!!! Junge!Liberale!Thüringen!e.V.!!
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- Hertha Schwarz
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1 JungeLiberaleThüringene.V. MarbacherGasse35b Erfurt JungeLiberaleThüringene.V. GESCHÄFTSORDNUNGDESLANDESVORSTANDES GeschäftsordnungdesLandesvorstandesderJungenLiberalenThüringene.V.in derlegislatur2015 Beschlossenam10.Februar DerLandesvorstandtagtmitgliederöffentlichaufBeschluss nichtöffentlich.ertagtgrundsätzlichinthüringen. 2 SITZUNGEN.DieSitzungendesLandesvorstandesfindeninderRegel einmalpromonatstattundwerdenvorzugsweiseamwochenende abgehalten.dieeinladungerfolgtsatzungsgemäßmindestensfünfttage vordemsitzungsterminintextformanallemitgliederdes Landesvorstandes. 3 DieTeilnahmeandenLandesvorstandssitzungenistfürMitgliederdes Landesvorstandesobligatorisch.EinevoraussichtlicheAbwesenheitistin TextfromfrühstmöglichanzukündigenoderdemVorsitzendenbzw.dem Sitzungsleiterpersönlichmitzuteilen.EinzelneMitgliederkönnen elektronisch(z.b.viatelefonskypeo.ä.)fernmündlichzuden Landesvorstandssitzungenzugeschaltetwerden. 4 DieSitzungendesLandesvorstandeskönnengenerellinFormeiner elektronischenkonferenzabgehaltenwerden. 5 BESCHLUSSFÄHIGKEIT.DerLandesvorstandistnach 8Nr.8Satzungder JungenLiberalenThüringene.V.beschlussfähigwennmehralsdieHälfte seinermitgliederanwesendist.erbeschließtgrundsätzlichmiteinfacher Mehrheit.WeitereRegelungenkönnenimAusnahmefalleineZweib DrittelbMehrheitvoraussetzen. 6 DerLandesvorstandkannBeschlüsseimUmlaufverfahrenvia elektronischerkommunikationsmedienfassen.einumlaufbeschluss kommtzustandewennmehralsdiehälftedermitgliederdes LandesvorstandesandiesemVerfahrenteilgenommenhat.Das UmlaufverfahrenendetsobalddurchdenLandesvorsitzendenoder durcheinenseinerstellvertreterderbeschlussfestgestelltwurde. FrühestensjedochnachAblaufeinerFristvon24h. GeschäftsordnungderJungenLiberalenThüringene.V. Legislatur2015 1
2 7 PROTOKOLL.DasProtokollderSitzungenwirdsofernnichtanders beschlossenabwechselndvonallenmitgliederndeslandesvorstandes mitausnahmedessitzungsleiterserstellt.imfallederbestellungeines LandesgeschäftsführersübernimmtdieserimRegelfalldie Protokollführung. 8 DasProtokollsollfrühstmöglicherstelltundallenMitgliederndes LandesvorstandesperEbMailzugesendetwerden.Spätestensjedoch musseszurnachfolgendensitzungvorliegen.inderregelbeschließtder LandesvorstandaufseinerSitzungjeweilsdasProtokollder vorangegangenensitzung. 9 ProtokolledesLandesvorstandessindaufAntragjedemMitgliedzur Einsichtzuübersenden.AusgenommensindProtokollenichtöffentlicher Sitzungen. 10 AUSGABENUNDFINANZEN.Kontozeichnungsberechtigtsinddie LandesvorsitzendeundderSchatzmeister. 11 DerVorstanddarfnurunterBenachrichtigungdesSchatzmeistersüber daslandeskontoverfügen. 12 AusgabendesLandesverbandeswerdendurcheinenFinanzantragunter AngabevonVerwendungszweckundAntragssummevonMitgliederndes LandesverbandesbeantragtundimLandesvorstandzeitnahabgestimmt. DerLandesvorstandverpflichtetdenAntragsstellerdazueine DokumentationderVerwendungeinzureichen.Erstelltzur AntragsstellungeineFormvorlagezurVerfügung. 13 ScheidetderLandesschatzmeistervorzeitigausseinemAmtausoderist erinseinerpersondauerhaftunerreichbargewordensoistinjedem FalleeineAufrechterhaltungderfinanziellenHandlungsfähigkeit sicherzustellen.derlandesvorstandkanninterneinenbeauftragtenfür FinanzangelegenheitenbestimmenderdenSchatzmeisterinseinen operativenaufgabenvertritt. 14 NähereszudenFinanzenregeltdieFinanzrichtlinie.SieistBestandteil dergeschäftsordnung. 15 FÖRDERUNGDERKREISVERBÄNDE.DieKreisverbändeundderen UntergliederungenkönnenAnträgezurFörderungeigenerProjekteund AktionenandenLandesvorstandstellen.DerLandesvorstand entscheidetüberdieförderfähigkeit.dasweitereregeltdie FinanzrichtliniedesLandesvorstandes.DerLandesvorstandstellthierfür eineformvorlagezurverfügungundmachtsiedenkreisverbänden öffentlichzugänglich. GeschäftsordnungderJungenLiberalenThüringene.V. Legislatur2015 2
