Kabeltechnik Regelwerk. LEIT- UND SICHERUNGSTECHNIK// Kabeltechnik. Stand Gilt im gesamten Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG

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1 Regelwerk LEIT- UND SICHERUNGSTECHNIK// Stand Gilt im gesamten Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG

2 Impressum Impressum ÖBB-Infrastruktur AG 1020 Wien, Praterstern 3 Alle Rechte vorbehalten Nachdruck auch auszugsweise und mittels elektronischer Hilfsmittel verboten Im Selbstverlag der ÖBB-Infrastruktur AG Klassifizierungsstufe: Öffentlich Stand Seite 2 von 125

3 Änderungsverzeichnis Lfd. Nr. Änderungen gem. Zahl Gegenstand Gültig ab 1 Überführung in die neue Regelwerksstruktur Zusätzlich Überarbeitete Auflage Einarbeitung von Sicherungstechnischen Verfügungen Neues Layout 2 BL-STA Diverse Korrekturen in den Kapiteln 1.2.1, , , , 2.7 und Stand Seite 3 von 125

4 Inhalt 1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in sternvierer Verseilung Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz Sicherungskabel für die PZB Linienleiterkabel für die LZB Hybridkabel für Monitorkabelverbindung Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw. Erdverlegung ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Schienenfußverlegung ETCS - Loopkabel Schienenfußverkabelung Anwendung der Kabel Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km Sicherungskabel in Sonderausführung Kabel für Signale und EK-Straßensignale Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler) Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und elektrischen Sperrschuh Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für Gleisstromkreise, Schienenkontakten, Impulsgebern und Fahrzeugsensoren Kabel zu den Gleismagneten der PZB Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB) Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude) Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz Hybridkabel Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung Lichtwellenleiterkabel ETCS - Kabel Schienenfußkabel Kabelplanung Grundlagen für die Kabelplanung Kabelplanung konkret Nummerierung der Kabel Stand Seite 4 von 125

5 Inhalt 4 Lieferung & Lagerung Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel Lagerung Fassungsvermögen von Kabeltrommeln Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel Kabelverlegung Verlegung bzw. Einziehen Maximal zulässige Zugkräfte Maschinelles Verlegen Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Straßengrundbenützung Normen, Vorschriften und Dokumente Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Reserven, Aushub, Krümmungsradius Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik Kabeltrassen Allgemein Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen Rohrzugtrassen Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen (Ladestraßen, Bahnsteige, usw.) Trogtrassen Erdverlegungen Kabeleinführung in Gebäuden Räume für Kabelabschlüsse Brandabschottung Bauausführung der Kabeltrassen Kabelmontage Adernzählweise Kabelaufschaltung Muffen Erdung des Cu-Kabelschirmes Kabelendverschluss Kabelmuffen Montage Kupferschirmung PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung) Kabelaufschaltpunkte Stand Seite 5 von 125

6 Inhalt 8 Planunterlagen Kabellageplan KL Kabelspinne KSP Kabeltabelle KT Kabellageübersichtsplan KLÜ Kabelschachtübersicht KSÜ Rohrzugtabelle RT Kabelendverschlussübersicht KEV Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR Bildzeichen für Kabellagepläne Beispiele für Planunterlagen Künstliche DNA Kabelmessung Elektrische Werte für Sicherungskabelanlagen Isolationswiderstand - Grenzwert Annahmemessung Wiederkehrende Prüfungen Kabel Messprotokoll Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Kabelanforderungen der jeweiligen Stellwerke (inkl. Eisenbahnkreuzung) Siemens allgemein Thales allgemein SMC86 & Elektra VGS KGS SpDrL Stand Seite 6 von 125

7 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.1 Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung ÖVE K 10/1994 (ÖVE K 10/1974, Entw. ÖVE K 10/10. Fassung 6.95) Aufbau Typ: S - 2Y 2Y B Y oder S - Y Y B Y Abbildung 1: Sicherungskabel in adriger Verseilung nach ÖVE K10 Y = Polyvinylchlorid (PVC) 2Y = Polyethylen (PE) Stand Seite 7 von 125

8 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten (Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE K 10/10. Fassung 6.95) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / ggf. Schirm / ggf. Bewehrung / Schutzhülle / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben; z.b.: S - 2Y 2Y B Y 20x0,75 RE; oder: S - 2Y 2Y C B 2Y 100x1,5 RE (J0,65) HD Nennquerschnitt der Kupferleiter (mm²) 0,75 1,5 2,5 4,0 6, max. Aderwiderstand (Ω/km) 24,5 12,1 7,28 4,56 3,03 1,83 1,15 0,727 max. Betriebskapazität (nf/km) max. zulässige Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) min. Isolationswiderstand (MΩ x km) 5000 min. Reduktionsfaktor r K ( V/km, 16 2/3 Hz) wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35 5 / 10 / 15 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Adernanzahl Einschränkung: 4 mm² und 6 mm² bis 30 Adern, ab (ÖBB-Festlegung) 10 mm² bis 4 Adern Farb-Kennzeichnung Ader: natur / Zählader: blau / Mantel: schwarz (grau wenn außenliegend) / Schutzhülle: grau Signierung Kabelkurzzeichen, Signal, Erzeugerfirma, ÖBB und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Mantel/Schutzhülle besteht aus Beim Verlegen ( C) Vor und nach dem Verlegen ( C) PVC -5 bis bis +60 PE oder HDPE -20 bis bis +60 kältebeständigem PVC K25-25 bis bis +60 K35-35 bis bis +60 Stand Seite 8 von 125

9 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.2 Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in sternvierer Verseilung ÖVE K 11/1994 (ÖVE K 11/1974 und ÖVE K 11a/1981, ÖVE K 11/4. Fassung 6.95) Aufbau Typ: S - 2Y 2Y B Y oder S - 2Y 2Y C B Y lt. ÖVE-K11/1974 S - 2Y 2Y B 2Y lt. ÖVE K11/4, Fassung 6.95 S - 2Y 2Y B Y 3x4x0.9 Abbildung 2: Sicherungskabel in sternvierer Verseilung nach ÖVE K11 Adernkennzeichnung (hier 1, 2 und 3): Stamm I Ader 1 natur 2Y = Polyethylen (PE) Stamm I Ader 2 rot Y = Polyvinylchlorid (PVC) Stamm II Ader 3 grün HD = High Density PE Stamm II Ader 4 blau Kennzeichnung des Zählvierers: Stamm I Ader 1 schwarz Für Ortssteuerung: S - 2Y 2Y B Y (Cu-Ader ø: 0,8 mm) Für Fernsteuerung: S - 2Y 2Y B Y (Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm) Für Fernsteuerung mit Induktionsschutz: S - 2Y 2Y C B Y (Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm) Zählrichtung: Kabelanfang im Uhrzeigersinn, Kabelende entgegen dem Uhrzeigersinn Kennzeichnung der Schutzhülle (K11/1974): grau mit weißen Längsstreifen S - 2Y 2Y B Y (Ader 0,8 mm ø) grau mit roten Längsstreifen S - 2Y 2Y B Y (Ader 0,9 oder 1,4 mm ø) grau mit grünen Längsstreifen S - 2Y 2Y C B Y (Ader 0,9 oder 1,4 mm ø) Stand Seite 9 von 125

10 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten (Auszüge aus Bestimmung: ÖVE K 11/4. Fassung 6.95) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PE / ggf. Schirm / Bewehrung / Schutzhülle (PVC, PE, HDPE) / Viereranzahl x 4 x Leiterdurchmesser / ggf. Zusatzangaben (z.b.: Reduktionsfaktor 0,65) High Density Polyethylen Bsp.: S-2Y2YBY 10x4x0,9; S-2Y2YCB2Y 20x4x1,4 (J0,65) HD * Für 5% der Messwerte, jedoch min. zwei Werte, sind Überschreitungen bis 800 pf zugelassen. Für 95% max. 400 pf Nenndurchmesser der Kupferleiter (mm) 0,8 0,9 1,4 1,8 max. Schleifenwiderstand (Ω/km) 73,2 56,6 23,4 14,1 max. Betriebskapazität (nf/km) 42 (100%) / 38 (75%) max. kapazitive Kopplungen (pf/300 m) k 1 : 800 (400 95%) * k 9-12 : 300 e 1,e 2 : 800 mittelw. Kapazitive Kopplungen (pf/425 m) - max. zulässige Betriebsspannung (V) 250 max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) 2500 min. Isolationswiderstand (MΩ x km) k 1 : 185 k 9-12 : 170 / 75 / 35 e 1,e 2 : 550 k 1 : 70 e 1,e 2 : 200 min. Red.-Faktor r K ( V/km, 16 2 / 3 Hz) wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35 Viereranzahl 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 7 / 10 / 15 / 20 / 25 Einschränkung: 0,8 mm bis 5 Vierer Farb-Kennzeichnung Vierer Aderfarben: natur (schwarz wenn Zählvierer), rot, grün, blau / Mantel: schwarz / Schutzhülle: grau Signierung Kabelkurzzeichen, Signal, Erzeugerfirma, ÖBB und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Vor und nach dem Verlegen Beim Verlegen ( C) Mantel / Schutzhülle besteht aus ( C) PVC -5 bis bis +60 PE oder HDPE -20 bis bis +60 Stand Seite 10 von 125

11 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.3 Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen ÖVE K 12/ Aufbau Typ: S YY 30x1 nach ÖVE-K12/1978 Abbildung 3: Schaltkabel für ESA nach ÖVE K12 Adernkennzeichnung: Ausführungen: blau bl S-YY 20x0,6 gelb ge S-YY 30x0,6 grün gn S-YY 60x0,6 braun br S-YY 10x1,0 schwarz sw S-YY 30x1,0 weiß blau wsbl weiß gelb wsge weiß grün wsgn weiß braun wsbr weiß schwarz wssw Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage: 1. Ader statt blau weiß Stand Seite 11 von 125

12 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten (Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE K 12/1978) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / Aderanzahl x Leiterdurchmesser / Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben; Bsp: S-YY 60x0,6 oder: S-YY 30x1,0 Definitionen laut ÖVE-K12 Nenndurchmesser des Kupferleiters (mm) 0,6 1,0 max. Aderwiderstand (Ω/km) 65,9 23,3 max. zulässige Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) 2500 min. Isolationswiderstand (MΩ x km) 500 Adernanzahl 10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Farb-Kennzeichnung siehe Aufbau Signierung Kabelkurzzeichen, Signal, Erzeugerfirma, ÖBB und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Mantel/Schutzhülle besteht aus Beim Verlegen ( C) Vor und nach dem Verlegen ( C) PVC 0 bis bis +70 Stand Seite 12 von 125

13 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.4 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz Aufbau Wahlweise 4 Stk. S - YY 30x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1 RAL 7001 Kabel Nr. 2-4 RAL 7035 oder 1+6 Stk. S - YY 20x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1-2 RAL 7001 Kabel Nr. 3-7 RAL 7035 Mindestens 1 Lage Kunststoffband überlappend, in Längsbedeckung aufgebracht Beilage eines Reißfadens mit entsprechender Festigkeit und Kraftschluss gegen Ausziehen zum Auftrennen des 2. Mantels 2. Mantel aus Polyvinylchlorid (PVC), Nennwanddicke 1,4 mm gem. ÖVE K 23 1 Lage Stahlband 25x0,3 gem. ÖVE K10 Schutzhülle aus Polyvinylchlorid gem. ÖVE K10 mit längslaufenden schwarzen Streifen (Breite 3-5 mm). Adernkennzeichnung: Ausführungen: blau bl S - X(YY)Y B Y 4x(30x0,6) gelb ge S - X(YY)Y B Y 7x(20x0,6) grün gn braun br schwarz sw weiß blau wsbl weiß gelb wsge weiß grün wsgn weiß braun wsbr weiß schwarz wssw Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage: 1. Ader statt blau weiß Stand Seite 13 von 125

14 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten Typ: S-X(YY)YBY Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel /- / Sonderausführung / (Schaltkabel) / 2. Mantel PVC / Bewehrung / Schutzhülle PVC / Kabelanzahl / x / (Aderanzahl x Leiterdurchmesser) ÖBB-Ausführungen: S - X(YY) Y B Y 4x(30x0,6) S - X(YY) Y B Y 7x(20x0,6) Definitionen laut ÖVE-K12 Nenndurchmesser des Kupferleiters (mm) 0,6 1,0 max. Aderwiderstand (Ω/km) 65,9 23,3 max. zulässige Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) 2500 min. Isolationswiderstand (MΩ x km) 500 Adernanzahl 10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Farb-Kennzeichnung siehe Aufbau Signierung Kabelkurzzeichen, Signal, Erzeugerfirma, ÖBB und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Mantel/Schutzhülle besteht aus Beim Verlegen ( C) Vor und nach dem Verlegen ( C) PVC 0 bis bis +70 Stand Seite 14 von 125

15 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.5 Sicherungskabel für die PZB (Indusi-Kabel) PZB-Kabel Variante Aufbau Typ: S X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) K35 Abbildung 4: Sicherungskabel für die PZB Kabelaußendurchmesser maximal 14,5 mm R Schleife = max. 101 Ω/km C = max. 32 nf/km Stand Seite 15 von 125

