14 Politikbrief Februar 2012
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- Maja Koch
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1 14 Politikbrief Februar 2012 Editorial Geschätzte Leserinnen und Leser Der Flughafen Zürich, das Schweizer Tor zur Welt, ist eine Verkehrsinfrastruktur von nationaler Bedeutung. Für internationale Unter nehmen stellt die Anbindung mit Direktflügen zu den wichtigsten Metro polen einen bedeutenden Standortfaktor dar. Dies gilt besonders auch für die vielen kleineren, international ausgerichteten Firmen. Sie sind auf eine gute Erreichbarkeit der Schweiz angewiesen, wie Martin Naville, Präsident des Komitees Weltoffenes Zürich, in seiner Gast kolumne erläutert. Begeisterung auf der neuen Zuschauerterrasse B. Foto: Flughafen Zürich AG Inhalt Editorial Schallschutzhalle: Schutz vor Lärm von Triebwerk-Probeläufen Entwicklung des Flughafens Zürich auch in Zukunft sichern! Schutzkonzept für Anwohner im Süden Der Flughafen Zürich unser Trumpf im internationalen Wettbewerb Überarbeitetes Lärmgebührenmodell Beitrag zur Eindämmung von Epidemien Verkehrsentwicklung Der Flughafen Zürich liegt jedoch in einem sehr dicht besiedelten Gebiet. Es gilt darum, im täglichen Geschäft einen ausgewogenen Mittelweg zu finden zwischen dem Betrieb und der Förderung eines für die gesamte Schweiz essenziellen volkswirtschaftlichen Motors einerseits und den ebenso berechtigten Ansprüchen der Anwohnerschaft nach erhöhtem Schutz vor übermässigem Fluglärm andererseits. Die Aspekte des Fluglärms werden daher in unserer Geschäftstätigkeit auch weiterhin eine hohe Beachtung finden. Zudem ist zu hoffen, dass noch in diesem Jahr eine für Deutschland und die Schweiz tragbare Lösung des langjährigen Fluglärmkonflikts erarbeitet wird. Um den Fluggesellschaften einen Anreiz zu bieten, auf den Strecken nach Zürich möglichst lärmgünstige Flugzeuge einzusetzen, erhebt der Flughafen Zürich seit dreissig Jahren lärmabhängige Landegebühren. Damit der Lenkungscharakter dieser Gebühren auch in Zukunft gewährleistet bleibt, wird die Flughafen Zürich AG im Jahr 2013 eine neue, überarbeitete Lärmgebührenordnung einführen. Die Einnahmen aus diesen Gebühren werden vollumfänglich zweckgebunden für den Lärm- und Anwohnerschutz am Flughafen Zürich eingesetzt. Im Rahmen eines weiteren Lärmschutzprojekts errichtet die Flughafen Zürich AG bis zum Jahr 2014 eine geschlossene Schallschutzhalle für Triebwerk-Probeläufe. Die bestehenden Schalldämpferanlagen werden durch eine nach dem neuesten Stand der Technik konzipierte Anlage vollständig ersetzt. Um die Anwohner im Süden des Flughafens in den Tagesrandstunden besser vor Aufwach reaktionen durch frühmorgendliche Überflüge zu schützen, hat die Flughafen Zürich AG Ende des vergangenen Jahres das Schutzkonzept Süd beim Bund eingereicht. Die vorgesehenen Massnahmen sollen im Verlauf der kommenden zwei Jahre in den betroffenen Gemeinden umgesetzt werden. Trotz Fluglärm vermögen Flugzeuge auch heute noch zu begeistern. Seit Eröffnung der Zuschauerterrasse B am 1. Dezember 2011 erfreuten sich bereits über Besucher daran, die verschiedenen Flugzeugtypen aus nächster Nähe bestaunen zu können. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse am Flughafen und wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre. Michael Schallhart Chief Service Officer
