Positionierung der BDEW-Landesgruppe NRW. zur Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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- Simon Egger
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1 17 STELLUNGNAHME 17/59 A17 Positionierung der BDEW- NRW zur Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zum Antrag der SPD-Fraktion Trotz steigender Trinkwasserkosten: CDU/ FDP verweigern sachgerechte Umsetzung der Düngeverordnung Düngeverordnung" (Drs. 17/80) am im Landtag Düsseldorf, Seite 1 von 7
2 Die BDEW- (NRW) begrüßt die Durchführung der Anhörung zur Umsetzung der Düngeverordnung in NRW. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt, dass mit der Düngeverordnung insbesondere die Vorgaben der europäischen Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, im Folgenden Nitratrichtlinie genannt, 91/676/EWG, umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sollte auch in NRW eine Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt erfolgen und Erfahrungen der Praxis Rechnung getragen werden. Dies entspricht den Forderungen des BDEW angesichts der durch steigende Nitratbelastungen eingetretenen Probleme im Gewässerschutz und im Trinkwasser. Die BDEW- wird weiterhin den Ausbau und die Förderung der Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirtschaft unterstützen. Die BDEW- bittet den Landtag folgende Forderungen bei den Beratungen zu berücksichtigen: Aktionsprogramme in belasteten Gebieten aufstellen und umsetzen. Sofortiger Düngestopp, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser überschritten wird. verpflichtende Stoffstrombilanzen ab 2018 für alle Agrarbetriebe; Kontrolle sicherstellen. Gülle-Tourismus eindämmen: Gülle-Transporte bundesweit überwachen und in nitratgefährdeten Gebieten Gülle-Importe stoppen. Das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie beachten und keine Güllebelastungen in bisher unbelastete Grundwasserbereiche eintragen. Die Milliarden-Subventionen aus Brüssel zugunsten einer gewässer- und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen in die 2. Säule umschichten. Bei der Beratung der Stoffstrombilanzierungsverordnung im Bundesrat die von der EU-Kommission kritisierten Verlust- bzw. Abzugsmöglichkeiten nicht bei den Bilanzwerten für P und N einführen und die Anlage 4 ersatzlos streichen. Weiterentwicklung der Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirtschaft Zu den Forderungen im Einzelnen: Düngeverordnung/ Düngegesetz: Die Düngeverordnung sollte die Möglichkeit geben, an den Nitrat-Belastungspunkten anzusetzen und Abhilfemaßnahmen regionalisiert durchzuführen. In Gebieten mit überhöhter Nitratbelastung (oder auch Phosphor) sollte durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert werden (Begrenzung der zulässigen Nährstoffmengen, wirksame Kontrollen, Fruchtfolgeauflagen, usw.). Ziel aus Sicht des BDEW ist die Schaffung bundeseinheitlicher und verbindlicher Anforderungen im Einklang von Wasser- und Düngerecht. Die EU-Nitratrichtlinie sieht explizit in Anhang II Regeln der Seite 2 von 7
3 guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft vor, um einen Schutz vor Verunreinigung zu gewährleisten. Die Regelungen in der Düngeverordnung sollten eine höhere Verbindlichkeit für den Anwender bekommen und eine Missachtung sollte entsprechend sanktioniert werden (Ordnungsrecht und Cross Compliance). Weiterhin sollten Maßnahmen und Lösungen für das Problem der Überwachung in der Praxis vorgelegt werden. Die in der Düngeverordnung festgelegte Definition der guten fachlichen Praxis sollte diese Vorgaben berücksichtigen. Der Schutz des Grundwassers und des Oberflächenwassers zur Trinkwasserversorgung sowie der landwirtschaftlichen Erzeugung, auch als Grundlage für die Biogasnutzung, müssen grundsätzlich auch in NRW gewährleistet werden. Düngegesetz: Die Vorgaben zur Düngebilanzierung sehen so viele Ausnahmen vor, dass voraussichtlich über die Hälfte aller Landwirtschaftsbetriebe Deutschlands nicht erfasst wird. Wie wird dann in NRW kontrolliert, wieviel Stickstoff über Dünger und Futtermittel in einen Betrieb hinein und wieviel bspw. über Ernteerzeugnisse, Viehverkäufe und ggf. überschüssige Gülle (via Güllebörse) hinaus geht? Alle landwirtschaftlichen Betriebe sollten ihre Stoffströme in einer Düngebilanzierung offenlegen. Belastungssituation Die in Deutschland von der Nitratbelastung betroffenen Grundwasserbereiche sind durch das Monitoring der Landesumweltämter bekannt. Die Einhaltung des EU-Nitrat-Grenzwertes von 50 mg pro Liter im Grundwasser und des geforderten guten chemischen Zustandes bis 