Gemeinde Asbach-Bäumenheim

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1 A m t s b l a t t Gemeinde Asbach-Bäumenheim Herausgeber : Gemeindeverwaltung, Rathausplatz 1, Asbach-Bäumenheim Telefon: (0906) , Fax: (0906) Internet: Druck: Donauwörther Zeitung Erscheint nach Bedarf Nr Nr. 1 Sitzung des Gemeinderates Der Gemeinderat tagt öffentlich am um 19:30 Uhr im Sitzungssaal (OG) des Rathauses. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Ortskernsanierung Neue Mitte 1.1. Vergabe von Leistungen zur Projektbetreuung und des Projektmanagements für die 2. Stufe 2011 auf Grundlage eines vorliegenden Angebots der Arbeitsgemeinschaft OPLA/DIE STÄDTEBAU 1.2. Fertigstellung der Anschlussstraßen im Bereich der PKW-befahrbaren Bahnüberführung; Bekanntgabe des Submissionsergebnisses auf Grund öffentlicher Ausschreibung und Vergabe des Auftrags 1.3. Umverlegung Sparten im Bereich Grünzug/Wohnquartier a. Vergabe der Bauleistungen für die Umverlegung der Gasleitung DN 150 an die Erdgas Schwaben aufgrund des vorliegenden Angebots b. Vergabe der Bauleistungen für die Umverlegung der 20 KV-Stromleitung und die Tel-Net-Datenleitung auf Grund des vorliegenden Angebots der LEW 1.4 Verlegung Straßenbeleuchtungskabel im Eichenweg/Stichstraße Bekanntgabe der vorgezogenen Vergabe an die LEW auf der Basis des vorhandenen Angebots 2. Nochmalige Beratung über die Beleuchtung der Straßen, Wege und Plätze in der Neuen Mitte ; hier a. Bericht über eine Besichtigungsfahrt zur Beleuchtungsversuchsstraße nach Traunreut b. Entscheidung über eine Exkursion des Gemeinderates zur Beleuchtungsversuchsstraße 3. Bauanträge, Bauanfragen Antrag auf die Errichtung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 970/3 an der Bürgermeister- Müller-Straße 3 4. Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages für die Gas-Konzession der Gemeinde Asbach- Bäumenheim nach 46 Abs.3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 5. Bebauungsplan Naherholungsgebiet Hamlarer Baggerseen, Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung 6. Sonstiges nachträglich eingegangene Gegenstände Anfragen Bekanntgaben Im Anschluss tagt der Rat in nichtöffentlicher Sitzung.

2 2 Nr. 2 Sommerpause Hallenbad Das Hallenbad bleibt vom 15. Mai 2011 bis einschließlich 19. September 2011 geschlossen. Ab öffnet das Bad seine Pforten wieder und steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung und wünschen einen erholsamen Sommer an unserem Badestrand im Naherholungsgebiet Baggerseen. Nr. 3 Zensus 2011 Näheres hierzu unter Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 1 Nr. 4 Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital die wichtigsten Fakten im Überblick Näheres hierzu unter Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 2 Nr. 5 Vorträge deutsche Rentenversicherung Schwaben Näheres hierzu unter Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 3 Nr. 6 Außensprechtag des Bezirks Schwaben Kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Näheres hierzu unter Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 4 Nr. 7 Nr. A3-V Ländliche Entwicklung - Vereinfachtes Verfahren Schwenningen III, Gemeinde Schwenningen, Landkreis Dillingen a.d.donau Schlussfeststellung Näheres hierzu unter Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 5 Nr. 8 Termine der Woche Datum Veranstaltung Ort Veranstalter Erste Heilige Kommunion Pfarrkirche Maria Immaculata Kath. Pfarrgemeinde /19:30 Sitzung des Gemeinderates Rathaus/Sitzungssaal (OG) Gemeinde /ca.12:00 Zwischenstation Rathausbrunnen ARGE Gastlichkeit Radstaffel Via Claudia /20:00 Maibockschießen Schützenheim Hamlar Diana Hamlar /13:00 Frühjahrswanderung Treffpunkt Parkplatz IGRA Ziegelwerk Stengel Nr. 9 Wir gratulieren... Folgende Damen und Herren feiern Geburtstag: Heute, den , Frau Ümüs Altintas, Mertinger Straße 1 (70 Jahre), Herr Norbert Niesner, Mertinger Straße 22 (73 Jahre) und Herr Konrad Sauer, Römerstraße 35 (77 Jahre) Sonntag, den , Frau Aloisia Gumpp, Droßbachsiedlung 21 (79 Jahre) Donnerstag, , Frau Erika Kreuz, Josef-Dunau-Ring 18 (71 Jahre) Wir wünschen allen genannten und ungenannten Jubilaren alles Gute, viel Glück, Gesundheit und Gottes Segen. Otto Uhl angeheftet am: Erster Bürgermeister abgenommen am:

3 3 Samstag Gemeinsame Bekanntmachungen Herausgeber sind die Städte Donauwörth und Rain, die Marktgemeinde Kaisheim, die Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und die Verwaltungsgemeinschaft Monheim mit Stadt Monheim sowie den Gemeinden Buchdorf, Daiting, Rögling und Tagmersheim. Die Anschriften und Kontaktdaten finden Sie im jeweiligen örtlichen Amtsblatt. Satz: Donauwörther Zeitung Erscheint nach Bedarf 1. Zensus 2011 Ab dem 09. Mai 2011 findet der Zensus, eine umfangreiche Befragung der Bevölkerung statt. Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine amtliche Statistik, die vom Bundesgesetzgeber durch das Zensusgesetz (ZensG 2011) und vom Landesgesetzgeber durch eine Erweiterung des Bayerischen Statistikgesetzes angeordnet und geregelt wurde. Da damit zu rechnen ist, dass sich besorgte Bürger im Zusammenhang mit der Zensusdurchführung mit Fragen oder Beschwerden an ihre Gemeinden und ihrer Polizeidienststellen wenden werden, möchte ich Ihnen im Folgenden einige für Sie wichtige Grundinformationen geben: Registergeschützter Zensus Ein Großteil der Daten wir aus vorhandenen Registern der öffentlichen Verwaltung erhoben. Allerdings kommt auch der moderne Zensus nicht völlig ohne Befragung der Bevölkerung aus. Es werden jedoch sehr viel weniger Bürgerinnen und Bürger befragt als bei der Volkszählung 1987, die noch als Vollerhebung durchgeführt wurde. Nur rund ein Drittel der Bevölkerung wird im Zeitraum Mai 2011 bis April 2012 unmittelbar befragt. Dabei geht es insbesondere um notwendige Daten, für die es keine Verwaltungsregister gibt, wie z. B. für Gebäude und Wohnungen, oder Merkmale, die zusätzlich ermittelt werden müssen, wie z. B. Bildungsstand oder Migrationshintergrund, oder um Befragungen zur Qualitätssicherung. Haushaltebefragungen (direkte Befragungen durch Interwiewer) Während ein Teil der Befragungen, wie die Gebäude- und Wohnungszählung, postalisch direkt durch das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung durchgeführt wird, sind für vier Erhebungsteile des Zensus 2011 direkte Befragungen durch Erhebungsbeauftragte vorgesehen. 1. Haushaltsstichprobe Hierbei werden in Bayern im Zeitraum von Mai bis August 2011 etwa 1,18 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt. 2. Befragungen in Sonderbereichen Sogenannte Sonderbereiche hierzu zählen z. B. Studentenwohnheime, Altenheim, Behinderteneinrichtungen werden voll erfasst. Die Befragungen finden ebenfalls von Mai bis August 2011 statt. Auskunftspflichtig sind etwa Bürgerinnen und Bürger sowie rund 3400 Leiterinnen und Leiter von Sonderbereichen. 3. Befragungen zur Klärung von unplausiblen Anschriften Diese Befragungen werden nur in Gemeinden mit weniger als Einwohnern durchgeführt. Betroffen sind bayernweit etwa Personen. Die Befragungen werden von Oktober 2011 bis April 2012 durchgeführt. 4. Wiederholungsbefragung Im Rahmen der Wiederholungsbefragung werden rund Personen, die bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe befragt wurden, erneut befragt. Die Erhebung wird im Zeitraum von Juni bis Oktober 2011 durchgeführt.

