MITTEILUNG ÜBER EIN AUSWAHLVERFAHREN ZUR BILDUNG EINER EINSTELLUNGSRESERVE. Sicherheitsbeauftragter (M/W)
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- Evagret Heidrich
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1 MITTEILUNG ÜBER EIN AUSWAHLVERFAHREN ZUR BILDUNG EINER EINSTELLUNGSRESERVE Stellenbezeichnung Funktionsgruppe/Besoldungsgruppe AD 6 Vertragsart Referenznummer Bewerbungsfrist Dienstort Die Reserveliste (RL) ist gültig bis zum Anzahl Kandidaten auf der RL 3 Sicherheitsbeauftragter (M/W) Bediensteter auf Zeit VEXT/17/191/AD 6/IBD , Uhr Ortszeit Alicante (MEZ) Alicante, SPANIEN Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) führt ein Auswahlverfahren durch, das der Aufstellung einer Reserveliste zur Besetzung einer freien Stelle als Sicherheitsbeauftragter (m/w) dient, der der Hauptabteilung Infrastruktur und Gebäude (IBD) des EUIPO zugewiesen ist. 1. HINTERGRUND Die Hauptabteilung Infrastruktur und Gebäude ist für alle Tätigkeiten und Vorgänge in den Bereichen Infrastruktur, Gebäude, Gebäudemanagement, Catering, Sicherheit und Umweltmanagement verantwortlich. Die Hauptabteilung Infrastruktur und Gebäude umfasst die folgenden Dienste: Gebäudemanagement: verantwortlich für die Verwaltung von Immobilien und Grundbesitz, einschließlich Planung, Spezifikation, Erwerb, Einrichtung, Mobiliar, Betrieb, Inventar, Raumzuteilung, Instandhaltung, Kontakt zu Versorgungsunternehmen, Renovierung und entsprechende Qualitätssysteme; Gemeinsame Dienste: verantwortlich für die Verwaltung von Dienstleistungen für das EUIPO in den Bereichen Sicherheits- und Wachdienste, insbesondere Risiken am Arbeitsplatz, Zugangskontrolle, Erfassen von Eindringlingen und Präventionsplan gegen Überschwemmung.
2 2. AUFGABEN Dem erfolgreichen Bewerber wird unter der Aufsicht des für die Gemeinsamen Dienste zuständigen Referatsleiters die Verantwortung für das Team übertragen, das beim EUIPO für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig ist. Dabei soll er insbesondere mit den folgenden Aufgaben betraut werden: Koordinierung, Verwaltung und Leitung des Teams für Sicherheit und Gesundheitsschutz, einschließlich der personellen und finanziellen Ressourcen, der technischen Einrichtungen und Systeme sowie der externen Ressourcen; Erarbeitung der spezifischen und technischen Leistungsbeschreibungen für Ausschreibungen sowie Beteiligung an Bewertungsausschüssen für die Vergabe von Verträgen; Umsetzung von Prozessen und Verfahren, mit denen die extern erbrachten Sicherheitsdienstleistungen überwacht und aktiv gesteuert werden, um die Qualität der Leistungserbringung und Vertragserfüllung im Einklang mit dem System des EUIPO zur Verwaltung externer Ressourcen sicherzustellen; Konzeptionierung, Erarbeitung, Koordinierung und Nachverfolgung von Vorgaben und Verfahrensweisen in den Bereichen Sicherheit, Berufsrisiken und Lebensmittelsicherheit gemäß den bewährten Verfahren und im Einklang mit den Standards, nach denen das EUIPO zertifiziert ist, wie die Norm ISO zur Informationssicherheit, ISO 9001, OHSAS und die Norm UNE zur Barrierefreiheit; Erarbeitung von Reisehinweisen für Mitarbeiter, die Dienstreisen in Länder außerhalb der Europäischen Union unternehmen, auf Basis maßgeblicher und genehmigter Quellen für Sicherheitsinformationen; kontinuierliche