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1 Informationsstelle Mittelmeer München Nautische Basis - Informationen Albanien mit Angaben der revierbezogenen Funkdienste und Wetterberichte Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Nautik-Verlages München. Die Informationen werden mit der größtmöglichen Sorgfalt so aktuell wie möglich zusammengestellt. Da jedoch Änderungen in den Vorschriften oder in einer Situation vor Ort eintreten oder eingetreten sein können, deren Veröffentlichung oder In-Kraft-Treten erst später bekannt wird, kann eine Gewähr in keinem Falle übernommen werden. Stand der Informationen: September 2017 Fassung 1/2017

2 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 2 Allgemeine Informationen Die vorliegenden "Nautischen Basis-Informationen" sind ein länderbezogener Teil der Ausarbeitung "Funk- und Servicedienste für Yachten / Nautische Basis-Informationen / Mittelmeer-Reviere" der Informationsstelle Mittelmeer München, in der die meisten Länder der Nordküste des Mittelmeers beschrieben werden. Die Kapitel-Nummern beziehen sich auf diese Gesamt-Ausarbeitung. Die Seitenzahlen des nachfolgenden Inhaltsverzeichnisses sind für die vorliegende Ausarbeitung gültig. Wichtiger Hiweis: Die hier aufgeführten Vorschriften wurden so gut wie möglich recherchiert. Trotzdem kann es vorkommen, daß die eine oder andere Vorschrift geändert wurde, ohne dass die Änderung rechtzeitig bekannt wurde. Jede Haftung für eventuelle fehlende oder nicht gültige oder überholte Angaben ist daher ausgeschlossen. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß die hier aufgeführten Informationen überwiegend für privat genutzte Yachten gelten. Für kommerziell genutzte Yachten, z.b. Charteryachten oder Yachten in Club-Eigentum o.ä., können andere Vorschriften von Bedeutung sein. Wenn keine Informationen vorliegen, ist die Zeile im Inhaltsverzeichnis kursiv angegeben. Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite Seenot-Rufnummern (alle Länder) I. Allgemeine Informationen Einleitung.... I-1 6 Copyright... I-2 6 Gesetzliche Landeszeiten Abkürzungen (soweit sie in dieser Zusammenstellung verwendet werden) Telefon-Vorwahlnummern... I-5 8 Klima und Wetter Einführung... II Adria.-. II-14-3 ( 9. (.10 II Nautische Sachgebiete 1. Wetterberichte.... II 1 b Nautische Warnnachrichten.. II 2 b Hafenämter... II 3 b Diplomatische Vertretungen in den Mittelmeer-Ländern a.) Österreichs... II 4 A b 24 b.) der Schweiz.. II 4 CH b 24 c.) Deutschlands.. II 4 D b Marinas.. II - 5 b Küstenfunkstellen... II 6 b AIS-Sender... II 7 b DGPS-Stationen... II 8 b nicht bekannt 9. Navtex-Dienste... II 9 b Seenotdienste a. Seenot-Rufnummern (alle Länder). II 10 a 27 b. SAR-Dienste.... II 10 b b 27 c. Medico / Funkärztliche Beratung. II 10 c b Fremdenverkehrsämter in A, CH und D. II 11 b 28

3 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite Spezielle Regelungen a. Verkehrstrennungsgebiete.. sind nicht bekannt b. Tauchvorschriften... sind nicht bekannt Touristische Angaben 13. Passbestimmungen für die Einreise nach Albanien a.) für Personen aus Österreich b.) für Personen aus der Schweiz c.) für Personen aus der BRD Ein- und Ausreisebestimmungen über Land / Bootstransporte a.) Bootstransporte b.) Einreise mit Tieren Ein- und Ausreise über See... a.) Bestimmungen b.) Gebühren c.) Aufenthaltsgebühr..keine Vorschriften bekannt... d.) Dokumente / Eigentumsnachweis,, Hafen- und Verkehrsbestimmungen Sperrgebiete / Naturschutzgebiete / Naturparks Devisen- und Zoll-Bestimmungen Versicherungspflicht Seetüchtigkeit...keine Vorgaben bekannt 21. Führerscheinbestimmungen Crewwechsel / Überlassung eine Yacht.keine Vorgaben bekannt 23. Ausrüstungsvorschriften, Abgasvorschriften, Fäkalientanks... keine Vorschriften bekannt 24. Signalpistolen Einfuhr und Benutzung von Funkgeräten und Handy's/Internet Anschriften von Service-Firmen (Kapitel in Arbeit) 27.Tauchvorschriften.. keine Vorschriften bekannt 28. Medizinische Hinweise Nützliche Telefonnummern Versorgungsmöglichkeiten 30.Strom- und Wasserversorgung. Keine Hinweise bekannt 31.Treibstoff, Tankstellen Sportfischerei.. Keine Hinweise bekannt 33. Bordapotheke Nautische Veröffentlichungen 34. Seekarten... a. Vertriebsstellen b. Seekarten deutsche d. englische Nautische Handbücher für den Adria-Raum... a. Amtliche Seehandbücher b. Leuchtfeuerverzeichnisse c. Gezeitentafeln Allgemeine Literatur Impressum

4 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 4 Notruf-Nummern auf See Albanien Griechenland: 108 Italien. 125 ("blaue Nummer") ferner Handy: ("numero blu") Kroatien / ( ) 112 (Sprachen: kroatisch, deutsch, italienisch, englisch, französisch) Montenegro 129 Slowenien. Die Einsatzzentrale des privaten österreichischen Seenot-Rettungsdienstes "Sea Help" in Punat ist unter der Tel.-Nr (0) zu erreichen (Modra Številka) Türkei (Turkish Coast Guard) (neue Nummer, ersetzt die Nummer "158" zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen ausländischen Stationen Zypern (Republik) 1441 (Notrufnummer allgemein) Deutschland ( Seenotleitung Bremen, kann aber nur als Relais-Station fungieren ). Medizinische Notfälle: ( Notrufnummer TMAS Germany ) (Telemedical Maritime Assistance Service Cuxhaven) Hinweis: Vor einem Anruf bei TMAS unbedingt den Notfallbogen (siehe nächste Seite) beachten. 7/17 Kopie des Notfallbogens auf der nächsten Seite

