werden die Meldeformulare den Alm/Weidebetrieben von der AMA zugesandt - in diesen Fällen ist dieses Feld bereits ausgefüllt. Bei Verwendung von Leerformularen (z.b. Zinsweidemeldung) ist hier die landwirtschaftliche Betriebsnummer des Alm/Weidebetriebes (meldender Betrieb) händisch einzutragen. 3. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift Sofern nicht bereits vorgedruckt, sind hier Name und Anschrift des Bewirtschafters der Alm/Weide (meldender Betrieb) einzutragen. 4. Alm/Weide: Obmann/Obfrau Sofern nicht bereits vorgedruckt, ist hier bei Personengemeinschaften der Name des Zeichnungsberechtigten einzutragen. 5. Herkunftsbetriebsnummer Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Auftreiber) der Tiere einzutragen. Beachten Sie, dass pro Herkunftsbetrieb jeweils ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss. Pro Formular können bis zu 15 Rinder gemeldet werden. 6. BewirtschafterIn Herkunftsbetrieb: Name, Wohnanschrift Hier sind Name und Anschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen. 7. Herden-Auftriebsdatum Hier ist das Auftriebsdatum einzutragen. Wenn alle Tiere von einem Herkunftsbetrieb am selben Tag aufgetrieben werden, genügt es, wenn Sie nur das Herden-Auftriebsdatum eintragen. Verwenden Sie beim Ausfüllen der Datumsfelder immer die Reihenfolge Tag, Monat, jeweils 2-stellig. 8. Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum Hier ist das voraussichtliche Abtriebsdatum einzutragen. Wenn Tiere auf verschiedenen meldepflichtigen Almen/Weiden aufgetrieben werden, ist als voraussichtliches Abtriebsdatum immer das Datum des Wechsels zur nächsten Alm/Weide anzugeben. 9. Ohrmarke Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des aufgetriebenen Rindes einzutragen. Österreichische Ohrmarken bestehen immer aus AT und 9 Ziffern. 10. Einzel-Auftriebsdatum Das Einzel-Auftriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Auftriebsdatum einzelner Tiere vom Herden-Auftriebsdatum unterscheidet. 11. Gemolkene Kuh Hier ist einzutragen, ob das Tier entsprechend der ÖPUL Maßnahme Alpung und Behirtung als gemolkene Kuh gilt (siehe auch Merkblatt ÖPUL 2015, Kapitel 5.16 Alpung und Behirtung ). Hatte eine gemolkene Kuh bereits eine Totgeburt, so ist vom Tierhalter eine Totgeburtsmeldung mit dem Formular Bestätigung über die Totgeburt eines Rindes an die AMA zu melden. Nur so kann das Tier als gemolkene Kuh berücksichtigt werden. Das Formular kann über Ihre örtlich zuständige Bezirksbauernkammer oder über unter Formulare/Tierprämien abgerufen werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 11 von

12 12. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) einzutragen. Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht gültig. 13. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen. Dieses Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich. KORREKTURFELDER 14. Herden-Abtriebsdatum Hier ist das Abtriebsdatum einzutragen. Wenn alle auf dem Formular angeführten Tiere am selben Tag abgetrieben werden, genügt es, wenn Sie das tatsächliche Abtriebsdatum im Korrekturfeld Herden- Abtriebsdatum eintragen. 15. Einzel-Abtriebsdatum Das Einzel-Abtriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Abtriebsdatum einzelner Tiere vom Herden- Abtriebsdatum unterscheidet. Wird das Abtriebsdatum der gesamten Herde und auch das von einzelnen Tiere korrigiert, so muss dies am Formular eindeutig erkennbar sein. Bei Einzeltieren muss daher bei jedem betroffenen Tier das Datum eingetragen werden. 16. Datum und Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier sind das Datum der Korrektur und die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) einzutragen. Falls die von der AMA zugesandten personalisierten Formulare nicht ausreichen bzw. wenn Sie die Meldung auf eine nicht vorgedruckte Alm/Weidebetriebsnummer durchführen wollen, erhalten Sie zusätzliche Leerformulare bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer. Für Bewirtschafter von Zinsweiden liegen diese Leerformulare ebenfalls bei der zuständigen Bezirksbauernkammer auf. 5 Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES Wann muss eine Ersatztiermeldung gemacht werden? Grundsätzlich ist eine Ersatztiermeldung nur notwendig, wenn Fördermaßnahmen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen ausgenommen gekoppelte Stützung) in Anspruch genommen werden. Für die Meldung ist der Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden der Obmann/die Obfrau) zuständig. Folgende Fälle können als Fortsetzung einer bereits gemeldeten Alpung angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist die Meldung mittels des Formulars Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES. 1. Ein Tier wird vorzeitig abgetrieben und die restlichen Alpungstage sollen durch ein ERSATZRIND eingehalten werden. Dies darf gegebenenfalls auch mit einem Wechsel der Alm/Gemeinschaftsweide einhergehen. 2. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird noch auf eine andere Alm/Gemeinschaftsweide weitergetrieben (= Wechsel der Alm/Gemeinschaftsweide). 3. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird auf der Alm/Weide verkauft (= Änderung des Herkunftsbetriebs/Tierhalters). Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 12 von

