Glossar Bundestagswahl

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1 Absolute Mehrheit Abstimmungsmehrheit, die mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (mind. 50% plus 1 Stimme) umfasst. Briefwahl Die Briefwahl ermöglicht es, seine Stimme anzugeben, ohne am Tag der Wahl persönlich im Wahllokal zu sein. Sie muss bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden, die für den Versand der Wahlunterlagen und die Entgegennahme und die Auswertung der in verschlossenen Umschlägen enthaltenen Stimmzettel zuständig ist. Bundeskanzler/Bundeskanzlerin Als Regierungschef leitet der Bundeskanzler die Bundesregierung. Er oder sie bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt hierfür die Verantwortung. Ihm oder ihr unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste. Der Kanzler oder die Kanzlerin wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschließend von diesem ernannt. Der Bundestag kann den Bundeskanzler durch ein Misstrauensvotum stürzen. Bundespräsident Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und höchster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident kann den Bundestag nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers oder der fehlenden Mehrheit bei der Wahl des Kanzlers auflösen. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt auf fünf Jahre durch die Bundesversammlung. Eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, meist hatte der Kandidat bereits im Vorfeld ein politisches Amt inne. Bundesrat Die politischen Vertreter der 16 Bundesländer bilden den Bundesrat. Der Bundesrat ist an wichtigen bundespolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen wird, kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen, er nimmt die Interessen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wahr. Der Bundesrat bringt Gesetzesentwürfe ein, die häufig eine Umsetzung der politischen Programme darstellen. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder, die gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung sind. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin wird jeweils für ein Jahr gewählt. Wer von den Regierungsmitgliedern in den Bundesrat entsandt wird, das entscheidet die Landesregierung selbst, Bundesrats-Wahlen gibt es nicht. Der Bundesrat kennt deshalb auch keine Wahlperioden. Er ist verfassungsrechtlich gesehen ein ewiges Organ, das sich aufgrund der Landtagswahlen von Zeit zu Zeit erneuert. Die Wahlen zum Landesparlament haben dadurch auch eine bundespolitische Bedeutung. 1

2 Bundestag Das Parlament, der Deutsche Bundestag, ist ein Verfassungsorgan und repräsentiert das Volk. Er ist das einzige Staatsorgan, welches durch direkte Wahlen vom Volk legitimiert wird. Dem Parlament fällt nach der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung die Funktion der Legislative zu. Er gliedert sich in eine parlamentarische Mehrheit und eine Minderheit, die als Opposition bezeichnet wird und Kontrolle und Kritik an der Regierung ausübt. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt auf vier Jahre (Legislaturperiode), diese verfügen über ein freies Mandat und sind daher nicht an Weisungen und Aufträge gebunden, sondern ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet. Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht ist aufgrund seiner umfassenden Zuständigkeit oberster Hüter der Verfassung in Deutschland. Es ist allen anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) gegenüber selbstständig, unabhängig und diesen gleichgeordnet. Der Sitz des 1951 gegründeten Bundesverfassungsgerichts ist Karlsruhe. Es besteht aus zwei Senaten, der über jeweils acht Richter verfügt, die für eine Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt werden. Der Präsident sowie sein Stellvertreter werden vom Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt. Direktkandidat Direktkandidaten sind die Wahlbewerber, die sich um das Direktmandat in einem Wahlkreis bewerben. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält. Einspruchsgesetz In welchen Fällen der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss, ist im Grundgesetz geregelt. Alle Gesetze, die nicht einer der dort genannten Kriterien zugeordnet werden können, sind so genannte Einspruchsgesetze. Der Bundesrat kann Einspruch gegen das Gesetz einlegen, allerdings vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Entschließungsantrag In Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Rechtsverbindlich sind sie nicht. Ein Entschließungsantrag muss sich auf eine bereits vorliegende Initiative wie beispielsweise einen Gesetzentwurf beziehen und von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein. Erststimme Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt sie in relativer Mehrheitswahl einen der Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis in den Bundestag (Direktmandat). Fraktion Eine Fraktion stellt den organisatorischen Zusammenschluss einer Gruppe von Abgeordneten zur gemeinsamen Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben dar. 2