Bewertung der Lebensmittelsicherheit, um zu gewährleisten, dass das Amt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Leitung, Unterstützung und Aufstellung eines HACCP-Teams sowie Instandhaltung und laufende Verbesserung des HACCP-Systems. Planung, Koordinierung und Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Aufklärung sowie zur Gesundheitsförderung und -erziehung im Bereich der Lebensmittelsicherheit; Gestaltung und Gewährleistung der sicheren und stabilen Umsetzung aller sicherheitstechnischen Systeme in enger Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung, einschließlich des IKT-Netzwerks und der zugehörigen Server, Einzelarbeitsplätzen, CCTV, Systemen zur Bekämpfung von Eindringlingen, Zugriffskontrollsystemen usw.; Durchführung von Sicherheitsrisikobewertungen sowie Sicherheitsuntersuchungen und Überprüfung von Vorfällen auf Anweisung der Leitung des EUIPO; Gewährleistung der wirksamen Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Risikominderung; Unterstützung der Prozesse des EUIPO für das Kontinuitäts- und Krisenmanagement durch die kontinuierliche Aktualisierung der Notfallszenarien, die Bereitstellung praktikabler und zweckdienlicher Informationen in Notfällen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung sowie die rechtzeitige Durchführung von Notfallmaßnahmen; aktive Steuerung der Arbeitsabläufe des Projekts zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus ( Increasing the Security Levels ), das im Zuge des Strategieplans des EUIPO durchgeführt wird; darunter fallen auch Aspekte wie die physische Sicherheit des EUIPO- Campus, die Sicherheitsüberprüfung externer Mitarbeiter, die Übermittlung und Speicherung vertraulicher Informationen, die Förderung des Sicherheitsbewusstseins und Wachdienste; Erarbeitung ansprechender Materialien zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins und für Schulungen, Durchführung regelmäßiger Lagebesprechungen und Schulungen zu Themen wie Sicherheitsstrategien und verfahren sowie praktische Maßnahmen für Bedienstete des EUIPO und externe Mitarbeiter. Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Plans
3 zur Evakuierung und zum Eigenschutz; Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten der europäischen Organe und Agenturen sowie mit den spanischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten auf nationaler und lokaler Ebene zur fortlaufenden Überwachung möglicher Bedrohungen, Anpassung der Alarmstufen des EUIPO-Sicherheitssystems sowie im Falle von Bedrohungen Durchführung eines zuvor festgelegten mehrstufigen Verfahrens oder je nach Bedarf Interventionsanforderung; Festlegung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen auf Ad-hoc-Basis unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen verschiedener Hauptabteilungen, einschließlich Veranstaltungen oder Besuche von Behörden, die erhöhte Sicherheitsanforderungen mit sich bringen. Für alle Bediensteten geltende Aufgaben: Aktive Mitarbeit an der Erreichung der Ziele des EUIPO in Einklang mit dem Strategieplan; insbesondere Zusammenarbeit mit den übrigen Mitarbeitern mit dem Ziel, durch Wissensaufbau und -austausch eine kollaborative Organisation zu schaffen. Ausübung sonstiger arbeitsbezogener, vom Vorgesetzten nach Bedarf zugewiesener Aufgaben und Verantwortlichkeiten. 