Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer Informationsveranstaltung vom 24. Januar 2017
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- Hermann Geier
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1 Neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rüti ab Amtsdauer 2018 Informationsveranstaltung vom 24. Januar 2017
2 Ablauf 1. Einleitung und Zielsetzung der Orientierungsversammlung 2. Gründe für die Revision Gemeindeordnung (GO) 3. Zielsetzungen neue Gemeindeordnung (ngo) 4. Wesentliche Änderungen Gemeindeordnung 5. Vernehmlassung 6. Weiteres Vorgehen 7. Diskussion / Ihre Fragen 2
3 1. Zielsetzungen Gründe für die Revision der Gemeindeordnung sind bekannt Wesentliche Änderungen bisher neu sind nachvollziehbar Fragen sind geklärt fundierte Stellungnahme zur neuen Gemeindeordnung ist möglich 3
4 2. Gründe für die Revision Gemeindeordnung (GO) Heutige GO (2005) ist veraltet und überholt (u. a. Vormundschaftswesen, Geschworenengericht, starre Ressortbezeichnungen, viele Behörden und Kommissionen, Urnenwahl Wahlbüro, Aufgabenbereiche wie Sport fehlen) Neues kantonales Gemeindegesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft (inkl. Verordnung) und schafft Voraussetzungen für eine Überprüfung der Gemeindeorganisation 4
5 2. Gründe für die Revision Gemeindeordnung (GO) Gemeinderat möchte Behördenorganisation auf Zukunft ausrichten und gleichzeitig Prozesse optimieren und Kompetenzen neu regeln Reduktion Anzahl Mitglieder Gemeinderat und gleichzeitig Miliztauglichkeit des Behördenamtes sicherstellen Teilrevision der GO Rüti führt zu einem Flickwerk, darum Totalrevision Initiativen Christian Klambaur (7 GR / 5 GR) mit Anpassungen Behördenstruktur 5
6 3. Zielsetzungen neue Gemeindeordnung (ngo) Schlanke GO auf die Zukunft ausgerichtet Miliztaugliche und einfache Behördenstruktur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Flexible Hülle für eine optimale Verwaltungsorganisation Aufgabenübertragung an Behördenmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende Finanzkompetenzen Gemeindeversammlung einengen z.g. Urne und Gemeinderat 6
7 4. Änderungen in GO* * Basis: Muster-GO Gemeindeamt Kanton Zürich Auf notwendige Bestimmungen reduziert Dem neuen übergeordneten Recht (Gemeindegesetz) angepasst Gemeinderat neu 7 Mitglieder Art. 21 ngo Gemeinderat definiert Ressorts selber Art. 21 ngo Behördenstruktur: miliztauglich, hohe Fachkompetenz, auf die Bedürfnisse der Gemeinde zugeschnitten 7
8 4. Wesentliche Änderungen: heutige Behördenstruktur 8
9 4. Wesentliche Änderungen: neue Behördenstruktur 10
10 4. Wesentliche Änderungen: neue Behördenstruktur Eigenständige Kommissionen Bestand, Aufgaben, Finanzbefugnisse usw. ausführlich in GO umschrieben (ähnlich wie Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen) Ausschlaggebend ist gesetzliche Vorgabe Nur Schulpflege (auf den Zeitpunkt der Einheitsgemeinde) Keine gesetzliche Pflicht für andere Bereiche wie Werke, Gesundheit, Soziales Schlanke Behördenstruktur, welche miliztauglich sein muss ( deshalb kein Parlament) 11
11 Unterstellte Kommissionen Art. 27 ngo 4. Wesentliche Änderungen: neue Behördenstruktur Unterstellte Kommissionen Art. 27 ngo Sozialkommission Steuerkommission Raumplanungs- und Baukommission Kommission Alter Betriebskommission Gemeindewerke Art. 27 Abs. 1 lit. a ngo Art. 27 Abs. 1 lit. b ngo Art. 27 Abs. 1 lit. c ngo Art. 27 Abs. 1 lit. d ngo Art. 27 Abs. 1 lit. e ngo 12
12 4. Wesentliche Änderungen: neue Behördenstruktur Unterstellte Kommissionen Art. 27 ngo In Gemeindeordnung mit Kommissionsbezeichnung verankert Bestand, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten werden durch Beschluss des Gemeinderates geregelt Wahlgremium ist Gemeinderat Mitglieder sind Fachpersonen, da Erfahrung in der geforderten Disziplin erwünscht (nicht Parteiinteressen) GR kann gezielter auf Erfordernisse und Bedürfnisse reagieren Basis ist ein Organisationsreglement je Kommission 13
