5. bis 7. November 2013 Flughafen Berlin-Tempelhof

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1 Ausstellerserviceheft 5. bis 7. November 2013 Flughafen Berlin-Tempelhof Sehr geehrter Aussteller, unsere beauftragten Dienstleister werden Ihnen als offizielle Dienstleister der etailment Expo 2.013, auf dem ehemaligen Flughafengelände Tempelhof (Tempelhofer Freiheit) mit den folgenden Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Seiten nach Ihren Wünschen aus und senden diese an die auf dem jeweiligen Formular angegebenen Faxnummern und innerhalb der Rücksendefristen zurück. Für die Beantwortung von Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Nicole Gotta Markus Thiel Projektmanagerin Sales Manager The Conference Group GmbH The Conference Group GmbH Tel.: Tel Fax: Fax:

2 Inhalt Ausstellerservice Formular Seite 1. Wichtige Informationen Standbau Mietstände Elektrogrundanschluss Standausstattung/Zusatzausstattung Grafik Teppichboden Zahlungsmodalitäten Kataloggrundeintrag Katalogzusatzeintrag Abhängungen/Veranstaltungstechnik Ausstellerausweise / Parkausweise Anfahrt Hangar 7-Party Standbewachung / Standreinigung Catering Hotelvermittlung Promotion Pressefach Spedition Schenker Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 1. Wichtige Informationen Aufbauzeiten Sonntag, 03. November 2013 für Aussteller ab 100m² von 13.00Uhr bis 20.00Uhr Montag, 04.November 2013 für Aussteller mit eigenem Standbau von 08.00Uhr bis 20.00Uhr Dienstag, 05. November 2013 für Austeller mit gebuchten Komplettständen von 08.00Uhr bis 20.00Uhr Bei speziellen Anliegen bezüglich des Aufbaus wenden Sie sich bitte an Nicole Gotta ( ) Abbauzeiten Donnerstag, 07. November 2013 von 18.00Uhr bis Freitag, 08. November 2013, 18.00Uhr Öffnungszeiten der etailment Expo Mittwoch, 06. November 2013 von 09.30Uhr bis 18.30Uhr, Ausstellereinlass ab 08.00Uhr Donnerstag, 07. November 2013 von 09.30Uhr bis 17.00Uhr, Ausstellereinlass ab 08.00Uhr Wichtige Informationen Der beim Auf- und Abbau anfallende Müll muss direkt durch den Aussteller rückstandslos aus der Ausstellungshalle entsorgt werden. Bitte beachten Sie: Aufgrund der Witterungsbedingungen im November erfolgt die Anlieferung mit Fahrzeugen ausschließlich über Hangar 5. Die Außentore von Hangar 6 bleiben geschlossen. Auf dem Veranstaltungsgelände sind keine dauerhaften Abstellplätze für LKW, Hänger und Transporter vorhanden. Nach dem Be- und Entladen müssen alle Fahrzeuge wieder vom Gelände entfernt werden. Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit Ausstellerparkausweise zu bestellen, die Sie dazu berechtigen, Ihr Fahrzeug während der Veranstaltung vor den Außentoren an Hangar 6 zu parken. Bitte beachten Sie: Laut Vorschrift ist jeder Aussteller verpflichtet, seinen Stand mindestens mit zwei Seitenwänden, einer Rückwand, sowie Teppichboden auszustatten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von The Conference Group sowie die technischen Richtlinien. Diese finden Sie zum Nachlesen auf Eine gemeinsame Veranstaltung von: 3

4 2. Standbau Kontaktdaten des Standbauers Firma... Ansprechpartner... Adresse Telefon Bitte reichen Sie uns bei Individualstandbau Ihre Standbaupläne bis zur unten angegebenen Frist zur Prüfung ein. Standbauten mit einer Höhe von mehr als 2,50 Metern sind genehmigungspflichtig. Standbaupläne im Maßstab 1:100 (Grundrisse & Ansichten) und Konzeptionen sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis zum bei der TCG einzureichen. Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Tel.:... .:... 4

5 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Mietstände Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. A) STAND BASIS Octanormsystem Aluminium natur Begrenzungswände weiss, 250cm Höhe Bodenbelag Standard Rips (Farbauswahl siehe Bodenbeläge) 1 Strahler 100W je 3m² Standfläche Blende weiss, 30cm Höhe, an jeder offenen Standseite Blendenbeschriftung, Text schwarz, max. 25 Zeichen Text bitte eintragen:... Preis pro m² Gesamtpreis 75, 75,... x... m² =... pro m² Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 5

6 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Mietstände Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. B) STAND STANDARD Octanormsystem Aluminium natur Begrenzungswände weiss, 250cm Höhe Bodenbelag Standard Rips (Farbauswahl siehe Bodenbeläge) 1 Strahler 100W je 3m² Standfläche 1 Tisch, 80 x 80 cm 2 Polsterstühle, schwarz 1 Counter 1 Barhocker Blende weiss, 30cm Höhe, an jeder offenen Standseite Blendenbeschriftung, Text schwarz, max. 25 Zeichen Text bitte eintragen:... Preis pro m² Gesamtpreis 98, 98,... x... m² =... pro m² Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 6

7 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Mietstände Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. C) STAND KOMFORT Octanorm System Aluminium natur Begrenzungswände weiss, 250cm Höhe Bodenbelag Standard Rips (Farbauswahl siehe Bodenbeläge) 1 Strahler 100W je 3m² Standfläche 1 Tisch, 80 x 80 cm 2 Polsterstühle, schwarz 1 Counter 1 Barhocker 1 m² Kabine aus Octanormsystem mit Tür, abschließbar Blende weiss, 30cm Höhe, an jeder offenen Standseite Blendenbeschriftung, Text schwarz, max. 25 Zeichen Text bitte eintragen:... Preis pro m² Gesamtpreis 120, 120,... x... m² =... pro m² Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 7

8 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Mietstände Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. D) INDIVIDUELLER STANDBAU q Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren ganz persönlichen Messestand. KURZBESCHREIBUNG Größe... Fläche... Grundideen Sonstiges... Standbau Beispiele Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 8

