Ihr Weg an die Universität. Studienplatzklagen und weitere Verfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ihr Weg an die Universität. Studienplatzklagen und weitere Verfahren"

Transkript

1 Ihr Weg an die Universität Studienplatzklagen und weitere Verfahren

2 1. Einführung Jedes Jahr steigt die Anzahl der Bewerber an deutschen Universitäten. Die Folge: Fast alle Fächer sind mit einem strengen NC (Numerus Clausus) ausgestattet, so dass nur bei sehr guten Abiturienten tatsächlich von einer Studienfachauswahl gesprochen werden kann. Alle anderen müssen sich mit langen Wartesemestern begnügen, etwas anderes studieren oder die Universität verklagen. Dabei sind Studienplatzklagen gar nicht so selten, wie man denken könnte musste das Baden-Württembergische Wissenschaftsministerium auf Antrag herausfinden, wie viele Studienplatzklagen betrieben wurden und wie viele erfolgreich waren. Ergebnis: In drei Semestern wurden 2075 Klagen eingereicht. 1 Aber wie genau kommt es, dass Studienplatzklagen erfolgreich sein können? Werden neue Studienplätze geschaffen? Nein. Viele Bewerber bewerben sich nicht nur bei einer Hochschule, sondern bei einer Vielzahl von Universitäten. Wenn sie dann eine Zusage erhalten, lassen sie die anderen Studienplatzangebote ungenutzt verstreichen. Grundsätzlich werden diese freien Plätze dann im Nachrückverfahren durch Bewerber mit weniger guten Abiturnoten besetzt. Weil dieses Verfahren aber eine einige Zeit in Anspruch nimmt und über den Start des Semesters hinaus und sogar bis in das nächste Semester hineinreichen kann, bleiben die nicht genutzten Studienplätze leer. Eine Studienplatzklage kann sich daher auf die Inanspruchnahme eines dieser Plätze beziehen. Weitaus häufiger ist eine Studienplatzklage wegen eines Verstoßes gegen das Kapazitätserschöpfungsgebots. Aufgrund des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes steht jedem Deutschen (ebenso wie ausländischen Mitbürgern) grundsätzlich die freie Berufswahl zu. Dieses Grundrecht darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass Universitäten die Zulassung zum gewünschten Studiengang verwehren. 1 Traumstudium.html 2

3 Eine Ausnahme davon ist jedoch das Stoßen an die Grenze der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze. Heißt: Erst wenn die Hochschule nachweisen kann, dass wirklich alle Plätze vergeben sind, darf sie einen Bewerber ablehnen. Alleine schon aus der oben beschriebenen Konstellation ergibt sich aber, dass die Universitäten dies oft nicht können, den Prozess verlieren und somit daher dem Kläger einen Platz einräumen müssen. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten geben, wie Sie trotz Ablehnungsbescheids einen Studienplatz erhalten können und würden uns freuen, wenn Sie sich bei Fragen oder einer Mandatierung an uns wenden. Unser Spezialist für Studienplatzklagen Herr RA Christian Reckling Partner in der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte Fachanwalt für Verwaltungsrecht Langjähriger Dozent beim Juristischen Repetitorium hemmer Bundesweit bekannter und anerkannter Spezialist auf dem Gebiet des Prüfungs- und Hochschulrechts Langjährige Erfahrung im Bereich des Hochschulzulassungsrechts (Studienplatzklagen) Betreiber und Gründer des Portals Prüfungsanfechtung Ihr Rechtsanwalt Christian Reckling 3

4 Inhaltsverzeichnis Ihr Weg an die Universität... 1 Studienplatzklagen und weitere Verfahren Einführung... 2 Unser Spezialist für Studienplatzklagen Herr RA Christian Reckling Allgemeines zu Studienplätzen Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Vergabe von Studienplätzen? Wie lange muss ich ohne Klage auf einen Studienplatz warten? / Warum klagen? Was ist eine Studienplatzklage und wie funktioniert sie? Kann man gegen jede Hochschule/in jedem Studienfach klagen? Ist eine Klage das Richtige für mich? Muss ich mich vor einer Klage im regulären Verfahren um einen Studienplatz bewerben? Höheres Semester / Masterstudiengang? Erfolgsaussichten Human-, Tier- und Zahnmedizin Übrige Studiengänge Erhöhen der Erfolgsaussichten durch das Verklagen von mehreren Hochschulen Klageablauf und Folgen Erstens: Außerkapazitärer Zulassungsantrag Zweitens: Ablehnungsbescheid Drittens: Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Voraussetzungen des Eilverfahrens Zulassungsvergleich Dauer des Verfahrens Verlust des erstrittenen Studienplatzes durch Klage seitens der Uni? Habe ich durch eine Klage Nachteile im Studium? Kosten Gerichtskosten Anwaltskosten Anwaltskosten im Einzelnen Geschäfts-, Termins- und Verfahrensgebühr Einigungsgebühr Kosten insgesamt Rechtschutzversicherung Warum Sie SCHLÖMER&SPERL Rechtsanwälte beauftragen sollten

5 7. Kontaktaufnahme Allgemeines zu Studienplätzen 2.1 Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die Vergabe von Studienplätzen? Über die Vergabe von Studienplätzen entscheidet entweder die Stiftung für Hochschulzulassung ( oder die Universität selbst. Aktuell ist die Stiftung für Hochschulzulassung nur noch für die Staatsexamina-Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zuständig, während in allen anderen Fächern, sowie in den o.g. Fächern bei höheren Semestern, die Hochschule eigenständig entscheidet. Hinsichtlich der Vergabekriterien der Stiftung für Hochschulzulassung ist grundsätzlich die Abiturnote ausschlaggebend. Weitere 20 % der zu vergebenden Plätze werden über Wartesemester vergeben. Zwar gibt es teilweise noch weitere von den Universitäten vorgegebene Kriterien wie Auswahlgespräche oder Medizintests, grundsätzlich ausschlaggebend ist aber die Abiturnote. Bei den zulassungsbeschränkten Studienfächern im Zuständigkeitsbereich der Universitäten sieht die Vergabepraxis ähnlich aus wie die der Stiftung für Hochschulzulassungen. Heißt: Die Abiturnote entscheidet. Für Humanmedizin lag der NC bei der Universität Hamburg im Wintersemester 2015/2016, sowie beim Wintersemester 2016/2017 bei 1,0. Für Zahnmedizin bei 1,3 und bspw. für Medien- und Kommunikationswissenschaft bei 1,6. 5

6 Dass nur wenige einen solchen Schnitt erreicht und die große Masse in den Hauptverfahren der Zulassungsstellen leer ausgeht, versteht sich hierbei von selbst. 2.2 Wie lange muss ich ohne Klage auf einen Studienplatz warten? / Warum klagen? Grundsätzlich wird jedem Bewerber über Wartesemester ein Studienplatz zugewiesen. Die Anzahl der Wartesemester, die für eine Zulassung benötigt werden, ist dabei abhängig von der Anzahl der Bewerber, dem NC und teilweise auch der eigenen Abiturleistung. An der Universität Hamburg beispielsweise konnte im Wintersemester 2016/2017 im Studienfach Humanmedizin Bewerbern mit mindestens 14 Wartesemestern ein Studienplatz angeboten werden. Natürlich besteht die Möglichkeit die Wartesemester einfach abzusitzen oder als Lückenfüller erst einmal im Ausland zu studieren und dieses Fach bei Erhalt der Zulassung abzubrechen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass Wartesemester immer mit hohen Unterhaltungskosten und geringem Einkommen einhergeht und dass es sich in der Gesamtbetrachtung oft deutlich negativer auf den Geldbeutel auswirkt, wenn das Wunschstudium verspätet aufgenommen wird, als die Kosten die durch eine Klage entstehen. Die Beauftragung eines Anwalts ist somit meist erheblich kostengünstiger als Wartesemester hinzunehmen. Ein Ersatzstudium im Inland ist dagegen nicht möglich. Denn wer als Student an einer inländischen Hochschule immatrikuliert ist, kann keine Wartesemester in seinem Wunschstudienfach sammeln. 2.3 Was ist eine Studienplatzklage und wie funktioniert sie? Anstatt zu warten haben Sie auch die Möglichkeit eine Studienplatzklage anzustreben. Warum diese oft erfolgreich ist, wird deutlich, wenn man sich das Verfahren zur Festlegung der Anzahl der regulären Studienplätze anschaut. In dem Verfahren legt als erstes die Wissenschaftsverwaltung bzw. die Universität die Anzahl der Studienplätze pro Fach fest. Nachdem diese Plätze durch Bewerber mit überdurchschnittlichen Abiturnoten besetzt sind, klagen die Kläger mit der Behauptung, dass neben den festgesetzten Plätzen noch weitere freie Plätze vorhanden sind. Diese Behauptung ist möglich, da das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach geurteilt hat, dass Hochschulen so viele Plätze wie irgend möglich anbieten müssen. 6

