Stadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095
|
|
- Adrian Ackermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Stadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095
2 Impressum Herausgeber Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz Stand Kontakt Sachbearbeitung Feuerwehrpläne: Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz Frau Schmutz Telefon: 07721/ Leiter Stabsstelle: Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz Herr Heinzelmann Telefon: 07721/ Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 2 von 35
3 Inhaltsübersicht Bezeichnung Seite Impressum 2 Inhaltsübersicht 3 Vorwort 4 Allgemeine Vorgaben 5 Allgemeines 5 Format 5 Maßstab/Raster 5 Darstellung von Farben 6 Grafische Symbole 7 Nordpfeil 9 Ausrichtung der Pläne 9 Kennzeichnung der Geschosse 9 Wände/Brandwände 10 Plan-Nummern/Schriftfeld 10 Abstimmung der Planunterlagen 10 Art und Anzahl der Ausfertigungen 10 Musterplan/Planinhalte 13 Feuerwehr Kurzinfo 14 Deckblatt 15 Inhaltsverzeichnis 16 Allgemeine Objektinformationen 17 Ansprechpartner/Verantwortliche 19 Feuerwehrpläne 22 Detailpläne (Abwasser, Photovoltaik, RWA) 27 Auflistung der vorhandenen gefährlichen Stoffe 34 Hinweise 34 Verteiler 34 Aktualisierungen 35 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 3 von 35
4 Vorwort Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne haben Gültigkeit für die Stadt Villingen-Schwenningen und sind bei der Erstellung von Feuerwehrplänen zu beachten. Diese Vorgaben basieren auf den Inhalten der DIN Der Besitz der DIN ist für den Planersteller unerlässlich. Bei allen Ausschreibungen bzw. Vergaben von Aufträgen zur Erstellung von Feuerwehrplänen sind diese Bestimmungen zu beachten und können zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Im Feuerwehrplan müssen alle Angaben, die für einen Feuerwehreinsatz notwendig sind, enthalten sein. Sie ermöglichen eine präventive Einsatzplanung, das sichere Auffinden des Objektes sowie eine gute Orientierung auf dem Gelände und in Gebäuden. Zudem beeinflussen die Details, wie z. B. die Darstellung der Brandabschnitte, die Planung des Einsatzverlaufes im Brandfalle wesentlich. Um dies zu gewährleisten sind die Pläne insbesondere nach Umbauten, Nutzungsänderungen und Änderungen bei den Ansprechpartnern zu aktualisieren. Der Feuerwehrplan ist bei Veränderung am Objekt oder in der Nutzung sofort zu aktualisieren. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Sollte eine Überarbeitung notwendig sein, sind die Entwürfe der überarbeiteten Planunterlagen der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz zur Freigabe zukommen zulassen. Es sind Ansprechpartner zu benennen, die im Einsatzfalle der Feuerwehr mit betrieblichen Informationen zu Verfügung stehen. Für die Erstellung von Feuerwehrplänen benötigt der Planverfasser besondere Kenntnisse in den Fachgebieten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Architekten, Bauzeichner und Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr ohne spezielle Kenntnisse sind daher nicht befähigt, norm- und sachgerechte Feuerwehrpläne zu erstellen. Die Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz empfiehlt daher dringend, für die Erstellung von Feuerwehrplänen entsprechend spezialisierte und befähigte Fachfirmen zu beauftragen. Vom erstellenden Planersteller kann von der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz ein Nachweis der Fachkunde gefordert werden. Rechtsgrundlagen: - Landesbauordnung (z. B. 38) - VwV Brandverhütungsschau - Sonderbauvorschriften wie z. B. Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung usw. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 4 von 35
5 1. Allgemeine Vorgaben 1.1. Allgemeines Es sind die Regelungen der DIN zu beachten. Alle nicht für die Feuerwehr relevanten Symbole und Beschriftungen (Flurstücksgrenzen und nummern, Mobiliar etc.) sind aus verwendeten Planvorlagen zu entfernen. Bei Brandmeldeanlagen ist anstelle der drei Symbole für Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Übertragungseinrichtung (ÜE) nach DIN zusammenfassend das Symbol Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zu verwenden. Türen sind in den Plänen stets zeichnerisch mit der entsprechenden Aufschlagrichtung darzustellen. Offene Durchgänge müssen durch eine deutliche Unterbrechung der Wandlinie erkennbar sein. Alle verwendeten Symbole sind in der Legende darzustellen. Nicht verwendete Symbole dürfen nicht dargestellt sein. Alle im Plan eingetragenen Texte und Zahlen sind von der Schriftgröße und farblichem Kontrast her gut lesbar auszuführen. Die Plan-Nummer, sowie die die BMA-Nummer sind per bei der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz anzufragen und für die Erstellung des Feuerwehrplans zu verwenden Format Pläne - Übersichts- und Geschosspläne DIN A3 Querformat - Sonderpläne wie z.b. Detailpläne DIN A3 Querformat Ortsplan, Textteile, Beschreibungen, Legenden DIN A4 Hochformat Bei den Ausfertigungen für den Betreiber/Eigentümer sowie für die örtliche Feuerwehr sind die einzelnen Seiten durch eine Laminierung zu schützen oder sind auf ein wasserfestes und abwaschbares Papier/Folie zu drucken (synthetisches Papier) Maßstab/Raster Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. Die Feuerwehrpläne müssen mit einem Raster von 10 m versehen werden. Für Übersichts- und Umgebungspläne darf ein Raster von 20 m oder 50 m verwendet werden. Rasterlinien sind im Bereich von Straßen, Gebäuden und Geschossen zu unterbrechen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 5 von 35
6 1.4. Darstellung von Farben Die nachfolgenden Farben sind zu verwenden: Signalgelb (RAL 1003) = nicht befahrbare Flächen Signalgrau (RAL 7004) = befahrbare Flächen nach DIN Signalblau (RAL 5005) = Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen) Signalrot (RAL 3001) = Räume/Flächen mit besonderen Gefahren Brandwände Weißgrün (RAL 6019) = horizontale Rettungswege (Flure) Verkehrsgrün (RAL 6024) = vertikale Rettungswege Treppenräume Symbole Bezeichnung nach RAL-F 14 bzw. RAL 840-HR (vgl. DIN 14095). Unterlegte Farben dürfen Schrift oder graphische Symbole nicht in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigen Grafische Symbole Grafische Symbole sind nach DIN , GUV-V A 8 und den ergänzend zur DIN aufgeführten Symbolen darzustellen. Die weißen Flächen der Symbole dürfen nicht transparent ausgeführt werden. Eine Übersicht über die entsprechenden Symbole findet sich in nachstehender Tabelle: Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 6 von 35
7 Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Hauptzufahrt Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung Anleiterstelle Nebenzufahrt Gebäudeeingang Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung, Bedienstelle Zuluftöffnung, manuell, für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung Fluchttunnel Brandschutzklappe Information für die Feuerwehr Mechanische Entrauchung Brandschutzrollladen Feuerwehrschließung Feuerwehr- Schlüsseldepot Freischaltelement Blitzleuchte Feuerschutzschiebetor Brandmelderzentrale Übertragungseinrichtung Feuerwehr- Anzeigetableau Mechanische Entrauchung, Bedienstelle Sicherheitstreppenraum, erreichbare Geschosse, mit Treppenraumbezeichnung Treppenraum mit brandschutztechnisch bemessener baulicher Abtrennung, erreichbare Geschosse, mit Treppenraumbezeichnung Treppe oder Treppenraum ohne brandschutztechnisch bemessener baulicher Abtrennung, erreichbare Geschosse, mit Treppenraumbezeichnung Treppe oder Treppenraum ohne brandschutztechnisch bemessener baulicher Abtrennung, erreichbare Geschosse Brandwand Brandschutzvorhang Gebäude mit weicher Bedachung Feuerschutztüre Treppenraum mit brandschutztechnisch bemessener baulicher Abtrennung, erreichbare Geschosse Rauchschutztür Feuerwehr- Stromversorgung Erdungseinrichtung Feuerwehr- Bedienfeld Feuerwehr- Gebäudefunkbedienfeld Maximale Durchfahrtshöhe Feuerwehr- Aufzug Komplextrennwand Geschossdecke Geschossdecke mit Durchbruch Hauptschalter Maximale Durchfahrtsbreite Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 7 von 35
