M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
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- Hennie Baumgartner
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1 M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien Staatlichen Schulämtern öffentlichen Werkrealschulen, Hauptschulen, Grund- und Werkrealschulen und Grund- und Hauptschulen des Landes Baden-Württemberg Sonderschulen mit Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Durchwahl Telefax Name Gebäude S. Huber-Langendorf Königstr. 19a Aktenzeichen /1 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich: Staatl. Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS) Staatl. Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Abteilung Sonderschulen) Pädagogischen Fachseminaren Auf dem Postweg: privaten Werkrealschulen und privaten Hauptschulen sowie den privaten Sonderschulen mit Bildungsgang Werkrealschule/Hauptschule
2 - 2 - Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule und der Hauptschule mit Werkrealschule im Schuljahr 2011/2012 Sehr geehrte Damen und Herren, das Kultusministerium übersendet Ihnen die Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule und Hauptschule für das Schuljahr 2011/2012. Die Schulleitungen sind verpflichtet, alle mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Lehrerinnen und Lehrer zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 die Kenntnisnahme der Ausführungsbestimmungen durch ihre Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschriftenliste ist aufzubewahren. Die Ausführungsbestimmungen sind jeder Lehrkraft als Kopie auszuhändigen. 1. Grundsätzliches In der Abschlussprüfung Klasse 10 der Werkrealschule soll nachgewiesen werden, dass ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht wurde. Der Prüfling muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen, die individuell zugeordnet werden kann. a) Die Schulen holen die versiegelten Prüfungsarbeiten ca. zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfungen bei der unteren Schulaufsichtsbehörde ab und verwahren diese sicher. b) Der versiegelte Umschlag mit den Aufgaben ist am jeweiligen Prüfungstag von der Schulleitung und von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer frühestens drei Stunden vor Prüfungsbeginn zu öffnen und die Unversehrtheit der Aufgabentasche ist zu prüfen. c) Der Beginn der schriftlichen Prüfungen wird jeweils zentral auf 8.30 Uhr festgesetzt. d) Die in den Lehrerhandreichungen aufgeführten Arbeits- und Pausenzeiten für die Schülerinnen und Schüler sind unbedingt zu beachten. e) Die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden sind an den Prüfungstagen ab 7.00 Uhr erreichbar. f) Die Prüfungsaufgaben sind vor der Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich der Anzahl der Blätter und Anlagen zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Es ist sicherzustellen, dass die Prüflinge ausschließlich vollständige und den Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer
3 - 3 - entsprechende Prüfungsunterlagen erhalten. Festgestellte Abweichungen sind schriftlich festzuhalten und sofort per über die untere Schulaufsichtsbehörde dem Kultusministerium, Herrn Lingen (Georg.Lingen@km.kv.bwl.de), mitzuteilen. g) Die den Aufgabensätzen der schriftlichen Prüfungen beigefügten Korrekturhinweise sind zu beachten. h) Die Korrektoren sind darauf hinzuweisen, dass sie nach Übernahme der Prüfungsarbeiten für deren Verwahrung verantwortlich sind. i) Täuschungshandlungen: Bei den schriftlichen Prüfungen ist für eine ausreichende Aufsicht (mindestens 2 Lehrkräfte pro Prüfungsraum) zu sorgen. Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung. Die Schülerinnen und Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Folgen nochmals eindeutig vor Prüfungsbeginn informiert werden. 2. Schriftliche Prüfungen 2.1 Deutsch In der schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch wird von einem Text zu einem Leitthema ausgegangen. Die Textgrundlagen bilden unterschiedliche literarische Texte, lineare und nichtlineare Sachtexte. Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten, die Einlesezeit ist hier miteingerechnet. Während der gesamten Prüfungszeit ist ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Rechtschreibwörterbuch zugelassen. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt. 2.2 Mathematik Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus den Prüfungsteilen "Grundkenntnisse" und "Wahlaufgaben" zusammen. Die Bearbeitungszeit für die Grundkenntnisse beträgt 45 Minuten, für die Wahlaufgaben stehen 195 Minuten zur Verfügung. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist für die
4 - 4 - gesamte Prüfungsgruppe eine Pause von mindestens 15 Minuten bis maximal 45 Minuten einzuhalten. Für beide Prüfungsteile, Grundkenntnisse und Wahlaufgaben, sind als Hilfsmittel Zeichengeräte, Taschenrechner und eine Formelsammlung erlaubt. Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden. Sie wird den Schülerinnen und Schülern bei der Prüfung ausgegeben. Für die Bearbeitung der Wahlaufgaben müssen Computer in geeigneter Anzahl zur Verfügung stehen. 2.3 Englisch Die schriftliche Prüfung in Englisch besteht aus den beiden Teilen "Leseverstehen" und "Schreiben". Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Das Wörterbuch kann während der gesamten Bearbeitungszeit benutzt werden. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt. Im Prüfungsteil "Leseverstehen" muss die Schülerin beziehungsweise der Schüler die Antworten in das vorgegebene "answer sheet" übertragen. Nur die dort gegebenen Antworten dürfen zur Korrektur herangezogen werden. 3. Nachtermine schriftliche Prüfungen Nach der schriftlichen Prüfung ist der zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörde mitzuteilen, wie viele Aufgabensätze in den einzelnen Fächern für den Nachtermin benötigt werden. 4. Sprachprüfung Der dezentrale Prüfungsteil "Sprache und Sprachmittlung" in Englisch findet vor der schriftlichen Prüfung statt. Die Schule legt den Prüfungstermin selbst fest. Die Prüfung wird von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer der Klasse und einer weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel einzeln oder zu zweit geprüft. Die dezentrale Englischprüfung dauert etwa 20 bis 25 Minuten je Schüler. Das Kultusministerium gibt für diese mündliche Prüfung die Prüfungsteile vor. Diese sind: - Hör-, Hör-/Sehverstehen - monologisches Sprechen - dialogisches Sprechen - Sprachmittlung.
5 - 5 - Der Hörtext wird nicht zentral vorgegeben, sondern ist von den Fachlehrkräften der Schule zur Verfügung zu stellen. Es sollten Aufnahmen, die von einem "native speaker" gesprochen wurden, bevorzugt werden. 5. Fachlich orientierte Projektprüfung Die fachlich orientierte Projektprüfung besteht aus einem Projekt, das Bezüge zur Lebens- und Arbeitswelt enthalten soll und sich auf die fachlichen und überfachlichen Bildungsstandards der Klasse 10 der Werkrealschule/Hauptschule bezieht. Der Prüfungsvorsitzende achtet darauf, dass sich das Thema der fachlich orientierten Projektprüfung der Klasse 10 vom Thema der themenorientierten Projektprüfung, die in Klasse 9 durchgeführt wird, unterscheidet. Die fachlich orientierte Projektprüfung wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei bis fünf Schüler. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des Prüfungsvorsitzenden die fachlich orientierte Projektprüfung auch in einer kleineren Gruppe oder als Einzelprüfung abgenommen werden. Die fachliche orientierte Projektprüfung umfasst: - die Vorbereitung mit der Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung - die Durchführung im Umfang von mindestens 20 Unterrichtsstunden - die Präsentation; diese beinhaltet die Vorstellung des Projektergebnisses durch die Gruppe und ein sich daran anschließendes Prüfungsgespräch. Sie dauert 30 bis 60 Minuten, wobei die zeitlichen Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd gleich sind. Die Präsentation findet im zweiten Schulhalbjahr statt. 6. Optionale mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Nach Bekanntgabe der Noten in den schriftlich geprüften Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in diesen Fächern eine mündliche Prüfung wählen. Die zusätzlich gewählten mündlichen Prüfungen sind spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse zu benennen. Die Schülerinnen und Schüler werden von der Fachlehrkraft beraten. Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach hat. Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Dem Prüfling wird die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Die
6 - 6 - Aufgaben werden von der Fachlehrkraft gestellt. Sie werden überwiegend dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule/Hauptschule entnommen. Der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. Die Prüfung dauert je Schüler und Fach etwa 10 Minuten. Die Schule kann den Schülerinnen und Schülern vor der mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Aufgaben schriftlich vorlegen. In diesem Fall wird der Schülerin oder dem Schüler eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt. Wählt eine Schülerin oder ein Schüler diese zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Englisch, ist es möglich, dass eine Schülerin oder ein Schüler zwei mündliche Prüfungen ablegt. Die optionale mündliche Prüfung im Prüfungsfach Englisch ist keine Wiederholung der Sprachprüfung. Überprüft werden Kompetenzen aus dem Bildungsplan für die Klasse 10 (Textverständnis, Wortschatz, Grammatik). Problembereiche aus der schriftlichen Prüfung können ebenfalls Gegenstand der optionalen mündlichen Prüfung sein. 7. Ermittlung des Prüfungsergebnisses Für die Fächer Deutsch und Mathematik gilt: Die Note der zusätzlichen mündlichen Prüfung und die Note der schriftlichen Prüfung werden gleich gewichtet. Dies ergibt dann zusammen die Prüfungsleistung im jeweiligen Fach. Bei der Berechnung der Prüfungsleistung in Englisch zählen die Noten der Sprachprüfung und der schriftlichen Prüfung je zur Hälfte. Wird zusätzlich eine mündliche Prüfung in der Fremdsprache abgelegt, zählen bei der Berechnung der Prüfungsleistung schriftliche und mündliche Prüfung je ein Viertel, die Sprachprüfung zur Hälfte. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Johannes Bergner Ministerialrat Leiter des Referats "Werkrealschulen und Hauptschulen, Realschulen, Medienpädagogik"
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