Fachanwaltschaften Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachanwaltschaften Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung"

Transkript

1 Fachanwaltschaften Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung Von Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Jens M. Schmittmann,* Essen Die immer weiter fortschreitende Verrechtlichung der Gesellschaft sowie die strenge Haftungsrechtsprechung der Gerichte, aber auch die Streitlust der Mandanten zwingt Rechtsanwälte, sich auf Fachgebiete zu spezialisieren. Damit einher geht die Entwicklung, die Zahl der Fachanwaltschaften stetig zu vermehren. Zudem hält der neue Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Axel C. Filges, es für zweckmäßig, die Prüfung zur Fachanwaltszulassung zu vereinheitlichen, was allerdings nicht zwingend zu einer Erschwerung des Zugangs zur Fachanwaltschaft führen soll. Zu überlegen ist vorab, ob es der Fachanwaltschaft bedarf, um Mandaten einen Eindruck der Spezialisierung des Anwalts zu verschaffen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 28. Juli BvR 159/04, NJW 2004, 2656 ff.; vgl. dazu: Offermann-Burckart, Der Spezialist Ein besserer Fachanwalt? NJW 2004, 2617 ff.; Faßbender, Von Fachanwälten und selbsternannten «Spezialisten», NJW 2006, 1463 ff.; Remmertz, Zulässigkeit der Selbsteinschätzung als «Spezialist» nach neuem Berufsrecht, NJW 2008, 266 ff.) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auf seinem Briefkopf die Bezeichnung als «Spezialist für Verkehrsrecht» führt, damit im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht irreführt. Das Gericht führte aus, dass nicht ersichtlich sei, dass Rechtsuchende dadurch in die Irre geführt werden könnten, dass der Rechtsanwalt sich auch auf seinem Briefkopf und nicht nur in Faltblättern, im Internet oder in Kanzleibroschüren als Verkehrsrechtsspezialist bezeichnet. Eine Verwechslung mit einer Fachanwaltsbezeichnung hielt das Gericht nicht für möglich, da es einen «Fachanwalt für Verkehrsrecht» damals noch nicht gab. Eine Irreführungsgefahr bestünde nach Auffassung des Gerichts, wenn der Beschwerdeführer tatsächlich im allgemeinen Wortsinn kein Spezialist wäre. Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte versteht der Rechtsuchende aber unter einem Spezialisten einen Rechtsanwalt, der noch wesentlich stärker auf ein Fachgebiet konzentriert ist als derjenige, der Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte angibt oder sogar die Fachanwaltsqualifikation innehat (so LG Kiel, Urteil vom 31. Mai O 25/06, BRAK-Mitt. 2006, 239 ff.). Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit dieser nicht unumstrittenen Entscheidung der «Selbsternennung» zum Spezialisten Tür und Tor geöffnet hat, ist und bleibt die von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer verliehene Bezeichnung «Fachanwalt» Qualitätsmerkmal. Die derzeit eingerichteten Fachanwaltschaften umfassen ein breites Spektrum, zumal jährlich einige weitere Fachanwaltschaften hinzutreten. Derzeit sind gemäß 1 FAO folgende Fachanwaltschaften eingerichtet: Einleitung Fachanwaltschaften Verwaltungsrecht Steuerrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Familienrecht Verkehrsrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Transport- und Speditionsrecht Gewerblicher Rechtschutz * Der Verfasser ist Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der FOM (Fachhochschule für Oekonomie und Management) Essen. Er lehrt dort Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht. Zudem ist er Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner der Kanzlei STS Schulz Tegtmeyer Sozien, Rechtsanwälte Notare Fachanwälte Steuerberater, Essen/Duis - burg/ratingen. Beck scher Referendarführer