16 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten Leiter: Leiternennquerschnitt 0,38 mm 2, Drahtdurchmesser 0,20 mm. Leiterisolierung: Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß oder natur Stamm II: Isolierhülle rot PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter, nichthygroskopischer Folie. Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,8 mm, schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm. Schutzhülle: Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe. Kabel-Außendurchmesser: max. 14,5 mm Vibrationsbeständigkeit: Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (y- Achse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-achse). Bewegung der senkrechten Einspannung in Richtung der x-achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 C als auch von -25 C nach 22 Millionen Zyklen kein Draht gebrochen ist. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 C bis +70 C Elektrische Werte (bei 20 C): Schleifenwiderstand max. 101,0 Ω/km Isolationswiderstand mind MΩ x km Stammkapazität max. 32 nf/km bei 800 Hz Prüfspannung Ader/Schirm geerdet V, Ader/Ader V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß Anwendung System: PZB 1000 Hz PZB 500 Hz PZB 2000 Hz bzw Hz/70 PZB 1000/2000 Hz max. Kabellänge: 350 m 310 m 175 m 47 m Stand Seite 16 von 125

17 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen PZB-Kabel Variante 2 (kapazitätsreduziert, für größere Stellentfernungen) Dieses Kabel ist zurzeit noch in der Erprobungsphase Aufbau Typ: S X 0 Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 F (0,20) K35 Abbildung 5: Sicherungskabel für die PZB, kapazitätsreduziert Normaler Außendurchmesser: 17,9 mm Maximaler Außendurchmesser: 18,5 mm R Schleife : max. 101 Ω/km C: max. 20,5 nf/km bei 800 Hz Stand Seite 17 von 125

18 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten (Fa. G&G) Leiter: Leiternennquerschnitt 0,38 mm 2, Drahtdurchmesser 0,20 mm. Leiterisolierung: Zell-Polyethylen (Zell-PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten, min. 2,0 mm. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur Stamm II: Isolierhülle rot PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter, nichthygroskopischer Folie. Mantel: Polyethylen (PE), Nennwanddicke: min. 1,6 mm, schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm. Schutzhülle: Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm. Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe. Kabel-Außendurchmesser: max. 18,5 mm Vibrationsbeständigkeit: Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (y- Achse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-achse). Bewegung der senkrechten Einspannung in Richtung der x-achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 C als auch von -25 C nach 22 Millionen Zyklen kein Draht gebrochen ist. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 C bis +70 C Elektrische Werte (bei 20 C): Schleifenwiderstand max. 101 Ω/km Isolationswiderstand mind MΩ x km Stammkapazität max. 20,5 nf/km bei 800 Hz Prüfspannung Ader/Schirm geerdet V, Ader/Ader V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß Anwendung System: PZB 1000 Hz PZB 500 Hz PZB 2000 Hz bzw Hz/70 PZB 1000/2000 Hz max. Kabellänge: 631 m 552 m 315 m 72 m Stand Seite 18 von 125

19 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.6 Linienleiterkabel für die LZB Linienleiter-Kabel aus DB Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb Aufbau Typ: S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40 Abbildung 6: Linienleiterkabel für die LZB Technische Daten Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / Aderisolierung PE / Zugelemente / Mantel PE / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / Leiteraufbau / Kältebeständig bis -40 C Bezeichnung: Linienleiterkabel S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40 Leiter: Nennquerschnitt 2 mm², blanke Kupferlitze aus 7 Drähten mit 0,6 mm Durchmesser. Isolierhülle: Polyethylen (PE), natur, Mischungstyp 2YI1 gem. DIN/VDE 0207 Teil 2 Nennwanddicke: 3,0 mm, Kleinstwert: 2,6 mm Durchmesser Größtwert: 8,1 mm, Kleinstwert: 7,7 mm Mantel: Polyethylen (PE), schwarz, Mischungstyp 2Y M1 gem. DIN /VDE 0207 Teil 3 Nennwanddicke: 2,2 mm, Kleinstwert: 1,77 mm Die Glasgarnbündel bestehen aus 12 Bündel zu je 6 Glasgarnfäden; sie sind gleichmäßig auf den Umfang verteilt im Mantel eingebettet. Lage des Glasgarns: Nennwanddicke nach innen: 0,3 mm, Kleinstwert: 0,2 mm Nennwanddicke nach außen: 1,2 mm, Mittelwert mindestens 1,2 mm, Kleinstwert: 0,92 mm Stand Seite 19 von 125

20 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Kabel-Außendurchmesser: Größtwert: 12,5 mm, Kleinstwert: 12,2 mm Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe. Elektrische Eigenschaften (bei 20 C): Leiterwiderstand max. 9,0 Ω/km Isolationswiderstand mind MΩ x km Zulässiger Temperaturbereich: Beim Verlegen: - 20 C bis +50 C Vor und nach dem Verlegen: - 40 C bis +70 C Mechanische Eigenschaften, therm. Verhalten, Werkstoffzusammensetzung (Die Anforderungen zu den folgenden Prüfungen sind DIN/VDE 0207 zu entnehmen.) Isolierhülle: Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach Alterung Prüfung nach VDE b) - e) als Typenprüfung. Schmelzindex: Typenprüfung nach VDE Mantel: Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach der Alterung, Prüfung nach VDE b) - e) als Typenprüfung. Bestimmung des Rußgehaltes: Prüfung nach VDE als Typenprüfung. Dichte: Prüfung nach VDE als Typenprüfung. Schmelzindex: Prüfung nach VDE als Typenprüfung. Gesamtes Kabel: Prüfkraft und Prüfdehnung: Prüfung nach VDE g) als Auswahlprüfung. Die Prüfkraft bei dieser Prüfung beträgt 400 N. Die Prüfdehnung darf den Wert von 1,5 % nicht überschreiten. In der Folge ist nach Erreichen der Prüfkraft die Belastung bis zum Bruch des Kabels zu steigern. Die ausreichende Einbettung der Glasgarnbündel im Polyethylen-Mantel gilt als gewährleistet, wenn die Restkraft 5 Sekunden nach dem Bruch höchstens 1 / 3 der erreichten Bruchkraft beträgt. Stand Seite 20 von 125

21 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.7 Hybridkabel für Monitorkabelverbindung Datenblatt (Entwurf) Typ: S - X (VYAY+VYAY+H05VV F+KX) Y BY 3x(10x2x0,5) + 7x(5x2x0,5) + 2x(3x1) + 8xRG59 Abbildung 7: Hybrid-Monitorkabel Signalkabel zur gleichzeitigen Übertragung hochfrequenter Signale (Koax), sowie zur Verwendung in Fernmelde- und artverwandten Anlagen und zur gleichzeitigen Stromversorgung. Zur Verlegung in trockenen und feuchten Innenräumen, sowie zur Verlegung in Erde geeignet. Stand Seite 21 von 125

22 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.8 Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung (LWL Monitorkabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.) Aufbau Typ: A - D(ZN) 2Y B 2Y 9G50/125 Abbildung 8: LWL-Monitorkabel Technische Daten Hersteller: Gebauer & Griller GesmbH. Aufbau und Eigenschaften: (Gem. Zeichnung G&G Nr. K614, Druckdatum Juni 1994) 9 Gradientenfasern, farbcodiert G50/125/250 Gel-gefüllte Bündelader 3,5 mm Ø Quellflies Zugelemente Armaid-Garne PETP Stützelemente 0,6 mm Ø HDPE Mantel, schwarz 2,0 mm Bewehrung 2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm HDPE Schutzhülle, gelb 1,0 mm Kabeldurchmesser ca. 12,0 mm bis 12,5 mm Kabelgewicht ca. 135 kg/km Stand Seite 22 von 125

23 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.9 Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung (LWL Sicherungskabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.) Aufbau Typ: A - D(ZN) 2Y B 2Y 6E9 10/125 0,4F3,5 Abbildung 9: LWL-Sicherungskabel Technische Daten Hersteller: Gebauer & Griller GesmbH. Aufbau und Eigenschaften: (gem. Zeichnung G&G Nr. K478, Druckdatum Juni 1994) 6 Gradientenfasern, farbcodiert E9 10/125/250 Gel-gefüllte Bündelader 3,5 mm Ø Quellflies Zugelemente Armaid-Garne PETP Stützelemente 0,6 mm Ø HDPE Mantel, schwarz 2,0 mm Bewehrung 2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm HDPE Schutzhülle, gelb 1,0 mm Kabeldurchmesser ca. 12,0 mm bis 12,5 mm Kabelgewicht ca. 135 kg/km Stand Seite 23 von 125

24 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.10 Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung Typ: S-X 2Y Y Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PVC / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / feindrähtiger Leiter / Kältebeständig bis -35 C Ausführungen: S-X 2Y Y 10x0,75 F K35 S-X 2Y Y 20x0,75 F K35 S-X 2Y Y 30x0,75 F K35 S-X 2Y Y 5x1,5 F K35 Es gelten die Bestimmungen der ÖVE K10/10 Fassung 6.95 mit folgenden Abweichungen: Mantel: Polyvinylchlorid (PVC) für erhöhte mechanische Beständigkeit sowie UV Beständigkeit; Nennwanddicke: 2,0 mm, schwarz. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels ( C): -35 bis +70 Stand Seite 24 von 125

25 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.11 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw. Erdverlegung Aufbau Typ: S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD Abbildung 10: ETCS Interfacekabel (Balisenkabel) Erd-/Trogverlegung Stand Seite 25 von 125

26 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten Anwendung: Zur Trogverlegung bzw. Erdverlegung zwischen Balise und LEU. Leiter: Leiternenndurchmesser 1,53 mm, eindrähtig. Leiterisolierung: Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur, Stamm II: Isolierhülle rot. Schirmung: Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2 Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektrischem Kontakt zum Drahtgeflecht). Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm) schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm. Schutzhülle: PE, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, grau. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit LEU. Kabel-Außendurchmesser: Rechenwert 15,1 mm, Maximalwert 18,0 mm Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -20 C bis +50 C beim Verlegen -30 C bis +60 C vor und nach dem Verlegen Elektrische Werte (bei 20 C): Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km Isolationswiderstand mind MΩ x km Betriebskapazität max. 42 nf/km Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz Dämpfung max. 1,0 db/0,1 km bei 1,8 MHz Nebensprechkopplung k1 max. 400 pf/km Außenerdkopplung E1 max. 650 pf/km Prüfspannung Ader/Schirm geerdet V, Ader/Ader V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß. Stand Seite 26 von 125

27 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.12 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Schienenfußverlegung Aufbau Typ: S-X 2Y A 2Y B 11Y 1x4x1,8 (0,35) K35 Abbildung 11: ETCS Interfacekabel - Schienenfußverlegung Stand Seite 27 von 125

28 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten Anwendung: Zur Schienenfußverlegung zwischen Balise und LEU, wobei die Gesichtspunkte einer betriebsmäßigen Bewegung des Kabels (zwischen Schiene und angrenzendem Gelände) und der oberirdischen Verlegung (Bewitterung, mechanische Einflüsse) Berücksichtigung finden. Leiter: Leiternennquerschnitt 1,83 mm 2, mehrdrähtig 19 x 0,35 mm (Drahtdurchmesser 0,35 mm). Leiterisolierung: Polyethylen (PE), Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur, Stamm II: Isolierhülle rot. Schirmung: Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie, Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2 Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektr. Kontakt zum Drahtgeflecht). Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm), schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm. Schutzhülle: PUR flammwidrig, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, schwarz. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit LEU. Kabel-Außendurchmesser: Rechenwert 19,9 mm, Maximalwert 21,0 mm Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 C bis +80 C Elektrische Werte (bei 20 C): Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km Isolationswiderstand mind MΩ x km Betriebskapazität max. 42 nf/km Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz Dämpfung max. 1,0 db/0,1 km bei 1,8 MHz Nebensprechkopplung k1 max. 24 pf/km Außenerdkopplung E1 max. 515 pf/km Prüfspannung Ader/Schirm geerdet V, Ader/Ader V Stand Seite 28 von 125

29 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.13 ETCS - Loopkabel ETCS Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen. Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß Schienenfußverkabelung Aufbau und technische Daten gem. Technische Richtlinie Deutsche Bahn. Weiterführende Informationen siehe RW Schienenfußverkabelung. Stand Seite 29 von 125