5 Nautische Basis-Informationen Albanien (Kopie von Seite 5 II 10 a (2)

6 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 6 Einleitung I 1 Die "Nautischen Basis-Informationen Albanien" sind ein länderbezogener Teil der Ausarbeitung "Funk- und Servicedienste für Yachten / Nautische Basis-Informationen / Mittelmeer-Reviere" der Informationsstelle Mittelmeer München. Die Kapitel-Nummern beziehen sich auf diese Gesamt-Ausarbeitung. Dabei werden zur Bearbeitung und Aktualisierung sowohl amtliche Verlautbarungen als auch solche Angaben herangezogen, die von zuverlässigen offiziellen und privaten Organisationen, insbesondere aus den Mittelmeer-Ländern, veröffentlicht werden. Der Dank des Bearbeiters gilt all den Persönlichkeiten und Institutionen, die derartige Informationen zur Verfügung gestellt haben und weiterhin zur Verfügung stellen. Die einzelnen Kapitel werden so aktuell wie möglich bearbeitet. Sollte ein User noch nicht berücksichtigte Änderungen gegenüber den hier gemachten Angaben oder andere Abweichungen feststellen, wird um Mitteilung an Nautik.Schmidt@t-online mit Angabe der Original-Quelle oder Übersendung einer Kopie gebeten. Copyright I - 2 Angaben in der Zusammenstellung der Funk- und Service-Dienste Die Zusammenstellung enthält Angaben, die für Wassersportler beim Befahren eines Gebietes von Bedeutung sein können. Die Art der Darstellung, z.b. durch Grafiken, entspricht diesem Zweck und weicht damit von anderen, rein textlichen Zusammenfassungen ab. Die Aktualisierung der Angaben erfolgt laufend, wenn neue Daten bekannt werden. Der Stand der Bearbeitung ist auf dem Cover angegeben. Wichtiger Hinweis / Haftungsausschluß Die Angaben werden so gut wie möglich recherchiert. Trotzdem kann es vorkommen, daß die eine oder andere Angabe geändert wurde, ohne dass die Änderung rechtzeitig veröfffentlicht oder bekannt wurde. Eine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben kann deshalb nicht übernommen werden. Es muß bei der Benutzung der Angaben stets mit der Möglichkeit von unzutreffenden oder veralteten Angaben gerechnet werden. Jede Haftung für eventuelle fehlende oder nicht gültige oder überholte Angaben ist daher ausgeschlossen. Copyright-Hinweis: Die unerlaubte Vervielfältigung und Weitergabe dieser urheberrechtlich geschützten Inhalte ist nicht gestattet und strafbar. Der Nutzer darf die Dateien und Inhalte nur zu eigenen Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, auch nicht als Print-Version, soweit nicht der Zweck der Dateien und Inhalte dies im privaten Rahmen gebietet. Bearbeiter und Copyright: Hans Schmidt, München Nautik.Schmidt@t-online.de

7 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 7 Gesetzliche Landeszeiten I - 3 9/16 UTC Sommerzeit (= UTC + 2) vom Ägypten...+2 (keine Sommerzeit) Albanien.. +1 alle übrigen Länder Algerien.. +1 Bosnien-Herzegowina +1 Letzter Sonntag im März bis Frankreich. Gibraltar.. +1 im Oktober Griechenland. +2 Italien.. +1 (geringe Abweichungen Kroatien.. +1 sind möglich) Libyen Malta Marokko. +0 Montenegro.. +1 Slowenien.. +1 Spanien.. +1 Tunesien.. +1 (keine Sommerzeit) Türkei (Dauerhafte "Sommerzeit" ab Okt. 2016) Zypern. +2 Deutschland.. +1 Österreich.. +1 Schweiz.. +1 Abkürzungen, soweit sie in dieser Ausarbeitung verwendet werden I - 4 AIS ALRS AN ANM Bft DGNSS DGPS DWD GLONASS GMDSS GPS GW GZ HHI HJ HN HX Hz JRCC khz KFst kw KW L/L (LL) MHz MK MRCC M MW Automatic Identification System Admiralty List of Radio Signals (Funkdienst von GB) Avvisi ai Naviganti Admiralty Notices to Mariners Beaufort (Windstärke) Differential Global Navigation Satellite System Differential Global Positioning System Deutscher Wetterdienst Global Satellite System (russisches Satelliten-Navigationssystem) Global Maritime Distress and Safety System Global Positioning System Grenzwelle Gesetzliche Landes-Zeit Hrvatski hidrografski institut Hydrographic Institute of the Republik of Croatia Tagesdienst (Dienst nur am Tage) Nachtdienst (Dienst nur bei Nacht) keine festen Dienstzeiten Hertz Joint Rescue Co-ordination Centre Kilohertz Küstenfunkstelle Kilowatt Kurzwelle Admiralty List of Lights Megahertz Male karte Maritime Rescue Co-ordination Centre nautička milja Nautical mile Mittelwelle

