Merkblatt. zur Verringerung der Verunreinigung. Futtermitteln mit Samen von. Ambrosia artemisiifolia L.
|
|
- Valentin Simen
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia L. Stand:
2 Seite 2 Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia L. Beifuß-Ambrosie in einem Haferfeld (a) Aussehen der Pflanze (a) Dieses Merkblatt zeigt den Futtermittelherstellern Möglichkeiten auf, potentielle Eintragsquellen für Samen von Ambrosia artemisiifolia L. bei der Herstellung von bestimmten Futtermitteln zu erkennen, durch geeignete Maßnahmen einen Beitrag zur Minimierung des Eintrages von Ambrosia-Samen über die Futtermittelkette in die Umwelt zu leisten und damit eine der Verbreitungsquellen dieser hochallergenen Pflanze einzudämmen. I. Vorkommen und Verbreitungsgrad von Ambrosia artemisiifolia L. Ambrosia artemisiifolia L., Synonyme: Ambrosia, Beifußblättriges Traubenkraut, Beifuß- Ambrosie, Aufrechtes Traubenkraut, Aufrechte Ambrosie sowie Hohe Ambrosie (im Folgenden Beifuß-Ambrosie genannt), ist eine einjährige, leicht verwildernde Ruderalpflanze, die aus Nordamerika stammt und bereits im 9. Jahrhundert mit Getreide, ggf. auch mit Klee, nach Europa importiert worden ist. Die Pflanze kommt heute in einigen europäischen Ländern bereits in größeren Beständen vor, vor allem in Ungarn und Kroatien sowie in Teilen von Italien, Österreich, der Schweiz und Frankreich. In Polen, Litauen und Deutschland trat sie bisher selten und zum großen Teil unbeständig auf, allerdings ist seit Anfang der 90er Jahre eine zunehmende Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie auch in Deutschland zu beobachten. Die Beifuß-Ambrosie
3 Seite 3 wächst vorzugsweise auf offenen Bodenflächen, z.b. an Straßen-, Feld- und Wegrändern, Baustellen, Lagerplätzen oder Schutthalden. Die Beifuß-Ambrosie wird auch unter Vogelfutterplätzen sowie im Umfeld von Ölmühlen gefunden. Große Bestände mit Ambrosia (mehr als 00 Pflanzen) sind bisher aus Bayern, Baden-Württemberg, dem südlichen Hessen, dem südöstlichen Rheinland-Pfalz, Brandenburg und aus Berlin bekannt. Größerer Bestand der Beifuß-Ambrosie an einer Bundesstraße (a) II. Gesundheitliche Relevanz von Ambrosia artemisiifolia L. für Mensch und Tier sowie Bedeutung für die Landwirtschaft Die Beifuß-Ambrosie kann beim Menschen durch ihre Pollen schwere Allergien auslösen. Die Symptomatik der Allergie ist vielfältig und reicht von Rhinitis, Konjunktivitis bis zu Asthma. Über das Auftreten von Kontaktdermatiden wurde ebenfalls berichtet. Die Allergenität der Beifuß-Ambrosie wird stärker als die von Gräsern eingeschätzt. Bereits ab sechs Pollen pro Kubikmeter Luft können empfindliche Personen allergisch reagieren, ab elf Pollen je Kubikmeter wird von einer starken Belastung gesprochen, dagegen wird bei Gräserpollen eine Konzentration von mehr als 50 Pollen pro Kubikmeter Luft als starke Belastung bezeichnet. Aufgrund der späteren Blütezeit der Beifuß-Ambrosie, ab Mitte Juli bis Ende Oktober (bei milder Winterwitterung vereinzelt auch bis Ende November), verlängert sich die Allergieperiode um etwa zwei Monate. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand stellen in Futtermitteln enthaltene Samen der Beifuß- Ambrosie keine unmittelbare Gefahr für die Tiergesundheit dar.
4 Seite 4 In einigen Ländern (USA, Ungarn, Frankreich) bereitet die Beifuß-Ambrosie in der Landwirtschaft als Unkraut Probleme. In diesen Ländern ist die Beifuß-Ambrosie vor allem als Ertragsminderer im Mais-, Weizen-, Sonnenblumen-, Hirse-, Erdnuss-, Soja-, Bohnenoder Kartoffelanbau bekannt. Zusätzlich bereiten die Herbizidresistenz der Pflanze sowie die mehr als 30 jährige Keimfähigkeit von Samen der Beifuß-Ambrosie Probleme bei deren Bekämpfung. Die Beifuß-Ambrosie kommt außerdem als Nebenwirt für Schaderreger von Kulturpflanzen (z.b. für Pilzerreger bei Sonnenblumen) in Betracht. In der Bundesrepublik Deutschland hat die ertragsmindernde Schadwirkung der Beifuß- Ambrosie derzeit noch keine Bedeutung. III. Potentielle Eintragswege bzw. Ausbreitungsmöglichkeiten von Ambrosia artemisiifolia L. Vorkommen in Futtermitteln Folgende Eintrags- bzw. Ausbreitungswege der Beifuß-Ambrosie (Samen) sind derzeit bekannt bzw. werden diskutiert: Verschleppung beim Transport von Erntegütern (Saatgut, Körnerfuttermittel), insbesondere südosteuropäischer Herkunft sowie aus Ungarn, Italien oder Frankreich, Verschleppung beim Transport oder Umlagerung von Ambrosia-Samen belastetem Erdmaterial, Verschleppung entlang der Straßenränder über Wirbelschleppen vorbeifahrender Fahrzeuge, Verdriften von Ambrosia-Samen in Flüssen, Verschleppung durch Importe von unbehandeltem bzw. ungereinigtem Saatgut und Einzelfuttermitteln (insbesondere Körnerfuttermittel), Verwendung von Einzelfuttermitteln, die mit Samen der Beifuß-Ambrosie verunreinigt sind, insbesondere bei der Herstellung von Winterstreufutter für Wildvögel, Verschleppung durch die Wildvögel selbst, Verschleppung über Gartenabfälle, Kompost, Verschleppung durch Verwendung von Vogelfutter (insbesondere Sonnenblumenkerne) als Saatgut, z.b. für so genannte Selbstpflück-Blumenfelder, zur Biogasgewinnung, Landschaftsverschönerung, Gründüngung, Wildäsung sowie Verschleppung durch Abgabe von Reinigungsabgängen (insbesondere von Sonnenblumenkernen, Hirse) zur Wildtierfütterung.