4 4 Verantwortlich für die Erhebungen Nr. 1 bis 3 sind die kommunalen Erhebungsstellen in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Erhebung Nr. 4 wird unmittelbar durch das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wahrgenommen. Wichtige Informationen zum Erhebungsablauf 1. Die Erhebungsbeauftragten führen zunächst sogenannte Vorbegehungen durch. Hierbei suchen die Erhebungsbeauftragten die ausgewählten Anschriften auf und notieren sich die Namen der zu befragenden Haushalte von Klingelschildern und Briefkästen. Das Betreten des Grundstücks für diesen zweck ist rechtlich zulässig. Befragungen erfolgen hiermit in der Regel noch nicht. Die Erhebungsbeauftragten sind angehalten, auch bei der Vorbegehung ihren Interviewerausweis, der nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Pass gültig ist, mitzuführen. 2. Anhand der in der Vorbegehung erfassten Namen versenden die Erhebungsbeauftragten anschließend postalisch ein Ankündigungsschreiben, in dem der Zweck und die Rechtsgrundlagen des Zensus erläutert sind. Dieses Schreiben enthält auch einen Terminvorschlag für das persönliche Interview. 3. Die Erhebungsbeauftragten sind angewiesen, sich bei Ihrem Besuch bei den Auskunftspflichtigen zunächst unaufgefordert mit dem Interviewerausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Ein Betreten der Wohnung ist nur nach Aufforderung durch ein erwachsenes Haushaltsmitglied erlaubt. 4. Die Fragen zum Zensus 2011 müssen nicht zwingend im Rahmeneines persönlichen Interviews beantwortet werden. Jeder Bürger hat das Recht, die Fragebogen selbst auszufüllen. Dies kann durch Ausfüllen der Fragebogen und postalische Rücksendung (in einem frankierten Umschlag) an die Erhebungsstelle oder elektronisch über die bereitgestellte Internetanwendung (IDEV) erfolgen. In beiden Fällen ist allerdings gegenüber dem Erhebungsbeauftragten der Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht aller Haushaltsmitglieder anzugeben. 5. Grundsätzlich gilt für alle Erhebungsteile des Zensus Auskunftspflicht. Ausgenommen ist lediglich die Frage nach dem Glaubensbekenntnis im Rahmen der Haushaltsstichprobe. Neben den Befragungen für den Zensus 2011 läuft dieses Jahr auch eine weitere Haushaltebefragung der amtlichen Statistik. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Mikrozensus, der öfter mit dem Zensus verwechselt wird. Beim Mikrozensus wird aber nur 1 % der Bevölkerung befragt, beim Zensus wird ein Drittel der Bevölkerung direkten Kontakt mit der Erhebung haben. Die Mikrozensusinterviewer sind für die Befragung das ganze Jahr 2011 im Einsatz und können sich mit einem amtlichen Ausweis des Statistischen Landesamtes identifizieren. Ansprechpartner Erster Ansprechpartner für alle Fragen zu den Haushaltsbefragungen und Erhebungsbeauftragten sind die 92 kommunalen Erhebungsstellen. Eine Liste der Erhebungsstellen mit deren Kontaktdaten befindet sich im Anhang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter Für allgemeine Fragen zum Zensus, insbesondere zur postalischen Gebäude- und Wohnungszählung, können Sie sich auch an die Hotline unter 0911/ wenden. 2. Satelliten-Fernsehen: ab 30. April 2012 nur noch digital die wichtigsten Fakten im Überblick Die Zukunft des Fernsehens ist digital. Das gilt auch für Fernsehzuschauer, die ihre Programme zuhause über eine Satellitenschüssel empfangen. Bislang wird dasselbe Programm parallel in unterschiedlichen Qualitäten ausgestrahlt: analog, digital in Standardqualität (SD) und teilweise digital in hochauflösender Qualität (HD). Das wird sich ändern. Denn am 30. April 2012 beenden alle deutschen Fernsehsender die analoge Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit. Davon betroffen sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die ihre Programme noch analog über Satellit empfangen. Sie müssen spätestens bis zum 30. April 2012 auf digitalen Empfang umstellen. Nicht betroffen sind diejenigen, die via Kabel (analog oder digital), DVB-T, über IPTV (Internet Protocol Television) oder bereits digital über Satellit empfangen.