8 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 8 9/16 Navarea Navigational Area (area of world-wide navigational warning service) Navtex Narrow-band Direct-Printing telegraphy system (Übertragung von Warnnachrichten im Telexverfrahren) OZP Oglaz za pomorce Notices to Mariners (P) prehodni oglasi Preliminary Notices PS Popis svjetala I signala za maglu List of Lights RO radiooglasi Radio Warnings RS Radioslužba za pomorce Radio Service SAR Search and Rescue SeeFSt Seefunkstelle SZ Sommerzeit (T) privremini oglasi Temporary Notices UKW Ultrakurzwelle UTC Universal Time Co-ordinated WX Wetterbericht WZ Winterzeit Telefon Vorwahlnummern Kap. I - 5 V/14 Ägypten Albanien Algerien Bosnien-Herzegowina Frankreich Gibraltar Griechenland Italien Kroatien Libyen Malta Marokko Montenegro Slowenien Spanien Tunesien Türkei Zypern (GR Teil) Zypern (TR Teil) Deutschland Österreich Schweiz Klima und Wetter / Allgemeines II 14-0 Wetter- und Windverhältnisse am Mittelmeer In den ehemaligen deutschen Seehandbüchern waren neben den ausführlichen nautischen Angaben umfangreiche Informationen über die Klima- und Wetterbedingungen des jeweils im Buch beschriebenen Seegebietes vorhanden. Diese Angaben stammten vom Deutschen Seewetteramt in Hamburg und basierten auf den jahrelangen

9 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 9 Wetter-Beobachtungen der zuständigen Behörden und erfahrener Seeleute, die in diesen Gebieten unterwegs waren. Wenn auch die heutigen Methoden der Klimaforschung, der Wetterbeobachtung und der Vorhersage in vielen Fällen eine wesentlich bessere Einschätzung der Wetterlage ermöglichen, so sind doch in diesen Angaben in vielen Fällen auch Hinweise auf lokale Wetter - Erscheinungen enthalten, die für Wassersportler von großer Bedeutung sein können. Aus diesem Grunde haben wir die Kapitel der "alten" Seehandbücher, soweit sie Klimaund Wetterbedingungen beschreiben, hier "gerettet" und können sie so mit Genehmigung des Seewetteramtes interessierten Wassersportlern als Informationsquelle zur Verfügung stellen. Die Abschnitte sind gebietsmäßig, den jeweiligen Handbüchern entsprechend, unterteilt: Nr. "27" (2027): Mittelmeer, I. Teil, "O-Küste Spaniens, S-Küste Frankreich und Korsika" Nr. "28" (2028): Mittelmeer, II. Teil, "Italien mit Sardinien und Sizilien" Nr. "29" (2029): Mittelmeer, III. Teil, "Die Nordküste von Afrika" Nr. "30" (2030): Mittelmeer, IV. Teil, "Griechenland und Kreta" Nr. "31" (2031): Mittelmeer, V. Teil, "Die Levante ". Nr. "32" (2032): Mittelmeer, VI. Teil: "Adria" In den vorliegenden "Nautischen Basis-Informationen Albanien" ist der Abschnitt aus dem Seehandbuch 2032 abgedruckt. 3/17 Fortsetzung nächste Seite.

10 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 10 Wetter- und Windverhältnisse Adria II 14-3 (Auszug aus dem "Mittelmeer-Handbuch des Deutschen Hydrographischen Instituts (heute BSH), IV. Teil, 6. Auflage," Kopien mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Wetterdienstes, Geschäftsbereich Wettervorhersage und Schifffahrtsberatung vom )

11 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 11

12 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 12

13 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 13

14 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 14

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22 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 22 Wetterberichte, albanische (Stand September 2017 Vlorë (Aulona, Valona) 40 27,51' N 19 29,25' E UKW Kanal 18, 85 Sendezeit: und h UTC Wetterwarnungen und Vorhersage in albanischer, englischer, italienischer und griechischer Sprache. II 1 - b Nach Skipperberichten sind vor der albanischen Küste auch italienische und griechische (siehe unten) Wetterberichte zu empfangen. Wetterberichte über UKW (Radio Olympia): Inhalt: Station Kerkyra UKW-Kanal 02 auf Ersuchen über Kanal 16 und um h, h, h und h:utc Gesendet werden : Sturmwarnungen, Übersicht, 24-Stunden-Vorhersage und Aussichten für weitere 12 Stunden für die Gebiete 18 53*) in Griechisch und Englisch. *) Gebiete 18,19,29 = Adria

23 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 23 Nautische Warnnachrichten Albanien (Stand April 2014) II 2 - b Nautische Warnnachrichten werden von der albanischen Küstenfunkstelle Vlorë auf den UKW-Kanälen 18 und 85 um und Uhr UTC im Rahmen der Wetterberichtssendungen ausgestrahlt. Im albanischen Seegebiet können auch die Nautischen Warnnachrichten der griechischen Küstenfunkstelle Kerkyra über Navtex und Grenzwelle empfangen werden. Hafenämter Albanien (alphabetisch) II 3 - b Durrës 41 18' N 19 27' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 15 Ruf: Durrës Harbour Master Telefon: +355 (0) (Head Office) (Operations Office) Dienstbereit: H24 Fax: +355 (0) (Head Office) Internet: Port Authority apd@apdurres.com.al Porto Romano 41 23' N 19 25' E Hafenkapitän über Hafenkapitän Durrës info@romanoport.com.al Internet: Port Authority Tel.: +355 (0) Sarandë 39 52' N 20 00' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 11 Telefon +355 (0) Shëngjin 41 48' N 19 35' E Hafenkapitän UKW 16, 71 Ruf: Shengjin Harbour Master Telefon: +355 (0) (Port Authority) Fax nicht bekannt nicht bekannt Dienstzeit H24 Internet: Fortsetzung nächste Seite

