Ergänzende Bestimmungen
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- Alfred Sommer
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1 Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 Ausgabe 2011) Ausgabe vom 01. Oktober 2016 Inhalt Allgemeines Zu Ziffer 1: Zu Ziffer 2: Zu Ziffer 4: Zu Ziffer 5.1: Zu Ziffer 5.2: Zu Ziffer 5.3: Zu Ziffer 5.6: Zu Ziffer 6: Zu Ziffer 6.1: Zu Ziffer 6.2.1: Zu Ziffer 6.2.4: Zu Ziffer 7: Zu Ziffer 9: Zu Ziffer : Zu Ziffer : Zu Ziffer : Zu Ziffer 11: Zu Ziffer 12: Zu Ziffer 13: Zu A 4: Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Plombenverschlüsse Art der Versorgung Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Anbringen des Hausanschlusskastens Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Kurzschlussfestigkeit Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4101: ) Steuerung und Datenübertragung Elektrowärmegeräte Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen Schutzmaßnahmen Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Anhang A 4: Elektrische und mechanische Grenzwerte der technischen Anschlussbedingungen 1
2 Allgemeines Diese ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) vervollständigen bzw. präzisieren die in den TAB 2007 genannten Festlegungen zum Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz der SWK. Sofern hierin keine abweichende Regelung getroffen wird, gelten die entsprechenden Bestimmungen der TAB Diese ergänzenden Bestimmungen dienen der einheitlichen Ausführung der Elektroinstallation im Bereich des Versorgungsgebietes der SWK. Ergänzend hierzu sind die gesetzlichen Bestimmungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die nachfolgend ausgeführten Ergänzungen beziehen sich auf die Nummerierung der TAB 2007, Sonderausgabe Baden-Württemberg, herausgegeben vom VWEW Energieverlag GmbH. Der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) bzw. das Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist in den vorliegenden ergänzenden Bestimmungen immer die Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK). Zu Ziffer 1: Geltungsbereich (5) Die Ergänzenden Bestimmungen der SWK zu der TAB 2007 für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH in der vorliegenden Form wird ab 01. November 2015 wirksam. Diese Ausgabe der ergänzenden Bestimmungen der SWK zu den TAB ersetzt alle vorherigen Ausgaben. Zu Ziffer 2: Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Ergänzend zu Ziffer 2, Absatz (3) der TAB 2007 bedarf der Anschluss von Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12kW der vorherigen Beurteilung und Zustimmung der SWK, unter Beachtung von Anhang A4. Zu Ziffer 4: Plombenverschlüsse Außer im Gefahrenfall dürfen Plombenverschlüsse nur mit Zustimmung der SWK geöffnet werden. Betriebe des Elektrotechniker-Handwerks, die in das Bundesinstallateurverzeichnis eingetragen sind, dürfen Plomben für Arbeiten, die dies erfordern, ohne der vorherigen Zustimmung der SWK entfernen. Nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten sind die SWK umgehend schriftlich über den VDEW-Vordruck zu informieren. Die SWK behält sich vor, einzelnen Betrieben bei Zuwiderhandlung diese allgemeine Zustimmung zu entziehen. Art und Durchführung der Arbeiten sind der Fertigmeldung mit beizufügen. Die SWK behält sich vor, bei nicht Beachtung der ergänzenden Bestimmungen, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Zu Ziffer 5.1: Art der Versorgung Ergänzend zu Ziffer 5.1 wird folgender Absatz eingefügt: (5) Im Stadtgebiet von Konstanz sind entgegen der üblichen Praxis im Hausanschlusskasten die Außenleiter von Seiten der SWK wie folgt definiert: L1 =^ Braun L2 =^ Grau L3 =^ Schwarz In den Konstanzer Vororten Wallhausen, Dingelsdorf, Dettingen, Oberdorf und Litzelstetten gilt die übliche Praxis: L1 =^ Schwarz L2 =^ Braun L3 =^ Grau Das Rechtsdrehfeld der Kundenanlage ist vom ausführenden Elektroinstallateur zu prüfen Zu Ziffer 5.2: Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Ergänzend zu Absatz (2) wird von der SWK festgelegt, dass Gebäude bis 3 Wohneinheiten über einen Unterputz Außenwand-HA-Kasten versorgt werden. Alternative Ausführungen sind frühzeitig (möglichst in der Planungsphase) mit den SWK abzusprechen. Alternativ hierzu können auch Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen gemäß den Anforderungen der SWK aufgestellt werden. Die jeweiligen Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen stehen im Eigentum des Anschlussnehmers und die entstehenden Kosten sind von ihm zu tragen. 2