2 Schallschutzhalle: Schutz vor Lärm von Triebwerk-Probeläufen Um die Anwohner bestmöglich vor Lärm durch Triebwerk-Probeläufe zu schützen, errichtet die Flughafen Zürich AG bis zum Jahr 2014 eine geschlossene Schallschutzhalle. Die bestehende Schalldämpferanlage wird vollständig ersetzt. Ende des Jahres 2011 wurde das Plangenehmigungsgesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die geplante Schallschutzhalle soll in der ersten Hälfte 2014 in Betrieb genommen werden, um die Bevölkerung bestmöglich vor Lärm durch Triebwerk-Probeläufe zu schützen. Die neue Anlage bietet Platz für alle regelmässig am Flughafen Zürich gewarteten Flugzeugtypen, mit Ausnahme des Airbus A380, dem derzeit grössten Passagierflugzeug der Welt. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass für den A380 regelmässig Triebwerk-Probeläufe durchgeführt werden. Visualisierung der geplanten Schallschutzhalle. Die Tore sind gleichzeitig offen und geschlossen abgebildet. Quelle: Flughafen Zürich AG Regelmässige Überprüfung der Triebwerke ist notwendig Im Rahmen von Unterhaltsarbeiten an Flugzeugen müssen regelmässig Standläufe von Triebwerken in eingebautem Zustand durchgeführt werden. Bei diesen mit zum Teil erheblichen Lärm emissionen verbundenen Tests wird die Funktionstüchtigkeit des gewarteten oder reparierten Triebwerks überprüft. Die heutigen Schalldämpferanlagen stehen seit den frühen Siebzigerjahren im Einsatz und sind veraltet. Eine neue, dem Stand der Technik entsprechende Schallschutzhalle soll nun die bisherigen Anlagen komplett ersetzen. In den Bau der neuen Schallschutzhalle investiert die Flughafen Zürich AG rund 25 Mio. Franken aus dem Airport Zurich Noise Fund. Plangenehmigungsgesuch eingereicht Im November 2010 vereinbarte die Flughafen Zürich AG mit den Hauptnutzern der Schallschutzanlage, Swiss und SR Technics, sowie den Anrainergemeinden Kloten, Opfikon-Glattbrugg und Rümlang den Bau einer geschlossenen Schallschutzhalle. Eine provisorische Anlage als Übergangslösung Die bisherigen Schalldämpferanlagen werden abgebaut, um Raum für die neue Halle zu schaffen. Als Übergangslösung wurde am 1. Februar 2012 eine provisorische u-förmige, nach oben offene Schallschutzanlage auf dem Werftvorplatz in Betrieb genommen. Dieses Provisorium wird für Standläufe von kleinen bis mittelgrossen Flugzeugen genutzt. Die Standläufe der Langstreckenflugzeuge, die überwiegend am Tag erfolgen, werden wie bisher direkt auf dem Werftvorplatz oder auf einer der Pisten durchgeführt. Kontinuierliches Monitoring der Lärmauswirkungen Im Jahr 2012 wird die Flughafen Zürich AG das Konzept für ein Lärm monitoring ent wickeln, welches beim Betrieb der geschlos senen Halle zur Anwendung kommen wird. Im Rahmen dieses Lärmmonitorings werden die Anzahl und die Lärm auswirkungen der durchgeführten Standläufe an verschiedenen vordefinierten Referenzpunkten in den angrenzenden Gemeinden Kloten, Opfikon-Glattbrugg und Rümlang erhoben. 2
3 Die Entwicklung des Flughafens Zürich auch in Zukunft sichern! Die Flughafen Zürich AG hat als Konzessionsnehmerin des Bundes den Auftrag, direkte Verbindungen zu den wichtigsten Metropolen der Welt sicherzustellen und die steigende Nachfrage nach Mobilität von Personen und Gütern zu befriedigen. Der Flughafen Zürich ist damit eine Schlüsselinfrastruktur für den gesamten Wirtschaftsraum Zürich Hochrhein Bodensee. Die für die Befriedigung der Nachfrage notwendige Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich wird jedoch zunehmend eingeschränkt. Zürcher Stimmbevölkerung steht hinter ihrem Flughafen Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich stellt sich immer wieder hinter ihren Flughafen. Jüngstes Beispiel dafür ist die Volksabstimmung vom 27. November 2011, in der sie sich klar zur Erhaltung der Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich bekannt hat. Die Behördeninitiative II, welche ein Pistenausbauverbot forderte, sowie der Gegenvorschlag, der noch darüber hinaus gehende Einschränkungen verlangte, wurden deutlich abgelehnt. Die Flug hafen Zürich AG schätzt diese Unterstützung sehr und dankt den Zürcherinnen und Zürchern für diesen wegweisenden Entscheid. Die deutliche Ablehnung der beiden Vorlagen lässt dem Flughafen Zürich die Möglichkeit, den Betrieb auch in Zukunft optimieren und weiterentwickeln zu können. Auch haben die Zürcherinnen und Zürcher damit ein klares Signal nach Deutschland gesandt, indem sie bereit sind, ihren Teil zur Lösung des Fluglärmkonflikts beizutragen. Grundzüge für die Lösung des Konflikts Die Flughafen Zürich AG begrüsst es, dass endlich Bewegung in die seit Jahren festgefahrene Situation gekommen ist. Sie wertet es positiv, dass sich die Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer in einer gemeinsam unterzeichneten Absichtserklärung auf die Grundzüge für eine Lösung geeinigt haben. Diese Eckpunkte in einem von beiden Ländern ratifizierten Staatsvertrag festzuhalten, ist ein Erfolg versprechender Ansatz. Er schafft Rechts- und Planungssicherheit. Wichtig ist nun, die in der unterzeichneten Absichtserklärung festgehaltenen Punkte so auszuarbeiten, dass sie eine sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz tragbare Lösung bieten. Gemeinsame Lärmanalyse versachlicht Diskussion Die Flughafen Zürich AG bedauert es, dass die gemeinsam durchgeführte Lärm analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vom 30. Oktober 2009 in der Absichtserklärung keine Berücksichtigung findet. Mit dieser Analyse wurde der Versuch unternommen, die Diskussion zu versachlichen und die objektive Lärmbetroffenheit in den verschiedenen Regionen darzustellen (vgl. auch Politik brief Nr. 9). Flexible Nutzung der Morgenstunden wichtig Der Flughafen Zürich hat im Vergleich zu anderen europäischen Drehkreuzen der Star Alliance das strengste Nachtflugverbot und die Kapazität ist aufgrund der Sperrzeiten von 6 bis 7 Uhr an Wochentagen sowie von 6 bis 9 Uhr an Wochenenden stark reduziert. Damit die Fluggesellschaften, die den Flughafen Zürich anfliegen, im Wettbewerb dennoch bestehen können, muss der künftige Staatsvertrag die Flexibilisierung in den Morgenstunden zulassen, so wie es an der Medienkonferenz zur Absichtserklärung von Davos in Aussicht gestellt wurde. Einschränkung des süddeutschen Luftraums Ein seit Jahren ungelöstes Problem zwischen Deutschland und der Schweiz ist die Beschränkung der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutschem Gebiet. Aufgrund der schrittweise vom deutschen Verkehrsministerium einseitig verfügten Durchführungsverordnung (DVO) ist der deutsche Luftraum an Wochen tagen von 21 bis 7 Uhr sowie an Wochenenden und baden-württembergischen Feiertagen von 20 bis 9 Uhr für Anflüge auf den Flughafen Zürich gesperrt. Aufgrund dieser Regelung erfolgen heute während der Sperrzeiten Anflüge aus Osten und Süden über dicht besiedeltem Gebiet, was dazu geführt hat, dass sehr viele Menschen im Umkreis des Flughafens stark von Fluglärm betroffen sind. Es wird eine grosse Herausforderung sein, den Konflikt zwischen den beiden Nachbarländern noch in diesem Jahr zu lösen. Der von Lufthansa am 13. September 2011 auf dem Flughafen Zürich auf den Namen Zürich getaufte Airbus A Foto : Lufthansa Bildarchiv FRA CI/I 3
