Sozialwahl Votum für soziale Sicherheit
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- Walther Winter
- vor 6 Jahren
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1 Sozialwahl 2017 Votum für soziale Sicherheit
2 Inhalt Vorwort Vorwort 3 Fakten zur Selbstverwaltung 4 Meine Sozialversicherung: Mitbestimmen, Mitentscheiden, Mitgestalten 5 Zwischen Staat und Markt Deutschlands Weg der Mitte 6 Ein Erfolgsmodell viele Vorteile 7 Interview: Konsens ist harte Arbeit 8 Cord Peter Lubinski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) Meine Interessen, gut vertreten Gründe für die Sozialwahl 12 Sozialwahl und Selbstverwaltung 14 Das sollten Sie wissen 16 Weitere Informationen 18 Mehr als 30 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner haben bei der Sozialwahl 2017 die Gelegenheit, die Zukunft der Rentenversicherung für die nächsten sechs Jahre aktiv mitzugestalten. Sie können die Parlamente der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland neu wählen: kompetente Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich engagieren und gegenüber Politik und Gesetzgeber die Interessen der Solidargemeinschaft vertreten. In diesen Parlamenten entscheiden Versicherte, Rentner und Arbeitgeber gemeinsam über die wichtigsten Fragen wie der zweitgrößte Haushalt Deutschlands eingesetzt wird und wie sich die Rentenversicherung personell und organisatorisch aufstellt. Außerdem legen die Parlamente die Voraussetzungen und den Umfang der Rehabilitationsleistungen fest. Nach außen vertritt die Selbstverwaltung die Interessen der Beitragszahler, Rentnerinnen und Rentner. Sie gibt der Rentenversicherung eine Stimme gegenüber der Politik. Und die Selbstverwaltung ist nah an den Menschen. Bundesweit engagieren sich mehrere Tausend ehrenamtliche Selbstverwalter als Versichertenberaterinnen und -berater vor Ort und in Widerspruchsausschüssen. Bei der Sozialwahl 2017 können mehr als 21 Millionen Mitglieder der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, und hkk ihre Vertreter in die Parlamente der Ersatzkassen wählen. Sie entscheiden im Auftrag der Mitglieder über die wichtigsten Fragen. Das ist der Grundgedanke von Selbstverwaltung: Diejenigen, die Beiträge zahlen und Leistungen erhalten, bestimmen gemeinsam über deren Ausgestaltung. Die Arbeit in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist dabei ehrenamtlich. Das heißt, für die Selbstverwalter gibt es kein anderes Interesse als das der Versicherten. Die Selbstverwalter wollen die bestmögliche Versorgung für die Versicherten, damit die Leistungen der Kassen den ärztlichen und medizinischen Fortschritt widerspiegeln. Und die Selbstverwalter wollen, dass das Gesundheitssystem weiterhin bezahlbar bleibt, denn sie vertreten genauso die Beitragszahler wie auch die Leistungsbezieher. 2 Bildquelle Cord Peter Lubinski: Bildarchiv DRV Bund Fotograf: Detlev Terbach Bildquelle Uwe Klemens: GKV-Spitzenverband Fotografin: Andrea Katheder 3
3 Fakten zur Selbstverwaltung Meine Sozialversicherung: Mitbestimmen, Mitentscheiden, Mitgestalten Zahl der Wahlberechtigten in Millionen 5,2 10, ,8 35,5 28, , ,6 46, , Zahl der Ehrenämter in der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen Quelle: eigene Berechnung, Infobüro Sozialwahl. Nah bei den Menschen: Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Gewählt von der Selbstverwaltung 2 00 In Deutschland legt der Gesetzgeber die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversicherungssystem fest. Die Selbstverwaltung aber füllt diesen Rahmen aus, wird im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen in politische Entscheidungsprozesse einbezogen und setzt sich dabei für die Interessen der Beitragszahler und Rentner ein. Das Sozialgesetzbuch legt es fest: Die Selbstverwaltung gewährleistet die Eigenständigkeit der Sozialversicherungsträger. Die Sozialpartner sind aktiv beteiligt. Nicht der Staat, sondern Versicherte, Rentner und Arbeitgeber verwalten die Sozialversicherung. Sozialwahl heißt, die Selbstverwaltung weiterzuentwickeln Alle sechs Jahre ermöglicht es die Sozialwahl: Mit einer Urwahl wählen die Versicherten ihre Vertreter aus ihrer Mitte. Damit richten sie die Selbstverwaltung nach den Bedürfnissen der Versicherten aus. Man zahlt nicht nur Beiträge, man hat auch Einfluss darauf, wie diese Beiträge verwendet werden. Das macht das System so leistungsstark: mitentscheiden und die eigene Interessenvertretung stärken, die Unabhängigkeit von der Politik garantiert und nah an den Menschen ist. Quelle: der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen: Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011, Berlin 2012, S. 35; Büro der Bundeswahlbeauftragten. Um welche Themen kümmern sich die Selbstverwalter? Deutsche Rentenversicherung Bund Haushalt Rehabilitationsleistungen Entscheidung über Widersprüche Ersatzkassen Führungskräfteauswahl Organisationsoptimierung Serviceangebot Sozialwahlen Digitalisierung Versicherungsberatung vor Ort Finanzkontrolle Zusätzliche Leistungen Gesundheitspolitik Satzungsänderungen Finanzplanung Vorstandswahl Abnahme der Jahresrechnung Die Selbstverwalter beschließen milliardenschwere Haushalte Haushalte Ersatzkassen 93,3 Mrd. Euro Haushalt Deutsche Rentenversicherung Bund 143,3 Mrd. Euro Bundeshaushalt 317,4 Mrd. Euro Quellen (Zahlen für 2016, in Reihenfolge der Haushaltsgröße): Bundeshaushalt: Bundesministerium der Finanzen; Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund: Deutsche Rentenversicherung Bund; Haushalte der Ersatzkassen: KJ1 und PJ1. Konkreter Nutzen für Versicherte Die gewählten Vertreter in der Selbstverwaltung sind auch verantwortlich für Leistungen, die den Versicherten direkt zugutekommen. Ob Rehabilitationsleistungen oder Wahltarife wenn es um die konkreten Interessen von Versicherten geht, entscheiden die gewählten Vertreter in der Selbstverwaltung. Und sie stellen sicher, dass die eingezahlten Gelder der Beitragszahler sparsam verwendet werden. Außerdem engagieren sich Selbstverwalter als Versichertenberater vor Ort. Mehrere Tausend ehrenamtliche Versichertenberater beraten bundesweit in allen Fragen rund um die Rente. Zudem überprüfen Selbstverwalter auf Antrag in Widerspruchsausschüssen im Einzelfall noch einmal die Entscheidungen des Versicherungsträgers. 4 5
4 Zwischen Staat und Markt Deutschlands Weg der Mitte Ein Erfolgsmodell viele Vorteile Die deutsche Sozialversicherung gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln soll und die soziale Absicherung bei Krankheit und im Alter nicht allein dem freien Markt überlassen sein darf. Deshalb haben die Sozialversicherungsträger in Deutschland eine dem Staat gegenüber eigenständige Selbstverwaltung. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter gehören Organisationen und Freien Listen mit unterschiedlichen sozial- und berufspolitischen Zielen an, wie zum Beispiel Arbeitnehmervereinigungen, Gewerkschaften oder Vereinigungen mit christlichem Hintergrund. In den Parlamenten der gesetzlichen Sozialversicherung bringen sie ihre Perspektiven ein und arbeiten gemeinsam für die Versicherten. Die Selbstverwaltung ist stark durch die Kraft des Konsenses: Versicherte, Rentenempfänger und Arbeitgeber ziehen an einem Strang. Sie setzen sich dafür ein, dass die Sozialversicherung regelmäßig weiterentwickelt wird und auf Dauer krisenfest ist. Dieses System hat die Finanzkrise 2007 ebenso überstanden, wie es zuvor die Mammutaufgabe der Wiedervereinigung bewältigen konnte. Die selbstverwaltete Sozialversicherung ist auch das richtige Modell für die Herausforderungen der Zukunft. Die Selbstverwaltung ist stark durch die Kraft des Konsenses: Versicherte, Rentenempfänger und Arbeitgeber ziehen an einem Strang. Damit sind Sozialwahl und Selbstverwaltung seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und tragen zur Leistungsfähigkeit der deutschen Sozialversicherungen und zum sozialen Frieden bei. Wer Beiträge zahlt oder gezahlt hat, der bestimmt in der gesetzlichen Sozialversicherung mit, wie diese Beiträge eingesetzt werden. Deshalb führt bei wichtigen Entscheidungen an den Parlamenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen kein Weg vorbei. Deren ehrenamtliche Mitglieder entscheiden, wie Geld ausgegeben wird und mit welchen Personen wichtige Positionen besetzt werden. Die Selbstverwalter wählen und kontrollieren die hauptamtliche Verwaltung und sorgen dafür, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben. Mit ihrer Stimme stärken Versicherte der Selbstverwaltung den Rücken und verleihen ihren Interessen mehr Gewicht. Was bedeutet das für Sie? Die gewählten Vertreter in den Parlamenten verschaffen Ihren Interessen Gehör. Aber sie bewirken weit mehr. Sie sind auch verantwortlich für Leistungen, die Ihnen direkt zugutekommen, zum Beispiel etwa: Versorgung auf höchstem Niveau Die Vertreterversammlung der Rentenversicherung entscheidet über Rehabilitationsleistungen. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen entscheiden über Satzungsleistungen, zum Beispiel über Bonusprogramme oder Wahltarife. Die Parlamente passen die Leistungen permanent an die Bedürfnisse der Versicherten an, um ihnen eine bestmögliche Versorgungsqualität zu bieten. Schnelle und kostenlose Beratung in Ihrer Nähe Mehrere Tausend ehrenamtliche Versichertenberater in Ihrer Nachbarschaft beraten Sie in allen Fragen rund um die Rente. Streitschlichtung ohne Richter In den Widerspruchsausschüssen der Rentenversicherung und der Krankenkassen überprüfen Selbstverwalter im Einzelfall auf Antrag der Versicherten die Entscheidungen des Versicherungsträgers. 6 7
5 Interview: Konsens ist harte Arbeit Cord Peter Lubinski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) Starke Stimme, starker Rückhalt Gemeinsam einen Konsens finden Ein Gespräch mit Cord Peter Lubinski, alternierender Vorstandsvorsitzender für die Gruppe der Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie bezeichnen die Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter als bürgerschaftliches Engagement was meinen Sie damit? In der Selbstverwaltung nehmen Bürger als Versicherte und Arbeitgeber ihre Belange selbst in die Hand. Dabei geht es immer auch um ein sehr persönliches Engagement. Wenn sich zum Beispiel ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater Woche für Woche um die Sorgen und Fragen von Versicherten in ihrer Nachbarschaft kümmern dann ist das eine starke Form gelebter Demokratie. Welche Rolle spielt der Entscheidungsspielraum der Selbstverwaltung? Ich trete seit Jahren dafür ein, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund Entscheidungsspielräume erhält. Mehr Subsidiarität also die eigenverantwortliche Übernahme sozialer Aufgaben anstelle des Staates das ist mir wichtig. Damit, da sind wir uns sicher, werden wir auch den Interessen der Versicherten noch besser dienen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den zweitgrößten Haushalt in diesem Land. Welche Rolle hat da die Selbstverwaltung? Das Budgetrecht liegt allein bei uns, der Selbstverwaltung! Der Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Bund wird von der Selbstverwaltung beschlossen und bedarf nicht der Genehmigung durch die Bundesregierung. Die Selbstverwaltung prüft darüber hinaus alljährlich, ob die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund ordnungsgemäß getätigt wurden. Worin liegt nun der Rückhalt der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter in der Politik? Die Selbstverwaltung gibt der Rentenversicherung auch eine starke Stimme. Die Selbstverwaltung bringt im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen die Sicht der Betroffenen in die politischen Entscheidungsprozesse mit ein. Ein Gespräch mit Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Was sind es für Menschen, die sich als Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter engagieren? Es sind ganz normale Bürgerinnen und Bürger aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen und mit einer großen Bandbreite von Erfahrungen. Dabei sind fast alle Selbstverwalter auch an anderen Stellen ehrenamtlich tätig: Auf der Seite der Versicherten sind es zum Beispiel Betriebsund Personalräte, die sich in den Betrieben um die Gesundheitsversorgung kümmern. Häufig sind es auch Menschen, die sich aufgrund einer persönlichen Erfahrung in der Familie engagieren. Für welche Inhalte stehen die Listen ein? Die Listen entwickeln jeweils ihre Programme und veröffentlichen diese. Dabei ergeben sich die Unterschiede aus den jeweiligen Blickwinkeln. In unserer Selbstverwaltung bringen alle Seiten sach- und fachorientiert ihre Perspektiven ein, um gemeinsam einen Konsens zu finden: Wir gestalten die Versorgung so aus, dass der Versicherte die notwendigen Leistungen bekommt, und das zu einem angemessenen Preis! Wie kann man sich die Arbeit im Parlament vorstellen? Wie finden Sie dort einen Konsens? Wie im Bundestag bereiten die Ausschüsse vor, was dann im Verwaltungsrat zur Entscheidung gestellt wird: Das heißt, es gibt einen Finanzausschuss, der unter anderem das Geld für die medizinische Versorgung bereitstellt und alle Folgen von Maßnahmen der Kassen dort behandelt. Es gibt beispielsweise einen Organisationsund Personalausschuss, denn eine große Kasse hat mit bis zu Beschäftigten so viele Mitarbeiter wie manches Dax-Unternehmen. Die eigentliche soziale Gestaltung findet wiederum im sozialpolitischen Ausschuss statt. Und dann gibt es noch einen Hauptausschuss, der die große Politik der Kasse vorbereitet und bestimmt. 8 9
6 Meine Interessen, gut vertreten Die Selbstverwaltung berät persönlich Beispiel: Beratung zur Rente Mit 63 Jahren habe ich Krebs bekommen und musste mich deshalb orientieren. Dafür habe ich schnelle und unkomplizierte Unterstützung von einem Versichertenberater aus der Nachbarschaft erhalten. Ich bin mehrmals zu ihm gefahren. Nun will ich über das so genannte Hamburger Modell für zehn Monate zurück in meinen Beruf. Ich möchte vor meiner Altersrente noch einmal sehen, was ich leisten kann. Diese wichtigen Fragen zur Rente kann ich mit meinem Versichertenberater ganz in Ruhe Schritt für Schritt besprechen und planen, wofür ich sehr dankbar bin. Angelika Biessei, Jahrgang 1952 Verwaltungsangestellte in einem Seniorenzentrum Die Selbstverwaltung setzt auf Prävention Beispiel: Angebote für Studierende Als Sportpädagoge finde ich es genial, dass Krankenkassen auch sportmedizinische Untersuchungen als Satzungsleistungen bezahlen. Für mich ist sowieso der gesamte Präventivbereich wichtig. Bei Studenten zum Beispiel hat sich da viel getan. Durch die Umstellung auf Bachelor und Master hat sich Studieren grundsätzlich verändert. Wir haben eine große Klagewelle, weil sich Studierende überlastet fühlen und das schon in sehr jungen Jahren. Das zeigt sich auch gesundheitlich. Und da tun Krankenkassen heute eine Menge, um aktive und gesunde Lebensstile zu unterstützen von der Sportmedizin über Entspannungstechniken bis zur psychotherapeutischen Hilfe. Dennis Fergland, Jahrgang 1981 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Paderborn im Bereich Sportpädagogik Die Selbstverwaltung hat alle Generationen im Blick Beispiel: Beratung nach einer Geburt Als Mutter zweier Kinder ist es mir wichtig, dass mich meine Krankenkasse mit Rat und Tat unterstützt. Das war zum Beispiel bei meinem jüngsten Sohn so. Der hatte in der Schwangerschaft im Bauch aufrecht gelegen und konnte nach der Geburt seinen Kopf zur einen Seite nicht richtig drehen. Bei ihm hat dann eine osteopathische Behandlung eine Satzungsleistung optimal geholfen. Da hat sich gezeigt, wie wichtig die Erstberatung direkt nach der Geburt ist. Ich finde es wichtig, dass meine Krankenkasse Eltern auch auf die regulären Untersuchungen aufmerksam macht und die erste so wichtige Zeit mit guten Broschüren begleitet. Tatjana Suhrbier, Jahrgang 1972 Assistentin der Geschäftsführung einer Management Holding Seit über 125 Jahren stehen die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung für soziale