9 4. Elektrogrundanschluss Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. ELEKTRO-GRUNDANSCHLUSS 230/400V Anzahl 3,3 kw/16a Wechselstromanschluss AC 230 V, mit Verteilung inkl. 195,00 1 Steckdose & 1 Nachtstromsteckdose... (max. 1,1 kw nur für einen Kühlschrank) jeweils inkl. 1 CEE-Steckdose, RCE (Fi-Schutzschalter) ist vom Aussteller zu liefern... bis 11,0 kw / max. 16 A mit CEE ,00... bis 22,0 kw / max. 32 A mit CEE ,00 Elektro Gesamt :... 19% Mehrwertsteuer:... Bitte Stromanschluss einzeichnen Total:... Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 9

10 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: STANDAUSSTATTUNG Zusatzausstattung Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. Artikel (Beschreibung) STANDBAUELEMENTE lfdm Octanorm- Wandablauf, Octanormsystem, Höhe 250 cm x Breite 140 cm, Stützen und Zargen Aluminium natur, Wandfläche lichtgrau lfdm Octanorm- Wandablauf, Octanormsystem, Höhe 250 cm x Breite 100 cm, Stützen und Zargen Aluminium natur, Wandfläche lichtgrau lfdm Octanorm- Wandablauf, Octanormsystem, Höhe 250 cm x Breite 70 cm, Stützen und Zargen Aluminium natur, Wandfläche lichtgrau lfdm Octanorm- Wandablauf, Octanormsystem, Höhe 250 cm x Breite 50 cm, Stützen und Zargen Aluminium natur, Wandfläche lichtgrau lfdm Octanorm- Wandablauf, Octanormsystem, Höhe 250 cm x Breite 100 cm, Stützen und Zargen Aluminium natur, Wandfläche Acryl klar Türelement, Octanormsystem, verschließbar, weiß, Höhe 200 cm x Breite 100 cm Vorhang, lichtgrau, Höhe 200 cm x Breite 100 cm Deckenraster offen, Octanormsystem, 100 x 100cm, Aluminium natur Deckenraster geschlossen, Octanormsystem, 100 x 100cm, Aluminium natur, weiss Regalablage, Octanormsystem, Breite 100cm x Tiefe 30 cm, belastbar bis 15 Kg Buchablage (schräg), Octanormsystem, Breite 100 cm x Tiefe 30 cm, belastbar bis 10 Kg Hochregal, Octanormsystem, Höhe 250cm x Breite 100 cm x Tiefe 50 cm, mit 4 Ablagen, belastbar bis 30 Kg Garderobenleiste, Octanormsystem mit 5 Haken Preis 55,20 48,30 43,70 41,40 148,40 102,40 55,20 28,80 54,60 20,70 29,90 109,30 28,80 Podest, Octanormsystem, Höhe 60cm x Breite 100cm x Tiefe 50cm Counter, Octanormsystem, 110x100x50 cm, HxBxT Artikel (Beschreibung) ELECTRO SERVICE 74,80 109,30 Preis Spot, 100 W, weiss 21,90 Spot, 150 W, silber 33,40 3-fach Verteiler, 220V 21,90 MÖBEL Sideboard, Höhe 700cm x Breite 100cm x Tiefe 50cm, grau, mit 2 Türen Vitrine hoch, Höhe 170cm x Breite 70cm, Tiefe 70cm, beleuchtet, Octanormsystem Vitrine flach, Höhe 110cm x Breite 100cm x Tiefe 70cm, beleuchtet, Octanormsystem Tisch A, Höhe 72cm x Breite 80cm x Tiefe 80cm, Chromgestell, Platte weiss Tisch B, Höhe 72cm x Breite 120cm x Tiefe 80cm, Chromgestell, Platte weiss 90,85 327,75 201,30 31,10 34,50 Tisch Bistro, Höhe 72cm, 70cm Ø, weiss 31,10 Stehtisch, Höhe110cm, 70cm Ø, chrom/ weiss 46,00 Stuhl, Chromgestell, Polsterung anthrazit 21,90 Barhocker, Chromgestell, Sitzfläche Schwarz 28,80 Bürodrehstuhl, indiv. Höhe, Polster schwarz 50,00 Papierkorb 11,50 Kaffeemaschine 32,20 Kühlschrank 120l, Höhe 70cm x Breite 60cm x Tiefe 80cm 60cm 86,30 Prospektständer, 3 Ablagen Din A4 71,80 Standausstattung Gesamt... 19% Mehrwertsteuer... Total... Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 10

11 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Grafik Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. BLENDENBESCHRIFTUNG q Text schwarz, Versalhöhe 12cm Text bitte in Blockbuchstaben eintragen: Anzahl Preis/Zeichen Gesamtpreis x 1,50 = LOGO für Blende weitere Grafikdienstleistungen 2 farbig, Folienplott 90,90 Weitere Leistungen auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie: 3 farbig, Folienplott 113,90 Design in Berlin Digitaldruck 4C, Preis pro m² 56,40 Frau Anika Obst / / Fax: a.obst@designberlin.de Farben: Verwenden Sie ausschließlich CMYK Farben (Euroscala/ Eurostandard) ohne zusätzliche Sonderfarben ( HKS, Pantone etc.). RGB Daten können nicht gedruckt werden und müssen daher konvertiert/ umgewandelt werden. Schwarze Flächen CMYK 20/20/20/100 anlegen. Monitordarstellungen sind für eine genaue Farbbeurteilung absolut nicht geeignet und daher unverbindlich. Auflösungen: Legen Sie Bilder möglichst in Originalgröße (oder proportional skalierbar) an und passen Sie die Auflösung hinsichtlich des Ausgabeformates an. Die Auflösung darf 100 dpi im Endformat nicht unterschreiten. Als Orientierung: Bilddaten benötigen mindestens 60MB pro m². Entfernen Sie alle Zusatzinformationen aus der Datei wie Zusatz- Kanäle etc.. Übermittlung: Druckfähige Dateien: PDF, EPS und JPEG. Für die Übermittlung offener Dateien können folgende Programme verwendet werden: Illustrator, InDesign und Photoshop bis CS5, CorelDraw bis X4. Verwendete Schriften immer in Zeichenwege konvertieren/ umwandeln. Nicht eingebettete Schriften zusätzlich übermitteln, um das Ersetzen durch andere Schriften zu vermeiden. Es steht Ihnen unser FTP Server zur Übersendung der Druckdaten zu Verfügung, bitte fordern Sie dazu die entsprechenden Zugangsdaten an. Allgemeine Hinweise: Eine genaue Prüfung Ihrer Daten können wir nur vornehmen, wenn Sie uns einen verbindlichen Ausdruck/ Proof bzw. entsprechende Ansichts PDF s zukommen lassen. Werden die Druckdaten nicht bis zur vereinbarten Deadline bzw. später an uns gesendet, können wir eine rechtzeitige Fertigstellung nicht gewährleisten und müssen anfallende Zusatzkosten in Rechnung stellen. Liegen uns keine druckfertigen Dateien vor bzw. müssen diese erst noch erstellt/ konvertiert/ umgewandelt werden kann bzw. muss dieses als Zusatzleistung in Rechnung gestellt werden. Grafik Gesamt... 19% Mehrwertsteuer... Total... Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 11