5 Seite 5 Von den vorstehend aufgeführten Eintrags- bzw. Verbreitungsquellen von Ambrosia- Samen wird dem Vogelfutter, insbesondere dem Futter für die Fütterung der Wildvögel, eine besondere Bedeutung beigemessen. Bei nicht repräsentativen Eigenkontrollen von Futtermittelherstellern sowie bei Untersuchungen der Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder wurden in den Jahren 2006 und 2007 Ambrosia-Samen in verschiedenen Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln identifiziert. Unveränderte, nicht be- bzw. verarbeitete Einzelfuttermittel (Körnerfuttermittel) wurden vorrangig beprobt, da davon ausgegangen wird, dass Be- und Verarbeitungsprozesse (z.b. Erhitzen, Extraktion, Vermahlen) zur Inaktivierung bzw. zur Destruktion der Ambrosia-Samen führen und damit deren Keimfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Befunde zu den 39 insgesamt untersuchten Proben verschiedener Einzel- und Mischfuttermittel sind in der nachstehenden Graphik dargestellt. Ambrosia-Befunde 2006 und 2007 Einzelfuttermittel Sonnenblumenkerne 5 49 Hirse Milokorn 2 57 Hanfsaat Mischfuttermittel Winterstreufutter/Ergänzungsfuttermittel für Wildvögel Alleinfuttermittel für Sittiche, Papageien, Kanarien Alleinfuttermittel für Tauben Alleinfuttermittel für Hamster Alleinfuttermittel für Legehennnen Einzelfuttermittel Sonnenblumen Hirse Milokorn Mischfuttermittel Winterstreufutter/Ergänzungsfuttermittel für Wildvögel Sittiche Alleinfuttermittel für: Papageien Ambrosia-Samen/kg Futtermittel von bis Ergänzungsfuttermittel für Vögel 2 Kanarien Alleinfuttermittel für Tauben Ergänzungsfuttermittel für Rassegeflügel Anzahl der Proben davon positive Proben Alleinfuttermittel für Hamster Ergänzungsfuttermittel für Vögel Ergänzungsfuttermittel für Rassegeflügel Diese Untersuchungen lassen erkennen, dass Ambrosia-Samen sowohl in klein- als auch in großkörnigen Einzelfuttermitteln enthalten waren. Zum Teil deutliche Verunreinigungen von Einzelfuttermitteln bzw. Rohwaren (mehr als 50 Ambrosia-Samen/kg Futtermittel) wurden bei Sonnenblumenkernen und Hirse beobachtet, wobei zu erwarten war, dass vorgereinigte Chargen in der Regel geringer mit Ambrosia-Samen verunreinigt waren als ungereinigte Chargen.
6 Seite 6 Legt man den bis April 2007 in der Schweiz für die Beurteilung von positiven Befunden herangezogenen Interventionswert von 0,02 % (0,2 g/kg Futtermittel) sowie ein mittleres berechnetes Ambrosia-Samen-Gewicht von 0,0056 g zugrunde, so wiesen 6 % der Futtermittel mit positiven Befunden einen Verunreinigungsgrad über 0,02 % auf. Da bei der Herstellung von Vogelfutter und Winterstreufutter als Hauptkomponenten insbesondere ganze klein- und großkörnige Saaten eingesetzt werden, ist anzunehmen, dass diese Futtermittel aufgrund einer möglichen Vorbelastung der jeweiligen Einzelfuttermittel insgesamt stärker mit Ambrosia-Samen verunreinigt sind. Diese Annahme wird auch durch die Ergebnisse der auf Ambrosia-Samen untersuchten Winterstreufuttermittel bzw. Ergänzungsfuttermittel für Wildvögel gestärkt, da in betreffenden Futtermitteln Verunreinigungen von bis zu 629 Ambrosia-Samen/kg Futtermittel nachgewiesen wurden. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wird eingeschätzt, dass insbesondere bei Herkünften der Einzelfuttermittel (Körnerfuttermittel und Saaten) aus Osteuropa, Ungarn, Frankreich, Italien und Österreich mit Verunreinigungen durch Ambrosia-Samen zu rechnen ist. IV. Identifikation und Bestimmung von Ambrosia-Samen in Futtermitteln Die Früchte (Achänen) der Beifuß-Ambrosie enthalten jeweils einen Samen. Die Diasporen sind etwa 3 mm groß und haben durch ihren charakteristischen Zackenkranz ein sehr markantes Aussehen. Achänen (b) Ambrosia-Samen (a) Ab Mai 2007 gilt in der Schweiz für Ambrosia Artemisiifolia L. ein Interventionswert von 0,005 % für Futtermittel für freilebende Vögel (entspricht ca. 0 Ambrosia-Samen/kg Futtermittel).