30 Anwendung der Kabel 2 Anwendung der Kabel Für die Dimensionierung der Kabel gelten die diesbezüglichen Festlegungen, Verfügungen und Vorschriften 2.1 Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km Bei Stellentfernungen über 6 km auf elektrifizierten Strecken und in Bereichen mit hoher Beeinflussung sind Sicherungskabel mit Kupferschirmung zu verlegen. Kabel gem. ÖVE-K10 bzw. ÖVE-K11 Kabeltyp S-2Y 2Y C B 2Y Im Tunnel sowie im Nahbereich von (stark belasteten) Unterwerken sind immer kupfergeschirmte Kabel zu verwenden. Nahbereich = bis 6 km von der Betriebssammelschiene entfernt (siehe RW Zugeinwirkstellen, Isolierstoß und Gleisstromkreise). 2.2 Sicherungskabel in Sonderausführung Oberirdische bzw. provisorische Verlegung während Bauphasen Kabel in Anlehnung an ÖVE- K10 Kabeltyp S - X 2Y Y - RF K Anwendung für definitive Verkabelung Verbindungskabel im Signalmast zum Lichtpunktverteiler in geschützter Verlegung (Kanal). Verbindungskabel zwischen dem Kabelverteiler (unmittelbare Nähe zum Weichenantrieb) und dem Weichenantrieb, geführt im Schutzschlauch Anwendung für Provisorium (i.d.r. oberirdische Verlegung) wenn eine größere Flexibilität und mechanische Beständigkeit auch bei tiefen Temperaturen erforderlich ist, wenn die Verwendungsdauer an Einbaustellen relativ kurz ist, wenn eine oftmalige Verwendung gewährleistet erscheint. Stand Seite 30 von 125

31 Anwendung der Kabel 2.3 Kabel für Signale und EK-Straßensignale Kabel gem. ÖVE-K10; Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y Sekundärkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y (außerhalb der "geschützten Verlegung" im Mast bzw. zu einer Signalbrücke hat die Verlegung ausschließlich im Kabelschutzrohr zu erfolgen). Kabel gem. ÖVE-K11: Werden für die Verkabelung der modularen Stellteile (MSTT) der Fa. Siemens und bei der sicheren elektronischen Elementansteuerung (SEA) der Fa. Thales verwendet. Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y 2.4 Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler) Schrankenantriebe, Nahbedieneinrichtung Signal oder Weiche, elektrisches Festlegeschloss, elektrisch betätigtem Sperrschuh: Kabel gem. ÖVE-K10 Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y In Ergänzung zur Ausgabe der Regelzeichnungen 6801 bis 6808 sind die Kabelverbindungen seit Oktober 1989 gem. nachfolgenden Skizzen auszuführen (Änderung des Kabelabschlusses im Weichenantrieb auf Programmstecker). Als Konsequenz dieser Ausführung ist daher die Verwendung eines flexiblen Kabels lediglich zwischen Kabelabschlusskasten und Weichenantrieb oder Endlagenprüfer zu berücksichtigen; die Kabelverbindung zwischen Stellwerk und Anschlusskasten ist somit als Kabel in eindrähtiger Ausführung zu konzipieren. Stand Seite 31 von 125

32 Anwendung der Kabel Abbildung 12: Verkabelung von Weichen (1) Stand Seite 32 von 125

33 Anwendung der Kabel Abbildung 13: Verkabelung von Weichen (2) Stand Seite 33 von 125

34 Anwendung der Kabel 2.5 Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und elektrischen Sperrschuh Kabel gem. ÖVE-K10 Einzelkabel: Einzelkabel: Typ S - X 2Y Y - RF K25 (im Schutzschlauch) Typ S - X 2Y 2Y B Y - RF K Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für Gleisstromkreise, Schienenkontakten, Impulsgebern und Fahrzeugsensoren Kabel gem. ÖVE-K11 Gruppenkabel und Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y 2.7 Kabel zu den Gleismagneten der PZB PZB-Kabel gem. Datenblatt für PZB PZB-Kabel herkömmlich Kabeltyp: S - X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K35 PZB-Kabel kapazitätsreduziert (für größere Entfernungen) Kabeltyp: S - X 02Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB) Linienleiterkabel gem. DB-Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb Kabeltyp S - 2Y(ZG) 2Y 1x Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude) Kabel gem. ÖVE-K12 Kabeltyp S - YY Stand Seite 34 von 125

35 Anwendung der Kabel 2.10 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz (Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr gem. SV-9/87-K) Kabel in Anlehnung an ÖVE- K12 Kabeltyp S-X(YY)YBY Eisenbahnsicherungsanlagen in Relaistechnik: Die Kabelverbindung zwischen Relaisraum und Fahrdienstleitung ist grundsätzlich mittels Schaltkabel gemäß ÖVE-K12 in der hierfür vorgesehenen Verlegeart oberirdisch (z.b. auf Gitterrost, Flächenrost, Kabeltrasse, usw.), nötigenfalls in geschützter Verlegung (gem. ÖVE-T3) in Kabel- oder Installationskanälen im Gebäude, durchzuführen. Falls die vorgenannte zu bevorzugende Verlegeart aus örtlichen Gründen (z.b. RR und Fdltg. sind nicht in demselben Haus, RR und Fdltg. befinden sich im selben Gebäude jedoch besteht für die Kabelverlegung keine geeignete bauliche Verbindung der Gebäudeteile) oder technischen Gründen (z.b. die Herstellung der Kabelverbindung RR Fdltg. erfordert unüblich viele Richtungsänderungen oder besonders große Kabellängen auf Grund ungünstiger Trassenführung usw.) nicht vertretbar erscheint, stehen für diesen Zweck Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischem Schutz zur Verfügung: S X (YY) Y B Y 7 x (20 x 0,6) oder S X (Y-Y) Y B Y 4 x (30 x 0,6) Diese Kabel sind im Sinne einer geschützten Verlegung gemäß ÖVE-T3 in Rohren (Rohrzügen) zu verlegen (im Gebäude ist u.a. auch die Verlegung in Kabelkanälen zulässig). Im Bereich einer ggf. gemeinsamen Führung mit Kabeln für andere Anwendungsfälle, ist die Besonderheit dieser Kabelverbindung durch geeignete Maßnahmen hervorzustreichen (z.b. zusätzliche Kennzeichnung der Kabel, ausschließliche Verwendung eines Rohres nur für o.a. Kabel, besondere Platzierung und Schutz dieser Kabel im Schacht zur Vermeidung von Beschädigungen und Verwechslungen, usw.). Direkt bei der Einführung des Kabels in den Relaisraum und in die Fahrdienstleitung sind die äußeren Aufbauelemente (Schutzhülle und Bewehrung) zu entfernen, um ggf. eine Potentialführung über das Stahlband ausschließen zu können. Die Schutzhülle und die Bewehrung sind auf gleicher Höhe abzusetzen; der gemeinsame Innenmantel (Abmanteln mittels des Aufreißfadens zur Vermeidung mechanischer Beschädigung) muss mindestens 50 mm über die Schutzhülle und das Stahlband hinausragen. Der zulässige Temperaturbereich gemäß ÖVE-K12, bezogen auf die Kabeltemperatur, ist für die Verlegung und Montage mit 0 C bis +50 C, vor und nach der Verlegung und Montage mit -20 C bis +70 C begrenzt. Im Fall einer Beschädigung oder Störung des Kabels ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: 1. Bei Beschädigung nur der äußeren Schutzhülle ist eine Reparatur im Sinne des Korrosionsschutzes des Stahlbandes durchzuführen 2. Bei Beschädigung von Aufbauelementen unter dem Stahlband (gemeinsamer innerer Mantel, Mantel eines einzelnen Kabels oder einer Aderisolation) sind alle Einzelkabel eines Kabels außer Betrieb zu nehmen und durch eine neue Kabelverbindung zu ersetzen. Ebenso ist vorzugehen, wenn ein Isolationsfehler einer Ader festgestellt wird. 3. Wird eine Störung dieses Kabels durch Aderunterbrechung oder Widerstandserhöhung einer Ader festgestellt, so ist die Außerbetriebnahme des betroffenen Einzelkabels ausreichend (Kennzeichnung diese Einzelkabels zur Vermeidung einer Wiederverwendung), sofern eine in der Folge durchzuführende messtechnische Überprüfung des Isolationswiderstandes sämtlicher Adern des Einzelkabels sowohl gegeneinander und in Relation zu den Kabeladern der benachbarten Einzelkabel, als auch gegen Erdpotential, zumindest den Isolationswiderstand gem. ÖVE K12 aufweisen. Das Setzen von Muffen zur Verbindung zweier Kabel sowie zur Reparatur von Beschädigungen (ausgenommen gem. Pkt. 1) ist nicht zulässig. Eisenbahnsicherungsanlagen in Rechnertechnik: Die Kabelverbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung ist nach Vorgaben der Signalbaufirma herzustellen. Stand Seite 35 von 125

36 Anwendung der Kabel 2.11 Hybridkabel als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung (Längenbegrenzung!) bei Leitungsführung mit erforderlichem, zusätzlichem, mechanischem Schutz (Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr). Kabeltyp S - X(ESTW) Y B Y Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung bei Leitungsführung mit erforderlichem zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden in der Kabeltrasse oder im LWL-Schutzrohr). Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 9G50/ Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragungen zur Verbindung zwischen Stellwerksrechnern bei Leitungsführung mit erforderlichem zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung in der Kabeltrasse oder im LWL-Schutzrohr). Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 6E10/ ETCS - Kabel Interfacekabel (Balisenkabel) Zur Verkabelung zwischen Balise und LEU. Erd- bzw. Trogverlegung. Kabeltyp: S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD Schienenfußverlegung. Kabeltyp: S X 2Y A 2Y B 11 Y 1x4x1,8 (0,35) K Loopkabel Loopkabel können anstelle von Balisen zur linienförmigen Übertragung der Stellwerksinformationen an das Schienenfahrzeug verwendet werden. Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen Schienenfußkabel Gemäß RW Schienenfußverkabelung Stand Seite 36 von 125

37 Kabelplanung 3 Kabelplanung 3.1 Grundlagen für die Kabelplanung (benötigte Dokumente, Voraussetzungen) Als Grundlagen werden herangezogen: RW RW Schienenfußverkabelung Regelzeichnungen und Regelblätter Folgende Projektdokumente werden benötigt: Sicherungstechnischer Lageplan Signaltabelle ST Weichentabelle WT Teilungsplan EKSA Projektierungsblatt Projektierungslisten (BPL, TPL) 3.2 Kabelplanung konkret (dabei entstehende Dokumente, Vorgehensweise) Baustellenart Umbauten Benötigen: Bestandsaufnahme Neubauten Benötigen: Erhebung der Bahngrundgrenzen Erhebung von Fremdeinbauten Erhebung von sonstigen Einbauten Vermessung der Bestandsanlage Stand Seite 37 von 125

38 Kabelplanung Signalstandortbestimmung Festlegung des Signalbildes gemäß den Regelzeichnungen Bestimmung der genauen Lage und Art des Fundaments (seitlicher Abstand zu den Gleisen und sonstigen Einbauten z.b. Oberleitung, relative Höhe zur Schienenoberkante, Bodenbeschaffenheit, Sichtbarkeit gemäß RW (vormals S 60), EisbAV, ERL, RZ, TR EL 42, DV EL 52) Im Bedarfsfall aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen: - Erhebung notwendiger Sonderkonstruktionen - Erstellung erforderlicher ÖBB-Regelzeichnungen Situierung der Schaltstationen und Gleisanschlussgehäuse Abhängig von: Machbarkeit Wirtschaftlichkeit Zugangsmöglichkeit Bauphasenabwicklung Bei allen Neubauten und Änderungen (Umbauten) von Außenanlagen von ESA/EKSA ist vor der Setzung und Montage von Kabelanschlusskästen und Gleisanschlusskästen im Einvernehmen mit dem Infrastrukturbetreiber jene Gleisseite für den Einbau festzulegen, die eine geringst-mögliche Beeinträchtigung der regelmäßigen Laufwege des Verschubpersonals ergibt. Auf die Einhaltung der in RZ /6 und RZ /7 angegebenen Maße ist jedoch zu achten. Im Bedarfsfall kann jedoch wenn die Möglichkeit dazu besteht auch im Bahnhof der Anordnungsfall für die freie Strecke zur Anwendung gelangen. Stand Seite 38 von 125

39 Kabelplanung Kabeltrasse Grobplanung Es wird der grobe Verlauf der Kabelwege/-trassen bestimmt. Abhängig von: Machbarkeit Wirtschaftlichkeit Zugangsmöglichkeit Bauphasenabwicklung Stichkabel dimensionieren Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung. 1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter, ) 2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen (Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, ) 3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.) 4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten) 5. Kabelnummerierung Gruppenkabel dimensionieren Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung 1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter, ) 2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen (Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, ) 3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.) 4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten) 5. Kabelnummerierung KEV dimensionieren Aufteilung/Anordnung der Gruppen- und Stichkabel am KEV (wirtschaftlich, logisch aufteilen, Reserven einplanen (mind. die Adernanzahl für ein zu versorgendes Element), etc.) Raumaufteilung des KEV planen RR bzw. SS dimensionieren (Hinsichtlich der Größe des KEV, des Platzbedarfs der Signalbaufirma, sonstiger Einrichtungen siehe DB 966 Hochbau Gleisbildstellwerke, Raumbuch etc.) Adernverdoppelungen dürfen nicht ausgeführt werden Kabeltrasse Detailplanung Detaillierte Festlegung und Überprüfung der Machbarkeit von Verlauf und Verlegeart (Anzahl und Dimension der Kabel, Biegeradien, Rohrzuglängen-Verkehrsflächen, Kabelschachtgröße, Kabeltrogquerschnitt, Vorgaben aus der Grobplanung überarbeiten, etc.) Aufteilung zwischen den SFE Bereichen Bauphasenabwicklung Nachberechnung der Kabeldimensionen und Überprüfung der Sichtbarkeit der Signale im Zuge der Signalstandortbestimmung. Stand Seite 39 von 125