2 Strafrecht Insolvenzrecht Versicherungsrecht Medizinrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Urheber- und Medienrecht Informationstechnologierecht Bank- und Kapitalmarktrecht Voraussetzungen Der Antragsteller hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen, um bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltsbezeichnung verliehen zu bekommen. Besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Obwohl die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung gemäß 3 FAO eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung verlangt, kann es für den Referendar oder die Referendarin zweckmäßig sein, sich frühzeitig mit dem Thema Fachanwaltschaft zu beschäftigen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse können nämlich bereits während des Referendariats erworben werden. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Üblicherweise beträgt die Gesamtdauer des Lehrgangs Leistungskontrollen nicht eingerechnet mindestens 120 Zeitstunden. Die aufwendigeren Fachanwaltschaften wie Steuerrecht und Insolvenzrecht haben eine höhere Gesamtstundenzahl, weil für Buchhaltung und Bilanzwesen 40 Zeitstunden (Steuerrecht) bzw. für betriebswirtschaftliche Grundlagen (Insolvenzrecht) 60 Zeitstunden hinzukommen. Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen ist je nach angestrebter Fachanwaltschaft unterschiedlich. Im Steuerrecht reichen 50 Fälle aus; demgegenüber müssen z. B. im Arbeitsrecht 100 Fälle, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht 120 Fälle und im Verkehrsrecht gar 160 Fälle nachgewiesen werden. Der Anteil der rechtsförmlichen bzw. gerichtlichen Verfahren differiert. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass gerade steuerrechtliche Angelegenheiten derart komplex sein können, dass Fallzahlen wie beispielsweise im Verkehrs- oder Familienrecht nicht gefordert werden können. Besonderheiten gelten bei der Fachanwaltschaft für Insolvenzrecht, da diese zum Teil als Einstiegstor für die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter verstanden wird. Die Rechtsanwaltskammern prüfen anhand von Fall-Listen, die der Antragsteller einzureichen hat, ob die besonderen praktischen Erfahrungen vorliegen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden dadurch nachgewiesen, dass die bewerteten Aufsichtsarbeiten eingereicht werden. Weiterhin ist es der Kammer möglich, ein Fachgespräch durchzuführen, sofern nicht nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen klar ist, dass der Bewerber über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt. Derjenige, dem die Fachanwaltsbezeichnung verliehen wurde, ist gemäß 15 FAO verpflichtet, sich fortzubilden. Zwar ist auch der ohne Führung einer Fachanwaltsbezeichnung tätige Anwalt zur Fortbildung verpflichtet, jedoch ist die Fortbildung des Fachanwalts, die jährlich 10 Zeitstunden nicht unterschreiten darf, der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Die Fortbildung kann durch 74 Beck scher Referendarführer

3 wissenschaftliche Publikationen oder Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen, sei es dozierend, sei es hörend, erfolgen. Neben den in den jeweiligen Justizausbildungsgesetzen der Länder genannten Pflichtfächern wählt jeder/jede Studierende einen von der Universität angebotenen Schwerpunktbereich. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums und der mit ihnen gegebenenfalls zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Die Neuregelung gibt den Universitäten eine größere Freiheit bei der Festlegung der Schwerpunktbereiche. Inzwischen bieten einige Universitäten Schwerpunkte passend zu Fachanwaltschaften an (z. B. Insolvenzrecht: München, Versicherungsrecht: Mannheim, Berlin, Medizinrecht: Bremen, Mannheim, Regensburg, Informationstechnologierecht: u. a. Freiburg, Hamburg, Regensburg, Urheberrecht: Köln, Kiel). Die Anzahl der für die einzelnen Bereiche verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen differiert. Dies liegt zum einen daran, dass die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht bzw. Informationstechnologierecht erst seit kurzem eingerichtet sind. Zum anderen liegt die Messlatte bei dem Fachanwalt für Insolvenzrecht bzw. Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht so hoch, dass sie nur von wenigen Kollegen überschritten werden kann. Studium und Fachanwaltschaft Anzahl der verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen Ihr»Fachanwalt für Vergütungsrecht«Ihre Vorteile: Anwaltsfreundliche Kommentierung Detaillierter Führer durch das Vergütungsverzeichnis Informiert über die neuen Möglichkeiten der Gebührenvereinbarung Damit sich Leistung lohnt: Das Werk erläutert das RVG praxisgerecht und orientiert an den Bedürfnissen der Anwaltschaft. Es hilft Anwälten, die vom Gesetz eingeräumten Spielräume zu nutzen und ihre Vergütungspraxis zu optimieren. Hinweise auf die Regelungen der BRAGO sowie auf die bisherige Rechtsprechung runden die Darstellung ab. Geschrieben aus Anwaltssicht Dr. Wolfgang Hartung, Dr. Volker Römermann und Herbert P. Schons sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts. Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Auflage XXXI, 1187 Seiten. In Leinen e 79, ISBN Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder bei: beck-shop.de oder Verlag C.H.Beck München Fax: 089/ Preis inkl. MwSt. / Beck scher Referendarführer