7 Daher erfolgt durch die Klage eine gerichtliche Überprüfung der Kapazitäten, wobei die Hochschule beweisen muss, dass sie wirklich alle zur Verfügung stehenden Plätze ausgeschöpft hat. Sie ist also in der Beweispflicht, während der Studienplatzkläger seine Behauptung grundsätzlich nicht weiter belegen muss. Ist mindestens noch ein weiterer Platz vorhanden oder möglich, so kann der Kläger diesen für sich beanspruchen (sog. Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität). Es findet kein neues Auswahlverfahren statt. Somit ist auch die Abiturnote für die Zulassung zum Studium im Wege einer Studienplatzklage nicht entscheidend. Denn die Studienplatzklage zielt auf die nicht genutzten Ressourcen und nicht auf die Leistungen der Bewerber ab. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es mehr Kläger als aufgedeckte Studienplätze gibt. In diesem Fall wird entweder gelost oder nach der Abiturnote entschieden. Beispiel: Jonas hat sich für das Studienfach Rechtswissenschaften (Jura) an der Universität München beworben. Seine Abiturnote beträgt 3,9. Der NC beträgt 2,1. Die Festsetzung der Wissenschaftsverwaltung hat 299 Studienplätze festgesetzt. Weil Jonas über seinen NC nicht zugelassen wird, klagt Jonas darauf ihm einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität zuzuweisen. Sollten noch Kapazitäten außerhalb der festgesetzten Kapazität zur Verfügung stehen, erhält Jonas einen Platz, ohne dass es auf seine Abiturnote ankommt. Der NC spielt für Jonas keine Rolle. 7

8 Studienplätze laut Festsetzung (Im Beispiel 299) Studienplätze außerhalb der Festsetzung (z.b. 10) Bewerber für jeweiliges Studienfach 2.4 Kann man gegen jede Hochschule/in jedem Studienfach klagen? Ja, Sie können gegen jede Hochschule und in jedem Fach klagen. Denn jede Hochschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und somit an das Kapazitätserschöpfungsgebot des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Ausnahmen bestehen nur hinsichtlich kirchlicher oder privater Einrichtungen. Diese sind nicht staatlich und daher auch nicht an das Kapazitätserschöpfungsgebot gebunden. Eine Klage ist nicht möglich. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, ist es grundsätzlich empfehlenswert, mehrere Universitäten in Anspruch zu nehmen. Dabei sollte man die zu verklagenden Hochschulen so wählen, dass man bei jeder das Studium aufnehmen könnte. Denn in den meisten Fällen wird der Ort des Studienbeginns durch dasjenige Gericht bestimmt, welches als erstes entscheidet und in dessen Bezirk sich die Hochschule befindet. Ein nachträgliches Wahlrecht besteht also nicht. Beispiel: Das Verwaltungsgericht in Berlin kann Ihnen nur einen Studienplatz in Berlin zusprechen und nicht in München oder Oldenburg. 8

9 2.5 Ist eine Klage das Richtige für mich? Eine Klage ist dann das Mittel der Wahl, wenn man weder über die Leistungsliste (NC), noch über die Wartesemester eine Chance auf einen zeitnahen Einstieg ins Studium hat. Wir verstehen, dass für viele Menschen der Gang vor Gericht mit Ungewissheit und einer gewissen Unsicherheit verbunden ist und dass viele Menschen die Prozessrisiken scheuen. Aber alleine wegen der Abiturnote nicht die Möglichkeit zu bekommen, seinen Traumberuf ausüben zu können, erscheint uns doch noch erheblich unangebrachter. Zumal der NC ja meist an den Schulfächern scheitert, die ohnehin nicht für das Wunschfach benötigt werden. Auch für Lehramtsstudenten ist eine Klage empfehlenswert, wenn der Wechsel in ein anderes Fach gewollt ist. Auch für Quereinsteiger und Zweitstudienbewerber, die sich weiterbilden wollen, um später im Berufsleben bessere Chancen zu haben, kann eine Klage der richtige Weg zum Erreichen dieses Ziels sein. 2.6 Muss ich mich vor einer Klage im regulären Verfahren um einen Studienplatz bewerben? Ob ein Durchlaufen des regulären Bewerbungsverfahrens an einer Universität erforderlich ist, kann nicht einheitlich für alle Bundesländer beantwortet werden, sondern hängt stark von den einzelnen Verwaltungsgerichten ab. Bezüglich der Hochschulstart.de-Fächer ist zu beachten: In einigen Bundesländern ist eine vorherige reguläre Bewerbung in dem gewünschten Fach bei der entsprechenden Hochschule nicht erforderlich, während Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern eine vorherige Bewerbung als zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung ansehen. Zur besseren Übersicht haben wir für Sie eine Tabelle mit dem aktuellen Stand der Rechtsprechung vorbereitet: 9

10 Bundesland Vorherige Bewerbung erforderlich? Baden-Württemberg Nur in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie Bayern Nein Berlin Ja Brandenburg Nein Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Nur in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie Niedersachsen Nein Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Nein Saarland Nein Sachsen Nein Sachsen-Anhalt Nein Schleswig-Holstein Nein Thüringen Ja 2.7 Höheres Semester / Masterstudiengang? Grundsätzlich ist eine Klage auch für die Zulassung zum Wechsel in ein höheres Semester möglich. Diese Option ist besonders für Medizinstudenten interessant, die im Ausland studiert haben und nun an eine inländische Hochschule wechseln wollen. Ebenso möglich ist das Einklagen in einen Masterstudiengang nach dem Bestehen eines Bachelorstudiengangs. Denn auch diese unterliegen der Kapazitätskontrolle, weswegen eine Klage auch hier erfolgsversprechend ist. In beiden Fällen bitten wir Sie, uns anzusprechen, damit wir die für Sie ideale Strategie entwickeln können. Davon zu unterscheiden ist aber der Fall, dass der Zugang zum Masterstudium wegen fehlender Credit Points oder dem Nichterreichen eines bestimmten Notendurchschnittes scheitert. In einem solchen Fall ist eine Klage zwar auch möglich, sie ähnelt aber eher einer Prüfungsanfechtung. In den 10

11 meisten Fällen macht es für Sie als Mandant keinen Unterschied, denn auch hier scheuen die Hochschulen grundsätzlich die genaue Überprüfung durch die Gerichte und lenken ein. Für Lehramtsstudenten ist eine Klage dann eine interessante Option, wenn sie ein Fächerwechsel begehren, dieser aber wegen zu vieler Mitbewerber verweigert wird. Auch hier können wir für Sie tätig werden und Ihnen zu Ihrer gewünschten Fächerkonstellation verhelfen. Beachten Sie aber bitte: Eine Klage in ein höheres Fachsemester kann grundsätzlich nur dann Erfolg haben, wenn die für das jeweilige Fachsemester benötigten Voraussetzungen (wie Leistungsnachweise Scheine usw.) vorliegen. 3. Erfolgsaussichten Damit Sie als angehender Student abschätzen können, ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand einer Klage überhaupt lohnt, müssen Sie die Erfolgsaussichten abschätzen können. Verlassen Sie sich dabei aber bitte nicht auf Aussagen wie wir gewinnen immer alle Fälle! usw., denn in der Realität lässt sich die Frage nach den Erfolgsaussichten eben nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich sind die Erfolgsaussichten bei Klagen, die als Gegenstand den Einstieg in das Studium in das erste Semester haben, gut. Bei Klagen die den Zugang in ein höheres Fachsemester begehren sowie Lehramt- und Masterstudiengängen, kann sogar von einer sehr hohen Erfolgsaussicht gesprochen werden. Insbesondere, weil In der Regel nur wenige Klagen auf diesem Gebiet geführt werden. Auch erhöhen sich die Erfolgsaussichten nochmals deutlich, wenn mehrere Hochschulen verklagt werden. Hauptgebäude der Universität Hamburg 11

