Einführung in die Prüfungsordnung der Masterstudiengänge VWL und BWL
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- Katharina Roth
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1 Einführung in die Prüfungsordnung der Masterstudiengänge VWL und BWL Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Dipl.-Volkswirt Maik Rösler
2 Agenda Der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt Allgemeine rechtliche Grundlagen Studiengänge Volkswirtschaftslehre/Economics Betriebswirtschaftslehre Public Policy Meldefristen im Wintersemester 2017/2018 Prüfungen Anmeldung Rücktritt Wiederholung Verteilung der PIN- und TAN-Listen
3 Prüfungsausschuss Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts Einhaltung und Durchsetzung der Prüfungsordnung Entscheidet über Anträge und Widersprüche Zusammensetzung: 4 Hochschullehrer / Hochschullehrerinnen 1 akademischer Mitarbeiter / Mitarbeiterin 2 Studierende
4 Prüfungsamt Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Annahme und Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen Beratung zu prüfungsrechtlichen Fragen Ausstellen von Bescheinigungen und Zeugnissen Leistungsnachweise Formblatt 5 fürs BAföG Abgangsbescheinigungen Etc. Organisation von Prüfungen Veröffentlichung des Prüfungsangebots Terminierung der Prüfungen Veröffentlichung der Termine für die Einsichtnahmen
5 Team des Prüfungsamts Geschäftsführung: Dipl.-Vw. Maik Rösler Dr. Philipp Reinke (stellv.) Technischer Support Sven Scholz Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen: Sandra Lücke Daniel Tertilt Johanna Kierstein Nicole Marzec
6 Kontakt Persönliche Sprechstunden: Montag bis Freitag: Dienstag und Donnerstag: 11:00-12:30 Uhr :00 Uhr Adresse: Hüfferstraße Münster Telefonische Sprechstunden Montag bis Freitag: Montag bis Donnerstag: 10:00-12:00 Uhr 14:00-15:00 Uhr Internet: Webseite:
7 Beratungsangebot Persönlich: Individuelle prüfungsrechtliche Beratung Herausgabe von persönlichen Daten möglich Erstellen von diversen Bescheinigungen Telefonisch: Allgemeine prüfungsrechtliche Beratung möglich Keine personalisierten Auskünfte möglich Anfragen bitte nur vom Universitäts- Account Prinzipiell auch keine personalisierten Auskünfte möglich
8 Allgemeine rechtliche Grundlagen Prüfungsrechtsverhältnis mit der WWU Rechte und Pflichten der Studierenden (siehe nächste Folie) 110 JustG NRW: Absehen von Vorverfahren in der Regel ist kein Widerspruch gegen erlassene Bescheide zulässig Klage beim Verwaltungsgericht Münster Ausnahme: Widerspruch gegen Bewertungen von Prüfungsleistungen 6 Punkt 2 Einschreibeordnung in der gültigen Fassung wöchentliche Kenntnisnahme der an die Universitäts- Adresse versendeten Nachrichten
9 Rechte und Pflichten der Studierenden Rechte aus dem Prüfungsrechtsverhältnis: Anspruch auf ordnungsgemäß durchgeführtes Prüfungsverfahren Anspruch auf Information und Akteneinsicht Pflichten aus dem Prüfungsrechtsverhältnis Mitwirkungspflicht an der Erfüllung des Prüfungsanspruchs Unterlassung aller Handlungen die dem Zweck und Sinn der Leistungskontrolle entgegenwirken Grundsatz der Chancengleichheit Alle Regelungen der Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten
10 Volkswirtschaftslehre/Economics Kernbereich Volkswirtschaftslehre (30 LP) 5 Pflichtmodule á 6 LP Wahlblock Volkswirtschaftslehre (66 LP) 11 Wahlpflichtmodule á 6 LP Besonderheiten: 7 Abs, 3 Absolvieren von Grundlagenveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang, sofern keine vergleichbare Veranstaltung bereits absolviert wurde Nur im Zusammenhang mit der vertiefenden Masterveranstaltung möglich Belegung vor der Masterveranstaltung! Masterarbeit (24 LP) Voraussetzung: abgeschlossenes Projektstudium
11 Betriebswirtschaftslehre 4 Major (á 66 LP) Accounting Finance Management Marketing 9 Minor (á 24 LP) Wechsel ist einmal zu Beginn des zweiten Semesters nach Beratung möglich Masterarbeit (30 LP) Muss im Major geschrieben werden Freiwillige Zusatzleistungen Aus Major- und Minorangebot Persönliche Anmeldung erforderlich