4 Insgesamt sind fast 20 Prozent der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte auch Fachanwälte. Am häufigsten wurde der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht mit insgesamt Ernennungen vergeben, dicht gefolgt vom Familienrecht mit Fachanwälten. Den erst Ende des Jahres 2006 eingeführten Fachanwaltstitel für das Urheber- und Medienrecht hatten zu Beginn des Jahres 2007 bereits 9 Rechtsanwälte erworben, der ebenfalls neue Fachanwalt für Informationstechnologierecht wurde bereits 11 Mal verliehen (Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 20/2007 vom 19. Juni 2007, Fachanwaltskurse Vor- und Nachteile der Fachanwaltschaft Sammeln der praktischen Fälle Fachanwaltskurse werden von einer ganzen Reihe von Veranstaltern angeboten. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle. Entweder finden die Kurse von montags bis samstags statt, wobei regelmäßig am Samstagnachmittag eine Klausur geschrieben wird, oder aber die Kurse finden dann aber häufiger von freitags bis sonntags statt. Ebenso unterschiedlich wie die konkreten Kurszeiten und Kursorte sind die jeweiligen Entgelte, die zu entrichten sind. Aktuelle Informationen dazu finden sich in den Internet-Präsentationen der jeweiligen Anbieter, die als Links am Schluss des Beitrages zusammengefasst sind. Gerade im Referendariat spielt der zu zahlende Preis oftmals eine entscheidende Rolle. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass einige Veranstalter Referendaren erhebliche Rabatte einräumen. Andererseits kann es auch für die Bewerber, die nach Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit einer Arbeitslosigkeit rechnen, interessant sein, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob und ggf. in welcher Höhe die Kosten eines Fachanwaltslehrgangs von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Hierbei werden allerdings nur Kosten für Fachanwaltskurse übernommen, die von der Bundesagentur gelistet sind. Der Interessent kann also nicht davon ausgehen, dass die Bundesagentur gerade Mittel bereitstellt, um einen Kurs für eine bestimmte Fachanwaltschaft oder bei einem bestimmten Veranstalter zu besuchen. Die Zulassung zur Fachanwaltschaft wird vom rechtsuchenden Publikum häufig als Qualitätsmerkmal verstanden. Der Fachanwalt wird für kompetent und erfahren gehalten. Dies führt in aller Regel zu attraktiveren Mandaten, so dass nach statistischen Erhebungen Fachanwälte im Durchschnitt ein höheres Einkommen haben als die Anwälte im Übrigen. Fachanwälte verdienen rund ein Drittel mehr als Allgemeinanwälte (so Jahn, Zweite Geburt: Der Anwalt als Unternehmer, AnwBl. 2007, 575). Andererseits besteht die Gefahr, dass gerade das exponierte Herausstellen von Fachanwaltsbezeichnungen auch abschreckende Wirkung auf potentielle Mandanten haben kann. Wer z. B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht auftritt, wird kaum eine Chance auf ein steuer- oder insolvenzrechtliches Mandat haben. Daher ist gerade bei größeren Kanzleien zu beobachten, dass diese, sofern sie nicht auf wenige Gebiete spezialisiert sind, eine möglichst breite Streuung der vertretenden Fachanwaltsbezeichnungen anstreben, um damit eine hohe Marktdurchdringung zu erreichen. Praktische Fälle werden lediglich dann anerkannt, wenn der Antragsteller diese innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Demnach scheiden sämtliche Tätigkeiten im Referendariat aus. Gleichwohl sollte das Referendariat aber genutzt werden, um Kontakte zu Kanzleien zu knüpfen, die selbst spezialisiert tätig sind und daher geeignet sind, 76 Beck scher Referendarführer

