Realschulabschlussprüfung für Schulfremde. Informationen für Teilnehmer

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1 - 1 - SAD Günter Sauter, SAD Michael Ledermann Stand 10/2016 Realschulabschlussprüfung für Schulfremde Schuljahr Informationen für Teilnehmer

2 - 2 - Abschlussprüfung für Schulfremde RS (Auszug aus der Rechtsverordnung des KM) 10 Zweck der Prüfung Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule für Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium besuchen (Schulfremde). 11 Zeitpunkt der Prüfung Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen Abschlussprüfung statt. 12 Meldung zur Prüfung (1) Die Meldung zur Abschlussprüfung ist bis zum 1. März jeden Jahres an die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Schulaufsichtsbehörde zu richten; dieses kann eine öffentliche Realschule mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragen. (2) Zur Prüfung wird zugelassen, wer 1. Die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre und 2. nicht bereits die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schul-fremde nach dieser Prüfungsordnung mit Erfolg abgelegt hat und 3. nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Ab-schlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen hat und 4. keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium besucht. Abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten. (3) Der Meldung sind beizufügen 1. ein handgeschriebener Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit, 2. die Geburtsurkunde, 3. die Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften), 4. eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Realschulen teilgenommen wurde, 5. eine Erklärung darüber, welche Wahlfächer mündliche Prüfungsfächer sein sollen ( 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3), 6. Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung. 13 Zulassung zur Prüfung (1) Die untere Schulaufsichtsbehörde oder die von ihr mit der Durchführung der Ab-schlussprüfung beauftragte Realschule entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und unterrichtet den Bewerber über die getroffene Entscheidung. Die Versagung der Zulassung ist schriftlich zu begründen. (2) Die zugelassenen Bewerber werden einer öffentlichen Realschule zur Ablegung der Prüfung zugewiesen. 14 Prüfungsgegenstände (1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die Pflichtfremdsprache (schriftliche Prüfungsfächer). (2) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten sowie auf zwei der in Absatz 3 genannten Wahlfächer (mündliche Prüfungs-fächer). Die mündliche Prüfung erstreckt sich daneben auf die Pflichtfremdsprache in Form der EuroKomPrüfung und auf ein weiteres vom Prüfungsteilnehmer zu benennendes schriftliches Prüfungsfach sowie auf Wunsch oder nach Entscheidung des Vorsitzenden auch auf das übrige schriftliche Prüfungsfach. Der Prüfungsteilnehmer benennt die Fächer nach Satz 2 spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekannt-gabe der Noten der schriftlichen Prüfung schriftlich gegenüber dem Schulleiter der beauftragten Realschule. (3) Als Wahlfächer gelten der Fächerverbund Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde sowie die Fächer Geschichte und Religion oder Ethik.

3 - 3 - (4) Der Bewerber kann dem Prüfungsausschuss selbst angefertigte Arbeiten, insbesondere schriftliche Arbeiten, Zeichnungen, Modelle und Werkstücke vorlegen, deren Thema in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches oder Fächerverbundes einbezogen wird. 15 Durchführung der Prüfung (1) Für die Prüfung gelten im Übrigen 4 Abs. 1, 3 bis 7, 5 Abs. 1, 2, 4, 5, 10 und 11 sowie 6, 8 und 9 entsprechend mit folgenden Maßgaben: 1. Fachlehrer im Sinne von 4 Abs. 5 Satz 1 sind die von der unteren Schulaufsichtsbehörde, im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 die vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmten Fachlehrer einer öffentlichen Realschule, in der Regel der Realschule, der der Bewerber zur Ablegung der Prüfung zugewiesen ist; 2. bei der Festlegung des Prüfungsergebnisses zählen allein die Prüfungsleistungen; 3. das Ergebnis in den Prüfungsfächern, in denen schriftlich und mündlich geprüft wurde, errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen; 4. alle Prüfungsfächer sind maßgebende Fächer, die schriftlichen Prüfungsfächer und der Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten sind Kernfächer im Sinne der Realschulversetzungsordnung; 5. eine Kompetenzprüfung findet nicht statt. (2) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal, frühestens nach einem Jahr, wiederholen. Nichtteilnahme und Rücktritt Wer ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teilnimmt, hat die Prüfung nicht bestanden. Ein Fernbleiben wegen Krankheit ist sofort der prüfenden Schule mitzuteilen. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Im Nachhinein kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr geltend gemacht werden. Sofern ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Täuschungshandlungen Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, begeht, eine Täuschungshandlung. Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen, dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note "ungenügend" bewertet werden. Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Das Benützen von Mobiltelefonen während der Prüfung ist nicht gestattet. Nach den Regelungen der Prüfungsordnung ist bereits das Mitführen eines Mobiltelefons eine Täuschungshandlung.