3 Die Fraktionen sind ein integrierender Bestandteil der parlamentarischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Sie beruhen auf dem Grundsatz des freien Mandats und sind ein repräsentatives Element der modernen Parteiendemokratie. Fraktionen sind Teile des Bundestages (Bundesverfassungsgericht). Fraktionszwang Dieser Begriff meint die (vermeintliche) Verpflichtung von Abgeordneten, ihre Stimme nur im Sinne der Fraktionsbeschlüsse abzugeben. In Deutschland wird dies durch das Grundgesetz, Artikel 38 Absatz 1, ausgeschlossen: [Die Abgeordneten ] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Fünfprozentklausel Gesetzlich verankerte Sperrklausel, nach der nur solchen Parteien Parlamentssitze zustehen, die mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Parteien, die unterhalb dieser Grenze bleiben, werden bei der Verteilung der Abgeordnetenmandate nicht berücksichtigt, es sei denn, sie konnten mindestens drei Direktmandate (bei der Auszählung der Erststimmen) erreichen. Ziel der Fünfprozentklausel ist es, der Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine und Kleinstparteien und den damit verbundenen Konflikten entgegenzuwirken. Gesetzesinitiative Zur Abstimmung eingebrachte Gesetzesvorlage. Gesetzesvorlage Gesetzantrag bzw. Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder Bundesrat beim Bundestag eingebracht wird. Gewaltenteilung Dieses politische Prinzip wird in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes definiert und bezeichnet die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Teile, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und von verschiedenen Organen ausgeübt werden. Es wird zwischen legislativer (gesetzgebender), exekutiver (vollziehender) und judikativer (rechtsprechender) Gewalt unterschieden. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen politischen Systems. Judikative Neben gesetzgebender und ausübender Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt, in modernen, gewaltenteiligen Demokratien auch als Dritte Gewalt bezeichnet. Sie obliegt bundesdeutschen Richtern und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Der Bund kann auch für andere Bereiche Bundesgerichte einführen, so für die Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren. Koalition [lat.]: Dieser Begriff bezeichnet ein Bündnis, das zu einem bestimmten Zweck und für eine bestimmte Dauer zwischen verschiedenen Koalitionspartnern (insbesondere Parteien) eingerichtet wird, um politische Interessen gemeinsam durchsetzen zu können. 3

4 Koalitionsvertrag Dieser Vertrag schafft eine verbindliche Basis für die parlamentarische Zusammenarbeit und legt die Ziele der regierenden Koalitionsparteien bzw. Koalitionspartner fest. Konstituierende Sitzung Eine konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlamentes am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung des Bundestages kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl muss der neue Bundestag zusammentreten. Konstruktives Misstrauensvotum Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. Landesliste Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen werden von Parteien eingereicht und bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, so rückt von der Landesliste der Partei, für die er in den Bundestag gewählt wurde, der nächste noch nicht berücksichtigte Kandidat nach. Legislative In modernen Demokratien diejenige der drei staatlichen Gewalten, die verfassungsrechtlich dafür zuständig ist, Gesetze zu beschließen (gesetzgebende Gewalt). Im System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland wird die Legislative durch Bundestag und Bundesrat repräsentiert. Legislaturperiode Amtsdauer einer gesetzgebenden Volksvertretung. Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Der 17. Deutsche Bundestag ist am 27. September 2009 gewählt worden und am 27. Oktober 2009 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 16. Wahlperiode. Mandat Amt und Aufgaben der Parlamentsabgeordneten werden als Mandat bezeichnet. Man unterscheidet zwischen freiem und imperativem Mandat, das den Abgeordneten an den Wählerwillen oder an Weisungen von Partei bzw. Fraktion bindet. Beim freien Mandat ist der Mandatsträger nur seinem Gewissen unterworfen. Die Abgeordneten des Bundestages sind nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mehrheitswahl Die von den Wählern abgegebenen Stimmen können anschließend entweder nach dem Prinzip der Mehrheitswahl oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Parlamentssitze umgerechnet werden. Bei der Mehrheitswahl (Personenwahl) 4