8 Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Schlauchanschlussventil, trocken, C-Anschluss Sprühflutanalage Saugstelle für Löschmittel Wasser- Staueinrichtung, vorbereitet Löschwasserrückhaltung Löschwasser- Sauganschluss, unterflur Löschwasser- Sauganschluss, überflur Unterflur-Hydrant Schlauchanschlussventil, nass, C-Anschluss Wandhydrant Löschwasserteich, mit Löschwassermenge Löschwasserbrunnen Löschwasserbehälter, unterirdisch, mit Löschwassermenge Löschwasserbehälter, überirdisch, mit Löschwassermenge Löschwasser- Einspeiseeinrichtung, B-Anschluss Löschwasserpumpe Löschwasser- Druckerhöhungspumpe Pulverlöschanlage Pulverlöschanlage, Bedienstelle Kohlendioxid-Löschanlage Kohlendioxid-Löschanlage, Bedienstelle Schaum-Löschanlage Sprühflutanalage, Bedienstelle Berieselungsanlage Berieselungsanlage, Bedienstelle Stationärer Werfer (Monitor) Schmutz- / Mischwasserschacht Oberflächenwasser-Schacht Verschluss/Abdeckung Oberflächenwasser-Einlauf Oberflächenwasser-Einlauf Absperreinrichtung, Rohrleitung Hinweis auf Wasserhaupthahn Hinweis auf Gashaupthahn Überflur-Hydrant Schaum-Löschanlage, Bedienstelle Elektronische Datenverarbeitung Löschmittelvorrat, allgemein Löschmittelvorrat, Inhalt und Bezeichnung Sprinklerzentrale Schaum-Löschanlage, Einspeisung Sprinkleranlage Sprinkleranlage, Bedienstelle Nicht mit Wasser löschen Nordpfeil Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 8 von 35
9 Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Giftige Stoffe Feuergefährliche Stoffe Gefährliche elektrische Spannung Ätzende Stoffe Tabelle 1: Symbole für Feuerwehrpläne Zylinder unter Druck Gefahrenstelle, allgemein Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Symbol Beschreibung Aufzug, erreichbare Geschosse, mit Standort Aufzugsmaschinenraum, mit Aufzugsbezeichnung, Feuerwehr- Informationszentrale (FAT+FBF+ÜE) Aufzug, erreichbare Geschosse, mit Standort Aufzugsmaschinenraum Feuerwehr- Gebäudefunkanalage Tabelle 2: Symbole für Feuerwehrpläne ergänzend zur DIN Bereich mit nichtgefähigen Personen Objektschlüssel für die Feuerwehr Zusätzlich zu den Symbolen der DIN und der GUV-V A 8 sind bei Bedarf die obigen Symbole zur Ergänzung der DIN zu verwenden. Abklärung des Bedarfs, sowie der Bezug der Symbole erfolgen in Rücksprache mit der Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz. Dies gilt auch für Symbole, welche ergänzend zu den oben aufgeführten verwendet werden sollen Nordpfeil In allen Plänen ist deutlich die Himmelsrichtung durch einen Nordpfeil darzustellen Ausrichtung der Pläne Die Pläne sind so auszurichten, dass die Hauptzufahrt/Hauptzugang am unteren Ende des Randes liegt Kennzeichnung der Geschosse Die Anzahl der Geschosse ist mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination anzugeben. Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein. (Bsp.: -1+E+2+1D) Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 9 von 35
10 1.9. Wände/Brandwände Brandwände sind durch breite, rote Volllinien zu kennzeichnen und mit dem Symbol nach DIN zu kennzeichnen. Andere Wände mit brandschutztechnischer Bemessung (z.b. F 30-Wände) sind durch breite schwarze Linien zu kennzeichnen. Sonstige Wände werden durch dünne schwarze Linien dargestellt Plan-Nummern/Schriftfelder In der oberen rechten Ecke ist die Plan-Nummer sowie die Seitenzahl auf jede Seite einzutragen. Die jeweilige Plannummer ist von der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz zu beziehen. In der rechten unteren Ecke ist das Schriftfeld für die Benennung des Objektes, Erstellungsdatum und Änderungsvermerke vorzusehen Abstimmung der Planunterlagen Die Pläne sind nach diesen Ausführungsbestimmungen und der DIN zu fertigen und ein Plansatz als Entwurf im PDF-Format digital der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz zur Freigabe einzureichen. Bei Fragen im Vorfeld sind diese abzustimmen. Erst nach Freigabe können die Pläne endgültig fertig gestellt werden. Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz Frau Schmutz Auf der Steig Villingen-Schwenningen Telefon: 07721/ sabrina.schmutz@villingen-schwenningen.de Liegen in der Ausführung des Vorabzugs in mehr als 5 Punkten Abweichungen zu den Vorgaben der DIN und diesen Ausführungsbestimmungen vor bzw. fehlen Teile des Feuerwehrplans, verzichtet die Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz auf eine detaillierte Auflistung der zu korrigierenden Punkte und verweist stattdessen auf die Regelwerke. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 10 von 35
11 1.12. Art und Anzahl der Ausfertigungen 1. Ausfertigung Betreiber/Eigentümer 2. Ausfertigung örtliche Feuerwehr/Einsatzabteilung (je nach Objekt können hier auch mehrere Ausfertigungen in dieser Form gefordert werden) 3. Ausfertigung Integrierte Leitstelle, Schwarzwald-Baar-Kreis 4. Ausfertigung Kreisbrandmeisterstelle, Schwarzwald-Baar-Kreis 5. Ausfertigung Baurechtsbehörde Die Ausfertigungen 1 2 müssen laminiert oder bevorzugt gedruckt auf wasserfestem und abwischbarem (synthetischem) Papier/Folie ausgeführt werden. Die Ausfertigungen 1 4 sind jeweils in einem DIN A4 Ordner (Weißer Ordner DIN-A4 mit 2- oder 4-Ring-Mechanik, Sichttasche auf dem Ordnerdeckel und Ordnerrücken, z. B. Leitz 4281, 4226 oder gleichwertig) einzuordnen. Die Breite des Ordners ist dem Umfang des Feuerwehrplans anzupassen. Die Ausfertigung 5 ist mit Heftstreifen oder Schnellhefter abzugeben. Zur Beschriftung der Ordnerrücken ist die Vorlage des Landkreises Schwarzwald-Baar zu verwenden. Diese kann auf der Homepage des Landkreises Schwarzwald-Baar unter Brand- und Katastrophenschutz heruntergeladen werden: Für den Ordnerdeckel ist ein Ausdruck des Übersichtplans in A4 Querformat mit den Angaben zur Lage der Brandmeldeeinrichtungen (Blitzleuchte/FSD/FSE und FBF/FAT /ÜE oder FIZ), der Löschwasserentnahmestellen (z.b. Hydrant) sowie der Zufahrten zum Gebäude/Objekt zu verwenden. Die digitalen Daten sollen im PDF-Format erstellt werden. Eine Suchfunktion mit Schlagwörtern muss möglich sein. Ebenso das Ausdrucken der Planunterlagen. Es ist je Ausfertigung ein Dateiordner zu erstellen: (Ordnername: Plan-Nummer_Objektname z.b _Fa XYZ). Darin sind abzulegen, eine Datei mit schriftlichem Teil und Plänen als Gesamtplan, in der Reihenfolge wie im Ordner eingeheftet, (Dateiname: Feuerwehrplan GESAMT) und eine Datei nur mit dem schriftlichen Teil (Dateiname: Schriftlicher Teil) auf eine CD-ROM zu speichern. Es sind Datenträger zu verwenden die nur einmalig beschrieben werden können und über eine hohe Haltbarkeit verfügen (min. 5 Jahre). Für die CD-ROM ist auf der hintersten Seite der Ordner in den Ausfertigungen 2-5 in eine geeignete CD-ROM Hülle vorzusehen bzw. einzuordnen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 11 von 35
12 Ordnerstruktur für Datenträger Die Ausfertigungen 2 5 sind der Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt, Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz auszuhändigen. Von dort erfolgt die weitere Verteilung. Sachbearbeitung Feuerwehrpläne: Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz Auf der Steig Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 12 von 35
