Alm/Weidemeldung RINDER
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- Agnes Holst
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1 K-Ö MERKBLATT (mit Ausfüllanleitung) Alm/Weidemeldung RINDER STAND MÄRZ 2015 Rinderkennzeichnung ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 ZERTIFIZIERTES INFORMATIONSSICHERHEITS-MANAGEMENTSYSTEM NACH ISO 27001
2 INHALT 1 Allgemeine Hinweise Wichtige Meldeinformationen Häufig gestellte Fragen Ausfüllanleitung Alm/Weidemeldung RINDER... 8 Feldbeschreibung Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES Ausfüllanleitung - Feldbeschreibung Das Internetserviceportal der AMA Ihre Möglichkeiten: RinderNET Rindermeldungen und Online- Lieferschein-Assistent Flächen Online-Erfassung von Flächenanträgen, Flächendigitalisierung (GIS), ÖPUL-Abfragen EBP Auszahlungsergebnisse zur Einheitlichen Betriebsprämie abfragen ekonto aktueller AMA Kontostand earchiv Dokumente und Anträge online abrufen epostkasten elektronische Bescheidzustellung Ihre Vorteile: einfach übersichtlich 7 Tage pro Woche sicher unbürokratisch von zu Hause Mit diesem Internetservice arbeiten bereits mehr als Kunden Nutzen auch Sie die vielen Vorteile. Fordern Sie Ihren PIN-Code unter oder telefonisch unter 01/ an Sie erhalten den PIN-Code per Post zugestellt. Im Internet erreichbar unter Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 2 von
3 1 Allgemeine Hinweise Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten die wichtigsten Regelungen zur Alm/Weidemeldung RINDER. Die zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften können Sie über Ihre zuständige Bezirksbauernkammer erhalten bzw. einsehen. Die Rechtstexte können auch unter eingesehen werden. Warum ist die Alpung bzw. der gemeinsame Weidegang von Rindern an die AMA- Rinderdatenbank zu melden? Rund 20 % des österreichischen Rinderbestandes wird jährlich auf eine Alm oder auf Gemeinschafts- bzw. Zinsweiden aufgetrieben. Gemäß nationaler Rinderkennzeichnungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 201/2008 idgf.) und der Entscheidung der Kommission (2001/672/EG idgf.) muss der Auftrieb auf Almen und Weiden an die AMA-Rinderdatenbank gemeldet werden, damit die Herkunft und alle Stationen im Leben eines Rindes nachvollzogen werden können. Vereinfachtes Meldesystem Im Falle einer Alpung bzw. Beweidung ist keine Doppelmeldung (Zugangs-/Abgangsmeldung), sondern wie bisher nur eine einfache Meldung erforderlich. Meldepflichtig ist der Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden der Obmann/die Obfrau). Die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (Auftrieb bzw. Abtrieb) in der AMA eingelangt sein. Hinweise zur Durchführung der Meldung von gealpten Rindern: In der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste sind seit 2010 keine Rinder mehr anzugeben. Diese Angaben werden direkt der Alm/Weidemeldung RINDER entnommen. Für eine Prämiengewährung der Maßnahmen ÖPUL, AZ und Direktzahlungen ist die fristgerechte Abgabe der Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste wie bisher erforderlich Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Bei der Alm/Weidemeldung RINDER muss ein voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum angegeben werden. Werden die Rinder zu einem anderen Datum abgetrieben, so ist das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Liegt der Alm/Weidebetrieb nicht in der Gemeinde des Herkunftsbetriebes, ist eine Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen, unabhängig davon, ob eine Vermischung von Rindern mehrerer Herkunftsbetriebe stattfindet. 2 Wichtige Meldeinformationen Für welchen Zeitraum kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden? Die Alm/Weidemeldung RINDER kann im Zeitraum von bis des aktuellen Jahres gemeldet werden. Für Weidezeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind Zu- und Abgangsmeldung durchzuführen. Wer ist für die ordnungsgemäße Alm/Weidemeldung RINDER zuständig? Für die fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER ist der Bewirtschafter der Alm, Gemeinschafts- oder Zinsweide bzw. bei Agrar-/Weidegemeinschaften der Obmann/die Obfrau zuständig. Die Meldung wird nur von jenem Betrieb (Alm, Gemeinschaftsweide, Zinsweide) durchgeführt, bei dem die Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 3 von
