Verlustdeckungsfunktion
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- Martin Albert
- vor 7 Jahren
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1 Vorbemerkungen Keine abschließende gesetzliche Regelung EK ist die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden Eigenkapital setzt sich zusammen aus: Festkapital (Haftsumme bzw. Pflichteinlage) Kapital- und Gewinnrücklagen Gewinn- oder Verlustvortrag Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag 1 Verlustdeckungsfunktion Voraussetzungen Mittel dienen zur Verrechnung mit Verlusten Keine Rückforderung im Falle der Insolvenz Befriedigung der Gesellschafter erst nach Rückzahlung sämtlicher Forderungen aller übrigen Gläubiger Für die Qualifizierung als EK kommt es auf die Dauerhaftigkeit der Mittelüberlassung an 2 1
2 Rechtsformspezifische Unterschiede OHG Haftung mit dem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen Folge: Ausweis des Kapitals als Festkapital = Kapitalkonto I Alle Entnahmen und Einlagen werden auf dem Kapitalkonto II erfasst Gewinne und Verluste werden auf Kapitalkonto II erfasst Übersteigen Verluste die Kapitalkonten I und II, so ist auf der Aktivseite ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen Hat nicht den Charakter einer Forderung Ausstehende Einlagen sind auf der Aktivseite auszuweisen 3 Rechtsformspezifische Unterschiede GmbH & Co. KG EK-Gliederung I. Kapitalanteile II. Rücklagen III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ausweis der Festkapitalanteile der phg und der Einlagen der Kommanditisten sind als Kapitalanteile getrennt auszuweisen. Innerhalb der Gruppen kann eine Zusammenfassung erfolgen Bei Aufzehrung der Kapitalanteile durch Verluste ist ein aktivischer Ausweis als Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust notwendig ( 264c Abs. 2 HGB) Wiederum getrennt für die phg und die Kommanditisten Haftsumme/Pflichteinlage Maßgebend ist die Pflichteinlage Ist die Haftsumme höher als die Pflichteinlage, so ist der die Pflichteinlage übersteigende Betrag im Anhang anzugeben ( 264c Abs. 2 S. 9 HGB) 4 2
3 Rücklagen Voraussetzungen: Gesellschaftsvertragliche Regelung Gesellschafterbeschluss Abzugrenzen sind die Beträge von Gesellschaftern, die Fremdkapitalcharakter haben 5 Ergebnisverwendung Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -/+ Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonto -/+ Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten -/+ Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitskonten = Ergebnis nach Verwendungsrechnung/ Bilanzgewinn 6 3
4 Entnahmen Rechtsgrundlage 122 Abs. 1 HGB Arten Geldauszahlungen Vorteilsausgleich bei Überlassung von Vermögensgegenständen Vermögensvorteil durch Erlass von Verbindlichkeiten Reihenfolge der Entnahmenzuordnung Kapitalanteil Bei Überschreitung ist ein aktivischer Ausweis als Wiedereinzahlungsverpflichtung des Gesellschafters vorzunehmen Kommanditist hat nur ein Gewinnentnahmerecht ( 167 HGB) Übersteigt die Entnahme den Gewinn, ist dieser Betrag gegen seine Einlage zu erfassen Übersteigt dieser Betrag den Gewinn und die Kapitalanteile, so ist der Ausweis als Einzahlungsverpflichtung des Gesellschafters auszuweisen 7 Tätigkeitsvergütungen Basis schuldrechtliche Verträge Gesellschaftsvertrag Inhalt Muss den Regelungen eines leitenden Mitarbeiters entsprechen Ausweis Personalaufwand ( 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB) Keine Rückzahlungsverpflichtung im Insolvenzfall 8 4
5 Eigenkapitalausweis nach IFRS Keine Aussagen zu den Kapitalaufbringungsbzw. erhaltungsgrundsätzen Eigenkapital (IFRS 1.98) Überlassung von Vermögen durch den Gesellschafter Stehengelassene Gewinne Eigenkapital ist die Residuialgröße aus Vermögen und Schulden Abgrenzungsproblem sind die Schulden (IFRS 32.15) 9 Kriterien nach IFRS Jedwede Rückzahlungsverpflichtung führt zur Schuld Das gilt für schuldrechtliche Vereinbarungen Das gilt auch für gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen Gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten können nicht vertraglich abbedungen werden 105 Abs. 3 HGB 723 BGB 161 Abs. 2 i.v.m. 105 Abs. 3 HGB 10 5
6 Kriterien nach IAS 32.18b i.v.m. IAS Kündigung jederzeit möglich Rückgabe seines Anteils Gesellschafter erhält eine Abfindung Bei Vorliegen dieser Kriterien ist ein Ausweis als Schuld und nicht als Eigenkapital zulässig 11 6
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