13 Wird in den genannten Fällen eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben, kann die Alpung nicht als Fortsetzung angerechnet werden, sondern wird unabhängig als neuer Auftrieb betrachtet und auf Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen geprüft. Beispiel 1: Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Dieses Ersatztier (Tier 2) wird auf die Alm A aufgetrieben, der Auftrieb mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES gemeldet und dort die restlichen 40 Tage gealpt. (siehe Punkt 1) Beispiel 2 (Spezialfall): Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Der Tierhalter hatte aber bereits die Absicht, dieses Tier auf Alm B zu treiben und treibt nun ein Ersatztier (Tier 2) direkt auf die Alm B, die Meldung erfolgt mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES (siehe Punkt 1 mit Almwechsel). Das Ersatztier (Tier 2) auf Alm B soll nach 20 Tagen wieder auf Alm A (für 30 Tage) aufgetrieben werden. Wird nochmals eine Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES abgegeben, zählen für Tier 1 70 Alpungstage eine Prämiengewährung ist möglich. Wird jedoch stattdessen eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben, zählen für Tier 1 40 Alpungstage und für Tier 2 30 Alpungstage (sofern die Meldung bis zum erfolgte) beide Zeiträume sind zu kurz, es kann keine Prämie gewährt werden. Folgende Fristen müssen eingehalten werden: Auch für Ersatzmeldungen ist die 15-tägige RKZ-Meldefrist laut Sonderrichtlinie AZ 2015 einzuhalten. Spätestens 10 Kalendertage nach Abtrieb des ursprünglich beantragten Tieres muss das Ersatztier auf einer Alm/Gemeinschaftsweide stehen. Folgende Kriterien müssen für die Anerkennung als Ersatzrind erfüllt sein: Abgabe des Formulars Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES. Das Ersatztier muss der gleichen Alterskategorie wie das ursprünglich beantragte Tier (per 1.7. des Kalenderjahres) angehören (z.b. ein jüngeres Tier kann nicht durch ein älteres ersetzt werden). Eine Milchkuh (gemolkene Kuh) kann nur durch eine Milchkuh (gemolkene Kuh) ersetzt werden. Ein Rind (Großrasse) kann nur durch ein Rind (Großrasse) ersetzt werden. Ein Zwergrind kann nur durch ein Zwergrind ersetzt werden. (Gemäß Sonderrichtlinie AZ 2015.) Das Ersatztier muss vom gleichen Tierhalter (= jener, dem das ursprüngliche Tier am Tag des Abtriebs gehört hat) aufgetrieben werden (Ausnahme: siehe Punkt 3). Wird ein Kriterium nicht erfüllt, so zählt das Tier nicht als Ersatztier. Statt der Ersatztiermeldung muss dann eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben werden. Wenn durch diese die Förderungsvoraussetzungen (z.b. Einhaltung aller Fristen) erfüllt werden, ist eine eigenständige Prämiengewährung möglich. Gibt es Plausibilitätsfehler bei dem ursprünglich beantragten Tier, werden die Ersatztiere für dieses Tier nicht berücksichtigt. Wird bei vorzeitigem Abtrieb ein Antrag auf höhere Gewalt oder bewirtschaftungsverändernde Umstände, auf die der Förderungswerber keinen Einfluss hat, gestellt, so ist es nicht unbedingt erforderlich, ein Ersatztier nachzustellen. Sollte aber der Fall eintreten, dass der Antrag abgelehnt werden muss, kann keine Prämie für das vorzeitig abgetriebene Tier gewährt werden. Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm/Gemeinschaftsweide finden Sie unter im Bereich Merkblätter/AZ. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 13 von

14 Ausfüllanleitung - Feldbeschreibung Agrargemeinschaft Musteralm Musterort Ort 2 Muster Max A T Agrargemeinschaft Musteralm Musterort Ort Muster Max Beispiel Eva, 0815 Wahlort 2 A T Muster Max 8 Punkt 1: Angaben zum vorzeitig abgetriebenen Rind 1. Alm/Weidebetriebsnummer In diesem Feld ist die Alm/Weidebetriebsnummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 2. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift und Alm/Weide: Obmann/Obfrau Nur auszufüllen, wenn die Alm/Weide von der Alm/Weide des Ersatzrindes (Block 2) abweicht. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 14 von

15 3. Herkunftsbetriebsnummer Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Tierhalters) des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 4. Ohrmarke Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 5. Tatsächliches Abtriebsdatum Hier ist das Abtriebsdatum des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. Diese Angabe gilt nur dann als Korrektur des Abtriebsdatums, wenn das Ersatztier wieder auf die gleiche Alm/Weide aufgetrieben wird. Sofern es nicht möglich ist, die 15-tägige RKZ-Meldefrist über dieses Formular einzuhalten, muss die Korrektur unabhängig vom Ersatz gemeldet werden (siehe dazu Ausfüllanleitung des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER ). Punkt 2: Angaben zum Ersatzrind 6. Meldungsdaten zum Ersatzrind Hier sind die Daten des Ersatzrindes wie bei einer Alm/Weidemeldung RINDER anzugeben. 7. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) des Ersatzrindes einzutragen. Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht gültig. 8. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs des Ersatzrindes einzutragen. Dieses Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich. Korrektur des Abtriebsdatums des Ersatzrindes: Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums des Ersatzrindes ist formlos möglich. Achten Sie darauf, dass Korrekturen vom Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) unterschrieben sind. Dieses Merkblatt dient zur Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer Geltung. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern bzw. die Mitarbeiter der AMA Rinderkennzeichnung unter 01/ zur Verfügung Impressum Informationen gemäß 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GB II/Abt.4/Ref.24, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, UID-Nr.: ATU , DVR-Nr.: , Telefon: , Fax: , tkz@ama.gv.at Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß 2 AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß 25 AMA-Gesetz der Aufsicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Bildnachweis Franz Löscher (AMA) Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 15 von

Produktbeschreibung elektronischer Lieferschein-Assistent (elisa)

Produktbeschreibung elektronischer Lieferschein-Assistent (elisa) Produktbeschreibung elektronischer Lieferschein-Assistent (elisa) über eama RinderNET Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Funktionsweise des elektronischen Lieferschein-Assistenten... 2 2.1 Menüpunkt Lieferschein-Assistent...

