Ergänzende Bestimmungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergänzende Bestimmungen"

Transkript

1 Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007 Ausgabe 2011) Ausgabe vom 01. Oktober 2016 Inhalt Allgemeines Zu Ziffer 1: Zu Ziffer 2: Zu Ziffer 4: Zu Ziffer 5.1: Zu Ziffer 5.2: Zu Ziffer 5.3: Zu Ziffer 5.6: Zu Ziffer 6: Zu Ziffer 6.1: Zu Ziffer 6.2.1: Zu Ziffer 6.2.4: Zu Ziffer 7: Zu Ziffer 9: Zu Ziffer : Zu Ziffer : Zu Ziffer : Zu Ziffer 11: Zu Ziffer 12: Zu Ziffer 13: Zu A 4: Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Plombenverschlüsse Art der Versorgung Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Anbringen des Hausanschlusskastens Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Kurzschlussfestigkeit Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4101: ) Steuerung und Datenübertragung Elektrowärmegeräte Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen Schutzmaßnahmen Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Anhang A 4: Elektrische und mechanische Grenzwerte der technischen Anschlussbedingungen 1

2 Allgemeines Diese ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) vervollständigen bzw. präzisieren die in den TAB 2007 genannten Festlegungen zum Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz der SWK. Sofern hierin keine abweichende Regelung getroffen wird, gelten die entsprechenden Bestimmungen der TAB Diese ergänzenden Bestimmungen dienen der einheitlichen Ausführung der Elektroinstallation im Bereich des Versorgungsgebietes der SWK. Ergänzend hierzu sind die gesetzlichen Bestimmungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die nachfolgend ausgeführten Ergänzungen beziehen sich auf die Nummerierung der TAB 2007, Sonderausgabe Baden-Württemberg, herausgegeben vom VWEW Energieverlag GmbH. Der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) bzw. das Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist in den vorliegenden ergänzenden Bestimmungen immer die Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK). Zu Ziffer 1: Geltungsbereich (5) Die Ergänzenden Bestimmungen der SWK zu der TAB 2007 für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH in der vorliegenden Form wird ab 01. November 2015 wirksam. Diese Ausgabe der ergänzenden Bestimmungen der SWK zu den TAB ersetzt alle vorherigen Ausgaben. Zu Ziffer 2: Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Ergänzend zu Ziffer 2, Absatz (3) der TAB 2007 bedarf der Anschluss von Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12kW der vorherigen Beurteilung und Zustimmung der SWK, unter Beachtung von Anhang A4. Zu Ziffer 4: Plombenverschlüsse Außer im Gefahrenfall dürfen Plombenverschlüsse nur mit Zustimmung der SWK geöffnet werden. Betriebe des Elektrotechniker-Handwerks, die in das Bundesinstallateurverzeichnis eingetragen sind, dürfen Plomben für Arbeiten, die dies erfordern, ohne der vorherigen Zustimmung der SWK entfernen. Nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten sind die SWK umgehend schriftlich über den VDEW-Vordruck zu informieren. Die SWK behält sich vor, einzelnen Betrieben bei Zuwiderhandlung diese allgemeine Zustimmung zu entziehen. Art und Durchführung der Arbeiten sind der Fertigmeldung mit beizufügen. Die SWK behält sich vor, bei nicht Beachtung der ergänzenden Bestimmungen, die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen. Zu Ziffer 5.1: Art der Versorgung Ergänzend zu Ziffer 5.1 wird folgender Absatz eingefügt: (5) Im Stadtgebiet von Konstanz sind entgegen der üblichen Praxis im Hausanschlusskasten die Außenleiter von Seiten der SWK wie folgt definiert: L1 =^ Braun L2 =^ Grau L3 =^ Schwarz In den Konstanzer Vororten Wallhausen, Dingelsdorf, Dettingen, Oberdorf und Litzelstetten gilt die übliche Praxis: L1 =^ Schwarz L2 =^ Braun L3 =^ Grau Das Rechtsdrehfeld der Kundenanlage ist vom ausführenden Elektroinstallateur zu prüfen Zu Ziffer 5.2: Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Ergänzend zu Absatz (2) wird von der SWK festgelegt, dass Gebäude bis 3 Wohneinheiten über einen Unterputz Außenwand-HA-Kasten versorgt werden. Alternative Ausführungen sind frühzeitig (möglichst in der Planungsphase) mit den SWK abzusprechen. Alternativ hierzu können auch Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen gemäß den Anforderungen der SWK aufgestellt werden. Die jeweiligen Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen stehen im Eigentum des Anschlussnehmers und die entstehenden Kosten sind von ihm zu tragen. 2