24 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 24 Vlorë (Valona) 40 27' N 19 29' E Hafenkapitän UKW Kanal 16, 12 Call: Harbour Master Vlore Telefon: +355 (0) Fax: nicht bekannt info@portivlore.com Dienstzeit Uhr Internet: VI/14/17 Österreichische Auslandsvertretungen / Albanien Stand: Januar 2017 II 4 A - b Botschaft Tirana Anschrift: Tirana / Albanien Rruga Xibrakeve 4 Telefon: , Fax: tirana-ob@bmeia.gv.at Geöffnet: Mo - Do Uhr Honorarkonsulat Shkodra Anschrift: Shkodra / Albanien Lagja Vasil Shanto, Rruga Vaso Kadia Nr. 170 Telefon: giergileqeiza@shkodra-honorarkonsulat.com Parteiverkehr: nach Anmeldung per Telefon oder 1/17 Schweizerische Vertretungen / Albanien II 4 CH - b Botschaft Tirana (Embassy of Switzerland) Anschrift: 1019 Tirana / Albanien Rruga Ibrahim Rugova 3/1 Telefon: (aus Albanien) (aus Albanien) (aus dem albanischen Ausland) Fax: keine Angabe tirana.@eda.admin.ch Deutsche Auslandsvertretungen / Albanien II 4 D - b Botschaft Tirana Anschrift: Postanschrift: 1001 Tirana / Albanien Rruga Skenderbej Nr. 8 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Rruga Skenderbej Nr. 8, Tirana, Albanien Telefon: (0) in Notfällen: Fax: (0) info@tira.diplo.de Fortsetzung nächste Seite.

25 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 25 Dienstzeit: Mo Do und Uhr Fr Uhr Iin Notfällen Tel.: (Gespräche in deutscher Sprache) 8/17 Marina-Anschriften Albanien Stand: September 2017 II 5 - b Durrës Name: Marina Durrës Position ca ,05' N 19 27,26' E lt. Presse-Bericht Anschrift nicht bekannt Marina vor der SW- Mole im Bau Telefon nicht bekannt (siehe Google Earth) Mobil Fax UKW Internet Valona Name: Marina di Orikum Hinweis lt. Webseite: Position Anschrift 40 20' 32" N 19 28' 18" E Orikum / Vlore Albanien Telefon Mobil Fax UKW Kanal 15 Internet Marinaorikum@hotmail.it Kalaja e Turres Name: Porto Albania Das Einlaufen in die Marina ist erlaubt: vom bis : von Uhr vom bis 30.04: von Uhr. Position ca ' 30 N 11 26' 17 E (lt. Google Earth!) lt. Presse-Bericht! Anschrift nicht bekannt Marina im Bau seit Telefon nicht bekannt Oktober 2014 Mobil Fax UKW Internet info@portalbania.com Küstenfunkstellen Albanien (Stand Juni 2014 II 6 - b Vlorë (Aulona, Valona) ZAV ,5' N 19 29,25' E Tel.: , (Office) Fax: , (Office) doshivlora@yahoo.it

26 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 26 Sprechfunk: UKW Kanal 16, 18, 85 H24 (auf Kanal 16) GW/MW Küstenfunkstelle Seefunkstelle Dienstzeit khz khz H24 Kurzwelle khz Durrës ZAD Tel.: Fax: nicht bekannt DSC: geplant 41 18' N 19 27' E Sprechfunk: UKW Durrës 41 18' N 19 26`E Lezha 41 49' N 19 35' E Sarande 39 52' N 20 00' E Kanal 16 Vlorë 40 27' N 19 29' E H24 GW/MW Seefunkstelle Küstenfunkstelle Dienstzeit 2 182, khz 2 182, khz H24 VI/14/17 AIS-Sender / Albanien Stand: September 2017 II 7 - b AIS Sender sind, soweit bekannt, an der albanischen Küste nicht installiert. Navtex-Sendungen / Albanien Stand: September 2017 II 9 - b Navtex-Sendungen (Wetterberichte und nautische Warnnachrichten) werden vom Sender Vlorë, soweit bekannt, nicht ausgestrahlt. Fortsetzung nächste Seite.

27 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 27 Seenotruf-Telefon-Nummern (Kurzwahl-Nummern) Stand:September 2017 II 10 a Albanien Griechenland 108 Italien ("blaue Nummer") ferner Handy: ("numero blu") Kroatien / ( ) 112 (Sprachen: kroatisch, deutsch, italienisch, englisch, französisch) Montenegro. 129 Slowenien. Die Einsatzzentrale des privaten österreichischen Seenot-Rettungsdienstes "Sea Help" in Punat ist unter der Tel.-Nr (0) zu erreichen (Modra Številka) Türkei (Turkish Coast Guard) (neue Nummer, ersetzt die Nummer "158" zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen ausländischen Stationen Zypern (Republik) 1441 (Notrufnummer allgemein) Deutschland ( Seenotleitung Bremen, kann aber nur als Relais-Station fungieren ). Medizinische Notfälle: ( Notrufnummer TMAS Germany ) (Telemedical Maritime Assistance Service Cuxhaven) Hinweis: Vor einem Anruf bei TMAS unbedingt den Notfallbogen (siehe Kapitel ) beachten. Seenot-Rettungsdienste Albanien / maritim Stand: September 2017 II 10 b - b MRCC Albania Type: MRCC, Country: Albania SRR: Albania SRR Tel: Fax: nicht bekannt qnod@aaf.mil.al Quelle: Internet Seenot-Rettungsdienste Albanien / Medico Stand: Juli 2014 II 10 c - b Eine Institution, die in albanischen Küstengebieten für Medico-Gespräche zuständig ist, ist nicht bekannt. VI/14