12 Trotz dieser positiven Prognose, sind die Erfolgsaussichten letztendlich abhängig von verschiedenen Faktoren, wie die Anzahl der konkurrierenden Kläger, die Anzahl der in Anspruch genommenen Hochschulen, Glück in einem etwaigen Losverfahren oder die eigene Abiturnote bei vielen Mitkonkurrenten. 3.1 Human-, Tier- und Zahnmedizin In dem Studienfach Medizin ist nicht selten ein NC von 1,0 nötig, um das Studium über die Leistungsliste aufnehmen zu können. Gerade für Abiturienten, die dies nicht erreicht haben, ist daher eine Klage die einzige Möglichkeit ihr Studium zu beginnen. Weil es für alle medizinischen Studienfächer traditionell eine sehr große Zahl an Bewerbern gibt, ist auch die Anzahl der Kläger hoch, so dass es erforderlich ist, mehrere Hochschulen auf den begehrten Studienplatz zu verklagen. Nicht selten können dies auch bis zu 12 Universitäten oder mehr sein. Deutlich besser stehen die Chancen daher für Kläger, die bereits das Medizinstudium im Ausland aufgenommen und nun in einem höheren Semester den Wechsel zu einer inländischen Hochschule anstreben. Auch hier kommt neben dem Hauptverfahren über die regulären Studienplätze eine Klage in Betracht. Wir beraten Sie dazu gerne individuell, um für Sie eine möglichst gute Erfolgsaussicht sicherstellen zu können. 3.2 Übrige Studiengänge In allen übrigen Fächern wie BWL, Jura, Maschinenbau, Erziehungswissenschaften, Germanistik usw. sind die Erfolgsaussichten gut und lassen sich durch das Verklagen mehrerer Hochschulen sogar noch deutlich steigern. 12

13 Inzwischen verfahren viele Hochschulen so, dass wenn die Zahl der Kläger gering ist, sie allen Klägern per Zulassungsvergleich einen Studienplatz zum gewünschten Fach anbietet, ohne dass das gerichtliche Verfahren weiter fortgeführt werden muss. Insbesondere weil in den nichtmedizinischen Studienfächern die Anzahl der Antragssteller überschaubar ist, ist diese Vorgehensweise für unsere Mandantschaft sehr vorteilhaft. Sie ist schnell, sicher und führt letztendlich zum gewünschten Erfolg. Rückblickend konnten wir in diesen Fächern in den vergangen Jahren einer großen Anzahl von Mandanten zu einem Studienplatz verhelfen. 3.3 Erhöhen der Erfolgsaussichten durch das Verklagen von mehreren Hochschulen Wie bereits erwähnt, können grundsätzlichen mehrere Universitäten in Anspruch genommen werden. Ob es nun aber ausreicht nur die gewünschte Hochschule zu verklagen oder ob es doch lieber mehrere sein sollten, hängt im Endeffekt von dem gewünschten Studienfach ab. In Studienfächern, die weniger stark begehrt sind und entsprechend weniger Bewerber aufweisen, kann es genügen, nur die gewollte und möglicherweise zwei bis drei weitere Universitäten zu verklagen. In beliebten Studiengängen mit entsprechend vielen Bewerbern ist es dagegen sinnvoll, mehrere Hochschulen in Anspruch zu nehmen und bei jeder die Ausschöpfung der Kapazitäten prüfen zu lassen. Denn selbst wenn es bei der ursprünglich favorisierten Hochschule nicht auf Anhieb klappen sollte, ist ein späterer Wechsel von einer anderen Hochschule zur gewollten Hochschule per Studienortwechsel möglich. Wegen der Vielzahl an Varianten aus Fächern und Hochschulen, würde das Aufzeigen der jeweils besten Strategie für alle Fächer und Hochschulen leider den Rahmen dieses Readers sprengen. Natürlich beraten wir Sie gerne persönlich, um die für Sie ideale Strategie zu entwickeln und Ihre Erfolgsaussichten auf das begehrte Fach und möglicherweise sogar den begehrten Ort so gut wie möglich zu gestalten. 13

14 4. Klageablauf und Folgen Um Ihnen ein besseres Bild von dem Verfahrensablauf zeigen zu können, wollen wir Ihnen den Weg zu Ihrem Studienplatz veranschaulichen. 1. Schritt Außerkapazitärer Zulassungsantrag 2. Schritt Ablehnungs-bescheid 3. Schritt Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Ziel Ihre Zulassung zum Wunschstudium Grundsätzlich teilt sich die Klage in drei große Schritte auf. Der außerkapazitäre Zulassungsantrag, der Ablehnungsbescheid und das Eilverfahren vor dem Gericht. 4.1 Erstens: Außerkapazitärer Zulassungsantrag Zunächst stellen wir für Sie einen außerkapazitären Zulassungsantrag. Dieser hat nichts mit Ihrer regulären Bewerbung auf einen Studienplatz zu tun, sondern ist ein gesonderter Antrag, welcher besonderen Anforderungen an die Form und der Frist unterliegt. Gelegentlich kommt es vor, dass einige im regulären Verfahren abgelehnte Bewerber versuchen, diesen Antrag eigenständig zu stellen und einzureichen anstatt einen Anwalt zu beauftragen, um so vermeidlich Geld zu sparen. Davon raten wir dringend ab! Denn durch die strengen Form- und Fristvorschriften gelingt die korrekte Beantragung nur in den seltensten Fällen, was immer zum sofortigen Ausschluss aus dem kompletten Verfahren führt. 4.2 Zweitens: Ablehnungsbescheid Wenn jemand bei einer Behörde einen Antrag stellt (z.b. auf Bafög, Führerscheinzulassung u.ä.), bekommt der Antragssteller von der entsprechenden Behörde innerhalb eines gewissen Zeitraums entweder eine Zusage oder eine Ablehnung. Genauso verhält es sich auch hier, so dass der Antragssteller auf seinen außerkapazitären Zulassungsantrag nach einigen Wochen entweder eine positive oder negative Antwort erhält. In vielen Fällen bleibt der Antrag jedoch unbeantwortet. Er ist aber für ein späteres gerichtliches Verfahren unerlässliche Voraussetzung. 14

15 Weil aber die Universitäten jedes Semester mit Studienplatzklagen zu tun haben, hat sich bei einigen leider die Praxis eingestellt, überhaupt nicht auf den außerkapazitären Zulassungsantrag zu reagieren. Hintergrund ist, dass die Hochschulen den Antrag für gewöhnlich ablehnen und obendrein noch darauf hoffen, dass sich der Antrag durch die Zulassung an einer anderen Universität anderweitig erledigt. Unabhängig davon ob die Hochschule ablehnend reagiert oder überhaupt nicht reagiert, ist eine Klage natürlich möglich. 4.3 Drittens: Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Nachdem die Hochschule entweder untätig geblieben ist oder den Antrag abgelehnt hat, reichen wir einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Gericht ein. Dabei wählen wir grundsätzlich nicht den normalen Rechtsweg per Klage, sondern wir beantragen die Sache im Eilverfahren zu entscheiden. Hintergrund ist, dass eine Klage normalerweise Monate bis Jahre dauern kann, ein Antrag im Eilverfahren dagegen bereits innerhalb von Wochen entschieden wird. Somit unterscheidet sich ein Eilverfahren von einem Klageverfahren eigentlich nur dadurch, dass eine Entscheidung deutlich schneller herbeigeführt wird. Anstatt, dass das Verfahren Jahre dauert, wird es im so genannten beschleunigten Verfahren innerhalb kürzester Dauer entschieden. Beachten Sie aber bitte dennoch, dass in einigen Fällen die Länge des gerichtlichen Verfahrens auch im Eilverfahren dazu führen kann, dass die Entscheidung, Sie zum Studium zuzulassen, erst am Ende des jeweiligen Semesters erfolgt. 4.4 Voraussetzungen des Eilverfahrens Zunächst ist unbedingt die Antragsfrist des Eilverfahrens zu beachten. Einige Gerichte erwarten die Einreichung des Eilantrags bis spätestens zum Vorlesungsbeginn. Bitte sprechen Sie uns daher zeitnah an, um keine Frist zu verpassen und so das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. 15