13 2. Musterplan/Planinhalte Auf den nachfolgenden Seiten ist der Aufbau eines Feuerwehrplanes für die Stadt Villingen-Schwenningen beschrieben. Vor dem Deckblatt Feuerwehrplan ist eine Seite mit Kurzinformationen für die Feuerwehr als oberste Seite einzuordnen. Auf dieser Seite Feuerwehr-Kurzinfo sind die wichtigsten einsatzrelevanten Informationen zusammengefasst. Diese sind neben Informationen zum Objekt ein Auszug aus einem Stadtplan (nicht Google Maps!) als Anfahrtshilfe. Die Seite kann als Muster auf der Homepage des Landkreises Schwarzwald-Baar unter Brand- und Katastrophenschutz heruntergeladen werden. Alle im Inhaltsverzeichnis des Musterplans aufgeführten Bestandteile müssen in Feuerwehrplänen für die Stadt Villingen-Schwenningen zwingend enthalten sein. Ausnahmen werden nur bei Sonderplänen erteilt: - Sonstige Detailpläne o Nur auf Anforderung - Abwasserpläne o Nur auf Anforderung - Energieversorgungsplan o Nur auf Anforderung - RWA-Plan o Nur auf Anforderung - Photovoltaikanlagen o Immer wenn Photovoltaikanlagen vorhanden sind - Auflistung gefährlicher Stoffe o Ab dem Vorhandensein eines gefährlichen Stoffes o Haushaltsübliche Kleinstmengen sind nicht aufzuführen Sehr gerne dürfen Sie diese Mustervorlage zur Erstellung Ihres Feuerwehrplanes verwenden. Wir bitten Sie, die darin enthaltenen Texte zur Erläuterung und die Vorgabe in der Fußzeile entsprechend Ihren Angaben abzuändern bzw. zu löschen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 13 von 35
14 Plan-Nummer: Seite 1 Feuerwehr-Kurzinfo Anfahrt: Muster-Klinikum Am Hoptbühl 2 Villingen-Schwenningen; Villingen Nutzung: Allgemein medizinisches Klinikum Betriebszeitenzeiten: 24 Stunden, 365 Tage im Jahr Mitarbeiterzahl: 280 Gästezahl: 125 Brandschutztechnische Einrichtungen: BMA Sprinkleranlage Stationäre Löschanlage RWA Gebäudefunkanlage Kanal 1: 42 G/U Kanal 2: 46 G/U Gefahrenschwerpunkte: 5 Gasflaschen a 50L Sauerstoff Transformator 20KV PV-Anlage auf Dach und Fassade Gefahr durch Radioaktivität Bereich der nicht mit Wasser gelöscht werden darf Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 14 von 35
15 Plan-Nummer: Seite 2 Feuerwehrplan nach DIN Objekt Plan-Nummer: (Virt.) BMA-Nummer: M u s t e r f i r m a Musterstr Musterstadt Tel. : Fax: Nutzung: Stand: Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 15 von 35
16 Plan-Nummer: Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1.0 Allgemeine Objektinformation 2.0 Ansprechpartner/Verantwortliche 2.1 Ansprechpartner des Betriebes 2.2 Ansprechpartner der Versorgungsbetriebe 2.3 Ansprechpartner der Handwerker 2.4 Ansprechpartner Gefahrgut 2.5 Krankenhäuser Schwarzwald-Baar-Kreis 3.0 Telefonnummern Behörden 4.0 Feuerwehrplan 4.1 Ortsplan 4.2 Übersichtsplan 4.3 Geschosspläne 4.4 Detailpläne 4.5 Abwasserpläne 4.6 Energieversorgungspläne 4.7 RWA-Plan 4.8 Photovoltaikanlagen 5.0 Auflistung gefährlicher Stoffe 6.0 Hinweise 7.0 Verteiler 8.0 Aktualisierung 9.0 Digitale Daten auf CD-ROM Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 16 von 35
17 Plan-Nummer: Seite Allgemeine Objektinformation Diese Angaben dienen der Feuerwehr zur schnellen Information und Übersicht über das Objekt, dessen Nutzung, Besonderheiten und baulichen Beschaffenheit. Die auf den nachfolgenden Seiten geforderten Angaben sind entsprechend zu ergänzen und deren Lage anzugeben. Hier ein Beispiel: Personalbestand, Nutzerzahl Regelbetrieb 185 Mitarbeiter sowie 30 Besucher Arbeitszeiten Montag bis Freitag Samstag 06:30 Uhr bis 14:00 Uhr 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr 06:00 Uhr bis Uhr Feuerwehr - Schlüsseldepot Lage: Verkaufsgebäude, Zugang über Lessingstraße Besondere Hinweise zur Energieversorgung Heizung Ölheizung im Kellergeschoss Produktionsgebäude Gasheizung im Erdgeschoss Verwaltungsgebäude Elektroversorgung Trafo 630 kv, luftgekühlt im Erdgeschoss Produktions-/Werkstattgebäude Notstromaggregat neben der Trafostation Wasserversorgung Hauptanschluss im Kellergeschoss des Wohn- und Betriebsgebäudes Raum 423 Gasversorgung Hauptanschluss im Kellergeschoss des Wohn- und Betriebsgebäudes Raum 423 Erdgasübergabestation im Außenbereich an der Hebelstraße Sonstige Hinweise zu Gefährdungspotentialen und technischen Anlagen Druckgasbehälter Produktionsgebäude: Kohlendioxid-Zentrale im Kellergeschoss 1 Flasche Propan 30 kg im Erdgeschoss (Labor) 1 Druckbehälter, 2000 l, 15 bar im Erdgeschoss (Fertigung) Sonstige Gefahrstoffe (fest, flüssig, gasförmig) siehe beigefügte Liste Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 17 von 35
18 Plan-Nummer: Seite 5 Technische Gebäudeausrüstung Aufzüge Produktionsgebäude: 1 Personenaufzug Kellergeschoss bis 2. Obergeschoss kg Nutzlast, 21 Personen Aufzugsmaschinenraum im Kellergeschoss 1 Lastenaufzug Kellergeschoss bis Erdgeschoss kg Nutzlast Aufzugsmaschinenraum im Kellergeschoss Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Treppenraum T1 Treppenraum T2 Werkstattgebäude automatische Auslösung im Brandfall, manuelle Bedienstelle im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss (RWA in Dachfläche) automatische Auslösung im Brandfall, manuelle Bedienstelle im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss (RWA-Oberlicht 2. Obergeschoss) automatische Auslösung im Brandfall, manuelle Bedienstelle im Erdgeschoss (RWA im Hallendach) EDV-Anlagen EDV-Raum im Wohn- und Betriebsgebäude, mit Kohlendioxid-Löschanlage geschützt Ortsfeste Meldeeinrichtungen Brandmelderzentrale, Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau im Verkaufsgebäude Handfeuermelder und automatische Brandmelder Ortsfeste Löscheinrichtungen Wohn- und Betriebsgebäude: Kohlendioxid-Löschanlage für den EDV-Raum im Erdgeschoss, die Kohlendioxid-Zentrale befindet sich im Kellergeschoss Produktionsgebäude: Sprinklerzentrale im Kellergeschoss, die Einspeisung befindet sich links neben dem Zugang zum Treppenraum T1 Schlauchanschlussventile, nass, C-Anschluss in den Treppenräumen T1 und T2 Löschwasserbrunnen mit einem Fassungsvermögen von 200 m³ Klima- und Lüftungsanlagen Die Lüftungszentrale befindet sich auf der Dachfläche des Wohn- und Betriebsgebäudes. Der Zugang erfolgt über eine Außenleiter am Gebäude. Die Anlage schaltet bei Brandalarm automatisch ab. Gebäudebeschreibung Wohn- und Betriebsgebäude, Verkaufsgebäude Tragende Bauteile Trennwände Treppen Decken Dachkonstruktion u. Dachaufbau Produktionsgebäude, Werkstattgebäude, Garage Tragende Bauteile Trennwände Treppen Decken Dachkonstruktion u. Dachaufbau Stahlbeton, Mauerwerk Mauerwerk, Gipskartonbauweise Stahlbeton, Natursteinbelage Stahlbeton Satteldach, Holzbinderkonstruktion, Betondachsteine Stahlbeton Mauerwerk keine keine Flachdach, ungeschützte Stahlkonstruktion, Wärmedämmung, PE-Folienabdichtung, Kiesschicht Sonstige Informationen Keine Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 18 von 35
19 Plan-Nummer: Seite Ansprechpartner/Verantwortliche 2.1 des Betriebes Funktion Name tags nachts Geschäftsführer Vertreter Betriebsleiter Brandschutzbeauftragte Bei Einsätzen ist es erforderlich, dass ein Ansprechpartner als Verantwortlicher des Betriebes sich vor Ort einfindet. Dazu wird die Liste in der Reihenfolge der Nennung abgearbeitet. Wir bitten Sie, diesen Sachverhalt bei der Nennung, insbesondere auch für Einsätze in der Nacht, zu berücksichtigen. 2.2 der Versorgungsunternehmen Funktion Anschrift Telefon Strom, Störungsdienst Gas, Störungsdienst Wasser, Störungsdienst Klärwerk, Störungsdienst Klärwerk Villingen Klärwerk Deißlingen nachts über SVS: 07721/ / / Schornsteinfeger Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 19 von 35