3 Der Bezug einer entsprechenden Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäule ist für zugelassene Elektroinstallationsbetriebe auch über die SWK möglich. Um Rückwirkungen vom Kundennetz auf das Versorgungsnetz zu vermeiden, wird in der Regel nur ein Hausanschluss pro Grundstück hergestellt. Der Netzbetreiber behält sich vor, bei mehreren Hausanschlüssen pro Grundstück eine Änderung zum Zwecke der Zusammenlegung der einzelnen Anschlüsse anzustreben, um eine Gefahr der Verknüpfung zur vermeiden. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude zu versorgen, wird die Leistung möglichst im Lastschwerpunkt bereitgestellt. Ausführung und Arten der in unserem Versorgungsgebiet zur Installation kommenden Netzanschlüsse sind vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Zu Ziffer 5.3: Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Der Anschluss im Freien (z.b. Zähleranschlusssäulen, Anschlussschränke Ladestationen für Elektrofahrzeuge) erfolgt unter Berücksichtigung der VDE AR-N Hierbei gilt insbesondere zu beachten: Doppelschließung (Kunden- und VNB Schließung) für DIN Normprofilhalbzylinder Keine Betriebsmittel unterhalb von 0,2 m über Erdgleiche Die maximale Wärmebelastung der Schaltgeräte-Kombination (z.b. durch Dauer-Betriebsströme beim Ladevorgang von Elektrofahrzeugen) darf nicht überschritten werden Versorgt eine Zähleranschlusssäule ein Gebäude, so ist ein Leerrohr 32 mm von der Zähleranschlusssäule in das Gebäude vorzusehen. Dieses dient dem späteren Nachrüsten von Kommunikationsleitungen zur Übertragung von Zählerwerten und Tarifwerten oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home) Zu Ziffer 5.6: Anbringen des Hausanschlusskastens Ziffer 5.6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: (1) Hausanschlusskasten und Hauptverteilung werden jederzeit frei zugänglich und sicher (z.b. dem Personal ist ein aufrechtes Bedienen zu ermöglichen) bedienbar angeordnet. Sie können in Abstimmung mit den SWK kombiniert werden. Der jederzeit freie Zugang zum Hausanschluss ist gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten (z.b. Abschrankungen). (2) Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens werden folgende Maße zugrunde gelegt: Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1,80 m Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: 1,20 m Abstand des Hausanschlusskastens zu seitlichen Wänden: 0,30 m Tiefe der freien Arbeits- und Bedienfläche vor dem Hausanschlusskasten: 1,20 m Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. Zu Ziffer 6: Hauptstromversorgung Ungezählte Hauptleitungen sind so kurz wie möglich zu halten. Müssen Hauptleitungen zu bestehenden dezentral angeordneten Zählerplätzen erneuert werden, so ist die Zähleranlage von einer dezentralen Anordnung in eine zentrale Anordnung zu ändern. Die Aufputzverlegung von Hauptleitungen in Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern darf aufgrund von baurechtlichen Vorschriften nur nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt und des Versorgungsunternehmens durchgeführt werden 1. Zu Ziffer 6.1 Aufbau und Betrieb Ergänzend zu Absatz (10) wird von der SWK festgelegt, dass bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf Basis eines TN-Systems: (1) Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden von der Einspeisung an als TN-S-System errichtet werden. (2) Bestandsanlagen bei Erneuerung von der Einspeisung an als TN-S-System errichtet werden. Zu Ziffer 6.2.1: Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Die Hausanschlusssicherung wird mit 50 A dimensioniert. Dies entspricht einer Freileistung von 30 KW ( 11 Niederspannungsanschlussverordnung). 1 Siehe Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO); Durchführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO); Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) 3