Mehr

Verlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Verlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. für den Bereich. Vieh und Fleisch. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 P.b.b. Verlagspostamt 1200 Wien 380170W95U Verlautbarungsblatt der Agrar Markt Austria für den Bereich Vieh und Fleisch A-1200 Wien, Dresdner Straße 70 Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Mehr

Heimtierdatenbank für Onlinemelder

Heimtierdatenbank für Onlinemelder Version 1.4 Dokumenthistorie Datum Tätigkeit durchgeführt von abgenommen von 21.10.2010 Erstversion des Dokuments BMG-IT BMG-IT 27.10.2010 Überarbeitung des Dokuments BMG-IT BMG-IT 01.05.2012 Qualitätssicherung

Mehr

Allgemeine Anmerkungen:

Allgemeine Anmerkungen: Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 A-1200 Wien www.ama.at DVR: 071988 Ausfüllanleitung zum Antrag zur Förderung eines Vorhabens entsprechend sonstige Maßnahmen des Österreichischen Programms für die

Mehr

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Stand: Oktober 2014 Erläuterungen In Österreich sind Transplantation und Organspende im Organtransplantationsgesetz

Mehr

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines

Mehr

Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG. Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren

Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG. Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren Monatliches Meldeverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer 2 Einleitung So funktioniert

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1 AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG M 1 zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG FORST zur Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des Förderungsantrages

Mehr

P2 - Ausfuhren von Teigwaren in die USA

P2 - Ausfuhren von Teigwaren in die USA P2 - Ausfuhren von Teigwaren in die USA MERKBLATT Stand: 13.09.2011 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 I N H A L T Seite 1. Allgemeines... 3 2. Rechtsgrundlagen... 3 3. Bescheinigung

Mehr

Wichtige Informationen. zum

Wichtige Informationen. zum Wichtige Informationen zum RDV4M Eigenbestandsbesamer-Modul Stand, 14. November 2007 Inhalt 1. Anmeldung... 3 2. Erfassung... 4 2.1 Korrektur... 5 3. Dokumentation... 6 3.1 Geburtsmeldungen... 6 3.2 Allgemeiner

Mehr

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung EHVR / QHVR Seite 1 von 15

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung EHVR / QHVR Seite 1 von 15 Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung EHVR / QHVR Seite 1 von 15 1. BENUTZERREGISTRIERUNG... 1 1.1. ERSTREGISTRIERUNG... 1 1.2. WEITERE OPTIONEN DER BENUTZERREGISTRIERUNG... 4 1.3.

Mehr

Handbuch. Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG

Handbuch. Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG Handbuch Depotübertragung gem. 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG Seite 2 von 24 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEIN... 3 1.1. Rechtliche Grundlage:... 3 2. ERFASSUNG DEPOTÜBERTRAGUNG IM DIALOGVERFAHREN... 4 3. DEPOTÜBERTRAGUNG

Mehr

Antragserfassung für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) mit XNotar

Antragserfassung für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) mit XNotar Antragserfassung für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) mit XNotar Stand: 15. Juni 2012 Gesamtseiten: 17 erstellt von: Westernacher Products & Services AG www.westernacher.com NotarNet GmbH

Mehr

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1.

AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. AUSFÜLLHILFE FÜR FÖRDERUNGSANTRAG 4.1.1. zur Förderung eines Vorhabens des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020 1. ALLGEMEINE ANGABEN Für alle Datumsfelder des

Mehr

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung zur Bankenabgabe Seite 1 von 15

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung zur Bankenabgabe Seite 1 von 15 Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung zur Bankenabgabe Seite 1 von 15 1. HINWEISE / NEUHEITEN BEI DER ERFASSUNG DER MELDUNG ZUR BANKENABGABE FÜR DAS BEITRAGSJAHR 2015... 1 2. BENUTZERREGISTRIERUNG...

Mehr

MERKBLATT. Stand: 22. September 2015

MERKBLATT. Stand: 22. September 2015 K-Ö Einfuhrzollkontingent GATT III - Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern für den Zeitraum 1. Jänner 2016 31. März 2016 MERKBLATT Stand: 22. September 2015 ZERTIFIZIERTES

Mehr

Mutterschaf. Anleitung zur Demoversion

Mutterschaf. Anleitung zur Demoversion Mutterschaf Anleitung zur Demoversion Inhaltsverzeichnis Anleitung zur Demoversion AGRIS-Mutterschaf 1 Installieren der Demoversion...3 2 Starten des Programmes...3 3 Eigenen Betrieb beginnen...3 4 Viehbericht

Mehr

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde?

8. 1. 2013 Wie stelle ich fest, ob mein Antrag erfolgreich in dem Mautrabattsystem zugestellt wurde? Mautrabattsystem Aktualitäten 14. 1. 2013 Wie bei der Verlust oder Entwendung des Nummernschilder fortzugehen, um das Anrecht auf Mautrabatt nicht zu verlieren oder das Mautrabatt zu reduzieren. Wurde

Mehr

ACS Data Systems AG. Bestellungen. (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen. ACS Data Systems AG. Bozen / Brixen / Trient. Tel +39 0472 27 27 27

ACS Data Systems AG. Bestellungen. (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen. ACS Data Systems AG. Bozen / Brixen / Trient. Tel +39 0472 27 27 27 ACS Data Systems AG Bestellungen (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen ACS Data Systems AG Bozen / Brixen / Trient Tel +39 0472 27 27 27 obu@acs.it 2 Inhaltsverzeichnis 1. BESTELLUNGEN... 3 1.1

Mehr

Erklärung über die Bedienung des Online Datenzentrums.