4 - 4 - Realschulabschlussprüfung für Schulfremde: Übersicht Fächer Schulfremdenprüfung Realschule Ablaufplan Mittwoch, Montag, Anmeldeschluss beim Staatlichen Schulamt in Heilbronn (Eingangsstempel) Zulassung zur Prüfung und Zuweisung an die prüfende Realschule (Damm-Realschule Heilbronn, Dammstr. 14) Mittwoch, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Beratung durch die prüfende Dammrealschule Uhr Schriftliche Prüfung Deutsch Nachtermin Schriftliche Prüfung Mathematik Nachtermin Schriftliche Prüfung Englisch Nachtermin Zeitraum der mündlichen Prüfung Ausgabe der Zeugnisse bzw. Prüfungsbescheinigungen Siehe auch Webseite des Kultusministerium (

5 - 5 - Hinweise zur Realschulabschlussprüfung / Schulfremde 2017 Die Staatlichen Schulämter nehmen Meldungen bis zum 1. März jeden Jahres entgegen und beauftragen eine oder bei Bedarf mehrere öffentliche Realschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung. 1. Deutsch Der Unterricht in den Klassen 9 und 10 der Realschule muss gewährleisten, dass die im Bildungsplan ausgewiesenen Inhalte und Kompetenzen so behandelt werden, dass in der Realschulabschlussprüfung alle vier Aufgaben von jeder Schülerin/jedem Schüler bearbeitet werden können. Es ist nicht statthaft, dass die Fachlehrkraft Inhalte weglässt und damit den Schülerinnen und Schülern die Wahl aller Themen in der Prüfung nicht ermöglicht. Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Aufsatz. Den Prüflingen werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten. Die Aufgabe 3 Texte lesen, auswerten und schreiben hat als Rahmenthema 2017 Ernährung heute zwischen Mangel und Überfluss Zur Vorbereitung und Spurung des Themas gibt es unter unter Schulfremdenprüfung -Realschule -Deutsch eine Mindmap Zur Bearbeitung der Aufgabe 3 Texte lesen, auswerten und schreiben dient die Minmap und das selbst erstellte Kompendium. Texte aus dem Kompendium, aus denen Textstellen wörtlich übernommen werden, müssen dem Prüfungsaufsatz beigelegt werden. Die Fachlehrkräfte tragen Sorge dafür, dass im Kompendium sowie in der Ganzschrift keine unzulässigen Materialien (Hilfsmittel) enthalten sind, insbesondere keine Musteraufsätze. Das Kompendium muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden. Es wird nur an die Schülerinnen und Schüler bei der Prüfung ausgegeben, die die Aufgabe 3 wählen. Für die Aufgabe Texte lesen, auswerten und schreiben sollen die Schülerinnen und Schüler sich eigenständig unter Anleitung der Fachlehrkräfte mit dem Rahmenthema auseinandersetzen. Die Aufgabe 4 Produktiver Umgang mit Texten bezieht sich auf eine Ganzschrift. Die Ganzschrift für die Prüfung 2017 ist Wir tanzen nicht nach Führers Pfeife von Elisabeth Zöller oder alternativ Der Hauptmann von Köpenick von Carl Zuckmayer. Zu beiden Ganzschriften erhalten Sie ausführliche Informationen unter der Internet-Adresse