3. ZULASSUNGSKRITERIEN Um zu diesem Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen. Allgemeine Bedingungen 1 Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. Sie müssen im Besitz der staatsbürgerlichen Rechte sein. Sie müssen etwaigen Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein. Sie müssen den für die Ausübung der Aufgaben erforderlichen sittlichen Anforderungen genügen. Sie müssen die körperliche Eignung für die Ausübung der Aufgaben besitzen. Ausbildung Sie müssen über ein Bildungsniveau verfügen, das einem abgeschlossenen durch ein Abschlusszeugnis bescheinigten Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, ODER wenn es im dienstlichen Interesse gerechtfertigt ist, eine gleichwertige Berufsausbildung. 1 Siehe Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
4 Berufserfahrung 2 Sie müssen eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in Vollzeit im Rahmen einer Tätigkeit erworben haben, die in einem Zusammenhang mit den unter Aufgaben beschriebenen Tätigkeiten steht und der Ebene dieses Aufgabenbereichs entspricht. Sprachkenntnisse Sie müssen über gründliche Kenntnisse in Spanisch verfügen (Mindestniveau C1); Kenntnisse in dieser Sprache sind für die Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsbehörden unabdingbar. Sie müssen über gute Kenntnisse in Englisch verfügen (Mindestniveau B2). Die angegebenen Niveaus beziehen sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Computerkenntnisse Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit Computern sind obligatorisch. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen umfassende Berufserfahrung mit Anwendungsprogrammen wie dem MS Office- Paket oder ähnlichem (im Wesentlichen Word, Excel, PowerPoint, Outlook), Datenbanken und Internetrecherche erworben haben. 4. AUSWAHLKRITERIEN Bei der Auswahl der qualifiziertesten Bewerberinnen und Bewerber für ein Gespräch und eventuelle Prüfungen wird das Amt folgende Kriterien anlegen: Berufserfahrung und sicherer Umgang mit den Sicherheitsdiensten der Europäischen Union und/oder der EU-Mitgliedstaaten; gute Kenntnisse der Norm ISO zur Informationssicherheit oder einer vergleichbaren Norm; gute Kenntnisse und Erfahrung mit dem Einsatz von Informationstechnologien im Hinblick auf physische Sicherheitskontrollen, z. B. mit Geräten für die Zugangskontrolle oder intelligenten ID-Karten usw. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nicht nur anhand der vorgenannten Kriterien beurteilt, sondern bei einem Gespräch und bei Prüfungen auch danach, inwieweit sie die folgenden Anforderungen erfüllen: Kompetenzen Darunter insbesondere: Kommunikationsfähigkeit: Klare und präzise Ausdrucksweise in Wort und Schrift. Analyse und Problemlösung: Fähigkeit, mögliche Schwachstellen in komplexen Zusammenhängen zu ermitteln und kreative und praktische Lösungen zu entwickeln. Teamfähigkeit: Fähigkeit, in Teams und über Organisationsgrenzen hinaus mit anderen zusammenzuarbeiten und Unterschiede zwischen Menschen zu akzeptieren; Fähigkeit, durch die Förderung gemeinsamer Ziele Teamgeist herzustellen und Wissen und Erfahrung auszutauschen. 2 Es wird die Berufserfahrung berücksichtigt, die nach Erlangung des für den Zugang zur Funktionsgruppe erforderlichen Abschlusszeugnisses erworben wurde.
