Mehr-Länder-Studie der Weltgesundheitsorganisation über Frauengesundheit und häusliche Gewalt gegen Frauen

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1 Gewalt gegen Frauen Hintergrund 1. Gewalt gegen Frauen ist ein anhaltendes weltweites Problem, das in allen Alters- und Einkommensgruppen auftritt. Sie kommt in unterschiedlichen Umgebungen, unter anderem auch am Arbeitsplatz (Gewalt am Arbeitsplatz) vor und alle Akte der Gewalt gegen Frauen haben gesellschaftliche, wirtschaftliche, gesundheitliche und humanitäre Folgen. Gerade häusliche Gewalt ist auch weiterhin erschreckend verbreitet und wird in vielen Gesellschaften als normal betrachtet 1. Die Personen, von denen Gewalt ausgeht, sind ihren Opfern oft wohl bekannt. 2. Besorgniserregend sind die zunehmend barbarischen und unaussprechlichen Gewaltakte gegen Frauen und der Anstieg von Gewalt gegen Kinder und ältere Menschen. 3. Bis zu 70% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens irgendeine Art von Gewalt erfahren. 2 In der afrikanischen Region berichteten 37% der Frauen mit einem festem Partner, dass sie schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch den Intimpartner erfahren haben 3 und 21% der Frauen in Afrika südlich der Sahara und in der zentralen Region haben sexuelle Gewalt durch einen Nichtpartner erfahren, darunter viele aufgrund der weit verbreiteten Konflikte in der Region Aus den Erhebungen der internationalen Umfrage über Gewalt gegen Frauen (International Violence against Women Survey (IVAWS)) geht hervor, dass 35-60% der Frauen in den befragten Ländern in ihrem Leben Gewalt durch einen Mann erfahren haben. 5. Die meist verbreitete Form von Gewalt ist körperliche Gewalt, die von einem Intimpartner ausgeht und Schläge, erzwungenen Geschlechtsverkehr und andere Formen des Missbrauchs umfasst % der Frauen haben in ihrem Leben bereits Gewalt durch einen Intimpartner erfahren. 6 1 Mehr-Länder-Studie der Weltgesundheitsorganisation über Frauengesundheit und häusliche Gewalt gegen Frauen Unifem The Violence Against Women Prevalence Data: Surveys by Country. 3 Weltgesundheitsorganisation. Global and regional estimates of violence against women: prevalence and health effects of intimate partner violence and non-partner sexual violence. S.16 4 Idem, S Die IVAWS ist eine internationale komparative Studie, die speziell zur Erfassung der von Männern ausgehenden Gewalt gegen Frauen, vor allem häuslicher und sexueller Gewalt, konzipiert wurde. Vom IVAWS-Projekt wurden 30 Länder aus allen Kontinenten erfasst. Das IVAWS-Projekt wird von HEUNI koordiniert mit Beiträgen des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), vom UNICRI und von Statistics Canada. 6 Weltgesundheitsorganisation 1

2 6. Bei Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren verursachen Gewaltakte mehr Todesfälle und Behinderungen als Krebs, Malaria, Verkehrsunfälle und Krieg zusammen. 7 Was ist Gewalt gegen Frauen? 7. In der Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen wird Gewalt gegen Frauen definiert als: Jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich Es gibt viele Arten der Gewalt gegen Frauen: körperliche, sexuelle und psychologische Gewalt, die sich in der Familie oder im Haushalt (sogenannte familiäre und häusliche Gewalt), in der Gemeinschaft, am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen und anderswo ereignet. Sie kann auch vom Staat ausgehen und von diesem geduldet werden. Gewalt gegen Frauen kann umfassen: - Schläge - sexueller Missbrauch und sexuelle Übergriffe - sexuelle Belästigung - Einschüchterung und Mobbing am Arbeitsplatz - Gewalttätigkeit in Zusammenhang mit Ausbeutung - Missbrauch von Kindern, sexueller Missbrauch von Kindern - Vergewaltigung (innerhalb und außerhalb der Ehe) - weibliche Beschneidung und weitere für Frauen schädliche traditionelle Praktiken - Gewalttätigkeit in Zusammenhang mit der Mitgift - Frauen- und Kinderhandel - Zwangsprostitution - Zwangssterilisation, erzwungener Schwangerschaftsabbruch, Tötung unerwünschter weiblicher Neugeborener - körperliche oder psychologische Abhängigkeit - schlechte Behandlung - Verachtung - Nötigung oder Erpressung über die Kinder - Mord 9. Mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen: - wird angestrebt, die Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegen Frauen zu stärken und zu ergänzen - wird festgestellt, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung der Rechte und Grundfreiheiten von Frauen darstellt - wird anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine Ausdrucksform der historisch gesehen ungleichen Machtverhältnisse zwischen Mann und 7 Unifem The Violence Against Women Prevalence Data: Surveys by Country. 8 Resolution der Generalversammlung 48/104 (20. Dez. 1993: 2). 2