4 Zu Ziffer 6.2.4: Kurzschlussfestigkeit (2) Die bei Direktmessung der Zähl- und Messeinrichtung vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung darf einen Nennstrom von maximal 100A haben. Sie muss mindestens die gleichen strombegrenzenden Eigenschaften aufweisen wie eine Schmelzsicherung mit einem Nennstrom von 100A der Betriebsklasse gl/gg Zu Ziffer 7: Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Ab gilt die neue VDE-AR-N 4101:2015 Ergänzend zu Ziffer 7 werden nach VDE-AR-N 4101: folgende Absätze eingefügt: Zu 4.1 Allgemeines: (1) Zusätzliche Zählerplätze bzw. Wandleranlagen können erforderlich werden, wenn ein Kunde: a. mehrere voneinander getrennte Anlagenteile betreibt, z.b. Haushalt und Gewerbe b. ein Sonderabkommen für bestimmte Betriebsmittel anstrebt, z.b. für Wärmespeicheranlagen (WSA) oder Wärmepumpen (WP), c. mit einer Eigenerzeugungsanlage in das öffentliche Netz einspeisen möchte. Bei Änderungen der Zähleranlage sind die Zählerplätze ohne Trennvorrichtung vor dem Zähler z.b.: Frühere NZ-Tafel entsprechend (zwingend) aufzurüsten bzw. gegen einen den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zählerplatz zu ersetzen. Des Weiteren sind die aktuellen Regeln, Normen und Vorschriften wie z.b. die Leitungs- und Anlagenrichtlinien (LAR) und die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBBW) zu berücksichtigen. Die Verwendung von Zähleranschlusssäulen nach Vorgabe der SWK ist möglich. Sie können nur von zugelassenen Elektroinstallationsbetrieben über die SWK bezogen werden. Ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter ist zu montieren. Zu 4.2 Ausführung der Zählerplätze: Die Ausführung der Zählerplätze nach TAB bzw. VDE-AR-N 4101: werden wie nachfolgend ergänzt. (6) Der Errichter kennzeichnet die Zählerfelder, Wandleranlagen, Trennstellen der Kundenanlagen und Stromkreisverteiler derart, dass deren Zuordnung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig (z.b. durch Zuordnungsplan, Nummerierung usw.) und dauerhaft (z.b. gravierte Schilder usw.) ersichtlich ist. Im Zweifelsfall behält sich die SWK vor, die Ausführungsform der Kennzeichnung fest vorzugeben. (12) Im Netzgebiet der Stadtwerke Konstanz GmbH sind Zählerplätze ohne Drei-Punkt-Befestigung nur nach Rücksprache und Zustimmung des Netzbetreibers zugelassen. Zu 4.5 Trennvorrichtung für die Kundenanlage: Absatz (2) wird wie folgt ergänzt: Die Nennstromstärke der SH-Schalter ist dem zu erwartenden Leistungsbedarf (entsprechend der im Anmeldeverfahren bestätigten gleichzeitig benötigten Gesamtleistung) des Kunden anzupassen. Bei der Auswahl des SH-Schalters ist der Bemessungsstrom der Anlage bzw. der verlegte Leitungsquerschnitt der Steigleitung zu berücksichtigen. Bei erhöhtem Leistungsbedarf können SH-Schalter bis max. 100A Nennstrom eingesetzt werden. Die SWK fordert einen SH-Schalter mit 35 A Nennstrom um die Selektivität zum Hausanschluss zu sichern. Zu Ziffer 9: Steuerung und Datenübertragung Die Vorschriften für Steuerung und Datenübertragung werden um folgende Punkte ergänzt: (3) Die Steuersicherung des Tarifschaltgerätes bei Zähleranlagen mit Schwachlastregelung ist unter der Abdeckung (des unteren Anschlussraumes) mit Absenkbügel anzubringen. Die Steuersicherung muss durch die Abdeckung vollständig (auch die Schraubkappe) abgedeckt werden. (4) Für das Steuergerät ist die Phase L1 zu verwenden und muss mit einem 6 A Neozetelement abgesichert werden. (5) Für die Fernübertragung der Verbrauchsdaten (nur bei Sondervertragskunden) ist mit Abstimmung der SWK eine TAE-Steckdose mit Anschluss an eine Nebenstelle der Telefonanlage vorzusehen. Zu Ziffer : Elektrowärmegeräte Als Durchlauferhitzer dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die in der Liste der vom VDN beim VDEW zugelassenen elektronischen Durchflusserwärmer geführt werden. Ziffer 2 ist ergänzend zu beachten. Zu Ziffer : Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Der Kunde ist verpflichtet, den Betrieb seiner elektrischen Anlagen so zu führen, dass dadurch keine nachteiligen Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz und die Stromabgabe an Dritte eintreten können. Dazu gehört u.a. auch die Einhaltung eines Grundschwingungs-Leistungsfaktors (cos j1) von mindestens 0,9. 4

5 Sofern der vorgenannte Wert nicht eingehalten werden kann, hat der Kunde auf seine Kosten dafür eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation zu errichten. Kundeneigene Kompensationsanlagen sind unter Berücksichtigung der Spannungs- und Belastungsverhältnisse des SWK-Netzes zu betreiben. Die Tonfrequenz-Rundsteueranlage der SWK darf durch den Betrieb von Kompensationsanlagen oder auch anderer kapazitiver Widerstände nicht beeinträchtigt werden. Auf Verlangen der SWK hat der Kunde daher auf seine Kosten geeignete Tonfrequenzsperren einzubauen, die den störenden Einfluss der Kondensatoren (oder auch anderer kapazitiver Widerstände) ausschalten. Die Art und die Größe der Sperren und ihr Einbau sind mit den SWK abzustimmen. Einrichtungen zur Blindleistungskompensation werden entweder zusammen mit den entsprechenden Verbrauchsgeräten zu- bzw. abgeschaltet oder über Regeleinrichtungen betrieben. Der Betreiber stimmt Notwendigkeit und Art der Verdrosselung mit den SWK ab. Zu Ziffer : Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (4) Die Tonfrequenz Rundsteueranlage der Stadtwerke Konstanz GmbH wird mit einer Frequenz von 724 Hz betrieben. Zu Ziffer 11: Vorübergehend angeschlossene Anlagen (1) Bei vorübergehend angeschlossenen elektrischen Anlagen, wie z.b. Baustellen, Schaustellerbetrieben oder Festbeleuchtungen, sollen für den Anschluss geeignete Räume oder ortsfeste Schalt- und Steuerschränke 2 vorgesehen werden. (2) Es dürfen auch fest verankerte Anschlussschränke bzw. Anschlussverteilerschränke nach DIN VDE verwendet werden. (3) Die kundeneigene Anschlussleitung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 30m, sein. Sie darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. (4) Vorübergehend angeschlossene Anlagen werden im Regelfall an einen Elektroanschlussschrank der SWK angeschlossen. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. (5) Bei Beendigung des Baustrombedarfes hat die beauftragte Elektrofachkraft den Behelfsanschluss abzuklemmen, und einen Abmeldeauftrag mit Nummer des Behelfsanschlusses an das Betriebsbüro Strom der SWK zu schicken. (6) Verwendete kundeneigene Anschlussleitungen müssen für den Bemessungsstrom der vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtung ausgelegt sein. Des Weiteren hat die Anschlussleitung bei Verwendung mit Drehstrom und einer Steckvorrichtung, einen separaten Schutz- und Neutralleiter zu enthalten (TN-S System). Zu Ziffer 12: Schutzmaßnahmen Bei Neubauten muss ein Fundamenterder nach DIN vorhanden sein. Bei Bestandsgebäuden muss dieser ggf. durch Stab- oder Tiefenerder nachgerüstet werden. Zu Ziffer 13: Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb (1) Allgemein Folgende Anlagen sind nach den dafür herausgegebenen Richtlinien der VDEW zu errichten bzw. zu betreiben. Abweichende Ausführungs-/Betriebsformen sind mit den SWK abzustimmen. Eigenerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der SWK 3 Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der öffentlichen Versorgung 4 (2) Photovoltaikanlagen (PV) Alle technischen Daten einer PV-Anlage und auch die Anzahl der verwendeten PV Module sind den SWK mitzuteilen. Name, Anschrift und Unterschrift des Anlagenbetreibers und des Grundstückeigentümers sind auf dem Antragsformular zwingend anzugeben. Bei PV Anlagen im Parallelbetrieb sind Zähleranlage und Art der Messung mit den SWK abzusprechen. 2 Siehe Richtlinie für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke an das Niederspannungsnetz des EVU, herausgegeben von der VDEW 3 Siehe Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, herausgegeben von der VDEW. 4 Siehe Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, herausgegeben von der VDEW. 5

