4.80 Hebeanlagen Änderung: Ersteller Fachgarant Genehmigt Blätter Anlagen

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1 Ersteller Fachgarant Genehmigt Blätter Anlagen V. Dvořák VSB VS 5 Technische Bedingungen für Ausrüstung und Ausführung der Hebeanlagen gelten sowohl für den Neukauf als auch den Umbau und die Reparaturen von Hebeanlagen bei ŠkodaAuto. Dies betrifft : a) Hebezeuge und mobile Hebezeuge (Flaschenzüge, Katzen usw.) b) Kranen c) mobile Arbeitsbühnen d) Regalstapler e) Kranbahnen Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeine Forderungen Forderungen auf Hebeanlagen Kranbahnen, Hängekranbahnen und Laufwerkkonstruktionen Technische Dokumentation Inbetriebnahme Liste der freigegebenen Elemente... 5 Seite 1/5

2 Die neueste aktualisierte Version dieses ITS steht auf der Internetseite zur Verfügung. ŠKODA AUTO ist nicht verpflichtet, den Geschäftspartnern die Aktualisierung der ITS mitzuteilen. Deshalb empfehlen wir nachdrücklich, die ITS regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen. Diese Dokumente treten am Tag von deren jeweils letzer Aktualisierung in Kraft. Bei abgeschlossenen Verträgen ist die gültige ITS-Version im Moment der Ausstellung der Bestellung ausschlaggebend. Hinweis: Im Falle von jeglichen Unterschieden zwischen der tschechischen und der deutschen bzw. englischen Fassung dieses ITS ist die tschechische Fassung verbindlich. Die tschechische Fassung steht auf zur Verfügung. Erste Ausgabe: Änderung Nr.: Datum : Hinweis : Ergänzung der Freigabeliste Vollständig überarbeitet Geänderte Punkte: 3.2, 4.4 Seite 2/5

3 1 Allgemeine Forderungen 1.1 Wir fordern Lieferungen der Hebeanlagen mit CE-Zeichen, mit Konformitätserklärung nach dem Gesetz Nr. 22/1997 GBl. in gültiger Fassung. 1.2 Wir fordern die Erfüllung der Regierungsverordnung Nr.170/1997 GBl. in gültiger Fassung, welche technische Bedingungen für Maschinenteile der Hebeanlagen festlegt. 1.3 Wir fordern die Erfüllung der Regierungsverordnungen Nr. 168/1997 GBl. und Nr.169/1997 GBl. in gültiger Fassung, welche technische Forderungen auf elektrische Ausrüstung festlegen. 1.4 Die Angelegenheiten des Lieferanten der Hebeanlagen müssen in Übereinstimmung mit der Verordnung Nr. 19/1979 GBl. in gültiger Fassung sein, welche Forderungen auf Prüfungen und Kontrollprüfungen der Hebeanlagen festlegt. 2 Forderungen auf Hebeanlagen 2.1 In der Lieferung der Hebeanlage ist der letzte Stand der Technik, Vorschriften, gültigen Normen ČSN EN, EN, ISO und IEC-Standards zu berücksichtigen. 2.2 Die Farbgebung der Hebeanlage muss laut ITS Farbnorm sein. 2.3 Der elektrische Teil der Hebeanlage muss laut ITS Elektrik ausgeführt werden. 2.4 Die Regelungstechnik der Hebeanlage muss laut ITS Regelungstechnik entsprechen. 2.5 Der Lieferant muss sowohl die Hebeanlage als auch den Hauptschalter mit der vom Bereich VSB zugeteilten Evidenznummer versehen. 3 Kranbahnen, Hängekranbahnen und Laufwerkkonstruktionen 3.1 Wir fordern elastische Lagerung der Kranbahnen. 3.2 Die Einmessung sowie die Rektifikation müssen in Übereinstimmung mit den Normen ČSN , ČSN EN , sein. 3.3 Die Farbgebung von Kranbahnen, Hängekranbahnen und Laufwerkkonstruktionen muss laut ITS 1.08 sein. Seite 3/5

