Bußgeldtabellen. Verstöße bis Verstöße ab Geldbuße Punkte Fahrverbot Geldbuße Punkte Fahrverbot. 15 Euro Euro - -

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1 Bußgeldtabellen A: süberschreitung: Grundsätzliches: Von der gemessenen wird ein Toleranzwert für Messungenauigkeiten abgezogen. Bei einer von unter 100 km/h werden pauschal 3 m/h, bei einer oberhalb von 100 km/h werden 3 % abgezogen. Ungerade Werte werden zu Ihren Gunsten abgerundet. Innerhalb geschlossener Ortschaften (Stadtverkehr inkl. Tempo 30-Zone) Verstöße Verstöße ab Geldbuße Geldbuße 10 km/h km/h km/h km/h km/h km/h Monat Monat 1-50 km/h Monat Monat km/h Monate Monate km/h über 70 km/h Außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraßen, Autobahn) 10km/h Verstöße Verstöße ab Geldbuße Geldbuße km/h

2 16-20 km/h km/h km/h km/h km/h Monat Monat km/h Monat 20 1 Monat km/h Monate 0 2 Monate über 70km/h WICHTIG: Ein wird auch dann verhängt, wenn innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr zwei süberschreitungen von jeweils mehr als 25 km/h festgestellt worden sind! B:Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer einschließlich 80 km/h werden 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR verhängt. bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR Bei einem Verstoß Abstand Geldbuße Bei einer von mehr als 80 km/h weniger als / Monat, wenn Monate, wenn

3 weniger als 1/10 200, wenn Bei einer von mehr als 130 km/h weniger als / Monat Monate weniger als 1/ Bei einem Verstoß seit dem Abstand Geldbuße Bei einer von mehr als 80 km/h weniger als / Monat, wenn 20 2 Monate, wenn

4 weniger als 1/10 320, wenn Bei einer von mehr als 130 km/h weniger als / Monat Monate weniger als 1/10 00 C:Rotlichtverstoß (rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt) Bei einem Rotlichtverstoß unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen auf Rot über die rote Ampel gefahren sind. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind und nach dem Umspringen auf rot bereits mehr als eine Sekunde vergangen ist seit Art des Verstoßes Geldbuße Punkt(e) einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung Monat - mit Sachbeschädigung Monat

5 Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase > 1 Sekunde) Monat - mit Gefährdung Monat - mit Sachbeschädigung Monat D: Alkohol- / Drogenfahrt Zuwiderhandlungen gegen 2 a, 2 c StVG ab 0,3 unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn beim Fahrzeugführer keinerlei Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; Gibt es indes Anzeichen von Fahrunsicherheit (unsicherer Fahrweise etc) oder sind Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt drohen Ihnen 7 und eine Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug Alkoholfahrt (ab 0,5 Promille BAK oder 0,25 mg/l AAK) bei einer Voreintragung gem. 2a StvG, 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 a StGB bei mehreren Voreintragungen gem. 2a StvG, 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 a StGB Alkoholfahrt in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres Drogenfahrt (Fahrt und Einfluss eines Mittels gem. Anlage zu 2a Abs. 2 StVG) bei einer Voreintragung gem. 2a StvG, 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 a StGB bei mehreren Voreintragungen gem. 2a StvG, 316 oder 315c Abs.1 Nr. 1 a StGB seit Monat - 1 Monat Drogen / Berauschende Mittel Zu der Liste der berauschenden Mittel im Sinne der Anlage zu 2 a Abs. 2 StVG gehören Canna, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy, Opiate, Valium, etc. Es gibt lang keine Grenzwerte, wie man sie vom Alkohol her kennt. Grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) gilt die 0-Grenze.

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