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1 Regionales Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 10 Ausgezeichnet: Die neuen Stipendiaten mit Stiftungsvorstand Hans Georg Hune. Foto: HWK Vom Gefreiten zum Elektroniker Friseurin, Anlagenbauer, Straßenbauer und Elektroniker: Handwerkliche und berufliche Begabtenstiftung (HuB) zeichnet vier Stipendiaten aus. Kompakt: HuB-Stiftung: Seit 13 Jahren wurden ein handwerkliches Projekt und 70 Stipendiaten gefördert, 53 Männer und 17 Frauen aus 22 verschiedenen Handwerksberufen. Das Fördervolumen beläuft sich mittlerweile auf über ,-. Steven Kerstan/Andreas Lehr Sie sind vorbildliche Botschafter Handwerks, so Kuratoriumsvorsitzender Hans Georg Hune, der in einer Feierstunde in der Aula der Handwerkskammer in Anwesenheit der Eltern und Partner sowie der Kuratoriums- und Stiftungsratsmitgliedern die Preisträger würdigte. Neben einer Urkunde gab es für jeden Stipendiaten 1.500,-, die für Meistervorbereitungs-Lehrgänge Verwendung finden Kim Carolin Schuckmann absolvierte ihre Ausbildung zur Friseurin im Salon Karl Heinz Brünger und Ines Brünger GbR in Wallenhorst. In 2013 hat sie ihre Gesellenprüfung mit guten und sehr guten Noten als Innungssiegerin der Friseur-Innung Osnabrück abgeschlossen. Nach der Absolvierung etlicher Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Kosmetik, Haarschneidetechniken und Ähnlichem, hat sie nun seit Oktober 2015 den Meisterlehrgang begonnen. Zunächst möchte sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb weiterarbeiten, spielt aber mit dem Gedanken später einmal die Leitung eines Salons zu übernehmen. Der Anlagenmechaniker SHK Marius Becker beendete die betriebliche Ausbildung bei der Firma Ingo Buller Heizung + Sanitär in Hagen. Im April 2015 hat er den Meisterkurs im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk Teil I und II begonnen und beendet den kaufmännischen, rechtlichen und berufspädagogischen Teil III und IV im Januar Im Juli 2015 absolvierte Norman Kettenbach seine Ausbildung zum Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik. Er ging mit der Gesamtnote gut als Innungssieger hervor. Zunächst hatte er jedoch einen ganz anderen beruflichen Weg eingeschlagen. Sechs Jahre war er Stabsgefreiter bei der Bunwehr. Der Liebe wegen ist er nach Melle gezogen und beschloss seine Ausbildung zum Elektroniker bei der Firma Rokossa GmbH zu beginnen. Dennis Schmitz der erste Straßenbauer, der von der HuB-Stiftung ein Stipendium erhält konnte seine Ausbildung erfolgreich als Innungssieger bei der Firma Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG in Bramsche beenden. Er konnte seine Ausbildung aufgrund seines Fachabiturs und seiner guten Leistungen in der Zwischenprüfung von dreieinhalb auf zwei Jahre verkürzen. Im Augenblick absolviert er gleichzeitig seinen Meistervorbereitungskurs und ein Studium zum Bachelor of Engineering. Spätestens in 2019 wird er dann im Alter von 25 Jahren sowohl Straßenbauermeister sein, als auch sein duales Studium beendet haben. W Infos: oder bei Steven Kerstan, , kerstan@kh-os.de. Förderung von Exportplänen Beratung für Engagement im Ausland Den Schritt ins Auslandsgeschäft wagen: Niedersachsen unterstützt Unternehmen bei der individuellen Begleitung von Aktivitäten im Ausland. Sie verkaufen Ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich auf dem nationalen Markt und überlegen, ob Sie auch den Schritt auf internationale Märkte wagen sollten? Das Internationalisierungsaudit, eine Initiative der NBank in Kooperation mit dem Norddeutschen Handwerk International, unterstützt und berät Unternehmen beim Schritt ins Ausland. Denn häufig stehen Unternehmen vor rechtlichen und technischen Hürden, die sie aufgrund ihrer fehlenden personellen