Fallstudie 1: Kriterien bei der Unternehmenswahl

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1 Fallstudie 1: Willi Wolle hat an der Hochschule Bochum erfolgreich Betriebswirtschaftslehre studiert. Nach 6 Semestern hat er seinen Bachelor-Abschluss in der Tasche. Nun möchte sich Willi Wolle unternehmerisch betätigen. Er hat auch schon eine großartige Idee. Er möchte Bio-Obst anbauen, ernten und vertreiben. Er stellt sich die Frage, in welcher Unternehmensform er dieses Projekt in Angriff nehmen soll. Erläutern Sie ihm seine Möglichkeiten. Kriterien bei der Unternehmenswahl

2 Einzelunternehmer (EU) Übersicht Unternehmensformen Offene Handeslgesellschaft (OHG) Haftung Unbeschränkt Gesamtschuldnerische Haftung Unbeschränkt Geschäftsführung/ Vertretungsmacht Kapitalbeschaffung/ Finanzierung Liegen beim EU Vermögen des Eigners Gewinnthesaurierung Fremdfinanzierung: Gläubiger Alle Gesellschafter. Im Ges.Vertr. kann Abweichendes vereinbart werden. Grds. wie EU, nur mehr Gesellschafter Kommanditgesellschaft (KG) Komplementär: Unbeschränkt Kommanditisten: Bis zur Höhe der Einlage GmbH & Co. KG wie KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft: Unbeschränkt Gesellschafter: In Höhe der Einlage Bei Komplementärin Wie KG Durch die Gesellschafterversammlung eingesetzten Geschäftsführer Bessere Möglichkeit als bei OHG, da viele Kommand. mit auch kleinen Einlagen beteiligt werden können. wie bei GmbH Neue Gesellschafter können aufgenommen werden. Beschränkte Kreditwürdigkeit im Verg. zur KG oder OHG Gewinnthesaurierung Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft: Unbeschränkt Aktionäre: In Höhe der Einlage Vom Aufsichtsrat gewählter Vorstand Hohe Kreditwürdigkeit wg. Gläubigerschutzvorschriften Relativ leichte Beschaffung von Eigenkapital Mindesteinlage bei Keine Mindesteinlage Keine Mindesteinlage Keine Mindesteinlage Komplementär: Wie Gründung GmbH Publizität Nach PublG Nach PublG Nach PublG Nach 325 ff HGB Nach 325 ff HGB Nach 325 ff HGB Kosten Im Vergl. zu KapGes niedrig Im Vergl. zu KapGes niedrig Im Vergl. zu KapGes niedrig Wie GmbH Anpassungsfähigkeit Dauerhaftigkeit Steuerliche Behandlung Bewegungsfreiheit und schnelle Entscheidung als Vorteil Eng mit der Person des EU verbunden Gewinn unterliegt der ESt Langsamer als EU Oft abhängig von Erben ESt beim Gesellschafter GewSt bei Gesellschaft Wie EU, aber Mitspracherecht des Kommanditisten. Grds. dauerhafter als OHG ESt beim Gesellschafter GewSt bei Gesellschaft Eigentümerunternehmen: Wie EU Geschäftsführerunternehmen: Flexibel wie EU ESt beim Gesellschafter GewSt bei Gesellschaft Je nach Größe Prüfungsund Publizitätskosten. Im Vergl. zur AG geringerer Aufwand Anpassungsfähigkeit abhängig von Mitspracherechten der Gesellschafter, das meist sehr groß ist Dauer größer als bei PHG KSt Soli GewSt Je nach Größe Prüfungsund Publizitätskosten. Kosten HV und AR höher als bei GmbH. Wie bei GmbH Auf unendliche Dauer zugeschnittene Rechtsform KSt Soli GewSt