4 Tiere zugehen der Herkunftsbetrieb (Heimbetrieb) macht wie bisher nur eine Eintragung in seinem Bestandsverzeichnis Die vollständig ausgefüllte Alm/Weidemeldung RINDER muss binnen 15 Tagen nach dem erfolgten Auftrieb in der AMA eingelangt sein Welche Angaben enthält die Alm/Weidemeldung RINDER? Die Alm/Weidemeldung RINDER enthält folgende Angaben, die genaue Aufstellung entnehmen Sie der Ausfüllanleitung: Stammdaten der Alm/Weide Stammdaten des Herkunftsbetriebs (= Auftreiber = Tierhalter) Ohrmarken aller aufgetriebenen Rinder Herden- bzw. Einzelauftriebsdatum Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum Beantragung gemolkene Kuh gemäß ÖPUL-Kriterien (siehe auch Merkblatt ÖPUL 2015, Kapitel 5.16 Alpung und Behirtung ) Korrekturfelder für das tatsächliche Abtriebsdatum Die Richtigkeit der Angaben ist durch die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) zu bestätigen Wie kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden? Es gibt 2 Möglichkeiten, die Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen: 1. Schriftlich: Mit dem Meldeformular Alm/Weidemeldung RINDER weitere Erläuterungen finden Sie in der Ausfüllanleitung - oder gegebenenfalls mit dem Formular Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES (siehe diesbezügliches Kapitel). 2. Über Internet: Unter (RinderNET) kann die Alm/Weidemeldung RINDER sehr einfach über Erfassungsmasken eingegeben werden. Den notwendigen PIN-Code können Sie direkt auf telefonisch unter 01/ oder per unter tkz@ama.gv.at unter Angabe Ihrer Betriebsnummer anfordern. Bei der Meldung über das RinderNET muss der Bewirtschafter mit der Betriebsnummer der Alm bzw. Gemeinschaftsweide einsteigen, auf der die betreffenden Alm-/Weideflächen im Mehrfachantrag erfasst wurden. Der große Vorteil der Meldung über Internet ist, dass die eingegebenen Daten sofort auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten Ampelsystem (rot-gelb-grün) angezeigt werden. Diese Maßnahme stellt eine hohe Datenqualität sicher. Sollten während der Erfassung Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am Bildschirm mit der Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt. Eine erforderliche Korrektur ist durchzuführen bzw. zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen werden mit grüner Farbe angezeigt. Alm/Weidebetriebe, die ihre Tiere bereits über Agrar-Software EDV-mäßig erfasst haben (z.b. über Herdenmanagementprogramme), können mit dem eama-rindernet die vorhandenen Daten übernehmen, ohne die Tiere nochmals erfassen zu müssen. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie im eama/rindernet unter dem Menüpunkt Hilfe. Wo gibt es die erforderlichen Meldeformulare für die schriftliche Meldung? Die AMA sendet wie bisher allen Alm- und Weidebetrieben ausreichend Formulare zu, wenn diese im Vorjahr eine Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank abgegeben haben. Zusätzlich werden Leerformulare bei Ihrer örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer aufgelegt. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 4 von
5 Formulare für die Ersatzrind-Meldung können über Ihre Bezirksbauernkammer oder über im Bereich Formulare/Lebendrinderkennzeichnung abgerufen werden. Formulare der Ersatzrind-Meldung können auch kopiert werden. In welchen Fällen ist eine Alm/Weidemeldung RINDER für eine Alm oder Gemeinschaftsweide durchzuführen? Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist vorgeschrieben, wenn auf einer Alm/Gemeinschaftsweide Rinder verschiedener Herkunftsbetriebe/Auftreiber vermischt werden. Kommt es auf einer Alm/Gemeinschaftsweide zu keiner Vermischung von Rindern mehrerer Herkunftsbetriebe ist eine Alm/Weidemeldung RINDER nur dann durchzuführen, wenn der Herkunftsbetrieb in einer anderen Gemeinde als der Alm/Weidebetrieb liegt. Wird eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abgegeben, ist bei einem Auftrieb von Rindern auf diese Alm/Gemeinschaftsweide eine Alm/Weidemeldung RINDER in jedem Fall erforderlich. Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu melden, unter welcher die Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist. Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Muss für Tiere auf Zwischenweiden (Vor-/ Mai-/ Nachsäß oder Aste) eine Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben werden? Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist für eine Zwischenweide (z. B. Vor-/ Mai-/ Nachsäß oder Aste) abzugeben, wenn davor/danach kein meldepflichtiger Auftrieb auf eine Alm/Weide vorliegt oder es zu einer zusätzlichen Vermischung mit Rindern anderer Herkunftsbetriebe als der Hauptalm kommt. Wird für die Zwischenweide eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abgegeben, kann die Ausnahmeregelung nicht angewendet werden. Erfolgt in diesem Fall keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden. Welche Meldefristen müssen eingehalten werden? Die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (Auftrieb bzw. Abtrieb) in der AMA eingelangt sein. Für die Einhaltung der RKZ-Meldefrist ist das Einlangen der Meldung in der AMA ausschlaggebend. Der Postweg ist in der Frist enthalten und daher beim Absenden der Formulare zu berücksichtigen. Bei der Meldung über das eama-rindernet gilt das Erfassungsdatum als Meldedatum. Sollte durch das Einholen der Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/- weiden des Obmanns/der Obfrau) keine fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER an die AMA möglich sein, kann im Einzelfall die Alm/Weidemeldung RINDER ohne die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm/Weide übermittelt werden. Die fehlende Unterschrift wird in diesen Fällen von der AMA vom Bewirtschafter der Alm/Weide eingefordert. Wird die Unterschrift des Almbewirtschafters nicht fristgerecht nachgereicht, gelten die Tiere als nicht prämienfähig. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 5 von
6 Rinder, deren Auftrieb nicht innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist gemeldet wird, verlieren ihre Prämienfähigkeit für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie). Für AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen inkl. der gekoppelten Stützung können nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum (Ende der Frist für die Abgabe der Alm-/Gemeinschaftsweide- Auftriebsliste) auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben bzw. gemeldet wurden. Folgen weitere Meldungen zu einem Standortwechsel (Weitertrieb, Abtrieb, Unterbrechung,...) der Rinder, muss die Meldung innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist in der AMA einlangen. Für die Gewährung der gekoppelten Stützung werden nur Auftriebe auf Almen berücksichtigt. Erfolgt der Alm/Weideauftrieb kurz vor dem , sodass eine Übermittlung der Meldung bis zum per Post nicht mehr möglich ist, wird empfohlen, die Meldung per eama RinderNET oder per Fax ( ) an die AMA durchzuführen. Bei der Faxübermittlung ist das Original des Formulars unabhängig davon per Post zu übermitteln. Damit kann sichergestellt werden, dass die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) berücksichtigt werden können. Die Übermittlung per Fax dient ausschließlich der Wahrung der Meldefrist. Eine Übermittlung des Originals per Post ist notwendig, da sonst die Meldung ungültig ist. Ist die Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank gleichzeitig ein Prämienantrag? Ja. Die Auftriebsdaten von Rindern werden seit 2010 ausschließlich aus der Alm/Weidemeldung RINDER entnommen. Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss aber wie bisher fristgerecht abgegeben werden. Ist eine Unterbrechung der Alpung zulässig, wenn für die Alpung Förderungen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen) beantragt werden? Ein Abtrieb und Wiederauftrieb eines gealpten Tieres ist zulässig, der Wiederauftrieb muss aber spätestens am 10. Kalendertag nach dem Abtriebsdatum erfolgen. Die Meldung des Wiederauftriebs muss innerhalb von 15 Tagen in der AMA einlangen. Ist ein Verbringen von Rindern auf eine andere Alm/Weide zulässig, wenn für die Alpung Förderungen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen) beantragt werden? Ein Auftrieb auf weitere Almen/Weiden