3 Frau ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frauen durch die Männer geführt und den Frauen volle Chancengerechtigkeit vorenthalten haben - wird anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen einer der maßgeblich sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen gezwungen werden, sich dem Mann unterzuordnen - werden einige Gruppen von Frauen benannt, die besonders leicht Opfer von Gewalt werden können, darunter: - Angehörige von Minderheiten - lesbische Frauen - Ureinwohnerinnen - Flüchtlinge - Migrantinnen - Frauen, die in ländlichen oder abgelegenen Gemeinwesen leben - mittellose Frauen - Mädchen - in Anstalten untergebrachte Frauen und Häftlinge - behinderte Frauen - ältere Frauen - Frauen in einem bewaffneten Konflikt 10. Gewalt in all ihren Formen - körperlicher, sexueller und psychologischer Art - ist inakzeptabel. Es wird eine starke, progressive und humanitäre weltweite Antwort zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen benötigt. Die Arbeit der UNI bei den Vereinten Nationen 11. Die 57. Tagung der UN-Frauenrechtskommission (UNCSW57) fand vom 4. bis 15. März 2013 in New York statt. Schwerpunktthema war die Beseitigung und Prävention aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. 12. UNI Frauen arbeitete sich mit Unterstützung von über 150 Freiwilligen aus US-amerikanischen Mitgliedsorganisationen hart durch einen sehr schwierigen Prozess, um die vereinbarten Schlussfolgerungen zu erzielen, die historische Verpflichtungen beinhalten, durch die ein weltweites Handeln zur Beseitigung und Verhinderung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorangetrieben werden kann. 13. Obwohl einige Staaten ständig versuchten, den demokratischen Prozess der Konsensbildung zu behindern und Wortlaute zu verwenden, die eine Abkehr von vorhergehenden Konventionen bedeutet hätten, machten es die Bemühungen von Hunderten von Gewerkschafterinnen möglich, dass die UNCSW57 einen Absatz annahm, der Gewerkschaften ein legitimes Mitspracherecht in Bezug auf Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt am Arbeitsplatz einräumt: Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze frei von Diskriminierung und Ausbeutung, Gewalt und sexueller Belästigung sowie Mobbing sind, und dass sie sich gegebenenfalls auf Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen beziehen, und zwar durch Maßnahmen, wie etwa Rahmen und Reformen zur Regulierung und Überwachung, Kollektivverträge, Verhaltensgrundsätze, einschließlich angemessener disziplinarischer Maßnahmen, Protokolle und Verfahren, Weiterleitung von Gewaltfällen an Gesundheitsdienste zur Behandlung und an die Polizei für Ermittlungen; zudem über Sensibilisierung und Kapazitätsaufbau in 3