20 Plan-Nummer: Seite der Handwerker Handwerksart Adresse Telefon Elektroinstallation Gasinstallation Wasserinstallation Heizungsinstallation Sondermüllbeseitigung Zwischenlager für Sondermüll 2.4 für Gefahrgut Einrichtungen Vergiftungsnotruf Telefon - Freiburg 0761/ Berlin 030/19240 Einrichtungen für Gefahrgutauskünfte Telefon TUIS-Informationsdienst BASF 0621/ TUIS-Informationsdienst InfraServ 069/ Informationsstelle für gefährliche Güter der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg 0721/ / (FAX) 2.5 Krankenhäuser Einrichtungen Schwarzwald-Baar-Kreis Telefon Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH 07721/93-0 Schwarzwald-Baar-Klinikum Donaueschingen GmbH 0771/88-0 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 20 von 35
21 Plan-Nummer: Seite Behörden Behörde Adressat Telefon Bürgermeisteramt Oberbürgermeister 07721/ Bürgermeister 07721/ Bürgeramt 07721/ Landratsamt Brand- u. KatS Kreisbrandmeister Herr Vetter 07721/ Rufbereitschaft nach Dienstende über Integrierte Leitstelle Amt für Wasser- und Bodenschutz 07721/ Gewerbeaufsichtsamt 07721/ Baurechts- und Naturschutzamt 07721/ (Baurecht) (Naturschutz) Integrierte Leitstelle Schwarzwald-Baar-Kreis 07721/20690 Notruf 112 Chemische Landesuntersuchungsanstalt Freiburg 0761/ / Fax nach Dienstende über Landespolizeidirektion Freiburg 0761/ Regierungspräsidium Freiburg Referat / Bezirksbrandmeister 0761/ Bereitschaftsdienst nach Dienstende über Landespolizeidirektion Freiburg 0761/ Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 21 von 35
22 Plan-Nummer: Seite Feuerwehrpläne 4.1 Ortsplan (Auszug aus einem Stadt-/Ortsplan) Maßstabsanzeige (Maßstab ist in Anlehnung an diese Vorlage zu wählen) Nordpfeil Gefahrengebiet einteilen in zwei Gefahrenzonen (Mittelpunkt Objekt): a) innere Gefahrenzone m Durchmesser (Radius 500m) um den Betrieb b) äußere Gefahrenzone m Durchmesser (Radius 1000m) um den Betrieb c) Gefahrengebiet, in nördlicher Richtung beginnend, einzuteilen in zwölf Sektoren Beispiel nicht maßstäblich Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 22 von 35
23 Plan-Nummer: Seite Übersichtsplan (Inhalt) - Lage der Gebäude, Anlagen- und Lagerflächen Gebäudenutzung, Gebäudebezeichnung, angrenzende und benachbarte Straßen mit Straßennamen - Hauptzugänge - Anzahl der Geschosse - Darstellung der Nachbarschaft und deren Nutzung - Anbindung der Grundstücke an die öffentliche Verkehrsfläche - Zufahrten einschließlich Absperrungen/Einfriedungen Straßen und Wege auf dem Grundstück Aufstellflächen Feuerwehr nach DIN Löschwasserentnahmestellen (Hydranten, Behälter, offene Gewässer) mit zur Verfügung stehender Menge, Hydranten sind in Lage und Nennweite (z. B. DN 100) einzutragen (sollten die nächstgelegenen Löschwasserentnahmestellen nicht auf dem Übersichtsplan in ihrer Lage eingezeichnet werden können, so ist mit dem entsprechenden Symbol und einem Pfeil [Symbolfarbe] in die entsprechende Richtung der Löschwasserentnahmestelle hinzuweisen. Eine Entfernung ist am Pfeil in Meter [m] anzugeben.) - Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas, Strom, freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken) - Lage Transformatoren und Übergabestationen, elektrische Freileitungen - Nicht befahrbare Flächen Flächen mit Tonnagebegrenzung sind durch eine Schraffur und der Begrenzung in Tonnen [to] zu kennzeichnen - Brandwände - Standort der Brandmeldezentrale und Blitzleuchten, ggf. Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau (auch kombiniert als Feuerwehr-Informationszentrale), Feuerwehr-Schlüsseldepot, Freischaltelement - Einspeisemöglichkeiten für Löschmittel in Steigleitungen und Löschanlagen - festgelegte Sammelstellen - besondere Gefahrenbereiche - Löschwasserrückhaltung - Durchfahrten/Überbauten (z.b. Rohrbrücken) sind mit Maßangaben (Höhe / breite) in Meter [m] anzugeben - Lage des Treppenraum mit brandschutztechnisch bemessener baulicher Abtrennung, erreichbare Geschosse, mit Treppenraumbezeichnung Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 23 von 35
24 Beispiel Übersichtsplan: Plan-Nummer: Seite 11 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 24 von 35
25 Plan-Nummer: Seite Geschosspläne Es ist je Geschoss ein Plan anzufertigen. Jeder Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen, unten rechts einen Plankopf, einen Gebäudeschnitt mit Hervorhebung der betrachteten Ebene und eine Objektübersicht unten links enthalten. Inhalt: - Bezeichnung der Geschosse - Bezeichnung der Raumnutzung - Brandwände/raumabschließende Wände - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türe und Tore mit Brandschutzanforderungen) - Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse - Zu- und Ausgänge - Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung sowie die dadurch erreichbaren Geschosse - geschossübergreifende Schächte und Kanäle (dargestellt durch violette Schraffur) - Besondere Angriffswege und Rettungswege (z.b. Rettungstunnel) - Fenster die als Rettungsweg über eine Feuerwehr-Ausstellfläche erreicht werden - Feuerwehraufzüge, Aufzüge, Förderanlagen - nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer) - Bedienstellen (RWA usw.) für die Feuerwehr - Steigleitungen (nass und/oder trocken) - ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage und Zentrale (z.b. Sprinklerzentrale) - Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen z.b. bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen - Standorte und Mengen von Druckgas- und Druckbehältern - Standort, Art und Menge von gefährlichen Stoffen - Haustechnische Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrische Betriebsräume - Hinweis auf Ladestationen von Elektrofahrzeugen - Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktenförderung im Gebäude - Bereiche die über eine Gebäudefunkanlage (Feuerwehr) erreichbar sind, sind durcheine dünne orangefarbene Schraffur zu kennzeichnen. Ist das gesamte Geschoss erreichbar, kann die Kennzeichnung auch durch einen Schriftkasten (orangener Grund, schwarze Schrift) erfolgen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 25 von 35
26 gesamter Bereich ist mit Gebäudefunk versorgt Plan-Nummer: Seite 13 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 26 von 35
27 Plan-Nummer: Seite Detailpläne Für Bereiche die stark untergliedert sind, oder in denen besondere betriebliche Anlagen oder Gefahrenpunkte vorhanden sind, können Detailpläne gefordert werden. Detailpläne können auch Horizontal- und Vertikalschnitte darstellen. 4.5 Abwasserpläne Für bauliche Anlagen, bei denen baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert ist, muss ein Abwasserplan erstellt werden. Der Abwasserplan enthält alle wesentlichen Angaben über die der Löschwasserrückhaltung dienenden Anlagen und Einrichtungen, z.b. Abwasserkanäle auf dem Grundstück sowie Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz bzw. Vorfluter, Rückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten. Die zu verwendenden Farben und graphischen Symbole müssen der DIN entsprechen. Weiter können auf Forderung der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz auch sonst in besonderen Fällen Abwasserpläne gefordert werden. Die Notwendigkeit dieser Pläne ist mit der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz im Vorfeld abzusprechen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 27 von 35
28 Plan-Nummer: Seite 15 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 28 von 35