28 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 28 Fremdenverkehrsämter / Botschaften Albanien II 11 - b Soweit bekannt, gibt es in der BRD, in Österreich und in der Schweiz keine albanischen Fremdenverkehrsämter. Ggf. übernehmen Dienststellen der Botschaften gewisse Informations-Aufgaben. Anschriften der Botschaften Albaniens: Schweiz: Botschaft der Republik Albanien Pourtalosstr. 45 A CH 3074 Mori b. Bern Tel (0) Fax: 0041-(0) Embassy.bern@mfa.gov.al Österreich: Botschaft der Republik Albanien Prinz-Eugen-Str. 18/1/5 Tel.: ++43-(0) Fax: ++43-(0) Embassy.Vienna@mfa.gov.al 7/17 Deutschland: Botschaft der Republik Albanien Friedrichstr Berlin Tel Fax: embassy.berlin@mfa.gov.al Einreise für österreichische Staatsbürger II 13 b 13/A Visumpflicht: nein Reisedokumente: Reisepaß oder gültiger Personalausweis Passgültigkeit: Zumindest 3 Monate bei Ausreise Cremefarbener Notpaß: Wird akzeptiert Sonstiges: Vorder Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen. Quelle: Internet / Österreichisches Ministerium für Äußeres; August /17 Einreise für Schweizer nach Albanien II 13 b 13/CH Infos zu Einreisebestimmungen/Visa für Albanien Für Auskünfte über die Einreise nach Albanien sind die albanischen Vertretungen in der Schweiz zuständig. Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz / Internet / August /17 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige II 13 b 13/D Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)

29 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 29 Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. 8/17 Einreise über Land / Bootstranporte / Albanien Stand: August 2017 II 13 b 14 a Zur Einreise über Land mit Trailerbooten liegen keine speziellen Informationen vor. Das Auswärtige Amt der BRD hat zu Fahrten mit dem PKW nach Albanien folgende "Reisehinweise" herausgegeben: Reisen über Land/ Straßenverkehr Der Zustand vieler Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden; problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Reisen so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff sind überall erhältlich. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen. Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits. (Quelle: Auswärtiges Amt der BRD) 8/17 Einreise mit Tieren / Albanien II 13 b -14 b In den Reise-Hinweisen des Auswärtigen Amtes der BRD sind keine Hinweise auf Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Albanien vorhanden. Ebenso werden auf der Internet-Seite "tierklinik.de", wo eine umfangreiche Übersicht über die länderbezogenen Bestimmungen für die Einreise mit Tieren gegeben wird, keine Hinweise auf besondere Bestimmungen für die Einreise mit Haustieren nach Albanien gegeben Eine (unverbindliche!) Orientierung können die Bestimmugen aus EU-Staaten geben : Allgemeine Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden, Katzen und zahmen Mardern (auch als Hausfrettchen, weiße Frettchen, afrikanische Frettchen, Wiesel, Frettchen, zahme Frettchen,

30 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 30 Hauswiesel oder zahme Wiesel mustela putorius bekannt) aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten mit geringem Risiko: Die Tiere müssen mittels eines Identifikationssystems (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Wenn ein Tier einen Mikrochip hat, der nicht mit den ISO oder ISO Normen im Einklang ist, muss der Halter ein Mikrochip-Lesegerät zur Verfügung stellen. Zu jedem Zeitpunkt müssen der Name und die Adresse des Halters feststellbar sein. Im Reisepass oder dem Zeugnis des Tieres, die zusammen mit dem Tier ins Land gebracht werden, muss die vom Tierarzt ausgestellte Mikrochip- Nummer angeführt sein. Das Tier muss einen Reisepass oder ein von einem Tierarzt, der von der gegenständlichen Behörde dazu befugt wurde, ausgestelltes Zeugnis besitzen. Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. 8/17 Ein- und Ausreise über See / Bestimmungen II 13 b 15 a Bei der Einreise über See nach Albanien muß in einem Port of Entry einklariert werden. Ebenso muß vor dem Verlassen der albanischen Hoheitsgewässer ausklariert werden. Ports of Entry sind: Durrës, Shengjin, Vlorë, Sarande und Himara. Diese Häfen sind ganzjährig zum Ein- und Ausklarieren geöffnet. Für "touristische Schiffe" ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich, während sich Handelsschiffe 24 Stunden vor dem Einlaufen anmelden müssen. Das Ein- und Ausklarieren kann durch eine Agentur oder durch den Schiffsführer selbst durchgeführt werden. Die Anmeldung durch eine Agentur ist kostenpflichtig; nach Presseberichten liegt die Gebühr bei 10 $, wobei der Betrag jedoch oft höher angesetzt wird. Ein- und Ausreise über See / Gebühren II 13 b 15 b Für das Ein- oder Ausklarieren oder für das Befahren der albanischen Gewässer werden, soweit bekannt, von den Behörden keine Gebühren erhoben. Die Kosten für eine Agentur/Agenten, der das Ein- oder Ausklarieren übernimmt, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Ein- und Ausreise über See / Dokumente II 13 b 15 d Besondere Vorschriften über die Vorlage von Unterlagen beim Einklarieren sind nicht bekannt. Daher dürften die international üblichen Dokumente wie amtlicher Registrierungsnachweis der Yacht, Führerschein und ggf. Funkzeugnis des Skippers, Versicherungsnachweis für die Yacht (siehe Kap. II-13-b-19) und eine Crewliste ausreichend sein.

