Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7397 -
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- Anke Kneller
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1 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7612 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/ Welche niedersächsischen Kliniken bieten die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches? Anfrage Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn örsterling (D) an die Landesregierung, eingegangen am , an die Staatskanzlei übersandt am Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom , gezeichnet In Vertretung Jörg Röhmann Vorbemerkung der Abgeordneten Die amilienplanung ist ein intimer Bereich der Lebensgestaltung der betroffenen rauen und aare, in dem Druck nach Ansicht von Experten in jede Richtung zu vermeiden sei. Wichtig sei aber, dass die Rahmenbedingungen zur Verfügung stünden, die amilienplanung unter umfassender Beachtung von Gesundheit und Menschenwürde zu ermöglichen. Dies gelte für sämtliche betroffenen Bereiche, umfasse also die ragen einer umfassenden Sexualaufklärung und Verhütung ebenso wie die Betreuung von Schwangerschaften oder deren Abbruch. Vorbemerkung der Landesregierung Nach der letzten Bundesstatistik (achserie 12, Reihe 3, Schwangerschaftsabbrüche) haben 15 insgesamt rauen, die ihren Wohnort in Niedersachsen haben, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Der größte Anteil der Abbrüche (5 117/66,2 %) erfolgte in gynäkologischen raxen. Weitere (31,5 %) wurden ambulant in Krankenhäusern durchgeführt. Lediglich 174 (2,3 %) führten zu einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus. Durch das seit Jahren etablierte System der staatlich anerkannten Beratungsstellen und deren Kooperationspartnern ist derzeit eine Versorgungslücke weder bei Abbrüchen mit medizinischer oder kriminologischer Indikation noch bei Abbrüchen aufgrund der Beratungsregelung erkennbar. 1. Welche Krankenhäuser gibt es in Niedersachsen? Die für die stationäre Krankenhausversorgung im Sinne des 108 des Sozialgesetzbuchs ünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zugelassenen Krankenhäuser ergeben sich aus dem Niedersächsischen Krankenhausplan 16 (siehe Anlage). Der Krankenhausplan ist als digitale assung regelmäßig auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ( planung/) verfügbar. Die ortschreibung auf den Stand vom erfolgt aufgrund der Vorlagetermine verwendeter Statistiken im 1. Halbjahr des Jahres 17. 1
2 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Welche dieser Krankenhäuser haben eine Station für Gynäkologie/Geburtshilfe? Die Krankenhäuser mit Abteilungen für rauenheilkunde mit ihrer jeweiligen lanbettenkapazität sind aus den Seiten 8 bis 19, Spalte UG (rauenheilkunde und Geburtshilfe) des Niedersächsischen Krankenhausplans ersichtlich. Nachstehend ist die aktuelle Standortliste mit den lanbettenkapazitäten nach dem Stand vom ebruar 17 und der Anzahl der achärzte aufgeführt: KH-Nr. Krankenhaus Ort lanbetten ach- Beleg- rauenheilkunde -ärztinnen und -ärzte* und Geburtshilfe Städt. Klinikum Braunschweig Braunschweig Krankenhaus Marienstift Braunschweig HELIOS Klinikum Salzgitter Salzgitter St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter Klinikum der Stadt Wolfsburg Wolfsburg HELIOS Klinikum Gifhorn Gifhorn HELIOS Klinik Wittingen Wittingen Krankenhaus St. Martini Duderstadt Universitätsmedizin Göttingen Krankenhaus Neu-Mariahilf Göttingen Krankenhaus Neu-Bethlehem Göttingen Klinikum Hann. Münden GmbH Hann. Münden Asklepios Harzklinik Goslar Goslar HELIOS St. Marienberg Klinik Helmstedt HELIOS Klinik Bad Gandersheiheim Bad Ganders HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim HELIOS Klinik Herzberg/Osterode Herzberg Klinikum eine eine Städtisches Klinikum Wolfenbüttel Wolfenbüttel Klinikum Siloah-Oststadt- Hannover 8 0 Heidehaus DIAKOVERE riederikenstift Hannover DIAKOVERE Henriettenstift Hannover Medizinische Hochschule Hannover Hannover DRK-Krankenhaus Clementinenhaus Hannover Vinzenzkrankenhaus Hannover Sophien-Klinik Hannover Klinikum Großburgwedel Burgwedel Klinikum Robert-Koch Gehrden Gehrden aracelsus-klinik Am Silbersee Langenhagen Klinikum Neustadt a. Rbge. Neustadt a Rbge Klinik Bassum Bassum Klinik Diepholz Diepholz Sana-Klinikum Hameln-yrmont Hameln AMEOS Klinikum Alfeld Alfeld (Leine) HELIOS Klinikum Hildesheim Hildesheim St.-Bernward-Krankenhaus Hildesheim Agaplesion Ev. Krankenhaus Holzminden