Erklärung über die Bedienung des Online Datenzentrums. July Seite 1 30.07.15 Erklärung über die Bedienung des Online Datenzentrums. Das Datenzentrum verfügt über mehrere Ebenen. 1.) Verwaltung der Stammdaten des Vereines 2.) Verwaltung aller Stammdaten Verein/SpielerInnen

Mehr

Nordrhein-Westfälischer Dartverband e.v.

Nordrhein-Westfälischer Dartverband e.v. Mitglied im LandesSportBund NRW - Geschäftsstelle - Bismarckstr. 79, 45881 Gelsenkirchen, Tel. 0209-98890586, Fax 0209-98890338, email: nwdv@nwdv.com Tel. Erreichbarkeit: Dienstags 13.30-15.00 Uhr, Donnerstags

Mehr

Mistabgabe muss dokumentiert werden

Mistabgabe muss dokumentiert werden Mistabgabe muss dokumentiert werden Auch Pferdehalter müssen Mistabgaben dokumentieren. Was bei der überbetrieblichen Wirtschaftsdüngerverwertung zu beachten ist, erläutert Gösta- Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer

Mehr

Formular Umsatzsteuervergütung - Ausfüllanleitung (nach erfolgter Registrierung) Stand: März 2013

Formular Umsatzsteuervergütung - Ausfüllanleitung (nach erfolgter Registrierung) Stand: März 2013 Formular Umsatzsteuervergütung - Ausfüllanleitung (nach erfolgter Registrierung) Stand: März 2013 1 Login BOP-Portal Für die USt-Vergütung inländischer Unternehmer ist derzeit nur die Auswahl Software-Zertifikat

Mehr

Anleitung VR-Networld Software 5

Anleitung VR-Networld Software 5 Die Version 5 der VR-NetWorld Software erfordert zwingend die Eingabe eines Lizenzschlüssels innerhalb von 60 Tagen nach der Installation. Sofern Sie diesen noch nicht erhalten haben, können Sie ihn über

Mehr

SCHULOBST und -GEMÜSE

SCHULOBST und -GEMÜSE K-Ö SCHULOBST und -GEMÜSE MERKBLATT Stand: 22.10.2015 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001 I N H A L T Seite 1.

Mehr

ELSTER und Zusammenfassende Meldungen

ELSTER und Zusammenfassende Meldungen ELSTER und Zusammenfassende Meldungen Stand 02/2012 Allgemein... 2 ELSTER & Zusammenfassende Meldung... 2 Voraussetzungen... 2 Einstellungen für ELSTER... 3 Zertifikat beantragen und einlesen... 4 Installation...

Mehr

Anleitung Ausfüllen der Statistikmeldung

Anleitung Ausfüllen der Statistikmeldung 1. Software Erfordernisse (Getestet für) Windows 7 oder höher Anleitung Ausfüllen der Statistikmeldung 2. Aufbau der Excel-Arbeitsmappe Beim Öffnen muss Ausführen von Makros aktiviert werden, damit die

Mehr

Ablaufbeschreibung Einrichtung EBICS in ProfiCash

Ablaufbeschreibung Einrichtung EBICS in ProfiCash 1.) Zunächst müssen Sie in der BPD-Verwaltung eine Kennung für EBICS anlegen. Änderungen an der BPD können nur vom Anwender Master durchgeführt werden. 2. Hier werden die entsprechenden Parameter eingegeben.

Mehr

RDV-MOBIL. Mobiler Zugriff für LKV Mitgliedsbetriebe Juni 2013 - v1306

RDV-MOBIL. Mobiler Zugriff für LKV Mitgliedsbetriebe Juni 2013 - v1306 RDV-MOBIL Mobiler Zugriff für LKV Mitgliedsbetriebe Juni 2013 - v1306 ZuchtData, 2013 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Login 4 Module 6 Tier 7 Tierinfo 9 Tierdetail 10 Listen 18 Brunst 19 Besamung 20 TU

Mehr

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung zum Baseler Zinsrisikoeffizienten

Kurzanleitung zum Erfassungsportal am Beispiel der Meldung zum Baseler Zinsrisikoeffizienten Seite 1 von 14 1. BENUTZERREGISTRIERUNG... 1 1.1. ERSTREGISTRIERUNG... 1 1.2. WEITERE OPTIONEN DER BENUTZERREGISTRIERUNG... 4 1.3. FOLGEREGISTRIERUNG / BENUTZERVERWALTUNG... 4 2. ERFASSUNGSPORTAL AM BEISPIEL

Mehr

Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen

Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen K-Ö Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen MERKBLATT für Unternehmer Durchführung der Meldeverpflichtung Stand: 11.09.2013 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001

Mehr

Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren

Checkliste zur Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren Dok.-Nr.: 1050254 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 22.07.2014 Relevant für: Kapitalertragsteuer 2013 Kapitalertragsteuer 2014 Körperschaftsteuer VZ 2012 Körperschaftsteuer VZ 2013 Checkliste zur

Mehr

Einrichtung einer unpersonalisierten HBCI-Karte in der VR-NetWorld Software

Einrichtung einer unpersonalisierten HBCI-Karte in der VR-NetWorld Software Einrichtung einer unpersonalisierten HBCI-Karte in der VR-NetWorld Software Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bitte benutzen Sie zur Einrichtung einer Bankverbindung mit Ihrer unpersonalisierten