16 Weiterhin erforderlich für ein erfolgreiches Verfahren ist ein sogenannter Anordnungsanspruch. Dieser liegt vor, wenn Sie einen Anspruch auf einen außerkapazitären Studienplatz haben. Erfreulicherweise muss vor Gericht jede Partei, die für sie begünstigenden Beweise beibringen. Daher können Sie erstmal nur behaupten, dass noch Studienplätze vorhanden sind, während die Hochschule nachweisen muss, dass sie alle Plätze restlos ausgeschöpft hat und unter keinen Umständen noch einen weiteren Studenten aufnehmen kann. Weil die Berechnungen, nach denen die Universitäten die Zahl der Studienplätze errechnen, kompliziert und fehleranfällig sind, sind sie auch besonders leicht angreifbar. Meistens werden viele Faktoren von den Hochschulen nicht ausreichend geprüft oder gar nur aufgrund von Normwerten geschätzt und nicht einzelfallabhängig berechnet. In der Theorie sind all diese Werte zwar in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, praktisch aber tun sich teils eklatante Lücken zwischen den von der Hochschule veranschlagten und den tatsächlich Fakten auf. In einem Eilverfahren muss die Universität beweisen, dass sie alle Berechnungen sachgerecht und korrekt ausgeführt hat. Wegen der oben genannten Komplexität gelingt ihr das aber meist nicht. Wenn einer Hochschule dieser Beweis nicht gelingt, verliert sie das Verfahren und das Gericht spricht Ihnen einen Studienplatz zu. 4.5 Zulassungsvergleich Oft haben die Universitäten aber schlicht kein Interesse daran, einen stichhaltigen Nachweis zu erbringen. Denn dafür müssten sie Personaldetails und Arbeitspensen offenlegen. Verständlicherweise haben die meisten Hochschulen kein Interesse an einem derart tiefen Einblick in ihre Personal- und Planungsstruktur und scheuen den damit verbundenen erheblichen Aufwand. Auch besteht aus ihrer Sicht die Möglichkeit, dass sie sich tatsächlich verrechnet haben oder der Richter einzelne Aspekte anders bewertet als die Uni und so gegen die Universität entscheidet. Für die Hochschule ist die Zulassung weiterer Studenten da meist das kleinere Übel. Gerade auch weil eine nicht unerhebliche Anzahl von ordentlich zugelassenen Bewerbern das Studium nach einem oder einigen Semestern ohnehin wieder abbricht und so Kapazitäten frei werden. Aus Sicht der Hochschule gilt diese Rechnung natürlich umso mehr, je weniger Kläger es gibt. 16

17 Daher bieten Universitäten regelmäßig einen Zulassungsvergleich ein. In diesem wird festgeschrieben, dass der Antragssteller den Eilantrag zurücknimmt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt und im Gegenzug den begehrten Studienplatz endgültig erhält. Eine für Sie ideale Lösung. In medizinischen Fächern sowie in dem Studienfach Psychologie kann es vorkommen, dass die Hochschule im Zulassungsvergleich weniger Plätze anbietet bzw. das Gericht weniger zusätzliche Plätze anerkennt, als es Kläger gibt. In einem solchen Fall wird die Vergabe der Plätze an die konkurrierenden Bewerber entweder per Los entschieden oder nach der Abiturnote/Wartezeit. Da diese Verfahren je nach Bundesland und Hochschule leicht variieren, kann an dieser Stelle keine Aussage bezüglich aller Verfahren getroffen werden; wir beraten Sie aber in einem umfassenden Gespräch natürlich gerne. 4.6 Dauer des Verfahrens Die genaue Dauer des Verfahrens kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Denn je nachdem, ob ein gerichtliches Verfahren notwendig ist oder eine Einigung mit der Universität erreicht wird, kann das Verfahren einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Wir empfehlen daher, frühzeitig zu klagen und trotzdem soweit möglich schon einmal die Vorlesungen anzuhören, damit Ihnen dank Ihres erworbenen Vorwissens der Einstieg in Ihr echtes erstes Semester leichter fällt. Übrigens: Es ist bei staatlichen Universitäten in der Regel kein Problem schwarz zu hören, denn die Gebäude der Hochschule sind öffentliche Gebäude und daher für jeden zugänglich. 17

18 4.7 Verlust des erstrittenen Studienplatzes durch Klage seitens der Uni? Wenn Sie vor Gericht verlieren und keinen Studienplatz zugesprochen bekommen, können Sie diese Entscheidung vor dem nächsthöheren Gericht überprüfen lassen. Andersherum können Universitäten eine für sie ungünstige Entscheidung ebenfalls vor dem nächsthöheren Gericht überprüfen lassen. Daher kann es passieren, dass Ihnen in erster Instanz ein Platz zugesprochen wird, in der zweiten Instanz Sie diesen aber wieder verlieren. In den von uns bislang vertretenen Verfahren wurde noch nie ein Studienplatz nachträglich aufgrund eines erfolgreichen Beschwerdeverfahrens der Hochschule entzogen. Darüber hinaus enden die meisten Verfahren ohnehin mit einem Zulassungsvergleich. Durch diesem werden dann natürlich auch alle weiteren Klagemöglichkeiten ausgeschlossen. 4.8 Habe ich durch eine Klage Nachteile im Studium? Sie brauchen sich überhaupt keine Sorgen zu machen. Sie haben durch eine erfolgreiche Klage/Zulassungsvergleich keinerlei Nachteile im Studium. Sie können davon ausgehen, dass weder die Professoren, noch die Dozenten oder die Seminarleiter überhaupt wissen, ob Sie die Zulassung im regulären Verfahren oder per Studienplatzklage erhalten haben. Davon einmal abgesehen ist die Art der Zulassung nicht ansatzweise ausschlaggebend für den Erfolg im Studium. Denn normalerweise sucht man sich ja die Studienfächer aus, in denen man schon in der Schule gut war. 5. Kosten Ein für Sie sehr wichtiges Thema sind die Kosten des Verfahrens. Das ist uns bewusst. Daher wollen wir so transparent wie möglich mit diesem Thema umgehen. Wir müssen aus diesem Grund aber auch sagen, dass man nicht pauschal sagen kann, was eine Studienplatzklage exakt in Euro und Cent kostet. Denn zum Einen hängen die Kosten stark davon ab, wie viele Hochschulen verklagt werden und zum Anderen von der Dauer des Verfahrens und 18