3 FinanzrichtliniederJulisThüringen2015 Präambel 18.Januar2015inErfurt Die$ Finanzrichtlinie$ der$ Jungen$ Liberalen$ Thüringen$ e.v.$ soll$ dazu$ beitragen$ das$ Problem$ einer$ unübersichtlichen$ Finanzbuchführung$ des$ Verbandes$ zu$ lösen.$ Herangezogen$ werden$ die$ Grundlagen$jeder$ordentlichen$Buchführung.$ Die$ Finanzrichtlinie$ soll$ zukünftigen$ Landesvorständen$ einen$ Leitplan$ zur$ ordnungsgemäßen$ Darlegung$ seiner$ Finanzunterlagen$ geben.$ Der$ Landesvorstand$ der$ JuLis$ Thüringen$ in$ seiner$ Legislatur$ 2015$ möchte$ so$ einen$ nachhaltigen$ Beitrag$ zur$ finanziellen$ Beständigkeit$ und$ Handlungsfähigkeit$des$Vereins$leisten.$$$ FinanzrichtliniederJulisThüringen Legislatur2015 1
4 FINANZRICHTLINIEDERJULISTHÜRINGEN2015 AbschnittI:Buchhaltung: DieBuchhaltungistdasHerzstückjederwirtschaftlichenTätigkeit.SieerfordertetwasArbeit kannaberbeiabgestimmtenprozesseneffizientaufschlussüberdiegesamtefinanzlageliefern. SieisttransparentundnachvollziehbargestaltetundderGrundstockeffektiverVerbandsarbeit. Außerdem schafft die transparente Buchhaltung Vertrauen für unsere Mitglieder und FördermitgliedersowiedieSicherheitdarüberdassihrGeldnichtverschwendetwird. 1. DiefinanzielleVerantwortungträgtderSchatzmeisterpersönlich.Erhatinbestem WissenundGewissenzuentscheiden. 2. Die JuLis des Bundeslandes Thüringen bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsmäßigerbuchführung.dasbedeutet: a. ZahlungsgründendeBelegebedürfeneinesVorstandsbeschlusses. b. Zahlungsgründende Beschlüsse werden in einer Beschlussliste geführt und nummeriert. c. Zahlungsgründende Beschlüsse haben die Form: Der Landesvorstand beschließteinbudgetvon EURfür A/J/N/Eangenommen/abgelehnt. d. AlleZahlungsbegründendeBelegewerdeninchronologischerReihenfolgeim DINA4Formatabgelegt. e. BelegewerdenmitdemdafürvorgesehenenFormblattversehen. f. AlleBelegewerdenmitdendafürvorgesehenenLabelsversehen.DieLabels sindmiteinerfortlaufendennummerversehen. g. Alle Belege werden im Buchungssystem in die im Haushaltsplan vorgesehenenkontengebucht. h. KeineBuchungohneBeleg. i. Saldierungsverbot. j. Vorsichtsprinzip(sieheHaushaltsplan). 3. OberstesPrinzipbeiderAuszahlungistdasvierAugenPrinzip.DasBedeutet: a. JedeÜberweisungoderÜbertragungvonGeldmussvondemSchatzmeister und einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes genehmigt worden sein. b. Jede Überweisung oder Übertragung von Geld bedarf zwingend eines Vorstandsbeschlusses. c. DerSchatzmeisterprüftdieFinanzierbarkeitvonBeschlüssen. 4. Alle Finanzdaten außer Kontoverbindungen der Mitglieder sind allen Mitgliedern deslandesvorstandesjederzeitzurverfügungzustellen. FinanzrichtliniederJulisThüringen Legislatur2015 2