5 5 Eine einfache Methode, um festzustellen, ob man von der Abschaltung des analogen Satellitensignals betroffen ist, ist der Blick auf die Videotextseite 198, die im Bayerischen Fernsehen, im Ersten und bei anderen Programmen gesendet wird. Erscheint dort ein Hinweis auf die Abschaltung des analogen Satellitensignals, ist der Empfang noch analog und es gilt zu handeln. Alternativen Grundsätzlich sind betroffene Zuschauer und Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen gut beraten, den Umstieg auf Digitalfernsehen schon jetzt zu planen, um eventuelle Engpässe oder Mehrkosten kurz vor der Abschaltung zu vermeiden. Alternativ stehen verschiedene digitale Empfangswege zur Verfügung: Satellit (DVB-C), Antenne (DVB-T) und IPTV. Um digital über Satellit fernsehen zu können, ist ein DVB-S-Receiver für jedes Fernsehgerät oder ein Fernseher mit integriertem DVB-S-Receiver erforderlich. Bei älteren Anlagen kann auch der Austausch des LNB (Low Noise Blockconverter) an der Satellitenschüssel notwendig sein, sofern er noch nicht digitaltauglich ist. Für den Empfang aller Landes- und Regionalprogramme ist ein Empfangsgerät nötig, das die dynamische PMT-Umschaltung (Program Map Table) unterstützt. Die PMT-Umschaltung ermöglicht dem Zuschauer den Empfang von lokalen/regionalen Programmfenstern. Die Dritten Programme der ARD sowie die Privatsender SAT.1 und RTL nutzen diese Möglichkeit zur Ausstrahlung ihrer Regionalsendungen. Aktionswoche klardigital 2012 Im Rahmen von klardigital 2012, einer gemeinsamen Initiative der deutschen Programmveranstalter, findet vom 30. April 2011 bis 06. Mai 2011 eine bundesweite Aktionswoche statt. Bestandteile der Kampagne sind Servicebeiträge über die Beendigung der analogen Satellitenverbreitung, ein TV-Spot, Laufbänder im Programm, der Internetauftritt sowie der Analog-Digital-Check auf der Videotextseite 198 der größten Programmanbieter (siehe oben). Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfang Für betroffene Zuschauer lohnt der Umstieg auf digitales Fernsehen schon heute. Denn das digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität in Perfektion mit HDTV und Dolby Digital und zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PAL-Fernsehen. Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen. Das digitale Programmbouquet der ARD ist unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zu empfangen: Es umfasst neben dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landes- und Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme EinsExtra, Einsfestival und EinsPlus, der Bildungskanal BR-alpha sowie die Partnerprogramme ARTE, PHOENIX, 3sat und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die elektronische Programmvorschau der ARD. Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD- Landesrundfunkanstalten, darunter auch neun BR-Radiowellen. Wichtige Informationsadressen Auf den Internetseiten und sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice unter Telefon: 01805/ (14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz und maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder per unter: gibt es weitere Informationen. 3. Vorträge deutsche Rentenversicherung Schwaben Uhr - Jeder Monat zählt Bausteine für meine Rente Veranstaltungsort: Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Schwaben, Schaezlerstr. 13, Augsburg Bitte um eine vorherige Anmeldung unter Telefon , Fax oder [email protected]

6 6 4. Außensprechtag des Bezirks Schwaben Kostenlose Beratung zu Fragen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Termin: Montag, 16. Mai, Uhr Uhr Veranstaltungsort: Landratsamt Donau-Ries, Pflegstr. 2, Donauwörth, Zimmer-Nr. C185 Kontakt: Zuständig Herr Ottmar Heumann Terminabsprache möglich unter (Frau Grimm) oder 5. Nr. A3-V Ländliche Entwicklung - Vereinfachtes Verfahren Schwenningen III, Gemeinde Schwenningen, Landkreis Dillingen a.d.donau Schlussfeststellung Das Flurbereinigungsverfahren Schwenningen III wird hiermit abgeschlossen. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Schwenningen III sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.- Rothermel-Str. 12, Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, Krumbach (Schwaben) einzulegen. Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, München, schriftlich erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) sind unzulässig. Krumbach, gez. Huber Präsident

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