5 Lernen und persönliche Entwicklung: Fähigkeit, seine persönlichen Kompetenzen und Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld weiterzuentwickeln und zu verbessern; Fähigkeit, sich für die Weiterbildung anderer, den Wissensaustausch und die systematische Verbesserung der Arbeitsverfahren einzusetzen. Festlegung von Prioritäten und Organisationsfähigkeit: Fähigkeit, die richtigen Schwerpunkte bei der Arbeit zu setzen, flexibel zu arbeiten und das eigene Arbeitspensum und das anderer wirksam einzuteilen. Qualität und Ergebnisse: Fähigkeit, persönlich Verantwortung zu übernehmen und die Initiative zu ergreifen, um die gestellten Aufgaben nach höchsten Qualitätsansprüchen und unter Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensabläufe zu erledigen; Fähigkeit zu klarer Kundenorientierung (intern wie extern); Fähigkeit zu systematischem und methodischem Vorgehen bei der Durchführung von Projekten und der Ausführung der eigenen Tätigkeiten sowie in Bezug auf die Arbeit des eigenen Teams. Belastbarkeit: Fähigkeit, auch unter hoher Belastung effizient zu arbeiten, flexibel zu sein und sich Veränderungen im Arbeitsumfeld anzupassen; Fähigkeit, andere zu ermutigen, dasselbe zu tun, und sich selbst und das Team zu Offenheit gegenüber sich ändernden Bedingungen anzuhalten. Führungsqualitäten: Fähigkeit, zu führen und Mitarbeiter und Teams anzuleiten, um die gesteckten Ziele zu erreichen; Fähigkeit, Aufgaben angemessen innerhalb des eigenen Teams zu delegieren und klare Anweisungen zu erteilen; Fähigkeit, Mitarbeiter für ihre Arbeit und ihre Mitarbeit am Erfolg des EUIPO zu begeistern und eine positive Einstellung zur eigenen Arbeit und zur Mitarbeit am Erfolg des EUIPO zu entwickeln. 5. GESPRÄCHE UND TESTS Vorauswahl Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen und die nach den unter Ziffer 4 im Einzelnen aufgeführten Auswahlkriterien als die qualifiziertesten Bewerber eingestuft wurden, können aufgefordert werden, eine Prüfung ihrer Sprachkenntnisse (insbesondere ihrer mündlichen Kenntnisse in Spanisch und Englisch) zu absolvieren und den Nachweis für ihre Berufserfahrung und/oder andere Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen zu erbringen. Eine solche Aufforderung begründet keinen Anspruch auf eine Einladung zum Gespräch; sie stellt einen Schritt im Verfahren zur Auswahl der am besten geeigneten Kandidaten für eine Einladung zum Gespräch dar. Gespräch Die Gespräche finden in Alicante statt und werden in Anbetracht der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben in Spanisch und Englisch geführt. Weitere relevante Sprachen, die die Bewerberinnen und Bewerber in ihrer Bewerbung/ihrem Lebenslauf angegeben haben, können geprüft werden, je nach den in der vorliegenden Stellenausschreibung angegebenen Niveaus. Bei diesem Gespräch werden die Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber über die auszuführenden Aufgaben (technische Kenntnisse und verhaltensbezogene Kompetenzen), die Tätigkeit des Amtes und die EU sowie die Eignung für die Ausführung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben und für die Tätigkeit in einem internationalen Umfeld beurteilt. Test(s) Zur Beurteilung eines oder mehrerer der vorstehend genannten Aspekte werden eine oder mehrere schriftliche Prüfungen durchgeführt. Bewerber, die zu einem Gespräch und den Tests eingeladen werden, erhalten mit dieser Einladung weiterführende Informationen.
6 6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Allgemeine Angaben zu den Auswahl- und Einstellungsverfahren des EUIPO können hier abgerufen werden. 7. EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN Bewerbungen können hier eingereicht werden. Alle Unterlagen, die dieser Mitteilung in Form von Links beigefügt sind bzw. die in dieser Mitteilung genannt werden, gelten als Bestandteil der vorliegenden Stellenausschreibung. Wichtiger Hinweis: Die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber in ihrer/seiner Bewerbung bzw. ihrem/seinem Lebenslauf bzw. Profil werden herangezogen, um anhand der jeweiligen Kriterien die Zulässigkeit zu prüfen und die Auswahl vorzunehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden daher ersucht, die Anforderungen sorgfältig zu lesen und entsprechende detaillierte Angaben zu machen, die eine solche Beurteilung ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit ist in diesem Zusammenhang der Ausbildung und Berufserfahrung zu widmen, die insbesondere mit genauen Zeitangaben, einer Beschreibung der Zuständigkeit, der ausgeführten Aufgaben und der angewandten Hilfsmittel aufgeführt werden sollte. * Bei Abweichungen zwischen den einzelnen Sprachfassungen ist die englische Fassung als die maßgebliche Fassung anzusehen.
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