Mehr

Registrierung als webkess-benutzer

Registrierung als webkess-benutzer Registrierung als webkess-benutzer Ihre Registrierung als Benutzer ist Voraussetzung für den Zugang und die Teilnahme bei webkess. Einzige Voraussetzung für die Registrierung als Benutzer ist eine gültige

Mehr

Übersicht zur Lastschriftverwaltung im Online-Banking für Vereine

Übersicht zur Lastschriftverwaltung im Online-Banking für Vereine Übersicht zur Lastschriftverwaltung im Online-Banking für Vereine 1.a) Sie starten über unsere homepage www.vb-untere-saar.de und wählen dort den Bereich im Online-Banking für Vereine und Firmenkunden

Mehr

Online-Hilfe der Fachaufgabe im Einsatzgebiet im Ausbildungsberuf Industriekaufmann / Industriekauffrau

Online-Hilfe der Fachaufgabe im Einsatzgebiet im Ausbildungsberuf Industriekaufmann / Industriekauffrau Online-Hilfe der Fachaufgabe im Einsatzgebiet im Ausbildungsberuf Industriekaufmann / Industriekauffrau Bearbeitung durch Prüfling Antrag einreichen Ruft der Prüfling die ihm mitgeteilte Zugangsseite zu

Mehr

FINANZOnline mit WebService

FINANZOnline mit WebService Orlando-Professional FINANZOnline mit WebService Seite 1 von 10 FINANZOnline mit WebService Die Nutzung des Webservice stellt eine wesentlich komfortablere Möglichkeit der Übertragung via FINANZ- Online

Mehr

swissict Salärumfrage 2015 Bedienungsanleitung Datenerfassung Online-Tool

swissict Salärumfrage 2015 Bedienungsanleitung Datenerfassung Online-Tool swissict Salärumfrage 015 Bedienungsanleitung Datenerfassung Online-Tool swissict Vulkanstrasse 10 8048 Zürich Tel. 04 6 40 6 salaerumfrage@swissict.ch Neuerungen per 015 Warnungen Das Tool wurde mit ausformulierten

Mehr

Ausfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung

Ausfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung Förderprogramm A/W Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung

Mehr

Leitfaden für die erweiterten Funktionen in der Datenbank (https://spider.stiftung-spi.de)

Leitfaden für die erweiterten Funktionen in der Datenbank (https://spider.stiftung-spi.de) Leitfaden für die erweiterten Funktionen in der Datenbank (https://spider.stiftung-spi.de) A) Erstellen der Ergebnisdokumentationen: In der Ergebnisdokumentation stellen Sie in 30 Zeilen (max. 3000 Zeichen)

Mehr

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak.de/leistungserbringer Oktober 2015

Mehr

CAPELO ERGÄNZUNGEN ZUR LAUFBAHNAKTE

CAPELO ERGÄNZUNGEN ZUR LAUFBAHNAKTE CAPELO ERGÄNZUNGEN ZUR LAUFBAHNAKTE Benutzerhandbuch für die Online-Anwendung 11.04.2011 Tour du Midi / Zuidertoren Bruxelles1060 Brussel T +32 (0)2 791 50 00 F +32 (0)2 791 50 99 www.capelo.be Ein Programm

Mehr

Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank Kurzanleitung für Tierärzte

Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank Kurzanleitung für Tierärzte Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank Version: 01.01.2014 (Stand 01.03.2013) Status: E Inhaltsverzeichnis 1 Erste Schritte... 3 1.1 Anmelden in der Antibiotikadatenbank... 3 1.2 Startbild... 4 2 Tierhalter

Mehr

Bedienungsanleitung für den Formularserver

Bedienungsanleitung für den Formularserver Bedienungsanleitung für den Formularserver An dieser Stelle erhalten Sie Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Ihre Gründungsformalitäten selbstständig durchzuführen. Am besten drucken Sie sich diese Seiten

Mehr

Sicherheiten in Form von Bürgschaften, die bei der Beantragung von Lizenzen bei der BLE zu hinterlegen sind

Sicherheiten in Form von Bürgschaften, die bei der Beantragung von Lizenzen bei der BLE zu hinterlegen sind Referat Lizenzen Bonn, 14.10.2014 Informationen zur Bekanntmachung zu Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisationen und Handelsregelungen der Europäischen

Mehr

Kunderegistrierung am egeodata Austria Portal

Kunderegistrierung am egeodata Austria Portal Kunderegistrierung am egeodata Austria Portal Dieses Tutorial soll zeigen, wie sich ein neuer Kunde am egeodata Austria Portal registriert. Die Registrierung ist erforderlich, um fortgeschrittene oder

Mehr

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur Ab dem 1. Januar 2009 sind gemäß 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Betreiberinnen und Betreiber

Mehr

EH2000 Ablauf am Morgen

EH2000 Ablauf am Morgen EH2000 Ablauf am Morgen Preiswartung 2. Button IMPORT drücken 3. Button ZEITUNGEN drücken 4. Button STAMM AKTUALISIEREN drücken 5. Button BEENDEN drücken 6. Button BEENDEN/VERBINDUNG TRENNEN drücken 1.

Mehr

Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) e. V. Geschäftsstelle: Gotenstraße

Mehr

Schulungsunterlagen: Prüfer in PULS

Schulungsunterlagen: Prüfer in PULS Schulungsunterlagen: Prüfer in PULS Um die Funktionen für Prüfer in PULS nutzen zu können, müssen Sie Sich mit Ihrem Prüferaccount in PULS anmelden. Achtung: Der Prüferaccount ist nicht der zentrale Universitätsaccount.

