Regionalkonferenzen 2016
|
|
|
- Edmund Bruhn
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zusammenfassung aus den StFV-Regionalkonferenz 2016
2 Montag, 29. Februar 2016 Region Süd/Ost: JUFA Hotel Fürstenfeld Burgenlandstraße 15, 8280 Fürstenfeld Donnerstag, 3. März 2016 Region Nord: JUFA Hotel Bruck/Weitental Stadtwaldstraße 1, 8600 Bruck/Mur Montag, 14. März 2016 Region Mitte/West: Haus des Steirischen Fußballverbandes DDr. Gerhard Kapl Saal, Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz
3 Tagesordnung Eröffnung und Begrüßung durch Präsident Dr. Wolfgang Bartosch ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Registrierkassenpflicht Meisterschaften 2016/2017 Region Nord: Struktur Klasseneinteilung Schiedsrichterthemen Förderung des Mädchenfußballs U7-U10 Turniere - Nachwuchsfußball JUFA Vorteile für die Vereine bei Buchung über den StFV Förderungen - Finanzthemen Anfragen Anliegen seitens der Vereinsvertreter Allfälliges
4 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Ausgangspunkt war das derzeitige System der Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen bei Vereinswechsel gemäß 9 ÖFB-Regulativ Dieses System war in dieser Form rechtlich nicht mehr haltbar Grundsätzliches Bekenntnis zur Notwendigkeit eines Systems der Ausbildungsentschädigung Ziel war ein möglichst einfach handzuhabendes System, das den rechtlichen Anforderungen (OGH) entspricht.
5 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Änderung Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen bei Vereinswechsel gemäß 9 ÖFB-Regulativ ab Sommer 2017 Erstinformation im April 2013 in den Regionalkonferenzen des StFV ÖFB-Arbeitsgruppe intensiv die neuen Bestimmungen der Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen erarbeitet Beschluss im ÖFB-Präsidium im Dezember 2015
6 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Höhe der neuen Entschädigung wird nach der jeweiligen tatsächlichen Ausbildungszeit des betreffenden Spielers errechnet gemäß EU-, FIFA- und UEFA-Vorgaben haben Amateurspieler mit Vollendung des 28. Lebensjahres ihre Ausbildung abgeschlossen und können daher den Verein ohne Bezahlung einer Entschädigung wechseln, wobei das Alter des Spielers zum Zeitpunkt der Anzeige des Übertritts gemäß 9 Abs. 2 ÖFB-Regulativ maßgeblich ist.
7 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Orientierung an der Registrierung des Spielers Bezahlung nach dem Rucksack-Prinzip : aufnehmende Verein bezahlt Ausbildung durch abgebenden Verein plus (theoretisch) an Vorvereine gezahlte Entschädigungssummen (ohne Überprüfung, ob tatsächlich eine Zahlung erfolgt ist), d.h. es wird immer die gesamte Ausbildungszeit gesehen
8 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 keine rückwirkenden Zahlungen an frühere Vereine alle derzeit bestehenden Nebenbestimmungen (LAZ, AKA, 10 Bundesliga-Einsätze) wurden in das neue System integriert Entschädigung erstmals für das Spieljahr, in dem der Spieler das 9. Lebensjahr vollendet
9 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Einmaliger kostenloser Vereinswechsel im Schnupperjahr bis zum 13. Lebensjahr, wie bisher, ist weiterhin möglich Entschädigung wird bis zum Spieljahr mit Vollendung des 23. Lebensjahres berechnet Entschädigung wird fällig bei jedem Vereinswechsel bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres, danach kostenloser Vereinswechsel gemäß 9 ÖFB-Regulativ möglich, wobei das Alter des Spielers zum Zeitpunkt der Anzeige des Übertritts gemäß 9 Abs. 2 ÖFB-Regulativ maßgeblich ist
10 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1.Mai 2017 Zeiträume, in denen der Spieler befristet freigegeben war, werden grundsätzlich dem Stammverein zugerechnet, außer der Spieler wechselt unmittelbar nach Befristung zum Leihverein. In diesem Fall reduzieren die Zeiten der Befristung die vom erwerbenden Leihverein zu zahlende Entschädigung Spieljahre vor einem Vereinswechsel gemäß 11 (Abmeldung und Wartezeit), 12 Abs. 4 (Wartezeit ohne Abmeldung) oder 13 (Sperre und Auflösung von Vereinen) sind bei Anwendung des Rucksackprinzips nicht zu berücksichtigen
11 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1.Mai 2017 Diese Entschädigung sind auch für Nichtamateure bis zum vollendeten 28. Lebensjahr gültig. Nichtamateure, die mit einen laufenden Spielervertrag haben, sind bei dem Vereinswechsel unmittelbar nach dem Ende dieses Vertrages von der Anwendung der Bestimmungen über die Ausbildungsund Förderungsentschädigung ( 23a) ausgenommen.
12 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1.Mai 2017 Die konkret für einen Spieler anfallende Entschädigung samt LAZ- und AKA-Anteil soll im Sinne der Transparenz für die Vereine in Fußball-Online abrufbar sein.