40 Kabelplanung 3.3 Nummerierung der Kabel Grundsatz Die Kennzeichnung eines Kabels beinhaltet die Information über die zu verbindenden Kabelaufführungspunkte sowie den Verwendungszweck der angeschlossenen Einrichtung. Aufbau der Kabelnummer: / - Kennnummer Gruppennummer Kennnummer Die Kennnummer definiert die zu verbindenden Einrichtungen. Für Gruppenkabel zwischen zwei Aufschaltpunkten erfolgt die Darstellung der Kabelverbindung durch Angabe der den Schaltstellen zugeordneten Nummern, getrennt durch einen Schrägstrich. Für Einzelkabel zwischen dem Aufschaltpunkt und der angeschlossenen Einrichtung erfolgt die Darstellung der Kabelverbindung durch Angabe der Nummer des Aufschaltpunktes getrennt durch einen Bindestrich. Jeder Kabelaufteilpunkt erhält eine Nummer zugeordnet. Die Nummerierung beginnt mit 1 bei dem, dem Streckenanfangspunkt nächstgelegenen Kabelaufschaltpunkt und ist fortlaufend in Richtung Streckenendpunkt durchzuführen. Der Ausgangspunkt der Kabelanlage (Kabelabschluss im Stellwerk) erhält die Nummer 0. In besonderen Fällen kann für die Definition von Kabelaufteilpunkten der Strecke die Verwendung von Buchstaben anstatt von Ziffern zweckmäßig sein. Stand Seite 40 von 125

41 Kabelplanung Gruppennummer Die Gruppennummer definiert den Verwendungszweck (2- oder 3-stellig nach Erfordernis). Die Trennung der Nummern erfolgt durch einen Bindestrich. Für Gruppennummern gelten folgende Festlegungen: Nummernbereich: Einrichtung: 01 29, Relais 30 49, Speisung 50 69, Weiche 70 89, Signal 90 99, Achszähler, Impulsgeber, Radsensor, allgemeine sicherungstechnische Verbindungen. Die Kennzeichnung von Einzelkabeln (Stichkabel) oder nochmalig weitergeschalteten Einzelkabeln kann zur besseren Übersichtlichkeit oder Ersparnis von Nummern durch: Ergänzung der Gruppennummer durch den Buchstaben I (Indusi) Ergänzung der Gruppennummer durch Kleinbuchstaben (a, b, c, ) erfolgen. Anmerkung: In älteren Plänen kann die Schreibweise leicht abweichen (kein Bindestrich), so wird aus der Kabelverbindung: Schaltstation 2 zu Signal NEU: 2-70 Schaltstation 2 zu Signal ALT: 270 Stand Seite 41 von 125

42 Kabelplanung Beispiele für die Kabelnummerierung bei ESA Weichengruppenkabel zw. Relaisraum u. Kabelverteilpunkt 2: 0 / 2 50 Kennnummer: Anfangspunkt (nächst Streckenanfangspunkt) Schrägstrich..... / Endpunkt (nächst Streckenendpunkt)... 2 Bindestrich.. - Gruppennummer: Verwendungszweck.. 50 Weichenkabel (Gruppenkabel, Stichkabel) RR SS2 0/ x2,5B x2,5B W x2,5B W51 Abbildung 14: Weichenkabel Weiterführung Stichkabel RR SH3 0/ x1,5B x1,5B y 3 70a 15x0,75B z Abbildung 15: Weiterführung Stichkabel Stand Seite 42 von 125

43 Kabelplanung Kabelnummernsystem LZB In Anpassung an die Besonderheiten der Verbindungen für Einrichtungen der LZB gilt folgende Festlegung: Streckeninformationskabel: Die Kabelnummer ist festzulegen aus der in einer Klammer dargestellten, vollständigen Angabe des dem Streckenanfangspunkt nähergelegenen KFS, sowie durch einen Bindestrich getrennt der Zahl 99. Beispiel: (5/6-17)-99 Ist der Ausgangspunkt des Kabels kein KFS, so ist nach der(n) zutreffenden Schleifennummer(n) durch einen Bindestrich getrennt die Ziffer 0, für ggf. Mehrere Kabel die Bezeichnung 0A, 0B, usw., zu verwenden. Beispiel: (5/6-0)-99 Stromversorgungskabel: Die Kabelnummer ist wie für das Streckeninformationskabel festzulegen, jedoch ist Die Zahl 99 durch den Buchstaben E zu ersetzen. Beispiel: (5/6-17)-E, (5/6-0B)-E Linienleiterkabel: Die Kabelnummer ist durch Angabe der in einer Klammer dargestellten zutreffenden Schleifennummer mit der durch einen Bindestrich getrennten KFS-Nummer, ergänzt mit den Zeichen LL1 oder LL2, festzulegen. Das Linienleiterkabel vom KFS aus betrachtet in Richtung Streckenanfangspunkt erhält die Ziffer 1, in Richtung Endpunkt die Ziffer 2 Beispiel: (5-17)LL1, (6-17)LL1, (5-17)LL2, (6-17)LL2 Stand Seite 43 von 125

44 Kabelplanung Kabelnummernsystem ETCS Abbildung 16: Kabelnummernsystem ETCS Stand Seite 44 von 125

45 Kabelplanung Abbildung 17: ETCS-Verkabelung Stand Seite 45 von 125

46 Lieferung & Lagerung 4 Lieferung & Lagerung 4.1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel (ÖBB BH 962, Ausgabe Nov.1989) Geltung Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Sicherungskabel für die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), welche nach folgenden Festlegungen bestellt werden: ÖVE - K 10 ÖVE - K 11 ÖVE - K 12 Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in Sternviererverseilung Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischem Schutz PZB-Kabel Sicherungskabel für oberirdische Verlegung Linienleiterkabel Hybridkabel LWL-Monitorkabel LWL-Sicherungskabel ETCS - Interfacekabel zur Trog- bzw. Erdverlegung ETCS - Interfacekabel zur Schienenfußverlegung Es gilt, wenn nichts anderes bestimmt wird, die jeweils neueste Ausgabe der vorangeführten Festlegungen Kennzeichnung Die Kabel müssen ein geschütztes Herstellerkennzeichen haben. Die Kabel müssen auf dem außenliegenden Aufbauelement folgende Kennzeichnung aufweisen, welche sich mindestens alle 100 cm wiederholt: - Kurzbezeichnung des Kabels - ÖBB-Firmenzeichen gemäß Anhang 1 oder Schriftzug ÖBB - Längenmarkierung - Herstellername oder -zeichen - das Wort SIGNAL in den Zwischenräumen der vorgenannten Blöcke, sofern der Freiraum größer als 10 cm ist. Die Kennzeichnung ist als mindestens 2,5 mm hohe Prägung in einer Linie auszuführen. Sie muss eine gute Lesbarkeit aufweisen und ausreichend abriebbeständig sein. Die Metersignierung (Laufmeter) dient nicht als Grundlage zur Verrechnung der Lieferlänge. Stand Seite 46 von 125

47 Lieferung & Lagerung Beispiel PZB Kabel (Indusikabel) Firmenname oder Firmenzeichen G&G Kurzbezeichnung des Kabels - Kabeltypgruppe S S... Sicherungskabel - Bindestrich - - Kabelaufbau X 2Y 2Y B 11Y X... Sonderausführung 2Y... Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen 02Y.. Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen geschäumt 2Y... Mantel aus Polyethylen C... Schirm aus Kupfer B... Bewehrung aus Stahlband 2Y... Schutzhülle aus Polyethylen 02Y.. Schutzhülle aus Polyethylen geschäumt Y... Schutzhülle aus Polyvinylchlorid 11Y... Schutzhülle aus Polyurethan - Anzahl und Nennquerschnitt der Adern 1 x 4 x 0,38 - Leiteraufbau R... kreisförmig (rund) E... eindrähtig M... mehrdrähtig F... feindrähtig - Zusatzangaben K 35 K xx... erhöhte Kältebeständigkeit in C J xx... Induktionsschutz Reduktionsfaktor HD... äußerstes Element aus Polyethylen hoher Dichte Betreiber- od. Eigentümerkennzeichen ÖBB Längenmarkierung (in Meter) Beschriftung SIGNAL Beispiel: G&G S - X 2Y 2Y B 11Y 1 x 4 x 0,38 K35 ÖBB SIGNAL SIGNAL Stand Seite 47 von 125

48 Lieferung & Lagerung Weitere Beispiele: PENGG S-2Y2YBY 20 x 1,5RE ÖBB SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband, Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 20 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5 mm², kreisförmig, eindrähtig, SKW S-2YY 40 x 0,75RF K35 ÖBB SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyvinylchlorid, 40 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt 0,75 mm², kreisförmig, feindrähtig, kältebeständig bis zu einer unteren Grenztemperatur von -35 C, BAYKA S-2Y2YCB2Y 100 x 1,5RE (J 0,65) HD ÖBB SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 100 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5 mm², kreisförmig, eindrähtig, induktionsgeschützt mit einer Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,65, SKW S-2Y2YCB2Y 20 x 4 x 1,4 (J 0,50) HD ÖBB SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 20 Vierer mit einem Kupferleiter 1,4 mm Nenndurchmesser, induktionsgeschützt mit der Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,50, PENGG S-2Y2YBY 10 x 4 x 0,9 ÖBB SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband, Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 10 Vierer mit einem Kupferleiter 0,9 mm Nenndurchmesser, Stand Seite 48 von 125

49 Lieferung & Lagerung Protokollierung Der Hersteller hat für jede Lieferlänge ein Messprotokoll zu erstellen. Diese Werksmessung ist beim Hersteller 7 Jahre ab dem Lieferzeitpunkt zur Verfügung zu halten und über Wunsch den ÖBB zur Einsichtnahme vorzulegen. Zusätzlich ist seitens des Auftragnehmers eine grafische Darstellung über die im Anhang 2 angeführten Messwerte, durch Eintragung der jeweils zutreffenden, gemessenen Kleinst- bzw. Größtwerte in chronologischer Reihenfolge für jede Lieferlänge, zu erstellen. Diese Darstellung ist fortsetzend zu führen, mit Jahresmarkierungen zu versehen, und nach Ablauf jedes Kalenderjahres dem ÖBB-Fachbereich zu übermitteln. Erfolgt die Eintragung nicht in ein Blatt gemäß Anhang 2, so ist diese Darstellung sinngemäß, unter Verwendung annähernd gleicher Maßstäbe, auszuführen Zulassung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Für die Zulassung eines neuen Lieferanten ist das Verfahren einer Präqualifikation (Audit) erforderlich. Im Zeitraum zwischen der Bestellung und Lieferung von Sicherungs- und Steuerkabel für die ÖBB muss der Hersteller eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems gemäß ISO 9001 besitzen und dieses anwenden. Technische Abnahmeprüfung Kabel Die ÖBB behalten sich die Entscheidung vor auf eine technische Annahmeprüfung zu verzichten oder diese durchzuführen. Der grundsätzliche Verzicht auf die Annahmeprüfung erfolgt ausdrücklich durch vertragliche Festlegungen und bezieht sich auf eine seitens des ÖBB-Fachbereiches erteilte Freigabe zur Lieferung bestimmter Kabeltypen von bestimmten Herstellern. Ausnahmen vom grundsätzlichen Verzicht auf die Annahmeprüfung: - Erstlieferung von Kabelneukonstruktionen, - Lieferungen nach vorangegangenen Bemängelungen, - Vorliegen eines Tolerierungsantrages, - Änderungen an einem Kabeltyp hinsichtlich Konstruktion, Material oder Fertigung gegenüber der vorangegangenen Lieferung. Diesfalls ist der ÖBB-Fachbereich nachweislich, spätestens vor der erstmaligen Auslieferung der geänderten Ausführung, zu informieren; in der Folge wird über Entfall oder Durchführung einer Annahmeprüfung entschieden. Gilt jedoch die Annahmeprüfung als vereinbart, so ist nachfolgend angeführte Vorgangsweise einzuhalten: Die Bereitschaft zur bestellkonformen Lieferung wird grundsätzlich durch Übermittlung des Befundes vom Auftragnehmer an den ÖBB-Fachbereich (auch mittels Telefax) spätestens zum vereinbarten Liefertag bekanntgegeben. Wenn seitens der ÖBB die Absicht zur Durchführung der Annahmeprüfung besteht, wird mit dem Hersteller telefonisch ein Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eintreffen des Befundes beim ÖBB- Fachbereich vereinbart. Die Annahmeprüfung erfolgt im Lieferwerk. Die Rückübermittlung des unterschriebenen und datierten Befundes mit dem Stempelaufdruck ÖBB Infrastruktur AG Bahnsysteme-LCM LS Ohne Annahmeprüfung zur Übernahme freigegeben: Datum:... bedeutet den Verzicht auf die Abwicklung der Annahmeprüfung für die im Befund angeführten Kabel und somit die Freigabe zur Lieferung. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Muster (Proben) aus laufender Fertigung von ÖBB- Kabeln zur Verfügung zu stellen. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gehen diese ohne Vergütung in das Eigentum der ÖBB über. Stand Seite 49 von 125