3 Aha. Willi Wolle ist schon schlauer. Nun fragt er Sie: Ein Vermögensgegenstand und eine Schuld sind ja grds. für alle Unternehmensformen identisch. Aber wie sieht das denn in der Handelsbilanz mit dem Eigenkapital aus. Wie ist das gegliedert? Beantworten Sie die Frage für die unterschiedlichen Unternehmensformen! Nach HGB nur Gliederungsvorschrift für KapGes und best. PHG. EU: Sachlich keine EK-Gliederung erforderlich OHG: Sachlich Gliederung nach Gesellschafter KG: Sachlich Gliederung nach Gesellschaftern sowie bei Kommanditisten feste und variable Kapitalkonten AG: Siehe 266 HGB GmbH: Wie AG, nur dass es keine gesetzliche Rücklage gibt. Nun möchte Willi Wolle noch wissen, wie es mit der Gewinnverwendungsmöglichkeiten aussieht. Erläutern Sie! Lösen Sie dazu die beiden folgenden Aufgaben: Aufgabe 1.: Eigenkapital und Gewinnverwendung bei einer AG Gründung Die Geschwister S und B gründen die Resterampe Aktiengesellschaft (R AG). Geschäftszweck ist der Verkauf von Restposten aller Art. Bei der Gründung der AG wird vereinbart, dass 5. Aktien mit einem Nennwert von je 1 je zur Hälfte an S und B ausgegeben werden. Da S und B über wenig liquide Mittel verfügen, wird vereinbart, dass nur der geringst mögliche Betrag in die Gesellschaft einzuzahlen ist. Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz der AG, wenn neben der Barzahlung keine weiteren Vermögensgegenstände und Schulden in die AG eingelegt wurden und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen wurde. Bilanz R AG Kasse 12.5 Gezeichnetes Kapital Summe 12.5 Summe 12.5 Erstes Jahr Die Gesellschaft erwirtschaftet im ersten Jahr einen Jahresüberschuss ihv.. Gehen Sie davon aus, dass in der Bilanz lediglich die Position Forderungen aus LuL um gestiegen ist. Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Jahr, den Gewinn zu verwenden? Stellen Sie die Bilanz dar unter der Annahme, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss feststellen! Stellen Sie die GuV unter Berücksichtigung von 158 AktG dar. Geben Sie die gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Gewinnverwendung und der Bilanz an! Gehen Sie auch dar-

4 auf ein, wie sich die Lösung ändern würde, wenn es sich hier nicht um eine AG sondern um eine GmbH handeln würde. Die Hauptversammlung beschließt letztlich, dass der Gewinn thesauriert wird. Bilanz R AG Kasse Ford. LL 12.5 Gezeichnetes Kapital Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage And. Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe 13.5 Summe Jahresüberschuss Einstellung in gesetzliche Rücklage 5 and. Gewinnrücklagen 475 Bilanzgewinn AktG: Vorstand und AR dürfen bis 5% des JÜ in and. GRL einstellen. 15 AktG: Solange Ges. RL + KRL kleiner als 1% vom gez. Kapital: 5% des um einen Verlustvortrag gekürzten JÜ sind in ges. RL einzustellen. Dabei sind Einstellungen in gesetzliche Rücklage zu berücksichtigen. Alternativ hätte der Vorstand alles zur Ausschüttung frei geben können (oder jeden Zwischenwert). Dann Bilanzgewinn ihv. 95. Bei GmbH: Vorschrift zur ges. Rücklage nicht anzuwenden. Ebenso die Vorschrift, dass Vorstand bis zu 5% einstellen kann. Entweder Spezielle Regelungen in Satzung/Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung stellt den JA auf und Beschließt gleich über Gewinnverwendung. Zweites Jahr Zu Beginn des zweiten Jahres schickt der Vorstand der R AG einen Brief per Einschreiben an S und B. Darin werden die verbleibenden bisher nicht geleisteten Einlagen eingefordert. Diese werden unmittelbar in bar geleistet. Zudem wird eine Kapitalerhöhung gegen Einlage beschlossen. Ein Investor erhält 2. Aktien mit einem Nennwert von 1 /Aktie zu einem Preis von 1,5 /Aktie. In diesem Zuge werden Einlagen ihv. 5. nicht eingezahlt. Davon sind eingefordert. Die R AG erleidet in diesem Jahr einen Verlust ihv. 2.. Erstellen Sie die Bilanz und die GuV unter der Annahme, dass künftig ein maximales Ausschüttungspotential besteht. Erläutern Sie die gesetzlichen Grundlagen. Welche Möglichkeiten bestünden bei der Gewinnverwendung, wenn der Verlust nicht 2., sondern 1. betrüge?