6 - 6 - Bei der Prüfung werden den Schülerinnen und Schülern nur die von der Schule ausgewählte Ganzschrift sowie die dazu passende Aufgabe 4 ausgeteilt. Erlaubt ist die Benutzung der an der Schule eingeführten Ausgabe der für Aufgabe 4 vorgeschriebenen Ganzschrift. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden. Die Ganzschrift muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden. Die Ganzschrift wird für die Dauer der Prüfung nur den Schülerinnen bzw. Schülern zur Verfügung gestellt, die diese Aufgabe 4 bearbeiten. In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden. Schulfremde: Für die Schulfremdenprüfung gilt die an der prüfenden Realschule ausgewählte Ganzschrift. Dies ist im Prüfungsjahr 2017: Wir tanzen nicht nach Führers Pfeife von Elisabeth Zöller! 2. Mathematik Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich zusammen. Im Wahlbereich werden vier Aufgaben angeboten, von denen die Fachlehrkräfte drei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Im Rahmen der Prüfung sind die Aufgaben des Pflichtbereichs und zwei der drei von der Fachlehrkraft ausgewählten Aufgaben des Wahlbereichs zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Bearbeiten die Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Aufgaben im Wahlbereich, so werden die beiden besten Lösungen gewertet. Die Benutzung einer vom Kultusministerium für die Realschulabschlussprüfung zugelassenen Formelsammlung ohne Ergänzungen, eines nicht programmierbaren elektronischen Taschenrechners sowie die Benutzung von Parabelschablone und Zeichengeräten sind erlaubt. Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden. Sie wird den Schülerinnen und Schülern bei der Prüfung ausgegeben. Die Schülerinnen und Schüler dürfen Lösungen in die Aufgabenblätter eintragen. Daher sind die Aufgabensätze an die Zweitkorrektoren weiterzugeben. Schulfremde: Den Prüflingen der Schulfremdenprüfung stehen bei der schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik alle Aufgaben (Pflicht- und Wahlbereich) zur Verfügung. Sie wählen folglich im Wahlbereich selber 2 von den 4 Aufgaben zur Bearbeitung aus (im Pflichtbereich sind alle Aufgaben zu bearbeiten).

7 Pflichtfremdsprache Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus den Teilbereichen: textorientierte Aufgaben (Aufgabenteil A), kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen (Aufgabenteil B), themengebundene Sprachproduktion (Aufgabenteil C), sowie Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten (Aufgabenteil D). Im Aufgabenteil C1 und C2 (Creative Writing / Expression dirigée) soll die Schülerin / der Schüler nachweisen, dass sie / er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Im Aufgabenteil C1 wird ein Textumfang von ca. 60 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 50 bzw. mehr als 80 Wörter) ist ein Punktabzug entsprechend folgender Tabelle vorzunehmen: Wortzahl C 1 Punktabzug ab 49 / 81 1,5 ab 39 / 91 3 ab 29 / 101 4,5 ab 19 / ab 9 / 121 7,5 ab 0 / Im Aufgabenteil C2 wird ein Textumfang von ca.120 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 100 bzw. mehr als 160 Wörter) ist ein Punktabzug entsprechend folgender Tabelle vorzunehmen: Wortzahl C 2 Punktabzug ab 99 / 161 1,5 ab 89 / ab 79 / 181 4,5 ab 69 / ab 59 / 201 7,5 ab 49 / ab 39 / ,5 ab 29 / ab 19 / ,5 ab 9 / ab 4 / ,5 ab 0 / Die Schülerinnen und Schüler sind rechtzeitig vor der Prüfung über die noch zulässige Abweichung vom jeweiligen Textumfang zu informieren und darüber zu unterrichten, dass bei darüber hinaus gehenden Abweichungen ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen wird. Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern für die schriftliche Prüfung 120 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. In der schriftlichen Prüfung darf kein Wörterbuch verwendet werden.

8 - 8 - EuroKomPrüfung Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 wird in der Pflichtfremdsprache der Realschule eine mündliche Prüfung durchgeführt, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt (EuroKomPrüfung). Diese wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren vom Schulleiter/der Schulleiterin bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden gemäß ihren Wünschen einzeln oder zu zweit geprüft. Die EuroKomPrüfung dauert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler. Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden. Direkt im Anschluss setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit. Die beigefügten Zentralen Maßstäbe EuroKom sind genau zu beachten. 5. Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Schülerin/dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen (in ausreichendem zeitlichem Abstand vor Beginn der Prüfung). Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen. Jede Schülerin/jeder Schüler wird je Fach etwa zehn Minuten geprüft. In Ergänzung zu 5 Abs. 2 der Prüfungsordnungen für Realschulen, Abendrealschulen und Freien Waldorfschulen wird für die mündliche Prüfung analog zur Kompetenzprüfung Folgendes festgelegt: Jedem Fachausschuss gehört als Leiter der Vorsitzende / als Leiterin die Vorsitzende oder ein von ihm / ihr bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses, das an einer anderen Schule tätig ist, an. Weitere mündliche Prüfungen Die mündlichen Prüfungen können als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. (In ausreichendem zeitlichem Abstand vor Beginn der Prüfung). Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen. Jeder Schüler wird je Fach etwa zehn Minuten geprüft. Alle Fragen werden bei der Besprechung an der Dammrealschule am Mittwoch, den , um 19:00 Uhr geklärt. Sie können sich dort auch gegen Hinterlegung eines Pfandes einen Satz Schulbücher ausleihen. Auch eine Beratung im Vorfeld ist möglich. Sie erreichen die Dammrealschule unter Telefon:

9 Teilgebiet Chemie Möglicher Themenschwerpunkt (als Auswahlkatalog gedacht) Fächerspezifische Hinweise a) Themenvorschläge NWA Offener Themenkatalog (Schulfremdenprüfung) NWA Themenbereiche Biotechnologie Wasserstofftechnologie Regenerative Energien Kernenergie Halbleitertechnologie Elektrochemie/Galvanik Fossile/nachwachsende Rohstoffe Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion Stoffe durch technische Verfahren (Kunststoffe, Farbstoffe,...) Globale Stoffkreisläufe Treibhaus- und Ozonproblematik Mineralogie Steuern und Regeln Informationen verarbeiten, speichern, übertragen Sinnesorgane und Nervensystem Hormonsystem Entwicklung des Lebens Phänomenologisches Wissen im Bereich der Stoffe Exemplarische Reaktionen unter Beteiligung von Sauerstoff, Wasserstoff, Schwefel, Kohlenstoff, Metallen und Halogenen beschreiben und in Kontexte einordnen. Stoffe, die im Alltag wichtig sind, beschreibend durch Redoxreaktionen, Recycling, Trennungsverfahren darstellen. Mikrokosmos und modellhafte Deutungen Ein Atommodell zur Erläuterung von Bindungsverhalten und zum Verständnis des Periodensystems der Elemente (PSE) anwenden können. Die chemische Fachsprache und das Periodensystem nutzen Chemische Begriffe unterscheiden (Stoff, Reaktion, Element, Atom, Energie); Chemische Schreibweisen lesen, verstehen und anwenden (Summenformeln, einfache Strukturformeln, einfache Reaktionsgleichungen, Ionenschreibweise);