5 AbschnittII:Haushaltsplan: Der Haushaltsplan stellt ein Mittel des Finanzcontrollings dar und ermöglicht dem Vorstand jederzeit den Überblick über die aktuelle Finanzsituation. Nachlässigkeiten beim Einzug von Mitgliederbeiträgen fallen sofort auf. Außerdem können die Gründe für Unstimmigkeiten mit demplanerörtertundmaßnahmenergriffenwerdendiefinanzplanungzuverbessern. 1. DerVorstandbeschließteinenHaushaltsplanmitabsoluterMehrheit. 2. DerHaushaltsplanbeinhaltet a. AllegeplantensicherengewöhnlichenEinnahmen. b. AllemöglichenAusgaben. c. AlledurchdenVorstandgeplantenAusgabendesJahres. 3. DerHaushaltsplanschlüsseltnachKontenaufandieimVerlaufederLegislaturgebucht wird. Jedes Konto entspricht einem Haushaltsposten für den der Vorstand beschließt Geldeinzusetzen. 4. DerVorstandhatsichandenbeschlossenenHaushaltsplanzuorientieren.Änderungen oder Ergänzungen können durch Beschluss des Landesvorstandes vorgenommen werden. AbschnittIII:FörderungvonProjektenderKreisverbände: Die satzungsgemäße Aufgabe des Landesverbandes ist es auch die Kreisverbände zu unterstützen. Diese Regularien beschreiben den Vorgang einer Förderung vom Antrag seitens deskreisverbandesbiszurauszahlungdurchdenlandesverband. 1. Projekte der Kreisverbände und seinen Untergliederungen und des Bundesverbandes sindaufantragförderfähig. 2. ProjektedieinderVergangenheitabgeschlossenwurdensindnichtförderfähig. 3. Förderanträge müssen einen Finanzierungsplan aufweisen und mit einer Projektbeschreibungversehensein. 4. Frühestens21TagenachdemEingangdesAntragesbeimSchatzmeisterwirdderAntrag vomlandesvorstandbeschlossen. 5. DerSchatzmeisterstellteinenBescheidüberdenAusgangderAbstimmunginTextform aus. 6. DerKreisverbandfinanziertseindurchdenLandesverbandgefördertesProjektvor.Die ZahlungfolgtfrühestensnachabgeschlossenerProjektabrechnung. 7. AufAntragdesKreisverbandeskönnenbestimmtePostenvorfinanziertwerden. 8. DerVorstandkannvoneinzelnenRegelungenabweichen. AbschnittIV:MitgliedsbeitragsanteilederKreisverbände DietechnischeAbwicklungbzgl.derMitgliedsbeitragsanteilederKreisverbändesindgeregeltim RahmendergeltendenSatzungundBeitragsordnungderJuLisjJungeLiberaleThüringene.V. Darüber hinaus erfolgen zwischen dem Landesverband und den Kreisverbänden einvernehmlichevereinbarungenüberdasverfahrenimsinnevon 5derBeitragsordnung. 1. DieVerständigungüberdiefinanzielleZusammenarbeitdesLandesverbandesThüringen undderkreisverbändeilmjkreisundjenajweimarmitdatumvom15.november2014 findet verbindliche Anwendung und kann für andere Kreisverbände im Einvernehmen übertragenwerden. 2. Die Kreisverbände sind verpflichtet gegenüber dem Landesverband quartalsweise zu erklären welches Verfahren bzgl. der anteiligen Mitgliedsbeiträge jeweils Anwendung FinanzrichtliniederJulisThüringen Legislatur2015 3
6 findet: a. Die Kreisverbände benennen dem Landesverband ein Konto auf das die Kreisverbandsanteile an den eingehobenen Mitgliedsbeiträgen überwiesen werden. b. DieKreisverbändebeauftragendenLandesverbandmitderVerwaltungder Beitragsanteile c. Die Kreisverbände stellen dem Landesverband die Beitragsanteile zur eigenenverwendungzurverfügung. Das von den Kreisverbänden zu benennende Konto ist ein Unterkonto des Kontos des LandesverbandeseinVereinskontoodereinausschließlichfürdieZweckedesKreisverbandes genutztesprivatkonto. ImZweifelentscheidetderVorstand. DieFinanzrichtliniesowiedieAntragsvorlagezurFörderungvonKreisprojektensindzu veröffentlichen. Alle weiteren Anhänge sind zu archivieren um sie nachfolgenden Landesvorständenzugänglichzumachen. Anhänge: DeckblattfüralleBelege VorlageInternesProjekt VorlageAntragProjektförderungfürKreisverbändederJuLisThüringene.V. VorlageFinanzierungsplan VorlageAuslagenerstattung FinanzrichtliniederJulisThüringen Legislatur2015 4
7 Antrag'Projektförderung'für'Kreisverbände'der'JuLis'Thüringen'e.V.' Projekt:' Ansprechpartner/Verband:' Zeitraum:' bis Beschreibung:' Anhang'Finanzierungsplan:' Datum'und'Unterschrift'Verantwortlicher'''''''''''''''''''''' '
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