VWA Fachtag Sicherheit bei Veranstaltungen Tradition - aber sicher!

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1 VWA Fachtag Sicherheit bei Veranstaltungen Tradition - aber sicher! PerEx GmbH Stuttgart

2 so? oder lieber so? 2

3 Traditionsveranstaltungen gewachsen hoher Wert - kulturell, sozial, oft mit Schlüsselfiguren viel Herzblut Veränderung - Gefahr - Lebenswerk - Einfühlungsvermögen 3

4 Fragestellungen Wer hat welche Interessen? Schutzziele Risiken handelnde Personen eingesetzte Dienstleister Qualifikationen Verläufe in der Vergangenheit Vorkommnisse transparente Darstellung 4

5 Gibt es die absolute Sicherheit? Gedanken dazu 5

6 Paris London Stockholm... 6

7 Wir haben dennoch unverändert den Anspruch wegzugehen, zu feiern und unversehrt nach Hause zu kommen 7

8 Wir verlassen sich darauf, dass alles vernünftig geprüft und organisiert wurde. die Sicherheit gewährleistet ist. Vorkehrungen für Zwischenfälle getroffen sind. kompetente Menschen am Werk sind. 8

9 Stade de France Die Täter kamen nicht in das Stadion. Die Ordnungskräfte haben auch nach Spielbeginn ihren Auftrag erfüllt. 9

10 Ansbach Die Täter kamen nicht in das Festgelände. Die Ordnungskräfte haben auch nach Konzertbeginn ihren Auftrag erfüllt. 10

11 Vorsätzliche Handlungen sind nicht vorhersehbar und nicht zu verhindern funktionierende Abläufe umfassende Basissicherheit qualifiziertes, trainiertes, motiviertes Personal minimieren die Folgen 11

12 Nizza 12

13 Schlossfestspiele abgebrochen Großeinsatz der Polizei nach Bombendrohung in Ludwigsburg Sonntag, , 01:49 Teilen 0 0 Fehler melden Trittbrettfahrer 13

14 Trittbrettfahrer 14

15 Kommt Ihnen das bekannt vor? Prozesse Zeitschienen 15

16 Nur bei Großveranstaltungen? Raumplanung, Raumordnung Fluchtwege Sicherer Veranstaltungsbau, Brandlasten, Flüssiggas Gastronomie, HACCP Sanitäts-/Rettungsdienst Brandschutz Pyrotechnik Laser Nebel Schaum Fliegende Objekte, Ballonstart, Drohnen Verantwortlichkeiten Witterung Räumungskonzept Sicherheitskonzept 16

17 Veranstaltungssicherheit 17

18 Feuerwehrdurchfahrten Aufstellflächen 18

19 public viewing Rettungswege Feuerwehrdurchfahrten 19

20 public viewing Die Stimmung passt! 20

21 Notausgänge deutlich sichtbar, großflächig unverschlossen Sicherheitskraft beleuchtet 21

22 Eventmanagement 22

23 Flüssiggas im Betrieb 23

24 Lebensmittel 24

25 Polizeiverordnung des Innenministeriums zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte ballonartige Leuchtkörper (Himmelslaternenverordnung) Vom 24. Januar 2012 Auf Grund von 10 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 13 Satz 1 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1) wird verordnet: 1 Das Aufsteigenlassen von unbemannten ballonartigen Leuchtkörpern, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen Himmelslaterne, Kong-Ming-Laterne, Sky-Laterne, Skyballon, Glückslaterne, Wunschlaterne oder Fluglaterne bekannt sind, ist verboten. 2 Ordnungswidrig nach 18 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1 dieser Verordnung unbemannte ballonartige Leuchtkörper aufsteigen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Stuttgart, den 24. Januar 2012 Gall 25