6 Die Verdrahtung der PV Anlage erfolgt im ungezählten Bereich in braun, im gezählten Bereich in schwarz. Die Trennstelle vor dem Rücklieferungszähler (aus Sicht des Energieflusses) wird ausschließlich durch Neozed-Sicherungen realisiert. LS-Schalter dürfen nur nach Rücksprache mit den SWK eingebaut werden. Die Trennstelle vor dem öffentlichen Versorgungsnetz ist als SH Schalter auszuführen. Bei PV Anlagen von Mittelspannungs- und Niederspannungskunden > 30 KW Leistung muss die Anlage vorab, jedoch spätestens nach der Planungsphase, von der SWK genehmigt werden. Zu Anhang A 4: Elektrische und mechanische Grenzwerte der technischen Anschlussbedingungen Gemäß den Vorgaben der TAB 2007 und den ergänzenden Bestimmungen der SWK sind folgende Werte einzuhalten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der SWK. Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung 2 (3) Einzelgeräte 4,6 kw zustimmungspflichtig 5.6 (2) Mindestabstände um Hausanschlusskasten 0,3 m seitlich (HAK) 5.6 (2) Minimale Höhe HAK 1,2 m Unterkante HAK 5.6 (2) Maximale Höhe HAK 1,8 m Oberkante HAK 5.6 (2) Tiefe der Bedienungs- und Arbeitsfläche 1,2 m vor HAK (1) Kurzschlussfestigkeit 25 ka Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle der SWK bis zur letzten Überstrom- Schutzeinrichtung vor der Messeinrichtung (1) Kurzschlussfestigkeit 10 ka Betriebsmittel zwischen SH-Schalter vor der Zähleinrichtung und Stromkreisverteiler (2) Vorgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung 100 A maximaler Nennstrom bei Direktmessung Spannungsfall 0,5% bis 100 kva Spannungsfall 1,0% über 100 bis 250 kva Spannungsfall 1,25% über 250 bis 400 kva Spannungsfall 1,5% über 400 kva 6.3 (2) Hauptleitungsabzweige 0.3 m 1,5 m Abstand Fußboden bis Unterkante Abzweigstelle 6.3 (3) Dimension Hauptleitungsabzweige 63 A Nennstrom der Drehstromleitung 7.1 (4) Betriebsstrom < 100 A direkte Messung 7.1 (4) Betriebsstrom > 100 A Wandlermessung 7.3 (4) Höhe der Zähl-, Mess- u. Steuereinrichtung 0,8 bis 1,8 m Abstand Fußboden bis Mitte Zähler 7.3 (4) Bedienungs- und Arbeitsfläche vor 1,20 m Tiefe der Fläche Zähler 7.4 (3) Trennvorrichtung vor dem Zähler für die Kundenanlage - Wohnungen 35 A Nennstrom des SH-Schalters entsprechend der Anlage 7.5 (1) Besondere Anforderungen an Zähl-, Mess- u. Steuereinrichtung Betriebsstrom > 60 A Abstimmung mit SWK 8 (2) Stromkreisverteiler 6 ka Bemessungsschaltvermögen für Leitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641 Energiebegrenzungsklasse (1) Entladungslampen 250W max. Gesamtleistung je Außenleiter, unkompensiert (1) Entladungslampen 250W < P < Kompensation 0,9 kap. < cos ᵠ1 > 0,8 ind. 5kVA (2) Entladungslampen 5kVA Duo-Schaltung, Schaltung in Gruppen kap. u. ind., EVG, gegen Rundsteuersignale gesperrte oder verdrosselte Kompensationsanlage, ansonsten Rückfrage bei SWK 6