ist zulässig, die Alm/Weidemeldung RINDER muss innerhalb der 15- tägigen RKZ-Meldefrist in der AMA einlangen. Was ist zu beachten, wenn ein gealptes Tier verkauft wird? Verbleibt das Tier auf der Alm/Weide, muss trotzdem innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist eine neue Alm/Weidemeldung RINDER mit der neuen Herkunftsbetriebsnummer (= Betriebsnummer des Käufers) durchgeführt werden. (Sonderfall: Ersatzrind wechselt den Besitzer siehe Kapitel Ersatzrinder ) Nur bei rechtzeitiger Meldung und Erreichen der mindestens erforderlichen 60 Alpungstage kann das Tier für die Prämiengewährung (AZ, ÖPUL und Direktzahlungen) berücksichtigt werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 6 von
7 3 Häufig gestellte Fragen Was ist zu tun, wenn ein Kalb auf der Alm bzw. Weide geboren wird? Das Kalb muss mit Ohrmarken des Herkunftsbetriebs gekennzeichnet werden. Der Herkunftsbetrieb macht die erforderliche Geburtsmeldung und trägt das Kalb inklusive Alpungsvermerk in das Bestandsverzeichnis ein. Die Alm/Weidemeldung RINDER für das Kalb wird von der AMA automatisch (Geburtsdatum = Auftriebsdatum) mit dem voraussichtlichen Abtriebsdatum des Muttertieres durchgeführt. Zu beachten ist, dass auch beim Kalb eine Korrektur des Abtriebsdatums erforderlich ist, wenn der tatsächliche Abtrieb früher oder später als ursprünglich bekannt gegeben, erfolgt. Diese Korrektur kann formlos oder durch eine Ergänzung der Korrekturmeldung am Formular des Muttertieres erfolgen. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums verendet? Der Herkunftsbetrieb meldet eine Verendungsmeldung an die Rinderdatenbank. Eine allfällige Korrektur des Abtriebsdatums ist in diesem Fall nicht erforderlich, diese wird automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums von einer Alm/Weide direkt auf eine andere meldepflichtige Alm/Weide verbracht wird? Der Auftrieb auf die zweite Alm/Weide ist mit dem Formular Alm/Weidemeldung RINDER oder über das eama RinderNET an die AMA zu melden. Eine Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums der ersten Alm/Weidemeldung RINDER ist dann nicht erforderlich, wenn das Auftriebsdatum auf die zweite Alm/Weide vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum der ersten Alm liegt. Eine allfällige Korrektur des Datums des Abtriebs von der Alm/Weide wird in diesem Fall automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben wird und nicht zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung. Eine allfällige Korrektur des Datums des Abtriebs von der Alm/Weide ist in diesem Fall nicht erforderlich, diese wird automatisch von der AMA durchgeführt. ein Tier nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben wird und nicht zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung. Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Nicht zulässig ist aus Gründen der Lesbarkeit die Übermittlung von Kopien des ersten oder zweiten Durchschlags per Fax. Die Übermittlung von Kopien des Durchschlags per Post ist möglich, wenn die Lesbarkeit aller Eintragungen gegeben ist. Die Korrektur muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (tatsächlicher Abtrieb) bei der AMA eingehen. Da die Daten der Alm/Weidemeldung RINDER für die Antragstellung verwendet werden, dürfen telefonische Korrekturen nicht angenommen werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 7 von
8 ein Tier vor oder nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatum auf den Herkunftsbetrieb zurückkehrt? Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Die Korrektur-Meldung kann über das eama RinderNET bzw. durch die Übermittlung des ersten Durchschlags des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER (siehe Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA auch per Fax - erfolgen. Nicht zulässig ist aus Gründen der Lesbarkeit die Übermittlung von Kopien des ersten oder zweiten Durchschlags per Fax. Die Übermittlung von Kopien des Durchschlags per Post ist möglich, wenn die Lesbarkeit aller Eintragungen gegeben ist. Die Korrektur muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis (tatsächlicher Abtrieb) bei der AMA eingehen. Da die Daten der Alm/Weidemeldung RINDER für die Antragstellung verwendet werden, dürfen telefonische Korrekturen nicht angenommen werden. 