13 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 Die gesamte anfallende Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ergibt sich durch Addition der pro Spieljahr gemäß lit a bis c anfallenden Entschädigungssummen. Der so errechnete Betrag gebührt dem abgebenden Verein bei einem Wechsel zu einem Verein - der 1. Leistungsstufe zu 160 % (Tipico Bundesliga) - der 2. Leistungsstufe zu 140 % (SKY GO Erste Liga) - der 3. Leistungsstufe zu 120 % (Regionalliga) - der 4. Leistungsstufe zu 100 % (Landesliga) - der 5. Leistungsstufe zu 80 % (Oberliga) - der 6. Leistungsstufe zu 60 % (Unterliga) - der 7. Leistungsstufe und darunter zu 40 % (Gebietsliga, 1. Klasse)
14 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 für Spieler a) Die jeweiligen Entschädigungssummen beziehen sich auf jenes Spieljahr, in dem der Spieler das festgelegte Lebensjahr vollendet. 9. Lebensjahr 100,- 10. Lebensjahr: 150,- 11. Lebensjahr: 200,- 12. Lebensjahr: 250,- 13. Lebensjahr: 350,- 14. Lebensjahr: 450,- 15. Lebensjahr: 550,- 16. Lebensjahr: 650,- 17. Lebensjahr: 750,- 18. Lebensjahr: 850,- 19. Lebensjahr: 700,- 20. Lebensjahr: 600,- 21. Lebensjahr: 500,- 22. Lebensjahr: 400,- 23. Lebensjahr: 300,-
15 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 b) Für Spieljahre, in denen ein Spieler in einer vom ÖFB lizenzierten Akademie ausgebildet wurde (d.h. in der Kaderliste der Akademie aufscheint), erhöhen sich die in lit a festgesetzten Entschädigungssummen um folgende Beträge: pro Ausbildungsjahr in der Akademie: 1.400,- Verlässt der Spieler während oder nach der Winterübertrittszeit die Akademie, wird das betreffende Spieljahr zur Gänze angerechnet, verlässt der Spieler die Akademie vor der Winterübertrittszeit, wird das Spieljahr zur Hälfte angerechnet. Sofern der Spieler nicht für die Akademie gemeldet war, ist die zusätzliche Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beim ersten auf die jeweilige Ausbildungszeit folgenden Vereinswechsel vom aufnehmenden Verein an den betroffenen Träger der Akademie innerhalb eines Monats nach dem Vereinswechsel zu entrichten. Es gilt das Rucksackprinzip
16 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 c) Für Spieljahre, in denen ein Spieler in einem vom ÖFB oder einem Landesverband geförderten bzw. lizenzierten LAZ ausgebildet wurde (d.h. in der Kaderliste des LAZ aufscheint), erhöhen sich die in lit a festgesetzten Entschädigungssummen um folgende Beträge: pro Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe: 300,- pro Ausbildungsjahr im LAZ: 600,- Verlässt der Spieler während oder nach der Winterübertrittszeit die LAZ-Vorstufe bzw. das LAZ, wird das betreffende Spieljahr zur Gänze angerechnet, verlässt der Spieler die die LAZ-Vorstufe bzw. das LAZ vor der Winterübertrittszeit, wird das Spieljahr zur Hälfte angerechnet. Die zusätzliche Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom aufnehmenden Verein an den betroffenen Landesverband innerhalb eines Monats nach dem ersten auf die jeweilige Ausbildungszeit folgenden Vereinswechsel zu entrichten. Es gilt das Rucksackprinzip.
17 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai für Spielerinnen bzw. Futsal-Spieler: Die Bestimmungen für Spieler gemäß Z.1 sind grundsätzlich auch für Spielerinnen bzw. für den Wechsel von einem Futsal-Verein zu einem anderen Futsal-Verein anzuwenden, die sich gemäß Z 1 ergebenden Beträge sind jedoch durch 5 zu dividieren. Bei Spielerinnen werden die für Ausbildungsjahre in einer Akademie (lit b) oder einem LAZ (lit c) anfallenden Entschädigungssummen nicht durch 5 dividiert, sondern stehen in voller Höhe zu.
18
19 ÖFB-Ausbildungsentschädigung neu ab 1. Mai 2017 für Spieler Beispiel A: Spieler beginnt mit 11 Jahren und wird nach dem 16. Lebensjahr gemäß 9 ÖFB-Regulativ von einem Landesligaverein erworben: 11. LJ. 200,- plus 12. LJ. 250,- plus 13. LJ. 350,- plus 14. LJ. 450,- plus 15. LJ. 550,- plus 16. LJ. 650,- ergibt: 2.450,-- Entschädigung mal 100% für erwerbenden Landesligaverein = 2.450,-- Beispiel B: Spieler beginnt mit 11 Jahren und wird nach dem 16. Lebensjahr gemäß 9 ÖFB-Regulativ von einem Gebietsligaverein erworben: 11. LJ. 200,- plus 12. LJ. 250,- plus 13. LJ. 350,- plus 14. LJ. 450,- plus 15. LJ. 550,- plus 16. LJ. 650,- ergibt: 2.450,-- Entschädigung mal 40% für erwerbenden Gebietsligaverein = 980,--
20 Handbuch des StFV Umfrage im Herbst 2015 bei unseren Vereinen Dank für die Rückmeldungen Änderungen ab der Saison 2016/2017: jeweils 2 Stück-Papier-Handbücher statt bisher 4 Stück. Mehrbedarf kann über den StFV nachbestellt werden Stückpreis für Vereine von 6,-- auf 5,-- reduziert Stückpreis für Externe von 15,-- auf 17,-- angehoben Ab Saison 2016/2017 keine CD mit PDF-Datei Keine Produktion eines USB-Sticks mit PDF-Datei Onlineverfügbarkeit wird technisch geprüft (Kopierschutz)
21 Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße Graz Tel
22 Agenda Voraussetzungen Gemeinnützigkeit Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Registrierkassenpflicht Belegerteilungspflicht Sanktionen bei Verstoß Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Klaus Wagner
23 Voraussetzung für Begünstigung Verankerung der Gemeinnützigkeit in den Statuten tatsächliche Geschäftsführung Statutenentsprechend (Zweck und Finanzierung) keine eigennützigen Ziele für Mitglieder Kein unangemessen hohes Vermögen Aufzeichnungen führen Dr. Dösinger & Partner
24 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betriebe Unentbehrliche Hilfsbetriebe: Voraussetzung: der konkrete Betrieb ist direkt zur Erfüllung des ideellen und mildtätigen Zwecks ausgerichtet Beispiele: Kartenverkäufe für Saisonspiele Erlöse aus Sponsoring Subventionen Mitgliedsbeiträge Folgen: Keine Registrierkasse Nicht begünstigungsschädlich Keine Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner
25 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betriebe Entbehrliche Hilfsbetriebe: Voraussetzung Mittel dienen zur Erfüllung des (begünstigen) Vereinszwecks Überschüsse kommen ausschließlich dem begünstigen Zweck zu Gute Hilfsbetrieb tritt zu steuerpflichtigen Betrieb nicht in vermeidbare Konkurrenz Beispiele: kleine Vereinsfeste Flohmarkt, mit gespendeten/gesammelten Waren Trainingsartikel an Mitglieder zu Selbstkosten Folgen: Registrierkassenpflicht (außer kleine Vereinsfeste ) Grundsätzlich Körperschaftsteuerpflichtig (Freibetrag) Keine Umsatzsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner
26 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betriebe Das kleine Vereinsfest (entbehrlicher Hilfsbetrieb): Voraussetzung Organisation und Durchführung ausschließlich durch Vereinsmitglieder Professionisten jedoch erlaubt (z.b. Zeltaufbauer) Verköstigung übersteigt ein bestimmtes Angebot nicht, kein externes Catering Künstlerische Gruppen erhalten maximal Euro pro Stunde Dauer sämtlicher Veranstaltungen in Summe maximal 48 Stunden p.a. Folgen: Keine Registrierkassenpflicht Grundsätzlich Körperschaftsteuerpflichtig (Freibetrag) Keine Umsatzsteuerpflicht Dr. Dösinger & Partner
27 Unentbehrliche, entbehrliche Hilfsbetriebe, und begünstigungsschädliche Betriebe Begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb: Voraussetzung: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Gewinnbetrieb) Hilfsbetrieb tritt zu steuerpflichtigen Betrieb in vermeidbare Konkurrenz Beispiele: Große Vereinsfeste Fanartikelverkauf Kantine Folgen: Gesamter Verein verliert abgabenrechtliche Begünstigungen (Ausnahmegenehmigung) Registrierkassenpflicht Umsatz- und Körperschaftsteuerpflichtig Dr. Dösinger & Partner
28 Körperschaft- und Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Steuerbemessungsgrundlage: Einnahmen abzüglich Ausgaben = Gewinn, aller entbehrlichen und begünstigungsschädlicher Betriebe Steuersatz 25 % vom Gewinn Freibetrag Euro Körperschaftsteuererklärung (K2) einmal jährlich einzureichen Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage Entgelt (z.b. 2,50 Euro für 1 Bier) Relevante Steuersätze 10 % (Brezel) und 20 % (Bier) Umsatzsteuerbefreiung bis Euro Netto Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuererklärung (U1) einmal jährlich einzureichen Dr. Dösinger & Partner
29 Registrierkassenpflicht Alle Bareinnahmen sind zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen Maßgebliche Grenzen Ab einem Jahresumsatz in Höhe von EUR sofern die Barumsätze EUR überschreiten Gilt für Entbehrliche Hilfsbetriebe und begünstigungsschädliche Geschäftsbetriebe Je Betrieb Dr. Dösinger & Partner
30 Belegerteilungspflicht Korrespondierend mit Registrierkassenpflicht Mindestanforderungen an den Beleg: Unternehmer (Verein) ist mit Name und Adresse zu bezeichnen Fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung (ab 2017 auch Uhrzeit) Menge und Handelsübliche Bezeichnung 1 x 0,5 l Bier, Allgemeiner Sprachgebrauch als Maßstab Betrag der Barzahlung Dr. Dösinger & Partner
31 Sanktionen Keine Nutzung einer Registrierkasse Finanzordnungswidrigkeit (Strafrahmen bis EUR 5.000) Systematische Manipulation bis EUR Nichteinhaltung der Belegerteilungsverpflichtung stellt ebenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit dar Gemäß 163 BAO: Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen und kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde führen! Dr. Dösinger & Partner
32 Lösungsvorschläge Falls Pflicht besteht, JEDENFALLS Registrierkasse anschaffen und ordnungsgemäß verwenden (keine Schätzungsbefugnis bei formeller und materieller Richtigkeit) Ausnahmeantrag gemäß 45a BAO ( keine Umsatzsteuerund Körperschaftsteuerpflicht bis Umsätze in Höhe von Euro) gilt als automatisch erteilt bzw. Antrag gemäß 44 Abs. 2 BAO stellen (nur Teilbetrieb steuerpflichtig) Ausgliederungen andenken Kantine verpachten/ausgliedern Dr. Dösinger & Partner
33 Lösungsvorschläge Einfache Registrierkasse Tabletlösung Anschaffungskosten für Registrierkasse ab 200 Euro Monatliches Wartungsentgelte Eigene Rechnungskreise Nachvollziehbare (Einzel)-aufzeichnungen Dr. Dösinger & Partner
34 Meisterschaften 2016/2017 Saison 2016/2017: Die Mannschaftsmeldungen der Ersten- und Zweiten-Mannschaften für die Saison 2016/2017 sind ab Freitag, 8. April 2016 über das Netzwerk "Fußball-Online" bis Freitag, 27. Mai 2016 vorzunehmen, wobei die Ersten- und Zweiten-Mannschaften (nicht IB, Reserve und Nachwuchs) aus der laufenden Saison 2015/2016 kopiert werden und nur Änderungen bekannt zu geben sind. Dies betrifft auch den Wunschspieltermin, der von 2015/2016 zu 2016/2017 übertragen wird. Sollte der Wunschheimspieltermin für die neue Saison geändert werden, ist dies umgehend bei der Mannschaft in der Saison 2016/2017 entsprechend zu korrigieren.
35 Meisterschaften 2016/2017 Die Streichung von Ersten- und Zweiten- Mannschaften, die in der Saison 2016/2017 nicht mehr teilnehmen sind unter zu avisieren und sodann bis Donnerstag, 16. Juni 2016 (Einlangen im StFV) vereinsmäßig gefertigt schriftlich an die Postanschrift des StFV zu bestätigen.
36 Meisterschaften 2016/2017 Saison 2016/2017: Einteilungswünsche (Ligen- bzw. Klassenwechsel) für die Saison 2016/2017 sind bis 29. April 2016 schriftlich an die Geschäftsstelle des Steirischen Fußballverbandes per Post (Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz) oder mittels zu übermitteln. Diese Wünsche werden durch die Kommission für Bewerbe und Termine des StFV auf ihre Machbarkeit überprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
37 Meisterschaften 2016/2017 Saison 2016/2017 Auslosungswünsche: Auslosungswünsche sind bei der Online-Anmeldung zu den Klassensitzungen anzuführen. Als Zeitraum für die Bekanntgabe der Auslosungswünsche bitte unbedingt die Begründung für den Wunsch anführen, damit Ihrem Klassenreferenten die Wichtigkeit Ihres Wunsches bekannt ist wurde Freitag, 24. Juni 2016, 8 Uhr bis Montag, 27. Juni 2016, 14 Uhr festgelegt. Die Anmeldemöglichkeit für die Landesliga wird bereits nach Ende der Landesligameisterschaft freigeschalten. Nur in diesem Zeitraum können Auslosungswünsche AUSSCHLIESSLICH über die Online-Anmeldung zur Klassensitzung bekannt gegeben werden!!!
38 Meisterschaften 2016/2017 Diese Wünsche werden durch den zuständigen Klassenreferenten auf ihre Machbarkeit überprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Die Klassenreferenten werden vor 26. Mai 2016 ihre voraussichtlichen Spielkalender für die Saison 2016/2017 festlegen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass diese Spielkalender bis zur Genehmigung durch die jeweilige Klassensitzung provisorisch sind und erst in der Klassensitzung im Juni/Juli 2016 bestätigt werden.
39 Vereinsturniere Vereine sind angehalten bei Hallen- und Hobbyturnieren die Teilnehmer darüber zu informieren, dass Vorfälle (Ausschlüsse Anzeigen) der ÖFB-Rechtspflegeordnung unterliegen und Spieler allenfalls durch den Strafausschuss des StFV für Meisterschafts- oder Steirer-Cupspiele gesperrt werden könnten.