29 4.6 Energieversorgungspläne Für bauliche Anlagen, bei denen eine Darstellung der Energieversorgung für die Einsatzplanung erforderlich bzw. hilfreich ist, sind diese Energieversorgungen (Elektro, Gas, Wasser und besondere/gefährliche Medien) im gesonderten Übersichtsplan und/oder Grundrissplänen darzustellen. Die Notwendigkeit dieser Pläne ist mit der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz im Vorfeld abzusprechen. 4.7 RWA-Plan Für bauliche Anlagen, bei denen eine Darstellung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) für die Einsatzplanung erforderlich bzw. hilfreich ist, sind diese Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in einem gesonderten Übersichtsplan darzustellen. Dies kann bei ausgedehnten Gebäuden / Hallen der Fall sein, die über mehrere RWA-Gruppen verfügen. Der RWA-Plan enthält alle wesentlichen Angaben über die der RWA, wie zum Beispiel der Positionierung und deren Bedienstellen. Sind Zuluftflächen definiert, müssen deren Position mit dem Vermerk Zuluftflächen RWA in blauer Farbe dargestellt werden. Alle verwendeten Symbole sind in der Legende des RWA-Plans aufzunehmen. Der Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen, unten rechts einen Plankopf und einen Objektübersicht mit Hervorvorhebung der betrachteten (Teil-)Gebäude unten links enthalten. Die zu verwendenden Farben und graphischen Symbole müssen der DIN entsprechen. Die Notwendigkeit dieser Pläne ist mit der Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz im Vorfeld abzusprechen. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 29 von 35
30 Plan-Nummer: Seite 16 Beispiel RWA-Plan Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 30 von 35
31 Photovoltaikanlagen Sicherheit bei Photovoltaikanlagen Um der Feuerwehr im Fall eines Brandes eines mit einer Photovoltaikanlage ausgestatteten Gebäudes das Vorgehen und damit die Löscharbeiten zu erleichtern, sollten alle Gebäude mit einer Photovoltaikanlage mit der Info-Karte "FEUERWEHR-INFO Photovoltaikanlage" ausgerüstet sein. Dadurch erhält der Feuerwehreinsatzleiter alle für ihn notwendigen Informationen - die Löscharbeiten können zielgerichteter und schneller durchgeführt werden. Zusätzlich wird allen Betreibern von Photovoltaikanlagen die deutliche Kennzeichnung des Gebäudes mit dem Hinweisschild "PV-Anlage" (siehe nachstehend; Anbringung z.b. am Wechselrichter, am Hausanschlusskasten, am PV-Display oder auch außerhalb des Gebäudes) und der Einbau eines so genannten PV-Feuerwehrschalters - unabhängig von der Höhe der Gleichspannung - empfohlen. Dieser Schalter schließt die Photovoltaikanlage kurz und sorgt so dafür, dass auch zwischen den Photovoltaikmodulen und der Freischaltstelle am Wechselrichter keine gefährliche Gleichspannung anliegt, welche den Feuerwehreinsatz behindern kann. Auf dem Markt werden verschiedene Ausführungen dieser Schalter angeboten. Für Fragen zum PV-Feuerwehrschalter wenden Sie sich bitte an den Errichter/Planer Ihrer Photovoltaikanlage. Er wird Ihnen mit Sicherheit ein detailliertes Angebot machen. Hinweise zur Info-Karte "FEUERWEHR-INFO Photovoltaikanlage" Bitte füllen Sie diese Karte zusammen mit dem Errichter/Planer Ihrer Photovoltaikanlage aus. Bitte beachten Sie, dass auf der Rückseite der Karte eine einfache Übersichtsskizze der Anlage aufgeführt sein soll. Eine ausgefüllte Karte hinterlegen Sie bitte gut sichtbar an dem betreffenden Gebäude, z.b. (sofern jeweils vorhanden) in einer Halterung auf der Rückseite des PV-Displays, am Wechselrichter/Freischaltstelle, PV-Feuerwehrschalter, Hauseingang, Brandmeldezentrale/Feuerwehranlaufstelle und dem Feuerwehrplan nach DIN Die Info-Karte kann auf der Homepage des Landkreises Schwarzwald-Baar unter Brand- und Katastrophenschutz heruntergeladen werden. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 31 von 35
32 FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Feuerwehr-Info Photovoltaikanlage Plan-Nummer: Seite 17 Objekt: Anschrift: Eigentümer: (p): (m): (d): Errichter / Planer der PV-Anlage: (d): (m): Elektriker: (d): (m): Technische Ausführung: Art der Verschaltung: Reihe Parallel Maximal auftretende Spannung: Volt DC Standort Wechselrichter: Sicherheitselemente: DC-Freischaltstelle: ja nein Einbauort: PV-Feuerwehrschalter: ja nein Einbauort: Andere Sicherungselemente zur Spannungsunterbrechung: (bitte Art und Einbauort angeben) Dachlast: Die zusätzliche Last der PV-Anlage wurde statisch bestimmt und ist für die Dachkonstruktion geeignet: ja nein Dachlast durch die PV-Anlage wurde nicht berechnet. Zusätzliche Last: kg/m 2 Brandwand: Eine / Mehrere Brandwände sind durch die PV-Module überbaut: ja nein Besonderheiten: Skizze der Leitungsführung: Auf der Rückseite ist eine schematische Skizze (blattfüllend) der Photovoltaikanlage, der Anordnung der Module, dem Beginn der Verschaltung (Reihenfolge), der schematischen Unterteilung der einzelnen PV-Strings und der Leitungsführung bis zum Hausanschlusskasten mit Nordpfeil darzustellen. Anzugeben sind die Anzahl der Strings und die Modulanzahl sowie die Leistung (pro Anlage Stromstärke und Spannung bei voller Sonne). Eine maßstäbliche Darstellung mit Angabe eine Maßstabsleiste wird empfohlen. Es sind folgende Symbole/Abkürzungen zu verwenden: Einbauort der PV-Module Gleichstromleitung (Plus-Pol) Gleichstromleitung (Minus-Pol) Wechselstromleitung 230 V Wechselstromleitung 400 V Erdverlegte Kabel (jeweils in der Farbe) BW Brandwand FWS PV-Feuerwehrschalter GAK Generatoranschlusskasten HAK Hausanschluss-/Sicherungskasten AC WR Wechselrichter Diese Info-Karte sollte möglichst laminiert werden und an gut zugänglicher Stelle (z.b. im Feuerwehrplan, Brandmeldezentrale, PF- Display, Wechselrichter (jeweils, sofern vorhanden) für die Feuerwehr gut sichtbar aufbewahrt werden. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 32 von 35
33 Beispiel Photovoltaik-Plan Plan-Nummer: Seite 18 Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 33 von 35
34 Plan-Nummer: Seite Auflistung der vorhandenen gefährlichen Stoffe Bezeichnung Lagermenge UN-Nummer Lagerort Hinweise Dieselkraftstoff l 1202 Lager Hinweise Der Feuerwehrplan wird bei der zuständigen Feuerwehr verwahrt. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Aufbewahrung hat so zu erfolgen, dass Dritte keinen Zugriff haben. Der Betreiber ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. 7.0 Verteiler 1. Ausfertigung Betreiber/Eigentümer 2. Ausfertigung örtliche Feuerwehr 3. Ausfertigung Integrierte Leitstelle SBK 4. Ausfertigung Kreisbrandmeisterstelle 5. Ausfertigung Amt für Stadtentwicklung, Abt. Baurecht Die Ausfertigungen 2-5 werden durch die Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz verteilt. Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 34 von 35
35 Plan-Nummer: Seite Aktualisierung Geänderte Seite von bis Stand der Änderung Eingeordnet am Unterschrift Stadt Villingen-Schwenningen, Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung & Zivilschutz - Ausführungsbestimmungen für FW-Pläne Seite 35 von 35
Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Was muss darin enthalten sein? FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Version 15.03.2010 Vorwort Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne haben Gültigkeit
MehrF e u e r w e h r p l a n
Muster F e u e r w e h r p l a n Allgemeine Gebäudedaten Objekt-Nr.: 14-001 Brandmeldeanlage-Nr.: 14-00027 Bezeichnung, Firmenname: Pflege- und Betreuungsobjekt Hans Mustermann Straße, Hausnummer: Musterweg
MehrAusführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Was muss darin enthalten sein?
FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Was muss darin enthalten sein? Version 11.08.2011 Vorwort Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne haben Gültigkeit
MehrStadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095
FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Stadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Impressum Herausgeber Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Stabsstelle Einsatzplanung
MehrJeder Plan muss eine Legende zur Erläuterung der jeweiligen Darstellungen und unten rechts einen Plankopf (Schriftfeld) enthalten.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Anforderungen: Allgemeines - Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Feuerwehrpläne müssen
MehrHinweise für die Erstellung von. Feuerwehrplänen nach DIN in der Stadt Wolfsburg
1 Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 in der Stadt Wolfsburg 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen: 3 Quellennachweis 3 1.Notwendigkeit von Feuerwehrplänen 4 2. Verfahrenshinweise
MehrMerkblatt. zur Erstellung von Feuerwehrplänen
Merkblatt zur rstellung von Feuerwehrplänen Was sind Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne ist ein Sammelbegriff. Sie bestehen aus Übersichtsplan, Geschossplänen, Sonderplänen, allgemeinen Objektinformationen
MehrGrafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6
Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6 VdS Schadenverhütung Verlag Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6 VdS 6010 : 2013-05 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung
MehrInformationen zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Der Oberbürgermeister Feuerwehr und Zivilschutzamt Informationen zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach Impressum Herausgeber Berufsfeuerwehr Duisburg 37-41 Vorbeugender Brandschutz Wintgensstr.111 47058
MehrRichtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095
Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095 Inhaltsverzeichnis: 1. Was ist ein Feuerwehrplan?... 1 2. Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden?... 1 3. Wer erstellt einen Feuerwehrplan?...
MehrErstellen von Feuerwehrplänen
Fachblatt Erstellen von Feuerwehrplänen Stand: 09/2008 Feuerwehr Kassel Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Tel. 0561 7884-212 Ansprechpartner: Dirk Ehrlich Fax. 0561 7884-245 Wolfhager Str. 25 E-Mail:
Mehr1.5 Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus Hydranten, Behältern oder offenen Gewässern und die zur Verfügung stehenden Mengen; Möglichkeiten der
Merkblatt Feuerwehrpläne Begriffsbestimmung und Zweck Nach 13 Abs. 1 HBO müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass u.a. der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die
MehrMerkblatt Feuerwehrpläne
Stadt Hanau DER MAGISTRAT -Brandschutzamt- Stand Januar 2015 1. Vorbemerkung werden, im Bereich der Feuerwehr Hanau, auf der Grundlage der DIN 14095 für bauliche Anlagen erstellt. Die jeweilig gültige
MehrHinweise für die Erstellung von. Feuerwehrplänen nach DIN in der Stadt Wolfsburg
Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 in der Stadt Wolfsburg Inhaltsverzeichnis Abkürzungen:... 1 Quellennachweis... 1 1. Notwendigkeit von Feuerwehrplänen... 2 2. Verfahrenshinweise
MehrFEUERWEHRPLAN DIN 14 095
Landratsamt Waldshut Der Kreisbrandmeister FEUERWEHRPLAN DIN 14 095 Aug 2008 Checkliste für den Ersteller M:\Feuerwehrwesen\SG2110KBM\Feuerwehr\Feuerwehrplan\FeuerwehrplanDIN14095_2007.doc/KBM Santl Thomas
MehrDer Feuerwehrplan. Hinweise und Informationen zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Der Feuerwehrplan Hinweise und Informationen zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Information: Stadt Lippstadt Fachdienst Brandschutz / Rettungsdienst Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
MehrMerkblatt Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2
Inhalt: 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2 2. Allgemeine Anforderungen Seite 2 3. Äußere Form Seite 3 4. Art und Inhalt Seite 3 5. Der schriftliche Teil Seite 4-5 6. Inhalt der Pläne Seite 5-6
MehrMerkblatt: Erstellung von Feuerwehrplänen. Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Main-Taunus-Kreis
Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Erstellung von Feuerwehrplänen Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Main-Taunus-Kreis Inhaltsverzeichnis
MehrMindestanforderungen an Feuerwehrpläne
Mindestanforderungen an Feuerwehrpläne Feuerwehr Böblingen Röhrer Weg 12, 71032 Böblingen Tel: 07031/416900, Fax: 07031/27 47 63 www.feuerwehr-boeblingen.de a.meichle@boeblingen.de 1 Mindestanforderungen
MehrMerkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Feuerwehr Mainz Einsatzvorbereitung
37- Feuerwehr Merkblatt Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Version: 1.1 Stand: 04/2014 Feuerwehr Mainz Einsatzvorbereitung Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Allgemeines/Geltungsbereich...
MehrFreiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter
2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung
MehrMerkblatt für die Gestaltung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 für Feuerwehren des Landkreises Sömmerda
Landratsamt Sömmerda Amt 31, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz Vorbeugende Gefahrenabwehr Stand: 2013 Merkblatt für die Gestaltung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 für Feuerwehren des Landkreises
MehrErgänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Brandschutzdienststelle Baurecht,vorbeugender Brandschutz Stuttgarter Str. 110 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2349 Fax: -2418 E-mail: g.stickel@rems-murr-kreis.de Ergänzende
MehrKonkretisierte Anforderungen für Überlingen. Stadt Überlingen Schlachthausstr Überlingen
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Bodenseekreis für die Aufschaltung auf die Integrierte Feuerwehr- wurden in Zusammenarbeit mit den Brandschutzdienststellen, den Baurechtsbehörden
MehrFeuerwehrplan nach DIN 14095
nach DI 14095 Allgemeine Objektinformationen Allgemeine daten: Objekt- r.: Brandmeldeanlagen- r.: Objektbezeichnung: Straße, nummer: ostleitzahl, Ort: Telefon: Telefax: utzung: Verwaltungsgebäude / nutzung
MehrMerkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 bei der Feuerwehr Braunschweig. Allgemein Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird von der Feuerwehr Braunschweig im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
Mehr1 Exemplar Feuerwehr Erlangen - Abtlg. Einsatz 1 Exemplar Betreiber (bei den Laufkarten zur BMA)
Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 862512 Telefon: 09131 / 862527 email: feuerwehr@stadt.erlangen.de Anlage 4 Merkblatt für die
MehrMerkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen
MehrStadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen. Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen
Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 861278 Telefax: 09131 / 862527 Mail: udo.beuerlein@stadt.erlangen.de Merkblatt für die Erstellung
MehrLandkreis Göppingen. Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Landkreis Göppingen Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand: 30.08.2000 1 Allgemeines Feuerwehrpläne werden für den Gebrauch der Feuerwehr erstellt. Sie sollen den Einsatzkräften
MehrAufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
MehrMerkblatt. Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2
Inhalt: 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2 2. Allgemeine Anforderungen Seite 2 3. Äußere Form Seite 3 4. Art und Inhalt Seite 3 5. Der schriftliche Teil Seite 4-5 6. Inhalt der Pläne Seite 5-6
MehrStadt Brühl. Der Bürgermeister. Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN und Vorgaben der Feuerwehr Brühl. Stand: September 2016
Stadt Brühl Der Bürgermeister Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Vorgaben der Feuerwehr Brühl. Stand: September 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
Mehr1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):
MehrFachplanerin / Fachplaner
Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen, insbesondere zur Brandschutzproblematik Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Bauherrin/Bauherr Antragstellerin/Antragsteller Fachplanerin / Fachplaner
MehrMerkblatt Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen
1. Allgemeines Feuerwehrpläne werden im Bereich der Branddirektion Frankfurt auf der Grundlage der DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" erstellt. Die jeweils gültige DIN-Norm ist anzuwenden.
MehrFeuerwehreinsatzpläne
Feuerwehr Amberg und Die Feuerwehren des Landkreises Amberg-Sulzbach Feuerwehreinsatzpläne Inhalt Anforderungen Seite 2 Bestandteile Seite 3 Muster Feuerwehrplan Seite 5 (ohne Geschosspläne) Muster Lageplan
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
MehrStadt Lüdenscheid Feuerwehr Richtlinien für Feuerwehrpläne
Stadt Lüdenscheid Feuerwehr Richtlinien für Feuerwehrpläne Stadt Lüdenscheid Stand: 08.08.2012 Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz 37 1 Inhalt: 1. Feuerwehrplan - Zweck und Aufgabe 2. Erstellung und Fortführung
MehrSTADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister
STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister i Feuerwehr DIE FEUERWEHR-LAUFKARTE Hinweise zum Erstellen von Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 Informationspapier Nr. VB 03 Stand: April 2009 Herausgeberin:
MehrFeuerwehr Gefahrenprävention. Merkblatt. zur Erstellung von Feuerwehrplänen. nach DIN 14095
Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Stand: Januar 2016 Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Allgemeine Anforderung... 4 3. Ablauf
MehrRichtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Feuerwehr Frechen Abteilung 38 Vorbeugender Brandschutz Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Ansprechpartner Vorbeugender Brandschutz Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Schriftlicher
MehrBauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrHinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle
Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zweck des Merkblattes...3 2. Allgemeine Gestaltung der Feuerwehrpläne...4
MehrFeuerwehreinsatzpläne
Feuerwehreinsatzpläne Hinweise zum Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen nach DIN 14095 Stand: Juni 2012 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Bestandteil des Feuerwehreinsatzplan 2.1 Textteil 2.2 Lageplan
MehrStadt Gladbeck. Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen für die Feuerwehr Gladbeck. Stadtamt 32/3 Feuerwehr Gladbeck
Stadt Gladbeck Stadtamt 32/3 Feuerwehr Gladbeck Wilhelmstraße 60 45964 Gladbeck Gestaltungsrichtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen für die Feuerwehr Gladbeck Stand: Oktober 2015 INHALTSVERZEICHNIS
MehrLandkreis Potsdam-Mittelmark
Landkreis Potsdam-Mittelmark Arbeitshinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand: Juni 2013 1. Allgemeines / Geltungsbereich Diese Arbeitshinweise gelten für die Erstellung von Feuerwehrplänen
MehrFeuerwehreinsatzpläne DIN 14095
Feuerwehreinsatzpläne DIN 14095 Komponenten der Feuerwehren im Oberbergischen Kreis Feuerwehreinsatzpläne werden in Anlehnung an die DIN 14095 erstellt und nach Absprache mit der Brandschutz- dienststelle
MehrStand: 01/2005 Seite: 1
Stand: 01/2005 Seite: 1 IN H A L T S V E R Z E IC H N IS Allgemeines Seite Inhaltsverzeichnis 1 Aktualisierung 2 Objektbeschreibung 3 Benachrichtigung 4 Hinweise und Gefahren 5 Löschwasserversorgung 6
MehrBerufsfeuerwehr Oberhausen. Information zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Berufsfeuerwehr Oberhausen Information zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand April 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Verfahrensweise zur Erstellung eines Feuerwehrplans 5 2.1
MehrLandratsamt Ludwigsburg B a u r e c h t s a m t / K r e i s b r a n d m e i s t e r s t e l l e
Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne im Landkreis Ludwigsburg Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 1. Anwendungsbereich... 4 2. Normative Verweisungen... 4 3. Begriffe... 5 3.1 Regulärer Feuerwehrplan...
MehrLandkreis Meißen. Arbeitshinweise. zum Erstellen eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095. Landratsamt Meißen Amt für Brand-,
Landkreis Meißen Landratsamt Meißen Amt für Brand, Katastrophenschutz und Rettungswesen Arbeitshinweise zum Erstellen eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095 Stand: 10/2014 Seite 1 von 21 Inhalt 1. Allgemeines...
MehrTechnische Aufschaltbedingungen
Landkreis Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Integrierte Leitstelle Emmendingen Stand: 1. Januar 2011 Landratsamt Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen
MehrInfoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt
MehrFEUERWEHREINSATZPLAN
Feuerwehreinsatzplan schriftlicher Teil Allgemeine Gebäudedaten Objekt-Nr: BMA-Nummer.: Bezeichnung, Firmenname: Straße, Hausnummer: Telefon, Fax: Erforderliche Kräfte und Mittel FEUERWEHREINSATZPLAN Feuerwehr
MehrStadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095
FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Stadt Villingen-Schwenningen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Impressum Herausgeber Stadt Villingen-Schwenningen Bürgeramt Abteilung Feuerwehr & Zivilschutz
MehrKennzeichnungssystem der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie kritischer Arbeitsbereiche. Stadt Münster - Feuerwehr
Kennzeichnungssystem der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie kritischer Arbeitsbereiche Kennzeichnungssystem Festlegungen von Kennzeichnungen für den Zuständigkeitsbereich Stadt Münster/Feuerwehr
MehrStand: 1 / 12. Objektnummer: Zeichnungen: Text: Feuerwehr Musterhausen
Feuerwehr-/Einsatzplan der Feuerwehr Musterhausen Zeichnungen: Text: Feuerwehr Musterhausen Alarm- und Einsatzplanung Feuerwehrstraße 1 30169 Feuerhausen Tel. 0000/0000 Fax. 0000/0000 E-Mail Feuerwehr@Muster.de
MehrRichtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen
Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen in der Stadt Baden-Baden Stand: März 2016/V1 Feuerwehr Baden-Baden Ansprechpartner: Herr Schlosser Tel.: 07221 93-1704 Schwarzwaldstr. 50 Fax. 07221 93-1717
MehrRichtlinie. zur. Erstellung. von. Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehr-Laufkarten
Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehr-Laufkarten Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Brand- und Katastrophenschutz Kreisfeuerwehrverband Ravensburg Friedenstraße
MehrTechnische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten. (Beherbungsstättenverordnung BeVO)
BeVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2005 Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbungsstättenverordnung BeVO) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie
MehrMuster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)
1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt
MehrNicht erst im Einsatz wichtig - der Feuerwehrplan
i Nicht erst im Einsatz wichtig - der Feuerwehrplan Feuerwehr Gestaltungsrichtlinien der Feuerwehr Münster Für Ihre Sicherheit Schnelligkeit und Sorgfalt sind im Notfall die Maxime der Feuerwehr Münster.