4 Ausfüllanleitung Alm/Weidemeldung RINDER Allgemeine Informationen Hinweise zur Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER Tragen Sie alle erforderlichen Daten im Formular ein. Lesen Sie vor dem Ausfüllen der Alm/Weidemeldung RINDER das Merkblatt und die Ausfüllanleitung durch. Verwenden Sie einen dunklen Kugelschreiber (Farbe blau oder schwarz), keinesfalls einen Bleistift oder einen andersfärbigen Stift, da diese Formulare nicht automatisiert verarbeitet werden können. Die Alm/Weidemeldungen Rinder werden eingescannt und elektronisch verarbeitet. Dafür müssen Sie das Original des ausgefüllten Meldeformulars unbedingt mit der Post an die AMA senden. Beachten Sie die RKZ-Meldefrist von 15 Tagen. Das Einlangen der Meldung in der AMA ist ausschlaggebend Senden Sie die Originale (1. Seite) der ausgefüllten Formulare mit der Post an: Agrarmarkt Austria Dresdner Straße Wien Die zweite Seite des Meldeformulars (Durchschlag Alm/Weidebetrieb) verbleibt beim Alm/Weidebetrieb und ist für eine eventuelle Korrektur des Abtriebsdatums zu verwenden. Die dritte Seite des Meldeformulars (Durchschlag Auftreiber) verbleibt beim Herkunftsbetrieb/Auftreiber. Damit die beiden Durchschläge gut lesbar sind, ist es sehr wichtig, das Formular leserlich auszufüllen und dabei kräftig aufzudrücken. Falls Ihnen ein Fehler beim Eintragen passieren sollte, ist es erforderlich, die ganze Zeile (Ohrmarkennummer, Einzel-Auftriebsdatum und gemolkene Kuh) mit einem Lineal durchzustreichen. Wenn nicht das ganze Formular ausgefüllt wird, dürfen freibleibende Zeilen keinesfalls durchgestrichen werden, da dies die weitere automatisierte Bearbeitung behindert. Zusätzliche Vermerke auf dem Formular (z. B. Tiernamen, Geburtsdatum, etc.) behindern die automatisierte Bearbeitung und führen dadurch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 8 von
9 Sie können Ihre Alm/Weidemeldung RINDER auch über Internet unter durchführen. Hinweise und Erläuterungen zur Alm/Weidemeldung RINDER im RinderNET finden Sie unter Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Alm-/Weideauftrieb, ob der eama-pin-code noch gültig ist. Den notwendigen PIN-Code für das eama können Sie direkt auf der Startseite, telefonisch unter 01/ oder per unter unter Angabe Ihrer Betriebsnummer anfordern. Der eama-pin-code ist für den Hauptbetrieb und alle zugehörigen Teilbetriebe (Alm/Weiden) gültig. Bei der Eingabe der Alm/Weidemeldung ist darauf zu achten, mit der richtigen Betriebsnummer in den meisten Fällen die Alm/Weidebetriebsnummer ins eama einzusteigen. Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu melden, unter welcher die Alm- /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist. Über RinderNET erfasste Alm/Weidemeldungen RINDER werden bei der Übermittlung der Meldungen auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten Ampelsystem (rot-gelb-grün) angezeigt, wodurch Fehler sofort erkannt werden können. Sollten während der Erfassung Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am Bildschirm mit der Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt, die eingegebenen Daten sind unverzüglich zu überprüfen. Eine erforderliche Korrektur ist zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen werden mit grüner Farbe angezeigt. Allgemeine Informationen Hinweise zu Korrekturen Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums ist durch die Übermittlung des Durchschlags Alm/Weidebetrieb zu veranlassen. Keinesfalls ist hierfür ein neues Meldeformular Alm/Weidemeldung RINDER bzw. das Formular Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES zu verwenden. Übermitteln Sie die Korrekturen per Post bzw. per Fax unter an die AMA - Rinderkennzeichnung. Achten Sie darauf, dass Korrekturen erneut mit einer gültigen Unterschrift vom Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) zu bestätigen sind. Sie können Korrekturen auch im eama RinderNET über die Korrektur-Menüpunkte direkt und unbürokratisch durchführen. Beachten Sie dabei, dass die betreffenden Rinder auszuwählen sind, bei denen die Korrektur