7 Seite 7 Zur Bestimmung der Kontamination einer Futtermittelprobe mit Diasporen von Ambrosia artemisiifolia L. im Labor sollten mindestens 500 g der repräsentativ gezogenen Probe über zwei Loch- oder Drahtgewebesiebe mit 4 mm und 2 mm Maschenweite gegeben und die Partikel sorgfältig in drei Fraktionen getrennt werden. Anhand der charakteristischen morphologischen Merkmale werden die Diasporen und deren Bruchstücke, gegebenenfalls mit Hilfe von Vergleichsmaterial und unter Verwendung einer Lupe, identifiziert und aus den jeweiligen Fraktionen ausgelesen. Der Großteil der ganzen Diasporen befindet sich in der mittleren Siebfraktion. Zur Quantifizierung werden die ausgelesenen kompletten Diasporen gezählt und die Anzahl der Diasporen je kg Futtermittelprobe berechnet. Zur Bestimmung der Konzentration werden die ausgelesenen Diasporen gewogen und der prozentuale Anteil je kg Futtermittel berechnet. Ambrosia-Samen in Vogelfutter (b) Die International Association of Feedingstuff Analysis - Section Feedingstuff Microscopy - entwickelt gegenwärtig eine IAG - Methode zur Bestimmung von Ambrosia-Samen in nicht pelletierten Futtermitteln ( Method for the Determination of Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia L.) in non-pelleted Animal Feedingstuffs - in Vorbereitung).
8 Seite 8 V. Empfehlungen und Maßnahmen zur Verringerung des Verunreinigungsgrades von Futtermitteln mit Ambrosia-Samen bzw. zur Verringerung des Eintrages von Ambrosia-Samen in die Umwelt In der Schweiz wurden durch mehrere Schritte (April 2006 bis April 2007 Anwendung eines Interventionswertes von 0,02 % Ambrosia-Samen in Futtermitteln; ab Mai 2007 Anwendung eines Interventionswertes von 0,005 % Ambrosia-Samen in Futtermitteln für freilebende Vögel) innerhalb von 3 Jahren die Gehalte an Ambrosia-Samen im Winterstreufutter für Wildvögel deutlich verringert. Diese Ergebnisse wurden insbesondere erreicht durch: Reinigung der großkörnigen Saaten, Verzicht auf kleinkörnige Saaten in Winterstreufutter für Wildvögel oder Verwendung von Saaten aus Vertragsanbau mit besonderen Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen. In einer ersten Stufe wird für Futtermittelhersteller daher empfohlen, einen Gehalt von 0,02 % Ambrosia-Samen (ca. 35 Samen/kg) in Einzelfuttermitteln, die insbesondere zur Herstellung von Winterstreufutter für Wildvögel verwendet werden, als Orientierungswert für die Durchführung von zusätzlichen mechanischen Reinigungsmaßnahmen (z.b. Siebung) der verunreinigten Futtermittel anzuwenden. Zur Eingrenzung einer der Verbreitungsmöglichkeiten von Ambrosia-Samen über Winterstreufutter sollten bei der Herstellung entsprechender Futtermittel nur gereinigte Einzelfuttermittel (Körnerfuttermittel) verwendet werden. Bei Einhaltung des Orientierungswertes von 0,02 % Ambrosia-Samen in Futtermitteln kann auf dem Futtermittel ein zusätzlicher Hinweis, wie gereinigt oder geprüft angebracht werden. Auf Grund der Beschaffenheit und Größe der Ambrosia-Samen können diese nach derzeitigem Kenntnisstand mechanisch durch Siebung lediglich aus großkörnigen Saaten wie z.b. Sonnenblumenkernen mit Erfolg entfernt werden. Reinigungsabgänge von Körnerfuttermitteln sollten unschädlich beseitigt werden. Beim Transport von Reinigungsabgängen, die Ambrosia-Samen enthalten, sollten Maßnahmen ergriffen werden, die eine möglichen Verbreitung der Samen minimieren bzw. verhindern. Insbesondere bei der Beseitigung der Reinigungsabgänge durch Kompostierung sollte dafür Sorge getragen werden, dass diese Kompostierungsprozessen zugeführt werden, die als Heißrotte mit vollständiger Hygienisierung ablaufen oder vor der Abgabe zur Kompostie-