12 Public Policy Kernbereich Volkswirtschaftslehre (36 LP) Nebenfach Politikwissenschaft (18 LP) Unterscheidung nach Vorkenntnissen Nebenfach Rechtswissenschaft (12 LP) Unterscheidung nach Vorkenntnissen Wahlpflichtbereich Betriebswirtschaftslehre/ Volkswirtschaftslehre (30 LP) Masterarbeit (24 LP) Voraussetzung: abgeschlossenes Projektstudium
13 Meldefristen I Meldetermine vorgezogen: Online: (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Prüfungsabmeldung vorgezogen (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Do., (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt
14 Meldefristen II Meldetermine regulär Online: (ab h) (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt Kontrollaushang: Prüfungsabmeldung regulär (= Rücktritt ohne triftige Gründe ): bis Mo., (bis h) Persönlich: ( h) im Prüfungsamt
15 Meldefristen III Ohne Anmeldung keine Prüfung Die Meldefristen sind verbindlich Termine auf der Webseite
16 Prüfungszeiträume im Wintersemester 2017/2018 vorgezogene Prüfungsphase: Samstag und reguläre Prüfungsphase: gegebenenfalls Samstage davor
17 Prüfungsanmeldung I Online -> -> Schnellzugriff Studentendaten -> Zugang mit Matrikelnummer und Kennwort Gewünschtes Modul selektieren Gewünschte Prüfungsleistungen wählen Im Prüfungskorb mit TAN bestätigen Kontrolle: Bestätigungsmail + Studentendaten + Aushang
18 Prüfungsanmeldung II
19 Prüfungsanmeldung III Persönlich -> im Prüfungsamt während der jeweiligen Meldephasen Bevollmächtigung möglich Schriftlich Zweckgebunden Lichtbildausweis des Bevollmächtigten + Kopie des Lichtbildausweises des Vollmachtgebers Kontrolle: Studentendaten + Aushang
20 Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung I Innerhalb der Abmeldefrist Ohne Angabe von Gründen möglich Außerhalb der Abmeldefrist Beantragung der Annullierung und Nachweis des triftigen Grundes unverzüglich schriftlich im Prüfungsamt
21 Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung II Triftiger Grund: Beispiel Krankheit Nachweis: Ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) Arztbesuch spätestens am Tag der Prüfung Unverzüglich: Eingang im Prüfungsamt 3 Werktage (Mo.-Fr.) nach Ende der attestierten Krankheit innerhalb der Sprechstunden oder per Einschreiben (Poststempel)
22 Klausurteilnahme I 1. Hörsaal- und Platzzuweisung durch Aushang: Hörsaalzuweisung: ca. 14 Tage vor den Klausuren; Platzzuweisung: per Aushang am/im Klausurraum; 2. Ausweiskontrolle während der Prüfung 3. Hilfsmittel Bekanntgabe durch die Prüfer; Unzulässige Hilfsmittel (bspw. Handys & Smartwatches) führen zu einem Täuschungsversuch! Die Klausur wird entsprechend mit nicht ausreichend bewertet
23 Klausurteilnahme II 4. Offizielle Notenbekanntgabe durch Einstellen der Noten in das Prüfungsverwaltungssystem und durch Aushang 5. Einsichtnahme Beginn des Folgesemesters 6. Wiederholung Siehe Prüfungsangebot Keine Zwangsanmeldung
24 Bestehen und Wiederholen I Erfolgreiche Leistungen können nicht wiederholt werden. können nicht abgewählt werden. Nicht bestandene Leistungen können generell einmal wiederholt werden. werden nicht automatisch wieder angemeldet. können im Umfang von 12 LP (BWL), 3 Fällen zweimal wiederholt werden (VWL, PP). kann einmal wiederholt werden, sofern es sich um die Masterarbeit handelt. können einmalig durch Wahlpflichtmodulwechsel abgewählt werden, sofern es sich um Leistungen innerhalb eines Wahlpflichtmoduls handelt
25 Bestehen und Wiederholen II nicht ausreichend (5,0) Nicht ausreichende Leistung in der Klausur Aber auch: Unbegründetes Versäumnis Eingang Annullierungsantrag nicht fristgerecht Annullierungsantrag nicht vollständig oder glaubhaft Bleibt nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten noch mindestens eine Leistung mit nicht ausreichend bewertet, so ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden
26 Ausgabe der PIN- und TAN-Listen Im Foyer werden nun die PIN- und TAN-Listen durch meine Mitarbeiter ausgeteilt
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Das Team des Prüfungsamts wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium
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