12 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Teppichboden Alle Materialien sind auf Mietbasis überlassen und bleiben das Eigentum von Design in Berlin GmbH. Der Unterzeichner ist verantwortlich für die Mietgegenstände und deren Zustand bis zum Ende des Events. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Mietbedingungen der Design in Berlin GmbH sowie die allgemeinen Ausstellungsbedingungen der Tempelhof Projekt GmbH. Dies wird durch Unterzeichnung des Formulars anerkannt. STANDARD RIPS Sondergrößen sind in allen Abmessungen wählbar. Standgröße gesamte m² Anzahl Preis Gesamtpreis... x... =... m²... x 8,70 =... STANDARD VELOUR Sondergrößen sind in allen Abmessungen wählbar. Standgröße gesamte m² Anzahl Preis Gesamtpreis... x... =... m²... x 14,40 =... STANDARD BODENBELAG FARBEN (bitte ankreuzen) Schwarz q Grau q Rot q Blau q Grün q PODEST Spanplatte 16mm, Streifen Span Gesamtpreis... x... =... m² x 33,35 =... (Preis inkl. Aluabschlusswinkel) Bodenbelag Gesamt... 19% Mehrwertsteuer... Total... Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 12

13 Design Berlin GmbH Am Winkel 13 A Spreenhagen info@designberlin.de Tel.: Fax: Zahlungsmodalitäten Hinweis: Diese Seite muss allen weiteren Bestellungen immer beiliegen. q Rechnung q Kreditkarte Ansprechpartner: Ansprechpartner:... Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: Telefon: Telefax: Telefon: Telefax: Kreditkarten-Nr.: gültig bis: Kreditkarten-Inhaber:... q VISA q MasterCard Verbindliche Unterschrift Karteninhaber:... Rücksendung an: Design in Berlin GmbH Rücksendefrist ! Fax: +49(0)33633/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 13

14 9. KatalogGrundeintrag Kataloggrundeintag q Logo, Firma, Adresse, Kontaktdaten, URL Beispiel: The Conference Group GmbH Mainzer Landstraße Frankfurt am Main Deutschland Tel: +49 (0)69 / Fax: +49 (0)69 / info@conferencegroup.de Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 14

15 10. Katalogzusatzeintrag Katalogzusatzeintag q bis 300 Zeichen 150 q bis 600 Zeichen 200 q bis 900 Zeichen 300 Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 15

16 11. Abhängungen Veranstaltungstechnik Zu den Themen Abhängungen, Beschallung und Beleuchtung wenden Sie sich bitte direkt an satis&fy AG Berlin The True Colours of Events Schlesische Straße 26 D Berlin Tel Fax Mobil Wir benötigen: Zu den Themen Abhängungen, Beschallung und Beleuchtung, sowie für weitere Veranstaltungstechnik kontaktieren Sie bitte satis&fy. Nach Eingang Ihrer Bestellung wird sich satis&fy zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/

17 12. Ausstellerausweise Parkausweise Wir benötigen Ausstellerausweise. Die Ausstellerausweise sind nicht personalisiert und können vor Ort bei der Messeleitung abgeholt werden. q Hiermit bestellen wir einen Parkausweis zum Preis von 25 zum Parken auf dem Ausstellerparkplatz. Dieser Parkausweis berechtigt Sie als Aussteller dazu, für die Dauer der Veranstaltung auf dem Vorfeld des Flughafens hinter Hangar 6 zu parken. Der Parkplatz ist von 5. November 8.00 Uhr bis 8. November Uhr befahrbar. Bitte geben Sie wenn möglich das KFZ-Kennzeichen, sowie eine Kontaktperson an. KFZ-Kennzeichen:... Kontaktperson:... Mobil-Nr.:... Der Parkausweis ist an der Zufahrtsschranke vorzuzeigen und muss von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 17

18 13. Anfahrt Der zweitägige Kongress und die begleitende Messe finden im Flughafen Berlin-Tempelhof statt. Die Tempelhofer Freiheit ist mit dem Gebäude des ehemaligen Flughafens eine der spektakulärsten und historisch bedeutendsten Event Locations Europas und das viertgrößte zusammenhängende Gebäude der Welt. Flughafen Berlin-Tempelhof Tempelhofer Damm 45, Berlin Verkehrsverbindungen Eingang: Hangar 6 U6 U-Bhf Paradestraße 3 Minuten bis zum Haupteingang Tempelhofer Damm S41, S42, S46, S47 S-Bhf Tempelhof 3 Minuten bis zum Haupteingang Tempelhofer Damm Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Ausstellerparkplatz Der Ausstellerparkplatz kann nur mit gültigem Parkausweis benutzt werden. Tempelhofer Damm Zufahrtsschranke Ausstellerparkplatz 18

19 14. Hangar 7-Party Wir freuen uns, Sie am 6. November zu unserer Hangar 7-Party einladen zu dürfen. Während außerhalb des Flughafens das dynamische Leben weitergeht, lassen wir die Uhren langsamer ticken und drehen die Zeit zurück. Feiern Sie bei Currywurst & Co. unter dem alten Rosinenbomber, aus Zeiten der Berliner Luftbrücke. Nach einem spannenden ersten Messetag haben Sie die Möglichkeit, sich direkt auf dem Flughafen Tempelhof weiter mit Kunden auszutauschen, mit Kongressteilnehmern und Mit ausstellern zu netzwerken und den Abend mit Ihren Kollegen in schöner Atmosphäre ausklingen zu lassen. Gerne können Sie auch Ihre Kunden einladen und zur Abendveranstaltung mitbringen. Hiermit bestellen wir Freikarten für die Hangar 7- Party. Hiermit bestellen wir weitere kostenpflichtige Karten zum Preis vom 9. Aussteller mit einer Standfläche bis 12m² haben ein Kontingent von 2 Freikarten, bis 18m² 3 Freikarten, bis 24m² 4 Freikarten, ab 24m² 5 Freikarten, ab 80m² 6Freikarten, ab 120m² 8 Freikarten. Jede weitere Karte kann zum Preis von 9 erworben werden. Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 19