31 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 31 Hafen- und Verkehrsbestimmungen II 13 b 16 Hierzu teilt das albanische Marine-Ministerium mit: Es gibt keine besonderen Regeln in der albanischen Gesetzgebung außer den internationalen Regeln. Vorsicht ist geboten an den Grenzen zu den Militärstützpunkten, und die Fahrvorschriften über die gefährlichen Seegebiete müssen eingehalten werden. Die gefährlichen Seegebiete sind mit Navigationssignalen versehen. Achtung: Historische Objekte unter Wasser dürfen nicht erforscht werden. Sie sind vom internationalen öffentlichen Recht als Erbe der Menschheit geschützt. Nur nach Genehmigung durch die zuständigen albanischen Behörden ist eine Erforschung zulässig. Die Angaben in Kapitel 17 sind zu beachten. Sperrgebiete / Naturschutzgebiete II 13 b 17 Es besteht ein Schutzgebiet von 0,5 sm um den "Marinen Nationalpark Karaburun" und die Insel "Sazan" (NW-lich der Marina Orikum), die nicht befahren werden dürfen. Nach Angaben bei Wikipedia liegen hier viele historische Wracks und Wracks aus dem 2. Weltkrieg. Außerdem besteht dort eine spezielle schützenswerte Meeresfauna. Karte aus : Wikipedia: "Karaburun / Albanien" Devisen- und Zollbestimmungen II 13 b 18 Das Deutsche Auswärtige Amt veröffentlicht auf seiner Homepage folgende Hinweise: Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig. Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Website der albanischen Zollbehörde, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Währung: *) 1 Lek. Währungskürzel: ALL (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 Lek; Münzen in den Nennbeträgen 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Lek. Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden Euro und US$ als Zahlungsmittel manchmal akzeptiert.

32 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 32 Kreditkarten *) Nur begrenzt verwendbar. Akzeptiert werden MasterCard, Diners Club und American Express, jedoch nur in größeren Hotels und einigen Banken. Abhebungen an Geldautomaten der größeren Städte sind problemlos möglich. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte Einfuhr und Ausfuhr von Devisen *) Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt; Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf 5000 US$ bzw. den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Tausch von Fremdwährungen *) Geldwechsel sind zum offiziellen Kurs in den Banken möglich. Bequemer ist der Tausch in Wechselstuben in den größeren Hotels, jedoch ist der Kurs etwas schlechter. Einen besseren Kurs erhält man bei den legalen Geldwechslern auf der Straße, die meist in der Nähe von Banken anzutreffen sind. Hier ist zu beachten, dass oft Falschgeld im Umlauf ist. Bargeld ist nach wie vor das wichtigste Zahlungsmittel. Nur kleinere Beträge sollten je nach Bedarf gewechselt werden. Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden Devisen (vorzugsweise US-Dollar) meist gern akzeptiert. Es empfiehlt sich, Devisen in kleineren Sortierungen mitzunehmen, denn das Wechselgeld fehlt häufig selbst im Flughafen, beim Kassieren von Ein- und Ausreisegebühr, in Wechselstuben, Taxis usw. *) Quelle: Internet, Reisebank.de Wechselkurs Dienstag, 29.August 2017 ( Europäische Zentralbank ) 1 = 133,1701 LEK ; 1 LEK = Hinweis der Deutschen Bank (Schalter): Ein Verkauf von albanischer Währung und ein Rücktausch in Euro ist (zumindest bei der Deutschen Bank) nicht möglich. Versicherungspflicht II 13 b 19 Für ausländische Yachten ist in Albanien eine internationale Versicherung notwendig, die in Albanien anerkannt ist. Danach kann damit gerechnet werden, dass die von deutschen Versicherungsgesellschaften ausgegebene international bekannte mehrsprachige "blaue Versicherungskarte" in Albanien ebenso wie in den übrigen Mittelmeerländern als Nachweis einer bestehenden Versicherung anerkannt wird. Führerscheine / Funkzeugnisse II 13 b 21 Vorschriften der albanischen Behörden über eine Führerscheinpflicht sind nicht bekannt. Trotzdem muß schon aus versicherungsrechtlichen Gründen vorausgesetzt werden, dass der Schiffsführer einen Führerschein für Seefahrt gemäß den Bestimmungen seines Heimatlandes besitzt. Weiterhin muß der Schiffsführer oder ein anderes Crewmitglied über ein gültiges Funkzeugnis verfügen, wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet ist.

33 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 33 Signalpistolen II 13 b 24 Stand: September 2017 Einfuhr über See: Spezielle Vorschriften für die Einfuhr von Signalpistolen an Bord von seegehenden Yachten nach Albanien sind nicht bekannt. Nach internationalen Regeln müssen bei einer Einreise über See Signalpistolen nicht extra gemeldet werden, da sie zur Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören. Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden. Für Yachten unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg folgendes: "Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden Sicherheitsstandards erfüllt: Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein; Das Stahlblerch der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen; Eine Verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich; Das Behältnis muß zu verschließen sein (elektronisch kodierters Schloss, Zahlenschloss oder Riegelschloss). " (Grundlage: Deutsches Waffengesetz 3, 12 und 36. Bei Verkauf einer Yacht, für die eine Signalpistole angeschafft worden war, ist die Pistole entweder an einen Berechtigten (mit Waffenbesitzkarte) mit zu verkaufen oder die Waffe an die zuständige Behörde oder an einen berechtigten Händler zu veräußern. Sowohl diepolizei Hamburg als auch die Polizei NRW geben zu der Thematik ein texlich identisches Merkblatt heraus, das unter der Google-Suche "Signalwaffen an Bord" heruntergeladen werden kann. Einfuhr und Benutzung von Funkanlagen / Albanien II 13 b 25 Die Einfuhr von fest eingebauten Funkgeräten beim Einlaufen über See oder über Land unterliegt keinen Beschränkungen, wenn das Gerät in den Schiffspapieren eingetragen ist. Voraussetzung bei deutschen Yachten ist, daß für die Seefunkstelle von der "Bundesnetz- Agentur" in Hamburg eine Genehmigung ausgestellt und ein Rufzeichen erteilt wurde. Der Betreiber (Skipper, Crew) der Seefunkstelle muß einen entsprechenden Befä higungsnachweis (SRC (Short Range Certificate), LRC (Long Range Certificate), UKW- Sprechfunkzeugnis, Allgemeines Sprechfunkzeugnis o.ä.) besitzen. Eine Benutzung einer Seefunkstelle ohne Befähigungsnachweis ist (außer in Notfällen) strafbar. Grundsätzlich ist für Yachten, die über ein UKW-Gerät verfügen, also auch bei Charteryachten, Vorschrift, daß der Skipper oder ein Crewmitglied über ein gültiges Funkzeugnis verfügt. Für Handy's stehen in den Adria-Anrainerstaaten ausreichend Netze zur Verfügung.