9 Seite 9 rung zerkleinert werden (z.b. durch geeignetes Vermahlen), um eine Keimunfähigkeit von Ambrosia-Samen zu erreichen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass durch eine Kompostierung gemäß den Temperatur- und Zeitvorgaben der Bioabfallverordnung 2 hinsichtlich der Behandlung zur Hygienisierung Ambrosia-Samen abgetötet werden. Ebenso sollten Reinigungsabgänge von Körnerfuttermitteln nicht als Futtermittel für Wildtiere abgegeben werden. Importierte Einzelfuttermittel, insbesondere Körnerfuttermittel oder Körnersaaten, sollten vorgereinigt sein. Den Futtermittelherstellern wird empfohlen, im Rahmen ihres HACCP-Konzeptes durch regelmäßige Wareneingangskontrollen prädisponierte unbehandelte Einzelfuttermittel (z.b. Körnerfuttermittel, Sonnenblumenkerne, Hirse oder Milokorn) auf Verunreinigungen mit Ambrosia-Samen zu untersuchen. Futtermittelhersteller werden gebeten, die im Rahmen ihrer Eigenkontrollen ermittelten Befunde zum Verunreinigungsgrad von Futtermitteln mit Ambrosia-Samen dem BVL per (ambrosia@bvl.bund.de) zur Verfügung zu stellen, um die Datenbasis zum Vorkommen von Ambrosia-Samen in Einzelfuttermitteln zu erweitern. Die Futtermittelhändler sollten sich bei ihren Lieferanten vergewissern, dass Maßnahmen zur Verringerung der Verunreinigung von Winterstreufuttermitteln für Wildvögel mit Ambrosia-Samen vom Futtermittelhersteller getroffen worden sind. Im Jahr 2009 wird ein Resümee bezüglich der im Merkblatt gegebenen Empfehlungen gezogen, um diese ggf. zu aktualisieren. In einer zweiten Stufe wird den Futtermittelherstellern empfohlen, einen Gehalt von weniger als 0,005 % Ambrosia-Samen (ca. 0 Samen/kg) bei der Herstellung von Winterstreufuttermitteln für Wildvögel anzustreben. Dies kann insbesondere durch Verzicht auf die Verwendung von kleinkörnigen Saaten aus Belastungsregionen oder durch Verwendung von Saaten, die z.b. im Vertragsanbau mit besonderen Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hergestellt werden, erreicht werden. 2 Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden, vom 2. September 998 (BGBl. I S. 2955), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298).
10 Seite 0 Weiterführende Literatur nod e.html Humuswirtschaft & Kompost, 2/2007 Forschungsreport, 2/2007 Merkblatt in Zusammenarbeit mit Bundesinstitut für Risikobewertung, Diedersdorfer Weg, 2277 Berlin; Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Messeweg /2, 3804 Braunschweig; Industrieverband Heimtierbedarf e.v., Emanuel-Leutze-Str. b, Düsseldorf; Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen (GROFOR) e.v. Adolphplatz, Hamburg und Verein der Getreidehändler der Hamburger, Börse e.v., Börse, Kontor 24, Adolphplatz, Hamburg Abbildungen Fr. Dr. B. Alberternst und Dr. S. Nawrath, Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie, Hinter m Alten Ort 9, D-669 Friedberg (a); Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Messeweg /2, 3804 Braunschweig (b)
Merkblatt. zur Verringerung der Verunreinigung. Futtermitteln mit Samen von. Ambrosia artemisiifolia L. (Stand: )
Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia artemisiifolia L. (Stand:..009) Seite Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln
Merkblatt. zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia spp. (Stand: )
Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia spp. (Stand: 0.03.206) Seite 2 Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln
Projektgruppe Biodiversität
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Ausbreitungsweg Erde: Vorkommen von Ambrosia artemisiifolia in Erdzwischenlagern in Bayern Untersuchungen im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums
Anke Lauche Braunschweig 7. Interdisziplinärer Workshop zu Ambrosia artemisiifolia Seite 1
Ambrosia in Futtermitteln Stand der Dinge zu Ambrosia artemisiifolia Seite 1 Rechtsgrundlage Mit der Verordnung (EU) 574/2011 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG wurden Höchstgehalte
Ambrosie in Südtirol?