50 Lieferung & Lagerung Lieferlänge Die Kabel sind grundsätzlich in den bestellten Längen zu liefern. Überlieferungen bis zu 5% der Länge jedes bestellten Kabels werden vom Auftraggeber bei Rechnungslegung anerkannt. Die Lieferlänge darf den Wert der Bestelllänge bis maximal 1% unterschreiten Lieferung von Unterlängen oder Kabel in nicht bestellkonformer Ausführung bzw. Qualität Wünscht ein Auftragnehmer die Lieferung eines solchen Kabels, so ist ein Tolerierungsantrag zu stellen. Der Tolerierungsantrag ist schriftlich an den ÖBB-Fachbereich zu richten und fortlaufend zu nummerieren. Der Mangel ist eindeutig zu beschreiben und mit dem zugehörigen Prüfprotokoll zu ergänzen. Als Vergütung für die Übernahme einer Unterlänge gilt die gesonderte Vereinbarung über die Muffengebühr (die Übermittlung des Prüfprotokolls entfällt). Der ÖBB-Fachbereich entscheidet ohne Präjudiz für spätere Lieferungen, ob dem Lieferwunsch mit oder ohne Annahmeprüfung, mit oder ohne Wertminderung (Muffengebühr) ausnahmsweise entsprochen werden kann. Die Zustimmung zur Lieferung seitens des Auftraggebers erfolgt durch den Vermerk im Tolerierungsantrag: Freigegeben zur Lieferung ohne besondere Vergütung oder Freigegeben zur Lieferung mit Vergütung von... Muffengebühr(en) bis... Adern im Wert von EURO...,- Im Falle der Freigabe zur Lieferung ist ein Befund zu erstellen. Das bzw. die betreffenden Kabel sind im Befund zu kennzeichnen, mit dem entsprechenden Passus: Freigabe zur Lieferung ohne besondere Vergütung gemäß Tol. Antr. Nr.... oder Vergütung von... Muffengebühr(en) bis... Adern im Wert von EURO...,-- (insgesamt EURO...,-) gemäß Tol. Antr. Nr.... zu ergänzen. Die Vergütung der Muffengebühr(en) ist vom Auftragnehmer bei Rechnungslegung als Abzugsbetrag zu berücksichtigen. Stand Seite 50 von 125

51 Lieferung & Lagerung Lieferung Lieferung ohne Annahmeprüfung Die Kabel sind, sofern kein Tolerierungsantrag gemäß Punkt vorzulegen ist, zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt zu liefern. Wünscht ein Hersteller die Lieferung von Kabeln für die ein Tolerierungsantrag vorzulegen ist, so gilt die Regelung gem. Pkt Lieferung mit Annahmeprüfung Die Übermittlung des Befundes an den ÖBB-Fachbereich zur Bekanntgabe der Lieferbereitschaft darf erst dann erfolgen, wenn für die gegenständlichen Kabel kein Tolerierungsantrag erforderlich ist oder die Zustimmung zur Lieferung gemäß Pkt durch den entsprechenden Passus im Tolerierungsantrag beim Auftragnehmer bereits vorliegt Befund Bei Erhalt des vom Auftraggeber unterfertigten Befundes ist die Lieferung innerhalb von 3 Arbeitstagen durchzuführen. Je ein Befund ist umgehend an den jeweilig zuständigen Fachbereich zu senden. In den Abrufen werden die Empfangsstellen (Dienststelle und Einlieferungsbahnhof oder Adresse) sowie die gewünschte Lieferlänge angegeben. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Erstellung des Befundes, wobei für den jeweilig zuständigen Fachbereich ein gesonderter Befund zu erstellen ist. Im Befund sind zusätzlich die Besonderheiten über die gegenständliche Lieferung festzuhalten, wie z.b.: tolerierte Mängel, Muffengebühren, Vergütungen usw. Stand Seite 51 von 125

52 Lieferung & Lagerung Kabeltrommelauslieferung Die Kabel sind in der Regel auf der kleinstmöglichen Trommel zu liefern, wobei der Durchmesser des Trommelkernes mindestens das 20-fache des Kabelaußendurchmessers betragen muss. Die Trommelauswahl hat so zu erfolgen, dass folgende Randabstände (äußere Kabellage bis zum Flanschrand) nicht unterschritten werden: E 8 mindestens 40 mm E 10 mindestens 50 mm E 12 mindestens 50 mm E 14 mindestens 65 mm E 16 mindestens 80 mm E 18 mindestens 100 mm ( siehe Tabelle: Fassungsvermögen von Kabeltrommeln) Auf beiden Trommelaußenseiten müssen durch deutlich lesbare und haltbare Beschriftungen die Roll- und Abziehrichtung sowie die Trommelnummer erkennbar sein. Auf den Außenseiten des Trommelflansches sind Bezeichnungsschilder möglichst im Bereich der Spannbolzen anzubringen. Jede Kabeltrommel muss mindestens 1 Schild aufweisen (E 18 und größer an beiden Trommelflanschen). Aus dem Bezeichnungsschild muss ersichtlich sein: Lieferfirma, Kurzbezeichnung des Kabels, Kabellänge, Trommelnummer, Brutto- und Nettogewicht, Lieferdatum und ÖBB-Eigentum (ggf. Einlieferungsadresse für die Leertrommelrücksendung). Das Schild muss aus ausreichend festem und witterungsbeständigem Material beschaffen sein. Die Beschriftung muss gut lesbar, unverwischbar und witterungsbeständig sein. Die beiden Kabelenden sind mit dem Prägestempel des Herstellers zu signieren. Die Kabelenden sind gegen das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft zu schützen. Vorzugsweise hat dieser Schutz entweder mittels Abschlusskappen (Metall oder Kunststoff), welche mit einer plastisch bleibenden Füllmasse gefüllt sind, oder mittels verlässlich dauerelastisch dichtender wieder verwendbarer Kappen, zu erfolgen. Die Verwendung von Schrumpfkappen ist für Kabel mit einem Nenndurchmesser von mehr als ca. 30 mm zulässig. Die Kabelenden sind innerhalb der Trommelflansche zu befestigen und zwar so, dass das Kabelende nicht beschädigt wird. Der Mängelzettel (gemäß Abbildung 57) ist an der Innenseite des Trommelflansches, nahe dem inneren Kabelende, zu befestigen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kabeltrommeln mit einer Vollverschalung zu liefern. Anstelle der Verschalung ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig. Die Kabeltrommeln müssen bei der Auslieferung in einem solchen Zustand sein, dass bei baustellenentsprechender Verwendung die ordnungsgemäße Rückgabe innerhalb der festgelegten Frist möglich ist. Die Kabeltrommeln sind verschalt oder in schwarzer Schutzfolie zu transportieren. Anstelle der Verschalung, ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und endet nach 3 Jahren. Abweichungen zur Gewährleistungsfrist sind im Kabelprüfsystem festgelegt. Stand Seite 52 von 125

53 Lieferung & Lagerung 4.2 Lagerung Die Lagerung hat wenn ein mechanischer Schutz erforderlich erscheint im verschalten Zustand zu erfolgen. Andernfalls ist das Kabel durch Umwickeln der Außenlage mit lichtundurchlässiger Folie zu schützen. Im Zuge des Entfernens der Schalhölzer von der Trommel ist das Kabel nach augenscheinlichen Mängeln oder Beschädigungen oder Abweichungen zur üblichen Ausführung zu überprüfen. Diesbezügliche Feststellungen sind sofort telefonisch dem Fachbereich zu melden, oder mittels des an der Trommelinnenseite befestigten Mängelzettels zur Kenntnis zu bringen. Zur Lieferlängenkontrolle werden vom Kabelhersteller die Kabelenden innerhalb des letzten Laufmeters mit einer Prägung versehen. Die Abdichtung der Kabelenden als wasserdichter Verschluss mittels mit Dichtungsmasse gefüllter Abschlusskappen, Schrumpfkappen oder selbstverschweißenden Bandes (nicht Isolierband), ist auch bei den nachfolgenden Arbeitsgängen (Verlegung, Lagerung, usw.) zur Erhaltung der elektrischen Eigenschaften unbedingt zu gewährleisten. Kabeltrommeln sind sobald wie möglich, ggf. durch Abspulen kurzer Restlängen, zu retournieren. Stand Seite 53 von 125

54 Lieferung & Lagerung 4.3 Fassungsvermögen von Kabeltrommeln Kabel Ø E 8 E 10 E 12 E 14 E 16 E 18 E 20 E 22 E 24 E 26 mm m m m m m m m m m m * * * * * * * * * * * * * * *180 * * * * * * * *195 * *185 * *175 * *170 * Stand Seite 54 von 125

55 Lieferung & Lagerung Kabel Ø E 8 E 10 E 12 E 14 E 16 E 18 E 20 E 22 E 24 E 26 mm m m m m m m m m m m * * * * *200 * *195 * *190 * *180 * *175 * *165 * * *215 * *205 * *200 * *190 * *185 * *180 * *175 * *170 * *165 *205 * *200 * *195 * *185 * *180 * *175 * *170 * *165 *230 * *160 *225 * *160 *220 * *155 *210 * *205 * *200 * *195 * *190 * *185 *225 * *175 *215 * *170 *205 *255 * *195 *240 * *185 *230 *250 Die mit * gekennzeichneten Längenangaben gelten nur für adrig - verseilte Kabel Stand Seite 55 von 125

56 Lieferung & Lagerung 4.4 Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE) Leiter- Adern Kabeltyp Kabeltyp Kabeltyp Nennquer- S-2Y S-2Y2YBY S-2Y2YCBY schnitt Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht [mm 2 ] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] 5 10, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Stand Seite 56 von 125

57 Lieferung & Lagerung Leiter- Nennquer- ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE) Adern Kabeltyp S-2YY Kabeltyp S-2Y2YBY Kabeltyp S-2Y2YCB(2)Y schnitt Anzahl Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht [mm 2 ] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] 5 13, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 5 X X X X X X Stand Seite 57 von 125

58 Lieferung & Lagerung Leiter - Nenndurchmesser STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE) Adern Kabeltyp S-2Y2YBY Kabeltyp S-2Y2YCBY Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht [mm] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] 1 x 4 12, x 4 17, x 4 17, x 4 20, x 4 22, ,8 10 x 4 25, x 4 29, x 4 30, x 4 36, x 4 40, x 4 44, x 4 50, x 4 12, x 4 18, x 4 18, , x 4 21, , x 4 22, , ,9 10 x 4 27, , x 4 31, , x 4 33, , x 4 39, , x 4 42, x 4 47, x 4 53, x 4 18, x 4 24, x 4 26, , x 4 31, , x 4 34, , ,4 10 x 4 41, , x 4 48, , x 4 51, , x 4 57, x 4 68, x 4 76, Stand Seite 58 von 125

59 Lieferung & Lagerung Leiter - Nenndurchmesser STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE) Adern Kabeltyp S-2Y2YBY Kabeltyp S-2Y2YCBY Außen Ø Gewicht Außen Ø Gewicht [mm] [mm] [kg/km] [mm] [kg/km] 1 x 4 18, , x 4 29, , x 4 29, , x 4 35, , x 4 38, , ,8 10 x 4 48, , x 4 56, , x x Stand Seite 59 von 125

60 Kabelverlegung 5 Kabelverlegung Kabeltechnische Grundlage für die Verlegung von Kunststoffkabel ist die ÖVE-L20/ Verlegung bzw. Einziehen Die Verlegung bzw. das Einziehen der Kabel muss mit der erforderlichen Schonung des Kabels durch Verwendung der entsprechenden Verlegehilfen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender Personaleinsatz usw.) durchgeführt werden. 5.2 Maximal zulässige Zugkräfte Die maximal zulässigen Zugkräfte sind entsprechend ÖVE-L20/1987 oder den jeweiligen Kabeldatenblättern einzuhalten. Sollen Kabel mit Kupferleitern mit einem geringen Gesamt-Leiterquerschnitt (bis etwa 8 mm 2 ) eingezogen werden, so darf, unter der Voraussetzung, dass etwa 5 m (gemessen vom Ziehstrumpf) des Kabels entfernt werden, die zulässige Zugkraft auf 100 N/mm 2 (etwa 10 kg/mm 2 ) erhöht werden. 5.3 Maschinelles Verlegen Das maschinelle Verlegen der Kabel darf nur über besondere Zustimmung der ÖBB-Bauleitung durchgeführt werden. Diesfalls sind alle erforderlichen Zusatzmaßnahmen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender Personaleinsatz usw.) zu treffen, wobei die Einhaltung der maximal zulässigen Zugkraft für jedes Kabel gewährleistet sein muss und durch Protokollierung der Werte nachzuweisen ist. 5.4 Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Dem Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ist dabei genauso Folge zu leisten, wie dem Blatt Schutzzone für Bahnkabel. 5.5 Straßengrundbenützung Wird Straßengrund im Zuge von Bauarbeiten besetzt, muss im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen Straßenverwaltung eingeholt werden. Stand Seite 60 von 125