13 4. Wesentliche Änderungen: neue Behördenstruktur Beratende Kommissionen Art. 19 ngo Vorgesehen sind: Kulturkommission, Jugendkommission sowie Natur- und Umweltkommission Keine fixe Verankerung in der Gemeindeordnung Nimmt Bedürfnisse Gemeinde auf Bestand, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten werden durch Beschluss des Gemeinderates geregelt Wahlgremium ist Gemeinderat Fachkommission für bestmögliche Erfüllung des Zweckes 16
14 4. Wesentliche Änderungen: Aufgabenübertragung Art. 20 und 22 ngo Aufgabenübertragung an Behördenmitglieder und an Verwaltungsmitarbeitende durch Behördenbeschluss (z. B. gemeindepolizeiliche Bewilligungen für Plakat, Festwirtschaft, verwaltungstechnische Verfügungen und Korrespondenz, limitierte Ausgabenbewilligung, Personalgeschäfte, einfache Verwaltungsgeschäfte) Vereinfachung allgemeine Geschäfte Speditive Erledigung z.g. Bevölkerung Entlastung Behördenamt von Standardaufgaben Striktere Trennung von operativen und strategischen Aufgaben 17
15 4. Wesentliche Änderungen in GO Gemeinderat legt Anzahl Wahlbüromitglieder fest und wählt diese selbstständig Art. 23 ngo Verzicht Bürgerrechtskommission Bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen: leerer Wahlzettel mit Beiblatt mit Kandidaten/innen in alphabetischer Reihenfolge Art. 7 ngo Änderung Finanzkompetenzen 18
16 4. Wesentliche Änderungen: RGPK Art. 28 f ngo Einführung Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) Reduktion RGPK-Mitglieder auf 7 RPK ist Controllfunktion Stimmberechtigten, Erweiterung Auftrag als RGPK auf abgeschlossene Fälle Stärkung Behördenarbeit Bereits heute amtet die RPK in wenigen Fällen nach geschäftsprüferischen Gesichtspunkten RGPK bestimmt selbstständig finanztechnische Prüfstelle (Sachbereichsprüfungen, Jahresrechnung, Geldverkehr) GR erstellt zwingend Geschäftsbericht für GV 19
17 4. Wesentliche Änderungen: Finanzkompetenzen Gemeinderat Gemeindeversammlung Urne Nicht im Budget Einmalige Ausgaben Bis CHF (bis ) CHF bis (bis ) Ab CHF (ab ) Jährlich wiederkehrende Ausgaben Bis CHF (bis ) CHF bis (bis ) Ab CHF (ab ) Im Budget enthalten Einmalige Ausgaben Bis CHF (bis ) Ab CHF bis (bis ) Ab CHF (ab ) Jährlich wiederkehrende Ausgaben Bis CHF (bis ) Ab CHF bis (bis ) Ab CHF (ab ) Weitere Investitionen Liegenschaften Finanzvermögen Bis CHF Unverändert Ab CHF Unverändert Verfügungen Grundeigentum (z.b. Verkauf, Baurecht) Bis CHF (bis ) Ab CHF (ab ) Zusatzkredite für neue Ausgaben Gemäss im Budget enthalten Unverändert Gemäss im Budget enthalten unverändert Gemäss im Budget enthalten unverändert 21
18 4. Wesentliche Änderungen: Finanzkompetenzen 22
19 4. Wesentliche Änderungen: Schulpflege Keine Einheitsgemeinde, da Vorlage erst auf Amtsdauer
20 5. Vernehmlassung Unterlagen auf Gemeindewebsite oder Zustellung auf Verlangen Stellungnahme, Bemerkungen, Optimierungsvorschläge schriftlich an Gemeinderat Rüti Ablauf Vernehmlassungsfrist: 28. Februar
21 6. Weiteres Vorgehen Vorprüfung Gemeindeamt läuft 24. Januar 2017: Fragerunde Vernehmlassung 28. Februar 2017: Ablauf Vernehmlassungsfrist Bereinigung des Entwurfes der Gemeindeordnung Abschliessende Prüfung durch RPK und Gemeindeamt 3. Quartal 2017: Informationsveranstaltung 26. November 2017: Urnenabstimmung August 2018: neue Gemeindeordnung in Kraft 25
22 7. Diskussion / Ihre Fragen Besten Dank für Ihre Mitwirkung für eine neue Gemeindeordnung 26
23 7. Diskussion / Ihre Fragen Fragen oder Unklarheiten 27
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