Strukturdebatte StädteRegion Aachen

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1 Strukturdebatte StädteRegion Aachen Präambel Vorschlag SPD-Fraktion Ausgehend von den Haushaltsberatungen im Städteregionstag der StädteRegion Aachen im auslaufenden Jahr 2014 hat der Städteregionsrat auch auf Druck der SPD-Fraktion eine Debatte über die strukturelle Ausrichtung und Aufgabenstellung der Verwaltung und damit letztendlich der gesamten StädteRegion Aachen angestoßen. Die SPD-Fraktion im Städteregionstag befürwortet ausdrücklich diese Debatte, die bereits bei der Erstellung des Haushalts 2015/2016 hätte geführt werden müssen. Die Leitfrage, die diesen Prozess begleiten sollte, ist für die SPD dabei Welche Aufgaben muss die StädteRegion Aachen noch selbst erfüllen, wo können Strukturen effektiver werden und welche Aufgaben sind aufgrund mangelnder regionaler Bedeutsamkeit entbehrlich?. Wichtig ist der SPD-Fraktion dabei, dass alle in den unterschiedlichen Themenfeldern relevanten Akteurinnen und Akteure in diese bzw. die jeweilige Debatte eingebunden werden. Dabei steht an vorderster Stelle der politische Souverän der StädteRegion Aachen, der Städteregionstag. Darüber hinaus müssen zwingend die Beschäftigten der StädteRegion Aachen und die Beschäftigten in mit der StädteRegion Aachen verbundenen Unternehmen sowie die regionsangehörigen Kommunen eingebunden werden. Der folgende Vorschlag der SPD-Fraktion stellt ein Eckpunktepapier dar, das weder einen Anspruch auf Vollständigkeit hat, noch unverrückbare Dogmen vermitteln soll. Er soll Felder beschreiben, die nach Meinung der SPD entweder entfallen, effektiver gestaltet oder in anderer Aufgabenträgerschaft erfüllt werden sollen. Dabei ist uns wichtig, dass die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigungen in der Verwaltung der StädteRegion und den verbundenen Unternehmen hat. Betriebsbedingte Kündigungen sind und bleiben für die SPD-Fraktion ausgeschlossen. Der gesamte Prozess dient letztendlich dem Ziel, durch Strukturstraffung, Aufgabenübertragung oder erledigung finanzielle Synergien zum Wohle der gesamten Region zu schaffen sowie der Fokussierung der Arbeit von Politik und Verwaltung auf regional bedeutsame Kernaufgaben, um die StädteRegion Aachen im Sinne der Menschen, die hier leben, erfolgreich weiter zu entwickeln. Punkte I Zusammenlegung bzw. vertiefte Kooperation Abendgymnasium und Euregio-Kolleg sowie Abendrealschule und VHS Aachen Die Bildungseinrichtungen Abendgymnasium der StädteRegion Aachen und das Euregiokolleg Würselen werden unter dem Dach des Euregiokollegs am Standort Würselen zusammengefasst. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Zugangsmöglichkeiten zu den