10 Teilgebiet Biologie Teilgebiet Physik Den Energiebegriff verstehen und anwenden Die Bildung des Energiebegriffs und seine Quantifizierung nachvollziehen. Energieübertragung beschreiben und erklären. Einem System Energie zuführen oder entnehmen; die übertragene Energiemenge abschätzen und berechnen. Energiespeichermöglichkeiten im Alltag kennen und verstehen; mit Sonnenenergie umgehen. Mikrokosmos und modellhafte Deutungen Ein Atommodell reflektieren (Modelle sind nicht Abbild der Wirklichkeit, Atome sind unvorstellbar klein, kleine Stoffmengen enthalten riesige Teilchenzahlen). Den Feldbegriff verstehen und anwenden Einfache Versuche zum Nachweis elektrischer und magnetischer Felder und des Schwerefeldes der Erde erläutern können. Elektromagnetische Strahlung als Phänomen beschreiben, sowie Elektrosmog erklären können. Erscheinungen wie Ebbe und Flut sowie die Funktion des Kompasses erklären. Phänomene und Möglichkeiten ihrer Beschreibung Elektrizität mit den Größen Energie, Stromstärke und Spannung beschreiben und den elektrischen Widerstand als Eigenschaft eines Wandlers kennen. Elektrische Leitungsvorgänge in Metallen, Flüssigkeiten, Gasen, dem Vakuum und Halbleitern beschreiben. Den eigenen Körper verstehen Bau und Funktion der Atmungsorgane, auch Blut und Blutkreislauf mithilfe von Modellen beschreiben und erklären. Mikroben als Krankheitserreger kennen und das Prinzip der Immunabwehr sowie der Immunisierung verstehen. Bau und Funktion der menschlichen Fortpflanzungsorgane erklären. Zeugung, Embryonalentwicklung, Schwangerschaft und Geburt erklären. Möglichkeiten der Geburtenregelung (Empfängnisregelung, Reproduktionsmedizin). Die Prinzipien des Lebendigen verstehen Zellen als Grundbausteine der Lebewesen erkennen, zeichnerisch darstellen, eine räumliche Zellvorstellung entwickeln Bedeutung von Zellteilungsvorgängen für Wachstum, Fortpflanzung und Vermehrung verstehen. Stoffwechsel- und Energieumwandlungsprozesse (Fotosynthese und Zellatmung) beschreiben und mit Summenformeln darstellen. Chromosomen als Träger der Erbinformation identifizieren, DNS als Erbsubstanz wissen, Mutationen können die Informationen der DNS verändern. Belege für das Faktum der Evolution benennen und das Zusammenwirken von Mutation, Selektion und Isolation bei der Entstehung neuer Arten verstehen. Ökologisch verantwortlich handeln Den Stoffaufbau und den Stoffabbau beschreiben. Den Stoffkreislauf am Beispiel von Kohlenstoff und Sauerstoff sowie den Fluss der Energie beschreiben. An einem ausgewählten Beispiel die Problematik menschlicher Eingriffe in ein Ökosystem erkennen und Alternativen entwickeln.

11 b) Themenvorschläge für EWG Offener Themenkatalog EWG (Schulfremdenprüfung) 1 Informieren Sie sich über ein Industrie-, Schwellen- oder Entwicklungsland der Erde und erläutern Sie dessen geographisch, wirtschaftlich, politisch und kulturell relevante Bedingungen. 2 Die Weltbevölkerung wächst stetig (derzeit sind es ca. 6,7 Mrd. Menschen). 2.1 Zeigen Sie Ursachen der Bevölkerungsentwicklung, deren Verlauf und die Auswirkungen für die Erde auf. 2.2 Bekämpfung der Armut Erläutern Sie dies. 2.3 Begrenzte Ressourcen Erdöl 2.4 Boden eine kostbare Ressource lebten 47,1% der Gesamtbevölkerung der Erde in Städten, 2015 werden es 53,6% sein (Verstädterung) 3.1 Wo liegen die Megacities der Erde? 3.2 Beschreiben Sie an einem Beispiel die Situation in einer Metropole. 3.3 Push und Pull-Faktoren. Erläutern Sie diese Begriffe. 4 Deutschland eine der erfolgreichsten Wirtschaftsnationen ( ein Beispiel: Stihl-, Behr oder Trumpf-Gruppe) 4.1 Stellen Sie wichtige Bereiche des Unternehmens und ihre Aufgaben dar. 4.2 Was unternimmt die gewählte Firma, um ihre Spitzenstellung im Weltmarkt auszubauen? 4.3 Neben Standortfaktoren, Forschung und Entwicklung, spielen Mitarbeiter und Produktqualität eine wichtige Rolle. Erläutern Sie dies an dem von Ihnen gewählten Beispiel. 4.4 Ist der Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr? Erläutern Sie. 5 Globalisierung 5.1 Soziale Marktwirtschaft./. Globalisierung. Was verstehen wir unter Sozialer Marktwirtschaft? Wer verdient am Welthandel? alternativ: 5.2 Fair Trade: Beispiel Kaffee. Erläutern Sie. 5.3 Fair Work? Milliardenumsätze der Konzerne in Niedriglohnländern 6 alternativ: 6.1 Der Nahost-Konflikt. Erläutern Sie. 6.2 Überfischung der Weltmeere ein globales Raumproblem. Erläutern Sie. 7 Friedenssicherung 7.1 Aufgaben der Bundeswehr heute 7.2 UNO und NATO als Manager des Friedens. Erläutern Sie.