durchgeführt werden soll. RinderNET Rindermeldungen / Lieferschein-Assistent Ihre Möglichkeiten: Rindermeldungen durchführen Meldungen über Schnittstelle durchführen (Massenmeldung) Stallregister abrufen Tierinformationen abrufen Rinder-Lieferscheine online erstellen Ihre Vorteile: Kostenlose Meldung direkt an die AMA-Datenbank Meldung und Bestandsverzeichnis in einem Vorgang erledigen Kein separates Papierbestandsverzeichnis mehr notwendig Aktueller Tierbestand jederzeit abrufbar Kompletter Rinderlebenslauf online verwaltbar Im Internet anmelden unter Bereich RinderNet Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 9 von
10 Feldbeschreibung Beispiel Eva, 0815 Wahlort A T A T A T Muster Max Jahresangabe Almjahr Hier wird das Jahr eingetragen, für welches die Alm/Weidemeldung abgegeben wird. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 10 von
11 2. Alm/Weidebetriebsnummer In diesem Feld ist die Betriebsnummer des Alm/Weidebetriebes einzutragen. Normalerweise werden die Meldeformulare den Alm/Weidebetrieben von der AMA zugesandt - in diesen Fällen ist dieses Feld bereits ausgefüllt. Bei Verwendung von Leerformularen (z.b. Zinsweidemeldung) ist hier die landwirtschaftliche Betriebsnummer des Alm/Weidebetriebes (meldender Betrieb) händisch einzutragen. 3. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift Sofern nicht bereits vorgedruckt, sind hier Name und Anschrift des Bewirtschafters der Alm/Weide (meldender Betrieb) einzutragen. 4. Alm/Weide: Obmann/Obfrau Sofern nicht bereits vorgedruckt, ist hier bei Personengemeinschaften der Name des Zeichnungsberechtigten einzutragen. 5. Herkunftsbetriebsnummer Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Auftreiber) der Tiere einzutragen. Beachten Sie, dass pro Herkunftsbetrieb jeweils ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss. Pro Formular können bis zu 15 Rinder gemeldet werden. 6. BewirtschafterIn Herkunftsbetrieb: Name, Wohnanschrift Hier sind Name und Anschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen. 7. Herden-Auftriebsdatum Hier ist das Auftriebsdatum einzutragen. Wenn alle Tiere von einem Herkunftsbetrieb am selben Tag aufgetrieben werden, genügt es, wenn Sie nur das Herden-Auftriebsdatum eintragen. Verwenden Sie beim Ausfüllen der Datumsfelder immer die Reihenfolge Tag, Monat, jeweils 2-stellig. 8. Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum Hier ist das voraussichtliche Abtriebsdatum einzutragen. Wenn Tiere auf verschiedenen meldepflichtigen Almen/Weiden aufgetrieben werden, ist als voraussichtliches Abtriebsdatum immer das Datum des Wechsels zur nächsten Alm/Weide anzugeben. 9. Ohrmarke Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des aufgetriebenen Rindes einzutragen. Österreichische Ohrmarken bestehen immer aus AT und 9 Ziffern. 10. Einzel-Auftriebsdatum Das Einzel-Auftriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Auftriebsdatum einzelner Tiere vom Herden-Auftriebsdatum unterscheidet. 11. Gemolkene Kuh Hier ist einzutragen, ob das Tier entsprechend der ÖPUL Maßnahme Alpung und Behirtung als gemolkene Kuh gilt (siehe auch Merkblatt ÖPUL 2015, Kapitel 5.16 Alpung und Behirtung ). Hatte eine gemolkene Kuh bereits eine Totgeburt, so ist vom Tierhalter eine Totgeburtsmeldung mit dem Formular Bestätigung über die Totgeburt eines Rindes an die AMA zu melden. Nur so kann das Tier als gemolkene Kuh berücksichtigt werden. Das Formular kann über Ihre örtlich zuständige Bezirksbauernkammer oder über unter Formulare/Tierprämien abgerufen werden. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 11 von