5 dem späteren Rechtsanwalt die Möglichkeit zu geben, praktische Fälle zu sammeln. Gerade beim Medizinrecht oder Transport- und Speditionsrecht bedarf es der sorgfältigen Auswahl der Kanzlei, um überhaupt die Chance zu haben, innerhalb von drei Jahren eine hinreichende Anzahl von Fällen zu sammeln. Hinzu kommt häufig, dass auch andere Kollegen in der Kanzlei Fachanwaltsbezeichnungen anstreben, so dass häufig keine Bereitschaft besteht, die Bearbeitung des Mandats einem anderen die Fachanwaltschaft anstrebenden Kollegen zu überlassen. Wird der zukünftige Fachanwaltsbewerber als Syndikusanwalt tätig, steht er also in einem Dienstverhältnis zu einem selbst nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Arbeitgeber, etwa einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder einem Unternehmen, so stellt sich die Frage, ob die hier bearbeiteten Fällen anrechenbar sind. Der BGH (Beschluss vom 13. Januar 2003 AnwZ (B) 25/02, BRAK-Mitt. 2003, 80 ff.) hat vor einigen Jahren entschieden, dass neben den in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Fällen auch solche Fälle zu berücksichtigen sind, in denen der Rechtsanwalt als Syndikus eines Arbeitgeber- oder Unternehmerverbandes die arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung von Mitgliedern des Verbandes weisungsunabhängig durchgeführt hat. Unerheblich ist nach der Rechtsprechung des BGH in diesem Zusammenhang, wenn der Syndikus in der Auswahl der von ihm bearbeiteten Rechtsangelegenheiten nicht frei, sondern verpflichtet war, die Mitglieder des Verbandes zu beraten. Darin liegt nur eine die fachliche Unabhängigkeit hinsichtlich der Rechtsberatung nicht beeinträchtigende, übliche arbeitsvertragliche Bindung, der ein in einer Anwaltskanzlei im Angestelltenverhältnis tätiger Rechtsanwalt in ähnlicher Weise unterliegt. Allerdings können Syndikusanwälte, die nicht auch zugleich als Anwälte in eigener Kanzlei tätig sind, keine Fachanwaltsbezeichnung erlangen. Ein Syndikusanwalt, dem die Fachanwaltsbezeichnung verliehen würde, ohne dass er zumindest nebenberuflich auch als Rechtsanwalt im Fachgebiet tätig war, würde in mancher Hinsicht einem Berufsanfänger gleichstehen, wenn er mit der Fachanwaltsbezeichnung erstmals um Mandate werben würde. Dies widerspräche 3 FAO und der berechtigten Erwartung des Rechtsuchenden an einen Fachanwalt, dass dieser auch über eine besondere Erfahrung in der anwaltlichen Berufspraxis verfügt. Es dürfen lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden. Die Beschränkung auf zwei Gebiete ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 4. April 2005 AnwZ (B) 19/04, NJW 2005, 1711 = BRAK-Mitt. 2005, 188 ff.) durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung setzt eine besondere Qualifikation voraus, die nicht allein durch Fortbildung erfüllt werden könne, vielmehr sei eine verstärkte Tätigkeit auf dem Fachgebiet und der damit verbundene Erfahrungsgewinn erforderlich. Eine solche intensive Beschäftigung sei nur in begrenztem Umfang möglich. Das rechtsuchende Publikum darf erwarten, dass der Rechtsanwalt, dem die Befugnis verliehen ist, sich als Fachanwalt auf einem bestimmten Gebiet zu bezeichnen, sich auch mit seinen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (so der BGH, Beschluss vom 6. März 2006 AnwZ (B) 36/05, AnwBl. 2006, 413 ff. = NJW 2006, 1513 ff.). Die explosionsartige Erweiterung der Fachanwaltschaften, gerade in den letzten beiden Jahren, wirft die Frage auf, ob das rechtsuchende Publikum eine so weite Diversifizierung der Fachanwaltschaften braucht. Computer- und Medienunternehmen, die einen Rechtsberater für den Bereich des Urheber- und Medienrechts oder des Informationstechnologierechts benötigen, werden diesen ohnehin nicht über die Führung von lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen Kritische Überlegungen Beck scher Referendarführer