19 dem Abschluss. Wir raten grundsätzlich davon ab, einen Anwalt zu beauftragen, der ein Pauschalangebot vorschlägt. Denn bei solchen Angeboten können Sie davon ausgehen, dass es sich nur für einen lohnt. Den Anwalt. Damit Sie sicher sein können, die für Sie fairsten Honorarbedingungen zu bekommen, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, in welchem der Gesetzgeber festgelegt hat, welche Gebühren Anwälte berechnen dürfen. Um unser Versprechen nach größtmöglicher Transparenz einzuhalten, möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Kostenfaktoren geben. Die Kosten einer Klage setzen sich zusammen aus Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, der Umsatzsteuer, Behördengebühren und ggf. gegnerischen Anwaltskosten. Was diese einzelnen Posten bedeuten, möchten wir Ihnen im Folgenden aufschlüsseln. 5.1 Gerichtskosten Wird eine Klage oder ein Eilantrag bei Gericht eingereicht, entstehen Gerichtskosten. Diese sollen die dem Gericht durch ein Verfahren entstehenden Kosten abdecken. Die Höhe dieser Kosten wird durch das Gericht selber festgelegt. Es orientiert sich dafür am Streitwert des Verfahrens. Damit die Höhe des Streitwertes aber nicht willkürlich festgelegt werden kann, gibt es auch dafür ein Regelwerk und Erfahrungswerte, auf die die Gerichte zurückgreifen. Grundsätzlich wird der Streitwert bei Studienplatzklagen zwischen Euro und Euro pro Verfahren festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt die in jedem Bundesland festgelegten Streitwerte im Eilverfahren und die sich daraus ergebenden Gerichtskosten: 19

20 Bundesland Streitwert Gerichtliche Entscheidung Außergerichtlicher Vergleich Baden-Württemberg Euro 219 Euro 73 Euro Bayern Euro 162 Euro 54 Euro Berlin Euro 219 Euro 73 Euro Brandenburg Euro 219 Euro 73 Euro Bremen Euro 219 Euro 73 Euro Hamburg Euro 191 Euro 64 Euro Hessen Euro 219 Euro 73 Euro Meckl.-Vorpommern Euro 219 Euro 73 Euro Niedersachsen Euro 219 Euro 73 Euro Nordrhein-Westfalen Euro 219 Euro 73 Euro Rheinland-Pfalz Euro 162 Euro 54 Euro Saarland Euro 191 Euro 64 Euro Sachsen Euro 162 Euro 54 Euro Sachsen-Anhalt Euro 219 Euro 73 Euro Schleswig-Holstein Euro 219 Euro 73 Euro Thüringen Euro 219 Euro 73 Euro Im Falle, dass ein Eilverfahren nicht ausreicht und zusätzlich noch ein Hauptverfahren angestrebt wird, betragen die Gerichtskosten in allen Bundesländern bei einer gerichtlichen Entscheidung 438 Euro und bei einer außergerichtlichen Einigung 146 Euro. 5.2 Anwaltskosten Wenn Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, was dringend empfohlen wird, kommen Anwaltskosten hinzu. Zwar können Sie sich diese Kosten sparen und es ohne Anwalt versuchen, jedoch sind wegen der vielfältigen Fristen und erforderlichen Formenvorschriften derartige Unterfangen nur sehr selten und wenig erfolgsversprechend. 20

21 5.2.1 Anwaltskosten im Einzelnen Anwaltskosten setzten sich aus einer Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (u.u. Einigungsgebühr und Differenzverfahrensgebühr), Schreibauslagen und Umsatzsteuer zusammen Geschäfts-, Termins- und Verfahrensgebühr Der Gesetzgeber sieht vor, dass für das außergerichtliche Tätigwerden des Anwalts eine Geschäftsgebühr fällig wird. Das Tätigwerden kann dabei z.b. in dem Anschreiben der Hochschule oder der Einreichung eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung oder dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bestehen. Die Terminsgebühr entsteht, wenn es vor dem Gericht zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder der Anwalt mit der Gegenseite verhandelt. Zu einer mündlichen Verhandlung kommt es jedoch nur in den seltensten Fällen. Sobald das gerichtliche Eilverfahren beginnt, entsteht die Verfahrensgebühr. Diese soll die Kosten für den Aufwand decken, der dem Anwalt durch die Aufnahme eines Gerichtsverfahrens entsteht Einigungsgebühr Die Einigungsgebühr fällt immer dann an, wenn eine Einigung erzielt wurde. Gelegentlich tritt auch die Erledigungsgebühr nach Nr VV RVG an die Stelle der Einigungsgebühr. Es können dann unter Umständen zwei Einigungsgebühren entstehen. Eine für die Beendigung des gerichtlichen Eilverfahrens und eine für die Beendigung des außergerichtlichen Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahren Kosten insgesamt Die obige Übersicht soll Ihnen helfen einen Überblick über die einzelnen Gebühren zu erhalten, während wir gleichzeitig Transparenz schaffen wollen. Wir haben aber dennoch bewusst darauf verzichtet, einzelne Eurobeträge auszuweisen, weil die Kosten für ein solches Verfahren teils erheblich voneinander abweichen können und eine pauschale Aussage über das endgültige Honorar daher gar nicht möglich ist. Daher ist alleine schon wegen der unterschiedlichen Streit- und Gegenstandswerten eine Individualberatung erforderlich. 21

22 Um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu geben, berechnen wir alle Gebühren wie bereits erwähnt ausschließlich gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Selbstverständlich beraten wir Sie hinsichtlich der Kosten gerne z.b. in einem persönlichen Telefonat. Wir verschaffen Ihnen dabei einen individuellen und auf Sie zugeschnittenen Überblick, damit Sie in keine Kostenfalle laufen. Denn auch für uns ist es wichtig, dass Sie von Anfang an im Bilde sind und abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen. 5.3 Rechtschutzversicherung Sollten Sie rechtschutzversichert sein, so übernimmt u.u. Ihre Versicherung die Kosten eines solchen Verfahrens. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob auch Studienplatzklagen vom Versicherungsschutz erfasst sind. Natürlich helfen wir Ihnen auch hierbei gerne weiter. 6. Warum Sie SCHLÖMER&SPERL Rechtsanwälte beauftragen sollten SCHLÖMER&SPERL Rechtsanwälte ist der idealer Partner für Sie. Denn wir arbeiten deutschlandweit und können gegen jede Hochschule bundesweit klagen. Unser Bekanntheitsgrad und Erfolge sprechen dabei für sich. Zwar könnten Sie auch jeden anderen Anwalt für eine Studienplatzklage beauftragen, jedoch sollten Sie bedenken, dass wir auf Studienplatzklagen spezialisiert sind und unzählige erfolgreiche Verfahren geführt haben. Unsere Erfolge sprechen dabei für sich: Die mehrjährige Erfahrung unseres kompetenten Partners Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling im Bereich des Hochschul- und Hochschulzulassungsrechts gehen Hand in Hand mit seinen vielfachen Veröffentlichungen im Verwaltungsrecht in verschiedenen fachlichen Publikationen, sowie in den breiten Medien. Herr Reckling ist darüber hinaus Fachanwalt für Verwaltungsrecht (in welches das Prüfungs-und Hochschulrecht fällt) und langjähriger Mitarbeiter und Dozent beim Juristischen Repetitorium hemmer. Herr Reckling ist zudem Gründer und Betreiber des Portals zum Prüfungsrecht Ihre berufliche Zukunft liegt bei Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling in guten Händen. 22

23 7. Kontaktaufnahme Sollten Sie eine Studienplatzklage in Erwägung ziehen oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns per an SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte Steinhöft 5-7 (Haus am Fleet) Hamburg / Deutschland Telefon: +49 (0) Weitere Informationen finden Sie auch auf unsere Homepage: Und bei Facebook: sowie auf Vertrauen Sie Ihre Zukunft nicht irgendjemanden an, vertrauen Sie dem Spezialisten. Bildquellen: K.C. Fotolia Luis Louro megaflopp Fotolia 23

R E C H T S A N W Ä LT E W Ü R T H & K O L L E G E N Bürogemeinschaft. Leitfaden für Studienplatzklagen

R E C H T S A N W Ä LT E W Ü R T H & K O L L E G E N Bürogemeinschaft. Leitfaden für Studienplatzklagen Leitfaden für Studienplatzklagen Vorbemerkungen: Dieser Leitfaden kann nur ein grober Anhaltspunkt sein und ersetzt nicht die persönliche Beratung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Fallstricke

Mehr

Das Verfahren der Studienplatzklage stellt sich im ungünstigsten Fall wie folgt dar:

Das Verfahren der Studienplatzklage stellt sich im ungünstigsten Fall wie folgt dar: Informationen zur sog. Studienplatzklage Viele Studenten wissen inzwischen, dass es Möglichkeiten gibt, einen Studienplatz auch mit Hilfe eines Gerichts zu erstreiten. Aber wie funktioniert das? 1. Allgemeines

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Die Studienplatzklage. Informationen und erste Antworten auf die häufigsten Fragen

Die Studienplatzklage. Informationen und erste Antworten auf die häufigsten Fragen Die Studienplatzklage Informationen und erste Antworten auf die häufigsten Fragen I. Die Studienplatzklage Die Studienplatzklage hat das Ziel die für jedes Bundesland und für jeden Studiengang festgesetzte

Mehr

STUDIENPLATZ EINKLAGEN: MIT DER RICHTIGEN STRATEGIE ZUM ERFOLG EIN RATGEBER VON RECHTSANWALT TARNEDEN

STUDIENPLATZ EINKLAGEN: MIT DER RICHTIGEN STRATEGIE ZUM ERFOLG EIN RATGEBER VON RECHTSANWALT TARNEDEN STUDIENPLATZ EINKLAGEN: MIT DER RICHTIGEN STRATEGIE ZUM ERFOLG EIN RATGEBER VON RECHTSANWALT TARNEDEN 1 DER RATGEBER IST UNTERTEILT IN 3 ABSCHNITTE: Erster Abschnitt: Was für alle Studiengänge gilt. Zweiter

Mehr

E L S A Y E D D R. Y A Z H A R I J E Z I E R S K I R E C H T S A N W Ä L T E

E L S A Y E D D R. Y A Z H A R I J E Z I E R S K I R E C H T S A N W Ä L T E E L S A Y E D D R. Y A Z H A R I J E Z I E R S K I R E C H T S A N W Ä L T E L E I T F A D E N S T U D I E N P L A T Z K L A G E 1 Vorwort Wir sind eine seit Jahren auf dem Gebiet bundesweiter Studienplatzklagen

Mehr

PREISVERZEICHNIS NICHT-ZVS- STUDIENGÄNGE

PREISVERZEICHNIS NICHT-ZVS- STUDIENGÄNGE Rechtsanwaltskanzlei Tarneden & Inhestern RECHTSANWÄLTE ROLF TARNEDEN - PATRICK INHESTERN - HORST-OLIVER BUSCHMANN www.studienplatzklagen.net Köbelinger Str. 1 30159 Hannover Telefon: 0511 220 620 60 Telefax:

Mehr

Der Antrag ist keine Klage, sondern bewirkt nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts über den Studienplatz.

Der Antrag ist keine Klage, sondern bewirkt nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts über den Studienplatz. Du hast keinen Studienplatz bekommen und möchtest unbedingt an der HCU studieren? Hier findest du eine kleine Anleitung zum Vorgehen bei deiner Studienplatzeinklage. Die ersten beiden Schritte des Vorgehens

Mehr

Presseinformation. >>> thimm Institut für Bildungs- und Karriereberatung. Hochschulzugang 2014/15

Presseinformation. >>> thimm Institut für Bildungs- und Karriereberatung. Hochschulzugang 2014/15 Hochschulzugang 2014/15 Entwicklung des Numerus Clausus an den NRW-Hochschulen thimm Institut für Bildungs- und Karriereberatung Zum Großen Feld 30 58239 Schwerte Tel.: 0 23 04 / 99 66 50 Fax: 0 23 04

Mehr

Sprechzeiten täglich von 8:30-13:00 Uhr - Rechtsantragstelle - Tel.:(030) 9014-8602

Sprechzeiten täglich von 8:30-13:00 Uhr - Rechtsantragstelle - Tel.:(030) 9014-8602 Verwaltungsgericht Berlin Sprechzeiten täglich von 8:30-13:00 Uhr - Rechtsantragstelle - Tel.:(030) 9014-8602 Merkblatt zu Studienplatzklagen TU Berlin, UdK Berlin, FHW Berlin*¹, FHVR Berlin*¹, TFH Berlin*²,

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin: LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/938 (15/851) 12.06.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Numerus Clausus an der Universität des Saarlandes

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2648 6. Wahlperiode 25.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studienplatzklagen und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

für diese Plätze erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien.

für diese Plätze erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. FAQ`s zum Thema Numerus clausus (NC) 1. Was ist ein Numerus clausus (Nc)? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Numerus clausus die Durchschnittsnote des Abiturs oder eines anderen schulischen Zeugnisses

Mehr

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3: Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage

Mehr

für diese Plätze erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien.

für diese Plätze erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. FAQ's zum Thema Numerus clausus (Nc) 1. Was ist ein Numerus clausus (Nc)? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Numerus clausus die Durchschnittsnote des Abiturs oder eines anderen schulischen Zeugnisses

Mehr

bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2010/11 Auswahlgrenzen in den Quoten:

bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2010/11 Auswahlgrenzen in den Quoten: DATEN bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten Wintersemester 2010/11 Auswahlgrenzen in den Quoten: Abiturbeste, Wartezeit, Vorauswahlverfahren - und Auswahlverfahren der Hochschulen

Mehr

Das Deutsche Grundgesetz räumt in Artikel 12 das Recht ein, Ausbildungsstätte

Das Deutsche Grundgesetz räumt in Artikel 12 das Recht ein, Ausbildungsstätte Die Studienplatzklage Das Deutsche Grundgesetz räumt in Artikel 12 das Recht ein, Ausbildungsstätte und Arbeitsplatz frei zu wählen. In der Realität scheitern jedoch immer mehr Abiturienten bereits daran,

Mehr

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n

Orientierungssatz: Überbuchung kann auch beim örtlichen Auswahlverfahren eine Rolle spielen ( 25 HZV). G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n Orientierungssatz: Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als kapazitätsdeckend anzuerkennen, wenn die Hochschule im Haupt- und Nachrückverfahren einen Überbuchungsfaktor

Mehr

Zulassung zum Studium

Zulassung zum Studium Bewerbungsverfahren zum Studium an deutschen Hochschulen Abitur 2012 Zulassung zum Studium 3 verschiedene Zulassungs- bzw. Auswahlverfahren 1. Hochschulstart.de vergibt bundesweite NC-Studiengänge für

Mehr

Marcus Ronnenberg Rechtsanwalt

Marcus Ronnenberg Rechtsanwalt Marcus Ronnenberg Rechtsanwalt Poststr. 37 (Körnerhaus) 20354 Hamburg Tel: 040-444 6538-14 Fax: 040-444 6538-20 www.kanzlei-ronnenberg.de info@kanzlei-ronnenberg.de HERZLICH WILLKOMMEN IN DER KANZLEI RONNENBERG

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Gebühren im Sozialrecht 2.1 Was ist meine Ausgangssituation?

Mehr

Wintersemester 2015/16

Wintersemester 2015/16 Wintersemester 2015/16 Die Informationsbroschüre Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung richtet sich an Interessenten einer Studienplatzklage, die ein Bachelor- oder Masterstudium

Mehr

Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen

Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Gebühren im Sozialrecht 2.1 Was ist meine Ausgangssituation? 2.2 Welche Gebühren fallen bei außergerichtlichen Tätigkeiten

Mehr

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014 Der Arbeitsmarkt in Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 3172 28. 08. 2008 Antrag der Abg. Theresia Bauer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studienplatzklagen

Mehr

Kapazitätsverfahren. (Erstinformation WS 2005/06)

Kapazitätsverfahren. (Erstinformation WS 2005/06) Kapazitätsverfahren (Erstinformation WS 2005/06) I. Den Bewerbern um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang stehen zwei Wege offen: Sie können sich um einen Studienplatz innerhalb

Mehr

Zulassungbeschränkung

Zulassungbeschränkung Studienplatzklage in jeden NC- Studiengang Telefon 0800/8181555 kostenfrei im Festnetz Wintersemester 2015/16 2016/17 Die Studienplatzklage in Studiengänge Bachelor- und mit örtlicher Masterstudiengänge

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: NC 2 B 375/12 NC 15 L 1192/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen

Mehr

Studienplatzklage. Abitur 1,3 oder schlechter? und Hochschulstart-Strategie. Achtung! Fristabläufe. beachten und. rechtzeitig. beginnen!