12 12. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) einzutragen. Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht gültig. 13. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen. Dieses Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich. KORREKTURFELDER 14. Herden-Abtriebsdatum Hier ist das Abtriebsdatum einzutragen. Wenn alle auf dem Formular angeführten Tiere am selben Tag abgetrieben werden, genügt es, wenn Sie das tatsächliche Abtriebsdatum im Korrekturfeld Herden- Abtriebsdatum eintragen. 15. Einzel-Abtriebsdatum Das Einzel-Abtriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Abtriebsdatum einzelner Tiere vom Herden- Abtriebsdatum unterscheidet. Wird das Abtriebsdatum der gesamten Herde und auch das von einzelnen Tiere korrigiert, so muss dies am Formular eindeutig erkennbar sein. Bei Einzeltieren muss daher bei jedem betroffenen Tier das Datum eingetragen werden. 16. Datum und Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier sind das Datum der Korrektur und die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) einzutragen. Falls die von der AMA zugesandten personalisierten Formulare nicht ausreichen bzw. wenn Sie die Meldung auf eine nicht vorgedruckte Alm/Weidebetriebsnummer durchführen wollen, erhalten Sie zusätzliche Leerformulare bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer. Für Bewirtschafter von Zinsweiden liegen diese Leerformulare ebenfalls bei der zuständigen Bezirksbauernkammer auf. 5 Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES Wann muss eine Ersatztiermeldung gemacht werden? Grundsätzlich ist eine Ersatztiermeldung nur notwendig, wenn Fördermaßnahmen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen ausgenommen gekoppelte Stützung) in Anspruch genommen werden. Für die Meldung ist der Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden der Obmann/die Obfrau) zuständig. Folgende Fälle können als Fortsetzung einer bereits gemeldeten Alpung angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist die Meldung mittels des Formulars Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES. 1. Ein Tier wird vorzeitig abgetrieben und die restlichen Alpungstage sollen durch ein ERSATZRIND eingehalten werden. Dies darf gegebenenfalls auch mit einem Wechsel der Alm/Gemeinschaftsweide einhergehen. 2. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird noch auf eine andere Alm/Gemeinschaftsweide weitergetrieben (= Wechsel der Alm/Gemeinschaftsweide). 3. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird auf der Alm/Weide verkauft (= Änderung des Herkunftsbetriebs/Tierhalters). Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 12 von
13 Wird in den genannten Fällen eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben, kann die Alpung nicht als Fortsetzung angerechnet werden, sondern wird unabhängig als neuer Auftrieb betrachtet und auf Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen geprüft. Beispiel 1: Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Dieses Ersatztier (Tier 2) wird auf die Alm A aufgetrieben, der Auftrieb mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES gemeldet und dort die restlichen 40 Tage gealpt. (siehe Punkt 1) Beispiel 2 (Spezialfall): Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Der Tierhalter hatte aber bereits die Absicht, dieses Tier auf Alm B zu treiben und treibt nun ein Ersatztier (Tier 2) direkt auf die Alm B, die Meldung erfolgt mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES (siehe Punkt 1 mit Almwechsel). Das Ersatztier (Tier 2) auf Alm B soll nach 20 Tagen wieder auf Alm A (für 30 Tage) aufgetrieben werden. Wird nochmals eine Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES abgegeben, zählen für Tier 1 70 Alpungstage eine Prämiengewährung ist möglich. Wird jedoch stattdessen eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben, zählen für Tier 1 40 Alpungstage und für Tier 2 30 Alpungstage (sofern die Meldung bis zum erfolgte) beide Zeiträume sind zu kurz, es kann keine Prämie gewährt werden. Folgende Fristen müssen eingehalten werden: Auch für Ersatzmeldungen ist die 15-tägige RKZ-Meldefrist laut Sonderrichtlinie AZ 2015 einzuhalten. Spätestens 10 Kalendertage nach Abtrieb des ursprünglich beantragten Tieres muss das Ersatztier auf einer Alm/Gemeinschaftsweide stehen. Folgende Kriterien müssen für die Anerkennung als Ersatzrind erfüllt sein: Abgabe des Formulars Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES. Das Ersatztier muss der gleichen Alterskategorie wie das ursprünglich beantragte Tier (per 1.7. des Kalenderjahres) angehören (z.b. ein jüngeres Tier kann nicht durch ein älteres ersetzt werden). Eine Milchkuh (gemolkene Kuh) kann nur durch eine Milchkuh (gemolkene Kuh) ersetzt werden. Ein Rind (Großrasse) kann