61 Kabelverlegung 5.6 Normen, Vorschriften und Dokumente (Angeführte Normen in der geltenden Fassung) ÖNORM A 2050 Vergabe von Aufträgen über Leistungen BHB 6/1996 Beschaffungshandbuch (ehemals DB 701, DB 769) ÖNORM B 2205 ÖVE L20 Erdarbeiten Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabel 2,03,01-06 Handbuch für Ausführende auf Baustellen (Sichere Baustellenabwicklung) DV EL 52 AUER AKOL FSV-VI Verbindliche Erklärung Bauabrechnungsprogramm Bauabrechnungsprogramm standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI) RW Bestimmungen für Betra (ehem. DB ) Regelblattsammlungen: FM 135 R (501 ff) Regelblätter ÖBB Telematik Regelblätter ÖBB BS-LCM LS Stand Seite 61 von 125

62 Kabelverlegung 5.7 Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen a. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage der Kabel durch Probegrabungen festzustellen. Krampen und andere schlagende Werkzeuge sind hierbei mit Vorsicht zu verwenden, über dem Kabel ist möglichst nur mit der Schaufel zu arbeiten. b. Beiderseits der Kabeltrasse dürfen in einem Abstand von 2 m keine maschinellen Werkzeuge verwendet werden. c. Während der Bautätigkeit sind die Kabel in der Baugrube durch gesicherte Aufhängung und Umkleidung gegen mechanische Beschädigung ausreichend zu schützen. Die rasche Zugänglichkeit der Kabel muss während der Bauarbeiten gewahrt bleiben. Aushub und Baustoffe dürfen, in größerem Umfang, nicht auf der Kabeltrasse gelagert werden. Schachtdeckel und Kabelschächte müssen freigehalten werden. d. Die Kabel müssen wieder vorschriftsmäßig verlegt, zugedeckt und vermarkt werden. e. Kabelverlegungsarbeiten dürfen nur bis zu einer Temperatur von +5 C durchgeführt werden. f. Beim Verfüllen der Kabelgrube ist das Material lagenweise einzubringen und von Hand aus zu stampfen. Bei steiniger und felsiger Grabensohle ist unter dem Kabel steinfreie Erde oder Sand in 5 cm Höhe aufzubringen. g. Die Arbeiten im Bereich der Kabeltrassen dürfen nur unter der Aufsicht und nach Weisung ÖBB Telematik ÖBB Leit- und Sicherungstechnik ÖBB Energie 50 Hz ÖBB Oberleitung, Basa Nr.:, Basa Nr.:, Basa Nr.:, Basa Nr.: ausgeführt werden. Die vorstehend angeführten Stellen sind vom Baubeginn rechtzeitig zu verständigen. h. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Kabelbeschädigungen auch Quetschungen vorkommen, ist der unter Punkt g. angeführte zuständige Bedienstete umgehen zu verständigen. i. Die ausführende Firma haftet für alle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehenden Schäden an den Kabelanlagen. Stand Seite 62 von 125

63 Kabelverlegung Abbildung 18: Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Stand Seite 63 von 125

64 Kabelverlegung 5.8 Reserven, Aushub, Krümmungsradius Abbildung 19: Reserven, Aushub, Krümmungsradius Stand Seite 64 von 125

65 Kabelverlegung 5.9 Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik Abbildung 20: Kabelmarken Stand Seite 65 von 125

66 Kabelverlegung 5.10 Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik Abbildung 21: Betonsockel für Kabelmarken Stand Seite 66 von 125

67 Kabeltrassen 6 Kabeltrassen 6.1 Allgemein Die Trassierung hat grundsätzlich auf Bahngrund zu erfolgen. Die Trasse ist, neben den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit, nach dem Grundsatz einer möglichst sicheren Lage im Hinblick auf eine Beschädigungsgefahr zu situieren. Als örtliche Lage ist, sofern keine anderen Gründe dagegensprechen, der Bereich außerhalb der Oberleitungsmaste zu bevorzugen Ausführung Die Ausführung der Kabeltrasse ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Rohrzugtrassen in befahrbarem Gelände, als Gleiskreuzung sowie in Bahnsteigen, Trogtrassen in nicht befahrbarem Gelände innerhalb der Einfahrsignale eines Bahnhofes. Errichtung von Trogtrassen auf der Strecke nur nach technischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Aspekten. Erdverlegung auf der Strecke in nicht befahrbarem oder nur mit leichtem Gerät nicht regelmäßig befahrenem Gelände, Oberirdische Verlegung für Provisorien (bis zu rund 3 Jahren), für die in der Folge eine Definitivlösung konkret absehbar ist Gleiskreuzungen Bei Gleiskreuzungen ist besonders auf folgende Punkte zu achten: Gleiskreuzungen sind grundsätzlich im Schutzrohr mit der Regelüberdeckung von 150 cm, gemessen von der Schwellenoberkante, auszuführen (Ausnahmen in Absprache mit den ober- und unterbaunanlagenverantwortlichen Bereichen. Für Gleiskreuzungen in offener Bauweise mit einer Vlieseinlage im Unterbau hat die Wiederherstellung des Vlieses gem. RZ /1 zu erfolgen. Um Beschädigungen von Gleiskreuzungen in offener Bauweise durch die bei den Erhaltungsarbeiten eingesetzten Maschinen zu vermeiden, werden zwei Stück 2 Rohre direkt auf die Bitukies-Schicht gelegt. Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Belastung, werden diese in einem Abstand von ca. 40 cm verlegt. Für den Bau von Gleiskreuzungen mit Betontrögen zwischen zwei Schwellen ist in jedem Fall das Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich herzustellen. 6.2 Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen Auf die Mindestsicherheitsabstände der Sicherungskabel zu bahnfremden Einbauten sowie zu sonstigen Einbauten und Anlagen, insbesondere zu Energieanlagen, z. B. Annäherung einer Hochspannungsfreileitung im Sinne eines Parallelverlaufes (nicht bei Kreuzen der Bahntrasse) innerhalb eines Bereiches von rd. 1 km zur Sicherungskabeltrasse, oder im Falle verlegter oder zur Verlegung gelangender Hochspannungskabel mit Trassenverlauf auf derselben Seite des Bahnköpers wie die Sicherungskabeltrasse, ist besonders zu achten. Diesfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen im Sinne der Sicherheit und Beeinflussung für die Sicherungskabelanlage im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich zu treffen. Der Zutritt für Nagetiere ist zu unterbinden durch Abdichten (z.b. mit Glaswolle) von Austrittsstellen der Kabel aus der Kabeltrasse (bei Schächten, Rohren oder Trögen) und Eintrittsstellen in Schränke, Schaltstationen und Gebäudeeinführungen. Stand Seite 67 von 125

68 Kabeltrassen 6.3 Rohrzugtrassen Rohrzugtrassen sind in der Regel mit einem Schachtabstand von etwa 50 m zu konzipieren (in unumgänglichen Fällen jedoch höchstens bis 100 m). Die Größe der Schächte ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Anzahl der Rohre und Abzweigungen sowie einer ggf. auszuführenden Richtungsänderung des Trassenverlaufes, an diese Anforderungen anzupassen. Ein im geraden Trassenverlauf befindlicher Schacht sollte daher in der Regel die Größe 1 nicht überschreiten; Rohrtrassen mit wenigen Rohren sind in der Regel durch doppelte Hilfsschächte zu unterteilen. Die Schachtausführung richtet sich nach der ggf. bestehenden Befahrbarkeit innerhalb des örtlichen Bereiches. An den Rohrenden sind Endmuffensteine mit einer konischen Verbreiterung des Mauerwerkes zum Schachtinneren vorzusehen. Im Bereich von Bahnsteigen ist jedenfalls eine Rohrzugtrasse zu errichten 6.4 Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen (Ladestraßen, Bahnsteige, usw.) Neuerrichtung Bei der Neuerrichtung von Kabelanlagen mit befestigter Verkehrsfläche ist eine Rohrzugtrasse zu verlegen. Dies ist notwendig um auftretende Kabelfehler in verantwortbarer Zeit und auf wirtschaftlich günstige Art und Weise beheben zu können. Durch das Befestigen von befahrenen und nicht-befahrenen Verkehrsflächen würden im Fehlerfalle notwendige Grabarbeiten wesentlich behindert Verkehrsfläche einer Bestandsanlage befestigen Eine entsprechende Kabelrohrtrasse ist zu errichten, wobei der erste und letzte Kabelschacht auf der bestehenden Kabelanlage zu situieren ist. Im Störungsfall wird ein Ersatzkabel in die Rohrtrasse eingezogen und betriebsmäßig in die bestehende Kabelanlage eingespleißt. Im Zuge einer Bahnsteigneuerrichtung bzw. Bahnsteigoberflächenadaptierung größeren Umfangs ist eine vierzügige Kabelrohrtrasse mit Hilfsschächten mit zu errichten. Die Aufteilung der Rohrzüge lautet: 2 Rohre 1 Rohr 1 Rohr Fernmeldetechnik Energietechnik Leit- und Sicherungstechnik Stand Seite 68 von 125

69 Kabeltrassen 6.5 Trogtrassen Die Festlegung der Troggröße richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl an Kabeln unter Berücksichtigung einer entsprechenden Platzreserve für ggf. später hinzukommende Kabel; der freibleibende Raum darf in der Regel nicht durch Muffen, insbesondere solche mit großem Außendurchmesser, eingeschränkt werden; Muffen sind in entsprechenden Troganbauten unterzubringen Vorgaben Trogtrassen sind mit geringst möglichen Richtungsänderungen unter Anpassung an die jeweilige Geländesituation auszuführen, wobei bei der Sicht aus dem fahrenden Zug einem möglichst ruhigen bzw. geradlinigem Trogverlauf der Vorrang einzuräumen ist Situierung Außerhalb des als begehbar festgelegten Bereiches sind Trogtrassen so zu errichten dass, zur Vermeidung des Einschlämmens, die Trogseitenwand geringfügig über die Oberfläche hinausragt. Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Stolpergefahr zur Anwendung gelangen müssen, ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im zugedeckten Zustand eine ebene Fläche mit dem anliegenden Gelände ergibt. Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Begehbarkeit zur Anwendung gelangen müssen, ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im nicht zugedeckten Zustand eine ebene Fläche mit dem anliegenden Gelände ergibt. 6.6 Erdverlegungen Verlegetiefe Die Verlegetiefe der Kabel hat im Regelfall 0,8 m zu betragen Graben & Verfüllen Die Herstellung der Grabensohle und das Verfüllen des Kabelgrabens haben mit der erforderlichen Sorgfalt zu erfolgen. Das Kabel ist in geeignetes steinfreies Füllmaterial zu betten. Hohlräume um das Kabel sind zu vermeiden; es sind grundsätzlich keine Kabelstulpen zu verwenden Flachabdeckung aus Kunststoff Bei erforderlichem mechanischen Schutz des Kabels, z.b. auf bahnfremdem Grund oder an besonders gefährdeten Stellen durch Einbauten oder Kabeltrassen (insbesondere solche von bahnfremden Betreibern im Bereich von Kreuzungspunkten, Reserven, Muffen usw.), ist eine Flachabdeckung aus Kunststoff oder Beton unmittelbar über der Kabelbettung der Sicherungskabel einzubringen Trassenwarnband Achtung Bahnkabel Im Kabelgraben ist etwa in der halben Künettentiefe (zwischen 40 und 50 cm, bei einer Regelgrabentiefe von 80 cm) ein Trassenwarnband mit der Aufschrift "Achtung Bahnkabel" zu verlegen Verlauf Kabeltrasse Kabelmerkstein Der Verlauf der Kabeltrasse ist bei Richtungsänderungen und Abzweigungen, sowie auf der freien Strecke bei jedem Hektometerstein, mit Kabelmerksteinen zu markieren (ggf. Entfall bei Stolpergefahr). Stand Seite 69 von 125

70 Kabeltrassen 6.7 Kabeleinführung in Gebäuden Die Kabeleinführung in das Gebäude erfolgt in der Regel über einen Einführungsschacht. Für die Mauerdurchführung sind Endmuffensteine oder Rohreinführungen in ausreichendem Abstand zum Schachtboden vorzusehen, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Kann kein Schacht im Eintrittsbereich zum Gebäude vorgesehen werden, müssen die Rohre nach innen ansteigend verlegt werden. 6.8 Räume für Kabelabschlüsse Für große Anlagen oder im Falle langer bzw. ungünstiger Leitungsführung zu den sicherungstechnischen Räumen ist, ein eigener Kabelabschlussraum, möglichst im Nahbereich zur Kabeleintrittsstelle in das Gebäude, zu situieren. Ist kein eigener Kabelabschlussraum verfügbar oder sinnvoll, so sind die Gestelle vorzugsweise im Relais- oder Rechnerraum, jedoch nicht in sicherungstechnischen Räumen für Zwecke der Stromversorgung, an der Wand anzuordnen. Für die Kabelzuführung zum Kabelabschlussgestell ist besonders auf die Einhaltung des mindestzulässigen Krümmungsradius der Kabel zu achten. Es ist daher vorzugsweise unter dem Kabelabschlussgestell ein Schlitz mit der erforderlichen Tiefe und den entsprechenden Kantenübergängen vorzusehen. 6.9 Brandabschottung Für die Einführung der Kabel in das Gebäude sind die Gesichtspunkte einer ggf. vorgegebenen Brandabschnittsfestlegung zu berücksichtigen. In der Regel sind insbesondere für größere Sicherungsanlagen Brandabschottungen an der Einführungsstelle der Kabel zum Kabelabschlussgestell oder an der Einführungsstelle in den Rechner- bzw. Relaisraum (entsprechend der örtlichen Situation und dem Gesamtkonzept entweder für Schaltkabel oder Erdkabel) vorzusehen! Stand Seite 70 von 125