3 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7612 KH-Nr. Krankenhaus Ort lanbetten ach- Beleg- rauenheilkunde -ärztinnen und -ärzte* und Geburtshilfe HELIOS Kliniken Mittelweser Nienburg (Weser) Agaplesion Ev. Krankenhaus Bückeburg Bethel Klinikum Schaumburg KreisKH Stadthagen Allgemeines Krankenhaus Celle HELIOS Klinik Cuxhaven Cuxhaven Capio Krankenhaus Land Hadeln Otterndorf Krankenhaus Buchholz Buchholz Krankenhaus Winsen Winsen (Luhe) Capio Elbe-Jeetzel-Klinik Dannenberg (Elbe) Städtisches Klinikum Lüneburg Lüneburg rivatklinik Dr. Havemann Lüneburg Kreiskrankenhaus Osterholz Osterholz-Sch OsteMed Klinik Bremervörde Bremervörde AGALESION Diakonieklinikum Rotenburg OsteMed Martin-Luther- Zeven Krankenh Heidekreis-Klinikum Walsrode Elbe Klinikum Buxtehude Buxtehude Elbe Klinikum Stade Stade HELIOS Klinikum Uelzen Uelzen Aller-Weser-Klinik Verden Verden (Aller) Josef-Hospital Delmenhorst Klinikum Emden Emden ius-hospital Oldenburg Klinikum Oldenburg Oldenburg Evangelisches Krankenhaus Oldenburg Klinikum Osnabrück Osnabrück Marienhospital Osnabrück Klinikum Wilhelmhaven Wilhelmshaven Ammerland-Klinik Westerstede Ubbo-Emmius-Klinik Aurich Aurich St. Josefs-Hospital Cloppenburg St.-Marien-Hospital riesoythe Bonifatius Hospital Lingen (Ems) Krankenhaus Ludmillenstift Meppen Marien Hospital apenburg Hümmling Hospital Sögel Elisabeth-Krankenhaus Thuine St. Johannes-Hospital Varel Euregio-Klinik Albert- Nordhorn Schweitzer-Str Klinikum Leer Leer Borromäus-Hospital Leer Krankenhaus Johanneum Wildeshausen Marienhospital Ankum- Ankum Bersenbrück ranziskus-hospital Harderberg Georgsmarienh
4 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7612 KH-Nr. Krankenhaus Ort lanbetten ach- Beleg- rauenheilkunde -ärztinnen und -ärzte* und Geburtshilfe Christliches Klinikum Melle Melle Krankenhaus St. Elisabeth Damme St. ranziskus-hospital Lohne St. Marienhospital Vechta HELIOS Klinik Wesermarsch Nordenham Krankenhaus Wittmund Wittmund * achärzte in der rauenheilkunde und Geburtshilfe (ohne Ärzte in Weiterbildung) laut Krankenhausstatistik Welche Größe haben die ärztlichen Teams in den jeweiligen Abteilungen? Siehe Tabelle zu Antwort Welche dieser Krankenhäuser führen keine Schwangerschaftsabbrüche durch bzw. nur in Ausnahmefällen? Bei Schwangerschaftsabbrüchen handelt es sich nicht um Krankenhausleistungen im Sinne des 39 SGB V. Insoweit sind diese Informationen nicht im System der Krankenhausstatistiken erfasst und liegen der Landesregierung nicht vor. Soweit hier bekannt ist, hat der Krankenhausträger Agaplesion sich in der Vergangenheit öffentlich gegen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen mit sozialer Indikation in seinen Kliniken in den Landkreisen Schaumburg und Rotenburg positioniert. In der Zwischenzeit wird aber an einer Möglichkeit gearbeitet, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als Kooperationsärzte in den Räumlichkeiten des Klinikums Schaumburg Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation durchführen könnten. 5. Aus welchen Gründen nehmen die jeweiligen Kliniken keine Abbrüche (mehr) vor? Diese Information wird statistisch nicht erfasst und liegt der Landesregierung nicht vor. 6. Wie beurteilt die Landesregierung solche Vorgänge wie die in Schaumburg und Dannenberg? Die Gewissensentscheidung, Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, ist jedem - so auch insbesondere konfessionellen Krankenhäusern oder deren Krankenhausärztinnen und -ärzten - ausdrücklich durch 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) gegeben. In Anbetracht des geringen Versorgungsanteils der Krankenhäuser (siehe Einleitung) sind nach Auffassung der Landesregierung hieraus resultierende Versorgungsengpässe unwahrscheinlich. Gleichwohl wird die Landesregierung darauf achten, dass auch künftig der Sicherstellungsauftrag gemäß 13 Abs. 2 SchKG, der die Möglichkeit von stationären Abbrüchen umfasst, erfüllt wird. 7. In wie vielen Kilometern Entfernung befindet sich jeweils das nächste Krankenhaus, in dem ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann? Die in Niedersachsen bestehenden 87 Abteilungen für rauenheilkunde und Geburtshilfe haben generell eine räumliche Abdeckung, die eine Versorgung innerhalb einer kw-ahrzeit von maximal 60 Minuten gewährleistet. ür Schwangerschaftsabbrüche liegt die von der Rechtsprechung geforderte Erreichbarkeit (eine Tagesreise) deutlich höher. Auch wenn einzelne Krankenhäuser keine Abbrüche durchführen, sollte es den Beratungsstellen möglich sein, das nächste erreichbare Krankenhaus zu vermitteln. 4