MehrStadt Gladbeck. Anschlussbedingung Brandmeldeanlagen. Stadt Gladbeck
Stadt Gladbeck Anschlussbedingung Brandmeldeanlagen Stadt Gladbeck Stand: 08.2005 Stadt Gladbeck, Stadtamt 32/3 Feuerwehr, Wilhelmstr. 60, 45 964 Gladbeck Tel.: 0 20 43 / 99 23 62 Fax.: 0 20 43 / 99 13
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrFeuerwehrplänen. Verbindlicher Standard für die Erstellung von. des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld
Verbindlicher Standard für die Erstellung von Feuerwehrplänen des Immobilienservicebetriebes der Stadt Bielefeld Stadt Bielefeld Immobilienservicebetrieb August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld Ansprechpartner:
MehrGemeinsames Merkblatt für Feuerwehrpläne in der Region Bayerischer Untermain
Die Feuerwehren der Region Bayerischer Untermain Gemeinsames Merkblatt für Feuerwehrpläne in der Region Bayerischer Untermain Ausgabe 2 von 07/2011 Brandschutzdienststelle des Landkreises Aschaffenburg
MehrInformation. Richtlinie zur Erstellung von. Feuerwehrplänen. nach DIN 14095. Informationspapier VB 01. Dezember 2011. Informationspapier VB 01
Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Dezember 2011 Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0 23 04
MehrBrandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und
MehrAnforderungen. an die Schaffung von Feuerwehrdokumenten (planerische und zeichnerische Erstellung von Feuerwehrplänen)
- Feuerwehrpläne LandkreisMittelsachsen Anforderungen an die Schaffung von Feuerwehrdokumenten (planerische und zeichnerische Erstellung von Feuerwehrplänen) Herausgeber: Fachbereich Brandschutz 09599
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrBrandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni
MehrAnleitung. zur Erstellung von Feuerwehr-Laufkarten für Brandmeldeanlagen. Der Oberbürgermeister
Referat 37 Feuerwehr Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Abteilung 37/3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Der Oberbürgermeister Anleitung zur Erstellung von Feuerwehr-Laufkarten für
MehrGrafische Symbole. VdS Schadenverhütung Verlag
Grafische e für die Erstellung von Feuerwehrplänen (gemäß DIN 14095), Flucht- und Rettungsplänen (gemäß DIN ISO 23601) und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung von Arbeitsstätten (gemäß
MehrRichtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen (DIN ) für die Berufsfeuerwehr München
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen (DIN 14095 1 ) für die Berufsfeuerwehr München 1. Allgemeines Die Bayerische Bauordnung (Großgaragen,
MehrFeuerwehr Gefahrenprävention. Merkblatt. zur Erstellung von Feuerwehrplänen. nach DIN 14095
Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Stand: Februar 2014 Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Allgemeine Anforderung... 4 3. Ablauf
Mehr1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1]
Mehr Informationen zum Titel 42 1 Die am Bau Beteiligten 1.8 Zusammenwirken verschiedener Fachplaner bei der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage [1] 1.8.1 Anforderungen an den Welche Anforderungen
MehrFeuerwehrplan Hinweise für die Erstellung
Kreisbrandinspektion Erlangen-Höchstadt Feuerwehrplan Hinweise für die Erstellung Version 1.0 Stand: 02.04.2016 Die Feuerwehr benötigt für die Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung bei bestimmten Gebäuden
MehrLÖSCHWASSER. Löschwasser für Ihre Sicherheit
Löschwasser für Ihre Sicherheit Wasser ist trotz immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken nach wie vor das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung am meist eingesetzte Löschmittel. Bei der
MehrFeuerwehr. Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen
Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz Juli 2014 Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen Dieses Merkblatt dient als Vorgabe bei
MehrAufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn Sinn und Zweck einer Brandmeldeanlage (BMA) ist, die hilfeleistende Stelle, hier Feuerwehr der Stadt Paderborn, zum frühest möglichen
MehrBild Datei Piktogramm-Name Bild Datei Piktogramm-Name. 1-1 Alarmhorn 1-16 Feuerlöscher. 1-2 Bauschutzklappe 1-17 Feuerlöscher
Brandschutz Teil - Alarmhorn - 6 Feuerlöscher - Bauschutzklappe - 7 Feuerlöscher - 3 Brandmauer - 8 Feuerleiter - 4 Feuerlöscher - 9 Löschschlauch FEUERWEHR - 5 Achtung Feuerwehr - 0 Mittel und Geräte
MehrTechnische Vorgaben für die Erstellung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
Technische Vorgaben für die Erstellung von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten TV-F-LKR-CO im Schutzbereich der Feuerwehren des Landkreises Coburg Version 1.1 Stand: 01. Januar 2016 Seite 2 von 43
MehrInformationen zur Erstellung von Plänen für die Feuerwehr
Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Amt für Brand- und Katastrophenschutz Informationen zur Erstellung von Plänen für die Feuerwehr Erstellt von BAR Eckhard Werner BF Magdeburg BOI Stephan
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrEinsatzpläne für die Feuerwehr. Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein
Einsatzpläne für die Feuerwehr Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein 2 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist ein Einsatzplan? 4 2. Wer stellt den Feuerwehrplan auf? 4 3. Wofür muss ein Feuerwehreinsatzplan
MehrDie Feuerwehren. Merkblatt Feuerwehreinsatzpläne. im Bereich
Die Feuerwehren Landkreis Amberg-Sulzbach Landkreis Schwandorf Stadt Amberg Merkblatt Feuerwehreinsatzpläne im Bereich Herausgeber: Feuerwehr Amberg Fachbereich Einsatzvorbereitung/VB, die Feuerwehren
MehrTechnische Regeln Druckgase
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von
MehrGemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich
Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit / Ansprechpartner
MehrEinsatzplan für Feuerwehr
insatzplan für Feuerwehr Nummer: X Muster-GmbH Plan- / Blattzahl: 11 / 15 (ohne Deckblatt) xemplare: 4 rstellung: Monat 214 rgänzung: Überarbeitung: Für Feuerwehr zugänglich hinterlegen! Verteiler: OBJKT,
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrBrandschutzpläne. Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O. Brandschutzpläne.
Brandschutzpläne Anwendung; die neue Richtlinie TRVB 121 O www.ooelfv.at Anwendungsgrund nicht geändert In Oö. bei Risikoobjekten: Betriebsbauten, die der Störfallverordnung unterliegen Betriebsbauten,
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
MehrBrandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen
Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Labor S1: Stand: 19.02.2001 Die entsprechen denen anderer biologischer Labore! Die Brandlast ist zu minimieren. 1 Kennzeichnung Kennzeichnung als "Gentechnik-
MehrZugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr
Stadt Mainburg - Feuerbeschau - Marktplatz 1-4 84048 Mainburg Tel: 08751/704-22 Merkblatt über Feuerwehrzufahrten Stand: 05-2011 Zugänge, Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr Zwei voneinander
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrAnschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Kreis Paderborn Postfach 1940 33049 Paderborn Anschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Der Landrat Dienstgebäude: Kreishaus; Aldegreverstraße 10-14 Kreisbrandmeister Ansprechpartner: stellv.
MehrVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007
Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 14 geänd. ( 5 V v. 8.7.2009, 332) Auf
Mehr