Newsletter N. 13-2008 Ambrosie in Südtirol? In den Medien wird immer wieder auf die windblütige Ambrosie, auch Traubenkraut oder Ragweed genannt, hingewiesen. Sie stellt im Spätsommer ein ernstzunehmendes,
Klimawandel und Gesundheit: das Beispiel Ambrosia (Teil 1: Gesundheitliche Wirkungen)
Klimawandel und Gesundheit: das Beispiel Ambrosia (Teil 1: Gesundheitliche Wirkungen) Quelle: Heinrich Hebeisen, Landwirtschaft und Wald (lawa( lawa), Luzern Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Neue Erkenntnisse zu Verbreitung und Einbringungswegen von Ambrosia artemisiifolia
Neue Erkenntnisse zu Verbreitung und Einbringungswegen von Ambrosia artemisiifolia Beate Alberternst & Stefan Nawrath Unsere Arbeit Seit 2003 Untersuchungen zu Verbreitung, Einbringungswege, Ökologie,
Beifuß-Ambrosie Verbreitung und Bekämpfung in NRW. Carla Michels, FB Artenschutz, Vogelschutzwarte
Beifuß-Ambrosie Verbreitung und Bekämpfung in NRW Carla Michels, FB Artenschutz, Vogelschutzwarte Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) invasiver Neophyt, in NRW erstmals 1875 bei Münster u. Lengerich
Gesundheitsgefahr durch die Beifußambrosie
Gesundheitsgefahr durch die Beifußambrosie Abb. Ambrosia in Sommergerste Herkunft, Standorte und Bedeutung der Planze Die Beifußambrosie (Ambrosia artemisiifolia), auch unter dem Namen Ambrosia, Beifußblättriges
2. interdisziplinärer Workshop zu Ambrosia artemisiifolia
2. interdisziplinärer Workshop zu Ambrosia artemisiifolia BBA Braunschweig, 5.12.06 Ablauf Unger, Schrader, Starfinger: Begrüßung, Aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten der BBA Alberternst, Nawrath: Neues
Gesundheitsgefahr durch die Beifußambrosie
Gesundheitsgefahr durch die Beifußambrosie Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, viele von Ihnen kennen sie, einige werden selbst betroffen sein: Juckreiz, Kribbeln, Brennen, Niesen, Fließschnupfen, verstopfte
Neophyten. Pflanzenschutz - Sachkundefortbildung. z.b. Kartoffel Mais Tomate Rosskastanie. z.b. Kulturapfel Birne Pflaume Weizen Gerste Esskastanie
Neophyten Pflanzenschutz - Sachkundefortbildung Antje Frers Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Tel. 04120 70 68-223, afrers@lksh.de Was sind Neophyten?
Freistaat Sachsen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Auftreten und Bekämpfung von Beifuß-Ambrosie auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Dr. Ewa Meinlschmidt, Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie Gerhard Schröder, Landesamt für Verbraucherschutz,
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen
Gefährdungen durch weitere organische Stoffe (Ambrosia artemisiifolia) Sensibilisierende Wirkung auf die Atemwege auf die Haut x x Die Beifußblättrige Ambrosie ist ein aus Nordamerika stammender einjähriger
Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Arbeitskreis Futtermittelsicherheit Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014 Dr. Helga Behn Dezernatsleiterin 610 Überwachung
Ambrosia - eine Gefahr für Mensch und Garten
Landespflege Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Ambrosia - eine Gefahr für Mensch und Garten Frank Angermüller www.lwg.bayern.de Veränderter Nachdruck des Beitrags: Ambrosia - eine Gefahr
Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring
Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Juni 2012 Unterscheidung Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Einzelfuttermittel : Erzeugnisse pflanzlichen
Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt
Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben
Vortragstitel. ERFA Abfallwirtschaft 21. März 2015, Gratkorn. Bundesluftreinhaltegesetz:
ERFA Abfallwirtschaft 21. März 2015, Gratkorn Dr. Gabriele Leitner Dipl.-Ing. Dr. Angelika Stüger-Hopfgartner A14 - Referat für Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Gesundheitsgefahr durch die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia)
Gesundheitsgefahr durch die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) Melde- und Beratungsstelle: Landratsamt Ansbach SG 44 Gartenbau und Landschaftspflege, Herr Rehn Crailsheimstr. 1 91522 Ansbach Tel.
vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017)
Drucksache 18 / 12 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017) zum
Anforderungen an Analyseumfang. 1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel
Bei den in Kapitel 1.1 bis 2.2 folgenden Mindestanforderungen zum Analysenumfang ist zu beachten, dass dabei nicht alle GVOs berücksichtigt sind, die in der EU zugelassen bzw. für Futtermittel im Sinne
Vorkommen der Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) in Griesheim
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Vorkommen der Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) in Griesheim Dr. Beate Alberternst Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Hinter
12038/AB. vom zu 12572/J (XXV.GP)
12038/AB vom 17.05.2017 zu 12572/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin Zl. LE.4.2.4/0089-RD 3/2017 des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 15. Mai 2017 Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr.
Merkblatt. Umgang mit Erdmaterial, das mit Ambrosia oder anderen Problempflanzen belastet ist
Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente NM001 Umgang mit Erdmaterial, das mit Ambrosia oder anderen Problempflanzen belastet ist Merkblatt 1 Übersicht
Ambrosia artemisiifolia. Beifußblättriges Traubenkraut oder Aufrechtes Traubenkraut oder Wilder Hanf
Ambrosia artemisiifolia Beifußblättriges Traubenkraut oder Aufrechtes Traubenkraut oder Wilder Hanf Die Fotos dieser Präsentation unterliegen dem Copyright der Fotografen. Es ist nicht gestattet, die Fotos
Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht
Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht erstellt vom Arbeitskreis PCR-Analytik der Fachgruppe
Umgang mit positiven Futtermittel-GVO- Analyseergebnissen
Bewertung von und abzuleitende Maßnahmen Für die Glaubwürdigkeit der Ohne Gentechnik -Produktion ist eine rasche Analyse der gezogenen Proben ebenso wichtig wie die eindeutige Bewertung der Analyseergebnisse
Forschungsprogramm Herausforderung Klimawandel
Forschungsprogramm Herausforderung Klimawandel Teilforschungsprojekt Einfluss klimatischer Faktoren und ihrer bisherigen sowie erwarteten Änderung bezüglich der Zunahme von Sensibilisierungen am Beispiel
Ringfahndung nach Ambrosia artemisiifolia: von Hafenpflanze und Vogelfutterbegleiter zum Ackerunkraut?