5 gewinnt in einem Wahlkreis derjenige Kandidat den Parlamentssitz, der entweder die meisten Stimmen erhalten hat (bei relativer Mehrheitswahl) bzw. derjenige, der mindestens 50% plus eine Stimme erhalten hat (bei absoluter Mehrheitswahl. Vorteile der Mehrheitswahl: Klare Mehrheiten, die eine schnelle Regierungsbildung möglich machen. Enge Verbindung des gewählten Abgeordneten zu seinem Wahlkreis. Nachteile: Viele abgegebene Wählerstimmen fallen unter den Tisch. Misstrauensvotum Dieses Votum ist eine parlamentarische Abstimmung darüber, ob die Regierung insgesamt bzw. ein Regierungsmitglied noch das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genießt. Ist das nicht der Fall, muss die Regierung (bzw. das Regierungsmitglied) zurücktreten. Das Misstrauensvotum ist (je nach verfassungsrechtlicher Regelung) ein Instrument, das vom Parlament eingesetzt werden kann (Misstrauensantrag) und/oder von der Regierung genutzt werden kann, um festzustellen, ob sie noch von der Mehrheit des Parlamentes unterstützt wird (Vertrauensfrage). Opposition Der Begriff Oppositio stammt aus dem Lateinischen und bedeutet das Entgegensetzen oder allgemein: Im Widerspruch oder im Gegensatz zu etwas stehen (z. B. zur öffentlichen Meinung, zur Regierung): Die Opposition kritisiert und kontrolliert die Regierung. Sie ist ein wesentliches Element moderner Demokratien, da sie (mehr noch als die Parteien der Regierungsmehrheit) die parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Exekutive wahrnimmt. Parlamentarisches Regierungssystem Dieser Begriff bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der die Regierung nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von einer Mehrheit des Parlamentes bestimmt wird: Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig und muss sich diesem gegenüber verantworten. Im parlamentarischen Regierungssystem findet eine enge Verschränkung von Legislative und Exekutive statt. Partei Eine politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen (Gleichgesinnte) zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre zentralen Aufgaben bestehen in der Teilnahme an Wahlen, der Einflussnahme auf die Besetzung der obersten Staatsämter sowie der Entwicklung von programmatischen Gemeinwohlentwürfen und der Kontrolle der Regierung, insofern sie dieser nicht angehören. Parteiprogramm Ein Parteiprogramm ist eine politische Schrift und bildet die Grundlage für die grundsätzlichen Forderungen, Ziele und Werte einer politischen Partei. Relative Mehrheit Bei der Mehrheitswahl wird zwischen absoluter und relativer Mehrheit unterschieden. Bei Letzterer ist der Kandidat gewählt, der in einem Wahlgang die meisten Stimmen erhält. 5