34 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 34 Grundsätzlich ist für den UKW- und Handy-Empfang zu berücksichtigen, daß in engen Buchten durch die Land-Abdeckung manchmal kein Funk-Empfang möglich ist. Medizinische Hinweise II 13 b 28 Stand: September 2017 Das deutsche Auswärtige Amt teilt in seinen Reise-Hinweisen für Albanien mit: Die ärztliche Versorgung in Albanien ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.b. Flugrettungsverträge, werden empfohlen Das österreichische Bundesministerium für Äußeres gibt für Albanien folgende Ratschläge: Die medizinische Versorgung ist landesweit, an europäischen Maßstäben gemessen, unzureichend. Auch die sanitären und hygienischen Verhältnisse sowie das Rettungswesen entsprechen nicht dem europäischen Standard. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Verletzungen ist daher eine rasche Evakuierung unerlässlich. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Aufgrund fehlender Kläranlagen kann die schlechte Meerwasserqualität im Bereich der Großstädte Durres und Vlora beim Baden zu Hautirritationen oder anderen gesundheitsbeeinträchtigenden Reaktionen führen. Aufgrund der mangelhaften sanitären und hygienischen Verhältnisse besteht beim Verzehr von rohen oder ungewaschenen Lebensmitteln ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Vom Essen in einfachen Restaurants und an Straßenständen sowie vom Trinken von Leitungswasser oder mit Eiswürfeln gekühlten Getränken wird abgeraten. Obst, Gemüse und Salat sollten grundsätzlich nur geschält oder mit sauberem Wasser gewaschen gegessen werden. Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ , und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Ein unterzeichnetes Sozialversicherungsabkommen ist noch nicht in Kraft. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Wichtige Rufnummern in Albanien II 13 b - 29 Internationale Notrufnummern siehe Kapitel II 10 a auf See Albanische Seewache. 125 **) Handy:

35 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 35 Fortsetzung: Wichtige Telefonnummern:_ Polizei *) Unfall-Rettung / Notarzt. 17 *) Feuerwehr *) *) Quelle: Internet **) Quelle: Deutsche Botschaft in Tirana Vorwahl aus Albanien in die BRD ++49 nach Österreich ++43 in die Schweiz ++41 Tankstellen am Wasser II 13 b 31 Nach offizieller Auskunft gibt es z.zt. in Albanien noch keine Tankstellen, die von Yachten am Wasser erreichbar sind. Es wird empfohlen, über Agenturen eine Betankung per Tankwagen zu organisieren. Die Treibstoffpreise in Albanien betragen ( ) lt. ADAC-Angaben: Bordapotheken II 13 b -33 Nach den Ausrüstungsvorschriften der Kreuzer-Abteilung des DSV und anderer Organisationen gehört eine Bordapotheke zur selbstverständlichen Ausrüstung einer Yacht. Die Zusammenstellung an Verbandmitteln und Medikamenten kann jedoch schwanken: Während sich Verband- und Heilmittel gegen Verletzungen an den Vorschriften für Auto- Apotheken orientieren können, richten sich die Medikamente teilweise nach den persönlichen Notwendigkeiten und nach dem jeweiligen Fahrtgebiet. Hier sollte man sich unbedingt mit seinem Hausarzt abstimmen. Ganz besonders muß jedoch berücksichtigt werden, dass die Lagerungs-Temperaturen an Bord nicht denen in den mitteleuropäischen Heimatländern (A, BRD, CH, GB usw.) entsprechen. An Bord können in den Sommermonaten durchaus über längere Zeiträume höhere Temperaturen herrschen, die die Wirksamkeit der Arzneimittel beeinträchtigen können. Es erscheint daher unbedingt notwendig, Medikamente nach Ende einer mediterranen Saison vor der kommenden Saison gegen "frische" Packungen auszutauschen, auch wenn das auf das kühlere Mitteleuropa bezogene aufgedruckte Verwendbarkeitsdatum noch nicht erreicht ist. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass im Notfall die volle Wirksamkeit zur Verfügung steht. Im Zweifelsfall befrage man seinen Apotheker oder die Herstellerfirma des Präparates. 8/17

36 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 36 Vertriebsstellen für Seekarten II 13 b 34 a Amtliche berichtigte und die von privaten Firmen erstellten Seekarten für die Adria können, soweit bekannt, bei folgenden Firmen bezogen werden (in alphabetischer Reihenfolge der Orte): In Deutschland: Bremen SEEKARTE Kapitän A. Dammeyer Korffsdeich Bremen Tel. 0421/395051/52, Fax 0421/ seekarte@seekarte.de Hamburg Kiel Rostock HanseNautic GmbH ehem. Bade&Hornig / Eckardt & Messtorff Herrengraben Hamburg Tel. 040/ , Abt. Sportschifffahrt: Fax 040/ info@hansenautic.de Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Maklerstr Kiel Postfach Kiel Tel.: 0431/ und , Fax: 0431/ naudi@naudi.de Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Zweigniederlassung Überseehafen Postfach , Rostock Tel ; Fax: In Österreich: Gratkorn PAJU Nautik & Navigation St. Stefanerstr. 42 A Gratkorn Tel.: 0043-(0)3124/23 084, Fax: 03124/ office@pajunautik.at Wien Bernwieser Seekarten und Flight Shop Engerthstr. 237 / A-1020 Wien Tel. 01/ , Fax 01/ bernwieser@bernwieser.at Seekarten / deutsche II 13 b 34 b / britische II 13 b 34 c Stand: September 2017 Das Deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Herausgabe eigener Mittelmeer-Seekarten seit dem 1. Januar 2010 eingestellt. Amtliche Seekarten für die Küste Albaniens werden vom britischen Hydrographischen Institut erstellt und können in berichtigter (aktueller) Fassung durch die amtlichen Vertriebsstellen bezogen werden können.