3 Der Bezug einer entsprechenden Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäule ist für zugelassene Elektroinstallationsbetriebe auch über die SWK möglich. Um Rückwirkungen vom Kundennetz auf das Versorgungsnetz zu vermeiden, wird in der Regel nur ein Hausanschluss pro Grundstück hergestellt. Der Netzbetreiber behält sich vor, bei mehreren Hausanschlüssen pro Grundstück eine Änderung zum Zwecke der Zusammenlegung der einzelnen Anschlüsse anzustreben, um eine Gefahr der Verknüpfung zur vermeiden. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude zu versorgen, wird die Leistung möglichst im Lastschwerpunkt bereitgestellt. Ausführung und Arten der in unserem Versorgungsgebiet zur Installation kommenden Netzanschlüsse sind vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Zu Ziffer 5.3: Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Der Anschluss im Freien (z.b. Zähleranschlusssäulen, Anschlussschränke Ladestationen für Elektrofahrzeuge) erfolgt unter Berücksichtigung der VDE AR-N Hierbei gilt insbesondere zu beachten: Doppelschließung (Kunden- und VNB Schließung) für DIN Normprofilhalbzylinder Keine Betriebsmittel unterhalb von 0,2 m über Erdgleiche Die maximale Wärmebelastung der Schaltgeräte-Kombination (z.b. durch Dauer-Betriebsströme beim Ladevorgang von Elektrofahrzeugen) darf nicht überschritten werden Versorgt eine Zähleranschlusssäule ein Gebäude, so ist ein Leerrohr 32 mm von der Zähleranschlusssäule in das Gebäude vorzusehen. Dieses dient dem späteren Nachrüsten von Kommunikationsleitungen zur Übertragung von Zählerwerten und Tarifwerten oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home) Zu Ziffer 5.6: Anbringen des Hausanschlusskastens Ziffer 5.6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: (1) Hausanschlusskasten und Hauptverteilung werden jederzeit frei zugänglich und sicher (z.b. dem Personal ist ein aufrechtes Bedienen zu ermöglichen) bedienbar angeordnet. Sie können in Abstimmung mit den SWK kombiniert werden. Der jederzeit freie Zugang zum Hausanschluss ist gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten (z.b. Abschrankungen). (2) Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens werden folgende Maße zugrunde gelegt: Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1,80 m Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1,20 m Abstand des Hausanschlusskastens zu seitlichen Wänden: 0,30 m Tiefe der freien Arbeits- und Bedienfläche vor dem Hausanschlusskasten: 1,20 m Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. Zu Ziffer 6: Hauptstromversorgung Ungezählte Hauptleitungen sind so kurz wie möglich zu halten. Müssen Hauptleitungen zu bestehenden dezentral angeordneten Zählerplätzen erneuert werden, so ist die Zähleranlage von einer dezentralen Anordnung in eine zentrale Anordnung zu ändern. Die Aufputzverlegung von Hauptleitungen in Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern darf aufgrund von baurechtlichen Vorschriften nur nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt und des Versorgungsunternehmens durchgeführt werden 1. Zu Ziffer 6.1 Aufbau und Betrieb Ergänzend zu Absatz (10) wird von der SWK festgelegt, dass bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf Basis eines TN-Systems: (1) Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden von der Einspeisung an als TN-S-System errichtet werden. (2) Bestandsanlagen bei Erneuerung von der Einspeisung an als TN-S-System errichtet werden. Zu Ziffer 6.2.1: Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Die Hausanschlusssicherung wird mit 50 A dimensioniert. Dies entspricht einer Freileistung von 30 KW ( 11 Niederspannungsanschlussverordnung). 1 Siehe Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO); Durchführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO); Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) 3