5 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Inwieweit hat der Erhalt oder aber auch die Beendigung einzelner Abteilungen oder auch ärztlicher Leistungen Einfluss auf die inanzierung des Krankenhauses? Bei der rüfung und Bewertung von Investitionsanträgen seitens der Krankenhausträger kann das Land, dem der Sicherstellungsauftrag für Schwangerschaftsabbrüche obliegt, die Angebotsinhalte der von den Kliniken vorgehaltenen achrichtungen in eine Bewertung einbeziehen. Nach 8 des Krankenhausgesetzes besteht kein Anspruch auf eststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in ein Investitionsprogramm des Landes. Bei notwendiger Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern entscheidet die zuständige Landesbehörde unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und der Vielfalt der Krankenhausträger nach pflichtgemäßem Ermessen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird. 9. Inwieweit ändert sich die Sachlage, wenn bestimmte Leistungen eigenständig, beispielsweise aufgrund bestimmter Moralvorstellungen, aus dem Angebot genommen werden? Siehe Antwort zu rage 8. (Ausgegeben am.03.17) 5
6 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Niedersächsischer Krankenhausplan 16 Stand: 1. Januar 16 (31. ortschreibung)
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8 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 3 I. Rechtliche Grundlagen... 3 II. Aufstellung des Niedersächsischen Kran ken hausplanes... 3 III. Jährliche ortschreibung des Krankenhausplanes rognose Krankenhausrahmenplan Krankenhausplanbetten / teilstationäre lätze nach achrichtungen (Gebieten) und unktionseinheiten... 7 Versorgungsregion 1 (ehemals Regierungsbezirk Braunschweig)... 8 Versorgungsregion 2 (ehemals Regierungsbezirk Hannover) Versorgungsregion 3 (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg) Versorgungsregion 4 (ehemals Regierungsbezirk Weser-Ems) Krankenhausstandorte in Niedersachsen am Vertragskrankenhäuser nach 108 Nr. 3 SGB V Ausbildungsstätten gemäß 2 Nr. 1a KHG Statistischer Anhang Niedersachsen Kapazitätsentwicklung Entwicklung der Krankenhausbetten in zugelassenen Krankenhäusern ( 108 Nr. 1-3 SGB V) Entwicklung der Bevölkerung und der Bettenziffer in zugelassenen Krankenhäusern ( 108 Nr. 1-3 SGB V) Zugelassene Krankenhäuser nach 108 Nr. 1-3 SGB V (Stand ) Bettenverteilung Betten und teilstationäre lätze auf Einwohner - Landesübersicht Bettenziffer (vollstationäre Betten auf Einwohner) nach achrichtungen Anzahl der Abteilungen je achrichtung Betten nach Trägern und Versorgungsregionen Zugelassene Krankenhäuser nach Trägern und Versorgungsregionen Zugelassene Krankenhäuser nach Rechtsform Krankenhäuser i.s.d. 108 SGB V nach Größenklassen Ländervergleiche Krankenhäuser, Vorsorge- u. Reha-Einrichtungen Krankenhäuser (Stand ) Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Stand ) örderung der Krankenhäuser nach 9 KHG im Vergleich der Bundesländer Vergleich der bereinigten Gesamtkosten im Krankenhaus
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10 1. Grundlagen I. Rechtliche Grundlagen Gemäß 6 des Gesetzes zur wirtschaft lichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Rege lung der Kranken hauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) in der Neufassung vom (BGBl. I 1991 S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2229), ist ein Kran ken haus plan aufzustellen. Bei dem Niedersächsischen Krankenhausplan handelt es sich um einen Rahmenplan, der durch ergänzende Vereinbarungen nach 109 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen den Vertragsparteien näher konkretisiert werden kann. Gegenstand der la nung ist das Angebot, nicht aber der Bedarf selbst. Dies entspricht der von der Landesregierung bei der Krankenhausplanung gehandhabten Verfahrensweise, die mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nieder sach sens, den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Nie der sachsens, dem Landes aus schuss des Verban des der privaten Krankenver sicherung und der Nieder sächsischen Krankenhausgesell schaft (Krankenhausplanungsausschuss) abgestimmt ist. Das Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) vom (Nds. GVBl. S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 148) unter scheidet zwischen der Aufstellung ( 4 Abs. 1 NKHG) und der jährlichen ortschrei bung ( 4 Abs. 6 NKHG) des Kranken haus planes. Die Ausgestaltung der mit Inkraftreten der gesetzlichen Neuregelung ab geltenden Regelungstatbestände in einer Neuaufstellung des Krankenhausplans ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens. II. Aufstellung des Niedersächsischen Krankenhausplanes Der Krankenhausplan wurde entsprechend 3 Abs. 1 Nds. KHG (alte assung) im Jahre 1985 nach folgendem Verfahren aufgestellt: - Aufstellung des Krankenhausplanes durch das damalige Niedersäch sische Sozialministerium, - Beteiligung des lanungsausschusses, - Stellungnahme des Landtages, - Beschluss des Landesministeriums, - Veröffentlichung im Nieders. Ministerial blatt Nr. 45/1978 Die Erfahrungen haben ge zeigt, dass eine zu detaillierte und längerfristig angelegte ro gno se insbesondere bis zur Ebene eines einzelnen Krankenhauses nur von ge rin gem Wert ist. Zu schnell ver ändern sich mit der Ände rung der Lebensgewohn heiten der Men schen auch die Krank