20 15. StandBewachung Standreinigung Standreinigung: Wischen der Böden, saugen des Standes, Abwischen der Theken und Tische, Reinigung der Glas- und Glanzflächen, Müllentsorgung 24,50 /h zzgl. MwSt. Wir benötigen Standreinigung für den q 5. November q 6. November Standbewachung: allgemeine Standbewachung, Zugangskontrolle, Sicherung gegen Diebstahl von Ware und Inventar einzeln buchbar für Öffnungszeiten und/oder Schließzeiten 75,00 pauschal zzgl. MwSt. Wir benötigen Standbewachung für den q 5. November q 6. November q 7. November Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 20

21 16. Catering Dieses Formular senden wir Ihnen in Kürze. 21

22 17. Hotelvermittlung Hotelzimmer-Kontingente Reservierungsstichwort: etailment Summit 2013 InterContinental Hotel Berlin Budapester Straße Berlin Tel.: 030 / berlin@ihg.com NH Berlin Kurfürstendamm Grolmanstraße Berlin Tel.: 0180 / nhberlinkurfuerstendamm@nh-hotels.com Park Hotel Blub Buschkrugallee Berlin Tel.: 030 / info@park-hotel-blub.de Mercure Hotel & Residenz Berlin Checkpoint Charlie Schützenstr Berlin Tel. : 030 / H3120@accor.com Bitte verwenden Sie für diese Reservierung das angehängte Formular! bitte verwenden Sie zur Reservierung im Mercure Hotel & Residenz Berlin Checkpoint Charlie das folgende Dokument: 22

23 ZIMMERRESERVIERUNG Reservierung bis spätestens: Stichwort: Etailment Summit im Mercure Hotel & Residenz Berlin Checkpoint Charlie Schützenstraße 11, Berlin-Mitte Tel.: (49) 30 / Fax: (49) 30 / h3120-re@accor.com Anreise:... Abreise:... Name:... Vorname: Privatadresse: Straße:... PLZ:... Ort:... Telefon:... Fax:... Zimmer: 109,00 pro Einzelzimmer & Nacht inklusive Frühstück 129,00 pro Doppelzimmer & Nacht inklusive Frühstück Gast zahlt selbst vor Ort Nichtraucher Kostenübernahme für Übernachtung und Frühstück werden von der Firma übernommen ab 250,00 möglich (Firmenstempel und Unterschrift erforderlich) Raucher Für die Buchung dieser Rate ist die Angabe der Kreditkartennummer mit Gültigkeitsdatum unbedingt erforderlich. Eine kostenfreie Änderung bzw. Stornierung dieser Buchung ist bis 7 Tage vor Anreise (bis 18:00 Uhr) möglich. Im Falle einer späteren Änderung der Buchungsdaten bzw. Stornierung werden 90% des Gesamtaufenthaltes fällig und von der Kreditkarte belastet. Hiermit bestätige ich die o.g. Bedingungen: Kreditkarte: [ ] Amex [ ] Visa [ ] Mastercard [ ] Diners Club.... Kreditkarteninhaber..... Kreditkartennummer. /. gültig bis Ort/ Datum Kreditkarteninhaber Unterschrift Bestätigung vom Hotel: Res.Nr.: Datum / Stempel / Unterschrift Hotel Schützenstraße Berlin Deutschland Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) h3120@accor.com Accor Hospitality Germany GmbH Sitz der Gesellschaft: München Handelsregister: München HRB Geschäftsführer: Michael Mücke, Laurent Picheral Aufsichtsratsvorsitzender: Volker Büring Bankverbindung: Deutsche Bank München Konto-Nr , BLZ Ust-IdNr DE BIC DEUTDEMMXXX IBAN DE

24 18. Promotion Promotiongenehmigung Diese Genehmigung berechtigt Sie dazu, Werbemittel außerhalb Ihres Standes durch Promoter verteilen zu lassen. Hiermit buchen wir die Genehmigung zur Verteilung von Werbemitteln durch q 1 PromoterIn Preis für die gesamte Messelaufzeit 1.200, q 2 PromoterInnen Preis für die gesamte Messelaufzeit 1.800,. Sollten Sie Hostessen benötigen, können Sie sich an die Agentur cinnamon wenden. cinnamon GmbH Frau Claudia Kirchner Max-Beer -Straße Berlin Fon Fax mail@cinnamon.de Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Adresse: Tel.:... .:... Firmenstempel: rechtskräftige Unterschrift:... 24

25 19. Pressefach q Bitte reservieren Sie uns ein Pressefach zur Auslage unserer Presseunterlagen Die Pressefächer befinden Sich in Hangar 6, Messeleitung, und sind kostenfrei. Die Unterlagen können Sie ab Mittwoch, 5. November bei der Messeleitung abgeben. Rücksendung an: The Conference Group Nicole Gotta Rücksendefrist ! Fax: +49(0)69/ Firma:... Ansprechpartner:... Tel.:... .:... 25

26 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL TRANSPORTRICHTLINIEN etailment Expo Berlin Flughafen Tempelhof Ihr Kontakt: Patrick Thierling patrick.thierling@dbschenker.com ph fax Schenker Deutschland AG DB SCHENKERfairs Jafféstrasse Berlin / Germany 26

27 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL ANKUNFTSTERMINE und ADRESSIERUNGEN SEEFRACHT Letzter Ankunftstag im deutschen Seehafen (Hamburg) FCL = 10 Werktage vor gewünschter Standlieferung LCL = 14 Werktage vor gewünschter Standlieferung Alle Seefrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie das B/L (Seefrachtbrief) wie unten genannt an die Schenker Deutschland AG. Das Original-B/L und die Rechnungen/Packlisten müssen bitte umgehend nach der Verladung an die Schenker Deutschland AG geschickt werden. LUFTFRACHT Letzter Ankunftstermin am Flughafen Berlin-Tegel (TXL): EU-Ware = 3 Werktage vor gewünschter Standlieferung Drittlandssendungen (Zollgut) = 5 Werktage vor Standlieferung Alle Luftfrachtsendungen müssen prepaid geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte adressieren Sie den AWB (Luftfrachtbrief) wie unten genannt an die Schenker Deutschland AG. Die Rechnungen/Packlisten müssen bitte als Anlage zum AWB verschickt werden. Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Berlin-Messe Jafféstrasse 2 Servicegebäude Süd / Einfahrt Tor 25 D Berlin Zur Verfügung: etailment Expo 2013 Aussteller / Hangar 6 / Standnummer LANDTRANSPORTE Stückgut / Kuriersendungen via Lager für EU-Ware = 1 Werktag vor Standlieferung für Drittlandssendungen (Zollgut) = 3 Werktage vor Standlieferung Schenker Deutschland AG c/o etailment Expo 2013 Jafféstraße 2 Aussteller / Hangar 6 / Standnummer D Berlin Alle Sendungen müssen prepaid / frei Haus geschickt werden Fracht wird vom Absender bezahlt. Bitte schicken Sie bei Zollsendungen 2 Original Handelsrechnungen. 27