Ringfahndung nach Ambrosia artemisiifolia: von Hafenpflanze und Vogelfutterbegleiter zum Ackerunkraut? Jens Nitzsche, TU Braunschweig AG für Vegetationsökologie & exp. Pflanzensoziologie Übersicht Fragestellung
Umgang mit invasiven Neophyten und Jakobskreuzkraut auf den Deponien des Ortenaukreises
Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 805-9600, Fax: 0781 805-1213 www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de abfallwirtschaft@ortenaukreis.de Umgang mit invasiven Neophyten und Jakobskreuzkraut auf den Deponien
Einfluss verschiedener Untersaaten auf den Unkrautbesatz in Lupinenbeständen
Einfluss verschiedener Untersaaten auf den Unkrautbesatz in Lupinenbeständen VERSUCH ZUR MASTERARBEIT VON LENA ROSE LENA ROSE, 16. JANUAR 2019, RUHLSDORF/TELTOW 1 Drebkau (Landkreis Spree- Neiße) 560 mm
Unterprojekt: Untersuchungen zur Ausbreitung von Ambrosia artemisiifolia
Projekt: Einfluss von klimatischen Faktoren auf die Zunahme von Sensibilisierungen am Beispiel von Ambrosia-Pollen Unterprojekt: Untersuchungen zur Ausbreitung von Ambrosia artemisiifolia Im Auftrag der
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03
zu Punkt der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015
Bundesrat Drucksache 5/1/15 20.02.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - Fz - G zu Punkt der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen
Heuschnupfen. Erkennen Verstehen Behandeln
Heuschnupfen Erkennen Verstehen Behandeln 1 Copyright by HEXAL AG, 2008 Inhalt Eine Allergie erkennen Was ist Ursache eines Heuschnupfens? Was löst einen Heuschnupfen aus? Was passiert bei Heuschnupfen?
Beifußblättrige Ambrosie eine Pflanze mit Allergiegefahr
Abteilung Pflanzliche Erzeugung Waldheimer Str. 219, 01683 Nossen Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Bearbeiter: E-Mail: Dr. Ewa Meinlschmidt Ewa.Meinlschmidt@smul.sachsen.de Tel.: 035242 631-7001;
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gentechnische Arbeiten reichen weit über die Erzeugung von GVO hinaus. Dazu zählen auch die Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Inaktivierung sowie der innerbetriebliche
Salmonellen in Futtermitteln Bewertung und Handlungsoptionen B. Zucker, BfR-Symposium Zoonosen und Lebensmittelsicherheit, Berlin, 10./11.11.
Salmonellen in Futtermitteln Bewertung und Handlungsoptionen Seite 1 Bedeutung von Futtermitteln für die Einschleppung von Salmonellen in die LM/FM-Kette kontaminiertes Futtermittel Tierbestand kontaminierte
Firma/Verband/ Organisation: Straße, Nr.: PLZ / Ort: Land: Branche: Ansprechpartner/-in: (Vorname, Name) Telefon:
Antrag auf Aufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste bei der Normenkommission Einzelfuttermittel des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft Die/der unterzeichnende Firma/Verband/Organisation
Bürgerinformation am
Bürgerinformation am 26.11.2014 Beitrag des Landwirtschaftsamts 26.11.2014 Landwirtschaftsamt 1 PFC-Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze Fragestellung: Wird PFC von der Pflanze aufgenommen? Unsere Zielsetzung:
Deklaration von Heimtierfuttermitteln. Claudia Volles
Deklaration von Heimtierfuttermitteln Claudia Volles 1 Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Kennzeichnung 2.1 Ausgangsprodukte 2.2 Einzelfuttermittel 2.3 Mischfuttermittel 2.3.1 Ergänzungs- & Alleinfuttermittel
Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover
Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover 1 Gentechnisch veränderte Pflanzen Anbaufläche 2008 weltweit Anbaufläche (Mio. ha) Fläche GVO
verbotene Pflanze Problempflanze
Merkblatt Exoten im Garten - was tun? Invasive Neophyten sind aus anderen Kontinenten, welche als Zierpflanzen, Bienenweide oder mit Getreide eingeschleppt wurden. Problem: Sie vermehren sich stark, breiten
Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin
Ohne Gentechnik Anforderungen Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin Zwei Tätigkeitsfelder des VLOG Interessensvertretung der gentechnikfrei wirtschaftenden
Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System
Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System 1 Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe ist eine Information. Sie dient dem
Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2872 07.03.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Leimbach (CDU) Verbreitung und Gefährlichkeit
Problempflanzen. Weiterführende Links und Quellen:
Problempflanzen Weiterführende Links und Quellen: www.neophyt.ch www.neophytenberatung.ch www.cps-skew.ch www.jakobskreuzkraut.net Für weitere Fragen, melden Sie sich bitte an unseren verantwortlichen
Natürliche Dynamik von Ambrosia- Populationen - Auswirkung von Antagonisten wie Mäuse, Schnecken, Pilze, Trockenphasen
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie Natürliche Dynamik von Ambrosia- Populationen - Auswirkung von Antagonisten wie Mäuse, Schnecken, Pilze, Trockenphasen Stefan Nawrath & Beate Alberternst
Gentechnikfrei aus Prinzip
Gentechnikfrei aus Prinzip Der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft ist weltweit auf dem Vormarsch - so wird uns dies fast täglich suggeriert. Fakt ist jedoch auch, dass
Vergleichender Mischfuttertest Nr. 94/08 Milchleistungsfutter II, III und IV aus Baden-Württemberg
Vergleichender Mischfuttertest Nr. 94/08 Milchleistungsfutter II, III und IV aus Baden-Württemberg Im vorliegenden VFT-Test wurden fünfzehn Milchleistungsfutter von neun Werken geprüft. Die Proben wurden
Bekämpfung von Ambrosia artemisiifolia
Ökologisch Botanischer Garten der Universität Bayreuth Bekämpfung von Ambrosia artemisiifolia Auswirkungen der Mahd und Einfluss der Stickstoffverfügbarkeit Abbildung 1: Ambrosia-Pflanze kurz vor Blühbeginn.
Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht
Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht erstellt vom Arbeitskreis PCR-Analytik der Fachgruppe
S Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G:
Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 21/3 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 56/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der
Weitere Informationen erhalten Sie unter
:: Ambrosia.de - Ambrosia erkennen Beim Ausreißen von blühenden Ambrosien sollten unbedingt eine Feinstaubmaske sowie Handschuhe getragen werden. Pollenallergiker sollten diese Arbeiten niemals selbst
L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union
L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Recyclingpapier aus 100% Altpapier Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV - Postfach 81 01 40-81901 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm MdL Maximilianeum
Quartierverein Lürlibad 23.März 2015 Ruedi Zuber, dipl. Forsting. ETH. Foto Ruedi Zuber. Invasive Neophyten
Quartierverein Lürlibad 23.März 2015 Ruedi Zuber, dipl. Forsting. ETH Foto Ruedi Zuber Invasive Neophyten Weshalb diese Orientierung? akute Gefahren für die Biodiversität akute Gefahren für den Schutzwald
Ostersparziergang Oberrotweil 2017
Ostersparziergang Oberrotweil 2017 Kein Einzelfall.. Nein der ganze Kaiserstuhl ..nicht nur Kulturflächen.. Selbst die Rückzugsreservate nicht nur im Weinbau, auch im Obstbau Und da sind Bienen und Insekten
Vereinbarung. Präambel
Vereinbarung für Teilnehmer am QS-System der Qualität und Sicherheit GmbH Über die Kontrolle der Unbedenklichkeit von Futtermitteln für den Einsatz in der Rinderhaltung, insbesondere der Milchproduktion,
Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft
Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich
Untersuchung von Pflanzen und Futtermitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB
Untersuchung von Pflanzen und Futtermitteln auf Dioxine und dioxinähnliche PCB Dieter Martens Landwirtschaftliche Untersuchungsund Forschungsanstalt (LUFA) Speyer Warum untersucht die LUFA Dioxine in Futtermitteln?
Zierpflanzen in der Landschaft - Problem oder Chance?
Zierpflanzen in der Landschaft - Problem oder Chance? STADTGRÜN was sonst Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, Am Westfriedhof, Tel.: 0381 / 381 8500, E-Mail.: stadtgruen@rostock.de Einleitung
sicherlich nicht außer Acht gelassen werden sollten. Bei einer realistischen Deklaration hätte der Landwirt gegebenenfalls die Möglichkeit, die
V e r g l e i c h e n d e r M i s c h f u t t e r t e s t N r. 3 1 / 1 7 M i l c h l e i s t u n g s f u t t e r I I, I I I u n d I V R i n d e r m a s t f u t t e r I I a u s M e c k l e n b u r g - V
--Ragweed-- Blickwinkel Landwirtschaft
--Ragweed-- Blickwinkel Landwirtschaft Gerald Hackl AGES- Bereich Landwirtschaft- Institut für Saatgut In Zusammenarbeit mit folgenden Sub-Autoren: S. Follak, E. Reiter, A. Baumgarten, G. Karrer 25. November
(Text von Bedeutung für den EWR)
21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen
Traubenkraut / Beifußambrosie (Ambrosia artemisiifolia )
Traubenkraut / Beifußambrosie (Ambrosia artemisiifolia ) Im Griesheimer Neubaugebiet Süd zwischen Oberndorferstraße, Odenwaldstraße und Südring breitet sich derzeit das Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia
Die Deutschen im Sommer 2008
Die Deutschen im Sommer 2008 Die Stimmungslage der Nation im Sommer 2008 Juni 2008 Die Beurteilung der aktuellen Lage eins Die gegenwärtige persönliche Lage wird besser eingeschätzt als die gegenwärtige
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf
Pollenflugbericht von Obergurgl für das Jahr 2013
Pollenflugbericht von Obergurgl für das Jahr 2013 Die Werte der Pollen/m 3 und Tag aus dem Jahr 2013 wurden jeweils mit den Mittelwerten der letzten 5 Jahre (2008-2012) verglichen und in den beiliegenden
Ragweed in Österreich
P. Klug Ragweed in Österreich Problematik und Lösungen in Gemeinden Ambrosia artemisiifolia Universität für Bodenkultur Wien Präsentationsinhalt Problematik von Ragweed in Österreich Pflanzenmerkmale und
Chemische Bekämpfung von Riesen-Bärenklau
Foto: LfULG Chemische Bekämpfung von Riesen-Bärenklau Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Riesen-Bärenklau Herkunft, Einfuhr und Verwendung als Zierpflanze vom Kaukasus (1890)
KAFIN Tagung 18. März 2016 Neophyten und Umgang mit biologisch belastetem Boden