heitsbilder, die einer Be hand lung be dürfen; zu rasch bedingen ort schritte bei der Gewinnung medizini scher Erkenntnisse Wandlungen in der Therapie; zu sehr ist die rage, warum ein Kran ken haus bei der Bevölkerung ange nommen wird oder nicht, ab hängig von nicht objek tivierbaren Größen wie der mensch lichen und fachlichen Qualifi kation der Ärzte, des flege- und übrigen ersonals, als dass sich dies in lanungsdaten von länger fristigem Wert festschrei ben ließe. Aus diesem Grunde wurde enstprechend 3 Abs. 5 Nds. KHG (alte assung) eine jährliche ortschreibung als zweckmäßig angesehen. Bis zu einer Neuaufstellung des Krankenhausplans nach 4 Abs. 6 NKHG erfolgt auch die 31. ortschreibung per nach diesem Verfahren. III. Jährliche ortschrei bung des Krankenhausplanes Die Landesregierung hat sich bei der Gliederung des lans an den für die Bürgerinnen und Bürger über schaubareren und von ihnen akzep tierten Gren zen der Landkreise und kreis freien Städte orien tiert. Dies gilt um so mehr, als auch die statistischen Grundlagen auf dieser Basis erhoben und ausgewertet werden. Der 31. ortschreibung des Niedersächsischen Krankenhausplan (Stand ) liegen vier Ele mente zugrunde: 1. Eine Bettenprognose nach achrichtungen (Gebiete der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nieder sachsen) auf Landes ebene. 2. Die jährliche ortschreibung der lanbettenkapazitäten anhand des tatsächlich zu versorgenden Bedarfs. 3. Daraus resultierend die IST-Liste der geförderten Krankenhäu ser (ein schließ lich der Universitätskliniken) mit lan betten und teilstationären lätzen nach achrichtungen (Gebie ten), ge gliedert nach kreisfreien Städten bzw. Land kreisen, Versorgungsregionen (ehemals Regierungsbezirken) und dem Land. 4. Eine IST-Liste der mit den Kranken häusern notwendi gerweise verbundenen Ausbil dungs stätten gemäß 2 Nr. 1a KHG. Mit den Mitgliedern des lanungsausschusses nach 3 Abs. 1 NKHG ist über diese Vorgehensweise Ein ver nehmen er zielt worden. zu 1: Bettenprognose auf Landesebene Erfahrungen mit der Bedarfsplanung seit 1972 haben ge zeigt, dass es infolge der medi zinisch oder demo gra phisch ausgelösten Nachfrage ver änderun gen (z.b. in der ä dia trie, Geburtshilfe, Herzchirurgie), persönlichen räferenzen und einer laufenden Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von geringem Wert ist, nach einer lang wie ri gen theore tischen Bedarfs er mitt lung für jedes geför derte Kranken haus auf Jahre hinaus eine bis auf das lan bett ge naue est schrei bung durchzuführen. Eine rognose des erforderlichen Bet ten an gebo tes wird da her allenfalls auf das ga nze Land bezogen als zweckmäßig angesehen. Grundlage für die rognose des er for derlichen Bettenangebotes nach achrichtun gen ist der tatsächlich zu versorgenden Bedarf ausweislich der amtlichen Krankenhausstatistik. Dieser wird fortgeschrieben durch abschätzbare Einflussfaktoren, insbesondere der demographischen Entwicklung, der Reduzierung der durchschnittlichen Verweildauer, ambulanter Substitutionen etc. Näheres siehe hierzu unter Ziffer 2. Weiterhin werden für die ach rich tun gen folgende durchschnittliche Bettennutzungsgrade zugrunde gelegt: - Kinder- und Jugendmedizin 80 von Hundert, - sychiatrie u. sychotherapie, sychosomatische Medizin... sowie Kinder- und Jugend psychia trie von Hundert, - alle übrigen achrichtungen 85 von Hundert. 3
11 Zu 2: Jährliche ortschreibung der lanbettenkapazität Einer mehrjährigen rognose für das einzelne Krankenhaus ist die jährliche ortschreibung der erforderlichen lanbettenkapazitä ten vorzuzie hen. Dies wird der dynamischen Entwick lung des Kranken haus wesens und der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Orientierung der lanung am tatsächlich zu versorgenden Bedarf zweifellos wesentlich besser ge recht. Die in diesem Zusammenhang erforder li chen Entschei dun gen für eine Veränderung der An ge bots struktur ein zelner Krankenhäuser werden - wie bereits in den letzten Jahren mit Erfolg prakti ziert - aus einem oder mehreren der fol genden Anlässe im Laufe des Jahres gefällt: - Überprüfung der Angebotsstruktur in Verbin dung mit einer Krankenhausbaumaßnahme, - Überprüfung der Angebotsstruktur in Verbin dung mit einer medizinischen oder demogra phisch aus ge lösten Nachfrage veränderung, - Überprüfung der Angebotsstruktur in Verbin dung mit einer mehrjährigen unter- oder über durch schnitt lichen Bettennutzung oder einer deutlich über dem Durch schnittswert der je weiligen achrichtung (Gebiet) lie genden Verweildauer, - Überprüfung der Angebotsstruktur als olge eines An trages eines Krankenhauses. Nach Abschluss des formellen Verfahrens wird der Kran kenhausplan zum 1. Januar eines jeden Jahres fort ge schrieben. Zu 3: IST-Liste der geförderten Krankenhäuser ür jedes Krankenhaus sind