4 Schutzkonzept für Anwohner im Süden Die Flughafen Zürich AG hat am 16. Dezember 2011 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, ein Schutzkonzept Süd eingereicht. Das Konzept sieht vor, an Schlafzimmerfenstern in einem definierten Korridor Fensterschliessmechanismen einzubauen. Lärmberechnungen zeigen, dass geschlossene Fenster ausreichend vor Aufwachreaktionen durch Fluglärm schützen. Flughafen Zürich AG realisiert Schutzkonzept für Anwohner im Süden Sieben Jahre nach Einreichung des vorläufigen Betriebsreglementes, das auch die An- und Abflugregimes festlegt, wurde der heutige Flugbetrieb am Flughafen Zürich mit dem rechtsgültigen Urteil des Bundesgerichtes Ende 2010 auf eine rechtlich solide Basis gestellt. Das Bundesgericht forderte die Flughafenbetreiberin unter anderem auf, zusätzlich zum bereits bestehenden Schallschutzprogramm ein Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens auszuarbeiten. Ziel soll es sein, die Anwohner gegen Aufwachreaktionen aufgrund der morgendlichen Südanflüge zu schützen. Die Flughafen Zürich AG hat am 16. Dezember 2011 ein entsprechendes Konzept eingereicht. Schutzkonzept Süd innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen Das Schutzkonzept Süd sieht vor, in den Gemeindegebieten von Opfikon-Glattbrugg, Wallisellen, Zürich und Dübendorf in einem vordefinierten Schutz sektor, der direkt von den Landeanflügen auf die Piste 34 betroffen ist, Schliessmechanismen an Schlafzimmerfenstern einzubauen. Im Perimeter befinden sich rund 1300 Wohn liegenschaften. Ein Teil davon wurde bereits im Rahmen des ordentlichen Schallschutzprogramms «Programm 2010» der Flughafen Zürich AG mit neuen Schallschutzfenstern ausgerüstet. Sie sind somit genügend vor übermässigem Fluglärm geschützt. Die verbleibenden Liegenschaften liegen im Perimeter des Schutzkonzepts Süd, jedoch ausserhalb des ordentlichen Schallschutzprogramms. Die Arbeiten sollen in räumlichen Etappen erfolgen und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Quelle: Flughafen Zürich AG Schallschutzprogramm 2010 Bereits seit dem Jahr 2000 werden im Rahmen des Programms 2010 im Umfeld des Flughafens Liegenschaften, die von Lärmgrenzwert-Überschreitungen betroffen sind, mit Schallschutzfenstern ausgerüstet. Rund die Hälfte der geplanten Arbeiten wurde bislang erledigt. Die geschätzten Gesamtausgaben für das Programm 2010 belaufen sich auf 240 Millionen Franken. 4
5 Der Flughafen Zürich unser Trumpf im internationalen Wettbewerb Für international tätige Unternehmen Schweizer und ausländische Firmen ist der Standortfaktor «Erreichbarkeit» zentral. Die Steuern können tief sein, die Arbeitskräfte qualifiziert, die Lebensqualität hoch und der soziale Frieden stabil. Verschlechtert sich jedoch die Erreichbarkeit, führt das über kurz oder lang zu einer Absetzbewegung solcher «Internationals» und einem Rückgang der Nachfrage nach Leistungen lokaler KMUs. Martin Naville Zürich ist ausgeprägt international Zürich beherbergt über 80 europäische und globale Hauptsitze. 