Studienplatzklage. Abitur 1,3 oder schlechter? und Hochschulstart-Strategie. Achtung! Fristabläufe. beachten und. rechtzeitig. beginnen! Sommersemester Wintersemester 2012/13 2013 Wintersemester 2013/14 Abitur 1,3 oder schlechter? Studienplatzklage und Hochschulstart-Strategie Achtung! Fristabläufe beachten und rechtzeitig beginnen! Eine

Mehr

FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor

FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor Stand: 04.05.2014 Inhalt 1 Wie kann ich mich bewerben?... 3 2 Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?... 3 3 Wann ist Bewerbungsschluss?... 3 4 Was sind

Mehr

Die häufigsten Fragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Die häufigsten Fragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter Stand: 7. April 2010 Die häufigsten Fragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter Sollten Fragen offen bleiben, können Sie sich gerne telefonisch unter 0180 3 200 220 oder per E-Mail unter nrwdirekt@nrw.de

Mehr

Zentrale Vergabe von Studienplätzen

Zentrale Vergabe von Studienplätzen Zentrale Vergabe von Studienplätzen tzen hochschulstart. de Auswahl der Hochschulen hochschulstart. de, die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt - in den in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen

Mehr

Drei Wege zum Studienplatz an der FAU

Drei Wege zum Studienplatz an der FAU Drei Wege zum Studienplatz an der FAU Cornelia Pecher M.A. Bild: Veer.com Drei Wege zum Studienplatz an der FAU 1. Weg Fach ohne Zulassungsbeschränkung (NC) 2. Weg Fach mit lokalem NC 3. Weg Fach mit bundesweitem

Mehr

FAQ. Frequently asked questions rund um das Pharmaziestudium an der FU Berlin

FAQ. Frequently asked questions rund um das Pharmaziestudium an der FU Berlin FAQ Frequently asked questions rund um das Pharmaziestudium an der FU Berlin Zusammengestellt durch: Prof. Dr. Mathias F. Melzig Geschäftsführender Direktor und Studienfachberater Königin-Luise Straße

Mehr

Studienplatzklage. eine Alternative zum Wunschstudiumsplatz

Studienplatzklage. eine Alternative zum Wunschstudiumsplatz Studienplatzklage eine Alternative zum Wunschstudiumsplatz Kurfürstendamm 157/158 10709 Berlin Tel. 030 8100 5700 Fax 030 8100 5701 info@bildungsrecht24.de Vorwort Sehr geehrte Studienbewerber/in, Sehr

Mehr

DIE STUDIENPLATZKLAGE

DIE STUDIENPLATZKLAGE ANWALTSKANZLEI TORNOW DIE STUDIENPLATZKLAGE WEGE ZUM WUNSCHSTUDIUM: DIE STUDIENPLATZKLAGE ANWALTSKANZLEI TORNOW NATRUPER STRASSE 169 49 076 OSNABRÜCK TEL.: 05 41 97 04 88 90 FAX.: 05 41-97 04 88 99 INFO@ANWALTSKANZLEI-TORNOW.DE

Mehr

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Von der ZVS zu hochschulstart.de 1

Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Von der ZVS zu hochschulstart.de 1 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V XI XIX 1. Kapitel Von der ZVS zu hochschulstart.de 1 2. Kapitel Bewerbung um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang (örtliches

Mehr

Erfolgreich zum Studienplatz

Erfolgreich zum Studienplatz Beck-Rechtsberater im dtv 50652 Erfolgreich zum Studienplatz ZVS, NC, Auswahlgespräche und -tests, Rechtsschutz, Studienplatzklage von Dr. Robert G. Brehm, Dr. Wolfgang Zimmerling 1. Auflage Erfolgreich

Mehr

LEITFADEN. Ihr Ratgeber für Studienplatzklageverfahren. STUDIENPLATZKLAGE Sichere Dir Deine Zukunft

LEITFADEN. Ihr Ratgeber für Studienplatzklageverfahren. STUDIENPLATZKLAGE Sichere Dir Deine Zukunft LEITFADEN Ihr Ratgeber für Studienplatzklageverfahren STUDIENPLATZKLAGE Sichere Dir Deine Zukunft INHALT Seite 04 Allgemeine Informationen zur Studienplatzklage Über das Grundrecht auf freie Berufswahl

Mehr

Informationen zur Studienplatzklage für das Wintersemester 2010/11

Informationen zur Studienplatzklage für das Wintersemester 2010/11 Informationen zur Studienplatzklage für das Wintersemester 2010/11 Diese Informationen geben nur einen kurzen Überblick über das gesamte Studienplatzbeschaffungsverfahren für StudienanfängerInnen (mit

Mehr

+++PROKON transparent+++

+++PROKON transparent+++ +++PROKON transparent+++ Ihre Fragen unsere Antworten unsere Handlungsempfehlung (Stand ) In den letzten Tagen haben uns zahlreiche Newsletter-Abonennten unsere Fragebögen zurückgesendet. Wir wollen die

Mehr

RATGEBER STUDIENPLATZKLAGE

RATGEBER STUDIENPLATZKLAGE RATGEBER STUDIENPLATZKLAGE 1 2 www.studienplatzklage.de Ihr Team für die Studienplatzklage: Helmuth Hoffstetter, Marina Bochem, Dr. Christian Birnbaum, Dr. Mascha Franzen, Britta Schmidt, Christian Teipel

Mehr

Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/

Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05

Mehr

Informationen zum Bewerbungsund Zulassungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsund Zulassungsverfahren Informationen zum Bewerbungsund Zulassungsverfahren Bachelor Humanmedizin Renate Sturitis, Wolfram Seppel Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Immatrikulationsamt Zulassungsbeschränkungen Zulassungsfrei:

Mehr

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.

Mehr

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um die Studiengänge

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um die Studiengänge Achtung liebe_r Studienplatzbewerber_in, es gibt eine neue Information vom 26. August 2015: Bisher hat sich die Uni Hamburg nur in Verfahren, in denen es um einen Studienplatz in den Studiengängen Medizin

Mehr

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Dipl.-Ing. Christoph Heemann Geschäftsführer Ingenieurkammer-Bau NRW 1 Anwendungsbereich

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gemäß 18

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz

Mehr

Christiane Westhauser / Bärbel Götz-Waniek Zentrale Studienberatung

Christiane Westhauser / Bärbel Götz-Waniek Zentrale Studienberatung Zentrale Vergabe von Studienplätzen tzen Auswahl der Hochschulen Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergibt - in den in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen - die Studienplätze

Mehr

BREHM * ZIMMERLING Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät

BREHM * ZIMMERLING Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät BREHM * ZIMMERLING Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät Die Kapazitätsklage Informationen zum Einklagen von Studienplätzen im zweiten Studienabschnitt - Erstes klinisches Fachsemester - 12.05.2015 Informationen

Mehr

MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN. Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte Notarin STUDIENPLATZKLAGEN NUMERUS CLAUSUS ALLES WAS RECHT IST

MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN. Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte Notarin STUDIENPLATZKLAGEN NUMERUS CLAUSUS ALLES WAS RECHT IST MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte Notarin ALLES WAS RECHT IST NUMERUS CLAUSUS STUDIENPLATZKLAGEN PRAXISREPORT 2012 Inhalt A. Fächer mit bundesweitem NC: Human-, Zahn- und TIERMEdIZIN,

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Ausführliche Informationen zum Kapazitätsprozess in den weichen NC-Studiengängen. - insbesondere Bachelorstudiengänge -

Ausführliche Informationen zum Kapazitätsprozess in den weichen NC-Studiengängen. - insbesondere Bachelorstudiengänge - Ausführliche Informationen zum Kapazitätsprozess in den weichen NC-Studiengängen - insbesondere Bachelorstudiengänge - Übersicht: Seite: 1. Wir über uns: Unsere anwaltliche Dienstleistung... 1 2. Die Erfolgsaussichten...