37 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 37 Folgende Karten sind erhältlich: Nr. Gebiet Maßstab 1: BA 186 Vlore to Bar and Brindisi to Vieste BA 188 Entrance to the Adriatic Sea including Nisos Kerkyra BA 1590 POD Ports in Albania (2 Pläne) Karte aus dem Katalog 2016 der Fa. HanseNautic. Wir danken für die Abdruck- Genehmigung 9(17 Amtliche Seehandbücher / Albanien Stand: August 2017 II 13 b 35 a Seehandbücher Für das albanische Küstengebiet gibt es kein deutsches Seehandbuch mehr. Das Küstengebiet wird im britischen Seehandbuch British Admiralty Sailing Directions, Vol. N.P.47 Mediterranean Vol. III (Adria und Ionisches Meer), letzte Ausgabe August 2017 ausführlich beschrieben. Das Buch kann über die Vertriebsstellen (siehe Kapitel 34 a) bezogen werden. 8/17 Leuchtfeuerverzeichnisse II 13 b 35 b Das amtliche deutsche Leuchtfeuerverzeichnis für den Mittelmeer-Raum wird seit dem nicht mehr fortgeführt. Das jährlich neu erscheinende englische Leuchtfeuerverzeichnis Vol. E ist für die Sportschiffahrt nur bedingt geeignet, da es die meisten Leuchttonnen (unter 8 m Höhe), die oft die Einfahrten zu Häfen markieren und auch in den küstennahen Revieren ausliegen, nicht enthält. Das amtliche Leuchtfeuerverzeichniss Italiens beschreibt die albanische Küste in italienischer Sprache. Das kroatische und montenegrinische Leuchtfeuerverzeichnis beschreibt nur die eigenen Küstengebiete in der eigenen Landessprache. Ein vollständiges deutschsprachiges "Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer", das in Zusammenarbeit mit den Hydrographischen Instituten Großbritanniens und der Mittelmeer-Anliegerstaaten nach amtlichen Unterlagen erstellt wird, wird jährlich in aktualisierter Form in einer print-version und als CD-ROM herausgegeben. Es kann über die Vertriebsstellen oder direkt unter bezogen werden. Laufende Berichtigungen zu diesem Leuchtfeuerverzeichnis können aus dem Internet unter kostenlos heruntergeladen und in das Leuchtfeuerverzeichnis eingefügt werden.

38 Nautische Basis-Informationen Albanien Seite 38 Gezeitentafeln (Stand ) II 13 b 35 c In der Adria sind die Veränderungen der Wassertiefen durch die Gezeiten je nach Gebiet und Windlage unterschiedlich. In der nördlichen Adria sind Höhenunterschiede um 50 cm die Regel, nach Süden hin werden sie geringer. Bei starkem auf- oder ablandigem Wind kann die Höhendifferenz auch wesentlich darüber oder darunter liegen. Bei längeren Schirokko-Perioden kann der Wasserstand in den nordadriatischen Häfen so stark ansteigen, daß z.b. die Stege in der Marina Aprilia Marittima oder die Marktplätze von Venedig, Piran oder Umag überspült werden. Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Institus werden Wasserstandshöhen für albanische Häfen angegeben, wobei man für die Daten des laufenden Tages und die nächsten 6 Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig. Adresse: --> Zeile: Click for FREE predictions... anklicken Area 1-4 Europe.anklicken Country/Regions: anklicken Albania anklicken --(Show ports) anklicken. Es können die Häfen Durrës und Shengjin aufgerufen werden, woraus die dazwischen liegenden Küstengebiete intrerpoliert werden können. Allgemeine Literatur II 13 b 36 Folgende Bücher können als nautische und kulturhistorische Revierführer verwendet werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Adriatic Pilot v. Thompson / Imray-Verlag (in Englisch) Italy, Slovenia, Croatia, Bosnia, Montenegro, Albania. The complex Dalmatian coastline with its thousands of islands, anchorages and small harbours provides a wonderful cruising area where yachts are able to get away from the crowds. The Pilot also provides coverage of the eastern coast of Italy and is the only guide in English to the Venice lagoon and harbours adjacent to Istria. Published in full colour. Großformat, 516 Seiten, 2016 (7. Auflage). Hafenguide / Kroatien Montenegro Slowenien Übersichtlicher und praktischer wurden die Häfen Kroatiens, Montenegros, Albaniens und Sloweniens noch nicht beschrieben: Jeder Hafen wird auf einer Seite mit einer Luftaufnahme, einem detaillierten Hafenplan und einer kompakten Ansteuerungsbeschreibung vorgestellt. Großformat, Spiralbindung, 349 Seiten, 250 farbige Pläne, 250 Farbfotos, 2016 (1. Auflage). Adria Kroatien Süd v. Axel Kramer Kroatien: Süddalmatien, Montenegro, Albanien Hafenführer. Süddalmatien, Montenegro, Albanien. 134 Seiten, 81 Pläne, 62 teils farbige Fotos, Spiralbindung, 2015 (7. aktualisierte Auflage). Viele weitere Bücher; Auswahl: siehe z.b. Bücher/Adria Impressum: Informationsstelle Mittelmeer München Bearbeitung: Dr. Hans Schmidt München / Nautik.Schmidt@t-online.de Fassung: 1/17 ( ) Der Bearbeiter dankt besonders der Deutschen Botschaft in Tirana / Albanien für ihre Unterstützung bei der Beschaffung von Informationen.

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