gegliedert nach den ach rich tungen (Gebieten der Weiterbildungs ordnung der Ärzte kammer Niedersachsen) lanbetten ausge wiesen. Da es sich beispielsweise bei der Infektion oder der Intensivmedizin nicht um selbständige Gebiete nach der Weiterbildungs ordnung für Ärzte handelt, werden die dafür vor ge haltenen Betten nicht ge trennt ausgewiesen. Diese sind in den für die jeweiligen achrichtun gen (z.b. Innere Medizin, Chirurgie usw.) aus gewiesenen lan betten (ggf. anteilig) enthalten. Die lanbetten für die achrichtung rauen heil kun de und Geburtshilfe werden insgesamt und zusätzlich als Davon wert ausgewiesen, da in einzelnen Kranken häusern die ach rich tung rauenheilkunde und Geburts hilfe auch ohne Geburts hilfe betrieben wird. Bis zur 28. ortschreibung (13) wurden bei jedem Krankenhaus von diesem verantwortlich betriebene und mit einem leitenden Arzt hauptamtlich besetzte unktionseinheiten ausgewiesen. Nach dem Inkrafttreten des NKHG zum sind diese als Regelungsinhalt des Krankenhausplans nach 4 Abs. 3 NKHG entfallen. Damit entfiel auch die Rechtsgrundlage für eine ortschreibung und die Ausweisung unter Ziffer 3. Eine Streichung der unktionseinheiten aus dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Näheres vereinbaren die Vertragsparteien im Sinne des 18 Abs. 2 KHG auf der Basis von 2, 8 und 11 Krankenhausent geltgesetz unterhalb der Regelungstiefe des Krankenhausplans selbst. zu 4: IST-Liste der Ausbildungsstätten Gemäß 2 Nr. 1a KHG sind die Ausbildungs stätten für: a) Ergotherapie, b) Diätassistenz, c) Hebammen, Entbindungspfleger, d) Krankengymnastik, hysiotherapie, e) Gesundheits- und Krankenpflege, f) Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, g) Krankenpflegehilfe h) medizinisch-technische Laboratoriums assistenz, i) medizinisch-technische Radialogieassistenz, j) Logopädie, k) Orthoptik, l) medizinisch-technische Assistenz für unktionsdiagnostik in den Krankenhausplan aufgenommen worden. 4
12 2. rognose achrichtungen somatisch Bettenziffer Krankenhausplanbetten nach 108 Abs. 1 und 2 SGB V rognose* Ist bis bis AUG ,4 0,3 0,3 CHI ** ,6 ** 13,7 **13,4 **13,6 UG ,9 2,5 2,3 davon RH davon GEB HNO ,0 0,9 0,9 HAU ,5 0,4 0,4 HCH ** **0,7 INN ,9 16,4 17,6 KCH ** **0,1 ** ** KIN ,8 1,4 1,3 MKG ,3 0,2 0,2 NCH ,8 0,8 0,8 NEU ,8 2,8 2,8 NUT ,1 0,1 0,1 ORT ** **2,1 ** ** CH** **0,2 ** ** STR ,3 0,3 0,3 URO ,5 1,5 1,5 ZwS ,0 41,0 42,1 psychiatrisch KJ ** ,9 SY ** ,5 SM ** ,1 ZwS ,5 Summe ,5 +/- Vorjahr Bettenziffer 51,7 51,6 51,6 51,7 52,4 52,3 52,1 51,6 51,5 teilstationäre lätze HAU ,09 INN ,24 KCH ,01 KIN ,06 NEU ,04 KJ ,41 SY ,63 SM ,21 Summe ,69 +/- Vorjahr Bettenziffer 1,6 1,7 1,7 1,9 2,1 2,4 2,5 2,6 2,7 * Als Basis für die rognose wurde die Krankenhaushäufigkeit (älle auf Einwohner) jeder achrichtung in jedem Altersjahr ermittelt und auf die Altersstruktur nach der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung (Variante 1) des Landesamtes für Statistik Niedersachsen hochgerechnet (demographischer aktor). Die resultierende fiktive, altersbereinigte allzahl ergibt, multipliziert mit der fachrichtungsspezifischen durchschnittlichen Verweildauer das prognostische Behandlungsvolumen aus dem eine fiktiv erforderliche Bettenkapazität bzw. die resultierende Bettenziffer rückgerechnet werden kann. Die prognostizierten Verweildauerwerte (medizinische Entwicklung) wurden auf der Basis einer gewichteten Trendanalyse ermittelt. Die Gesamtverweildauer würde danach von derzeit durchschnittlich 7,5 auf 7,2 Tage im Jahre und 7,0 im Jahre sinken. ** Die achrichtungen CHI, HCH, KCH, ORT und CH wurden zusammengefasst. Die Zuordnung der älle in der Krankenhausdiagnosestatistik nach der Abteilung mit der längsten Verweildauer führt aufgrund von Leistungsüberschneidungen oder zu geringer statistischer Signifikanz zu irreführenden Ergebnissen. Eine rognose für SY und SM wurde nicht berechnet. Die mit dem sychiatriekonzept aus dem Jahre 09/10 eingeleitete Strukturveränderung wird in der aktuell verfügbaren Krankenhausstatistik von 14 noch nicht ausreichend abgebildet, geplante Kapazitäten sind noch im Bau und mögliche Auswirkungen des in Arbeit befindliche Landespsychiatrieplans bleiben abzuwarten. Die tatsächliche Entwicklung der Belegung und deren Verteilung zwischen den Abteilungen ist daher momentan nicht vorhersagbar. 5