2 dargebotenen Bildungsgängen beider Schuleinrichtungen in der zusammengefassten Institution erhalten bleiben. Für die StädteRegion Aachen ergeben sich daraus Einsparmöglichkeiten hinsichtlich der Mietkosten für die Gebäude, die derzeit von der Stadt Aachen für das Abendgymnasium angemietet werden, sowie hinsichtlich der Verwaltungskosten für das Abendgymnasium. Vergleichbare Kosten könnten eingespart werden, wenn die Abendrealschule der StädteRegion Aachen in Kooperation mit der Volkshochschule Aachen im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und StädteRegion fortgeführt wird. Letztendlich bieten sowohl Abendgymnasium und Euregiokolleg auf der einen als auch Abendrealschule und VHS Aachen auf der anderen Seite vergleichbare Bildungsabschlüsse an, sodass sich am qualitativen Angebot in der Bildungsregion Aachen dadurch keine Verschlechterung ergeben würde. Bei beiden Kooperationen ist von vornherein zu prüfen, ob das bestehende Raumangebot ausreichend ist. Ist das nicht der Fall, so wären Erweiterungsoptionen in der Kooperationsrealisierungsbetrachtung zu berücksichtigen. II Eine neue Perspektive, mehr Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten für das A 54 - Amt für Altenarbeit Der Städteregionstag hat am 18. Juli 2013 beschlossen, dass das A 54 eine neue Unterbringung erhalten soll. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist seitens der Behördenleitung im Rahmen der Strukturdebatte ausgesetzt worden. Die SPD-Fraktion macht hierzu nun folgenden Vorschlag: Das Fachseminar für Altenpflege und die Fort- und Weiterbildung werden in einen wirtschaftlichen Eigenbetrieb überführt. Die StädteRegion Aachen bleibt in jedem Fall 100% Gesellschafterin eines wie auch immer gestalteten Eigenbetriebs. Der Eigenbetrieb wird umgehend Mitglied im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und wendet die entsprechenden Tarifverträge an. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Struktur hierfür in fachlicher und rechtlicher Hinsicht geeignet ist. Ziel muss es sein, die gute Qualität der Ausbildung zu erhalten und die Ausbildung zu stärken. Um die notwendige Verbesserung der Unterbringung des Schulbetriebes zu erreichen, wird ein Neubau erstellt, der wenigstens die bisherige Dreizügigkeit des Schulbetriebs ermöglicht. Bei der planerischen und baulichen Realisierung ist darauf zu achten, dass räumliche Ausbauund Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Auf dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Bedarfes an Pflegekräften ist zu prüfen, inwieweit eine Vierzügigkeit angestrebt werden soll. Der Neubau ist wie geplant im Würselener Stadtteil Bardenberg am MZ-Betriebsteil Bardenberg zu errichten. Damit werden die Veränderungen teilweise kompensiert, die durch die notwendige Umsetzung des Masterplans für den MZ-Betriebsteil Bardenberg eingetreten sind und der Stadtteil wird gestärkt. Die Behördenleitung wird gebeten, das dann verbleibende Amt für Altenarbeit so aufzustellen, dass es sein Tätigkeitsfeld weiterhin wirksam wahrnehmen kann. Das Amt

3 erhält den Namen Amt für Altenarbeit und demografischen Wandel. Dem Amt kommt eine wichtige Rolle in der Koordinierung und Vernetzung der seniorenpolitischen Aktivitäten in der Region zu. III Wegfall der Empirischen Forschung in A 16 In der Verwaltung wird im Amt 16 eine Einheit Empirische Forschung geführt. Diese Einheit soll ersatzlos entfallen, da die dort erledigten Aufgaben nicht dem Kriterium der unabdingbaren regionalen Bedeutsamkeit genügen. Die betroffenen Beschäftigten sollen auf freie Stellen in der übrigen Verwaltung versetzt werden. Die bisherigen Aufgaben dieses Teils des A 16 werden, insoweit sie politisch als unbedingt notwendig und unabdingbar betrachtet werden, von externen Einrichtungen übernommen bzw. an diese vergeben. Hier käme bspw. der Statistische Auskunftsdienst von IT.NRW in Frage. IV Vertiefte Kooperation von VabW und Sprungbrett Die StädteRegion Aachen unterstützt bisher mit der Sprungbrett ggmbh und dem VabW e.v. zwei Einrichtungen mit vergleichbarer Zielrichtung. Es wäre daher sinnvoll, die Aufgaben von VabW und Sprungbrett im Wege einer Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des VabW e.v. zusammenzufassen, um Zuschussbedarfe zu minimieren und dennoch weiterhin einen kommunal bestimmten Träger als gemeinsame Einrichtung von StädteRegion und regionsangehörigen Kommunen als Träger von vielfältigen bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Stärkung der Bildungsregion vorzuhalten. Insbesondere wäre der VabW dann zukünftig auch mit der Durchführung der städteregionalen Schulsozialarbeit zu betrauen. Allerdings darf auch diese Maßnahme ebenfalls nicht zu negativen Auswirkungen bei den beiden Institutionen führen. V Wegfall von Zuschüssen an den Schulverband Nordeifel Die StädteRegion Aachen beteiligt sich über vertraglich geregelte Zuschüsse an den Kosten der Förderschule Simmerath und der auslaufenden Realschule Monschau. Entsprechende Verträge die Förderschule Simmerath betreffend sind umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Die Zahlungen an die Stadt Monschau sind proportional soweit zu reduzieren, wie die betreffende Schule durch auslaufende Schuljahre bereits verkleinert ist. Der Gemeinde Simmerath wird als Kompensation angeboten, sie bei der Übertragung der Trägerschaft auf den Landschaftsverband Rheinland gemeinsam mit den städteregionalen Förderschulen nach Punkt VI dieses Maßnahmenplans zu begleiten. VI Übertragung der Förderschulen an den Landschaftsverband Rheinland Der Landschaftsverband Rheinland hat den im Verbandsgebiet befindlichen Schulträgern angeboten, die Trägerschaft der jeweiligen Förderschulen auf den Landschaftsverband zu übertragen. Da der Landschaftsverband Rheinland selbst ein großer Träger von Förderschulen mit vielfältigem Schwerpunktportfolio ist, hält er auch das entsprechende Know-How in seinen Verwaltungsstrukturen vor, um diese Schulformen optimal zu begleiten