6 «Gelben Seiten» suchen. Vielmehr steht hier die Persönlichkeit des Rechtsanwalts, die sich lediglich durch individuelle Kontakte ermitteln lässt, ebenso im Vordergrund wie seine Reputation durch Fachvorträge oder wissenschaftliche Arbeiten. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Verbreiterung der Fachanwaltschaften zugleich auch der Einkommenserzielung der jeweiligen Anbieter dient. Bei Preisen von einigen tausend Euro für den Besuch des Fachanwaltslehrgangs liegt es auf der Hand, dass es sich um eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle der jeweiligen Verbände bzw. freien Anbieter handelt. Resumée Informationen Bei den nach wie vor stagnierenden Einkommen der Rechtsanwälte in Deutschland, die von Graf von Westphalen (Droht die Spaltung der Anwaltschaft?, AnwBl. 2005, 681, 683) mit 1.500, monatlich vor Steuern und Rentenbeiträgen angegeben werden, muss es im Interesse des Berufskollegen, insbesondere aber auch des Berufsanfängers, liegen, sich im Markt so zu positionieren, dass er über eine auskömmliche Mandatsstruktur verfügt. Dazu kann die Bezeichnung als Fachanwalt sicherlich ein geeignetes, aber nicht das alleinige Instrument sein. Zum einen sind die Kosten für die Teilnahme an Fachanwaltskursen, insbesondere durch die Kursgebühren und die möglicherweise anfallenden Hotelkosten, hoch; zum anderen steht die beim Fachanwaltskurs verbrachte Zeit nicht zur Bearbeitung von Mandaten und Erzielen von Umsätzen zur Verfügung. Daher kann der Besuch der Fachanwaltskurse auch schon während des Referendariats sinnvoll sein, da hier ein entsprechender Freiraum besteht. Darüber hinaus sind die Kurse verbilligt zu buchen und es tritt kein Einnahmeverlust ein. Im Übrigen bleibt abzuwarten, ob die Zulassung der Bezeichnung als «Spezialist» zu einer Umorientierung führt. Letztlich wird der Markt entscheiden, ob Bedarf nach der durch die Kammern verliehenen Fachanwaltsbezeichnung besteht oder aber, ob dem Nachfrager (Mandanten) die selbstverliehene Bezeichnung «Spezialist» ausreicht. Marktübersicht: Einzelne Anbieter: Beck scher Referendarführer

Fachanwaltschaften. Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung. Von Rechtsanwalt und StB Prof. Dr. Jens M. Schmittmann,* Essen

Fachanwaltschaften. Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung. Von Rechtsanwalt und StB Prof. Dr. Jens M. Schmittmann,* Essen Fachanwaltschaften Ein sinnvoller Weg zur Spezialisierung Von Rechtsanwalt und StB Prof. Dr. Jens M. Schmittmann,* Essen Die immer weiter fortschreitende Verrechtlichung der Gesellschaft sowie die strenge

Mehr

Das System der Fachanwaltschaften in Deutschland Von RA. Dr. Thomas Westphal, Celle. 1. Historisches

Das System der Fachanwaltschaften in Deutschland Von RA. Dr. Thomas Westphal, Celle. 1. Historisches Das System der Fachanwaltschaften in Deutschland Von RA. Dr. Thomas Westphal, Celle 1. Historisches Bereits nach dem Ersten Weltkrieg, also in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, wurden in der

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus,

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR MIETRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR MIETRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR MIETRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Wohnraummietverhältnis.... Der Vermieter will einem langjährigen Mieter kündigen, um Wohnraum für Familienangehörige oder auch nur

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ARBEITSRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ARBEITSRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ARBEITSRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL... Der Arbeitgeber kündigt das langjährig bestehende Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters mit der Begründung, im Rahmen einer betrieblichen

Mehr

Merkblatt des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses Mitglieder: 1. Rechtsanwalt Norbert Bauschert, Ebertplatz 14-16,

Mehr

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt. (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt (Stand: März 2016) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses RA Paul H. Assies, Bismarckstraße

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL... Dichter Berufsverkehr. Plötzlich kracht es ein Unfall. Der Unfallgegner überhäuft Sie mit Vorwürfen, Sie selbst sind noch