Mehr

Praktische Umsetzung durch die Hochschulen

Praktische Umsetzung durch die Hochschulen Praktische Umsetzung durch die Hochschulen Ein Werkstattbericht Dr. Dietmar Ertmann Beteiligung nach Bundesland Baden-Württemberg: 4 Bayern: 7 Berlin: 2 Brandenburg : 3 Bremen: 1 Hamburg: 1 Hessen: 2 Mecklenburg

Mehr

Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge

Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge CampusCenter Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Tel.: 040-42838-7000 Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge Bewerbungsbeispiel: Lehramt an Gymnasien (BA und MA) Wichtiger Hinweis: Sie

Mehr

Im Blickpunkt. Der Numerus Clausus (NC)

Im Blickpunkt. Der Numerus Clausus (NC) Juni 2014 Im Blickpunkt Der Numerus Clausus (NC) Was man über den Numerus Clausus (NC) wissen muss und wo es die meisten frei zugänglichen Studiengänge gibt Cort-Denis Hachmeister Gunvald Herdin CHE gemeinnütziges

Mehr

MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN. Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte STUDIENPLATZKLAGEN NUMERUS CLAUSUS ALLES WAS RECHT IST

MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN. Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte STUDIENPLATZKLAGEN NUMERUS CLAUSUS ALLES WAS RECHT IST MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN Rechtsanwältinnen Rechtsanwälte ALLES WAS RECHT IST NUMERUS CLAUSUS STUDIENPLATZKLAGEN PRAXISREPORT 2015 Inhalt A. Fächer mit bundesweitem NC: Human-, Zahn- und Tiermedizin,

Mehr

Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Bewerbung und Zulassung 2015 Katja von Berg, M.A. Oksana Linn, M.A. & Viktoria Petri, M.A.

Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Bewerbung und Zulassung 2015 Katja von Berg, M.A. Oksana Linn, M.A. & Viktoria Petri, M.A. Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung Bewerbung und Zulassung 2015 Katja von Berg, M.A. Oksana Linn, M.A. & Viktoria Petri, M.A. Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart Ablauf Teil 1: Bewerbung

Mehr

Auf wie viele Studiengänge darf ich mich bewerben? Was passiert, wenn ich mehrere Bewerbungen online abschicke?

Auf wie viele Studiengänge darf ich mich bewerben? Was passiert, wenn ich mehrere Bewerbungen online abschicke? Auf wie viele Studiengänge darf ich mich bewerben? Die Anzahl der möglichen Bewerbungen in den Bachelor-Studiengängen ist nicht limitiert. Beachten Sie aber, dass Sie sich letztendlich nur für einen Studiengang

Mehr

Studieren so geht s! Information zum Studium an der UDE

Studieren so geht s! Information zum Studium an der UDE Studieren so geht s! Information zum Studium an der UDE Übersicht Wer wir sind - Die Universität Duisburg-Essen Was Sie erreichen können - Studienabschlüsse Wie Sie hineinkommen - Zulassung zum Studium

Mehr

Rechtsanwaltsgebühren was Sie darüber wissen sollten

Rechtsanwaltsgebühren was Sie darüber wissen sollten Welche Vorteile bringt die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für mich? 1 Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick vielleicht hoch erscheinen mögen, können im Endergebnis in den meisten Fällen Kosten

Mehr

Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP)

Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP) Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP) Stand Mai/Juni 2013 Allgemeine Bestimmungen: Psychotherapeutengesetz (zu

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/1234 20.07.2010 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung,

Mehr

vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort

vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort Drucksache 17 / 10 470 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort Situation der PsychotherapeutInnen

Mehr

Zentrale Vergabe von Studienplätzen

Zentrale Vergabe von Studienplätzen Zentrale Vergabe von Studienplätzen hochschulstart. de Auswahl der Hochschulen hochschulstart. de, die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt - in den in das zentrale Verfahren einbezogenen Studiengängen

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 292 2013 Verkündet am 29. April 2013 Nr. 92 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education Lehramt an beruflichen Schulen der Universität Bremen Vom 6.

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine

Mehr

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich.

Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. FAQs Master EB: Wann kann ich das Masterstudium beginnen? Die Aufnahme des Studiums ist immer nur zum Wintersemester möglich. Wie kann ich mich für den Masterstudiengang Europäische Betriebswirtschaft

Mehr

im Wintersemester 2013/14

im Wintersemester 2013/14 Stand: 10.08.2013 Infblatt Studienplatzklage Humanmedizin (1. Semester), Humanmedizin (höheres Semester), Zahnmedizin, Tiermedizin & Pharmazie im Wintersemester 2013/14 bundesweite Inf-Htline: Telefn (0800)

Mehr

1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren):

1. Für ORTSWECHSLER (Bewerber, die für denselben Studiengang an einer Hochschule eingeschrieben sind oder waren): Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigentlichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere

Mehr

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen

ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten. und. der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen ZULASSUNGS- UND AUSWAHLSATZUNG der Pädagogischen Hochschule Weingarten und der Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen zum Verfahren der Zulassung zu den Masterstudiengängen 1.

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Download dieses Readers unter www.asta-uhh.de Informationen des AStA der Universität Hamburg zur Studienplatzbeschaffung Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 II. Die Bewerbung 4 III. Nach der Bewerbung 4

Mehr

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Weblink zu Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, viele Mandanten wissen nicht, was in einem zivilen Streitverfahren auf sie zukommt. Im Folgenden

Mehr

Zulassung zum Studium

Zulassung zum Studium Zulassung zum Studium mit NC ohne NC mit»hochschulstart.de«auswahlverfahren und Dialogorientiertes Service-Verfahren ohne»hochschulstart.de«örtlicher NC freie Einschreibung bundesweites Auswahlverfahren

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 310 2013 Verkündet am 30. April 2013 Nr. 95 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination

Mehr

NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 12/13)

NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 12/13) ZENTRALE STUDIENBERATUNG NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 12/13) An wen richtet sich dieses Informationsblatt? Dieses Informationsblatt richtet sich an deutsche, mit deutschem Abitur und EU-Bürger sowie

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Wartezeit versus Losverfahren

Wartezeit versus Losverfahren Chancen in einem gewichteten Losverfahren als Alternativen zur Wartezeitquote Julius-Bernstein-Institut für Physiologie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Qualität dualer Studiengänge. Einführung

Qualität dualer Studiengänge. Einführung Bildung Vorstand Qualität dualer Studiengänge Einführung Stuttgart 2011 Bernd Kaßebaum, Ressort Bildungs und Qualifizierungspolitik 1 Definition dualer Studiengänge Als duale Studiengänge werden nur solche

Mehr

NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 14/15)

NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 14/15) ZENTRALE STUDIENBERATUNG An wen richtet sich dieses Informationsblatt? NUMERUS CLAUSUS (WINTERSEMESTER 14/15) Dieses Informationsblatt richtet sich an deutsche, mit deutschem Abitur und EU-Bürger sowie

Mehr

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss Merkblatt zum Formular Wer benötigt dieses Formular? Studierende, die ihr Abschlussziel und/oder Studienfach innerhalb der Europa-Universität Viadrina wechseln wollen, von einer anderen Hochschule kommen

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014

Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014 Amtliches Mitteilungsblatt 19/2014 Zulassungsordnung der Universität Vechta Zweite Änderung Neubekanntmachung Vechta, 24.07.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität

Mehr

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407

Mehr

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen

Mehr

20 Teil I: Alles, was Sie über die Entscheidung wissen sollten

20 Teil I: Alles, was Sie über die Entscheidung wissen sollten 20 Teil I: Alles, was Sie über die Entscheidung wissen sollten werden: Woher weiß ich denn, ob ich nicht inerfurt meinem Partner fürs Leben über den Weg gelaufen wäre, wo ich mich doch aber für Bremen

Mehr

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015 Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?

Mehr

Lesefassung vom 25. Februar 2015

Lesefassung vom 25. Februar 2015 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)

Mehr

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration

Zula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4

Mehr