12 der 500 grössten Firmen der Welt sind im Grossraum Zürich angesiedelt. Unser Wirtschaftsraum ist aber nicht nur ein Zentrum für Konzerne und Headquarters, sondern auch für Unternehmensdienstleister und für Forschung und Innovation. Nirgendwo in der Schweiz findet sich eine höhere Dichte an Anwaltskanzleien, Unternehmensberatern und anderen Unternehmensdienst leistern. Schätzungen gehen davon aus, dass von jedem Headquarter direkt und indirekt 450 bis 500 Arbeitsstellen abhängig sind. Firmen wie IBM mit ihrem Spitzen- Forschungs zentrum in Rüschlikon, Dow in Horgen und Google tragen Gewaltiges bei zur Weiterentwicklung unserer Wissensgesellschaft. Rund 1,2 Millionen Personen arbeiten bei den «Internationals»! Exzellente Verbindungen sind gefragt Nur Standorte, die eine exzellente internationale Erreichbarkeit anbieten, können «Internationals» halten oder neue anziehen. Exzellent heisst: Ziele in Europa müssen mehrmals täglich, Destinationen in anderen Kontinenten zumindest einmal pro Tag direkt angeflogen werden. Zürich ist diesbezüglich dank seines Interkontinentalflughafens und des Hub-Carriers Swiss gut aufgestellt. Fragiler Wettbewerbsvorteil Wenn ihre Märkte nicht mehr einfach und effizient erreichbar sind, verlagern Konzerne ihre Managementzentren an geeignetere Standorte. Aber auch produzierende Unternehmen reagieren auf eine Verschlechterung der Erreichbarkeit. Unternehmensleiter, die fürchten, dass sich dieser Standortfaktor verschlechtert, werden hier nicht mehr investieren. Sie bauen wichtige Unternehmensfunktionen und hoch qualifizierte Jobs an anderen Standorten aus. In einer ersten Phase führt das zu einer Stagnation des Arbeitsplatzangebots. In einer zweiten Phase verschlechtern sich Attraktivität, Qualität und die Zahl der Arbeitsplätze. Wir alle zahlen die Zeche Lokale Zulieferer und Unternehmensdienstleister können einem Exodus ihrer Auftraggeber mit ihren Unternehmen in der Regel nicht folgen. Zu stark ist ihre Abhängigkeit von den hoch qualifizierten, lokalen Arbeitskräften. Zu gross sind die Risiken bei einer Verlegung des Firmensitzes oder beim Aufbau einer Niederlassung fernab der Schweiz. Ein Exodus internationaler Hauptsitze und Konzerne trifft deshalb nicht nur deren Mitarbeitende, sondern besonders auch die KMUs in ihrer Rolle als Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen. Fazit Wenn wir mit den dynamischen internationalen Märkten mithalten wollen, müssen wir die dynamische und nachfrage gerechte Entwicklung unserer internationalen Erreichbarkeit sicherstellen. Unser Flughafen ist nicht nur ein angenehmer Startort für die Ferien, sondern auch der Trumpf «Puur, Nell und Ass» unserer zukünftigen Wirtschaftsentwicklung! Martin Naville Präsident Komitee «Weltoffenes Zürich» 5
6 Überarbeitetes Lärmgebührenmodell Lärmgebühren als Lenkungsinstrument Um den Fluggesellschaften einen Anreiz zu bieten, eine möglichst lärmgünstige Flugzeugflotte einzusetzen, erhebt die Flughafen Zürich AG seit über dreissig Jahren lärmabhängige Gebühren. Dabei sind für laute Flugzeuge höhere Beiträge zu entrichten als für lärmgünstige Flugzeugtypen. Die Flugzeuge werden anhand des am Flughafen Zürich gemessenen Lärms in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Lärmgebühren eingeteilt. In der Vergangenheit zeigte dieses Modell seine Wirkung: Alte, lärmintensive Jets wurden durch neuere, lärmgünstige Flugzeuge ersetzt. Um die Lenkungswirkung auch langfristig beizubehalten, muss das Lärmgebührenmodell in regelmässigen Abständen überarbeitet werden. Bundesgericht fordert Anpassung des Lärmgebührenmodells Das jetzige Lärmgebührenmodell ist seit dem Jahr 2000 in Kraft, so dass sich heute fast 90 Prozent der in Zürich landenden Flugzeuge in der lärmgünstigsten und damit gebührenfreien Klasse V befinden. Eine Lenkungsfunktion