Mehr

Handbuch für die Termindatenbank

Handbuch für die Termindatenbank Handbuch für die Termindatenbank der NetzWerkstatt Kostenlos Termine im Internet veröffentlichen wie wird s gemacht? Eine Orientierungshilfe von der NetzWerkstatt Veranstalter Inhalt Usergruppen 3 Veranstalter

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

HANDBUCH. betreffend Meldung gemäß 121a BAO. für Parteienvertreter

HANDBUCH. betreffend Meldung gemäß 121a BAO. für Parteienvertreter HANDBUCH betreffend Meldung gemäß 121a BAO für Parteienvertreter Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis 1 ANZEIGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO... 3 1.1 PARTNER ERFASSEN... 3 1.1.1 Liste der Partner... 5 1.2 MELDUNG

Mehr

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion

Mehr

Verarbeitung Flachs und Hanf

Verarbeitung Flachs und Hanf K-Ö Verarbeitung Flachs und Hanf Wirtschaftsjahr 2011/2012 MERKBLATT Stand: 24.10.2011 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH

Mehr

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie Durch anschließen des USB-Sticks an dem Erfassungs-PC erhalten Sie folgende Bildschirmmaske. Klicken Sie auf . Die Stimmzettelerfassung wird über die Datei Bayern.exe

Mehr

GISA. Kreditlimite. Kreditlimitenprüfung

GISA. Kreditlimite. Kreditlimitenprüfung GISA Kreditlimite Kreditlimitenprüfung Kreditlimitenprüfung 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbereitung 3 1.1 Definition der Konfigurationseintragungen 4 1.2 Was passiert beim Drucken des Lieferscheines: 5 2 Erfassen

Mehr

1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten

1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten 1 Konto für HBCI/FinTS mit Chipkarte einrichten Um das Verfahren HBCI/FinTS mit Chipkarte einzusetzen, benötigen Sie einen Chipkartenleser und eine Chipkarte. Die Chipkarte erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut.

Mehr

Hinweise zur Textmeldung

Hinweise zur Textmeldung Hinweise zur Textmeldung Zu von Urhebern bestellten und eingebauten Zählmarken Einstieg in die Textmeldung...2 Alternativer Einstieg in die Textmeldung... 3 Die Textmeldung...4 Nach dem Absenden der Meldung...

Mehr

Jahresabschluss- rechnung und Rückstände

Jahresabschluss- rechnung und Rückstände ACS Data Systems AG Jahresabschluss- rechnung und Rückstände (Version 10.08.2009) Buchhaltung für Schulen ACS Data Systems AG Bozen / Brixen / Trient Tel +39 0472 27 27 27 obu@acs.it 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

5. Die Anmeldung zur Selbstauskunft für eingetragene Schuldner

5. Die Anmeldung zur Selbstauskunft für eingetragene Schuldner Leitfaden Einsichtnahme in das Vollstreckungsportal von Bürgern, welche gemäß 11 SchuFV das Amtsgericht zum Zwecke der Registrierung oder Einsichtnahme aufsuchen Gliederung: 1. Allgemeines 2. Die Registrierung

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse KVSA ZVK. Carl-Miller-Str. 7, 39112 Magdeburg Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterstadt Unser Zeichen: 123456 (spätestens bis

Mehr

Anmeldung im LAUER-FISCHER Internet-Portal

Anmeldung im LAUER-FISCHER Internet-Portal Anmeldung im LAUER-FISCHER Internet-Portal 1. Neu registrieren Um sich als neuer Benutzer im Portal von LAUER-FISCHER oder für die Lauer-Taxe online (http://www.lauer-fischer.de) anzumelden, müssen Sie

Mehr

EDITIEREN DER DATEN NACH DEM E-COMMERCE-GESETZ UND MEDIENGESETZ IM WKO.AT - DETAILINFORMATION

EDITIEREN DER DATEN NACH DEM E-COMMERCE-GESETZ UND MEDIENGESETZ IM WKO.AT - DETAILINFORMATION EDITIEREN DER DATEN NACH DEM E-COMMERCE-GESETZ UND MEDIENGESETZ IM WKO.AT - DETAILINFORMATION Alle Diensteanbieter im www (dazu gehören insbesondere der Online-Vertrieb von Waren, der Online-Vertrieb von

Mehr

Dokumenten- Management

Dokumenten- Management Dokumenten- Management Ein Ort für alle Vorgänge Wo war noch gleich der Lieferschein? Welches Material haben wir damals bei Familie Müller benutzt? Wer hat die Rechnung freigegeben? Häufig werden Aktenordner

Mehr

Steuererklärung online ausfüllen leicht gemacht

Steuererklärung online ausfüllen leicht gemacht Steuererklärung online ausfüllen leicht gemacht In vier Schritten zum Ziel Steuerverwaltung des Kantons Bern Steuerverwaltung des Kantons Bern Region Oberland Allmendstrasse 8 60 Thun Telefon 0 6 60 0

Mehr

F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN. Gewerbesteuer 2013

F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN. Gewerbesteuer 2013 F A Q HÄUFIGE ELSTER- FEHLER BEI PLAUSIBILITÄTS- PRÜFUNGEN Gewerbesteuer 2013 Stand: März 2014 Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Informationen zur ELSTER-Übertragung von Gewerbesteuererklärungen... 3 1.1 Allgemeines

Mehr

NEST Servicepacks. OBT AG, Hardturmstrasse 120, 8005 Zürich Telefon 044 278 45 00, Fax 044 278 47 13, www.obt.ch

NEST Servicepacks. OBT AG, Hardturmstrasse 120, 8005 Zürich Telefon 044 278 45 00, Fax 044 278 47 13, www.obt.ch NEST Servicepacks OBT AG, Hardturmstrasse 120, 8005 Zürich Telefon 044 278 45 00, Fax 044 278 47 13, www.obt.ch Inhaltsverzeichnis 1.1 Welche NEST Version (inkl. ServicePack) ist aktuell installiert? 3