4 4 Technische Dokumentation 4.1 Technische Dokumentation wird in der tschechischen Sprache und im Umfang laut ITS Allgemeine technische Bedingungen einschl. Übersetzung der Texte in Plänen (z.b durch Eintragung in die Pläne) und in Übereinstimmung mit der Norm ČSN ISO 7363, geliefert. 4.2 ŠkodaAuto behält sich das Recht vor, die Pläne vor der Eingabe in die Produktion abzustimmen. 4.3 Für die komplette technische Dokumentation wird solche Dokumentation gehalten, welche die Betriebs-, Instandhaltungsproblematik auf erschöpfende Art ausdrückt, klärt und über entsprechende Bescheinigungen und Revisionen verfügt. 4.4 Folgende Unterlagen müssen ein Bestandteil der Dokumenmtation sein: - Protokolle über die Übernahme der Stahlkonstruktion der Hebeanlage und der Kranbahn in Übereinstimmung mit der Norm ČSN EN Nachweis über Vermessung der Kranbahn in Übereinstimmung mit den Normen ČSN , ČSN EN Bericht über Ausführung der elektrischen Ausgangsrevision der Hebeanlage, Zuleitung bzw. Erdung der Kranbahn - Protokoll über Vermessung der Geometrie der Kranbrücke - Fundament- bzw. Ankerungsplan, Berechnungen, usw. - Protokol über die Kontrolle der Stahlkonstruktion nach ĆSN EN Der Lieferant der Hebeanlage ist verpflichtet, in der technischen Dokumentation alle möglichen mit dem Einsatz der Hebeanlagen verbundenen Risiken einschl. Restrisiken, Gruppenklassifizierung, Klassifizierung der Mechanismen nach der Norm ČSN ISO 4301, Einteilung nach der Norm ČSN einschl. Bestimmung der Betriebsgruppe (J1-J6), Kriterien für die Sonderbeurteilung nach der Norm ČSN ISO anzugeben. 5 Inbetriebnahme 5.1 Vor der Inbetriebnahme der Hebeanlage müssen individuelle Prüfungen und Kontrollprüfungen nach der Verordnung Nr. 19/1979 GBl. in Fassung der Verordnungen Nr. 552/1990 GBl., 352/2000 GBl., ČSN durchgeführt werden. 5.2 Der verbindliche Termin der Prüfungen muss mit ŠkodaAuto abgestimmt werden. 5.3 Der Lieferant der Hebeanlage muss auch während der Montage die Vorschriften, Normen ČSN, ČSN ISO, ČSN EN, ITS und Organisationsanweisungen ŠkodaAuto einhalten. 5.4 Die Einweisung des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals muss vom Lieferanten nachweisbar durchgeführt werden. Seite 4/5

5 6 Liste der freigegebenen Elemente Sollte aus technischen Gründen ein Hersteller gewählt werden, der nicht freigegeben wurde, ist eine schriftliche Zustimmung von ŠkodaAuto erforderlich. Die genannten Teile sind allgemein spezifiziert und für alle Lieferungen der Hebeanlagen vorgeschrieben. 6.1 Hebemechanismen Stahl Giga NOPO 6.2 Fahrantriebe SEW Stahl Giga Nord 6.3 Frequenzumformer Die Bestimmung des ITS 1.11 Elektrik, Punkt (freigegebene Lieferanten) gilt nicht für die Hebeanlagen. Der Einsatz muss vorab mit ŠkodaAuto abgestimmt werden. Schneider Electric SEW Lenze Danfos 6.4 Einspeisungselemente Vahle Wampfler Schneider Electric 6.5 Befestigung der Kranbahnen Gantry Gantrail Ortec 6.6 Drahtlose Steuerung des Kranes und Hängekranes Der Einsatz muss vorab mit ŠkodaAuto abgestimmt werden. HBC Hetronic Theimeg 6.7 Mobile Arbeitsbühne Statech Rothlehner Kramo Seite 5/5

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