28 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL Komplettladung / Teilladung mit direkter Anlieferung zum Messestand (nur während der offiziellen Aufbauzeiten) Name Aussteller / Standbauer c/o etailment Expo 2013 Tempelhofer Damm 45 Aussteller / Hangar 6 / Standnummer D Berlin Wir übernehmen keine Haftung für direkt zum Messestand adressierte Sendungen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine Ansprechperson bei der Anlieferung vor Ort ist, um die Frachtpapiere zu zeichnen und die Ware entgegen zu nehmen. AVISIERUNG / DOKUMENTE Sollten Sie Ihre Waren nicht mit Schenker versenden, beachten Sie bitte, dass die Schenker Deutschland AG, Geschäftsstelle Berlin-Messe über alle Sendungs- und Verladedaten frühzeitig informiert werden muss. Für Sendungen, die falsch adressiert werden oder zu spät in Berlin eintreffen, können Verspätungen im weiteren Verlauf zur Folge haben und zusätzliche Kosten im Handling bewirken. SCHENKER Deutschland AG, BERLIN FAX: E -Mail: patrick.thierling@dbschenker.com Seefracht Bitte schicken Sie uns per Kurier das Original BL mit Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) spätestens 5 Werktage vor Schiffsankunft Luftfracht Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom AWB mit Flugnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Landtransporte Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Abfahrtsdatum und ungefähre Ankunft in Berlin, Anzahl der Kolli und das Gewicht sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente (Rechnung/Packliste) Kurier Bitte schicken Sie uns eine Kopie vom Frachtbrief mit Name des beauftragten Kurierunternehmens, Trackingnummer, Anzahl der Kolli und das Gewicht, sowie eine Kopie aller beigefügten Dokumente. Ein Formular stellen wir Ihnen gern zur Verfügung 28

29 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL MARKIERUNG UND VERPACKUNG Bitte wählen Sie eine stabile und falls ein Rücktransport geplant ist- wieder verwendbare Verpackung, die für einen langen Transportweg bis nach Deutschland und retour zu Ihrem Werk geeignet ist. Bitte markieren Sie alle Packstücke wie folgt: etailment Expo 2013 c/o Schenker Deutschland AG Zur Verfügung: Aussteller / Hangar 6 / Stand Nr. Ansprechpartner & Handynummer Packstück Nr.: 1 / 2 ZOLLDOKUMENTE RECHNUNG / PACKLISTE Für die Import oder Exportabfertigung in Deutschland für Waren aus Drittländern benötigen wir eine Handelrechnung und Packliste in 4-facher Ausführung im Original in deutscher oder englischer Sprache. Diese sollten bitte Angaben über Anzahl der Packstücke, Art der Verpackung, Maße, Gewichte, genaue Warenbeschreibung mit Einzel- und Gesamtwarenwerten enthalten. Bitte nennen Sie ebenfalls die Art der gewünschten Zollabfertigung (temporäre Einfuhr mit Export nach der Messe / definitive Einfuhr). Rechnungen mit der Beschreibung Messegut oder Werbematerial werden von den Zollbehörden NICHT akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass für eine temporäre und eine definitive Einfuhr getrennte Rechnungen benötigt werden. EINFUHRBESTIMMUNGEN Für Deutschland gelten strikte Einfuhrbestimmungen für Verbrauchs- und Werbegüter, Lebens- und Genussmitteln. Für die Einfuhr von diesen Gütern werden teilweise spezielle Einfuhranträge/Genehmigungen benötigt. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Formulare. Bitte beachten Sie weiterhin, dass manche Waren zusätzlichen Kontrollen durch deutsche Behörden unterliegen. Zu diesen Waren zählen: Alkohol, Tabak, Lebensmittel, Pflanzen, Samen, Genussmittel, Textilien, Teile von Tieren (z.b. Produkte aus Leder), Radios oder andere Sendungsempfänger, Sender, Telekommunikationsartikel, Computer, Monitore, Spielzeuge, Chemikalien, Drogen, medizinische Geräte- Zubehör und Arzneimittel. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Waren dieser Art nach Deutschland senden möchten. Bitte beachten Sie, dass bei der Abfertigung zum freien Verkehr eine EORI Nummer vom Anmelder benötigt wird. 29

30 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL VERSICHERUNG Bitte schließen Sie unbedingt eine Transportversicherung für Ihre Güter ab. Diese Police sollte die Transporte und auch die Messedauer abdecken. Bei der Vermittlung einer Transportversicherung sind wir Ihnen gerne behilflich. Andernfalls decken wir automatisch eine Speditionsversicherung ein, welche Schäden abdeckt, die lediglich im Gewahrsam der Waren durch die Schenker Deutschland AG eintreten. VERTRAGSBEDINGUNGEN Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung. - Ziffer 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden - in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg - bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg (Sonderziehungsrechte) - je Schadenfall auf 1 Mio EUR bzw. 2 SZR/kg, bzw. je Schadenereignis auf 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je Schadenereignis, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Für Schwertransporte und Kranarbeiten sowie bei Grobmontagen als Bestandteil des Kran- oder Transportleistung, haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK), neueste Fassung. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-SpeditionsLeistungsverzeichnis. Die Bedingungen und Richtlinien können wir Ihnen auf Wunsch gern vorlegen. Gerichtsstand : Berlin. 30