40 Bewerbe und Termine Ligenstruktur in der Steiermark Der Status Quo der Ligenstruktur wird derzeit beibehalten, aber die Auswirkungen der Gemeindestrukturreform, Spielgemeinschaften im Kampfmannschaftsbereich, Anzahl der II. Kampfmannschaften, Geburten etc., im Auge behalten und falls erforderlich mit entsprechender Vorlaufzeit eine Strukturreform umgesetzt.
41 Region Nord Die Kommission für Bewerbe und Termine hat sich auch über Anregung von Vereinen mit der Ligenstruktur der Region Nord befasst. Aktuell: 1 Oberliga (14 Teams) 2 Unterligen (je 14 Teams) 3 Gebietsligen (1x 11 und 2x 12 Teams) 3 1. Klassen (1x 10, 1x 11 und 1x 12 Teams)
42 Region Nord Alternative: Einteilung der Vereine nach Bezirkshauptmannschaften in drei Gebiete: Nord A: Leoben und Liezen Nord B: Murau und Murtal Nord C: Bruck-Mürzzuschlag 1 Oberliga (16 Teams) 3 Unterligen (je 8 Teams) mit Direktaufstieg 3 Gebietsligen (je 12 Teams) 3 1. Klassen (2x 11 und 1x 12 Teams) Verschiebungen in den 1. Klassen möglich
43 Region Nord Klasseneinteilung Neu nach aktueller Tabelle: Oberliga Nord (Aufstockung von 14 auf 16) Kindberg-Mürzhofen Nord C LL-Absteiger St. Michael Nord A Judenburg Nord B Rottenmann Nord A Trofaiach Nord A Fohnsdorf Nord B Krieglach Nord C Irdning Nord A Bad Mitterndorf Nord A Schladming Nord A Obdach Nord B Knittelfeld ESV Nord B Stainach-Grimming Nord A Ausseerland Nord A Aufsteiger ULNA Murau Nord B Aufsteiger ULNB Thörl Nord C Aufsteiger ULNA - besserer Zweiter
44 Region Nord Klasseneinteilung Neu nach aktueller Tabelle: Unterligen Nord Neu in Doppelrunden (28 Runden) Unterliga Nord A (8) Hinterberg Niklasdorf Haus/E. Lassing Gröbming Kraubath Proleb Trieben Unterliga Nord B (8) St. Peter/J. Unzmarkt Oberwölz St. Peter/Kbg. Scheifling/St. Lor. Kobenz St. Georgen/J. Schöder Unterliga Nord C (8) Kapfenberg Rapid Wartberg Mürzzuschlag ESV St. Marein-Lorenzen Stanz Pernegg Kindberg-Mürzhofen II Oberaich
45 Region Nord Klasseneinteilung Neu nach aktueller Tabelle: Gebietsliga Nord A (12) St. Gallen St. Peter/Fr. Öblarn Admont Stein/Enns Großreifling (Landl) Hall Gaishorn Schladming II Ardning Ramsau Aigen Gebietsliga Nord B (12) Knittelfeld FC St. Margarethen/Knfd Zeltweg II Neumarkt Lobmingtal St. Lorenzen/Kn. Spielberg Stadl Judenburg II Seckau Pöls Krakaudorf Gebietsliga Nord C (12) Langenwang Mürzzuschlag Phönix Veitsch Gußwerk Parschlug Kapfenberg Rapid II Breitenau Tragöß-St.Katharein Turnau Krieglach II Mariazell Mitterdorf/M.
46 Region Nord Klasseneinteilung Neu nach aktueller Tabelle: 1. Nord A (12) Pruggern Wald/Sch. Liezen WSV Eisenerz Tauplitz St. Martin/Gr. Wörschach Liezen SC II Radmer Gröbming II Kalwang Stainach-Grimming II 1. Nord B (11) Oberzeiring Weißkirchen St. Lambrecht Oberwölz II Obdach II Murau II Mühlen Dietersdorf Fohnsdorf II Neumarkt II St. Peter/Kbg. II 1. Nord C (11) DSV Leoben II Bruck/Mur II Kammern Mautern St. Marein-Lorenzen II St. Michael II St. Stefan/L. Stanz II Traboch Tragöß-St. Katharein II Pernegg II Nord A Nord C Nord A Nord A Nord C Nord A Nord A Nord C Nord A Nord C Nord C
47 Region Nord Weitere Vorgangsweise: Online-Abstimmung durch die Vereine der Region Nord und abschließende Beratung und Beschlussfassung im Vorstand des StFV. Eine allfällige Änderung der Ligenstruktur in der Region Nord wäre allerdings erst ab der Saison 2017/2018 möglich.
48 Schiedsrichterwesen Besetzung Ablehnungen vor Saisonbeginn Regelschulungen für Vereine Schiedsrichterwerbung
49 Frauenfußball Förderung des Mädchenfußballs Unter welchen Bedingungen wären Vereine bereit reine Mädchen-Nachwuchsmannschaften zu führen? Bei den Auflagen zur Führung von Nachwuchsmannschaften sind Mädchenteams bereits Burschenmannschaften gleichgestellt.
50 Frauenfußball Förderung des Mädchenfußballs Vorschlag: finanzielle Förderung von reinen Mädchenmannschaft im Altersbereich von U7- bis U12-Mannschaften, wenn diese 2 Saisonen durchgehend geführt wird Förderhöhe nach Altersbereich gestaffelt Nachhaltigkeit von reinen Mädchenmannschaften steht im Vordergrund Erstmals Ausschüttung der Förderung im Jahr 2019 geplant (Teilnahme 2017/2018 und 2018/2019)
51 Nachwuchsfußball U7 bis U10 Turniere Spieler müssen aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt angemeldet sein, damit, wenn es zu Sportunfällen kommen sollte, diese aufgrund der Anmeldung versichert sind U7 bis U10 Turniere sind ab dem Frühjahr 2016 verpflichtend über das Fußball-Online-System unter Vorlage der Spielerpässe abzuwickeln Zur Aufrechterhaltung und Sicherung eines ordentlichen Spielbetriebs müssen ab bei einem Turnier, welches nicht über Online gespielt wird, alle teilnehmenden Mannschaften wegen Nichtantreten beim Strafausschuss zur Anzeige gebracht werden Um dies zu vermeiden ersuchen wir in Ihrem eigenen Interesse um verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben.