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14 3. Krankenhausrahmenplan 3.1 Krankenhausplanbetten / teilstationäre lätze nach achrichtungen * * Ziffer 3.1 enthält die fortgeschriebenen Standorte, Bettenkapazitäten (vergl. Ziffer 1.III Nr. 3) der am 1. Januar 16 mit eststellungs be scheid in den Krankenhausplan aufgenommenen lankrankenhäuser getrennt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Versorgungsregionen (ehemals Regierungsbezirken). Daneben einbezogen sind die Hochschulklinken ( 108 Nr. 1 SGB V), soweit sie gemäß 4 Abs. 4 NKHG der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung dienen. unktionseinheiten sind nicht mehr ausgewiesen. ür diese ist die Rechtsgrundlage durch das zum in Kraft getretene Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) in 4 Abs. 3 entfallen und damit auch die Rechtsgrundlage für eine ortschreibung. Eine Streichung der unktionseinheiten aus dem Versorgungs auftrag eines Krankenhauses ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Näheres vereinbaren die Vertragsparteien im Sinne des 18 Abs. 2 KHG auf der Basis von 2, 8 und 11 Krankenhausent geltgesetz unterhalb der Regelungstiefe des Krankenhausplans selbst. Abkürzungen: achrichtungen somatisch psychiatrisch AUG Augenheilkunde KJ Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie CHI Chirurgie SY sychiatrie und sychotherapie UG rauenheilkunde und Geburtshilfe SM sychosomatische Medizin und sychotherapie RH rauenheilkunde GEB Geburtshilfe HNO Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde HAU Haut- und Geschlechtskrankheiten HCH Herzchirurgie sonstige Abkürzungen INN Innere Medizin KHNR Krankenhausnummer KCH Kinderchirurgie at. atienten KIN Kinder- und Jugendmedizin flt. flegetage MKG Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie flt/ew flegetage pro Einwohner NCH Neurochirurgie KHH Krankenhaushäufigkeit NEU Neurologie VD Verweildauer NUT Nuklearmedizin (Therapie) BN Bettennutzungsgrad in von Hundert ORT Orthopädie BZ Bettenziffer (Betten auf Einwohner) CH lastische- und Ästhetische Chirurgie STR Strahlentherapie ZwS Zwischensumme URO Urologie Sum. Summe TR Träger ffentlich Krankenhäuser, die von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinden) oder von Zusammenschlüssen solcher Körperschaften wie Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden oder von Sozialversicherungsträgern wie Landesversicherungs anstalt und Berufsgenossenschaften betrieben oder unterhalten werden. Träger in rechtlich selbständiger orm (z.b. als GmbH) gehören zu den öffentlichen Trägern, wenn Gebiertskörperschaften oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 vom Hundert des Nennkapitals oder des Stimmrechts beteiligt sind. reigemeinnützig Krankenhäuser, die von Trägern der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden. rivat Krankenhäuser, die als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach Gewerbeordnung bedürfen. 7
15 Versorgungsregion 1 (ehemals Regierungsbezirk Braunschweig) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Braunschweig Städtisches Klinikum * Braunschweig Krankenhaus Marienstift Braunschweig Krankenhaus St. Vinzenz Braunschweig Braunschweig Braunschweig Herzogin-Elisabeth-Hospital Augenklinik Dr. Hoffmann Venenzentrum Stadt Braunschweig Salzgitter Klinikum Salzgitter Salzgitter-Bad St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter Stadt Salzgitter Wolfsburg Klinikum der Stadt Wolfsburg Stadt Wolfsburg Gifhorn HELIOS Klinikum Gifhorn Wittingen HELIOS Klinik Wittingen Landkreis Gifhorn Duderstadt Krankenhaus St. Martini Göttingen Universitätsmedizin Göttingen ** Göttingen Neu-Mariahilf Göttingen-Weende Evangelisches Krankenhaus Göttingen Krankenhaus Neu-Bethlehem Göttingen Asklepios achklinikum Göttingen Hann. Münden Nephrologisches Zentrum Nds Rosdorf Asklepios achklinikum Tiefenbrunn Landkreis Göttingen Bad Harzburg Asklepios Harzklinik Bad Harzburg Clausthal-Zellerfeld Asklepios Harzklinik Clausthal-Ze l lerfeld Goslar Asklepios Harzklinik Goslar Liebenburg rivatnervenklinik Dr. ontheim Seesen Asklepios Kliniken Schildautal Landkreis Goslar Helmstedt HELIOS St. Marienberg Klinik Helmstedt Königslutter AWO sychiatriezentrum Landkreis Helmstedt Bad Gandersheim HELIOS Klinik Bad Gandersheim Einbeck Einbecker Bürgerspital Northeim HELIOS Albert-Schweitzer-Krankenhaus Landkreis Northeim Bad Lauterberg Diabeteszentrum, achklinik für Diabetes und Bad Lauterberg Orthopädische Klinik Dr. Muschinsky Bad Lauterberg Kirchberg-Klinik Herzberg HELIOS Klinik Herzberg/Osterode Landkreis Osterode eine Klinikum eine Landkreis eine Wolfenbüttel Städt. Klinikum Wolfenbüttel Landkreis Wolfenbüttel Summe Versorgungsregion * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Braunschweig Städt. Klinikum Braunschweig Zusätzlich aufgenommen mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Göttingen-Weende Evangelisches Krankenhaus Verlagerung v. KH Neu-Mariahilf Göttingen Neu-Mariahilf Verlagerung an Ev. Krankenhau Königslutter AWO sychiatriezentrum Zusätzlich aufgenommen mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Tagesklinik im Landkreis Helmstedt 15 ** Weitere Hinweise: Göttingen Universitätsmedizin Göttingen Hochschulklinik i.s. 108 Nr. 1SGB V, 4 Abs. 4 NKHG 8 9