4 Zu Ziffer 6.2.4: Kurzschlussfestigkeit (2) Die bei Direktmessung der Zähl- und Messeinrichtung vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung darf einen Nennstrom von maximal 100A haben. Sie muss mindestens die gleichen strombegrenzenden Eigenschaften aufweisen wie eine Schmelzsicherung mit einem Nennstrom von 100A der Betriebsklasse gl/gg Zu Ziffer 7: Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Ab gilt die neue VDE-AR-N 4101:2015 Ergänzend zu Ziffer 7 werden nach VDE-AR-N 4101: folgende Absätze eingefügt: Zu 4.1 Allgemeines: (1) Zusätzliche Zählerplätze bzw. Wandleranlagen können erforderlich werden, wenn ein Kunde: a. mehrere voneinander getrennte Anlagenteile betreibt, z.b. Haushalt und Gewerbe b. ein Sonderabkommen für bestimmte Betriebsmittel anstrebt, z.b. für Wärmespeicheranlagen (WSA) oder Wärmepumpen (WP), c. mit einer Eigenerzeugungsanlage in das öffentliche Netz einspeisen möchte. Bei Änderungen der Zähleranlage sind die Zählerplätze ohne Trennvorrichtung vor dem Zähler z.b.: Frühere NZ-Tafel entsprechend (zwingend) aufzurüsten bzw. gegen einen den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zählerplatz zu ersetzen. Des Weiteren sind die aktuellen Regeln, Normen und Vorschriften wie z.b. die Leitungs- und Anlagenrichtlinien (LAR) und die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBBW) zu berücksichtigen. Die Verwendung von Zähleranschlusssäulen nach Vorgabe der SWK ist möglich. Sie können nur von zugelassenen Elektroinstallationsbetrieben über die SWK bezogen werden. Ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter ist zu montieren. Zu 4.2 Ausführung der Zählerplätze: Die Ausführung der Zählerplätze nach TAB bzw. VDE-AR-N 4101: werden wie nachfolgend ergänzt. (6) Der Errichter kennzeichnet die Zählerfelder, Wandleranlagen, Trennstellen der Kundenanlagen und Stromkreisverteiler derart, dass deren Zuordnung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig (z.b. durch Zuordnungsplan, Nummerierung usw.) und dauerhaft (z.b. gravierte Schilder usw.) ersichtlich ist. Im Zweifelsfall behält sich die SWK vor, die Ausführungsform der Kennzeichnung fest vorzugeben. (12) Im Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH sind Zählerplätze ohne Drei-Punkt-Befestigung nur nach Rücksprache und Zustimmung des Netzbetreibers zugelassen. Zu 4.5 Trennvorrichtung für die Kundenanlage: Absatz (2) wird wie folgt ergänzt: Die Nennstromstärke der SH-Schalter ist dem zu erwartenden Leistungsbedarf (entsprechend der im Anmeldeverfahren bestätigten gleichzeitig benötigten Gesamtleistung) des Kunden anzupassen. Bei der Auswahl des SH-Schalters ist der Bemessungsstrom der Anlage bzw. der verlegte Leitungsquerschnitt der Steigleitung zu berücksichtigen. Bei erhöhtem Leistungsbedarf können SH-Schalter bis max. 100A Nennstrom eingesetzt werden. Die SWK fordert einen SH-Schalter mit 35 A Nennstrom um die Selektivität zum Hausanschluss zu sichern. Zu Ziffer 9: Steuerung und Datenübertragung Die Vorschriften für Steuerung und Datenübertragung werden um folgende Punkte ergänzt: (3) Die Steuersicherung des Tarifschaltgerätes bei Zähleranlagen mit Schwachlastregelung ist unter der Abdeckung (des unteren Anschlussraumes) mit Absenkbügel anzubringen. Die Steuersicherung muss durch die Abdeckung vollständig (auch die Schraubkappe) abgedeckt werden. (4) Für das Steuergerät ist die Phase L1 zu verwenden und muss mit einem 6 A Neozetelement abgesichert werden. (5) Für die Fernübertragung der Verbrauchsdaten (nur bei Sondervertragskunden) ist mit Abstimmung der SWK eine TAE-Steckdose mit Anschluss an eine Nebenstelle der Telefonanlage vorzusehen. Zu Ziffer : Elektrowärmegeräte Als Durchlauferhitzer dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die in der Liste der vom VDN beim VDEW zugelassenen elektronischen Durchflusserwärmer geführt werden. Ziffer 2 ist ergänzend zu beachten. Zu Ziffer : Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Der Kunde ist verpflichtet, den Betrieb seiner elektrischen Anlagen so zu führen, dass dadurch keine nachteiligen Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz und die Stromabgabe an Dritte eintreten können. Dazu gehört u.a. auch die Einhaltung eines Grundschwingungs-Leistungsfaktors (cos j1) von mindestens 0,9. 4