52 Nachwuchsfußball Förderungen des StFV im Nachwuchsbereich: Nachwuchstrainersubventionen ,-- JAKO-Gutscheinaktion ,-- Jugendförderpreis 6.000,-- Bonus Mehr U11-U18 Nachwuchsmannschaften ,-- Unfallversicherung für Nachwuchsspieler ,-- Summe dieser Maßnahmen: ,-- pro Jahr
53 Nachwuchsfußball kostenlose Trainings in den Gebieten mit Sportdirektor Walter Hörmann: Termine werden von Hörmann mit den Gebietsjugendleitern koordiniert Coca-Cola-Cup U12 am Sonntag, 29. Mai 2016 in Bruck/Mur 1. und 2. sind im Bundesfinale in Wien am 17./19. Juni 2016 LandesverbandsAusbildungsZentren Steiermark: ÖFB-Standorte: Judenburg, Leibnitz, Mooskirchen, Weiz weiterer: Stainach einheitliche Standards für Ausrüstung, Trainings, Mittagstisch, Lernbetreuung, Sportstätten, Schulen
54 Nachwuchsfußball Nachwuchsmeisterschaften 2016/2017: Durchführungsbestimmungen werden nach Beschluss im StFV-Vorstand auf der StFV-Homepage verlautbart und sind verbindlich einzuhalten 2016/17 werden von U7 bis U18 alle Bewerbe angeboten Steirische Leistungsklassen für U13, U15 und U17 Nachwuchsmannschaften Meldefrist 22. Juni 2016
55 Nachwuchsfußball Nachwuchsmeisterschaften 2016/2017: Nachwuchsspielgemeinschaften Namensgebung: Trägerverein muss zum Schluss angeführt werden Beispiele: NZ Oberes Murtal/Judenburg U15 (Trägerverein Judenburg) SU Schilcherland/Stainz U13 (Trägerverein Stainz) Wenn eine Mannschaft aus der Leistungsklasse im Herbst aus- oder absteigt, spielt diese im Frühjahr in der höchsten Regionalklasse U11 und U12 Tabellen ohne Tordifferenz
56 Information für die Vereine des Steirischen Fußballverbandes
57 Kooperation JUFA Hotels StFV Der Steirische Fußballverband konnte mit den JUFA Hotels eine Kooperation abschließen, die auch für die Vereine des StFV einen Vorteil erbringt. Ab sofort können unsere Vereine direkt über JUFA-Sportbuchungen (Ansprechpartnerin Frau Sabine Haubenwaller ) zu vergünstigten Konditionen die Einrichtungen der JUFA Hotels nutzen, ausgenommen der Verein hat mit den JUFA Hotels bereits eine eigenständige Vereinbarung. Erforderlich ist die ausschließliche Buchung über [email protected]!!!
58 Sportstättenbau Förderungen Sportstättenbau Beratung durch Gerhard Krois Tornetze (alle 4 Jahre möglich) eigenes Antragsformular Einreichfrist: 15. Mai 2016 Abrechnung von Subventionen nur bis 30. November 2016 möglich
59 Finanzielles SEPA-Lastschriftverfahren für Zahlungen Die Netzwerkgebühr wird bereits über Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Die Bankeinzugsermächtigung soll für alle Zahlungen der Vereine an den StFV ausgeweitet werden. Entsprechende Formulare liegen heute auf und darf ersucht werden diese ausgefüllt und vereinsmäßig gezeichnet bis 10. April 2016 an den StFV zu übersenden. Die Kosten für allfällige Nichtdurchführungen von Bankeinzügen müssten dem betroffenen Verein angelastet werden.
60 Anfragen Anliegen Allfälliges
61 Wir bedanken uns bei unseren Vereinen für ihr Interesse und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und wünschen allen steirischen Vereinen eine sportlich und wirtschaftlich erfolgreiche Frühjahrssaison.
Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze
Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße 97 8010 Graz Tel. 0316 38 17 17 [email protected] Agenda
ÜBERTRITTSBESTIMMUNGEN
ÜBERTRITTSBESTIMMUNGEN Winter 2017 2. Jänner 31. Jänner 2017 Tfv-Übertrittsbestimmungen Winter 2017 Vereinswechsel im Freigabeverfahren oder befristete Freigabe nurim gegenseitigen Einvernehmen (kein Zwangserwerb!)
WOCHE Steirercup - Auslosung 2011/12 powered by MURAUER Bier
WOCHE Steirercup - Auslosung 2011/12 powered by MURAUER Bier Runden 1-6 siehe unten 7. Runde Montag, 9. April 2012, 15 Uhr (Ostermontag) SpielnummerHeimverein Liga Gastverein Liga Ergebnis 505 Kraubath
Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen
REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REGION OBERSTEIERMARK OST
REGIONALES ENTWICKLUNGSPROGRAMM REGION OBERSTEIERMARK OST Anlage 1 zur Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom... Blattübersicht VORRANGZONEN 5 AUFLAGEENTWURF APRIL 2016 Wald am Schoberpaß
SOMMERÜBERTRITTSZEIT 2015
SOMMERÜBERTRITTSZEIT 2015 ab 05. Juni 2015 Anmeldungen ausländischer Spieler wieder möglich 01. bis 22. Juni 2015 9 Vereinswechsel ohne Freigabeverfahren für Amateure (Zwangserwerb) 30. Juni 2015 Ende
Aktuelle Liga VNr Verein Amat. KM II Frauen Ausl.-Tag Ausl.-Zeit 8244 Deutschlandsberg X Samstag 19: DFC Leoben X X 8109 FC Lankowitz 8116
8244 Deutschlandsberg X Samstag 19:00 8408 DFC Leoben X X 8109 FC Lankowitz 8116 Fladnitz/T. X Samstag 17:00 8092 Gratwein-Straßengel X Sonntag 15:00 8258 Kainach 8069 Kumberg X 8146 Rohrbach/L. X 8206
Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger
Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger 2003 Firm Name/Legal Entity Grundsätzliches: Gemeinnütziger Verein finanziert sich durch; - Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen - Wirtschaftliche
Belegerteilungspflicht
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht 16.09.2015 Mag. Wolfgang GRANIG Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) Einfügen des 131b BAO Erfassung der Bareinnahmen mittels Elektronischer Registrierkasse
WOCHE Steirer-Cup powered by Land Steiermark - Auslosung 2016/2017 des StFV
WOCHE Steirer-Cup powered by Land Steiermark - Auslosung 2016/2017 des StFV Am Mittwoch, 6. April 2016 wurde die provisorische Erstauslosung für den WOCHE STEIRER-Cup 2016/2017 powered by Land Steiermark
Die Registrierkasse gut gewappnet für den : Bin ich betroffen? Und was ist dann zu tun? Mag. Petra-Maria Ibounig, Wirtschaftskammer Wien
Die Registrierkasse gut gewappnet für den 1.1.2016: Bin ich betroffen? Und was ist dann zu tun? Mag. Petra-Maria Ibounig, Wirtschaftskammer Wien Inkrafttreten Registrierkassenpflicht 1.1.2016: Kassen-
Feste veranstalten ohne Risiko. Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht
Feste veranstalten ohne Risiko Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht Gesetzliche Regelungen Überblick Veranstaltungsgesetz Gewerbeordnung Steuerliche Regelung Verwaltungsregelungen Sozialversicherung Landesgesetz
Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht
Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein und diese Betätigung genau umschreiben
Registrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen
Grundinformation zur neuen Registrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen Stadionplatz 2, 8041 Graz Tel: 0316/ 82 20 79 Fax: 0316/82 20 79-290 E-Mail:
Haftungsrisiken im Vereinssport
Haftungsrisiken im Vereinssport Impulsvortrag: Dr. Peter Dösinger Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße 97 8010 Graz Tel. 0316 38 17 17 [email protected] Haftungen
Pressekonferenz. Thema Fußball-Akademie Steiermark SK Sturm. am Donnerstag, 7. Februar 2013, Uhr
Pressekonferenz Thema Fußball-Akademie Steiermark SK Sturm am Donnerstag, 7. Februar 2013, 11.30 Uhr BG/BORG HIB Liebenau Halle 1 Kadettengasse 19 a, 8041 Graz Tel.: ++43 316 472588 Mail: [email protected]
Steuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel
Vortrag für Service Freiwillige Steuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel 1 Wichtige Definition: Gemeinnützigkeit Umgangssprachlich: tue Gutes und rede darüber Steuerlich: nicht jeder
STEUERREFORM 2015/16: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht
TAXNEWS STEUERREFORM 2015/16: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht 1. Bisherige Regelung für Barumsätze Bis zum in Kraft treten der Steuerreform 2015/2016 kommt die Barbewegungsverordnung
Internet T1 Tourismus insgesamt - Zeitreihen
Bezirk 60100 Graz(Stadt) 1991 117.153 167 0,1 230.800 7.466 3,3 1992 114.506-2.647-2,3 228.114-2.686-1,2 1993 106.007-8.499-7,4 204.940-23.174-10,2 1994 98.952-7.055-6,7 187.390-17.550-8,6 1995 99.549
VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND
VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND Bestimmungen über die Teilnahme von 1b + 1c Mannschaften in der Saison 2015/2016 gültig ab 2. 7. 2015 Vorstandsbeschluss vom 2. 7. 2015 Die Vereine des VFV haben das Recht
Fußball Online Anleitung U7-U10 Turniere
Fußball Online Anleitung U7-U10 Turniere März 2016 Die folgende Anleitung ist grundsätzlich so aufgebaut, dass sie auch für jene einsetzbar ist, die bisher mit dem Online Turnierbericht bei U7-U10 Turnieren
Sport- und Wettkampfordnung des SDA
Sport- und Wettkampfordnung des SDA Info: www.steeldart-allgäu.de Stand: (14.01.2017 ) gültig ab Saison 2016-2017 A. Allgemeines B. Ligaspielbetrieb C. Auf- und Abstiegsmodus der neuen Saison D. SDA-Cup
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: [email protected] Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
Steuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen
Steuern am Morgen Registrierkassenpflicht Update für Unternehmen Mag. Johann Aschauer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [email protected] Mag. Wolfgang Rachbauer, Steuerberater [email protected]
S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
KFV-Nachwuchsbestimmungen 2016/17
KFV-Nachwuchsbestimmungen 2016/17 Stichtage: Um für den Bewerb der betreffenden Altersstufe spielberechtigt zu sein, muss der Spieler am oder nach dem festgesetzten Stichtag geboren sein. Die Spielberechtigung
Gesundheit und Pflegemanagement. Ergeht per E-Mail lt. Verteiler
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit Ergeht per E- lt. Verteiler Gesundheit und Pflegemanagement Gesundheitsberufe Bearb.: Günther Mitteregger, MBA Tel.: +43
Standesämter und Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände in Steiermark Stichtag
GKZ Gemeinde Bezirk Gemeindeart PLZ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänd 62138 Aflenz Bruck-Mürzzuschlag Marktgemeinde 8623 62105 Breitenau am Hochlantsch Bruck-Mürzzuschlag Marktgemeinde 8614 62139
Vorarlberger Fußballverband
1. News 59. Ordentliche Hauptversammlung des VFV Die 59. Ordentliche Hauptversammlung des VFV findet am Samstag, den 19. März 2016 um 10.00 Uhr im Casino Bregenz statt. Wir bitten die Vereine diesen Termin
I N F O R M A T I O N. Dr. Michael STRUGL. August WÖGINGER. Steuerliche Entlastung für Vereine: Höherer Freibetrag & Begünstigung kleiner Feste
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Dr. in Maria FEKTER Finanzministerin Dr. Michael STRUGL Wirtschafts- und Sportlandesrat August WÖGINGER Abgeordneter zum Nationalrat am 12. August 2013 zum
Informationen zur neuen Regelung der altersbezogenen Spielberechtigungen im DTTB und TTVWH
Informationen zur neuen Regelung der altersbezogenen Spielberechtigungen im DTTB und TTVWH Hauptaspekte der neuen WO Regelungen des DTTB Die Spielberechtigung kann immer nur für einen Verein (Stammverein)
Beitrags- und Gebührenordnung
Stand: 17.01.2015 Gültig zum 01.03.2015 Zuständig: Verbandsausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsbeitrag... 3 1.1 Grundbeitrag (steuerfrei)... 3 1.2 Mannschaftsbeitrag (steuerfrei)...
Steuerreform Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Steuerreform 2015 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Steuerreform 2015 - Barumsätze Änderungen bei Einzelaufzeichnung Änderungen bei Belegausstellung Registrierkassenpflicht Einzelaufzeichnung,
Welcher Fluss fließt nicht in der Obersteiermark? Wo wurde Erzherzog Johann geboren? Wo befindet sich eine berühmte Bibliothek? Was ist die Lurgrotte?