2021 werden insbesondere durch die Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft in rund einem Drittel des deutschen Grundwassers nicht erreicht werden. Die von der Nitratrichtlinie vorgegebenen Vermeidungsschritte einer weiteren Stickstoffbelastung aus der Landwirtschaft sind in der neuen Düngeverordnung ab 37,5 mg Nitrat pro Liter Grundwasser vorgesehen. Bei Überschreitung des Nitrat- Grenzwertes im Grundwasser von 50 mg pro Liter müssen Sanierungsgebiete mit Nitrataktionsprogrammen ausgewiesen und landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Vermeidung eingeleitet werden. Diese Maßnahmen wurden in Deutschland und in NRW bisher nicht vollzogen. Belastungssituation in In NRW sind die Grundwasserkörper auf ca. 40 Prozent der Fläche (s. Bild 1) aufgrund zu hoher Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Zustand. Für Einzugsgebiete von Brunnen der Trinkwasserversorgung gibt es in NRW bereits seit Beginn der 1990er-Jahre Wasserschutzkooperationen, um u.a. auch den schlechten Zustand in puncto Nitrat zu verbessern. Aktuell sind es 114 Kooperationen mit Mitgliedern in Wasserschutz- und Einzugsgebieten von 172 Wasserversorgungsunternehmen. Ob diese Kooperationen Seite 3 von 7
4 erfolgreich sind, wird derzeit im Rahmen einer noch bis 2019 laufenden und vom Umweltministerium beauftragen Überprüfung ermittelt. bdew In einigen Regionen in NRW liegen die Nitratwerte zum Teil um das Drei- bis Vierfache über dem Wert von 50 mg/i mg/l (s. Bild 2). Als Folge einer jahrelangen Überdüngung ist die nur einmal vorhandene, natürliche Nitratabbaukapazität im Boden über organischen Kohlenstoff oder Eisenmineralien (Pyrit) in diesen Regionen aufgebraucht und Nitrat wird ungehindert in das Grundwasser eingetragen. Findet dieses in Einzugsgebieten von Wasserwerken statt, droht hier langfristig eine aufwändige Aufbereitung des Rohwassers und Verteuerung des Wasserpreises für die Verbraucher. Rheda-Wiedenbrück Chemischer Zustand der Grundwasserkörner. Nitrat und Trends Clane 23.oe.. guter zuaena scrtlecter Zustand sun:bellt steujewler (PIlira!) des Grundwaseerkörpers -- Grenzen Fluugebielselnheilen NRW Grenzen Teileinzugsgebiete NRW '"' ' Starts-. Landesnimm Bild 1: Chemischer Zustand Nitrat gemäß WRRL (Quelle: MKULNV 2014) Seite 4 von 7
5 Wasserwerk Rheda Wiedenbrück Darstellung der Grundwasser-Beprobung Oktober 2016 Nitratkonzentration [mg/i] Entnahmetiefe [m u. GW-Stan d] M GEO7A M GEO7B B 21 M GE21C B M GEO3B 2 G GEO2B m GHIA M GE1OB M GE09 G GEO3A L out G S1 M GE02A G 070 G 022G 023F M 056 M GE10A M GE11A V1 P1 G 069 M Messstelle Acker Messstelle Acker/Grünland Ä Messstelle Wald A Messstelle Wald/Acker Messstelle Wald/Grünland Messstelle Grünland Brunnen Wasserwerk Bild 2: Nitratwerte im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerks Rheda-Wiedenbrück Wegen der Nitratbelastungen im Grundwasser führen Wasserversorgungsunternehmen in NRW heute schon zahlreiche Maßnahmen durch, um die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes in der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter Trinkwasser zu gewährleisten. Für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung werden bereits kostenintensive Reparaturmaßnahmen wie Mischen mit unbelastetem Wasser, Brunnenschließungen, Brunnenverlagerung/Neubau, Anpachtung von Flächen, Extensivierungen und Kooperationen mit der Landwirtschaft zu Lasten der Kunden und der Wasserversorger notwendig. Wenn die derzeitige Düngepraxis an den gefährdeten Standorten beibehalten würde, ist davon auszugehen, dass die natürlich im Boden vorhandene Nitrat- Abbaukapazität in einigen Jahrzehnten in weiten Teilen in NRW aufgebraucht sein wird. Diese Abnahme der Nitrat-Abbaukapazität im Boden wäre ein irreparabler Schaden mit gravierenden Folgen für Umwelt (Bodenfruchtbarkeit) und Wasserversorgung. Eine Folge wäre, dass eine kostenintensive Nitrataufbereitung immer häufiger vor Ort eingesetzt werden müsste. Nitratinitiative des BDEW: Der BDEW fordert im Rahmen der Nitratinitiative: sofortiger Dünge-Stopp in belasteten Gebieten, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser überschritten wird! verpflichtende Stoffstrombilanzen ab 2018 für alle Agrarbetriebe! Seite 5 von 7