5 Sofern der vorgenannte Wert nicht eingehalten werden kann, hat der Kunde auf seine Kosten dafür eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation zu errichten. Kundeneigene Kompensationsanlagen sind unter Berücksichtigung der Spannungs- und Belastungsverhältnisse des SWK-Netzes zu betreiben. Die Tonfrequenz-Rundsteueranlage der SWK darf durch den Betrieb von Kompensationsanlagen oder auch anderer kapazitiver Widerstände nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen der SWK hat der Kunde daher auf seine Kosten geeignete Tonfrequenzsperren einzubauen, die den störenden Einfluss der Kondensatoren (oder auch anderer kapazitiver Widerstände) ausschalten. Die Art und die Größe der Sperren und ihr Einbau sind mit den SWK abzustimmen. Einrichtungen zur Blindleistungskompensation werden entweder zusammen mit den entsprechenden Verbrauchsgeräten zu- bzw. abgeschaltet oder über Regeleinrichtungen betrieben. Der Betreiber stimmt Notwendigkeit und Art der Verdrosselung mit den SWK ab. Zu Ziffer : Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (4) Die Tonfrequenz Rundsteueranlage der Stadtwerke Konstanz GmbH wird mit einer Frequenz von 724 Hz betrieben. Zu Ziffer 11: Vorübergehend angeschlossene Anlagen (1) Bei vorübergehend angeschlossenen elektrischen Anlagen, wie z.b. Baustellen, Schaustellerbetrieben oder Festbeleuchtungen, sollen für den Anschluss geeignete Räume oder ortsfeste Schalt- und Steuerschränke 2 vorgesehen werden. (2) Es dürfen auch fest verankerte Anschlussschränke bzw. Anschlussverteilerschränke nach DIN VDE verwendet werden. (3) Die kundeneigene Anschlussleitung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30m, sein. Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. (4) Vorübergehend angeschlossene Anlagen werden im Regelfall an einen Elektroanschlussschrank der SWK angeschlossen. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. (5) Bei Beendigung des Baustrombedarfes hat die beauftragte Elektrofachkraft den Behelfsanschluss abzuklemmen, und einen Abmeldeauftrag mit Nummer des Behelfsanschlusses an das Betriebsbüro Strom der SWK zu schicken. (6) Verwendete kundeneigene Anschlussleitungen müssen für den Bemessungsstrom der vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtung ausgelegt sein. Des Weiteren hat die Anschlussleitung bei Verwendung mit Drehstrom und einer Steckvorrichtung, einen separaten Schutz- und Neutralleiter zu enthalten (TN-S System). Zu Ziffer 12: Schutzmaßnahmen Bei Neubauten muss ein Fundamenterder nach DIN vorhanden sein. Bei Bestandsgebäuden muss dieser ggf. durch Stab- oder Tiefenerder nachgerüstet werden. Zu Ziffer 13: Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb (1) Allgemein Folgende Anlagen sind nach den dafür herausgegebenen Richtlinien der VDEW zu errichten bzw. zu betreiben. Abweichende Ausführungs-/Betriebsformen sind mit den SWK abzustimmen. Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der SWK 3 Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der öffentlichen Versorgung 4 (2) Photovoltaikanlagen (PV) Alle technischen Daten einer PV-Anlage und auch die Anzahl der verwendeten PV Module sind den SWK mitzuteilen. Name, Anschrift und Unterschrift des Anlagenbetreibers und des Grundstückeigentümers sind auf dem Antragsformular zwingend anzugeben. Bei PV Anlagen im Parallelbetrieb sind Zähleranlage und Art der Messung mit den SWK abzusprechen. 2 Siehe Richtlinie für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke an das Niederspannungsnetz des EVU, herausgegeben von der VDEW 3 Siehe Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, herausgegeben von der VDEW. 4 Siehe Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, herausgegeben von der VDEW. 5