16 Versorgungsregion 2 (ehemals Regierungsbezirk Hannover) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Hannover Klinikum Nordstadt Hannover Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus Hannover DIAKOVERE riederikenstift Hannover DIAKOVERE Henriettenstift Hannover Kinderkrankenhaus auf der Bult Hannover DIAKOVERE Annastift Hannover Medizinische Hochschule ** Hannover DRK-Clementinenhaus Hannover Vinzenzkrankenhaus Hannover Lister Krankenhaus * Hannover Sophien-Klinik Hannover Sophien-Klinik Vahrenwald Großburgwedel Klinikum Großburgwedel * Gehrden Klinikum Robert-Koch Gehrden Laatzen Klinikum Agnes-Karll Laatzen Langenhagen aracelsus-klinik Am Silbersee Langenhagen sychiatrie Langenhagen * Langenhagen Geriatrie Langenhagen * Lehrte Klinikum Lehrte Neustadt a. Rbge. Klinikum Neustadt a. Rbge Sehnde Klinikum Wahrendorff Wunstorf sychiatrie Wunstorf * Region Hannover Bassum Alexianer Kliniken Ldkrs. Diepholz, Klinik Bassu Diepholz Alexianer Kliniken Ldkrs. Diepholz, Klinik Dieph Sulingen Alexianer Kliniken Ldkrs. Diepholz, Klinik Suling Landkreis Diepholz * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Hannover Lister Krankenhaus Ausscheiden mit Inbetriebnahme der Integrationsmaßnahme im Henriettenstift, Hannover Großburgwedel Klinikum Großburgwedel Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Teilneubauprojektes "Bettenhaus Klinikum Großburgwedel" wird die Geriatrie Langenhagen mit lanbetten der achrichtung Innere Medizin in das Klinikum Großburgwedel überführt Langenhagen sychiatrie Langenhagen Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der achabteilung für sychosomatische Medizin und sychotherapie sind lanbetten der achrichtung sychiatrie und sychotherapie zu Gunsten der SM umzuwidmen Langenhagen Geriatrie Langenhagen Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Teilneubauprojektes "Bettenhaus Klinikum Großburgwedel" wird die Geriatrie Langenhagen mit lanbetten der achrichtung Innere Medizin in das Klinikum Großburgwedel überführt Wunstorf sychiatrie Wunstorf Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird ein Krisenstation für KJ mit 8 Betten in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. 8 ** Weitere Hinweise: Hannover Medizinische Hochschule Hochschulklinik i.s. 108 Nr. 1SGB V, 4 Abs. 4 NKHG 10 11
17 ortsetzung Versorgungsregion 2 (ehemals Regierungsbezirk Hannover) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Bad Münder Deister-Süntel-Klinik Bad Münder MediClin Deister Weser Kliniken Bad yrmont Agaplesion Ev. Bathildiskrankenhaus Bad yrmont AHG sychosomatische Klinik Coppenbrügge Krankenhaus Lindenbrunn * Hameln Sana-Klinikum Hameln-yrmont Hameln AMEOS Klinikum Hameln Hess. Oldendorf BDH-Klinik Hessisch Oldendorf 252 Landkreis Hameln-yrmont Alfeld AMEOS Klinikum Alfeld Diekholzen HELIOS Lungenklinik Diekholzen Gronau Johanniter-Krankenhaus Hildesheim HELIOS Klinikum Hildesheim Hildesheim St. Bernward Krankenhaus Hildesheim AMEOS Klinikum Hildesheim * Landkreis Hildesheim Holzminden Ev. Krankenhaus Holzminden Albert-Schweitzer-Therapeutikum * 255 Landkreis Holzminden Nienburg Krankenhaus Nienburg Stolzenau Krankenhaus Stolzenau Landkreis Nienburg Bückeburg Evangelisches Krankenhaus Bethel Rinteln Klinikum Schaumburg Kreiskrh. Rinteln Rinteln Burghof-Klinik Stadthagen Klinikum Schaumburg Kreiskrh. Stadthagen Stadthagen Augenklinik Stadthagen Landkreis Schaumburg Summe Versorgungsregion * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Coppenbrügge Krankenhaus Lindenbrunn Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Teilneubaus werden zusätzlich lanbetten der achrichtung Neurologie in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen Hildesheim AMEOS Klinikum Hildesheim Bei weiterer Inbetriebnahme der achrichtung SM Veränderung um zusätzliche : Holzminden Albert-Schweitzer-Therapeutikum Bei Inbetriebnahme der Tagesklinik KJ Veränderung um :
18 Versorgungsregion 3 (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Celle Allgemeines Krankenhaus Celle sychiatrisch-sychosomatische Klinik Celle Landkreis Celle Cuxhaven HELIOS Klinik Cuxhaven Cuxhaven HELIOS Seehospital Sahlenburg Geestland AMEOS Klinikum Seepark Otterndorf Capio Krankenhaus Land Hadeln Landkreis Cuxhaven Buchholz Krankenhaus Buchholz Jesteburg Waldklinik Rosengarten Krankenhaus Ginsterhof Winsen Krankenhaus Winsen Landkreis Harburg Dannenberg (Elbe) Capio Elbe-Jeetzel-Klinik Landkreis Lüchow-Dannenberg Lüneburg Städtisches Klinikum Lüneburg Lüneburg sychiatrische Klinik Lüneburg * Lüneburg Orthoklinik Lüneburg rivatklinik Dr. Havemann Landkreis Lüneburg Lilienthal Klinik Lilienthal Osterholz Kreiskrankenhaus Landkreis Osterholz Bremervörde OsteMed Klinik Bremervörde Gyhum Reha-Zentrum Gyhum Rotenburg (Wümme) AGALESION Diakonieklinikum Rotenburg Zeven OsteMed