6 Repräsentative Demokratie Form der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern sie gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen, die für sie stellvertretend politisch tätig sind. Gegensatz: Direkte Demokratie. Spitzenkandidat Kandidat, der an der Spitze einer Wahlliste steht. Bei der Bundestagswahl der Wahlbewerber einer großen Partei, der die Kanzlerschaft anstrebt. Stimmzettel Ein Zettel oder Formular für eine schriftliche Stimmabgabe im Wahllokal oder bei der Briefwahl. Überhangmandat Hat eine Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate mittels der Erststimmen erzielen können als ihr nach dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien abgegebenen Zweitstimmen eigentlich zustehen würden, so erhält diese Partei trotzdem die Direktmandate. Dadurch wird gewährleistet, dass der gewählte Direktkandidat den Wählerauftrag im Parlament umsetzen kann. Zugleich erhöht sich die im Bundeswahlgesetz festgesetzte Zahl der Abgeordneten um die Zahl der Überhangmandate. Untersuchungsausschuss Von der gesetzgebenden Gewalt eingerichtetes Hilfsorgan zur Untersuchung und Kontrolle spezifischer Regierungsvorgänge bzw. von Missständen und Unregelmäßigkeiten etc. Sie werden für einen bestimmten Zeitraum eingesetzt und vor allem von der Opposition zur öffentlichen Konfliktaustragung mit der Regierung genutzt. Mitglieder können nur Abgeordnete sein, die Besetzung des Ausschusses orientiert sich an der Stärke der jeweiligen Fraktionen. Verfassungsorgan Die obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland, die in unserer Verfassung, also dem Grundgesetz, vorgesehen sind, werden Verfassungsorgane genannt. Dazu zählen der Bundestag, die Bundesregierung, der Bundesrat, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane regelt das Grundgesetz. Verhältniswahl Bei der Verhältniswahl (Parteien-/Listenwahl) legen Parteien Listen mit Namen von Kandidaten vor. Die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden, werden in allen Wahlkreisen zusammengezählt. Dann wird berechnet, wie viele Parlamentssitze die jeweilige Partei nach erzieltem Stimmenanteil errungen hat. Die Sitze werden an die Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf der Liste ihrer Partei stehen. Vermittlungsausschuss Dieser besteht aus 16 Vertretern des Bundesrates und 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und hat die Aufgabe, zwischen den beiden Bundesorganen zu vermitteln und deren Zustimmung zu erwirken, wenn während des Gesetzgebungsprozes- 6

7 ses inhaltliche Meinungsverschiedenheiten entstehen. Er kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung einberufen werden. Vertrauensfrage Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 Grundgesetz). Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. Der Bundeskanzler Gerhard Schröder führte 2005 über eine verlorene Vertrauensfrage Neuwahlen herbei, um die Blockade in Bundestag und Bundesrat zu beenden. Dieser stark umstrittene politische Schachzug führte zum Ende der rot-grünen Koalition und war der Beginn der Kanzlerschaft Angela Merkels. Wahlkampfkostenerstattung Staatliche Finanzierung der Parteien. Die Parteien erhalten staatliche Mittel als Teilfinanzierung für ihre politische Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung dieser Mittel sind der Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge und der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden. Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme oder 0,70 Euro für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war und 0,38 EUR für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3300 EUR je natürliche Person berücksichtigt. Für jede einzelne Partei gilt eine relative Obergrenze. Die staatlichen Finanzierungsmittel dürfen nicht höher sein als die von ihr selbst erwirtschafteten Mittel. Wahlkreis Derzeit gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, deren Grenzen das Bundeswahlgesetz regelt. Eine Wahlkommission überprüft regelmäßig die Wahlkreisgrenzen und erstattet zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bundesinnenminister Bericht, ob und welche Änderungen der Wahlkreisgrenzen sie für erforderlich hält. Die Entscheidung darüber fällt schließlich der Bundestag. Wahlmänner Dieser Begriff bezeichnet Mittelorgane bei indirekten Wahlen, d. h. die Wahlberechtigten wählen in direkter Wahl die Wahlmänner, die ihrerseits aus der Reihe der Bewerber den Amtsinhaber wählen. Dieses Gremium (das strikt an den Ausgang der allgemeinen Volkswahl gebunden ist) wählt beispielsweise formell den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Zweitstimme Die Zweitstimme ist für die Landesliste einer Partei bestimmt (Verhältniswahl). Über diese Landeslisten ziehen weitere 299 Abgeordnete in den Bundestag ein. Die 7

8 beiden Stimmen können für die Kandidaten von verschiedenen Parteien abgegeben werden (Stimmensplitting). Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze einer Partei der insgesamt 598 im Bundestag zustehen. Darauf werden die errungenen Direktmandate angerechnet. Hat eine Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen, so behält sie diese als Überhangmandate. Die Zahl der Bundestagsabgeordneten erhöht sich dann entsprechend. 8

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