Mehr

Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013

Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013 Wiener Straße 64 3100 St. Pölten Referat Förderung Stand: März 2012 Niederlassung von JunglandwirtInnen 2007-2013 SRL- Zusammenfassung (Kurzdarstellung) Förderungsvoraussetzungen Förderungswerber Förderungswerber

Mehr

SCHULOBST MERKBLATT. Stand: 05.09.2011

SCHULOBST MERKBLATT. Stand: 05.09.2011 K-Ö SCHULOBST MERKBLATT Stand: 05.09.2011 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001 I N H A L T Seite 1. Allgemeines

Mehr

HANDBUCH. SPLA Meldeportal. Stand April 2013

HANDBUCH. SPLA Meldeportal. Stand April 2013 HANDBUCH SPLA Meldeportal Stand April 2013 Willkommen beim SPLA-Meldeportal der COMPAREX AG Wir freuen uns Sie beim SPLA-Meldeportal der COMPAREX AG begrüßen zu können. In unserem Portal können Sie Ihre

Mehr

Merkblatt. 1. Warum müssen Sie Verdachtsfälle melden?

Merkblatt. 1. Warum müssen Sie Verdachtsfälle melden? Merkblatt zur Meldung von Verdachtsfällen nach 11 Abs. 1 Geldwäschegesetz für Güterhändler, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Finanzunternehmen, Dienstleister und Treuhänder 1 1. Warum müssen

Mehr

Anleitung SheepOnline für IP-SUISSE Labelproduzenten

Anleitung SheepOnline für IP-SUISSE Labelproduzenten Anleitung SheepOnline für IP-SUISSE Labelproduzenten Mit Hilfe dieser Anleitung sind die IP-SUISSE Lämmerproduzenten in der Lage, die für die Einzeltierrückverfolgbarkeit notwendigen Meldungen effizient

Mehr

Installationsanweisung Gruppenzertifikat

Installationsanweisung Gruppenzertifikat Stand: November 2015 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise... 1 2. Vor der Installation... 1 3. Installation des Gruppenzertifikats für Internet Explorer... 2 3.1. Überprüfung im Browser... 7 3.2. Zertifikatsbestätigung

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

EKOVO Hilfsmittel. Der elektronische Kostenvoranschlag bei Nutzung der Onlinegeschäftsstelle für Leistungserbringer www.aok24.de

EKOVO Hilfsmittel. Der elektronische Kostenvoranschlag bei Nutzung der Onlinegeschäftsstelle für Leistungserbringer www.aok24.de EKOVO Hilfsmittel Der elektronische Kostenvoranschlag bei Nutzung der Onlinegeschäftsstelle für Leistungserbringer www.aok24.de Kontaktdaten der Anlegen eines neuen Kostenvoranschlages 1. Angaben im Register

Mehr

Vorausgefüllte Steuererklärung: Bequemer Belegabruf mit dem WISO Steuer:Mac

Vorausgefüllte Steuererklärung: Bequemer Belegabruf mit dem WISO Steuer:Mac Vorausgefüllte Steuererklärung: Bequemer Belegabruf mit dem WISO Steuer:Mac 1 Seit Jahresbeginn können Steuerpflichtige viele der über sie gespeicherten Informationen vom Finanzamts- Server herunterladen

Mehr

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Eine Informationsbroschüre für Versicherte und Rentnerinnen Die Bewertung von Mutterschutzzeiten während einer Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung wurde

Mehr

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500 Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500 1. Allgemeine Informationen Ab dem Meldezeitraum 01.01.2012 ist der Arbeitgeber verpflichtet beim Tatbestand

Mehr

VR-NetWorld-Software 4.4 (und folgende Versionen)

VR-NetWorld-Software 4.4 (und folgende Versionen) VR-NetWorld-Software 4.4 (und folgende Versionen) Mit der folgenden Anleitung erhalten Sie eine Beschreibung der wesentlichen SEPA-Funktionen in der VR-NetWorld Software. Insbesondere wird auf die Voraussetzungen

Mehr

EDITIEREN DER DATEN NACH E-COMMERCE-GESETZ (ECG), UNTERNEHMENSGESETZBUCH (UGB) BZW GEWERBEORDNUNG (GEWO) UND MEDIENGESETZ IM WKO

EDITIEREN DER DATEN NACH E-COMMERCE-GESETZ (ECG), UNTERNEHMENSGESETZBUCH (UGB) BZW GEWERBEORDNUNG (GEWO) UND MEDIENGESETZ IM WKO EDITIEREN DER DATEN NACH E-COMMERCE-GESETZ (ECG), UNTERNEHMENSGESETZBUCH (UGB) BZW GEWERBEORDNUNG (GEWO) UND MEDIENGESETZ IM WKO.AT - DETAILINFORMATION Alle Anbieter von Diensten im WWW (dazu gehören insbesondere

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 13.06.2014 Inhalt 1 Geltungsbereich und Vertragspartner 2 Liefergebiet und Kundenkreis 3 Warenangebot und Bestellung 4 Vertragsschluss 5 Farben 6 Speicherung des Vertragstextes

Mehr

Für Fragen und weitere Serviceleistungen steht das Presseteam der Formula 1 Großer Preis von Deutschland 2013 (Nürburgring) gerne zur Verfügung:

Für Fragen und weitere Serviceleistungen steht das Presseteam der Formula 1 Großer Preis von Deutschland 2013 (Nürburgring) gerne zur Verfügung: MEDIA-AKKREDITIERUNG 1. VORBEMERKUNG Vielen Dank für Ihr Interesse an der Akkreditierung zum Formula 1 Großer Preis von Deutschland (Nürburgring) vom 5.-7. Juli 2013. Bitte haben Sie Verständnis dafür,

Mehr

Bedienungsanleitung zum Kunden-Redaktions-System www.tagungsorte.info. I. Anmeldung für Neukunden. Schritt 1: Auswahl der Eintragsgruppe

Bedienungsanleitung zum Kunden-Redaktions-System www.tagungsorte.info. I. Anmeldung für Neukunden. Schritt 1: Auswahl der Eintragsgruppe Bedienungsanleitung zum Kunden-Redaktions-System Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf den folgenden Seiten ist Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Eintrag innerhalb weniger Minuten selbst

Mehr

Tipps und Tricks zur SVT-Webseite

Tipps und Tricks zur SVT-Webseite Willkommen auf der Webseite der Seglervereinigung Thalwil. Diese kleine Anleitung soll helfen, sich mit ein paar Eigenheiten, insbesondere auf den Intern- Seiten, zurechtzufinden. Eigentlich sollten Webseiten

Mehr

5. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mittels des Systems PrivatMoney

5. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mittels des Systems PrivatMoney 5. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mittels des Systems PrivatMoney Diese Bestimmungen gelten, für alle Anträge des Kunden auf Versendung oder Entgegennahme von Geldüberweisungen

Mehr

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch

PartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch PartnerWeb Personaladministration online erledigen Anleitung Telefon: 062 837 71 71 E-Mail: info@gastrosocial.ch Inhaltsverzeichnis Anleitung PartnerWeb Hinweise 3 Registrieren 4 Anmelden 6 Mitarbeitende

Mehr

Benutzerhandbuch Bonitur MEViS

Benutzerhandbuch Bonitur MEViS Benutzerhandbuch Bonitur MEViS In Ergänzung des Handbuches MEVIS Bonitur 1.0 ist die nachfolgende Arbeitsfassung als aktuelle Information und Anleitung verfasst worden. Funktionen und Module 1. Versuchsbeschreibungen

Mehr

für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis MERKBLATT für die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Aus- und Weiterbildung 1. Ohne Berufsausbildungsverhältnis können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden,

Mehr

ELStAM-Verfahren: Funktionen im Programm

ELStAM-Verfahren: Funktionen im Programm ELStAM-Verfahren: Funktionen im Programm Wie melde ich in Lexware lohn+gehalt Mitarbeiter an und erhalte ELStAM? Inhaltsverzeichnis 1. Mitarbeiter anmelden... 2 1.1 Erstmalige Anmeldung aller Mitarbeiter...

Mehr

Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007

Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Voraussetzungen Um die Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level, ablegen zu dürfen,

Mehr

Merkblatt. Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten

Merkblatt. Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten Merkblatt Hühnereier Vermarktungsnormen und Kennzeichnungspflichten Wer Eier gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, hat diese ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von 5 8 C zu lagern oder zu

Mehr

Allgemeine Anmerkungen: Rot gekennzeichnete Felder sind als Pflichtfelder vom Projektträger auszufüllen!

Allgemeine Anmerkungen: Rot gekennzeichnete Felder sind als Pflichtfelder vom Projektträger auszufüllen! Agrarmarkt Austria Dresdner Straße 70 A-1200 Wien www.ama.at DVR: 071988 Ausfüllanleitung zum Antrag zur Förderung eines Vorhabens entsprechend den Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunktes 4 des Österreichischen

Mehr

Auftrags- und Rechnungsbearbeitung. immo-office-handwerkerportal. Schnelleinstieg

Auftrags- und Rechnungsbearbeitung. immo-office-handwerkerportal. Schnelleinstieg Auftrags- und Rechnungsbearbeitung immo-office-handwerkerportal Schnelleinstieg Dieser Schnelleinstieg ersetzt nicht das Handbuch, dort sind die einzelnen Funktionen ausführlich erläutert! Schnelleinstieg

Mehr

EMAILSHIP BEDIENUNGSANLEITUNG

EMAILSHIP BEDIENUNGSANLEITUNG EMAILSHIP BEDIENUNGSANLEITUNG DHL EMAILSHIP IST SCHNELL UND EINFACH ZU BEDIENEN. DHL emailship ist ein einfach zu bedienendes elektronisches Versandwerkzeug von DHL Express. Mehrfach verwendbare PDF-Formulare

Mehr

Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation

Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation Anleitung zur PH-Online Erstanmeldung Bereich Fort- und Weiterbildung - Registrierung und Immatrikulation Aus Programmgründen wird im Folgenden jeder Anwender des Systems als Studierender bezeichnet, sowohl

Mehr

Vorgangsnummer:,,, --,,,,,,,,, --,,, (Stand: 01.04.2009) Registrierung / Tierhaltung

Vorgangsnummer:,,, --,,,,,,,,, --,,, (Stand: 01.04.2009) Registrierung / Tierhaltung Registrierung / Tierhaltung Meldung eines Betriebes bzw. Meldung von Änderungen gemäß Viehverkehrsverordnung, Fischseuchenverordnung oder Registrierung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Verordnung

Mehr

Online-Einreichung Version 5.0. Kurzanleitung

Online-Einreichung Version 5.0. Kurzanleitung Online-Einreichung Version 5.0 Kurzanleitung 1 Inhalt 1 Erste Schritte 1 Neue Anmeldung erstellen 2 Formblatt ausfüllen 2 Namen der Anmelder, Vertreter und Erfinder eintragen 3 Unterlagen zur Anmeldung

Mehr