Mehr

Fachanwalt für Steuerrecht Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages (Stand: August 2012)

Fachanwalt für Steuerrecht Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages (Stand: August 2012) Fachanwalt für Steuerrecht Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages (Stand: August 2012) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, mit diesem Merkblatt will Sie der Fachausschuss

Mehr

Berufs- und Fachanwaltsordnung

Berufs- und Fachanwaltsordnung Berufs- und Fachanwaltsordnung ommentar von Dr. Wolfgang Hartung, Dr. Heike Lörcher, Dr. Jörg Nerlich, Dr. Volker Römermann, Hartmut Scharmer 4. Auflage Berufs- und Fachanwaltsordnung Hartung / Lörcher

Mehr

Beschlüsse der 6. Sitzung der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 3. April 2006 in Berlin. Fachanwaltsordnung

Beschlüsse der 6. Sitzung der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 3. April 2006 in Berlin. Fachanwaltsordnung Beschlüsse der 6. Sitzung der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 3. April 2006 in Berlin Fachanwaltsordnung 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:, das Urheber- und Medienrecht sowie

Mehr

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent! Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand Klar, verständlich, kompetent! Unsere Kanzlei zählt zu den ältesten Neuwieds. Die Gründung erfolgte bereits in den 1940er Jahren.

Mehr

GRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto:

GRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: GRUNDMANN HÄNTZSCHEL So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: R E C H T S A N W Ä LT E Fahren Sie Richtung Zentrum bis auf den Innenstadtring. Vom Innenstadtring biegen Sie in den Ranstädter Steinweg/

Mehr

WAS SIE WISSEN SOLLTEN ÜBER... VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENTESTAMENT

WAS SIE WISSEN SOLLTEN ÜBER... VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENTESTAMENT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER WAS SIE WISSEN SOLLTEN ÜBER... VORSORGEVOLLMACHT PATIENTENTESTAMENT DIE SITUATION In Deutschland werden die Menschen dank moderner Medizin immer älter. Die Kehrseite der Medaille

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

F A C H A N W Ä L T E. Leistung trifft Leidenschaft.

F A C H A N W Ä L T E. Leistung trifft Leidenschaft. F A C H A N W Ä L T E Leistung trifft Leidenschaft. Unsere Schwerpunkte Ihre Themen: Unsere Kompetenzen Ihre Fachanwälte: Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Erbrecht Familienrecht Miet- und WEG-Recht

Mehr

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten 2 Allgemeines Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ( 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Mehr

Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages zur Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" (Stand: Juli 2012)

Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht (Stand: Juli 2012) Merkblatt zu den Anforderungen eines schlüssigen Antrages zur Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" (Stand: Juli 2012) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, mit diesem

Mehr

MERKBLATT. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

MERKBLATT. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln MERKBLATT des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses Mitglieder: RA Guido Imfeld, Jülicher Str. 215,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Hinweise zum Fachanwaltsantrag Fachanwalt für Erbrecht

Hinweise zum Fachanwaltsantrag Fachanwalt für Erbrecht Stand: 30.07.2015 Hinweise zum Fachanwaltsantrag Fachanwalt für Erbrecht 1. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten 6 Jahre vor Antragstellung ( 3 FAO) 2. Nachweis der

Mehr

Merkblatt. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Merkblatt. des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Merkblatt des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Mit diesem Merkblatt informiert Sie der Vorprüfungsausschuss Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Herr Rechtsanwalt Rüdiger Ludwig ist weiter Mitglied des Deutschen AnwaltVereins und des Deutschen Juristentages e.v..

Herr Rechtsanwalt Rüdiger Ludwig ist weiter Mitglied des Deutschen AnwaltVereins und des Deutschen Juristentages e.v.. Rechtsanwälte Rüdiger Ludwig Herr Ludwig war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung Geschäftsführer eines bundesweit tätigen Inkassounternehmens in Hamm. 1989 gründete er die Kanzlei Ludwig und

Mehr

Richtlinien. der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.