nur durch ein Rind (Großrasse) ersetzt werden. Ein Zwergrind kann nur durch ein Zwergrind ersetzt werden. (Gemäß Sonderrichtlinie AZ 2015.) Das Ersatztier muss vom gleichen Tierhalter (= jener, dem das ursprüngliche Tier am Tag des Abtriebs gehört hat) aufgetrieben werden (Ausnahme: siehe Punkt 3). Wird ein Kriterium nicht erfüllt, so zählt das Tier nicht als Ersatztier. Statt der Ersatztiermeldung muss dann eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben werden. Wenn durch diese die Förderungsvoraussetzungen (z.b. Einhaltung aller Fristen) erfüllt werden, ist eine eigenständige Prämiengewährung möglich. Gibt es Plausibilitätsfehler bei dem ursprünglich beantragten Tier, werden die Ersatztiere für dieses Tier nicht berücksichtigt. Wird bei vorzeitigem Abtrieb ein Antrag auf höhere Gewalt oder bewirtschaftungsverändernde Umstände, auf die der Förderungswerber keinen Einfluss hat, gestellt, so ist es nicht unbedingt erforderlich, ein Ersatztier nachzustellen. Sollte aber der Fall eintreten, dass der Antrag abgelehnt werden muss, kann keine Prämie für das vorzeitig abgetriebene Tier gewährt werden. Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm/Gemeinschaftsweide finden Sie unter im Bereich Merkblätter/AZ. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 13 von
14 Ausfüllanleitung - Feldbeschreibung Agrargemeinschaft Musteralm Musterort Ort 2 Muster Max A T Agrargemeinschaft Musteralm Musterort Ort Muster Max Beispiel Eva, 0815 Wahlort 2 A T Muster Max 8 Punkt 1: Angaben zum vorzeitig abgetriebenen Rind 1. Alm/Weidebetriebsnummer In diesem Feld ist die Alm/Weidebetriebsnummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 2. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift und Alm/Weide: Obmann/Obfrau Nur auszufüllen, wenn die Alm/Weide von der Alm/Weide des Ersatzrindes (Block 2) abweicht. Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 14 von
15 3. Herkunftsbetriebsnummer Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Tierhalters) des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 4. Ohrmarke Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. 5. Tatsächliches Abtriebsdatum Hier ist das Abtriebsdatum des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. Diese Angabe gilt nur dann als Korrektur des Abtriebsdatums, wenn das Ersatztier wieder auf die gleiche Alm/Weide aufgetrieben wird. Sofern es nicht möglich ist, die 15-tägige RKZ-Meldefrist über dieses Formular einzuhalten, muss die Korrektur unabhängig vom Ersatz gemeldet werden (siehe dazu Ausfüllanleitung des Formulars Alm/Weidemeldung RINDER ). Punkt 2: Angaben zum Ersatzrind 6. Meldungsdaten zum Ersatzrind Hier sind die Daten des Ersatzrindes wie bei einer Alm/Weidemeldung RINDER anzugeben. 7. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau) Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) des Ersatzrindes einzutragen. Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht gültig. 8. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs des Ersatzrindes einzutragen. Dieses Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich. Korrektur des Abtriebsdatums des Ersatzrindes: Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums des Ersatzrindes ist formlos möglich. Achten Sie darauf, dass Korrekturen vom Bewirtschafter der Alm (bei Gemeinschaftsalmen/-weiden des Obmanns/der Obfrau) unterschrieben sind. Dieses Merkblatt dient zur Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer Geltung. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern bzw. die Mitarbeiter der AMA Rinderkennzeichnung unter 01/ zur Verfügung Impressum Informationen gemäß 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GB II/Abt.4/Ref.24, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, UID-Nr.: ATU , DVR-Nr.: , Telefon: , Fax: , tkz@ama.gv.at Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß 2 AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß 25 AMA-Gesetz der Aufsicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Bildnachweis Franz Löscher (AMA) Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder Rinderkennzeichnung Seite 15 von
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