71 Kabeltrassen 6.10 Bauausführung der Kabeltrassen Gleisquerung Abbildung 22: Gleisquerung und Vlieseinlage Stand Seite 71 von 125

72 Kabeltrassen Betonkabeltrog und Betonkabelkanal Auszug aus Technische Lieferbedingungen für Betontröge/Betonkabelkanäle Betonkabeltröge und Betonkabelkanäle sind massive Betonfertigteile die vorwiegend ihren Einsatz im Kabelbau entlang der Bahntrassen finden. Durch die massive Ausführung kann die Kabeltrogtrasse begehbar genutzt werden. Die Kabelkanäle sind an den Stirnseiten mit einer Nut-/Federkonstruktion gemäß Regelblatt ( x.jsp) auszuführen Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit aufliegendem Deckel Bei diesem Trogtyp liegt der Deckel auf dem Trog auf und wird in den Größen 0, I, II, III, IV und V verwendet. Abbildung 23: Schnitt Kabeltrog für aufliegenden Deckel Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit versenktem Deckel Bei diesem Trogtyp wird der Deckel in einem Einlegefalz verlegt. Der Vorteil liegt darin, dass das Gemühle oder der Pflasterbelag bündig an die Trogoberkante geführt werden kann. Dieser Trog wird in den Größen 1, 2, 3, 4 und 5 hergestellt. Abbildung 24: Schnitt Kabeltrog mit versenktem Deckel Stand Seite 72 von 125

73 Kabeltrassen Flextrog (Betonkabeltrog) Dieser Trogtyp wird in zwei Varianten (Deckel aufliegend, Deckel versenkt), in den Größen 1, 2 und 3 aufliegend bzw. 2, 3, 4 und 5 versenkt hergestellt. Der Vorteil dieses Troges liegt darin, dass ein flexibles Verlegen in den verschiedenen Biegeradien von 30, 60 oder 90 ohne zusätzliche Schneidearbeiten möglich ist. Abbildung 25: Draufsicht Flextrog Betonkabeltrogdeckel Dieses Betonfertigteil dient zur Abdeckung der Kabeltröge/Betonkabelkanäle und wird in verschiedenen Größen, passend zu dem Trogtyp hergestellt. Die Deckel müssen mit einer Faserbewehrung oder Armierung hergestellt werden. Abbildung 26: Kabeltrogdeckel Stand Seite 73 von 125

74 Kabeltrassen Betontrennstegplatten Dieser Bauteil wird in den Betonkabeltrog/Betonkabelkanäle eingelegt und dient zur Abschirmung und Trennung der verschiedenen Kabeltypen, die in den Trog eingelegt werden. Abbildung 27: Trennsteg Kunststoffkabeltrog Kunststoffkabeltröge können im Erdreich verlegt werden, dabei werden diese mit sogenannten Erdnägeln im Boden verankert. Eine weitere Ausführungsform ist der aufgeständerte Kunststoffkabeltrog. Dabei wird je nach Type des Kunststoffkabeltroges in einem Abstand von 3 bis 6m eine Stütze in den Boden verankert. Die Kabeltrogelemente werden auf diesen Stützen montiert. Anwendung dort wo ein Betonkabeltrog aus terminlichen bzw. arbeitstechnischen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Abbildung 28: Kunststofftrog aufgeständert Kabeltassen Kabeltassen werden alternativ z.b. im Tunnelbereich eingesetzt. Die Kabeltassen können aus Metall bzw. Kunststoff gefertigt sein. Für die Dimensionierung der Kabeltassen sind das Metergewicht der Kabel und die Anzahl der zu verlegenden Kabel zu berücksichtigen. Abbildung 29: Kabeltassen Stand Seite 74 von 125

75 Kabelmontage 7 Kabelmontage 7.1 Adernzählweise Die Zählweise der Kabeladern erfolgt am A-Kabelende im Uhrzeigersinn, am E-Kabelende entgegen dem Uhrzeigersinn. A-Kabelende: Nächstgelegenes Kabelende zum Kabelabschluss des Relais- oder Rechnerraumes, ansonsten an der Einspeisestelle; ohne Zuordnungsmöglichkeit der Einspeisestelle bei der niedrigeren Kilometerzahl. Beginnend mit der Zählader jeder Lage ist, lagenweise fortlaufend von innen nach außen, jeder Kabelader eine Nummer zuzuordnen Adernzählweise A (Anfang) im Uhrzeigersinn E (Ende) gegen Uhrzeigersinn Abbildung 29: Adernzählweise Stand Seite 75 von 125

76 Kabelmontage Anwendung bei Kabelspinnen Abbildung 30: Anwendung bei Kabelspinnen (1) Abbildung 31: Anwendung bei Kabelspinnen (2) Stand Seite 76 von 125

77 Kabelmontage 7.2 Kabelaufschaltung Die Außenkabel sind am Kabelabschluss gemäß RZ bis /7 aufzuführen. Das Kabelabschlussgestell ist zu erden. In Räumen, Schaltstationen und Schränken sind Kabelabschlussgestelle für die Kabelaufführung zu verwenden. Die Kabeleinführung in Außeneinrichtungen (Signalbeikasten, Kabelverteiler, Kabelabschluss im Weichenantrieb, Transformatorkästen, Schienenanschlusskasten usw.) hat unter Verwendung gut abdichtender, metallischer Anbauverschraubungen zu erfolgen. Die Kabel sind am Kabelabschlussgestell vorzugsweise so anzuordnen, dass jeweils für gleichartige Einrichtungen die Gruppenkabel mit den Einzelkabeln einen gemeinsamen Block darstellen, wobei nach Maßgabe des vorhandenen Platzes, möglichst ein Freiraum als Reserveplatz für spätere Ergänzungen zum Block der nächstfolgenden gleichartigen Einrichtungen, vorzusehen ist Kabelabschluss 10-polige Steckverbinder Als Kabelabschluss ist der 10-polige Steckverbinder der Fa. Weidmüller STV 2/10 oder Fa. Phoenix HCC4 zu verwenden. Am Kabelabschluss ist grundsätzlich das Fabrikat des gleichen Herstellers zu verwenden. Die Verbindung des Stecker- und Buchsenteils darf nur mit Klemmen desselben Herstellers in derselben Ausführung erfolgen, ausgenommen kurzfristige Anschaltungen zu Mess- oder Prüfzwecken. Die Montage der Kabelabschlüsse hat für alle Kabelenden in gleichartiger Ausführung zu erfolgen. Der Steckerteil (kontaktbezogen) ist am Klemmenträger zu fixieren; für den Buchsenteil ist entsprechend der Einbaulage die Abziehbarkeit nach links bzw. nach oben zu gewährleisten Klemmenzählweise Die Klemmenzählweise für die in der Regel senkrecht anzuordnenden Steckverbinder beginnt von oben mit "1" und erfolgt fortlaufend nach unten; für waagrecht angeordnete Stecker ist die Zählrichtung von links nach rechts Klemmpunkt 1 Die Zählader der innersten Kabellage ist unter Verwendung der Drahtführungsleiste auf Klemmpunkt "1" der Steckvorrichtung zu schalten, wobei die fortlaufende Reihenfolge gemäß der Adernzählweise konsequent einzuhalten ist (Reserveadern des Kabels sind immer aufzuschalten). Stand Seite 77 von 125

78 Kabelmontage Länge der Rangieradern Die Länge der Rangieradern vom Austritt aus dem Leitungsführungskanal zum Steckverbinder ist so zu bemessen, dass ein versehentliches Verbinden mit einem benachbarten Steckverbinder möglichst auszuschließen ist. Die Rangierung erfolgt gemäß Schreiben GD Zl vom Die Kabelabschlüsse sind mittels Klemmenträgernummer, Kabelnummer und Adernummer eindeutig zu kennzeichnen. Rangierung der Einzelkabeladern auf das Gruppenkabel an Sicherungskabelanlagen Im Zuge des Einsatzes eines Kabelprüfautomaten für Kabelmessungen, wird nochmals auf die Notwendigkeit der Durchschaltung möglichst aller Gruppenkabeladern auf das Einzelkabel hingewiesen. Es sollen daher auch jene Kabeladern, welche nicht für die Funktion der Außeneinrichtung erforderlich sind, durchrangiert werden. Für den Fall nicht genügend vorhandener freier Gruppenkabeladern ist eine Aufteilung der freien Einzelkabeladern möglichst nach folgenden Gesichtspunkten, in der angeführten Reihenfolge ihrer Wertigkeit, vorzunehmen: 1. Nach technischen Gesichtspunkten: 1.1 Die Gruppenkabeladern müssen nach der Durchschaltung auf das Einzelkabel die gleiche ununterbrochene Reihenfolge aufweisen. Soll eine Aufteilung nach Funktionsgruppen auf verschiedene Stecker innerhalb des Kabels erfolgen, so ist dies nur zulässig, wenn dadurch eine ununterbrochene Reihenfolge gewährleistet ist (evtl. Notwendiges Auffüllen eines Steckers mit Reserveadern). 1.2 Es soll mindestens eine Reserveader durchrangiert werden, wenn nur zwei Adern für den Betrieb der Außenanlage erforderlich sind (Überprüfung auf Adernvertauschung benötigt mindestens drei Adern) 1.3 Sternviererverseilte Kabel sind mit Rücksicht auf die paarweise Zusammengehörigkeit der Adern durchzuschalten, wenn möglich jedoch der gesamte Vierer. 2. Nach messtechnischen Gesichtspunkten: Möglichst gleichmäßige Aufteilung der freien Gruppenkabeladern auf die Stichkabel. 3. Nach dem Gesichtspunkt der Betriebswichtigkeit: Für betriebswichtige oder oft benützte Einrichtungen kann eine bevorzugte Zuordnung freier Gruppenkabeladern erfolgen. 4. Nach dem Gesichtspunkt künftiger Entwicklungen: Die Aufteilung der Reserveadern soll tunlichst evtl. Änderungen oder Erweiterungen berücksichtigen Adernverdoppelung Es muss darauf geachtet werden, dass keine Adernverdoppelungen ausgeführt werden. Bei Störungsbehebungen im laufenden Betrieb sind die Verdoppelungen jedoch zulässig. Stand Seite 78 von 125

79 Kabelmontage 7.3 Muffen Verbindungsmuffen oder Deckmuffen sind als Gießharzmuffen auszuführen; oberflächliche Beschädigungen des Kabels können auch mittels einer geteilten wärmeschrumpfenden Reparaturmanschette mit Heißschmelzkleber repariert werden Verbindung der Adern Die Verbindung der Adern erfolgt entsprechend der festgelegten Adernzählweise durch: Verpressen der Leiter mittels blanker Pressverbinder; die Spleiße sind dabei durch einen Isolierschlauch voneinander zu isolieren. oder Verwendung von isolierten Stoßverbindern Kabeltyp S-2Y2YBY Beim Kabeltyp S-2Y2YBY sind die Stahlbänder eben mit der Schutzhülle abzusetzen Cu-geschirmte Kabel Cu-Schirm + Stahlverband (Bewehrung) verbinden Beim Kabeltyp S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte mittels Rollfeder gut leitend zu verbinden und im Kontaktbereich vor dem Eindringen von Gießharz durch entsprechendes Abdecken zu schützen. Die Kupferschirmdrähte der beiden Kabelenden sind mittels Pressverbinder zu verbinden Kabelmuffe Die Adern bzw. die Kupferschirmdrähte sind zur Muffenschale, ggf. durch Verwendung des Gitterbandes, zu distanzieren. Der Feuchtigkeitsverschluss erfolgt mittels des Gießharzes Schutzmaßnahmen beim Kabelspleißen Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten (Verwendung von isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung einer provisorischen Verbindung der beiden Kabelschirme vor Beginn der Spleißarbeiten). Stand Seite 79 von 125