Richtlinien. der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. Richtlinien der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. a) Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DANSEF e. V.) b) Zertifizierte/r

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2005. in dem Verfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2005. in dem Verfahren BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (B) 19/04 BESCHLUSS vom 4. April 2005 in dem Verfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BRAO 43 c Abs. 1 Satz 2 Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. November 2004. in dem Verfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. November 2004. in dem Verfahren BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (B) 84/03 BESCHLUSS vom 8. November 2004 in dem Verfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BRAO 43c; FAO 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2 Der Rechtsanwalt kann den Erwerb der für

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 9 Ausbildung... 10 Die Tätigkeit... 11 Reihenfolge der Planung... 12 Wer hilft

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

II. Besondere theoretische Kenntnisse

II. Besondere theoretische Kenntnisse 2. Mindestdauer und Art der Tätigkeit... 123 34 3. Anwendbarkeit der Fachanwaltsordnung auf verkammerte Rechtsbeistände... 128 35 II. Besondere theoretische Kenntnisse... 130 36 1. Die Anforderungen in

Mehr

Merkblatt. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Merkblatt. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Merkblatt des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Rechtsanwaltskammer Köln ( 43 c Abs. 3 BRAO) 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses Mitglieder: (1) Rechtsanwalt Dr. Manfred

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Fachanwälte für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht Band 10 Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement Matthias Kilian Fachanwälte für Familienrecht DeutscherAnwaltVerlag Forschungsberichte des Soldan Instituts, Bd. 10 Herausgegeben von

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung 1. Rechtsgrundlagen - Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG), LGBl. 2013 Nr. 415 in der geltenden Fassung. - Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung (RAPV), LGBl. 2013

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Richtlinien. (Stand 1.06.2015) der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.

Richtlinien. (Stand 1.06.2015) der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. Richtlinien (Stand 1.06.2015) der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. a) Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DANSEF

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

IT Fachwirt IT Fachwirtin

IT Fachwirt IT Fachwirtin IT Fachwirt IT Fachwirtin - 1-1. Die Weiterbildung zum IT Fachwirt erweitert Ihre Perspektiven Die IT Anwendungen nehmen überproportional zu, demzufolge wachsten die IT-Systeme und IT Strukturen seit Jahren.

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Zollner Rechtsberatung Seite 3 Christiane Zollner RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilian-Universität in

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,

Mehr

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org Wir sind eine auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei, die Unternehmen mit internationalen Bezügen vertritt. Beratungen können unter anderem in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank-

Mehr

Seit mehr als 10 Jahren für Sie erfolgreich in Merzenich und Düren

Seit mehr als 10 Jahren für Sie erfolgreich in Merzenich und Düren Schupp & Partner ist eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit starkem räumlichem Schwerpunkt im Großraum Köln-Bonn, Düren und Aachen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen wichtigen Rechtsgebieten.

Mehr

Seit mehr als 10 Jahren für Sie erfolgreich in Merzenich und Düren

Seit mehr als 10 Jahren für Sie erfolgreich in Merzenich und Düren SCHUPP & PARTNER ist eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei mit starkem räumlichem Schwerpunkt im Großraum Köln-Bonn, Düren und Aachen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen wichtigen Rechtsgebieten.

Mehr

MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT

MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT MAB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH LINCKE, LEONHARDT & SZURPIT Fragebogen Erstgespräch Mandant bei - Unsere Zusammenarbeit Bitte lesen Sie zunächst diese Einleitung und beantworten Sie im Anschluss daran

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans UniCredit Bank AG BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans Um Ihr Vorhaben genauer mit Ihnen besprechen zu können, benötigen wir von Ihnen vorab noch einige Angaben und Unterlagen.

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014

Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014 - 1 - Studienzulassungsverfahren Psychologie im Wintersemester 2013/2014 Wir dürfen uns für Ihr Interesse an der Durchführung von Studienzulassungsverfahren im Studiengang Psychologie / Bachelor - bedanken.

Mehr

Az. StO 1/03. Leitsatz:

Az. StO 1/03. Leitsatz: Az. StO 1/03 Leitsatz: Zur Frage der Verpflichtung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters, bei Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit die Berufsbezeichnung "Steuerberater" zu führen. 2 0berlandesgericht

Mehr

Keine Scheidung ist einfach.