im Hinblick auf weitere technische Fortschritte und Modernisierungen der in Zürich verkehrenden Flugzeugflotten ist somit kaum mehr gegeben, weshalb das Bundesgericht Ende 2010 die Forderung nach einer Revision des Lärmgebührenmodells an die Flughafen Zürich AG stellte. Umfassende Revision des bestehenden Modells Im vergangenen Jahr wurde das bestehende Lärmgebührenmodell von der Flughafen Zürich AG komplett überarbeitet und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Herbst 2011 eingereicht. Die Revisionsarbeiten umfassten neben der Neueinteilung der Flugzeugtypen in die fünf Lärmklassen auch eine Anpassung der Gebührenansätze pro Lärmklasse und Zeitfenster. Gemäss BAZL widerspiegeln die vorgelegten neuen Gebührenklassen die Lärmauswirkungen der einzelnen Flugzeuge in einer sinnvollen Art und Weise. Ebenso gibt die neue Tarifgestaltung sehr gut die tageszeitlich unterschiedliche Lärmproblematik auf dem Flughafen Zürich wieder. Zusätzlicher Lärmgebührenzuschlag in den Tagesrandstunden Der Forderung des Bundesgerichts nach einem zusätzlichen Lärmgebührenzuschlag in den Tagesrandstunden am Morgen von 6 bis 7 Uhr sowie am Abend von 21 bis 22 Uhr wurde ebenfalls Rechnung getragen. Mit dieser Massnahme soll der Anreiz für die Fluggesellschaften für den Einsatz leiserer Flugzeuge verstärkt werden. Ebenso wurden die Gebühren während der Nachtflugsperrzeit teilweise bis auf das Doppelte erhöht. Neues Lärmgebührenmodell wird im Jahr 2013 eingeführt Demnächst beginnt das Konsultationsverfahren, in dem das eingereichte Lärmgebührenmodell vorgestellt und die Fluggesellschaften angehört werden. Die Einführung des überarbeiteten Lärmgebührenmodells ist für Frühjahr 2013 vorgesehen. 6
7 Beitrag zur Eindämmung von Epidemien Die nationalen Grenzen verlieren durch die zunehmende Globalisierung an Bedeutung, rücken jedoch bei gravierenden Epidemien wieder in den Vordergrund, wenn es um innenpolitische Forderungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geht. Da alle Staaten gleichermassen von dieser Problematik betroffen sind, wurde in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005), die seit 15. Juni 2007 für die Schweiz und die 192 anderen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten, festgelegt, dass Vertragsstaaten Grenzübergangsstellen designieren müssen. Mittels koordinierter Massnahmen sollen Gesundheitsbedrohungen von internationaler Tragweite an Grenzen eingedämmt werden. In der Schweiz ist geplant, dass der Bundesrat bis im Juni 2012 die beiden Landesflughäfen Genf und Zürich als designierte Flughäfen benennt. Dadurch leisten Schweizer Flughäfen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Epidemien. Revision des Epidemiengesetzes Derzeit behandelt der Nationalrat die Revision des Epidemiengesetzes. Gemäss der Vorlage des Bundes sollen Flughafenbetreiber und Reiseunternehmen neu die Kosten für die betriebliche Vorbereitung und für das Mitwirken bei der Um setzung von Vorschriften tragen. Die Flughäfen sind bereit, den Bund auch weiter hin bei der Bekämpfung von Epidemien zu unterstützen. Der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten ist jedoch eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Bund in jedem Fall die direkt aus den Mitwirkungs pflichten und der angeordneten Massnahmen resultierenden Kosten und Aufwendungen übernehmen. Vorsorgemassnahmen Zu den erwähnten Vorsorgemassnahmen zählen unter anderem ein Notfallplan für gesundheit liche Notlagen, die Benennung eines Chefgrenzarztes oder die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für erkrankte Passa giere, um gesunde Reisende nicht zu gefährden. Die meisten dieser Vorsorgemassnahmen sind am Flughafen Zürich bereits umgesetzt. Notfallübung am Flughafen Zürich. Foto: Flughafen Zürich AG 7