80 Kabelmontage 7.4 Erdung des Cu-Kabelschirmes Kabelschirme von Kabeln des Typs S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind an jeder Aufführungsstelle des Kabels mit der Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu kontaktieren. Am Kabelende sind gemäß RZ 5928 die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte mittels Rollfeder gut leitend zu verbinden. Der freiliegende Kontaktbereich ist gegen Berührung zu isolieren und vor dem Eindringen von Umgebungsfeuchtigkeit zu schützen. Die Schirmdrähte des Kabels sind ohne Trennstelle, geführt in einem Isolierschlauch, mit der Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu verbinden. Die Kabelschirm-Erdungssammelschiene ist isoliert am Kabelabschlussgestell zu montieren, mit einem Berührungsschutz zu versehen und zu erden; an der Außenseite des Berührungsschutzes ist ein strichlierter Blitzpfeil (schwarz / weiß) anzubringen. Die Ausführung der Kabelschirm-Erdungsanlage ist zu überprüfen (siehe Punkte 9.3 e), g) und 9.4) Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bahnhof Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss des Stellwerkes im Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit der Sicherungsanlagenerdung (Schienenerdung) mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm 2 ) im Sinne eines Funktionserders. Der Querschnitt bzw. die Anzahl der Kupferseile für diese Verbindung ist so zu wählen, dass sie etwa dem Kupferschirmquerschnitt aller zu erdenden Kabelschirme entspricht. Im Falle einer großen Anzahl von zu erdenden Kabelschirmen ist im Bereich zwischen dem Kabelschirm- Erdungspunkt und den Schienen eine Querschnittserhöhung der Sicherungsanlagenerdung zu berücksichtigen. Abbildung 32: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Stand Seite 80 von 125

81 Kabelmontage Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Außeneinrichtung Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung im Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm 2 ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 33: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Außeneinrichtung Stand Seite 81 von 125

82 Kabelmontage Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei eingleisigen oder zweigleisigen Strecken mit Erdseil als Rückleiter der Oberleitung sowie im Tunnel mit ausgeführtem Tunnelerdungskonzept: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm 2 ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 34: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Strecke mit Erdseil Stand Seite 82 von 125

83 Kabelmontage Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei zweigleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Oberleitung: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm 2 ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 35: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil Stand Seite 83 von 125

84 Kabelmontage Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 - gleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Fahrleitung: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit einem verzinkten Banderder (40x4 mm) im Sinne eines Funktionserders. Die Ausdehnung dieser Erder soll etwa 200 m betragen. In zwingenden Fällen ist eine Verkürzung diese Länge bis 50 m zulässig, jedoch nur, wenn der Banderder in Bodenarten aus Lehm, Ton oder Humus zur Verlegung gelangt. Wird der Erder im Kabelgraben gemeinsam zu den Kabeln verlegt, ist ein größtmöglicher Abstand zu den Kabeln einzuhalten. Erfolgt das Betten der Kabel mittels Sand, muss der Erder außerhalb des Sandbereiches, im vom Erdreich umgebenen Graben verlegt werden. Die Funktion des Banderders ist zu überprüfen (siehe Punkt 9.3 g) und 9.4). Im gemeinsamen Trassenbereich (z.b. in Schächten, Trögen oder Rohren) mit anderen Erdern oder anderen an Schienenerde geerdeten Anlagenteilen, insbesondere im Bereich der Gebäudeführung (z.b. auf Kabeltassen oder über Kabelbefestigungen), ist der Banderder oder ggf. das zum Banderder führende Erdseil mittels eines Isolierschlauches gegenüber Schienenerde zu isolieren. Abbildung 36: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil Stand Seite 84 von 125

85 Kabelmontage Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 - gleisigen und 2 - gleisigen Strecken im Tunnel ohne ausgeführtem Tunnelerdungskonzept oder in Bereichen ohne der Erdungsmöglichkeit mittels eines Banderders (z.b. ungeeignete Bodenverhältnisse): Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels zweier Kupferseile (Mindestquerschnitt 25 mm 2-2x) im Sinne eines Funktionserders. Zusätzlich sind in der Kabeltrasse, parallel zum zu erdenden Kabel und mit möglichst geringem Abstand, zwei Kupferseile (Mindestquerschnitt 25 mm 2 ) mitzuverlegen und beidseitig mit der Kabelschirm- Erdungssammelschiene zu verbinden. Abbildung 37: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel Messtechnische Überprüfung des Erders Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten bzw. sind die entsprechenden Maßnahmen im Zuge von messtechnischen Überprüfungen des Erders zu treffen (Verwendung von isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung von provisorischen Verbindungen des Kabelschirmes mit Erdpotential vor Beginn der Montagearbeiten). Stand Seite 85 von 125

86 Kabelmontage 7.5 Kabelendverschluss Kabelendverschluss (Variante 1) Abbildung 38: Kabelendverschluss Variante 1 Stand Seite 86 von 125

87 Kabelmontage Kabelendverschluss (Variante 2) Abbildung 39: Kabelendverschluss Variante 2 Stand Seite 87 von 125

88 Kabelmontage Stecker Abbildung 40: Stecker Stand Seite 88 von 125

89 Kabelmontage 7.6 Kabelmuffen Gießharzmuffe Muffenmontage Abbildung 41: Muffenmontage Stand Seite 89 von 125

90 Kabelmontage Muffenmontageanleitung Stand Seite 90 von 125

91 Kabelmontage Muffen Kabel Tabellen Kabel mit Bewehrung Kabel mit Bewehrung und Kupferschirmung Stand Seite 91 von 125

92 Kabelmontage Rollfedern; Vergleich Neu zu Alt; Zusatzmaterial Stand Seite 92 von 125

93 Kabelmontage 7.7 Montage Kupferschirmung Abbildung 42: Schirmmontageanordnung Stand Seite 93 von 125

94 Kabelmontage 7.8 PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung) PZB-Gleiskreuzung bei linksstehendem Signal - Montagesatz Um bei Erhaltungsarbeiten des Baudienstes Beschädigungen des PZB-Kabels zu vermeiden, ist die Verlegung bei links aufgestellten Signalen wie folgt durchzuführen: 1. Die Kabelausführung aus dem Endverschlusskasten erfolgt wie bisher. Es ist eine kleine Reserve vorzusehen 2. Im Schotterbett ist das Kabel in einem Kunststoffschlauch (24x4) in einer Tiefe von cm zu verlegen 3. Der Kunststoffschlauch wird mit einem Schlauchbinder (28 38 mm) an das Alu-Rohr (25x2) angeklemmt. 4. Vom Alu-Rohr und Kunststoff-Schlauch bis zum Gleismagnet ist das Kabel ebenso im Kunststoffschlauch zu führen. 5. Bei isolierten Gleisen ist eine Kuppelmuffe (Isolierstück) (RZ /1) einzubauen. 6. Die Anschaltung des Gleismagneten erfolgt über den PZB-Stecker der Fa. Amphenol nach dem Beschaltungsplan in RZ Das Alu-Rohr ist mittel Haltelaschen (RZ ) so am Schienenfuß zu montieren, dass es beim maschinellen Durcharbeiten des Gleises nicht beschädigt werden kann. Siehe RZ Kabelaufschaltpunkte Schaltstation Heizkörper in Schaltstationen Energiesparmaßnahmen Beim Einbau von Heizkörpern in Schaltstationen ist darauf zu achten, dass nur Heizgeräte bis max. 500 W Anschlusswert verwendet werden dürfen. Bei Bestandsanlagen sind aus Energiespargründen bei den bisher eingebauten Heizkonvektoren die Thermostate auf eine Temperatur von +5 C einzustellen. Für Servicearbeiten ist die Anschlussmöglichkeit eines Heizlüfters bis max W vorzusehen Gleisanschlussgehäuse In einem Gleisanschlussgehäuse erfolgt die Aufschaltung des Stichkabels zur jeweiligen Einrichtung (z.b. Weiche, Achszähler, etc.) Schaltschrank Der Schaltschrank ist ein Klemmstützpunkt für die Umsetzung der Gruppenverkabelung in die Stichverkabelung. Stand Seite 94 von 125

95 Planunterlagen 8 Planunterlagen Als Grundlage für die Ausführung von Kabelanlagen gelten diese technischen Leitsätze, die diesbezüglichen Vorschriften und Beschreibungen sowie die Regelzeichnungen. Für die Errichtung und Dokumentation von Kabelanlagen sind Pläne entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zu erstellen und den aktuellen Stand laufend anzupassen. Die Pläne müssen die Kabelanlage vollständig und eindeutig beschreiben. 8.1 Kabellageplan KL Örtlicher Bezug zum Trassenverlauf (Kilometrierung, Abstand), Art und Ausführung der Trassen, Kabel- Schaltstellen, Elemente der Anlage (Signale, Weichenantriebe, GFM, ), Trassen für sonstige Verbindungen, ggf. Erder, Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile) z.b. Hochspannungsfreileitung, Hochspannungskabel usw Kabelspinne KSP (alte Bezeichnung: Kabelübersichtsplan KÜ) Schematische Darstellung der Kabel, Kabeltyp, Kabelnummer, Kabel-Schaltstellen (kilometrische Lage), Elemente der Anlage, sonstige Verbindungen (E-Anspeisung, Fernsprechanschluss, Netzwerkanschluss, ), ggf. Erder Kurzbezeichnungen von Sicherungskabeln für die KSP Kabelbezeichnung Abkürzung Bezeichnung im Sprachgebrauch Anmerkung S 2YY 2Y unbewehrtes Kabel - S 2Y2YBY B bewehrtes Kabel - S 2Y2YCBY C geschirmtes Kabel - S X2Y2YB2Y XI PZB-Kabel - S X2Y2YBY 5x1,5 F BF BF-Kabel Sicherungskabel zu den Weichenantrieben (Litzenleiter und Spezialkunststoffhülle; grau) S X2YYY F XF XF-Kabel Sicherungskabel für provisorische oberirdische Verlegung (Litzenleiter und Spezialkunststoffmantel; schwarz) S YY YY Schaltkabel ehemals als Innenraumkabel bezeichnet S X(YY)YBY XY XY-Kabel Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz 8.3 Kabeltabelle KT Kabelverbindung, Kabeltyp, Kabelnummer, projektierte und verlegte Kabellänge, Trommelnummer, ggf. km-lage von Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile), Bearbeitungsdatum Anmerkung: Die Kabeltabelle ist die Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnis (Massenermittlung) Stand Seite 95 von 125

96 Planunterlagen 8.4 Kabellageübersichtsplan KLÜ Ergänzung zum Kabellageplan (Anwendung im Bahnhofsbereich) Kombination aus KL und KSP mit den gleichen Eigenschaften 8.5 Kabelschachtübersicht KSÜ (alte Bezeichnung Rohrzugübersicht RZÜ) Km-Lage, Kabelschachtnummer, Kabelschachtgröße, Übersicht Rohrbelegung (Anzahl, Belegung), Blickrichtung, ggf. Fachbereich 8.6 Rohrzugtabelle RT Ausführung des Rohrzuges (Kreuzung od. Durchbruch), km-lage, Rohrlänge, Anzahl der Rohre, Anzahl der Kabel, Rohrdurchmesser, Rohrbelegung (leer od. belegt), Gleisquerungen, projektierte und verlegte Länge, ggf. Fachbereich, Sonstiges. 8.7 Kabelendverschlussübersicht KEV (alte Bezeichnung: Kabelabschlussübersichtsplan KAÜ) Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Kabeltyp, Kabelnummer, Bezeichnung der Außeneinrichtung (Weiche, Signal, ) 8.8 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Aufschaltung der Adern, Bucht, Klemmennummer, Kabeltyp, Kabelnummer, angeschlossene Einrichtung Stand Seite 96 von 125

97 Planunterlagen 8.9 Bildzeichen für Kabellagepläne Stand Seite 97 von 125

98 Planunterlagen Stand Seite 98 von 125

99 Planunterlagen Abbildung 43: Bildzeichen für Kabellagepläne Stand Seite 99 von 125

100 Planunterlagen 8.10 Beispiele für Planunterlagen Abbildung 44: Kabellageplan KL Maßstab 1:1000 Stand Seite 100 von 125

101 Planunterlagen Abbildung 45: Kabellageplan KL Maßstab 1:200 Stand Seite 101 von 125

102 Planunterlagen Abbildung 46: Kabelspinne KSP (Schaltstation SS1N) Stand Seite 102 von 125

103 Planunterlagen Abbildung 47: Kabelspinne KSP (ESA) Stand Seite 103 von 125

104 Planunterlagen Abbildung 48: Kabelspinne KSP (EKSA) Stand Seite 104 von 125

105 Planunterlagen Abbildung 49: Kabeltabelle KT Stand Seite 105 von 125

106 Planunterlagen Abbildung 50: Kabellageübersichtsplan KLÜ Stand Seite 106 von 125

107 Planunterlagen Rohrzugtabelle RT Abbildung 51: Rohrzugtabelle RT Stand Seite 107 von 125

108 Planunterlagen Kabelendverschlussübersicht KEV Abbildung 52: Kabelendverschlussübersicht KEV Stand Seite 108 von 125

109 Planunterlagen Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Mattersburg) Abbildung 53: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR Stand Seite 109 von 125

110 Planunterlagen Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Wien Praterstern) Abbildung 54: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR 8.11 Künstliche DNA Kommt ein Kabel mit künstlicher DNA zum Einsatz, ist die Aufnahme in die Infrastrukturdatenbank zu veranlassen. Details siehe RW Schienenfußverkabelung. Stand Seite 110 von 125

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