5 Bilanz R AG Kasse 75. Gezeichnetes Kapital 7. Ford. LL 4. Ford. Einlage eingeforderte. 66. Kapitalrücklage 8. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage And. Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Schuld Summe 77. Summe 77. Jahresüberschuss - 2. Kapitalrücklage 2. Bilanzgewinn Grds. werden Gewinne/Verluste mit den Gewinnrücklagen verrechnet ( 272 Abs. 3 HGB). Übersteigt die Summe aus gesetzlicher Rücklage und Kapitalrücklage 1% des gezeichneten Kapitals, darf gemäß 15 Abs. 4 AktG der übersteigende Betrag zur Verrechnung eines Verlustes genutzt werden. Dies ist nach 15 Abs. 4 AktG indes nur zulässig, soweit in der Periode, in der ein Verlust mit der gesetzlichen Rücklage oder der Kapitalrücklage verrechnet wird, keine Beträge ausgeschüttet werden. In kommenden Perioden darf dann wieder aus den Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Ein Fehlbetrag von 1. könnte nicht vollständig mit der Kapitalrücklage und der gesetzlichen Rücklage verrechnet werden. Nur der übersteigende Betrag kann verrechnet werden. Somit würde man zunächst 3.5 (1% von 7. = 7.. KRL + ges. RL = = 3.5 ) mit der Kapitalrücklage/gesetzlichen Rücklage verrechnen. Im zweiten Schritt wären 95 mit der Gewinnrücklage zu verrechnen. Dann verbliebe ein Verlust ihv. 6.. Dieser wiederum dürfte nach 15 Abs. 3 AktG mit der KRL/ges. RL verrechnet werden.

6 Bilanz R AG Kasse 75. Gezeichnetes Kapital 7. Ford. LL 4. Ford. Einlage eingeforderte. 66. Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage And. Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Schuld 1. Summe 77. Summe 77. Jahresüberschuss - 1. Kapitalrücklage 3.5 and. Gewinnrücklagen 95 Kapitalrücklage 5.95 Gesetzlicher Rücklage 5 Bilanzgewinn Zusammengefasst: Jahresüberschuss - 1. Kapitalrücklage 9. and. Gewinnrücklagen 95 Gesetzlicher Rücklage 5 Bilanzgewinn Aufgabe 2: Gewinnverwendung bei einer offene Handelsgesellschaft Klausi, Rudi und Gabi gründen die KRG ohg. Am 1. Januar 211 zahlt jeder 2. in die ohg ein. Jeder ist zu 1/3 an der ohg beteiligt. Am 1. Oktober zahlt Rudi weitere in die ohg ein. Am Ende des Jahres beträgt der Gewinn der ohg 5.. Wer bekommt was? Lesen Sie 121 HGB! Wie ist das Eigenkapital der ohg im Abschluss zu gliedern. Falls die Gesellschaft weniger als 25 (4% Verzinsung) Gewinn erzielt: Wie ist die Verzinsung der Einlagen in diesem Fall zu berechnen?

7 Zunächst bekommt jeder 4% seiner Einlage. Der Rest wird nach Anteilen verteilt: Klausi Rudi Gabi Summe 4% auf die Einlage 4% * 2. = 8 4% * 2. *,75 + 4% * 2. = % * 3. *,25 = 9 Rest 1.583, , , Summe 1.663, , ,33 5. Da die ohg lediglich die 238 bis 256a HGB anwenden muss, ist keine spezielle Eigenkapitalgliederung vorgeschrieben. Der Ausweis Eigenkapital in der Bilanz reicht aus. Mindestens in einer Nebenrechnung ist das EK der Gesellschafter aber fortzuführen, damit künftig nachvollzogen werden kann, welchem Gesellschafter wie viel Eigenkapital zusteht. [x% * 4. ] + x% * 2. *,75 + x% * 3. *,25 = y

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