4 und zu unterstützen. Profitierend von diesem Know-How würde eine Übertragung der Trägerschaft auf den Landschaftsverband aus inhaltlichen Gründen zur Stärkung der Bildungsregion Sinn machen. Das genannte Angebot soll seitens der Verwaltung der StädteRegion Aachen ernsthaft geprüft werden. Sollten sich finanzielle Synergien darstellen lassen, so wird eine Übertragung befürwortet. Aus Gründen der Wahrung und Erhaltung von Eigenkapital der StädteRegion Aachen ist hierbei die Übertragung von Vermögen insbesondere der Schulimmobilien an den LVR gesondert vor genanntem Hintergrund zu prüfen. VII Konzentration von Berufskollegstandorten durch überarbeitete Schulentwicklungsplanung Aufgrund der demografischen Entwicklung in der StädteRegion Aachen ist zu erwarten, dass die Schülerzahlen an den städteregionalen Berufskollegs abnehmend sein werden. Vor diesem Hintergrund muss in einer Neuauflage des städteregionalen Schulentwicklungsplans hinsichtlich der Berufskollegs geprüft und anschließend dargestellt werden, inwieweit das Potential zur Konzentration von Berufskollegstandorten besteht. Sollte dabei eine Immobilie frei werden, könnte diese dann zur Unterbringung eines Teiles der städteregionalen Verwaltung genutzt werden, der zurzeit in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht ist wie bspw. das Gesundheitsamt. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass das Bildungsangebot, insbesondere die Vielfältigkeit der angebotenen Ausbildungsgänge, erhalten bleibt. Allerdings besteht auch in dieser Hinsicht noch Optimierungsbedarf. Ein Steuerungskreis aus Politik, Verwaltung und der Konferenz der Schulleiterinnen und Schulleiter soll einen solchen Entwicklungsprozess eng begleiten, um sicherzustellen, dass ein Schulentwicklungsplan entsteht, der auf einem größtmöglichen Konsens aller beteiligten Handlungsträger fußt. VIII Übertragung der Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung an den Zweckverband Region Aachen Die Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung der StädteRegion ist hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung grundsätzlich zu überprüfen. Hierzu ist zwingend eine Rollenklärung hinsichtlich der konkreten Aufgabenstellung städteregionaler Wirtschaftsförderung durchzuführen. Dieser Prozess soll unter Einbindung der regionsangehörigen Kommunen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen und des zuständigen Fachausschusses geschehen. Leitfrage hierbei muss sein, was der Beitrag von Verwaltung und Politik der StädteRegion Aachen zu einer abgestimmten Politik kommunaler sowie regional koordinierter Wirtschaftsförderung sein kann. Schwerpunkt dabei muss die Bewältigung des anstehenden Strukturwandels in der Braunkohle sein sowie die Minimierung von dessen Auswirkungen auf Beschäftigung in der Industrie- und Gewerbestruktur unserer Region. Alle Angebote, die bereits seitens der Wirtschaftsförderung der regionsangehörigen Kommunen und seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen bzw. im Bereich der Arbeit des Zweckverbands Region Aachen geleistet werden, sind durch die StädteRegion Aachen einzustellen. Ebenso sollen Doppelangebote mit den Kammern vermieden werden.