und finanziellen Kapazitäten alleine nicht bewältigen können. Beim Schritt ins Ausland entstehen Fragen in Bezug auf Arbeitsgenehmigungen, Steuern, Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten, Finanzierung und Länderunterschiede. Auch bezüglich der kulturellen Gepflogenheiten in der Verhandlungsführung sowie der Formulierung von Absprachen und Vertragsentwürfen beraten die Experten. Hintergründe zu den politischen Bedingungen sind ebenfalls Thema in den Beratungsgesprächen. Profitieren Sie vom EU-Beratungsangebot und den Fördermöglichkeiten, die Ihnen den Schritt ins Ausland erleichtern. Infos: Beratungen zum kostenfreien Internationalisierungsaudit mit qualifizierten Fachberatern der NBank und aus der Leitstelle für Außenwirtschaft im Niedersächsischen Handwerk erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin Heike Leyer, Betriebsberaterin der Handwerkskammer, h.leyer@hwkosnabrueck.de, Tel: Grafschafter Handwerk hat neuen Nachwuchs 81 neue Gesellinnen und Gesellen freigesprochen. Insgesamt 81 neue Gesellinnen und Gesellen hat das Grafschafter Handwerk mit der Winterlossprechung hinzu gewonnen. Im Nordhorner Konzert- und Theatersaal begrüßte Moderator Herbert Finke rund 300 Gäste, unter ihnen neben den jungen Handwerkern Eltern, Geschwister, Freunde, Ausbilder, Berufsschullehrer, Prüfungskommissionsmitglieder, Obermeister und Ehrengäste aus der Arbeitsverwaltung und der Politik. Kreishandwerksmeister Gerd Hindriks gratulierte den erfolgreichen Prüflingen und hob hervor, dass diese in den letzten Wochen mit viel Einsatz, Fleiß und Ausdauer bewiesen haben, dass sie ein Fachmann oder eine Fachfrau sind. Dafür zolle er höchsten Respekt. Die Gesellenprüfung sei nicht nur die Eintrittskarte in den Beruf, sondern auch ins eigentliche Leben. Nun seien alle vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft und bauten sich das eigene Leben auf. Hindriks dankte neben den Ausbildern und Berufsschullehrern auch den Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Sein Dank galt ebenso den ehrenamtlichen Mitgliedern der Prüfungskommissionen. Eine Ausbildung kann immer nur so gut sein, wie die Zusammenarbeit der daran beteiligten Menschen, so der Kreishandwerksmeister der Grafschaft Bentheim. Als Ehrengast hob der Erste Kreisrat Uwe Fietzek die Bedeutung Handwerks in der Grafschaft Bentheim Die neuen Fachkräfte: 81 Gesellinnen und Gesellen wurden freigesprochen. hervor. Gut 43 Prozent aller in der Grafschaft Bentheim tätigen Betriebe sind dem Handwerk zuzuordnen. Dies sei ein starkes Fundament und das Handwerk damit auch Rückgrat der heimischen Wirtschaft und Arbeitsmarktes. Bei der guten Konjunkturlage rund 91 Prozent der Handwerksbetriebe im Handwerkskammerbezirk sähen die Geschäftslage positiv verfüge fast jeder dritte Betrieb über offene Stellen. Die Lossprechung zeige wieder, dass das Handwerk seinem Ruf als exzellenter Ausbildungsträger einmal mehr gerecht wird. Ebenso wie Hindriks wies Fietzek auf die Wichtigkeit hin, sich stetig weiterzubilden, um auf dem aktuellen beruflichen Stand zu bleiben. Fietzek: Lebenslanges Lernen ist Chance und Herausforderung zugleich. Als höchster Handwerksvertreter sprach Kreishandwerksmeister Gerd Hindriks anschließend die 81 erfolgreichen Prüflinge nach altem Brauch und alter Sitte los, die sich dafür von ihren Plätzen erheben mussten. Für den unterhaltsamen Teil der Veranstaltung war Zauberer Heinz Siemering aus Schüttorf zuständig. Er unterhielt das Publikum und erntete dafür lang anhaltenden Beifall. Als beste Prüflinge wurden ausgezeichnet: Sarah Lukas als Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei, ausgebildet Foto: KH von der Bäckerei Musswessels und Jan-Mauritz Lühn als Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik, ausgebildet