26 Luftballonaufstieg ANTRAG nach 16a LuftVO für einen MASSENAUFSTIEG von LUFTBALLONEN an: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Telefax: 0 69 / von: Name: Straße: Ort: Telefon: Telefax: Aufstiegsort: Straße: PLZ / Ort: Aufstiegszeitraum: Datum: Uhrzeit: : Uhr bis : Uhr Anzahl der Ballone: Ansprechpartner für Rückfragen: Telefon: Telefax: Die Standardauflagen ( keine Ballontrauben, kein brennbares Gas, keine harten Gegenstände an den Ballonen befestigen ) werden eingehalten. Datum Unterschrift Zuständige Niederlassung Bearbeitet von: Freigabe erteilt: : JA Datum: NEIN Zusätzliche Auflagen sind zu beachten: Die Flugsicherung informiert Für Massenaufstiege von Kinderballons ist nach 16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege in der unmittelbaren Umgebung ( Kontrollzone ) von - internationalen Verkehrsflughäfen ( wie z. B. Frankfurt ), - Regionalflughäfen ( wie z. B. Augsburg ), - militärischen Flugplätzen ( wie z. B. Nordholz ) von mehr als 500 Ballonen. Die erforderliche Freigabe für Ballonaufstiege erhalten Sie bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: Telefon: 0 69 / Telefax: 0 69 / ballon@dfs.de. Mit einem Vorlauf von mindestens 2 Wochen werden folgende Informationen benötigt: geplanter Zeitraum ( Beginn bzw. Ende ) und Datum des Aufstieges, Ort des Aufstiegs ( mit Postleitzahl und genauer Anschrift ), Anzahl der Ballone, Ansprechpartner für Rückfragen ( Telefon- und Telefaxnummer, - Adresse ). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Online - Antrages. Diesen finden Sie auf der Homepage der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH: unter der Rubrik Luftsport und Freizeit Massenaufstieg von Kinderluftballons!!!!! A C H T U N G!!!!! Die Freigabe für Ballonaufstiege wird grundsätzlich erteilt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt bzw. Auflagen eingehalten werden: es steigen weniger als 500 Ballone auf, der Aufstiegsort befindet sich außerhalb der bereits beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen, die Ballone werden nicht gebündelt ( so genannte Ballontrauben ), zum Befüllen der Ballone wird ein nicht brennbares Gas ( z. B. Helium ) benutzt, es werden keine harten Gegenstände ( Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter ) in oder an den Ballonen befestigt. Stand: August 2009 Seite 1 von 1 Bitte nicht beschriften! Diese Felder werden von der DFS ausgefüllt! 26

27 metallbeschichtete Ballons 27

28 Drohnen-Absturz 28

29 Drohnen-Verordnung Bundesverkehrsminister Dobrindt: Drohnen bieten ein großes Potenzial privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln auf Modellflugplätzen Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm Sie benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. für Steuerer, die ihr Flugobjekt - außerhalb von Modellfluggeländen - mehr als hundert Meter hoch fliegen lassen Das ist für Steuerer von Drohnen grundsätzlich verboten. Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Steuerer von Modellflugzeugen benötigen einen Kenntnisnachweis. Generell dürfen Drohnen und Modellflugzeuge nur in Sichtweite geflogen werden. Generell gilt Drohnen oder Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen. Verboten ist Jegliche Behinderung oder Gefährdung, der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Die neue Drohnen- Verordnung Ein Überblick über die wichtigsten Regeln für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt. Impressum Herausgeber Druck Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße Berlin Bildnachweis BMVI Stand März 2017 Modellflugplatz 29

30 30

31 31

32 32

33 Sicherer Bau - sicherer Betrieb 33

34 Wetterbeobachtung Wetter - App Kontakt Leitstellen, Wetterdienst Fachberater Notfall-Apps KatWarn, Nina in die Planung integrieren Social media 34

35 Rettungswege müssen auch bei Schlechtwetter funktionieren ebenso Infrastruktur im Gesamten Wege Parkplatzzufahrten 35

36 Vorbereitungen Ausweichflächen Wege festlegen Kriterien definieren Verantwortlichkeiten definieren (Fach-)Behörden beteiligen Social media einrichten und bedienen Durchsagen Megafone Personaleinweisung Gäste integrieren 36

37 Eventmanagement 37

38 public viewing Besuchersteuerung 38

39 Sommer Nach Angaben des örtlichen Sicherheitsdienstes 39

40 Winter offenes Feuer Kleidung Kinder Flächen und Wege gestreut? 40

41 Sicherheitskonzepte nur bei Großveranstaltungen? 41

42 Konzeptionelles Handeln auch bei Kleinveranstaltungen Traditionsveranstaltungen Raumplanung,Raumordnung Fluchtwege Sicherer Veranstaltungsbau, Brandlasten, Flüssiggas Gastronomie, HACCP Sanitäts-/Rettungsdienst Brandschutz Pyrotechnik Laser Nebel Schaum Fliegende Objekte, Ballonstart, Drohnen Verantwortlichkeiten Witterung Räumungskonzept Sicherheitskonzept 42

43 Fragen?

Die neue Drohnen- Verordnung

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