Sicherheit weil sie stabil und zugleich flexibel genug sind, sich den gesellschaftlichen Veränderungen und den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Herausforderungen wie der demografische Wandel müssen von der Sozialversicherung gemeistert werden. Das gelingt in Deutschland vor allem auch, weil die Versicherten ihre Sozialversicherung selbst mitgestalten. Über 51 Millionen Wahlberechtigte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wie sich die Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern zusammensetzt. Selbstverwaltung heißt, dass die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Sie treffen wichtige strukturelle Entscheidungen selbst, nicht der Staat. Selbstverwalter kümmern sich auch um Hilfestellungen im Einzelfall. Persönlich und vor Ort. Versicherte berichten, wie sie konkret von dem ehrenamtlichen Engagement der Selbstverwalter profitieren konnten. 10 Bildquelle Angelika Biessei, Dennis Fergland und Tatjana Suhrbier: Infobüro Sozialwahl. 11
7 10 Gründe für die Sozialwahl Es gibt viele gute Gründe, sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen. Denn mit Ihrer Stimme stärken Sie der Selbstverwaltung den Rücken und verleihen Ihren Interessen mehr Gewicht in der Renten- und Krankenversicherung. Nutzen Sie also Ihr Recht auf Mitbestimmung und wählen Sie. Ich wähle, weil ich da, wo ich meine Beiträge bezahle, mitbestimmen will. Ich wähle, weil in einer Demokratie Wählen einfach dazugehört. Ich wähle, weil ich für einen starken und fairen Sozialstaat bin. Ich wähle, weil ich der Politik die Zukunft der Rente und Gesundheit nicht allein überlassen möchte. Ich wähle, weil ich mich auch in schwierigen Zeiten auf Renten- und Krankenversicherung verlassen will. Ich wähle, weil Selbstverwaltung näher am Menschen ist als staatliche Verwaltung. Ich wähle, weil meine gewählten Vertreter die Finanzen der Sozialversicherungsträger kontrollieren. Ich wähle, weil ich mit meiner Stimme ein Zeichen für soziale Sicherheit setzen will. Ich wähle, weil ich selbst einen ganz konkreten Nutzen von der Selbstverwaltung habe. Ich wähle, weil Rente und Gesundheit für mich wichtige Zukunftsthemen sind
8 Sozialwahl und Selbstverwaltung Selbstverwaltung der Krankenkassen (Ersatzkassen) und der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherte Krankenversicherung Rentenversicherung Mitglieder wählen Arbeitgeber wählen Versicherte und Rentner wählen wählt und kontrolliert hauptamtlichen Vorstand ernennt Mitglieder der Widerspruchsausschüsse Verwaltungsrat bei BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk max. 30 Mitglieder (Versicherten- und Arbeitgebervertreter *) Parlamente Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 30 Mitglieder (Versicherten- und Arbeitgebervertreter) ehrenamtlichen Vorstand Die ehrenamtliche Regierung der Rentenversicherung trifft die wichtigen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation. wählt hauptamtliche Geschäftsführung beschließt Haushalt beschließt Haushalt * Versicherten-/ Arbeitgebervertreter BARMER: 27/3 TK: 15/15 DAK-Gesundheit: 28/2 KKH: 20/10 hkk: 9/9 entscheidet bei Grundsatzfragen zu Finanzen und Organisation entwickelt und beschließt Satzungsleistungen z. B. Bonusprogramme, Wahltarife, neue Versorgungsformen wählt Mitglieder der Widerspruchsausschüsse wählt ehrenamtliche Versichertenberater 14 Grafik: Infobüro Sozialwahl, 15
9 Das sollten Sie wissen 16 1 Wer ruft zur Wahl auf? Zur Sozialwahl 2017 rufen vornehmlich die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland und folgende Ersatzkassen auf: BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Eine Wahl findet zudem auch bei einzelnen anderen Trägern statt. Erhalten Versicherte sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Saarland als auch von ihrer Ersatzkasse Wahlunterlagen, so sind sie bei beiden Versicherungsträgern wahlberechtigt. 2 Wie viele Wahlberechtigte gibt es? Es gibt über 51 Millionen Wahlberechtigte. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sind über 30 Millionen Versicherte und Rentner wahlberechtigt, bei den Ersatzkassen insgesamt über 21 Millionen Mitglieder. 3 Wer steht zur Wahl? Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl wie etwa die Wahl der Direktkandidaten zum Deutschen Bundestag. Bei der Sozialwahl stellen Organisationen, wie zum Beispiel Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen, und Einzelpersonen ihre Kandidaten in Listen auf. Die Wahlberechtigten geben dann ihre Stimme für eine dieser Listen ab. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie im Parlament mit ihren Kandidaten besetzen. 4 Wie funktioniert die Sozialwahl bei den verschiedenen Versicherungsträgern? Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) vor, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme für eine der verschiedenen Listen ihres Versicherungsträgers abgeben können. Alternativ ist allerdings auch eine Wahl ohne Wahlhandlung möglich. Dabei befinden sich auf den zur Wahl stehenden Listen nicht mehr Bewerber, als Sitze in der Selbstverwaltung (Parlament) zu vergeben sind. Oder es wird sogar nur eine Vorschlagsliste eingereicht. Bei dieser Art der Wahl geben die Versicherten keine Stimme ab, die Vorgeschlagenen gelten automatisch als gewählt. 5 Wie wird gewählt? 6 Warum kann man noch nicht online wählen? Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Das heißt, die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden. Wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Saarland versichert und Mitglied einer der Ersatzkassen ist, erhält zwei Wahlbriefe. Egal, wie viele Wahlbriefe man erhält, es gilt: Pro Stimmzettel darf nur eine Liste angekreuzt werden. Sonst ist die Stimme ungültig. Entscheidend ist außerdem, dass die verschiedenen Stimmzettel nicht in EINEN Wahlbriefumschlag kommen. Für jeden Stimmzettel muss der Wahlbriefumschlag des jeweiligen Trägers genutzt werden, sonst ist die Stimme ungültig. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehen, hat der Bundestag bisher noch kein Gesetz zur Ermöglichung von Online-Wahlen auf den Weg gebracht. Die Sozialwahl 2017 bleibt deshalb eine reine Briefwahl. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland und die Ersatzkassen setzen sich grundsätzlich für die Einführung von Online-Wahlen ein, wobei die notwendige Datensicherheit auf jeden Fall gewährleistet sein muss. 7 Wann wird gewählt? Die Wähler erhalten ihre Wahlunterlagen per Post bis Mitte Mai Sie können sofort wählen, wenn sie ihre Unterlagen erhalten haben. Die Frist endet mit dem 31. Mai An diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungsträgern vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels. Für Mitglieder der BARMER findet aufgrund der Fusion von BARMER- GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September Die Frist endet am 4. Oktober An diesem Tag müssen der BARMER die Wahlunterlagen vorliegen. 8 Wer darf wählen? Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und Mitglieder der Ersatzkassen wählen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Da für Mitglieder der BARMER ein späterer Wahltermin stattfindet, sind dort alle Mitglieder, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. 17
10 Weitere Informationen Informationsangebote Das Onlineportal zur Sozialwahl 2017 finden Sie unter: Auf ihren eigenen Homepages informieren die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland sowie die Ersatzkassen BARMER, TK, DAK- Gesundheit, KKH und hkk über die Sozialwahl und die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen: Impressum: Verantwortlich für den Inhalt: Deutsche Rentenversicherung Bund Pressesprecher: Dr. Dirk von der Heide Ruhrstraße 2, Berlin Tel.: 030 / Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Pressesprecherin: Michaela Gottfried Askanischer Platz 1, Berlin Tel.: 030 / Konzept und Redaktion: A&B One Kommunikationsagentur GmbH Layout: Serviceplan Berlin GmbH & Co. KG
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