von H. Vrielmann GmbH in Nordhorn. Infos: Gesund schmeckt lecker ISBN ,99 ISBN ,95 ISBN ,95 ISBN ,95 Auch als ebook erhältlich! Ja, hiermit bestelle ich Expl. ISBN Titel, Preis Vor- und Zuname Das große Kochbuch gegen Bluthochdruck, E 26,99 Straße/Nr Rezepte gegen erhöhte Cholesterinwerte, E 19,95 PLZ/Ort Der Ernährungsratgeber für ein gesun Herz, E 19, Lieblingsrezepte für Diabetiker, E 24,95 Datum/Unterschrift Bitte bestellen Sie in Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Buchvertrieb Postanschrift: Hannover bestellservice@humboldt.de Tel Fax: bringt es auf den Punkt.

2 Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 11 Es geht los: Lehrwerkmeister und Sozialpädagogen bilden Flüchtlinge aus. Foto: HWK Workshop zur Qualität in der Ausbildung Kostenfreies ganztägiges Seminar. Die Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim bietet für alle Handwerksbetriebe zur Steigerung der Ausbildungsqualität Workshops an. Inhalte dieser sind u.a. praktische Tipps zur Bewältigung der Herausforderungen im betrieblichen Alltag, ergänzt um z. B. neue Erkenntnisse zum Thema Ausbildung. Für den Workshop Qualifizierung der Gesellen am von 9-16 Uhr sind noch Plätze frei. Infos: Karen Justa, Flüchtlingsprojekt gestartet Beratertag zur Familienfreundlichkeit Koordinatorin hat Anfang Februar die Arbeit aufgenommen. Infrastruktur zur Schulung und Ausbildung steht. Kompakt: IHAFA: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt das Modellprojekt in ganz Niedersachsen mit rund 1,1 Millionen. Hinzu kommen Fördermittel der Arbeitsverwaltungen. Andreas Lehr Flüchtlinge in eine Ausbildung im Handwerk zu vermitteln ist das Ziel Integrationsprojekts Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA). Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit den Handwerkskammern diese unterstützende Maßnahme ins Leben gerufen. Seit Jahresbeginn gibt es dafür in Osnabrück mit Sabine Wiese eine eigene Koordinatorin im Berufsbildungs- und Technologie Zentrum (BTZ) der Handwerkskammer. Sie wählt Flüchtlinge aus, die für eine Kompetenzfeststellungsmaßnahme in Frage kommen, vermittelt sie anschließend in Ausbildungs- und Umschulungsbetriebe und unterstützt die Teilnehmer bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und beim Umgang mit Behörden. Außerdem wird die Sozialpädagogin die erfolgreich vermittelten Flüchtlinge in den ersten Monaten der Ausbildung begleiten. Wir erwarten in den kommenden Wochen und Monaten eine steigende Nachfrage aus den Handwerksbetrieben, die Flüchtlinge beschäftigen wollen, aber umgekehrt auch aus den Kommunen und Flüchtlingseinrichtungen, die Flüchtlinge in unserem Projekt unterbringen wollen, sagt Kammerhauptgeschäftsführer Sven Ruschhaupt. Die Aufgabenübertragung an den neuen Ansprechpartner sei daher ein wichtiger Schritt, um auf diese Nachfrage zu reagieren und einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen in den normalen Alltagsund Arbeitsprozess zu leisten. Als Koordinatorin im Projekt IHAFA vermittelt Wiese Flüchtlinge in Ausbildung, Praktikum oder Beschäftigung und unterstützt gleichzeitig die Vernetzung mit der Agentur für Arbeit und den weiteren Netzwerkpartnern in der Region. Am 1. Februar ist die erste Maßnahme mit sieben Teilnehmern im Osnabrücker BTZ der Handwerkskammer gestartet. Drei weitere sollen im Laufe Jahres folgen. Sie umfassen neben berufsbezogenem Deutschunterricht jeweils einen fachpraktischen Teil sowie ein anschließen Betriebspraktikum. Auch am BTZ-Standort in Lingen sind entsprechende Maßnahmen gestartet. Es werden noch Betriebe gesucht, die bereit sind, einen Flüchtling aufzunehmen. Auch Kommunen und Flüchtlingseinrichtungen können sich an die Mitarbeiterin der Kammer wenden, um ihr potenzielle Teilnehmer