6 Die Verdrahtung der PV Anlage erfolgt im ungezählten Bereich in braun, im gezählten Bereich in schwarz. Die Trennstelle vor dem Rücklieferungszähler (aus Sicht des Energieflusses) wird ausschließlich durch Neozed-Sicherungen realisiert. LS-Schalter dürfen nur nach Rücksprache mit den SWK eingebaut werden. Die Trennstelle vor dem öffentlichen Versorgungsnetz ist als SH Schalter auszuführen. Bei PV Anlagen von Mittelspannungs- und Niederspannungskunden > 30 KW Leistung muss die Anlage vorab, jedoch spätestens nach der Planungsphase, von der SWK genehmigt werden. Zu Anhang A 4: Elektrische und mechanische Grenzwerte der technischen Anschlussbedingungen Gemäß den Vorgaben der TAB 2007 und den ergänzenden Bestimmungen der SWK sind folgende Werte einzuhalten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung 2 (3) Einzelgeräte 4,6 kw zustimmungspflichtig 5.6 (2) Mindestabstände um Hausanschlusskasten 0,3 m seitlich (HAK) 5.6 (2) Minimale Höhe HAK 1,2 m Unterkante HAK 5.6 (2) Maximale Höhe HAK 1,8 m Oberkante HAK 5.6 (2) Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche 1,2 m vor HAK (1) Kurzschlussfestigkeit 25 ka Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle der SWK bis zur letzten Überstrom- Schutzeinrichtung vor der Messeinrichtung (1) Kurzschlussfestigkeit 10 ka Betriebsmittel zwischen SH-Schalter vor der Zähleinrichtung und Stromkreisverteiler (2) Vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung 100 A maximaler Nennstrom bei Direktmessung Spannungsfall 0,5% bis 100 kva Spannungsfall 1,0% über 100 bis 250 kva Spannungsfall 1,25% über 250 bis 400 kva Spannungsfall 1,5% über 400 kva 6.3 (2) Hauptleitungsabzweige 0.3 m 1,5 m Abstand Fußboden bis Unterkante Abzweigstelle 6.3 (3) Dimension Hauptleitungsabzweige 63 A Nennstrom der Drehstromleitung 7.1 (4) Betriebsstrom < 100 A direkte Messung 7.1 (4) Betriebsstrom > 100 A Wandlermessung 7.3 (4) Höhe der Zähl-, Mess- u. Steuereinrichtung 0,8 bis 1,8 m Abstand Fußboden bis Mitte Zähler 7.3 (4) Bedienungs- und Arbeitsfläche vor 1,20 m Tiefe der Fläche Zähler 7.4 (3) Trennvorrichtung vor dem Zähler für die Kundenanlage - Wohnungen 35 A Nennstrom des SH-Schalters entsprechend der Anlage 7.5 (1) Besondere Anforderungen an Zähl-, Mess- u. Steuereinrichtung Betriebsstrom > 60 A Abstimmung mit SWK 8 (2) Stromkreisverteiler 6 ka Bemessungsschaltvermögen für Leitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641 Energiebegrenzungsklasse (1) Entladungslampen 250W max. Gesamtleistung je Außenleiter, unkompensiert (1) Entladungslampen 250W < P < Kompensation 0,9 kap. < cos ᵠ1 > 0,8 ind. 5kVA (2) Entladungslampen 5kVA Duo-Schaltung, Schaltung in Gruppen kap. u. ind., EVG, gegen Rundsteuersignale gesperrte oder verdrosselte Kompensationsanlage, ansonsten Rückfrage bei SWK 6
7 Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (2) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (3) Motoren, störende Netzrückwirkungen 1,7 kva 5,2 kva 5,2 kva 60 A strom 5,2 kva 60 A strom 30 A strom S Wechselstrommotoren S Drehstrommotoren S größere Motoren S größere Motoren Vereinbarung mit SWK, wenn nicht Untersuchung nach 10.1 (3) Vereinbarung mit SWK Elektrowärmegeräte > 4,6 kw als Drehstromkreis auslegen (1) Geräte zur Heizung und Klimatisierung, > 4,6 kw als Drehstromkreis auslegen einschl. Wärmepumpen (1) Schweißgeräte > 2 kva ggf. Abstimmung mit SWK erforderlich (2) Schweißgeräte cos ᵠ1 0,7 ind. cos ᵠ1 ist der cos ᵠ der 50-Hz-Grundschwingung (1) Röntgengeräte, Tomographen u. ä., einphasig (1) Röntgengeräte, Tomographen u. ä., dreiphasig (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Glühlampen (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Entladungslampen und Motoren (4) Unsymmetrische Gleichrichtung für Wärmegeräte (4) Symmetrische Anschnittsteuerung für Wärmegeräte (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte, einphasige Trommelheizung (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte, dreiphasige Trommelheizung Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen > 1,7 kva Kurzschlussleistung 50fache der Geräte- Nennleistung, sonst Abstimmung mit SWK erforderlich > 5 kva Kurzschlussleistung 50fache der Geräte- Nennleistung, sonst Abstimmung mit SWK erforderlich 1,7 kw max. Anschlussleistung je Außenleiter 3,4 kva max. Anschlussleistung je Außenleiter 100 W max. Anschlussleistung je Außenleiter 200 W max. Anschlussleistung je Außenleiter > 4 kva Abstimmung mit SWK erforderlich > 7 kva Abstimmung mit SWK erforderlich 0,9 Grundschwingungs-Leistungsfaktor (cos ᵠ1) (4) Tonfrequenz - Rundsteueranlage 724 Hz Frequenz der Ansteuerung 11 (3) Vorübergehend angeschlossene 30 m Länge der kundeneigenen Anschlussleitung Anlagen nach dem EAS der SWK Herausgegeben von der Stadtwerke Konstanz GmbH Copyright Stadtwerke Konstanz GmbH 7
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