Erwartungen der Wasserwirtschaft zur Lösung des Nitrat-Problems
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- Ulrich Sternberg
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1 Erwartungen der Wasserwirtschaft zur Lösung des Nitrat-Problems Bevollmächtigte Wasserwirtschaft, Berlin / Brüssel Seite 1
2 Bauernregeln Seite 2
3 Hintergrund: Deutschland verfehlt seit Jahren Ziele der WRRL in Bezug auf Gewässerqualität Zentraler Vorwurf: EU Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie / WRRL Wasserqualität hat sich im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum nicht verbessert Maßnahmen des deutschen Nitrat- Aktionsprogramms zur Verwirklichung der Richtlinienziele reichen nicht aus Seite 3
4 Nitratbericht 2016 der Bundesregierung 28 % der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes mit Überschreitung des Grenzwerts von 50 mg/l ein Drittel der Messstellen für Grundwasserqualität weist zu hohe Nitratwerte auf Berechnung von Stickstoffbilanzen als Flächenbilanz: höchste Nitratwerte in NRW (80 kg N/ha), Niedersachsen (78 kg N/ha), Schleswig-Holstein (71 kg N/ha) und Bayern (69 kg N/ha) Gemäß BMUB keine wesentliche Verbesserung des Grundwasserzustands zwischen dem letzten ( ) und dem aktuellen Berichtszeitraum ( ) Seite 4
5 Nitrat für Mensch und Tier 50 mg Nitrat/l Trinkwasser tödliche Dosis 1Gramm Nitrat pro kg Körpergewicht Nitratvergiftung, Koliken Seite 5
6 Reparaturmaßnahmen der Wasserwirtschaft Aufgabe von Brunnen Neubau von Brunnen Mischen Teilentsalzung durch Umkehrosmose Teilentsalzung durch Elektrodialyse Teilentsalzung durch Ionentausch Anionentausch (Hausbrunnen) Denitrifikation Seite 6
7 gemeinsame Presseinformation von BDEW, DVGW und VKU zum Tag des Wassers am 22. März 2017: Nitratüberschuss gefährdet Trinkwasserbrunnen neue Grundwasserdatenbank erfasst bundesweit Nitratgehalt der Trinkwasserressourcen Daten: steigende Belastung die Datenbank umfasst aktuell Vorfeldmessstellen und Rohwasserentnahmestellen mit zusammen über Nitratanalysen. Ziel der Initiative ist es, die Nitratbelastung in den Wasserschutz- und Einzugsgebieten der Trinkwasserbrunnen systematisch zu dokumentieren. Daraus sollen gezielte Gegenmaßnahmen abgeleitet werden Seite 7
8 Nitratklage vom Kritikpunkte der EU Verstoß gegen Art 5 Abs. 5 EU: D hat keine Maßnahmen und Aktionen getroffen sobald festgestellt wird, dass sie erforderlich sind, neue DüV ist nicht in Kraft getreten, 2007er DüV reicht nicht Verstoß gegen Art 5 Abs. 7 EU: D hat kein Aktionsprogramm fortgeschrieben, weitere Begrenzungen des Ausbringens von Düngemitteln fehlen, Verbotszeiträume für die Ausbringung nicht ausreichend (Ausnahme für Festmist ohne Geflügelkot, Sperrzeiten zu kurz, nicht differenziert s. bodenklimatisch, Auswaschungen usw.), Lagerung von Dung unzureichend geregelt (Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zu klein, zu kurze Lagerkapazitäten, Ausnahme Festmist) Seite 8
9 Nitratklage: Kritikpunkte II Einhaltung der Höchstmenge Dung pro Jahr und Hektar EU: DüV erlaubt dagegen bis 230 kg N/a und ha, Ausnahme galt bis Ausbringung auf stark geneigten Flächen EU: DüV greift ab 10 % nur für 3 m, enthält Ausnahmen für Festmist, Totalverbot ab 15 % im Weinanbau nicht umgesetzt Ausbringen von Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden EU: nicht zulässig, DüV regelt nur bei 5 cm Schneehöhe und enthält Ausnahme nur für durchgängig gefroren Seite 9
10 Neues Düngegesetz verabschiedet Verabschiedung Bundestag Bundesrat Folgende BDEW-Forderungen wurden erreicht: Übermittlung Düngedaten/Wasserdaten Erfassung Gärreste Stoffstrombilanzierung Seite 10
11 Kritik BDEW am neuen Düngegesetz Ausnahmen für rund 50 % der landwirtschaftlichen Betriebe von der Stoffstrombilanz Mineraldünger fehlt Überwachung und Kontrolle? Seite 11
12 Neue Düngeverordnung (Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen) Umsetzung EU-Nitratrichtlinie standort- und pflanzenbedarfsgerecht Festlegung Obergrenze 170 kg N pro ha Erfassung aller N-Dünger (einschl. Gärreste) Stoffstrombilanzierung (vgl. Hof-Tor-Bilanz) Beschränkung Phosphateintrag Beschränkung schneebedeckte Flächen Änderung Sperrfristen Länderermächtigung: zusätzliche Maßnahmen Bußgeldvorschriften bis Euro BDEW begrüßt neue DüV Seite 12
13 Klage sollte von der EU weiter verfolgt werden, wenn nach der DüV weiterhin Ausnahmen für 50 % von der Stoffstrombilanz weiterhin Ausnahmen von der Dünge-Obergrenze (Verluste...) weiterhin keine Ausweisung und Maßnahmen in gefährdeten Gebieten möglich sind. Seite 13
14 Empfehlung Agrar- und Umweltausschuss Bundesrat Drs. 148/1/17 Ob der nun vorliegende Kompromiss, der erst unter massivem Druck der Europäischen Kommission zustande gekommen ist, den Anforderungen der Europäischen Kommission zur Einstellung des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens genügt, ist daher derzeit noch unklar. Der Bundesrat macht jedoch zugleich deutlich, dass aus gewässerökologischer, immissionsschutz- und naturschutzfachlicher Sicht weitergehende Regelungen erforderlich sind. Sollte das Vertragsverletzungsverfahren nicht eingestellt werden, sieht er daher die Verantwortung, insbesondere für eventuelle Strafzahlungen, allein beim Bund. Seite 14
15 Rote Gebiete, Stoffstrombilanz und Phosphat Insbesondere die sachlich nicht begründete Einschränkung von Anordnungsmöglichkeiten zur schnelleren Einarbeitung von Wirtschaftsdünger auf die besonders belasteten "roten Gebiete" hält der Bundesrat in diesem Zusammenhang für überarbeitungsbedürftig. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die perspektivische Einführung einer Stoffstrombilanz (ehemals Hoftorbilanz). Er bedauert jedoch zugleich, dass erst ab 2023 alle Betriebe bis auf eine Bagatellgrenze ihre vollständige betriebliche Bilanz vorlegen müssen. Der Bundesrat hätte sich eine erheblich kürzere Übergangszeit zur flächendeckenden Einführung gewünscht. Er hält daher die Vorgaben zur Phosphatdüngung mit Blick auf die Eutrophierung von Oberflächengewässern für nicht ausreichend. Seite 15
16 Reicht die deutsche Düngeverordnung aus? Beispiel (Rinderhaltung): in einem (geplanten) Stall fällt jährlich Rindergülle mit einem Gesamt-N-Gehalt von kg N an. Nach 3 Absatz 5 des DüV-Entwurfs dürfen aber "die sich aus Anlage 2 ergebenden Werte" als Ausbringungsverluste angerechnet werden. Demnach müssten gemäß der Novelle der DüV statt bisher 425 kg N im Ausbringungsjahr nur noch 350 kg N angerechnet werden. In der Folge erhöht sich bei sonst gleichen Bedingungen die je Flächeneinheit mögliche Wirtschaftsdünger-Ausbringmenge. Damit würden höhere Düngungsmengen und damit höhere Viehdichten ermöglicht werden, was den Zielsetzungen einer zukünftig verbesserten Nährstoffausnutzung insbesondere aus Wirtschaftsdüngern widerspricht. Empfehlung Agrar- und Umweltausschuss Bundesrat vom (148/1/17): In Artikel 1 ist 3 Absatz 5 Satz 3 zu streichen. Seite 16
17 Kann man gefährdete Gebiete ausweisen? Die Abgrenzung der Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung gelten sollen, muss sich mithin an den im Zuge der Bestandsaufnahme nach WRRL identifizierten Grundwasserkörpern orientieren. Diese sind bundesweit auf der Basis der Grundwasserverordnung abgegrenzt und bewertet. Sie sind in den Bewirtschaftungsplänen nach 83 WHG dargestellt und somit seit vielen Jahren öffentlich bekannt. Bundesrat Drs. 148/1/17: Empfehlung Agrar- und Umweltausschuss vom zur DüV Seite 17
18 Bauernverband missbilligt Votum des Umweltausschusses im Bundesrat Joachim Rukwiek: Mit dem gestrigen Votum weicht der Umweltausschuss substantiell von dem gemeinsam zwischen Bundesländern, Bundestag und Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss ab. Das ist ein massiver Vertrauensbruch und offenbart die fehlende Verlässlichkeit einiger Umweltministerien als Verhandlungspartner bei wichtigen Fragen von Landwirtschaft und Umwelt... Seite 18
19 Verabschiedung Seite 19
20 Erwartungen der Wasserwirtschaft an Wasser- und Landwirtschaftsbehörden unverzügliche Ausweisung der gefährdeten Gebiete unverzügliche Festlegung von landwirtschaftlichen Maßnahmen zur Minimierung des Nitrateintrags in gefährdeten Gebieten Stoffstrombilanzierung für alle Betriebe Stopp der Düngung in gefährdeten Gebieten Gewässerrandstreifen vergrößern längere Sperrfristen keine Ausnahmen von der Dünge-Obergrenze Minimierung der Phosphatdüngung und -einträge Länderregelungen Kontrolle und Überwachung der Düngung sicherstellen Seite 20
21 Wasserhaushaltsgesetz 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten (1) In der Rechtsverordnung nach 51 Absatz 1 oder durch behördliche Entscheidung können in Wasserschutzgebieten, soweit der Schutzzweck dies erfordert, 1. bestimmte Handlungen verboten oder für nur eingeschränkt zulässig erklärt werden, 2. die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken verpflichtet werden, (5) Setzt eine Anordnung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 2 oder Absatz 3, erhöhte Anforderungen fest, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken, so ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile ein angemessener Ausgleich zu leisten, soweit nicht eine Entschädigungspflicht nach Absatz 4 besteht. Seite 21
22 Konsequenzen neue Düngeverordnung definiert die gute fachliche Praxis und ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung Anpassung der Umsetzung ordnungsgemäße Landwirtschaft Sicherstellung erforderlich, dass keine Doppelförderung vorliegt (Agrar-Fördermittel und bspw. Wasserentnahmeentgelte für Anforderungen über eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung) Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirtschaft haben sich bewährt Umschichtung der EU-Agrarsubventionen für ökologische Bewirtschaftungen Basis: Transparenz der Daten von Grundwasser und Düngung Seite 22
23 BDEW-Gutachten Nitrat - Datenbasis: Interviews und Umfrage Im Rahmen des Gutachtens wurden 18 Interviews (2 bis 3 stündig) mit Wasserversorgern im gesamten Bundesgebiet geführt. Daneben wurde eine Befragung unter BDEW-Mitgliedsunternehmen durchgeführt (Antwortmöglichkeit: Online-Fragebogen oder PDF-Datei). 68 % der Unternehmen konstatieren in mindestens einem ihrer Wassergewinnungsgebiete eine handlungsrelevante Nitratbelastung insgesamt 247 Wassergewinnungsgebiete Mehr als 2/3 der befragten Unternehmen sind mit einer Nitratbelastung konfrontiert. Wie gestaltet sich die Belastung und welche Entwicklung erwarten die Versorger? Seite 23
24 BDEW-Gutachten: Kosten der Nitratbelastung / Hintergrund seit Jahren steigende Nitratbelastung der zur Trinkwassergewinnung genutzten Rohwasserkörper in D Kosten für die Wasserwirtschaft mikro- wie makroökonomisch weitgehend unbekannt, da nicht untersucht Gutachten im Auftrag des BDEW untersucht Kosten der Nitratbelastung für Wasserversorgungsunternehmen (WVU), Auftragnehmer: MOcons (Prof. Dr. Mark Oelmann u.a.) weiteres Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherstellung der Trinkwasserbereitstellung wird ebenfalls von MOcons erstellt Seite 24
25 BDEW-Gutachten Nitrat - derzeitige und prognostizierte Nitratbelastung Derzeitige Nitratbelastung Wichtig: Durchschnittliche Nitratbelastung in den Wassergewinnungsgebieten. Einzelne Brunnen sind teilweise erheblich stärker belastet! Prognostizierte Nitratbelastung In mehr als 30 % der WGG werden steigende Stickstoffeinträge erwartet. Welche Maßnahmen ergreifen Unternehmen und welche Kosten entstehen ihnen? Seite 25
26 BDEW-Gutachten Nitrat - reaktive und präventive Maßnahmen Unternehmen ergreifen unterschiedliche Maßnahmen, um Nitratbelastung zu reduzieren. Welche Kosten entstehen, falls eine Denitrifikationsanlage unumgänglich wird? Seite 26
27 BDEW-Gutachten Nitrat - Kosten einer Nitratentfernung Gemäß Umfrage liegen die Kosten der Nitratentfernung derzeit bei mindestens 0,40 Euro/m³ das Ende der Fahnenstange ist damit jedoch noch nicht erreicht. Eine Kostenanalyse hat ergeben, dass je nach Verfahren und Rohwasser Kosten von fast 1,- Euro/m³ anfallen können. Unterstellt man ein Unternehmen, das eine Ausgangssituation aufweist, die der durchschnittlichen Situation aller interviewten Wasserversorger entspricht, ergibt sich für die Jahresrechnung: Unternehmen mit durchschnittlichen Ausgangssituation in Bezug auf alle interviewten WVU 2 Einfamilienhaus mit einer jährlichen Nachfrage von 150 m³: Erhöhung Jahresrechnung +49 %. 3-Pers.-HH, 6-Familienhaus, 122 Litern/Einwohner/Tag 1 : Erhöhung Jahresrechnung +62 %. 1 Durchschnittswert 2015 gem. BDEW-Wasserstatistik. 2 Untersuchung der Preise derjenigen Unternehmen mit Endkundenkontakt, mit denen im Rahmen der Erstellung des Gutachtens Interviews durchgeführt wurden. Seite 27
28 Weiterführende Nitrat-Studie des Umweltbundesamtes UBA-Vorhaben Quantifizierung der landwirtschaftlichen verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung Geplante Veröffentlichung: Frühjahr 2017 Seite 28
29 Fazit: Forderungen des BDEW Sofortiger Dünge-Stopp, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser überschritten wird! Stoffstrombilanzen ab 2018, verpflichtend für Agrarbetriebe jeder Größenordnung! Gülletourismus eindämmen: In nitratgefährdeten Gebieten muss die Einfuhr von Gülle aus anderen Ländern gestoppt werden! Agrarwende: die Milliarden-Subventionen für die industrielle Landwirtschaft müssen sofort zugunsten einer bäuerlich-ökologischen Bewirtschaftung der Flächen umgeschichtet werden! Seite 29
30 Bevollmächtigte Wasserwirtschaft Geschäftsbereich Wasser/Abwasser Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit WASSER BERLIN INTERNATIONAL 30
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