31 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL HANGAR 6 / STAND: Schenker Deutschland AG Jafféstr. 2/ Servicegebäude Süd Berlin, Germany patrick.thierling@dbschenker.com RECHNUNGSADRESSE STRAßE Telefon: +49 (0)30/ Fax: +49 (0)30/ PLZ / ORT USt-ID Nr. Wir beauftragen Sie mit den unten aufgeführten Leistungen Wir bitten um ein Angebot für die unten angeführten Leistungen TRANSPORT Sendungsdaten:.. Volumen/Abmessungen: Gewicht:. Transport von (PLZ / Ort)... Rück- / Weitertransport ab Berlin nach.... Standanlieferung am: nach Berlin (PLZ / Ort) Transport in Eigenregie Kurier: Tracking Nr. :. Standanlieferung am: BESTELLUNG VON TECHNISCHEM GERÄT Gabelstapler. to. mit Fahrer Arbeiter / Packer: Datum: Datum: Zeit: Zeit: LEERGUTLAGERUNG INKL. ABHOLUNG UND RÜCKLIEFERUNG NACH MESSEENDE Übernahme von. CBM (Volumen) am: IMPORT - / EXPORT ZOLLABFERTIGUNG Temporäre Abfertigung Definitive Abfertigung Die Schenker Deutschland AG wird alle geleisteten Dienste direkt nach dem Event in Rechnung stellen, solange nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Aussteller ist selbst für die Bezahlung aller auf diesem Formular angefragten Gegenstände/ Dienstleistungen verantwortlich. KONTAKTPERSON TELEFON / FAX Wir haben die oben stehenden Bedingungen zur Kenntnis genommen, erkennen sie als verbindlich an und sind mit deren Anwendung einverstanden. ORT, DATUM UNTERSCHRIFT /STEMPEL 31

32 etailment Expo Flughafen Tempelhof SCHENKERfairs - MANUAL An Fax Schenker Deutschland AG zu Hd. Patrick Thierling/ DB SCHENKERfairs SENDUNGSANMELDUNG Bitte dieses Formular ausfüllen und per an patrick.thierling@dbschenker.com oder per Fax an senden Absender Firma Adresse PLZ + Ort Kontakt Telefonnr. Fax Nr. Adresse Empfänger Aussteller Hangar / Stand Kontakt vor Ort Handy FEDEX UPS Frachtführer Trackingnummer Sendungsdaten Ursprungsland Versand am Anzahl der Packstücke Gesamtgewicht (kg) 6/ DHL TNT andere STANDZUSTELLUNG AM (Datum + Uhrzeit) Achtung Unser Messehandling ist kostenpflichtig nach unserem Speditions-Tarif. Sendungen aus nicht EU-Ländern verursachen zusätzliche Kosten zzgl. Zoll & Steuern gemäß Auslage. 32

33 A. Luftfracht Speditions-Tarif Berlin Tempelhof 2013 Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik- im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Für Schwertransporte und Kranarbeiten sowie bei Grobmontagen als Bestandteil des Kran- oder Transportleistung, haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK), neueste Fassung. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions- Leistungsverzeichnis. Transfer ab frei Ankunft bis zum Veranstaltungsort oder umgekehrt. Handling am Flughafen TXL / SXF, Transport zu unserem Lager zur Zollabfertigung, Anlieferung zum Stand am Veranstaltungsort Berlin (exklusive Zollabfertigung) 1 cbm = 333 kg kg kg kg ab 501 kg je 100 kg je 100 kg EURO 280,00 EURO 378,00 EURO 110,00 EURO 95,00 B. Landverkehr / Stückgut Be- / Entladen für Stückgut in unserem Hauptlager Berlin und Lieferung zum Messestand. 1 cbm = 333 kg kg kg kg kg ab 501 kg je 100 kg EURO 75,00 EURO 152,00 EURO 218,00 EURO 274,00 EURO 47,00 C. Seefracht Transfer ab frei Ankunft deutscher Seehafen bis zum Veranstaltungsort oder umgekehrt auf Anfrage D. Zollabfertigung EINFUHR D.1 Löschen der Versandscheine / Abfertigung zur Zollgutverwendung, Zollfreischreibung oder definitive Einfuhr (inkl. Zollbeschau) je Abfertigungg EURO 145,00 D.2 Gebühren für hinterlegte Zollsicherheit pro Monat vom CIF-Warenwert 0,5% Minimum je Abfertigung EURO 40,00 D.3 Vorlageprovision 10% von Zoll- und Einfuhrsteuern Minimum EURO 25,00 AUSFHUR D.4 Abfertigung auf Zollversandpapier oder Ausfuhrerklärung je Abfertigungg EURO 145,00 D.5 Zollversandscheinsicherheit pro Monat nach CIF-Warenwert 0,5% Minimum je Abfertigung EURO 40,00 33

34 E. Leergut / Vollgut Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik- im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Für Schwertransporte und Kranarbeiten sowie bei Grobmontagen als Bestandteil des Kran- oder Transportleistung, haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK), neueste Fassung. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions- Leistungsverzeichnis. E.1 Leerguthandling, Übernahme am Messestand signieren, Ein- / Auslagerung, Rücklieferung zum Messestand (Minimum 3 cbm) pro cbm EURO 49,00 E.2 Zuschlag für Übernahme / Rücklieferung nach 20 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag 30% E.3 Vollguthandling, Übernahme am Messestand signieren, Ein- / Auslagerung, Rücklieferung zum Messestand (Minimum 3 cbm) pro cbm EURO 58,00 E.4 Zuschlag für Übernahme / Rücklieferung nach 20 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag 30% F. Gestellung von Personal und Geräten F.1 Transportarbeiter / Packer *** Minimum zuzüglich 0,5 Stunden für An- und Abfahrt je angefangene Stunde EURO 33,00 2 Stunden F.2 Gabelstapler bis 3to einschließlich Fahrer *** je angefangene Stunde Minimum zuzüglich 1 Stunde für An- und Abfahrt EURO 105,00 1 Stunde *** Berechnet werden die vom Aufwand her erforderlichen bzw. vom Auftraggeber angeforderten und von diesem später quittierten Einsatzzeiten für Personal bzw. Geräte (bei allen Geräten einschließlich der Rüstzeiten). Angefangene Stunden werden auf 0,5 Stunden aufgerundet. G. Zuschläge zu Tarifpunkt A, B, C, D und F G.1 Überstundenzuschlag Werktags von 06: :00 bis 8:00 Uhr, 17:00 bis 22:00 Uhr, samstags Werktags 22:00 bis 06:00 Uhr, Sonn- & Feiertags G.2 Spätzuschlag Ankunft nach gesetzten Ankunftsterminen G.3 Regiekosten per Auftrag / Sendung / LKW, je Weg G.4 Speditionsversicherung gem. gültiger Prämientabelle, Transportversicherung G.5 Transportkosten zum/ ab Messegelände; Handling am Hafen/ Flughafen/ Terminal; Vorkosten; Kuriergebühren; Zölle- und Steuern 50% 100% 40% EURO 18,00 gemäß Auslage Ihr Ansprechpartner: Herr Patrick Thierling Schenker Deutschland AG Servicegebäude Süd Jafféstraße Berlin, Deutschland Telefon: Fax : Mobil: patrick.thierling@dbschenker.com 34