Martin-Luther-Krankenhaus Landkreis Rotenburg Bad allingbostel Klinik allingbostel Munster Soltau Soltau lüggenhofseeklinik * Heidekreis-Klinikum Krankenhaus Soltau MediClin Klinikum Soltau Walsrode Heidekreis-Klinikum Krankenhaus Walsrode Landkreis Heidekreis Buxtehude Elbe Klinikum Buxtehude Stade Elbe Klinikum Stade Stade Klinik Dr. Hancken Stade Klinik Dr. Witwity Landkreis Stade Bad Bevensen Herz-Kreislauf-Klinik Bad Bevensen Diana-Klinik Bad Bevensen Caduceus Klinik Bad Bodenteich Mediclin Seepark Klinik Uelzen HELIOS Klinikum Uelzen Uelzen sychiatrische Klinik Uelzen Klinik Veerssen Landkreis Uelzen Achim Aller-Weser-Klinik Achim Verden Aller-Weser-Klinik Verden Landkreis Verden Summe Versorgungsregion * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Lüneburg sychiatrische Klinik Lüneburg Bei Inbetriebnahme einer Tagesklinik-KJ am Standort Uelzen zusätzlich aufgenommen mit: 12 Bei Inbetriebnahme einer Tagesklinik-SY am Standort Winsen/Luhe unter Reduzierung stationärer Kapazitäten zusätzlich aufgenommen mit: Munster lüggenhofseeklinik * Bei dauerhafter Einstellung des Betriebes - spätestens jedoch mit Ablauf des ist das Krankenhaus nicht mehr in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen
19 Versorgungsregion 4 (ehemals Regierungsbezirk Weser-Ems) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Delmenhorst JHD Standort Deichhorst Delmenhorst JHD Standort Mitte Stadt Delmenhorst Emden Klinikum Emden * Stadt Emden Oldenburg ius-hospital Oldenburg Klinikum Oldenburg * Oldenburg Ev. Krankenhaus Stadt Oldenburg Osnabrück Klinikum Osnabrück Osnabrück Marienhospital Osnabrück Kinderhospital Osnabrück aracelsus-klinik Osnabrück AMEOS Klinikum Osnabrück Osnabrück Christliches Kinderhospital Stadt Osnabrück Wilhelmshaven Klinikum Wilhelmshaven * Stadt Wilhelmshaven Bad Zwischenahn Karl-Jaspers-Klinik Westerstede Ammerland-Klinik Westerstede Bundeswehrkrankenhaus ** Westerstede Karl-Jaspers-Klinik Bei Inbetriebnahme aufgenommen mit lanbetten SM (Verlagerung von Bad Zwischenahn) Landkreis Ammerland Aurich Ubbo-Emmius-Klinik Aurich * Norden Ubbo-Emmius-Klinik Norden * Norderney Krankenhaus Norderney Landkreis Aurich Cloppenburg St. Josefs-Hospital riesoythe St.-Marien-Hospital Löningen St. Anna-Stift Landkreis Cloppenburg Haselünne St. Vinzenz-Hospital Lingen Bonifatius Hospital Lingen MediClin Hedon-Klinik Meppen Ludmillenstift apenburg Aschendorf Marien Hospital Sögel Hümmling Hospital Thuine Elisabeth-Krankenhaus Landkreis Emsland Sande Nordwest-Krankenhaus Varel St. Johannes-Hospital Landkreis riesland * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Oldenburg Klinikum Bei Inbetriebnahme einer KJ-Tagesklinik in Westerstede zusätzlich aufgenommen mit: Wilhelmshaven Klinikum - ab Inbetriebnahme Ersatzneubau Zentralklinikum Georgsheil - ab Inbetriebnahme Ersatzneubau f. Emden, Aurich, Norden ** Weitere Hinweise: Westerstede Bundeswehrkrankenhaus Einrichtung des Bundes (gem. 5 Abs. 1 Nr. 5 KHG nicht gefördert) 16 17
20 ortsetzung Versorgungsregion 4 (ehemals Regierungsbezirk Weser-Ems) achrichtung KHNR Ort Krankenhaus TR AUG CHI UG RH GEB HNO HAU HCH INN KCH KIN MKG NCH NEU NUT ORT CH STR URO I KJ SY SM II Sum. HAU INN KCH KIN NEU KJ SY SM Sum. ZwS ZwS Teilstationäre Einrichtungen Bad Bentheim Bad Bentheim aulinenkrankenhaus achklink Bad Bentheim Nordhorn Euregio-Klinik A.-Schweitzer-Straße Nordhorn Euregio-Klinik Hannoverstraße * Landkreis Grafschaft Bentheim Borkum Inselkrankenhaus Leer Klinikum * Leer Borromäus-Hospital Weener Krankenhaus Rheiderland 457 Landkreis Leer Ganderkesee Stenum achklinik für Orthopädie Ganderkesee Klinik für KJ Wichernstift Wildeshausen Krankenhaus Johanneum Landkreis Oldenburg Ankum Marienhospital Ankum-Bersenbr Bad Rothenfelde Bad Rothenfelde Bad Rothenfelde Augenklinik Dr. Georg Schüchtermann Klinik Johann-Wilhelm-Ritter-Klinik Bramsche Niels-Stensen-Kliniken Bramsche Georgsmarienhütte KOL Klinikum Osnabrücker Land Georgsmarienhütte ranziskus-hosp.-harderberg Melle Christliches Klinikum Ostercappeln Krankenhaus St. Raphael Quakenbrück Christliches Krankenhaus Landkreis Osnabrück Damme Krankenhaus St. Elisabeth Dinklage St. Anna-Hospital Lohne St. ranziskus-hospital Neuenkirchen Clemens-August-Klinik Vechta St. Marienhospital Landkreis Vechta Brake St. Bernhard-Hospital Nordenham HELIOS Klinik Wesermarsch Landkreis Wesermarsch Wittmund Krankenhaus Landkreis Wittmund Summe Versorgungsregion * Zusätzliche estlegungen lt. eststellungsbescheid Nordhorn Euregio-Klinik Hannoverstraße Zusätzlich aufgenommen mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Leer Klinikum Leer Zusätzlich aufgenommen mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme 17 Summe Niedersachsen (nur betriebene Kapaziäten)
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