4 Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitnehmer/innen, darunter arbeitsplatzbezogene Dienstleistungen und Flexibilität für Opfer und Überlebende. 15. Einer der bedeutendsten Durchbrüche war die Anerkennung, dass Sitten, Traditionen oder religiöse Ansichten keine Rolle dabei spielen sollten, dass Frauen gleiche Rechte verwehrt werden oder Gewalt ihnen gegenüber gerechtfertigt wird. Umgang mit dem Übergreifen häuslicher Gewalt auf den Arbeitsplatz 16. Wir benötigen eine Antwort der Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit, um effektiv sein zu können. Gewerkschaften müssen in ihrer Eigenschaft als zentrale Interessenvertreter innerhalb der Gemeinschaften dieser Welt eine wichtige Rolle bei der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen spielen. 17. Gerade Gewerkschaften können viel mehr tun, indem sie nämlich häusliche Gewalt als ein Anliegen anerkennen, das den Arbeitsplatz betrifft und auf dieser Ebene auch Lösungen erfordert. 18. Der Arbeitsplatz kann der sicherste Ort für jene sein, die Opfer häuslicher Gewalt sind, und an dem sie die Informationen, Hilfe und Unterstützung erhalten, die ihnen ermöglichen, sich entsprechend mit ihrer Lage zu befassen. 19. Im Fall von Frauen, die häusliche Gewalt erfahren und erwerbstätig sind, kann häusliche Gewalt ein Grund dafür sein, dass sie nicht zur Arbeit gehen können (beispielsweise weil der Gewalttäter ihnen körperliche Verletzungen zugefügt hat oder sie auf irgendeine Weise einschränkt, z.b. indem er Schlüssel versteckt oder die Kinder nicht betreut) und sie hat Auswirkungen auf ihre Arbeitsleistung und ihre Sicherheit. Häusliche Gewalt kann sich auch am Arbeitsplatz fortsetzen, üblicherweise in Form von missbräuchlichen Telefonanrufen und s oder sogar durch persönliches Erscheinen des Partners am Arbeitsplatz. 20. Häusliche Gewalt verursacht den Betrieben und Unternehmen Kosten, und zwar dahingehend, dass Beschäftigte oft nicht die volle Leistung erbringen, nicht effizient genug sind und die Qualität ihrer Arbeit zu wünschen übrig lässt, dass sie oft fehlen, die Unfallgefahr steigt, dass geschätzte und begabte Beschäftigte sowie auch enstandene Anwerbungs- und Fortbildungskosten verlorengehen. Es liegt in jedermanns Interesse, dafür zu sorgen, dass Frauen zu Hause und bei der Arbeit sicher sind. 21. Einige Arbeitsplatzlösungen umfassen: - Zugang zu zweckgebundenen und zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen (z.b. für Gerichtstermine, Arztbesuche, Beratungsgespräche und Schulveranstaltungen) - Zugang zu mehr bezahltem Urlaub aus persönlichen Gründen - Zugang zu unbezahltem Urlaub - Zugang zu flexiblen Arbeitsvereinbarungen (wie etwa wechselnde Anfangs- und Endzeiten, Arbeitsmuster und Einsatzorte) - Recht auf vertraulichen Umgang mit der Angelegenheit - keine nachteilige Behandlung für jene, die preisgeben, dass sie Opfer häuslicher Gewalt sind 4

5 - Ausarbeitung arbeitsplatzbezogener Sicherheitspläne - Verweisung an auf häusliche Gewalt spezialisierte Beratungsdienste - Schulung von Vertrauensleuten/Arbeitnehmervertretern und Kontaktpersonen im Unternehmen, die dafür zuständig sind, Unterstützung zu leisten oder auf Anfragen von Beschäftigten einzugehen - Bekanntgabe der Verfügbarkeit dieser Ansprüche für alle Beschäftigten, einschließlich für jene, die weniger als Vollzeit arbeiten - Alle zuvor genannten Punkte sollen in die Programme zugunsten des Wohlbefindens der Beschäftigten oder der Personalunterstützungsprogramme der Unternehmen aufgenommen werden. Gewalt am Arbeitsplatz 22. Sexuelle Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz betrifft grundlegende Rechte, wie etwa das Recht auf Nichtdiskriminierung, Privatsphäre, Sicherheit, körperliche und geistige Gesundheit, Wohlergehen und Würde. 23. Der Schutz dieser Rechte muss vollständig gewährleistet sein und sexuelle Belästigung, worunter ein ungewolltes und erniedrigendes Aufzwingen in Form von sexuellen Annäherungsversuchen oder psychologischem Druck im Kontext einer ungleichen Machtbeziehung verstanden wird muss streng bestraft werden. 24. Dazu ist anzumerken, dass in erster Linie Frauen, die in der Gesellschaft eine nicht gleichberechtigte Position im Vergleich zu Männern haben, von Belästigung und sexueller Belästigung betroffen sind; Belästigung und sexuelle Belästigung basieren auf Macht und geschlechtsspezifische Diskriminierung macht Frauen anfälliger für diese Art von Verhalten. 25. Der von den Vereinten Nationen angenommene Absatz ermöglicht Gewerkschaften, darauf zu bestehen, dass Arbeitgeber mit Gewerkschaften zusammenarbeiten, um Gewalt, sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern. 26. Die UNI verfügt über optimale politische Strategien und Verfahren zu diesen Anliegen ( und die Mitgliedsorganisationen werden aufgefordert, sie zu verwenden, um Vereinbarungen mit Arbeitgebern zu treffen und den Arbeitsplatz zu einem sicheren und gesunden Umfeld für alle Beschäftigte, insbesondere Frauen, zu machen. 27. Die Beendigung von Gewalt am Arbeitsplatz und der Erhalt gesunder Arbeitsumgebungen wird nur durch eine tief greifende Änderung der Regeln des Zusammenlebens möglich sein, um Herrschaftsverhältnissen ein Ende zu bereiten und auf der Grundlage echter Chancengleichheit und Gleichbehandlung für Männer und Frauen neue Regeln zu schaffen. 28. Das Büro der UNI Chancengleichheit hat die Kampagne Durchbrecht den Kreislauf! ( gestartet. Mit der Kampagne wird darauf abgezielt anzuregen, dass über geschlechtsspezifische Gewalt und deren Ursachen reflektiert wird und es sollen auch Handlungsinstrumente für die eigentlichen Aktivisten des Wandels, nämlich Männer und Frauen, die tagtäglich für eine gerechtere und gleichberechtigtere Welt für alle kämpfen, bereitgestellt werden. 5