35 Arbeitsbühnen 2013 Art der Geräte Arbeitshöhen- Mietpreis Mietpreis pro Tag Mietpreis pro Tag An- und Abfahrt Versicherung bereiche m/m 4 Std. 1 Tag - 4 Tage 5 Tage - 9 Tage pro Gerät pro Tag Scherenbühne bis 7,9m ab 8m 11,9m ab 12m - 16m 60,00 110,00 90,00 80,00 135,00 124,00 105,00 215,00 180,00 140,00 5,00 140,00 5,00 140,00 5,00 Gelenkteleskopbühne ab 8m - 11,9m ab 12m - 15,9m ab 16m - 22m 105,00 195,00 170,00 150,00 245,00 225,00 265,00 310,00 275,00 220,00 15,00 220,00 15,00 220,00 15,00 Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage / Tag = Kalendertag Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Versicherung: Selbstbehalt pro Schadensfall 1.500,00 Nicht versichert: Grobe Fahrlässigkeit Bedienung unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten Reifenschäden Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik- im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Für Schwertransporte und Kranarbeiten sowie bei Grobmontagen als Bestandteil des Kran- oder Transportleistung, haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK), neueste Fassung. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions- Leistungsverzeichnis. 35

36 Lastmontagelifte 2013 Art der Geräte Arbeitshöhen- Mietpreis Mietpreis pro Tag Mietpreis pro Tag An- und Abfahrt Versicherung bereiche m/m 4 Std. 1 Tag - 4 Tage 5 Tage - 9 Tage pro Gerät pro Tag Genie bis 4,5 mechanisch bis 7,5 Arbeitskorb 50,00 80,00 60,00 60,00 100,00 80,00 90,00 5,00 90,00 5,00 Genie elektrisch bis 7,5 80,00 120,00 100,00 90,00 10,00 Mietpreis ab 9 Tage auf Anfrage / Tag = Kalendertag Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Versicherung: Selbstbehalt pro Schadensfall 1.500,00 Nicht versichert: Grobe Fahrlässigkeit Bedienung unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten Reifenschäden Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen(ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik- im speditionellen Gewahrsam auf 5,-- AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt. Für Schwertransporte und Kranarbeiten sowie bei Grobmontagen als Bestandteil des Kran- oder Transportleistung, haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK), neueste Fassung. Ergänzend gelten die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions- Leistungsverzeichnis. 36