12 Name : Anschrift: Vorname: Tel.: Geburtsjahr: Zuletzt besuchte Schulart: (Hauptschule - Realschule - Gymnasium - Sonstige Schule) An das Staatliche Schulamt Rollwagstr Heilbronn Meldung zur Schulfremdenprüfung Realschule 2017 Anl. Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie) - handgeschriebener Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und ggf. die Berufstätigkeit - Abschrift der Abgangs- bzw. Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten Schulen - Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung - Bescheinigung der Abgangsgefährdung für Schüler der Klasse 10 des Gymnasiums Ich melde mich hiermit verbindlich zur Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Realschule an und bitte um Zulassung. (Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund möglich, z.b. attestierte Krankheit.) A) Gemäß 12, Abs. 3 der Prüfungsordnung gebe ich folgende Erklärungen ab: - Ich habe noch keinen Realschulabschluss erfolgreich erworben. - Ich habe bisher nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde nach dieser Prüfungsordnung teilgenommen. - Ich besuche derzeit keine Hauptschule, keine Realschule und kein Gymnasium (bzw. es besteht die Gefahr dass ich das Gymnasium wegen Nichtversetzung verlassen muss). B) Prüfungsgegenstände 1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fremdsprache Englisch sowie die Fächer Deutsch und Mathematik. 2) Die mündliche Prüfung erstreckt sich a) auf den Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) sowie b) auf die Pflichtfremdsprache Englisch in Form der EuroKom-Prüfung c) auf zwei der nachfolgenden Wahlfächer: Fächerverbund EWG (Erdkunde, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde) sowie Geschichte und Religion oder Ethik d) auf eines oder auf Wunsch auf beide der zwei weiteren schriftlichen Prüfungsfächer. 3) Ich entscheide mich für folgende zwei Wahlfächer zur mündlichen Prüfung: 4) Ich habe davon Kenntnis, dass ich spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung eines oder beide der Fächer Deutsch und Mathematik als weitere Prüfungsfächer für die mündliche Prüfung, gegenüber dem Schulleiter, der mit der Durchführung der Prüfung beauftragt ist, schriftlich zu benennen habe. Mir ist die Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (insbesondere: Zweiter Abschnitt, Schulfremde) vom , geändert durch Verordnungen vom , vom , vom und vom bekannt. Datum: Unterschrift: (Anmeldeschluss beim zuständigen Schulamt ist der 1. März jedes Prüfungsjahres.)

13 An das Staatliche Schulamt Rollwagstr Heilbronn..., den... Anlage zur Meldung für die Schulfremdenprüfung Realschule Erklärung über die Art der Vorbereitung des Bewerbers / der Bewerberin Name, Vorname Geburtsdatum Ich gebe folgende Erklärung ab: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich habe durch den Besuch folgender Schule Klasse: grundlegende Kenntnisse in den Prüfungsfächern gewonnen. Mit den Inhalten jener Fächer, in denen mein Abgangszeugnis nicht ausreichende Leistungen aufweist, habe ich mich intensiv auseinandergesetzt. Ich habe eine private Schule zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung besucht. Name und Anschrift der Schule Dauer des Besuchs dieser Einrichtung: ( von - bis ) Ich habe mich im Selbststudium auf diese Prüfung vorbereitet. Die Anforderungen des Bildungsplanes für die Klasse 10 der Realschule in den zu prüfenden Fächern sind mir bekannt. Mit meiner Vorbereitung habe ich mir die für die Prüfung nötigen Kenntnisse angeeignet. Bemerkungen:

14 Bescheinigung (nur für Schüler/innen des Gymnasiums) Abschlussprüfung der Realschule für Schulfremde Nach 12 (2) Nr. 4 der Verordnung zur Änderung der Realschulabschluss- Prüfungsordnung vom 8. September 2007 werden Schüler/innen der Klasse 10 des Gymnasiums zur Schulfremdenprüfung zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten. Name der Schule: Der Schüler / die Schülerin besucht z. Zt. die Klasse 10 unserer Schule. Er / sie kann zur Schulfremdenprüfung zugelassen werden, da auf ihn / sie der oben genannte Sachverhalt zutrifft. Ort / Datum: Unterschrift der Schulleitung: Dienstsiegel: Datum: Unterschrift:

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