5 Die betroffenen Beschäftigten sollen auf freie Stellen in der übrigen Verwaltung versetzt werden. IX Gemeinsame Vergabestelle sowie konzentrierte Beschaffung mit der Stadt Aachen und ggfs. den regionsangehörigen Kommunen Die Verwaltung der StädteRegion Aachen soll prüfen, ob eine gemeinsame Vergabestelle und eine gemeinsame Beschaffung mit der Stadt Aachen, die im Wege einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung geschaffen wird, zu finanziellen Synergien führt. Eine gleichgeartete Kooperation ist den regionsangehörigen Kommunen als Angebot zu unterbreiten. X Übertragung des Gebäudemanagements an die Stadt Aachen Die Verwaltung der StädteRegion Aachen soll prüfen, ob die Übertragung des Gebäudemanagements an die Stadt Aachen, im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, zu finanziellen Synergien führt. XI Gestärkte und koordinierte Tourismusförderung in einer StädteRegion Aachen Touristik GmbH Die Tourismusförderung der StädteRegion Aachen wird in einen Eigenbetrieb ausgegliedert, um den Zuschussbedarf bspw. durch Instrumente des Public-Private-Partnership der öffentlichen Hand zu reduzieren. Dieser Eigenbetrieb soll so strukturiert werden, dass die StädteRegion Aachen zwar immer bestimmender Gesellschafter sein wird und Arbeitsbedingungen gewährt, wie im vergleichbaren Fall in Punkt II beschrieben, aber es soll in der Tourismusbranche tätigen Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Institutionen ermöglicht werden, sich an einem solchen Eigenbetrieb zu beteiligen. Auch in diesem Punkt soll, vergleichbar wie in Punkt VIII beschrieben, eine Rollenklärung städteregionaler Tourismusförderung vorgeschaltet werden, um daraus das Aufgabenportfolio der zu bildenden Touristik GmbH für die ganze Region zu beschreiben. Alternativ soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, die Tourismusförderung der StädteRegion Aachen in den aachen tourist service e.v. zu überführen. Die StädteRegion könnte von der Marke Aachen profitieren; der aachen tourist service e.v. könnte sein Tourismusangebot erweitern. Eine größere finanzielle und personelle Ausstattung an einer gemeinsamen Stelle würde ggf. Synergieeffekte erzeugen. XII Übergabe der Sportförderung an den Regio-Sportbund Die Förderung des Sports wird als Aufgabe der Verwaltung der StädteRegion Aachen eingestellt und an den Regio-Sportbund übertragen. Innerhalb der Verwaltung wird das Thema Sport bzw. Sportförderung nicht in einem eigenen Amt abgebildet.

6 Sportförderung innerhalb der Verwaltung wird seitens der SPD nicht als regional bedeutsame Kernaufgabe für die StädteRegion Aachen gewertet. Daneben ist mit dem Regio-Sportbund ein Aufgabenträger geschaffen worden, der innerhalb seiner Gremien und seiner hauptamtlich besetzten Geschäftsstelle das fachliche Know-How in sich trägt, um Sportförderung auf Ebene der StädteRegion gezielt und fachlich sinnvoll einzusetzen. Die bisher seitens der StädteRegion Aachen eingesetzten und gewährten Fördermittel werden dem Regio-Sportbund in noch zu verhandelnder Höhe zur Verteilung an die städteregionalen Sportvereine im Gebiet des Altkreises Aachen übertragen. Hierzu ist mit dem Regio-Sportbund eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, die gewährleistet, dass die Förderung seitens des Regio-Sportbundes so gestaltet wird, dass bei Voraussetzung von Doppelförderung der StädteRegion und einer regionsangehörigen Kommune, die städteregionale Förderung durch den Regio-Sportbund als erbracht gilt. Allerdings sollte der Regio-Sportbund im Rahmen dieser Vereinbarung auch ermächtigt werden, das Geld zur Durchführung von eigenen gestalteten Förderprogrammen mit neuen Schwerpunkten einzusetzen.

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