37 21. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Veranstalter der etailment expo (nachfolgend auch Veranstaltung genannt) in Berlin, vom 5. bis 7. November 2013 sind gemeinschaftlich der Deutsche Fachverlag GmbH in Frankfurt/Main, The Conference Group GmbH (TCG) in Frankfurt/ Main und der BVH-Services GmbH in Berlin. Ansprechpartner der Aussteller ist die TCG in Frankfurt. 1.2 Der Veranstalter nutzt die Veranstaltungsflächen aufgrund eines Mietvertrages mit dem örtlichen Geländebetreiber des Flughafen Tempelhofs. 1.3 Jeder Aussteller erhält bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt unverzüglich nach Vertragsschluss, Zugang zu den technischen und organisatorischen Anforderungen der Veranstaltung (Ausstellerserviceheft). Diese sind von jedem Aussteller unbedingt einzuhalten. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Ausstellungsbedingungen sowie die technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes. 2. Anmeldung 2.1 Die Anmeldung zu der Teilnahme an der Veranstaltung als Aussteller setzt die Verwendung des Anmeldeformulars des Veranstalters für die Veranstaltung durch den Aussteller voraus. 2.2 Das Anmeldeformular ist von dem Aussteller vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Auf Sonderwünsche gehen die Veranstalter gerne ein, allerdings müssen diese schriftlich festgehalten werden und können nicht einseitig vom Aussteller im Anmeldeformular aufgeführt werden. 2.3 Der Aussteller ist an seine Anmeldung nach dem Zugang bei dem Veranstalter mit der Frist von zwei Wochen gebunden. 3. Zulassungsvoraussetzungen 3.1 Die Teilnahme als Aussteller an der Veranstaltung setzt voraus, dass die von dem Aussteller auszustellenden Waren oder Dienstleistungen den Ausstellungszweck erfüllen und nicht gegen gute Sitten verstoßen. Der Aussteller verpflichtet sich, über sein Unternehmen und die von ihm auszustellenden Waren oder Dienstleistungen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 3.2 Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung des Ausstellers zu der Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Flächenkapazitäten, der Zwecksetzung und der Struktur der Veranstaltung. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ablehnungen des Abschlusses von Ausstellungsverträgen zu begründen. Auf die Teilnahme an einer vorausgegangenen Veranstaltung kann sich der Aussteller nicht berufen. 3.4 Der Veranstalter gewährt Ausstellern keinen Konkurrenzausschluss. 4. Vertragsschluss, Abtretungsverbot 4.1 Innerhalb der Bindungsfrist gemäß Ziffer 2.3 dieser Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen erhält der Aussteller eine Bestätigung seiner Zulassung. Mit dieser Anmeldebestätigung des Veranstalters kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller zustande. 4.2 Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Ausstellers besteht für den Ausstellungsvertrag nach 314. Nimmt der Aussteller dessen ungeachtet an der Veranstaltung nicht teil, hat der Aussteller an den Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Standmiete und die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Veranstalter angefallenen Nebenkosten an den Veranstalter zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Veranstalter gegen den Aussteller nach Maßgabe dieser Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen und der gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt. 4.4 Der Aussteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Ausstellungsvertrag mit dem Veranstalter an Dritte abzutreten. 5. Rücktritt des Veranstalters 5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Ausstellungsvertrag mit dem Aussteller zurückzutreten und Schadenersatz von dem Aussteller zu verlangen, wenn der Aussteller trotz einer entsprechenden Aufforderung des Veranstalters und fruchtlosem Verstreichen einer von dem Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist - nicht gemeldete oder nicht zugelassene Waren oder Dienstleistungen oder gebrauchte Waren ausstellt, soweit letztere nicht der Vorführung dienen, - sich mit Zahlungen an den Veranstalter in Verzug befindet, - ohne Zustimmung des Veranstalters Standfläche untervermietet oder Dritten zur Nutzung überlässt, - der Aussteller nach Abschluss des Ausstellungsvertrages leistungsunfähig wird. 5.2 Tritt der Veranstalter nach 314 von dem Vertrag zurück, steht dem Veranstalter gegen den Aussteller ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der gesamten vertraglich vereinbarten Standmiete sowie auf Zahlung der bereits entstandenen Nebenkosten zu. Dem Aussteller ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die geltend gemachte Pauschale ist. 5.3 Der Veranstalter kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn z.b. eine geringe Teilnahme der Aussteller die Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet. Für diesen Fall erstattet der Veranstalter die vom Aussteller geleisteten Beträge zurück. Der Aussteller kann den Veranstalter jedoch nicht für weitere Beträge, wie z.b. Hotelbuchung oder ähnliches, haftbar machen. Der Veranstalter hat den Austeller in einer angemessen Frist vor der Veranstaltung über die Absage der Veranstaltung zu informieren. 6. Höhere Gewalt 6.1 Wird die Durchführung der Veranstaltung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, das nicht von dem Veranstalter zu vertreten ist, ganz oder teilweise unmöglich, oder kann diese nicht in der Art wie vorgesehen durchgeführt werden, insbesondere aufgrund von Terroranschlägen, Naturkatastrophen, Epidemien, behördlich angeordneter Räumung oder Stilllegung, baulichen Veränderungen seitens des Vermieters, Wasserschäden oder sonstiger höherer Gewalt, ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. 6.2 Der Veranstalter ist im Falle von höherer Gewalt gemäß Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich über die teilweise oder vollständige Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu informieren und diesem im Falle der vollständigen Undurchführbarkeit bereits geleistete Zahlungen, im Falle der teilweisen Undurchführbarkeit anteilige Zahlungen zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen des Ausstellers gegen den Veranstalter ist in diesem Fall ausgeschlossen. 7. Standmiete und sonstige Entgelte, Zahlungsbedingungen 7.1 Die von dem Aussteller an den Veranstalter zu zahlende Standmiete und die sonstigen Entgelte ergeben sich aus dem Anmeldeformular des Veranstalters für die Veranstaltung und diesen Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen. 7.2 Die Standmiete und die sonstigen Entgelte sind Nettobeträge, neben denen die gesetzliche Umsatzsteuer in der zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Höhe von dem Aussteller zu zahlen ist. 7.3 Die Fälligkeit der Standmiete und der sonstigen Entgelte ergibt sich aus dem Anmeldeformular des Veranstalters für die Veranstaltung sowie den Messe- und Ausstellungsbedingungen für die Veranstaltung. 7.4 Der Aussteller gerät ohne Mahnung mit Ablauf der in der Anmeldung genannten Zahlungsfristen in Verzug. In diesem Fall hat der Aussteller neben den geschuldeten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an den Veranstalter zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch den Veranstalter gegen den Aussteller bleibt hiervon unberührt. 8. Leistungen des Veranstalters 8.1 In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten: Die Überlassung der Standfläche für die Mietdauer, die Reinigung der Gänge, die Beheizung und Belüftung des Ausstellungsraumes und die allgemeine Beleuchtung der Ausstellungsflächen. 8.2 Weitere Serviceleistungen wie Strom, Wasser, Telefon und entsprechende Anschlüsse sowie Standaufbau und sonstige Ausstellungs-Serviceleistungen hat der Aussteller über die entsprechenden Unterlagen des Veranstalters für die Veranstaltung entgeltlich zu beauftragen. Für diese Serviceleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Serviceleistungen für Aussteller des Veranstalters für die Veranstaltung. 9. Mitaussteller, Gemeinschaftsstände, Ausschluss von Untervermietung 9.1 Mehrere Aussteller können eine Standfläche gemeinsam mieten. Diese Aussteller haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Dieser ist gemeinsamer Vertreter dieser Aussteller gegenüber dem Veranstalter. 9.2 Als Mitaussteller gilt jeder Aussteller, der neben dem Aussteller, der unmittelbar mit dem Veranstalter den Ausstellungsvertrag schließt, die Standfläche nutzt. Aussteller gelten nach vorstehender Maßgabe auch dann als Mitaussteller, wenn zu dem Aussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen bestehen. 9.3 Mitaussteller und Aussteller haften dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner. 9.4 Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Aussteller bei dem Veranstalter unter Zugrundelegung der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des Veranstalters schriftlich zu beantragen. Der Mitaussteller hat seine Anmeldung auf dem Anmeldeformular des Veranstalters zu unterschreiben. Über die Zulassung eines Mitausstellers entscheidet der Veranstalter nach freiem Ermessen. 9.5 Der Aussteller hat für jeden Mitaussteller eine Mitausstellergebühr an den Veranstalter zu zahlen. Die Höhe der Mitausstellergebühr ergibt sich aus dem Anmeldeformular und/oder den Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen des Veranstalters für die Veranstaltung. 9.6 Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters Standfläche ganz oder teilweise an Dritte unter zu vermieten oder sonst wie zu überlassen, Standflächen zu tauschen oder Aufträge für Dritte betreffend die Standfläche anzunehmen. 10. Ausstellungsgüter 10.1 Der Aussteller darf nur solche Waren und Dienstleistungen ausstellen, die dem Veranstaltungszweck entsprechen. Der Aussteller darf zudem, mit Ausnahme von gebrauchten Waren zu Vorführungszwecken, nur fabrikneue Waren ausstellen. Waren oder Dienstleistungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, dürfen nicht ausgestellt werden Der Veranstalter ist berechtigt, ausgestellte oder angebotene Waren oder Dienstleistungen, die der Regelung von Ziffer 10.1 dieser Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen nicht entsprechen, für die Dauer der Veranstaltung auf Kosten des Ausstellers sicher zu stellen und entsprechende DL zu unterbinden. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleibt hiervon unberührt. 11. Zuteilung von Standfläche, Verlegung von Standfläche, Ein-, Aus- und Durchgängen 37

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