Keine Scheidung ist einfach. FLICK Scheidungen 02 Keine Scheidung ist einfach. Daher ist es wichtig, einen Fachmann als Ansprechpartner zu haben, der Sie in allen Belangen unterstützt. Kompetenz, persönliche Betreuung und gewissenhafte

Mehr

Selbstständig als Nachhilfelehrer interna

Selbstständig als Nachhilfelehrer interna Selbstständig als Nachhilfelehrer interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 11 Berufsbild... 12 Was braucht ein Nachhilfelehrer/-dozent?... 12 Software...

Mehr

Merkblatt. (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln

Merkblatt. (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt (Stand: Januar 2008) des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses RA Paul H. Assies, Bismarckstraße

Mehr

Referendarinformationen

Referendarinformationen Stand: 27.11.2014 Referendarinformationen 1. Einleitung Bis zum Jahre 2002 war die Juristenausbildung traditionell auf den Richterberuf und nicht auf den Anwaltsberuf fokussiert. Tatsächlich arbeiten aber

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

MIT RECHT GUT BERATEN!

MIT RECHT GUT BERATEN! MIT RECHT GUT BERATEN! Buchta Bagnoli von Varel R e c h t s a n w ä l t e F a c h a n w ä l t e KANZLEI BBV Wir begreifen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen welches Ihnen bei Ihren rechtlichen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Sind weitere Fachanwaltschaften erwünscht?

Sind weitere Fachanwaltschaften erwünscht? Sind weitere Fachanwaltschaften erwünscht? Eine Mitgliederumfrage Die Rechtsanwaltskammer München führte im Dezember 3 eine Befragung aller ihrer Mitglieder durch, weil sie erfahren wollte, ob diese weitere

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters

Mehr

Richtlinien. (Stand 1. April 2014) des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung

Richtlinien. (Stand 1. April 2014) des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung Richtlinien (Stand 1. April 2014) des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung a) Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.) b) Zertifizierte/r

Mehr

Richtlinien. (Stand: 27.05.2015) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V.

Richtlinien. (Stand: 27.05.2015) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. Richtlinien (Stand: 27.05.2015) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. a) Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e. V.) b) Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Juli 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 21/06 BESCHLUSS vom 3. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; Nr. 3200 Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

1. Welche Anforderungen sind an eine fachspezifische der Aus- und Fortbildung dienende Veranstaltung zu stellen?

1. Welche Anforderungen sind an eine fachspezifische der Aus- und Fortbildung dienende Veranstaltung zu stellen? Beschlüsse Erfahrungsaustausch zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des 15 FAO 20.03.2015 Datum: 24.02.2015 Beginn: 10.30 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Bundesrechtsanwaltskammer A. Fragestellungen

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Damit Sie jeden Fall auf die Reihe kriegen. Münchener Anwalts. Handbücher. Münchener Anwalts. Verlag C.H.BECK München und Frankfurt a. M.

Damit Sie jeden Fall auf die Reihe kriegen. Münchener Anwalts. Handbücher. Münchener Anwalts. Verlag C.H.BECK München und Frankfurt a. M. Verlag C.H. BECK, Wilhelmstraße 9, 80801 München Verlag C.H.BECK München und Frankfurt a. M. Wilhelmstraße 9 80801 München Damit Sie jeden Fall auf die Reihe kriegen. Damit Sie jeden Fall auf die Reihe

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter -

Beschluss. Thüringer Oberlandesgericht. Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen. In Sachen I P. - Beklagter - Thüringer Oberlandesgericht Az.: 1 W 141/14 3 O 508/11 LG Meiningen Beschluss In Sachen I P - Beklagter - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E T - Antragsteller und Beschwerdeführer - gegen K. S. S.,

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Richtlinien. (Stand: 12.03.2014) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V.

Richtlinien. (Stand: 12.03.2014) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. Richtlinien (Stand: 12.03.2014) des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. a) Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e. V.) b) Zertifizierte/r Berater/ -in für Unternehmenssteuern

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Es gibt Rechtsanwälte, die können alles. Sagen sie zumindest. Und es gibt Rechtsanwälte,

Mehr

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen?

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Markenrecht Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? Von Rechtsanwalt Dennis Groh Einleitung: Vielen Unternehmer ist mittlerweile bewusst,

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr