Thüringer LandTag 5. Wahlperiode

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1 Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bergner (FDP) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Auswirkungen des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Die Kleine Anfrage 2083 vom 12. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Auswirkungen auf den Schutz der Bevölkerung sind bisher nicht bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beißvorfälle durch sind seit dem 1. September 2011 in Thüringen angezeigt worden (bitte auflisten nach rassen, nach den in 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften rassen und Kreuzungen sowie nach Monaten)? 2. Wie viele Beißvorfälle sind seit dem 1. Januar 2010 bis zum 1. September 2011 in Thüringen angezeigt worden (bitte auflisten nach rassen, nach den im nun geltenden Gesetz als unwiderlegbar gefährlich eingestuften rassen und Kreuzungen sowie nach Monaten)? 3. Wie viele halter haben seit dem 1. September 2011 ihren Hund mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen und wie und wo erfolgt die Datenspeicherung sowie die Datenabfrage? 4. Für wie viele der nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften rassen wurde seit dem 1. September 2011 in Thüringen eine Erlaubnis beantragt (bitte getrennt auflisten nach den als unwiderlegbar gefährlich eingestuften vier rassen, Kreuzungen untereinander und mit anderen n sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Für wie viele nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes wurde seit dem 1. September 2011 in Thüringen eine Erlaubnis beantragt (bitte getrennt nach rassen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? 6. Für wie viele Tiere nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes wurde seit dem 1. September 2011 eine Erlaubnis beantragt (bitte einzeln auflisten nach Tierart sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7. Wie viele Sachkundenachweise nach 5 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 abgelegt und für welche Tierart bzw. rasse? 8. Wie viele Wesenstests nach 9 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 absolviert (bitte einzeln auflisten nach rasse und Ergebnis)? Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2012

2 Drucksache 5/4140 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 9. Welche im Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen wurden seit dem 1. September 2011 bereits erlassen und welche Rechtsverordnungen werden noch erarbeitet? 10. Wenn vorgesehene Rechtsverordnungen (Frage 9) noch nicht erlassen wurden; durch wen und nach welchen Kriterien werden derzeit Wesenstests und Sachkundeprüfungen vorgenommen (bitte einzeln auflisten)? 11. Welche und wie viele Ordnungswidrigkeiten nach 14 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 festgestellt und wie wurden diese geahndet (bitte einzeln auflisten)? 12. Werden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Statistiken für eine spätere Evaluation des Gesetzes erhoben? Falls ja, von wem und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? 13. Welche Erfahrungen haben die Ordnungsbehörden bei strittigen Rasseeinstufungen gemacht und wer oder welche Institution hat diese Einstufungen und nach welchen Kriterien vorgenommen? 14. Wie viele nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften wurden seit dem 1. September 2011 bis jetzt unfruchtbar gemacht (bitte einzeln nach rasse und Kreuzungen auflisten)? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. März 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Zu den Fragen 1 und 2 ist anzumerken, dass statistische Erhebungen zum Beißgeschehen in Thüringen nur für das jeweilige Kalenderjahr durchgeführt werden. Die dabei ermittelten Zahlen sind, wie auch in anderen Bundesländern üblich, nicht nach einzelnen Monaten aufgeschlüsselt. Die Beißstatistiken des Landes Thüringen für die Jahre 2010 und 2011 füge ich als Anlagen bei. Die Antworten auf die Fragen 3 bis 14 beschränken sich auf Zahlen, die von den kreisfreien Städten aus Anlass der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt worden sind, denn die für den Vollzug des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren zuständigen Ordnungsbehörden unterliegen insoweit keiner ständigen Berichtspflicht. Solche Zahlen werden von der Landesregierung wegen des damit verbundenen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwandes in der Regel auch nicht erhoben. Erhebungszeitraum zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist der 1. September bis 31. Dezember Zu den einzelnen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. und 2.: Zu den Fragen 1 und 2 wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3.: Fünf kreisfreie Städte haben hierzu Auskünfte erteilt. Dort sind im Erhebungszeitraum mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden. Eine kreisfreie Stadt war aus registrierungstechnischen Gründen nicht in der Lage, hierzu genaue Angaben zu machen. Zur Datenspeicherung und -nutzung sind zurzeit nur die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden berechtigt ( 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren). Zu 4.: beantragten Erlaubnisse rasse Kreuzungen mit den gelisteten rassen 12 American Staffordshire-Terrier 20 American-Staffordshire-Terrier- 9 Staffordshire-Bullterrier 2

3 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4140 beantragten Erlaubnisse rasse Kreuzungen mit den gelisteten rassen 1 Staffordshire Schäferhund- 1 Staffordshire-Bullterrier/Pitbull- 1 Dogo Canario-Staffordshire-Pitbull-Rottweiler 8 Bullterrier 2 Miniatur-Bullterrier 2 Bullterrier- Zu 5.: Bisher wurden keine solchen Erlaubnisse beantragt. Zu 6.: Anzahl beantragter Erlaubnisse für Tiere nach Tierart 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 4 Australische Schlangenhalsschildkröten (Chelodina longicollis) 3 Argetinische Schlangenhalsschildkröten (Hydromedusa tectifera) 2 Rotbauch Spitzkopfschildkröten (Emydura subglobosa) 2 Dunkle Tigerpython (Python molurus bivittatus) 1 Netzpython (Python reticulatus) 5 Weißknie-Vogelspinnen (Acanthoscurria geniculata) 6 Schlangen Zu 7.: abgelegten rasse/kreuzungen Sachkundenachweise 7 American Staffordshire Terrier Hund 8 American Staffordshire-Terrier- Hund 1 Staffordshire-Bullterrier Hund 2 Bullterrier Hund 1 Staffordshire-Bullterrier/Pitbull- Hund Tierart Zu 8.: Anzahl durchgeführter Wesenstests rasse Ergebnis des Wesenstests 1 Akita Inu nicht gefährlich 1 Schäferhündin nicht gefährlich 3

4 Drucksache 5/4140 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 9.: Die Verordnung über gefährliche Tiere im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung), die Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests (Thüringer Wesenstestverordnung) und die Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Tieren (Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung) werden in Kürze in Kraft treten. Eine Verordnung mit Regelungen über die Art und Weise der Kennzeichnung mit einem Mikrochip sowie die Verwendung der personenbezogenen Daten wird noch erarbeitet. Zu 10.: Bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen werden Wesenstests und Sachkundeprüfungen auf der Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums durchgeführt. Zu 11.: Ordnungswidrigkeiten Tatbestand der Ordnungswidrigkeit 5 14 Abs. 1 Nr. 22 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (kein Maulkorb angelegt) Art der Ahndung der Ordnungswidrigkeit OWi-Verfahren noch nicht abgeschlossen Abs. 1 Nr. 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Halten eines gefährlichen Tieres ohne Erlaubnis) OWi-Verfahren noch nicht abgeschlossen 1 14 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (keine Haftpflichtversicherung) Androhung eines Zwangsgeldes und Sicherstellung des s Zu 12.: Ja; vom Thüringer Landesverwaltungsamt wird für jedes Jahr eine Liste erstellt, mit der Vorkommnisse mit n in Thüringen erfasst werden (so genannte Beißstatistik). Zu 13.: Bisher gab es nur vereinzelt Fälle, in denen es bei der Einstufung der Rassezugehörigkeit von n Zweifel gab. In der Regel ist die Zuordnung zu einer Rasse anhand von kynologisch-phänotypischen Kriterien möglich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Experten (z. B. Tierärzten). Im Zweifelsfall hat der halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung im Sinne des 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nicht vorliegt ( 3 Abs. 2 Satz 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren). Zu 14.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Geibert Minister Anlagen *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden. 4

5 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen Erfassungszeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2010 rasse/-kreuzung Altdeutscher Schäferhund Altdeutscher Schäferhund American Akita American Bulldog American Staffordshire Terrier * American Staffordshire Terrier * Australian Shepherd Dog Barsoi Beagle Belgischer Schäferhund Berner Sennenhund Bernhardiner Bernhardiner Bobtail Border Collie Boxer Boxer Boxer-Beagle- Bracken- Bullterrier * Cihuahua Collie Collie Dackel Dackel Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Gz: a /10-TH Seite 1 von 4

6 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Dalmatiner Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Dalmatiner- Deutsch Drahthaar Deutsche Dogge Deutsche Dogge Deutscher Schäferhund Deutscher Schäferhund Dobermann Dobermann Englische Bulldogge Foxterrier Foxterrier Französische Bulldogge Golden Retriever Golden Retriever Harzer Fuchs Hovawart Hovawart Husky Husky Jack Russel Terrier Jack Russel Terrier Jagdhund Jagdhund Kanadischer Schäferhund Kaukasischer Schäferhund Labrador Gz: a /10-TH Seite 2 von 4

7 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Labrador Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Landseer Mastiff Neufundländer Pinscher Pinscher- Pitbull-Terrier * Pitbull-Terrier * Pudel Rhodesian Ridgeback Riesenschnauzer Riesenschnauzer Rottweiler Rottweiler Shar Pei Shih Tzu Shiva Kangal Spanische Bulldogge- Spitz- Staffordshire Bullterrier * Staffordshire Bullterrier * Tibet-Dogge Tibet-Terrier Tschechischer Wolfshund Ungarischer Hütehund (Visla) Weimaraner West Highland White Terrier Gz: a /10-TH Seite 3 von 4

8 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Yorkshire Terrier Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) ungeklärte Rasse/ Kreuzung Zusammen: Anteil der in 11 Tierschutz- VO genannten Rassen/Kreuzungen*: oder oder oder oder oder oder oder oder 6,88% 4,17% 13,79% 50,00% 8,14% 0,00% 0,00% 41,67% Veränderungen zum Vorjahreszeitraum (nachrichtlich): Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) leicht schwer als gefährlich einge- verletzt Kalenderjahr 2009: Anteil der in 11 Tierschutz- VO genannten oder oder oder oder oder oder oder oder Rassen/Kreuzungen: 7,18% 6,49% 6,67% 0,00% 7,50% 34,88% 15,00% 0,00% Differenz(en) zu(r): Gesamtzahl: oder oder oder oder oder oder oder oder 4,31% 3,78% -3,33% 100,00% 7,50% 9,30% 10,00% 100,00% Anteil der in 11 Tierschutz VO genannten oder oder oder oder oder oder oder oder Rassen/Kreuzungen: -0,30% -2,32% 7,12% 50,00% 0,64% -34,88% -15,00% 41,67% Hinweise zur Rubrik "Differenz(en)": Die Zahlen-/Prozentangaben stellen hier -positiv ausgewiesen- die Zunahme bzw. -negativ ausgewiesen- den Rückgang der jeweilgen Fallzahlen dar und geben die absoluten Veränderungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Ergebnis aus den Zeilen "Zusammen"./. Zeilen "Kalenderjahr 2009") sowie abschließend für die sog. Kampfhunderassen/-kreuzungen auch den Trend ihres Beteiligungsumfangs am Gesamtbeißgeschehen im Vergleich zum Vorjahr wieder. Weimar, erstellt durch: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 200 Weimarplatz Weimar Gz: a /10-TH Seite 4 von 4

9 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen Erfassungszeitraum: 01. Januar bis 31. Dezember 2011 rasse/-kreuzung Akita Inu Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Altdeutscher Schäferhund Altdeutscher Schäferhund Altdeutscher Schwarzer American Staffordshire Terrier * American Staffordshire Terrier * Appenzeller Sennenhund Appenzeller Sennenhund Australian Shepherd Basset Hound Beagle Bearded Collie Belgischer Schäferhund Belgischer Schäferhund Berner Sennenhund Berner Sennenhund Bernhardiner Bernhardiner Bobtail Bolonka Zwetr Boxer Boxer Briard Bullmastiff Gz: a /11-TH Seite 1 von 5

10 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Bullmastiff Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Bullterrier * Cane Corso- Chihuahua Cocker Spaniel Collie Collie Dackel Dackel Dalmatiner Deutsch Drahthaar Deutsche Dogge Deutsche Dogge Deutscher Jagdterrier Deutscher Schäferhund Deutscher Schäferhund Dingo Dobermann Dobermann Dogo Argentino Dogo Canario (Alano) Foxterrier Foxterrier Französische Bulldogge Germanischer Bärenhund Golden Retriever Gz: a /11-TH Seite 2 von 5

11 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Golden Retriever Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Harzer Fuchs Harzer Fuchs Hovawart Hovawart Husky Husky Irischer Wolfshund Irish Setter Jack Russel Terrier Jack Russel Terrier Jagdhund Jagdhund Japanischer Spitz Kaukasischer Schäferhund Kuvasz Labrador Labrador Lakeland Terrier Landseer Leonberger Magyar Viszla Malinois Malteser Mastiff Mittelschnauzer Gz: a /11-TH Seite 3 von 5

12 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung Münsterländer Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) Pitbull-Terrier * Podenco Pudel Pyrenäenhütehund Rhodesian Ridgeback Rhodesian Ridgeback Riesenschnauzer Rottweiler Rottweiler Shar-Pai Sheltie Shih Tzu Spanische Dogge (Mastin Espanol) Spitz Staffordshire Bullterrier * Staffordshire Bullterrier * Tschechischer Wolfshund Weimaraner West-Highland-Terrier Windhund Wolfspitz Wolfspitz Yorkshire Terrier Zwergschnauzer Zwergspitz Gz: a /11-TH Seite 4 von 5

13 Vorkommnisse mit n im Freistaat Thüringen rasse/-kreuzung ungeklärte Rasse/ Kreuzung Zusammen: Anteil der in 11 Tierschutz- VO genannten Rassen/Kreuzungen*: Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) oder oder oder oder oder oder oder oder 4,36% 2,88% 4,11% 0,00% 5,65% 2,60% 16,13% 20,00% Veränderungen zum Vorjahreszeitraum (nachrichtlich): Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Mensch(en) Tier(e) Hund(e) aus Spalte 1 wurde(n) dabei wurde(n) dabei wurde(n) leicht schwer als gefährlich einge- verletzt Kalenderjahr 2010: Anteil der in 11 Tierschutz- VO genannten oder oder oder oder oder oder oder oder Rassen/Kreuzungen: 6,88% 4,17% 13,79% 50,00% 8,14% 0,00% 0,00% 41,67% Differenz(en) zu(r): Gesamtzahl: oder oder oder oder oder oder oder oder 10,55% 8,33% 25,86% -50,00% 2,91% 63,83% 40,91% 66,67% Anteil der in 11 Tierschutz VO genannten oder oder oder oder oder oder oder oder Rassen/Kreuzungen*: -2,52% -1,28% -9,68% -100,00% -2,49% 2,60% 16,13% -21,67% Hinweise zur Rubrik "Differenz(en)": Die Zahlen-/Prozentangaben stellen hier -positiv ausgewiesen- die Zunahme bzw. -negativ ausgewiesen- den Rückgang der jeweilgen Fallzahlen dar und geben die absoluten Veränderungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Ergebnis aus den Zeilen "Zusammen"./. Zeilen "Kalenderjahr 2010") sowie abschließend für die sog. Kampfhunderassen/-kreuzungen auch den Trend ihres Beteiligungsumfangs am Gesamtbeißgeschehen im Vergleich zum Vorjahr wieder. Hinweis allgemeiner Art: * Seit In-Kraft-Treten des ThürTierGefG zum 01. September 2011 gelten alle der dort in 3 Abs. 2 Nr. 1 genannten Rassen/Kreuzungen als gefährlich. Bei den in Spalte 7 aufgeführten n wurde deren Gefährlichkeit entweder vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes vorfallsbedingt bereits bzw. danach noch ein zusätzliches Gefährlichkeitskriterium gemäß 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG festgestellt. Weimar, erstellt durch: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 200 Weimarplatz Weimar Gz: a /11-TH Seite 5 von 5

14 Liste der sachkundigen Personen gemäß 2 Abs. 1 ThürGefHuVO Prüfungsgebiet: gefährliche ( 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 ThürTierGefG) Stand: (42 Personen) Stadt/ Land- Kreis Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Telefax SHK Berndt Jens Dorfstraße Albersdorf (036692) (036692) hundeschule-albersdorf@tonline.de ABG Börngen, Dr. Sibylle Geraer Str Altenburg (03447) / billebo@gmx.de EF Brandt Volker Am Wäldchen Erfurt-Alach (036208) (036208) SM Brenn-Hillmann Katrin Rosental Trusetal (036840) (036840) katrinbhillmann@aol.com - EIC Büttner Hans- Joachim Schulstraße 1a Vollenborn (036076) (036076) IK Dierbach Eckehard Am Bache Plaue, OT Klein (036207) Breitenbach EA Feest, Dr. Michael Ludwigstraße Eisenach (03691) (03691) dr.michael.feest@t-online.de ABG Gleitsmann Hans Weidengrund Schmölln (034491) NDH Gothe, Dr. Susanne Hauptstraße Nordhausen (03631) (03631) Oberfranken Metzdorf Lothar Bamberger Straße Untersiemau 0172/ (09565) 1729 GTH Radicke Antje Straße der Freundschaft Ohrdruf (03624) (03624) SON Rauhut Oliver Zur Höhe Neuhaus Oliver-rauhut@web.de Schierschnitz EA Ries Thomas Kanalstraße Eisenach (03691) cenhutom@aol.com SON Schorr Mike Brunnenweg Neuhaus- Schierschnitz, OT Lindenberg 0172/ (036764) / GTH Schottmann Kerstin Obere Marktstraße Gotha (03621) (03621) Mike.Schorr@t-online.de SON Sperschneider Peter Friedrich-Engels-Straße Sonneberg 0160/ sperschneider-pe@t-online.de 1

15 Stadt/ Landkreis Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Telefax SÖM Stengler Hans-Jörg Weißenburg Sömmerda (03634) (03634) info@tierheim-soemmerda.de 0171/ IK Urbatschek Regina Weimarer Straße Ilmenau 03677/ / nachricht@tierheimilmenau.de SM Dr.Wardeck-Mohr Barbara Am Neuberg 17 A Mörsfeld (06358) (06358) AP Wiegand Alexander Dorfstraße 35a Stedten am Ettersberg HBN Witter Michael Obere Aue Waldau (036878) (036878) Michael.witter@gmx.net / SM Ziereisen Roger Altmarkt Schmalkalden (03683) (03683) r.ziereisen@schmalkalden.de (Stadtverwaltung) G Zimmer Bärbel Untermhäuser Straße Gera 0162/ (0365) leiterin@tierheim-gera.de SLF/RU Rüdiger Hein Rudolstädter Straße 3a Rudolstadt hein-ruediger@gmx.de HBN Ernst Edmund Marienstraße Masserberg / KYF Heinzel Olivia Jungfernstieg Bad- (034671) o.f.heinzel@googl .co Frankenhausen 0174/ m EF Scharf Martin Drei-Gleichen Str. 1b Neudietendorf martin.scharf@gmx.de ernst-merbelsrod@tonline.de EF John Karl- Geragasse Erfurt,Molsdorf /20583 chrisjohn2@freenet.de Friedrich 0171/ EF Wille Susanne Leopoldstraße Erfurt 0361/ info@hundepaedagoge.de 0176/ NDH Genzel Lutz-Volker Kantstraße Nordhausen LGNDH@t-online.de Burdich Manfred Ziegelerden Kronach 09261/ / GRZ Staps Uwe Sorge-Settendorf Teichwolframsd /22357 orf GRZ Ledig Astra Gräfenbrückerstr Weida / SOK Reißig Marian August-Bebel-Str. 13a Schleiz 03663/ / / Manfred.burdich@mac.co m uwestaps@web.de 03663/ marian-reissig@faktotum- 24.de 2

16 Stadt/ Land- Kreis Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Telefax SOK Schädlich Andre` Dorfstraße Schleiz, OT Lössau 0173/ / de AP Weirauch Maria Unterdorf Großobringen 03643/ HBN Voigt Renè Dorfstraße Friedrichshöhe KYF Gattermann Simone Windmühlenstraße Gehofen 03466/ Simone.gattermann@gmx.de SHL Grafenhain Torsten Suhler Str Suhl 03681/ torsten-grafenhain@tonline.de IK Schwermer Ines Prof.-Nöller-Str Ilmtal 03629/ / hundegrundschule@web.d e EF Koppe Elisabeth Futterstraße Erfurt 0361/ menschenshunde@gmx.de G Eisenreich Heidi Weststraße Gera 0172/ gnadenhof-fuertiere@web.de Legende: schwarz: Berufungsurkunde befristet bis rot: Berufungsurkunde befristet bis grün: Berufungsurkunde befristet bis

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