7 Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (1) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (2) Motoren, keine störenden Spannungsänderungen (3) Motoren, störende Netzrückwirkungen 1,7 kva 5,2 kva 5,2 kva 60 A strom 5,2 kva 60 A strom 30 A strom S Wechselstrommotoren S Drehstrommotoren S größere Motoren S größere Motoren Vereinbarung mit SWK, wenn nicht Untersuchung nach 10.1 (3) Vereinbarung mit SWK Elektrowärmegeräte > 4,6 kw als Drehstromkreis auslegen (1) Geräte zur Heizung und Klimatisierung, > 4,6 kw als Drehstromkreis auslegen einschl. Wärmepumpen (1) Schweißgeräte > 2 kva ggf. Abstimmung mit SWK erforderlich (2) Schweißgeräte cos ᵠ1 0,7 ind. cos ᵠ1 ist der cos ᵠ der 50-Hz-Grundschwingung (1) Röntgengeräte, Tomographen u. ä., einphasig (1) Röntgengeräte, Tomographen u. ä., dreiphasig (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Glühlampen (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Entladungslampen und Motoren (4) Unsymmetrische Gleichrichtung für Wärmegeräte (4) Symmetrische Anschnittsteuerung für Wärmegeräte (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte, einphasige Trommelheizung (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte, dreiphasige Trommelheizung Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen > 1,7 kva Kurzschlussleistung 50fache der Geräte- Nennleistung, sonst Abstimmung mit SWK erforderlich > 5 kva Kurzschlussleistung 50fache der Geräte- Nennleistung, sonst Abstimmung mit SWK erforderlich 1,7 kw max. Anschlussleistung je Außenleiter 3,4 kva max. Anschlussleistung je Außenleiter 100 W max. Anschlussleistung je Außenleiter 200 W max. Anschlussleistung je Außenleiter > 4 kva Abstimmung mit SWK erforderlich > 7 kva Abstimmung mit SWK erforderlich 0,9 Grundschwingungs-Leistungsfaktor (cos ᵠ1) (4) Tonfrequenz - Rundsteueranlage 724 Hz Frequenz der Ansteuerung 11 (3) Vorübergehend angeschlossene 30 m Länge der kundeneigenen Anschlussleitung Anlagen nach dem EAS der SWK Herausgegeben von der Stadtwerke Konstanz GmbH Copyright Stadtwerke Konstanz GmbH 7

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Konstanz GmbH (SWK) zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Ausgabe vom 01. Mai 2010 1 Ergänzende Bestimmungen

Mehr

6 Hauptstromversorgung

6 Hauptstromversorgung 6 Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb Hauptstromversorgungssysteme umfassen alle Hauptleitungen und Betriebsmittel nach der Übergabestelle des VNB, die nicht gemessene elektrische Energie führen.

Mehr

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ergänzende Anschlussund Baubedingungen für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH -nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt- Stand 12/2016 Version_1.0 NB-EM/SZ Stadtwerke Ingolstadt Netze

Mehr

$% & & ''./0."1# /$" !"$# 4 "1 /$5"$ "!. 6'4!"$# " $"5 ' &2 $"$ 2: %$# %(#) $,24 ; %"! "15,

$% & & ''./0.1# /$ !$# 4 1 /$5$ !. 6'4!$#  $5 ' &2 $$ 2: %$# %(#) $,24 ; %! 15, ! " #! " #! "#$"$%&"$' % (#)*+,$ '$-#" $% & & ''./0."1# /$" 0 2 34!"$# 4 "1 /$5"$ "!. 6'4!"$# 7,#8*+,$!.6'$-)# " " $"5 ' %(#)4!"$#9" *+,$.)%'$-) &2 $"$ 2: %$# %(#) $,24 ; %"! "15,.0 &:!.6".)%$.)%1,$$ Technische

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2000 (Ausgabe 3.2001 mit Aktualisierungen 05.2006) Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.

Mehr

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze Ergänzende technische Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH (VNB) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz 1. Geltungsbereich

Mehr

TAB 2007 Mitteldeutschland

TAB 2007 Mitteldeutschland TAB 2007 Mitteldeutschland Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom November 2007 www.bdew.de TAB 2007 Mitteldeutschland Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

TAB mit Aktualisierungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

TAB mit Aktualisierungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand Juli 2007 mit Aktualisierungen 2011 Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie-

Mehr

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz Vorwort Technische.Anschlussbedingungen.im Niederspannungsnetz A.>. B.>. Technische.Anschlussbedingungen.TAB.2007.für den.anschluss.an.das.niederspannungsnetz;

Mehr

Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH

Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH (Veröffentlichungspflicht gemäß 4 Abs.3 NAV) Kontakt: Stadtwerke Langen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 5 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Seite

Mehr

Technische Anschlussbedingungen. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007, Ausgabe bdew. Energie. Wasser. Leben.