KAFIN Tagung 18. März 2016 Neophyten und Umgang mit biologisch belastetem Boden Marco Lanfranchi Worum geht es? Bodenbelastungen chemisch; Schadstoffe, z.b. Schwermetalle oder Pestizide biologisch; Organismen,
Land- und Forstwirtschaft. Ergeht an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Steiermark
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 10 Ergeht an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Steiermark Land- und Forstwirtschaft Referat Pflanzengesundheit und Spezialkulturen Bearb.:
Qualitätssicherung stufenübergreifend. Ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Veredlungswirtschaft
Qualitätssicherung stufenübergreifend Ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Veredlungswirtschaft Agrarökonomisches Seminar der Universität Göttingen im WS 05/06 Agrarökonomisches Seminar der Universität
1. Überprüfung des Systems
1. Überprüfung des Systems Regelmässige Überprüfung des Systems auf seine Wirksamkeit, spätestens jedoch dann, wenn an einem kritischen Kontrollpunkt die Sicherheit der Lebensmittel nicht mehr gewährleistet
Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO)
Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff? Zusatzstoffe im Sinne
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV - Postfach 81 01 40-81901 München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm MdL Maximilianeum 81627 München Ihre Nachricht
1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes
- Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 16. Mai 2012 Nummer 38 Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche
BIO, Lebensmittel mit Charakter
BIO, Lebensmittel mit Charakter 3 biologisch ökologisch biológico ecológico organic bilogique biologico luonnonmukainen ekologisk økologisk worldwide! Biolandbau weltweit 4 5 Biolandbau Zahlen und Fakten
(Text von Bedeutung für den EWR)
23.10.2014 DE L 304/81 VERORDNUNG (EU) Nr. 1123/2014 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2008/38/EG mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere e (Text
und gecoatetem Cobalt(II)carbonathydroxid(2:3)-Monohydrat-Granulat als Futtermittelzusatzstoffe (ABl. (Text von Bedeutung für den EWR)
DE 12.2.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 41/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 131/2014 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 601/2013 zur von Cobalt(II)acetat-
Stand: Vorblatt. Entwurf
Stand: 14.04.2010 Vorblatt Entwurf Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter
Ambrosia aus der Sicht eines Aeropalynologen (Erfassung verwehter Pollen)
Ambrosia aus der Sicht eines Aeropalynologen (Erfassung verwehter Pollen) Ambrosia-workshop am Julius-Kühn hn-institut Braunschweig Nov. 29 Ambrosiapollen Unter dem Lichtelektronenmikroskop (4x) Unter
Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: )
Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) (Stand: 29.08.2006) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff?
Obergurgl. Pollenflugbericht
Pollenflugbericht Obergurgl 2018 Dr. Notburga Oeggl-Wahlmüller Universität Innsbruck Institut für Botanik Sternwartestraße 15 6020 Innsbruck Tel 0043 512 507 51046 Fax 0043 512 507 51099 E-Mail notburga.oeggl-wahlmueller@uibk.ac.at
IAG Futtermitteluntersuchung Sektion Futtermittelmikroskopie FUTTERMITTELUNTERSUCHUNG Reisspelzen 30.4 BESTIMMUNG VON REISSPELZEN IN FUTTERMITTELN
BESTIMMUNG VON REISSPELZEN IN FUTTERMITTELN 1 Zweck und Anwendungsbereich Die Methode dient der qualitativen und quantitativen Bestimmung von Reisspelzen in Futtermitteln. 2 Prinzip Die Bestimmung von
Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Warum berichten wir an die EU-Kommission?
Beurteilung der Luftqualität 2012 in Deutschland Bericht an die EU-Kommission in Brüssel Warum berichten wir an die EU-Kommission? Clean Air for Europe Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission
Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1969 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 12.10.2009 Gentechnisch Leinsamen
hintergrund // juni 2015 Ambrosia Wissenswertes & Hintergrundinfos Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015
hintergrund // juni 2015 Ambrosia Wissenswertes & Hintergrundinfos Ambrosia-Tag am 27. Juni 2015 Pflanze Herkunft und Verbreitung Ambrosia artemisiifolia (Beifuß-Ambrosie) ist eine aus Nordamerika stammende
3.2 Zusatzelemente Aluminium
160 3.2 Zusatzelemente 3.2.1 Aluminium Allgemeines. Aluminium ist das wichtigste Leichtmetall und wird vielfältig benutzt, als Verpackungsmaterial, bei der Herstellung von Pulver-Rostanstrichen ebenso