Welcher Fluss fließt nicht in der Obersteiermark? Wo wurde Erzherzog Johann geboren? a) Mur b) Enns a) Graz b) Wien c) Mürz d) Kainach c) Paris d) Florenz Was ist die Lurgrotte? Wo befindet sich eine berühmte
Dienstleistungen der Hotels
Kap 1 Dienstleistungen der Hotels 1.1 Nächtigungsleistungen 1.1.1 Leistungsort Bei der Vermietung von Unterkünften (zb Zimmervermietung in Hotels und Pensionen aber auch Vermietung von Stellplätzen auf
KFV Sportkonzept basiert auf :
KFV Sportkonzept basiert auf : Ohne Breite keine Spitze Rechtzeitige Förderung Leistungsfußball Zielgerichtete Trainerausbildung Leistungsfördernde Subvention Langfristiger Stufenaufbau Graphik : KFV-SPORTKONZEPT
BELEGERTEILUNGS- UND REGISTRIERKASSENVERPFLICHTUNG SOWIE DEREN AUS-
BELEGERTEILUNGS- UND REGISTRIERKASSENVERPFLICHTUNG SOWIE DEREN AUS- WIRKUNG AUF DEN ÄRZTEBEREICH Steuer News November 2015 Sehr geehrte Frau Doktor! Sehr geehrter Herr Doktor! Damit Sie auch künftig alle
KFV-Nachwuchsbestimmungen 2015/16
KFV-Nachwuchsbestimmungen 2015/16 Stichtage: Um für den Bewerb der betreffenden Altersstufe spielberechtigt zu sein, muss der Spieler am oder nach dem festgesetzten Stichtag geboren sein. Die Spielberechtigung
Verein und Steuern. Verein und Steuern. Gemeinnütziger Verein. Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein. Steuerpflicht knüpft an
Herzlich Willkommen! Gemeinnütziger Verein Steuerpflicht knüpft an Geschäftstätigkeit Dienstgeberfunktion zivilrechtliche Geschäfte sonstige Gemeinnütziger Verein Welche Steuern? Körperschaftsteuer Umsatzsteuer
Vereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen
Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen Art der Steuererklärung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Allgemeine Angaben zum Verein Angabe des Zwecks des Vereins Anschrift Zustellungsvertreter
GF Mach & Partner ZT GmbH Planung, Beratung, Instandhaltung
GF Mach & Partner ZT GmbH Planung, Beratung, Instandhaltung 0664-1803674 [email protected] Blue Networks e.u., GFV Stmk-Süd Beratung, Betriebsführung, Instandhaltung 0664-88795883 [email protected]
Grazer Wechselseitige Bezirksbüro Liezen 8940 Liezen Hauptplatz 7. Wiener Städtische Geschäftsstelle Liezen 8940 Liezen Werkstraße 30
KFZ-ZULASSSUNGSSTELLEN STEIERMARK BA Bezirkshauptmannschaft Liezen,Expositur Bad Aussee Grazer Wechselseitige Bezirksbüro Liezen 8940 Liezen Hauptplatz 7 03612 22246 Wiener Städtische Geschäftsstelle Liezen
Spieleranmeldungen und - transfers Marion Stadler 1
Spieleranmeldungen und - transfers 27.03.2012 Marion Stadler 1 Thema Neuanmeldung, Spielertransfer Verschiedenen Arten einen Spieler umzumelden Fragen 27.03.2012 Marion Stadler 2 Neuanmeldung (österr.
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
Vereinswechsel. Spielberechtigung. Spielerpass. Walter Sitorius (Stand: ) Seite 1
Vereinswechsel Spielberechtigung Spielerpass Walter Sitorius (Stand: 25.06.2012) Seite 1 Alle Jahre wieder, Wechselperiode? Seite 2 Vereinswechsel Senioren Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) Abmeldung
Energie mit Zukunft! Was Sie schon immer über das. Erdgasnetz. wissen wollten... Sicher seit Jahrzehnten
Energie mit Zukunft! Was Sie schon immer über das Erdgasnetz wissen wollten... Sicher seit Jahrzehnten 3 Das steirische Erdgasleitungsnetz Altaussee Grundlsee Bad Aussee Pichl Tauplitzalm Weißenbach Liezen
S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 22.10.1975 gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. (2) Der Verein wurde am 17.12.1975 unter der Nr. 69 VR 8385 in das
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
FRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
Abteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
10. Künstlerische Ausbildung
10. Künstlerische Ausbildung Künstlerische Ausbildungsmöglichkeiten im bildnerischen, darstellenden und musischen Bereich gibt es in Form von Schwerpunktangeboten an einigen Pflichtschulen, allgemein bildenden
Auf- und Abstiegsmodalitäten Aktive. 2. bis 5. Liga für die Saison 2014/2015
Auf- und Abstiegsmodalitäten Aktive 2. bis 5. Liga für die Saison 2014/2015 1. Allgemeines Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Ligen 1.1. Gegen die Beschlüsse, welche die Administration und
Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.
Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. 1 Haushaltsplan Zu erwartende Einnahmen und Ausgaben sind in einem Haushaltsplan zu veranschlagen den Ausgaben und Einnahmen des vergangenen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE U14-BUNDESLÄNDER- NACHWUCHSMEISTERSCHAFT FÜR KNABEN
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE U14-BUNDESLÄNDER- NACHWUCHSMEISTERSCHAFT FÜR KNABEN Gültig für die Saison 2015/2016 Präambel (1) Zur Förderung des Österreichischen Nachwuchsfußballs und mit dem Ziel
Merkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb Dieses Merkblatt sollte jeder Schiedsrichter in seiner Sporttasche mitführen!
Merkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2015 Dieses Merkblatt sollte jeder Schiedsrichter in seiner Sporttasche mitführen! 1.) SPIELABSAGEN Bei frühzeitigen Spielabsagen durch Anruf vom Verein muss
Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)
1 Allgemeines Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß 1 der LKO unter Beachtung von 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen. 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen
Spielberechtigung, Spielerpass, Vereinswechsel im Jugendbereich
Spielberechtigung, Spielerpass, Vereinswechsel im Jugendbereich Paßstelle Dezember 2015 Folie 1 Erlangen einer erstmaligen Spielberechtigung: Was ist nötig? Antrag Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
Verbands-Beitragsordnung (VBO) (Stand: )
Anlage 2 zur Verbands-Finanzordnung (VFO) des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes e.v. (NWVV) Verbands-Beitragsordnung (VBO) (Stand: 05.12.2015) 1 Einleitung 1.1 1.2 Die Verbands-Beitragsordnung regelt
Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.
Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schießklub Einigkeit Tanneberg e.v. und wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Meißen unter
Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21
Kinderschutz plus Eine Informationsbroschüre des Kinderschutz-Zentrums Graz 04/09 Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21 . Die steirischen Kinderschutz-Zentren
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online 1. Allgemeines 1.1 Pass Online ist eine Webapplikation des
Satzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
K O M P O S I T I O N S A U F T R A G
K O M P O S I T I O N S A U F T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: im Folgenden kurz Auftraggeber, einerseits,
Betreff: Richtlinien Fahrtkostenzuschuss und Trainerförderung 2015 Beilagen: Richtlinien Fahrtkostenzuschuss Nachwuchsmeisterschaften 2015
An alle Fachverbände bzw. Fachvertretungen Per E-Mail Landessportorganisation Salzburg 5071 Wals, EM Stadion Oberst Lepperdinger Straße 21 Telefon (0662) 8042-2518 Fax (0662) 8042-2554 [email protected]
Auf- und Abstiegsbestimmungen im Bereich des StFV ab der Saison 2014/2015
Auf- und Abstiegsbestimmungen im Bereich des StFV ab der Saison 2014/2015 a) Aufgrund des Vorstandsbeschlusses im Rahmen der Jahreshauptversammlung 1992 wurde die Steiermark für den Meisterschaftsbetrieb
Merkblatt für die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins
Merkblatt für die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins 1. Der eingetragene Verein muss mindestens sieben Mitglieder haben ( 56 BGB). In der Regel müssen die Gründer volljährig sein. 2. Es muss
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen
Die Registrierkasse technische
Vertiefungs-Webinar Die Registrierkasse technische Vorbereitung für den 1.1.2017 28.10.2015, 13:00-13:45 Dr. Markus Knasmüller Leiter SW-Entwicklung BMD Systemhaus GmbH. Relevante Termine Zwei relevante
S-Bahn für den Obersteirischen Zentralraum Strategie des Landes Steiermark. DI Bernhard Breid, A16
S-Bahn für den Obersteirischen Zentralraum Strategie des Landes Steiermark DI Bernhard Breid, A16 Aktueller Stand S8 Leoben Kapfenberg ist Bestandteil des S-Bahn Steiermark-Konzepts Ausbau Bahnhof Niklasdorf
Der sogenannte epass löst damit den klassischen Spielerpass ab 2016 ab und wird künftig ausschließlich online beantragt.
Allgemeines epass-einführung im WVV Zur Saison 2016/2017 führt der Westdeutsche Volleyball-Verband in allen Staffeln den elektronischen Spielerpass ein. Der sogenannte epass löst damit den klassischen
Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.
Satzung 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform Der Fanclub ist eine Vereinigung von Fanmitgliedern und wurde am 13.05.06 gegründet. Der Sitz des Vereins ist in 66571
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Durch den Abschluss einer Pensionskassen-Lösung bei der Valida Pension AG hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht.
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN 1 Regelungsbereich Diese Bestimmungen regeln a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-
Der Zweck des Vereins besteht in der Unterstützung und Förderung der Bevölkerung Sansibars. Er setzt sich insbesondere zum Ziel:
Maisha Zanzibar - gemeinnütziger Verein 23..Juni 2008 STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Maisha Zanzibar" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist
Fragen zu Registrierkassenpflicht mit spezieller Berücksichtigung der Anliegen von Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
Fragen zu Registrierkassenpflicht mit spezieller Berücksichtigung der Anliegen von Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Mag. Dieter Welbich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater / Partner Baldinger & Partner
S A T Z U N G. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue. Fassung vom
S A T Z U N G Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue Fassung vom 08.10.2011 Seite 1 von 5 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Lebenshilfe für Menschen
Beitragsordnung. Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v.
Beitragsordnung Eisenbahner-Sportverein Dresden e.v. Stand: 21.11.2013 Gliederung I. Grundlage und Beschlussfassung... 3 II. Allgemeines... 3 III. Beitragsgruppen... 3 IV. Nachweise für Beitragsermäßigungen...
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
Steiermark QUIZ-Karten
Wie heißt die Landeshauptstadt der Graz Wie viele Bezirke hat die 17 Welcher ist der größte Bezirk? Liezen Wie viele Einwohner hat die Ca. 1 200 000 Einwohner höchste Berg der Dachstein längste Fluss der
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.v.
HESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.v. Fußballkreis Limburg-Weilburg Kreispokal der Alten Herren 2010/2011 22 Mannschaften spielen um den AH-Pokal in einer in einer Hin- und Rückrunde. Die Spiele werden unter
Vorarlberger Fußballverband
1. News Online-Bereitschaft Freitag, 08. 08. - Mittwoch 13. 08. 2014 Klaus Aberer, Tel. 0676/88477 3001 SR-Besetzung am Wochenende Freundschaftsspiele am kommenden Samstag können nicht besetzt werden,
Satzung Netzwerk Embryonenspende
Satzung Netzwerk Embryonenspende 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Netzwerk Embryonenspende und hat seinen Sitz in Dillingen a. d. Donau. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.
Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3
Dorfverein Müselbach und Umgebung. Statuten. Rechtsform, Zweck und Sitz
Dorfverein Müselbach und Umgebung Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Dorfverein Müselbach und Umgebung besteht ein Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel
Unsere Lösung zur Registrierkassenpflicht. Herzlich Willkommen! Vortragende: Patrick Müllner
Unsere Lösung zur Registrierkassenpflicht Herzlich Willkommen! Vortragende: Patrick Müllner RZA GmbH GRÜNDUNG 1982 JOHANN SAUERSCHNIG SOFTWARE BUSINESS SOLUTIONS HARDWARE - VERNETZUNGEN - MICROSOFT-LÖSUNGEN
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Beitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung Inhaltsverzeichnis 1. Abteilung Hockey... 2...2...2 Familienjahresbeitrag...2 Fördermitgliedschaft...3...3...3 2. Abteilung Fußball... 5...5...5 Fördermitgliedschaft...5...5...5
Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart. Vereinsbesteuerung
Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart Vereinsbesteuerung Verein= ein freiwilliger auf Dauer angelegter auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines
ABTEILUNGSORDNUNG für die TENNISABTEILUNG des TSV Jöhlingen e.v.
ABTEILUNGSORDNUNG für die TENNISABTEILUNG des TSV Jöhlingen e.v. V o r w o r t Die jeweils gültige Satzung des TSV Jöhlingen ist für alle seine Mitglieder und somit auch für die Mitglieder der Tennisabteilung
Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am. Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens für
Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am An die Bezirkshauptmannschaft 6010 I N N S B R U C K Zahl: Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens
Satzung Schießsportverein Mühlen im Schützenverein Mühlen e. V.
Satzung Schießsportverein Mühlen im Schützenverein Mühlen e. V. 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen Schießsportverein Mühlen im Schützenverein Mühlen e. V. und hat den Sitz
Registrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun?
Registrierkassenund Belegerteilungspflicht trifft nahezu ALLE! Was ist wann zu tun? 05.11.2015 Mag. Claudia Berger WK NÖ, Bezirksstelle Wiener Neustadt Ablauf Grundregel - Neuerungen Registrierkassenpflicht
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.
Satzung des LAV Waren/Müritz e. V. 1 Name und Sitz 1. Name: Leichtathletikverein Waren/Müritz 2. Kurzform: LAV Waren/M. 3. Sitz: Waren- Müritz 4. Gründungsdatum: 19.01.2001 5. Der Verein ist in das Vereinsregister
Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze
Einzelaufzeichnungspflicht für f Barumsätze Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht 131 (1) z 2 BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner und V+V Ausnahmen von Einzelaufzeichnung