Technische Anschlussbedingungen. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007, Ausgabe bdew. Energie. Wasser. Leben. Technische Anschlussbedingungen Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011 bdew Energie. Wasser. Leben. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstraße

Mehr

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG Adresse: SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim Postanschrift: Postfach 10 16 40 75116 Pforzheim Kommunikationseinrichtungen: Service Line-kostenfrei

Mehr

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien Technische Richtlinie Anschlussschränke im Freien Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des VNB Ausgabe Juni 2004 Verband der Netzbetreiber

Mehr

Seite 1 von 33. Technische Anschlussbedingungen TAB. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet der Gemeindewerke Budenheim AöR

Seite 1 von 33. Technische Anschlussbedingungen TAB. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet der Gemeindewerke Budenheim AöR Seite 1 von 33 Technische Anschlussbedingungen TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet der Gemeindewerke Budenheim AöR Seite 2 von 33 Netzbetreiber: Gemeindewerke Budenheim AöR folgend

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.12.2015 Als Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den

Mehr

Technische Anschlussbedingungen TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 Textfassung

Mehr

Anhang B Begriffe. TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Anhang B Begriffe. TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Anhang B Begriffe Die nachfolgend beschriebenen Begriffe dienen dem besseren Verständnis der Technischen Anschlussbedingungen. Soweit wie möglich wurde auf die bereits in anderen Regelwerken, z. B. DIN-Normen,

Mehr

Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen

Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen Mess- und Steuereinrichtungen werden in Zählerschränken untergebracht. Hierbei ist für jede geplante Anlage eines Anschlussnutzers

Mehr

VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main

VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Dateien des VWEW-Internet-Pakets Technische Vorschriften Netzanschluss Die Nutzung dieser PDF-Datei ist nur ihrem Käufer gestattet. Die PDF-Datei und ihr Inhalt sind

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 12.2007 Herausgegeben von Stadtwerke Passau GmbH Regensburger Straße 29 D-94036 Passau 2 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH zu den TAB NS Nord 2012 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Seite 1 von 7 Stand

Mehr

Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 12.2007 Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Inhaltsverzeichnis zu

Mehr

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Stand 01.03.2016 Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit

Mehr

Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2000 Hessen gültig ab 1. Februar 2002 Herausgegeben vom Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v. Landesgruppe Hessen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. TAB 2000 Hessen. gültig ab 1. Februar 2002

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. TAB 2000 Hessen. gültig ab 1. Februar 2002 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2000 Hessen gültig ab 1. Februar 2002 Herausgegeben vom Verband der Elektrizitätswirtschaft VDEW e.v. Landesgruppe Hessen

Mehr

VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main

VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Dateien des VWEW-Internet-Pakets Technische Vorschriften Netzanschluss Die Nutzung dieser PDF-Datei ist nur ihrem Käufer gestattet. Die PDF-Datei und ihr Inhalt sind

Mehr

Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Ergänzende Ausführungsbestimmungen Anlage 2 zum Messstellenrahmenvertrag Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) Ausgabe März 2008 Verzeichnis Seite Bezeichnung

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 11.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB 2007 - Ausgabe 11.2008 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. der Stadtwerke Vilshofen GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. der Stadtwerke Vilshofen GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Vilshofen GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Vilshofen GmbH gem. 4 (3) NAV

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Ausgabe 11/2007 Seite 1 von 10 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 4 2 Anmeldung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Gemeindliche Werke Hengersberg gem.

Mehr

Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB Ausgabe 2011 des BDEW

Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB Ausgabe 2011 des BDEW Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB 2007- Ausgabe 2011 des BDEW Ausgabe: September 2016 2016/09 Stadtwerke Heidelberg Netze 1-9 Inhalt 1. Geltungsbereich (Kapitel

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Pfarrkirchen Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Pfarrkirchen gem. 4 (3) NAV der

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Landau a. d. Isar gem. 4 (3)

Mehr

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen im Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Festlegungen... 2

Mehr

Lizenz- und Nutzungsbedingungen

Lizenz- und Nutzungsbedingungen VWEW-eDokument Lizenz- und Nutzungsbedingungen Die Nutzung dieses edokuments ist nur seinem Käufer gestattet. Das edokument und sein Inhalt sind urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützt. Mit

Mehr

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der KommEnergie GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der KommEnergie GmbH gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB-NS) Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet Roither Berg Wenzenbach

Technische Anschlussbedingungen (TAB-NS) Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet Roither Berg Wenzenbach Technische Anschlussbedingungen (TAB-NS) Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz im Versorgungsgebiet Roither Berg Wenzenbach Energieversorgung Wenzenbach GmbH Hauptstraße 22 93173 Wenzenbach Tel.:

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

Mehr

VDE-N-AR 4101 Gültig ab Ersetzt Kapitel 7

VDE-N-AR 4101 Gültig ab Ersetzt Kapitel 7 VDE Anwendungsregel VDE-N-AR 4101 Gültig ab 01.08.2011 Ersetzt Kapitel 7 ( Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze) und Kapitel 9 ( Steuerung und Datenübertragung) der heutigen TAB 2007 1 Die VDE-AR4101

Mehr

Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe

Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe 09.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft

Mehr

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber EnBW Regional AG Technisches Anlagenmanagement Andreas Plümmer, Jens Tengler Inhalt Einführung TAB 2012 und deren Erläuterung durch den VfEW VDE

Mehr

MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS)

MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) 1. Anwendungsbereich und Grundlagen Die TMS gelten für die Errichtung von Messeinrichtungen in - Kundenanlagen - ortsfesten

Mehr

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Merkblatt zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Merkblatt zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001 Merkblatt zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 4. Ausgabe 2001 Herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW März 2004 Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim

Mehr

Anlage zu Ziffer 09 der TAB Steuerung und Datenübertragung. Inhalt. 1 Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen. 2 Steuerrelais (SR)

Anlage zu Ziffer 09 der TAB Steuerung und Datenübertragung. Inhalt. 1 Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen. 2 Steuerrelais (SR) Anlage zu Ziffer 09 der TAB 2007 Steuerung und Datenübertragung Inhalt Inhalt... 1 1 Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen... 1 2 Steuerrelais (SR)... 1 3 Kommunikationseinrichtungen... 2 4

Mehr

zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 2 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 2

zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 2 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 2 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH Stand: 1.1.2008 Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und

Mehr

TAB 2007/Ausgabe 2011

TAB 2007/Ausgabe 2011 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007/Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Aschaffenburger Versorgungs- GmbH Werkstraße 2 63739 Aschaffenburg www.stwab.de Stand: Juli 2007, Ausgabe

Mehr

Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 11: Stromkreisverteiler in Wohngebäuden - Teil 1

Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 11: Stromkreisverteiler in Wohngebäuden - Teil 1 Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 11: Stromkreisverteiler in Wohngebäuden - Teil 1 Die allgemeinen Anforderungen an die Planung und Errichtung von Stromkreisverteilern in Wohngebäuden sind in

Mehr

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 200 AUSGABE 20 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH Stand: 20-0-0 TAB 200 AUSGABE 20 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Neustadt a.d.donau gem. 4

Mehr

Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der. Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den. Technischen Anschlussbedingungen - TAB

Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der. Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den. Technischen Anschlussbedingungen - TAB Gemeinde Bayerisch Gmain Kurort Landkreis Berchtesgadener Land Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gem. 4 (3)

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001 Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz 4. Ausgabe 2001 Herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW September 2005 Verband der Netzbetreiber

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung

Mehr

Qualität und Erfahrung aus über 100 Jahren. Märkte führen, Werte leben, Menschen begeistern.

Qualität und Erfahrung aus über 100 Jahren. Märkte führen, Werte leben, Menschen begeistern. Qualität und Erfahrung aus über 100 Jahren Märkte führen, Werte leben, Menschen begeistern. 1 Stromversorgungseinheiten g in TK-Netzen nach dem neuesten Stand der Technik / dem aktuellen Stand der Normen

Mehr

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen Technische Mindestanforderungen ergänzend zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der (NGt) - Verteilnetzbetreiber

Mehr

Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2000

Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2000 Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2000 Auf Grundlage des VDEW-Musterwortlautes der TAB 2000 überarbeitet, ergänzt und herausgegeben vom Verband der Elektrizitätswirtschaft

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Erlanger Stadtwerke AG gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Robert Schmidkunz VFR Region Süd

Robert Schmidkunz VFR Region Süd Robert VFR Region Süd VDE AR 4101 (09/2015) 2 Vom Zählerplatz Wandel in der Nutzung 3 zur Technikzentrale Neue Anwendungen 4 VDE AR 4101 Technische Anforderungen Trennung zwischen N und PE Im TN-System

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Plattling gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl

Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl TAB Gas Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl Gültig ab 01.10.2010 Seite 1 von 8 Inhaltverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Gasbeschaffenheit und Versorgungsdruck 3. Hausanschluss

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Für das Versorgungsgebiet der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG sowie des Marktes Zellingen / Marktes

Mehr

Technische Anschlussbedingungen. für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz der EVIP

Technische Anschlussbedingungen. für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz der EVIP Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz der EVIP Gültig ab 1. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Anmeldung elektrischer Anlagen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen TAB 2007. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen TAB 2007. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 Textfassung

Mehr

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG)

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der DB Energie GmbH TAB DB Niederspannung

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der DB Energie GmbH TAB DB Niederspannung Stand: 01.09.2016 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der DB Energie GmbH TAB DB Niederspannung DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt am Main www.dbenergie.de

Mehr

Übersicht der vorhandenen Ergänzungen zur TAB 2007

Übersicht der vorhandenen Ergänzungen zur TAB 2007 Übersicht der vorhandenen Ergänzungen zur TAB 007. Geltungsbereich... Seite. Anmeldeverfahren.... Inbetriebsetzung... 5. Plombenverschlüsse... 5 5. etzanschluss... 5 6 6. Hauptstromversorgung... 6 7 7.

Mehr

1. Geltungsbereich 4 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5

1. Geltungsbereich 4 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4. 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5 Richtlinien und Erläuterungen der SWO Netz GmbH (Netzbetreiber) zu den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz SWO Netz GmbH Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück

Mehr

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom Version Oktober 2015 Herausgeber: Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies

Mehr

Technische Anschlussbedingungen TAB 2007. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007

Technische Anschlussbedingungen TAB 2007. für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007 Seit Herbst 2007 ist der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Rechtsnachfolger

Mehr

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für KWK Anlagen gültig ab 20. November 2014 1/15 Inhalt 1 Allgemeines...3 2 Benötigte Unterlagen (Checkliste)...4 3 Anschlusskriterien...5

Mehr

Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten.

Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten. Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Forchheim GmbH Bundesmusterwortlaut

Mehr

Technische TAB 2007 Anschlussbedingungen

Technische TAB 2007 Anschlussbedingungen Planungshilfen der Netzdienste Rhein-Main Ausgabe Juni 2011 Ergänzungen zu Technische TAB 2007 Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Leipzigerstrasse

Mehr

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann.

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Erläuterungen zu den TAB 2007 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

TAB Mitteldeutschland

TAB Mitteldeutschland TAB Mitteldeutschland Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Ausgabe 2012 www.bdew. Ausgabe Juli 2012 Textfassung auf Basis

Mehr

TAB.Messung.Strom

TAB.Messung.Strom TAB.Messung.Strom Teil B: Messung.Strom der Technische Anschlussbedingungen für die Versorgungsnetze der Evonik Degussa GmbH im Chemiepark Marl gültig ab dem 01.06.2015 TAB.Messung.Strom Seite 1 von 6

Mehr

Stadtwerke Waiblingen

Stadtwerke Waiblingen Postfach 1747 71307 Ergänzung zur TAB 2007 Stand: März 2015 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Auszug aus der VdEW Erläuterung zur TAB 2007. Erläuterungen zum Kapitel 2 Wiederaufnahme der Versorgung

Mehr

TAB 2000. Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz. online-fassung erstellt durch VWEW Energieverlag GmbH

TAB 2000. Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz. online-fassung erstellt durch VWEW Energieverlag GmbH TAB 2000 Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz online-fassung erstellt durch VWEW Energieverlag GmbH Registrier-Nummer 588814 Nutzung nur im Rahmen der Lizenzvereinbarung

Mehr

VDE-AR-N 4101 Installateurversammlung. ED Netze Dipl. Ing. (FH) Martin Reinacher

VDE-AR-N 4101 Installateurversammlung. ED Netze Dipl. Ing. (FH) Martin Reinacher VDE-AR-N 4101 Installateurversammlung ED Netze Dipl. Ing. (FH) Martin Reinacher Kapitelübersicht der E VDE-AR-N 4101 (12:2014) 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweise 3. Begriffe und Abkürzungen Begriffe

Mehr

TAB-GAS. Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20.

TAB-GAS. Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20. TAB-GAS Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20. April 2010 - 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich (siehe auch 1 NDAV )...3

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Inhalt: Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Ergänzungen 1 des Stromnetzbetreibers. Gültig im Versorgungsbereich der Netzbetrieb Hirschberg

Mehr

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz A > Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW Ergänzung

Mehr

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Gültig ab 01.01.2009 Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung

Mehr

Anlage 5 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Strom

Anlage 5 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Strom Anlage 5 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 1 von 5 Anlage 5 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Strom Inhalt Allgemeines

Mehr

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 BDEW Bundesverband

Mehr

Anschlussschränke im Freien

Anschlussschränke im Freien Verband der Netzbetreiber VDN e.v. beim VDEW Anschlussschränke im Freien Richtlinie für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des

Mehr

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für Anschlussstellen mit Betriebsströmen über 63 A gültig ab 20. November 2014 1 Die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG

Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Ergänzende Hinweise Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Stand 01.05.2016 Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Schützenstraße 80-82 56068 Koblenz

Mehr

Auftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen

Auftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen Kopie für Ihre Unterlagen Auftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen für Strom Erdgas Wasser (bitte ankreuzen) (falls abweichend vom Auftraggeber) /Ortsteil (falls

Mehr

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der

Mehr

Ergänzende Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) zur TAB Geltungsbereich Verteilernetz der ewb in

Ergänzende Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) zur TAB Geltungsbereich Verteilernetz der ewb in Ergänzende Bestimmungen der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) zur TAB 2007 Geltungsbereich Verteilernetz der ewb in Bruchsal und Ortsteile: Obergrombach Untergrombach Heidelsheim Büchenau

Mehr

Technische Mindestanforderungen. für den Anschluss und Betrieb. elektrischer Systeme zur Raumheizung. und zur Aussteuerung von Verbrauchsgeräten

Technische Mindestanforderungen. für den Anschluss und Betrieb. elektrischer Systeme zur Raumheizung. und zur Aussteuerung von Verbrauchsgeräten Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Betrieb elektrischer Systeme zur Raumheizung und zur Aussteuerung von Verbrauchsgeräten im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG Gültig ab Oktober

Mehr

6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hausanschlusssicherung Auswechslung der Hausanschlusssicherung

6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hausanschlusssicherung Auswechslung der Hausanschlusssicherung Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt: Titel: 4 Plombenverschlüsse 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hausanschlusssicherung Auswechslung der Hausanschlusssicherung

Mehr

Adresse: Friedrich-Bergius-Straße 10-14 74564 Crailsheim. Postanschrift: Postfach 1455 74554 Crailsheim

Adresse: Friedrich-Bergius-Straße 10-14 74564 Crailsheim. Postanschrift: Postfach 1455 74554 Crailsheim Stadtwerke Crailsheim GmbH Adresse: Stadtwerke Crailsheim GmbH Friedrich-Bergius-Straße 10-14 74564 Crailsheim Postanschrift: Postfach 1455 74554 Crailsheim Kommunikationseinrichtungen: Telefon: 07951

Mehr

Ergänzung zur TAB 2007

Ergänzung zur TAB 2007 Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Ausgabe: Juli 2007 Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar

Mehr