Fragen und Antworten zur Sozialen Selbstverwaltung. Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, RV Aktuell 1/2011

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1 Fragen und Antworten zur Sozialen Selbstverwaltung»Das wesentliche Prinzip der sozialen Selbstverwaltung ist die Mitwirkung und Mitbeteiligung der Betroffenen, d. h. der Versicherten, der Rentner sowie der Arbeitgeber, an der Erledigung der dem Versicherungsträger übertragenen Aufgaben. ( ) Diejenigen, die die Beiträge tragen, sollen alle wichtigen Entscheidungen eigenverantwortlich treffen und die Angelegenheiten regeln, die sie selbst am sachkundigsten beurteilen können. In der Sozialen Selbstverwaltung beteiligen sich Menschen an Entscheidungen, die sie existenziell betreffen. Denn der Gesetzgeber hat es so festgelegt: Gesundheit, Unfallschutz, Arbeitslosenversicherung und Rente gehören nicht nur in die Hände der Politik gut zu wissen! «Soziale Selbstverwaltung gelebte Demokratie Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, RV Aktuell 1/2011»Der Selbstverwaltung liegt der Gedanke zugrunde, dass versorgungsrelevante Sachverhalte am besten von den direkt Betroffenen entschieden werden. Beschlüsse der beteiligten Kostenträger und Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erfolgen nach oft intensiven Verhandlungen. Dabei wird der größte gemeinsame Nenner zugrunde gelegt. Das hat den großen Vorteil, dass diese Beschlüsse eine hohe Akzeptanz haben. Dieser Entscheidungsprozess ist ein wichtiges Gut.«Für gemeinsame Selbstverwaltung Resolution der Vertreterinnen und Vertreter der vdek-selbstverwaltung beschlossen durch die Mitgliederversammlung am _/ Seite 1 von 12

2 Editorial In allgemein verständlicher Sprache werden in diesem Leitfaden die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um die Selbstverwaltung beantwortet. Teil 1 Gelebte Demokratie umfasst Aspekte, die die gesamte Sozialversicherung betreffen, in der die Selbstverwaltung ein integraler Bestandteil der deutschen Sozialordnung ist. In Teil 2 Wie Selbstverwaltung funktioniert stehen die Renten- und Krankenversicherungen, respektive die im Arbeitskreis Sozialwahl vertretenen Sozialträger im Fokus. Hinweise zum Gendering Im Folgenden verwenden wir zur Vereinfachung des Leseflusses zum Teil die männliche Form. _/ Seite 2 von 12

3 Inhaltsverzeichnis 1. Gelebte Demokratie 1.1 Warum neben staatlicher Verwaltung noch die Selbstverwaltung? 1.2 Warum Selbstverwaltung in der Sozialversicherung? 1.3 Was bedeutet Selbstverwaltung als dritter Weg? 1.4 Welche Rolle spielt das Ehrenamt in der Selbstverwaltung? 1.5 Was ist die Rolle der Selbstverwaltung gegenüber dem Staat? 1.6 Wo arbeiten die Sozialpartner in der Selbstverwaltung zusammen? 1.7 Wie wird die ehrenamtliche Selbstverwaltung gewählt? 2. Wie die Selbstverwaltung funktioniert 2.1 Welche Aufgaben hat die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund? 2.2 Worüber kann die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund entscheiden? 2.3 Welche Ausschüsse hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wie arbeiten sie? 2.4 Wie unterstützen die Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre Versicherten? 2.5 Wie können sich Versicherte in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund ehrenamtlich engagieren? 2.6 Welche Aufgaben haben die Verwaltungsräte der Ersatzkassen BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk)? 2.7 Worüber können die Verwaltungsräte der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK- Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) konkret entscheiden? 2.8 Welche Fachausschüsse haben die Verwaltungsräte der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) wie arbeiten sie? 2.9 Wie unterstützen die Widerspruchsausschüsse der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) ihre Versicherten? 2.10 Welche Aufgaben hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen? 2.11 Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen? _/ Seite 3 von 12

4 1 Gelebte Demokratie 1.1 Warum neben staatlicher Verwaltung noch die Selbstverwaltung? Selbstverwaltung meint: Bürger wirken mit bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Aus staatlicher Sicht bedeutet es, dass Verwaltungsaufgaben an rechtlich selbstständige Organisationen wie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbände oder Kammern übertragen werden. Diese gestalten die Aufgaben dann eigenverantwortlich. Das Prinzip dahinter: Subsidiarität. Der Staat will Betroffenen von Gesetzes- und Verwaltungsentscheidungen eine möglichst große Selbstbestimmung ermöglichen. Der Effekt: Der gesetzliche Rahmen wird durch bürgernahe Entscheidungen der Selbstverwaltung ausgefüllt. Selbstverwaltungen gibt es in Kommunen (z. B. Gemeinden und Landkreise), Kirchen, in berufsständischen Körperschaften (z. B. Handwerkskammern und Berufsverbände), Universitäten, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Bundesagentur für Arbeit sowie der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. 1.2 Warum Selbstverwaltung in der Sozialversicherung? Selbstverwaltung bedeutet Eigenständigkeit gegenüber dem Staat und sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen. Die Interessen der Beitragszahler und Versicherten werden durch die aktive Beteiligung ihrer Vertreter bei allen wichtigen Entscheidungen berücksichtigt. In den Parlamenten der Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind in der Regel Arbeitgeber und Versicherte vertreten. Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versichertengemeinschaft verpflichtet. 1.3 Was bedeutet Selbstverwaltung als dritter Weg? Die deutsche Sozialversicherung gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und entscheiden soll. Andererseits sollte der Einzelne bei der Absicherung sozialer Lebensrisiken wie Krankheit oder Altersversorgung nicht allein gelassen werden. Daher wurde die Selbstverwaltung als dritter Weg zwischen Staat und Markt geschaffen. Die Grundidee: Die Sozialversicherung bleibt unabhängig, indem alle wichtigen Entscheidungen von denjenigen gefällt werden, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren. Dem liegt die Einschätzung zugrunde, dass _/ Seite 4 von 12

5 die Selbstverwaltung von Beitragszahlern und Leistungsbeziehern, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sach- und bedarfsgerechtere Entscheidungen treffen kann, weil sie näher an der Lebenswirklichkeit der Menschen ist, für eine höhere Akzeptanz der Sozialversicherung in der Bevölkerung sorgt sowie gesellschaftliche Mitbestimmung und bürgerschaftliches Engagement fördert. 1.4 Welche Rolle spielt das Ehrenamt in der Selbstverwaltung? Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ohne Bezahlung, sie engagieren sich ehrenamtlich. Deshalb spricht man von der ehrenamtlichen Selbstverwaltung. Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass die Parlamente als die entscheidenden Selbstverwaltungsgremien von gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden. Die Parlamente haben insbesondere folgende Aufgaben: sie verabschieden die Haushalte, sie kontrollieren die Arbeit der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen, sie wählen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberater, sie entscheiden alle grundsätzlich wichtigen Fragen der Sozialversicherungsträger das betrifft die Bereiche Finanzen, Leistungen, Organisation, Personal und Rehabilitation. In der Sozialversicherung spielt daher das Ehrenamt eine zentrale Rolle ohne ehrenamtliche Selbstverwaltung geht hier nichts. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. 1.5 Was ist die Rolle der Selbstverwaltung gegenüber dem Staat? In Deutschland wie in jedem anderen Land der Welt auch legt der Gesetzgeber die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest. Die Selbstverwaltung aber füllt diesen Rahmen aus. Im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen bringt sie die Sicht der Betroffenen in die politischen Entscheidungsprozesse ein. Die Selbstverwaltung hat wichtige _/ Seite 5 von 12

6 Handlungsspielräume: Sie beschließt die Haushalte und trifft alle wichtigen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Leistungen, Organisation, Personal und Rehabilitation. Dieser Verteilung von Verantwortung liegt die Einschätzung zugrunde, dass die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung sachgerechter und bürgernäher entscheiden, weil sie in direktem Kontakt zu den konkreten Sachfragen und Bedürfnissen der Versicherten stehen. Diese Aufteilung der Verantwortung entlastet den Staat und ermöglicht es den politisch Verantwortlichen, sich auf die grundlegenden Weichenstellungen zu beschränken. Einige Beispiele: Bei der Rentenversicherung entscheidet die Selbstverwaltung über Standorte und Behandlungsmethoden in der Rehabilitation, bei der Krankenversicherung über die Satzungsleistungen und innovative Versorgungsmodelle, bei der Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen und in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit beraten die Selbstverwalter den Vorstand zu arbeitmarktpolitischen Fragen. 1.6 Wo arbeiten die Sozialpartner in der Selbstverwaltung zusammen? Die Selbstverwaltung durch Versicherten- und Arbeitgebervertreter ist ein wesentliches Kennzeichen der Mehrheit der Versicherungsträger in der gesetzlichen Sozialversicherung. Ausnahmen bilden Krankenkassen wie die BARMER GEK und HEK - Hanseatische Krankenkasse, die reine Versichertenparlamente haben, sowie die Bundesagentur für Arbeit, in deren Verwaltungsrat auch öffentliche Körperschaften vertreten sind. 1.7 Wie wird die ehrenamtliche Selbstverwaltung gewählt? Alle sechs Jahre wählen Versicherte und Arbeitgeber bei der Sozialwahl ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Dabei gibt es laut Gesetz zwei Möglichkeiten: eine klassische Wahl, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, und eine Wahl ohne Wahlhandlung. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl. Auf den Listen kandidieren Mitglieder der Sozialversicherungsträger. Sie gehören Gewerkschaften oder anderen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen an. Darüber hinaus können Mitglieder auch mit eigenen _/ Seite 6 von 12

7 Freien Listen kandidieren. Bei der Wahl von Parlamenten mit Arbeitgebervertretern können auch Arbeitgebervereinigungen Listen einreichen. _/ Seite 7 von 12

8 2 Wie Selbstverwaltung funktioniert 2.1 Welche Aufgaben hat die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund? Die Selbstverwaltung hat wichtige Aufgaben in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation. So beschließt sie den Haushalt und wählt den ehrenamtlichen Vorstand, die Regierung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie wählt auch die ehrenamtlichen Versichertenberater, die kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen helfen, sowie die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die bei Streitigkeiten Verwaltungsentscheidungen im Einzelfall überprüfen. 2.2 Worüber kann die die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund entscheiden? Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat Entscheidungshoheit in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation: Finanzhoheit Die Vertreterversammlung beschließt den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in Deutschland nach dem Bundeshaushalt. Er hat ein Volumen von 137 Milliarden Euro. Die Mitglieder der Selbstverwaltung entscheiden im Rahmen ihres Budgetrechts, für welche Aufgaben Beiträge verwandt werden, welche Dinge zurückgestellt werden und welche Vorschläge im Interesse der Rentenversicherung zu verwirklichen sind. Auch das Recht der Vermögensanlage ist den Mitgliedern der Selbstverwaltung anvertraut. Sie entwickeln und verabschieden Richtlinien über die Geldanlage und sie achten darauf, zu welchen Bedingungen das Kapital der Versicherten und Arbeitgeber angelegt wird. Organisationshoheit Selbstverwaltung bedeutet auch die Zuständigkeit für verwaltungsorganisatorische Entscheidungen wie z. B. bei der Organisationsreform Dazu zählen Entscheidungen zur Verbesserung der Serviceangebote, wie z. B. im Bereich der Online-Medien (Online-Anforderung von Kontoinformationen u. a.), sowie der Aufbau des Auskunfts- und Beratungsstellennetzes. _/ Seite 8 von 12

9 Personalhoheit Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben die Entscheidungsfreiheit über den Einsatz des Personals der Rentenversicherungsträger. So können sie u. a. die Struktur der Führungskräfte und somit die Führungskultur in der Rentenversicherung beeinflussen und damit z. B. auch die Frage der Parteinähe bzw. Parteiferne einzelner Bewerber. Weitere Personalentscheidungen sind: Wie viele Nachwuchskräfte werden ausgebildet und wie viele von ihnen werden nach dem Studium bzw. der Ausbildung übernommen? Rehabilitation Das Feld, auf dem die Selbstverwaltung Entscheidungen treffen kann, ist in diesem Bereich sehr groß. Sie hat z. B. das Recht, Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sowie die Zielrichtung der Rehabilitation festzulegen. Auch die Entscheidungen, ob und an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden und welche Maßnahmen für die Optimierung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken ergriffen werden, sind Entscheidungen der Selbstverwaltung. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind grundsätzlich öffentlich. 2.3 Welche Ausschüsse hat die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wie arbeiten sie? Die Ausschüsse der Vertreterversammlung haben grundsätzlich die Aufgabe, in Sach- und Rechtsfragen eine gemeinsame Willensbildung und eine einheitliche Verfahrensweise beim Rentenversicherungsträger sicherzustellen und den Vorstand durch Stellungnahmen zu beraten. Konkret bedeutet das: Die Spezialisten für Finanzen und Haushalt, Organisation, Personal und Rehabilitation bereiten die Sitzungen der Vertreterversammlung vor und liefern dem Vorstand dafür wichtige Informationen. 2.4 Wie unterstützen die Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre Versicherten? Die Widerspruchsausschüsse sind Organe der Selbstverwaltung zur Überprüfung von Verwaltungsakten (z. B. Rentenbescheide), gegen die Widerspruch erhoben wurde. Sie setzen sich _/ Seite 9 von 12

10 aus Vertretern der Selbstverwaltung (von der Vertreterversammlung ernannte Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) und der Verwaltung zusammen. Die Widerspruchsausschüsse übernehmen im Interesse der Versicherten eine wichtige Kontrollfunktion: Ist ein Versicherter mit einem Bescheid der Rentenversicherung etwa einem Renten- oder Reha-Bescheid nicht einverstanden, kann er innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids dagegen Widerspruch einlegen und darauf vertrauen, dass der Bescheid von einem der bundesweit mehreren hundert Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung noch einmal überprüft wird. 2.5 Wie können sich Versicherte in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund ehrenamtlich noch engagieren? Neben der Arbeit in den Selbstverwaltungsorganen der Deutschen Rentenversicherung Bund und ihren Ausschüssen ist die Beratung der Versicherten eine zentrale Aufgabe der Selbstverwaltung. Die Grundidee: Versicherte beraten und unterstützen Versicherte vor Ort. Denn sie sind sozusagen die Experten in eigener Sache sie kennen die Lebensumstände und Bedürfnisse der Menschen in ihrer Nachbarschaft. Und: Als Experten in Sachen Rente und Rehabilitation können sie Versicherte zielgerichtet beraten. Versichertenberater/Versichertenälteste Bundesweit engagieren sich Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund als Versichertenberater. Bei einigen Rentenversicherungsträgern werden diese Ehrenamtlichen respektvoll Versichertenälteste genannt, weshalb sich auch in der Deutschen Rentenversicherung Bund noch beide Bezeichnungen gehalten haben. Sie helfen Versicherten und Rentnern bei Fragen zur Rente, beim Ausfüllen von Anträgen oder geben Tipps, wie man fehlende Nachweise für Beitragszeiten beschaffen kann. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, schult die Rentenversicherung ihre Versichertenberater/-älteste regelmäßig. Auf ein einwöchiges Einführungsseminar zu Beginn ihrer Beratungstätigkeit folgen regelmäßige Schulungen, bei denen die neuesten rechtlichen Entwicklungen berücksichtigt werden. So ist gewährleistet, dass alle jederzeit auf dem aktuellen Stand sind. _/ Seite 10 von 12

11 Gewählt werden Versichertenberater/-älteste von der Vertreterversammlung. 2.6 Welche Aufgaben haben die Verwaltungsräte der Ersatzkassen BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk)? Der Verwaltungsrat ist das Parlament einer Ersatzkasse. Er wählt und kontrolliert den Vorstand und beschließt den Haushalt sowie die Satzung. Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Zudem wählt er die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. Die Sitzungen der Verwaltungsräte sind grundsätzlich öffentlich. 2.7 Worüber können die Verwaltungsräte der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK- Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) konkret entscheiden? Die Verwaltungsräte entscheiden über Satzungsleistungen, wie z. B. Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvorhaben oder besondere Versorgungsformen. Die ehrenamtlichen Mitglieder verantworten alle wichtigen Finanzentscheidungen der Krankenkassen. Sie beschließen den Haushalt und entscheiden über die Auszahlung von Prämien an die Versicherten oder die Erhebung von Zusatzbeiträgen. Insgesamt haben die Verwaltungsräte der Krankenkassen so im Jahr 2011 über die Mittelverwendung von rund 180 Milliarden Euro entschieden. Zudem entscheiden Verwaltungsräte über mögliche Fusionen mit Mitbewerbern. 2.8 Welche Fachausschüsse haben die Verwaltungsräte der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) wie arbeiten sie? In den Ausschüssen wird die Arbeit des Verwaltungsrates fachspezifisch vorbereitet. Vom Haushaltsrecht über Organisationsfragen bis zur medizinischen Versorgung für das breite Themenspektrum, über das die Verwaltungsräte zu entscheiden haben, braucht es umfängliche Vorarbeit. Jede Selbstverwaltung organisiert ihre Ausschussarbeit individuell. Fachausschüsse legen z. B. die Rahmendaten fest, auf deren Basis der Haushalt kalkuliert wird und geben Haushaltsmittel frei. Außerdem führen sie die vorbereitenden Arbeiten zur Feststellung der _/ Seite 11 von 12

12 Haushaltspläne und zur Abnahme der Jahresrechnungen bei gleichzeitiger Entlastung des Vorstands durch. Fachausschüsse regeln auch die Anstellungsbedingungen der Vorstände. 2.9 Wie unterstützen die Widerspruchsausschüsse der BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und der Handelskrankenkasse (hkk) ihre Versicherten Versicherte haben das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidungen ihrer Krankenkasse einzulegen. Hierfür haben die Ersatzkassen Widerspruchsausschüsse eingerichtet, die mit gewählten Mitgliedern der Selbstverwaltung besetzt sind. In diesen Ausschüssen werden die Widersprüche der Versicherten beraten und Entscheidungen der Kasse noch einmal unabhängig überprüft. In berechtigten Fällen können diese Entscheidungen von den Ausschüssen revidiert werden. Dabei sind die Widerspruchsausschüsse natürlich an die Gesetze gebunden. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse nehmen jeden Widerspruchsfall sehr ernst und verstehen sich als Anwälte der Versicherten Welche Aufgaben hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen? Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vertritt als zentrale Interessenvertretung die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er nimmt wettbewerbsneutrale Aufgaben wahr. Dazu gehört beispielsweise, Rahmenverträge für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung zu vereinbaren. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist gleichzeitig auch der Spitzenverband der Pflegekassen. Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes ist der Verwaltungsrat, in dem Vertreter aus allen Kassenarten sitzen, die sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber repräsentieren Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen? Aufgabe des Verwaltungsrates ist es, die Satzung und sonstiges Recht des GKV-Spitzenverbandes zu beschließen. Weiterhin trifft er alle Entscheidungen, die für den GKV-Spitzenverband und die Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere gesundheits-, pflege- und sozialpolitische Grundsatzfragen, Fragen der Versorgungsentwicklung, des Vertragswesens und der Telematik. _/ Seite 12 von 12

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