8 Verkehrsentwicklung Erstmals über 24 Millionen Passagiere Insgesamt konnten im Jahr 2011 am Flughafen Zürich Passagiere begrüsst und verabschiedet werden. Zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von 6.4%, was im Bereich des durchschnittlichen Wachstums der euro päischen Flughäfen (6.6%) liegt. Das Passagierwachstum in Zürich ist einerseits auf den Aufhol effekt aufgrund der Aschewolke im Jahr 2010 zurückzuführen, andererseits hat der starke Franken die Schweizer Bevölkerung zu mehr Auslandreisen animiert. Insbesondere der Europaverkehr (+7.9%) und der nordamerikanische Markt (+6.5%) konnten von diesen Faktoren profitieren. Die Quell- und Zielregion Afrika hin gegen verzeichnete aufgrund der seit Frühling 2011 in Nordafrika herrschenden Unruhen ein um 12.3% tieferes Passagiervolumen. Starke lokale Nachfrage Die Zahl der Lokalpassagiere nahm im Jahr 2011 um 7.4% auf 16.0 Mio. zu. Gleichzeitig stieg die Zahl der Umsteigepassagiere am Flughafen Zürich um 4.5% auf 8.3 Mio. Der Transferanteil der Passagiere sank von 34.6% im Vorjahr auf 34.0% im Jahr Die überdurchschnittlich starke Entwicklung der lokalen Nachfrage weist auf eine relativ stabile wirtschaftliche Entwicklung des Einzugsgebietes um den Flughafen Zürich hin und unterstreicht die gestiegene Nachfrage nach Flugreisen von und nach Zürich. Mehr Passagiere pro Flugbewegung Im Jahr 2011 fanden Flugbewegungen statt. Die Flugbewegungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr gegenüber den Passagierzahlen unterproportional um 3.8% zu. Folglich hat sich die Anzahl Passa giere pro Flug erhöht und liegt mit 102 Passagieren pro Flugbewegung 1.6% über dem Vorjahreswert. Das Sitzangebot von und nach Zürich lag mit +6.5% leicht über dem Passagierwachstum, was zu einer leichten Reduktion der durchschnittlichen Sitzauslastung um 0.1 Prozentpunkte führte. Stabiles Frachtergebnis Das Frachtvolumen am Flughafen Zürich nahm im Jahr 2011 gegenüber 2010 um 1.0% zu. Im Berichtsjahr wurden insgesamt Tonnen Fracht transportiert. Während das Volumen der geflogenen Fracht konstant blieb (+0.0%), verzeichnete der Luftfrachtersatzverkehr auf der Strasse ein Wachstum von 3.2%. Neue Flugstrecken Im Jahr 2011 wurden vom Flughafen Zürich aus 135 europäische und 61 interkontinentale Destinationen von 70 Linien- und 15 Charterfluggesellschaften bedient. Die Anzahl bedienter interkontinentaler Destinationen erhöhte sich um zwei, jene der europäischen Destinationen um zehn. Mit Hainan Airlines (Peking), Oman Air (Muskat) und SriLankan Airlines (Male- Colombo) konnten im Jahr 2011 drei neue Fluggesellschaften auf der Langstrecke am Flughafen Zürich begrüsst werden. Verkehrsentwicklung des Flughafens Zürich im Jahr 2011 Januar Dezember Veränderung in % Lokalpassagiere Lokalpassagiere Transferpassagiere Transferanteil 34.0% 34.6% Total Passagiere * Flugbewegungen/Fracht/Post Flugbewegungen Fracht (in Tonnen) Post (in Tonnen) * Inkl. Transit, General Aviation und Übrige. Quelle: Flughafen Zürich AG Impressum Redaktion: Flughafen Zürich AG Druck: Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen politikbrief@zurich-airport.com 8
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