6 29. UNI fordert die Mitgliedsorganisationen dazu auf, sich der Kampagne anzuschließen und Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen durchzuführen und innerhalb unserer weltweiten Gemeinschaft eine Diskussion über geschlechtsspezifische Gewalt und die Möglichkeiten ihrer Beseitigung anzustoßen. 30. Der UNI-Weltfrauenausschuss hat eine Idealpolitik und -vorgehensweise für den Umgang mit häuslicher Gewalt und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz entworfen. Das Büro von UNI Chancengleichheit entwickelte ein Tool Kit (Bündel von Hilfsmitteln), das die Mitgliedsorganisationen verwenden können, um die Verbreitung der Kampagne in den Unternehmen zu unterstützen. Zudem wurde ein Web Resource Centre eingerichtet, in dem die Mitgliedsorganisationen ihr Material einstellen können, sodass es auch von anderen Mitgliedsorganisationen verwendet werden kann. 31. UNI-Mitgliedsorganisationen werden aufgefordert, die Herausforderung anzunehmen und an der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen an allen unseren Arbeitsplätzen und auf der ganzen Welt zu arbeiten. Schlussfolgerung 1. Die UNI und ihre Mitgliedsorganisationen verpflichten sich: i. Lobby bei Regierungen und Parlamenten zu machen, damit sie die Empfehlungen der Erklärung über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen der Vereinten Nationen und die Empfehlungen der Interparlamentarischen Union (IPU) Dokument Nr. 23 mit dem Titel How Parliaments can and must promote effective ways of combatting violence against women in all fields (Wie Parlamente wirksame Wege zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in allen Bereichen fördern können und müssen) unterstützen und umsetzen. 9 ii. in Partnerschaft mit den Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen darauf hinzuarbeiten, dass zusätzlich zu einer Reihe spezialisierter Hilfsdienste in der Gemeinschaft nationale Pläne zur Verringerung von Gewalt gegen Frauen und Kinder erzielt werden, in denen die Rolle des Arbeitsplatzes für die Wahrung der finanziellen Unabhängigkeit und Sicherheit aufgeführt ist. iii. iv. in Partnerschaft mit Regierungen, nationale Umfragen über die Erfahrungen von Arbeitnehmern mit den Auswirkungen häuslicher Gewalt auf den Arbeitsplatz und Gewalt am Arbeitsplatz zu erstellen und durchzuführen, um eine Basis von Fakten zur Anleitung der Ausarbeitung einer Politik und zur Überwachung der Umsetzung bereitzustellen. Schutzmaßnahmen und Ansprüche in Bezug auf sämtliche Formen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt, in Kollektivverträge aufzunehmen. v. Information und Schulung für vollamtliche Gewerkschaftsbeauftragte, Vertrauenspersonen und gewerkschaftliche Vertreter am Arbeitsplatz darüber von der 114. Generalversammlung angenommen. Die nationalen Parlamente von 162 Ländern sind Mitglieder der IPU und 10 regionale parlamentarische Versammlungen sind assoziierte Mitglieder. Die IPU hat ständigen Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. 6

7 bereitzustellen, wie entsprechend auf Mitglieder, die Opfer häuslicher Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz sind, einzugehen ist. vi. mit Arbeitgebern zusammenzuarbeiten, um Führungskräften und Beschäftigten Information und Schulung darüber bereitzustellen, wie man am besten auf Beschäftigte eingeht, die mit häuslicher Gewalt oder Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert sind. vii. viii. daran zu arbeiten, dass sichergestellt ist, dass rechtliche Rahmen (insbesondere jene, die mit Gesetzen über Arbeitsbeziehungen, Diskriminierung und Gesundheit- und Sicherheit zu tun haben) den Arbeitnehmer/innen, die Opfer irgendeiner Form von Gewalt sind, ermöglichen, zu Hause und an ihrem Arbeitsplatz sicher zu sein. UNI und Mitgliedsorganisationen werden die Kampagne für ein IAO- Übereinkommen über geschlechterspezifische Gewalt am Arbeitsplatz unterstützen. 7

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