6 Gülle-Tourismus eindämmen: Gülle-Transporte bundesweit überwachen und in nitratgefährdeten Gebieten Gülle-Importe stoppen! Agrarwende: Die Milliarden-Subventionen für die großindustrielle Agrarwirtschaft müssen sofort zugunsten einer gewässer- und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen umgeschichtet werden! Fördermittel: Die Fördermittel sollten insbesondere für gewässer- und umweltverträgliche Bewirtschaftungsmethoden generell auch der bisher konventionell wirtschaftenden Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden können. Gülleimporte: Umsetzung der Länderermächtigung in der neuen Düngeverordnung in NRW. Die neue Düngeverordnung reicht insbesondere hinsichtlich der Gülleimporte teilweise nicht aus, um die Ziele der EU-Nitratrichtlinie in NRW zu erfüllen. Zusätzliche Anforderungen sollten auf nordrhein-westfälischer Ebene festgelegt werden (Gülleimporte, usw.). Sichergestellt werden sollte, dass das Verschlechterungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie beachtet wird und somit entsprechend Gülle fachgerecht zur Kompensation von Mineraldünger eingesetzt wird, damit eine nachhaltige Stabilisierung der Nitratwerte gewährleistet wird. Gärreste: Zu begrüßen ist, dass Gärreste auf die 170 kg N/ ha aus Wirtschaftsdünger angerechnet werden. An dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Biogaserzeugung (Gärreste/ Gärprodukte) und anderen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Mist) sollte festgehalten werden. Auch die Biogaserzeugung mit ihrer herausragenden Stellung unter den Erneuerbaren Energien wird zunehmend durch die Vollzugsdefizite und Umsetzungsdefizite der EU-Vorgaben der Nitratrichtlinie im landwirtschaftlichen Fachrecht in Misskredit gebracht, obwohl diese nicht Verursacher ist. Es gilt sowohl aus Sicht der Wasserwirtschaft als auch aus Sicht der Biogaswirtschaft, den meist regional konzentrierten und in einigen Bundesländern (Bsp.: Niedersachsen) fast flächenhaften Problemen mit entsprechenden standortspezifischen Maßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu begegnen. Im Gegensalz Gegensatz dazu fehlt in der Düngeverordnung eine Obergrenze für Mineraldünger. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte der Einsatz von Gärresten Vorrang vor Mineraldüngern erhalten, da bei den Gärresten die Freisetzung der Nährstoffe in der Regel verzögert und damit gewässerschonender erfolgt. Weiterhin ist die Klimabilanz der Gärreste gegenüber Mineraldüngern deutlich positiver, da bei der Erzeugung anorganischer Dünger deutlich höhere Klimagasemissionen entstehen. Beratung der Stoffstrombilanzierung im Bundesrat: Die BDEW- Nordrhein- Westfalen fordert Bund und Länder auf, dass in der Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften, der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung, Seite 6 von 7
7 die Pflicht zur Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz für alle Betriebe ab dem 1. Januar 2018 eingeführt wird, die von der EU-Kommission kritisierten Verlust- bzw. Abzugsmöglichkeiten nicht bei den Bilanzwerten für P und N eingeführt werden und die Anlage 4 ersatzlos entfällt, bei einer Überschreitung des Bilanzüberschusses eine wirksame Sanktionierung gemäß Düngegesetz vorgesehen wird, da die geplanten zulässigen Bilanzüberschüsse mit bis zu 180 kg N pro ha und a zu hoch sind, um den Nitratwert im Sickerwasser von maximal 50 Milligramm pro Liter sicher einhalten zu können, eine Obergrenze für Mineraldünger verpflichtend einbezogen wird, für den Nährstoffvergleich in den Anlagen 3 und 4 analog zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung die Bezugsgröße pro Hektar gewählt wird, die Ableitung und Berechnung der Bilanzwerte in Tabellen 1 und 3 wissenschaftlich belegt wird, die Melde- und Mitteilungspflichten der Betriebe gegenüber der nach Landesrecht und den Partnern von Kooperationen zuständigen Stelle verpflichtend geregelt werden, die nach Landesrecht zuständige Stelle alle drei Jahre einen Bericht über die Einhaltung der Stoffstrombilanz vorlegt. Kosten der Nitratbelastung: Im BDEW -Gutachten zur Berechnung der Kosten der Nitratbelastung in Wasserkörpern für die Wasserwirtschaft" Wasserwirtschaft von MOcons & al. wurde ermittelt, dass die Kosten der Nitratentfernung derzeit bei mindestens 0,40 Euro/m³ Euro/m3 liegen. Eine Kostenanalyse hat ergeben, dass je nach Verfahren und Rohwasser Kosten von fast 1,- Euro/m³ Euro/m3 anfallen können. Für ein Einfamilienhaus mit einer jährlichen Nachfrage von 150 m³ m3 kann sich somit die Jahresrechnung um +49 % erhöhen. Für einen 3-Personen Haushalt im 6-Familienhaus bei einem Gebrauch von 122 Litern/Einwohner/Tag kann sich die Jahresrechnung um +62 % erhöhen. Ansprechpartner: Dr. Michaela Schmitz Bundesverband der Energie- und Wasser- Wasserwirtschaft - Hauptgeschäftsstelle Berlin Telefon: Michaela.Schmitz@bdew.de Katrin Uhlig BDEW- Düsseldorf Telefon: Katrin.Uhlig@bdew-nrw.de Seite 7 von 7
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