für das Projekt zu melden. Die Handwerksorganisationen wollen ihrerseits damit einen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration leisten und versteht sich als Partner der Politik, so Kammerpräsident Peter Voss. W Infos: Sabine Wiese, , s.wiese@hwkosnabrueck.de. Ems-Achse lädt nach Papenburg ein. Fachkräfte berücksichtigen bei ihrer Jobsuche immer häufiger Faktoren wie Familienfreundlichkeit. Auch halb bietet die Ems-Achse das Qualitätssiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber an. An jedem zweiten Freitag im Monat stehen die beiden Prüfer, Ursula Günster-Schöning und Michael Heddendorp, für eine kostenlose Beratung in der Geschäftsstelle der Ems-Achse in Papenburg zur Verfügung. Der nächste Termin ist Freitag, der 11. März. Infos: Interessierte Betriebe können sich bei Birgit König anmelden (koenig@emsachse.de; 04961/ ). Eine Anmeldung ist jeweils bis zwei Tage vor dem Beratertag möglich. Weitere Informationen gibt es unter Kammer sucht Meister-Prüfer Sehr gut Insbesondere Elektrotechniker, Informationstechniker, Installationsund Heizungsbauer sowie Maurer- und Betonbauer werden gebraucht. Ohne erfahrene Meister keine Jung- Meister: In der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim werden für die Region Osnabrück ehrenamtliche Prüfer für die Meisterprüfung gebraucht. Zur Abnahme der anspruchsvollen Premiumqualifikation im Handwerk sucht die Handwerkskammer für die Handwerke Elektrotechnik, Informationstechnik, Installations- und Heizungsbau sowie Maurer- und Betonbau Interessenten, die sich zunächst für fünf Jahre als Prüfer im Handwerk engagieren möchten. In diesem Ehrenamt geben sie Ihre Erfahrungen im Handwerk weiter und öffnen damit dem Fachkräftenachwuchs die Tür in eine berufliche Zukunft, denn der Meisterbrief und die damit verbundenen Qualifikationen sind und bleiben das Qualitätsmerkmal im Handwerk. Wir brauchen daher Experten mit betrieblichen und theoretischen Fachkenntnissen, die uns in der Meisterausbildung unterstützen, denn unsere Betriebe brauchen qualifizierten Führungsnachwuchs um weiterhin qualitativ hochwertige Produkte herzustellen oder erstklassige Dienstleistungen anzubieten, so Kammerpräsident Peter Voss, der darauf hinweist, dass gerade das Ehrenamt für die Meisterprüfung und damit für den Fachkräftenachwuchs enorm wichtig ist. Folgende Voraussetzungen bringen Bewerber mit: Sie müssen mintens 24 Jahre alt sein, eine Meisterprüfung in dem betreffenden Gewerk erfolgreich absolviert haben, als Betriebsleiter oder Selbstständiger in der Handwerksrolle eingetragen bzw. als angestellter Meister in einem Betrieb beschäftigt sein. Die Prüfer erwartet neben einer finanziellen Entschädigung für den Zeitaufwand persönliche Weiterentwicklung, fachlicher Austausch, verantwortungsvolle Tätigkeit, eine hochgeschätzte Zusatzqualifikationen verbunden mit beruflicher und gesellschaftlicher Wertschätzung. Infos: Harald Mutert, h.mutert@hwkosnabrueck.de. oder Sechs Umschüler erreichten Traumnote sehr gut. BTZ Papenburg sieht sich in seiner Arbeit bestätigt. Die berufliche Zukunft neu gedacht haben sechs neue Fachkräfte für Metalltechnik der Fachrichtung Konstruktionstechnik: und das mit der Traumnote sehr gut im praktischen Teil. Alle waren zuvor arbeitslos bzw. ungelernt und erfüllten damit die Kriterien Sonderprogramms IFlaS (Initiative zur Flankierung Strukturwandels) der Agentur für Arbeit sen Ziel es ist, Menschen, die besondere Hilfe bedürfen, neue Wege in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nach intensiver Beratung in der Arbeitsagentur konnte die 16-monatige Umschulung beim BTZ in Papenburg durchgeführt Die Arbeitsvermittler Lars Krummen und Christin Lampen gratulierten den Umschülern und bedankten sich bei den Ausbildern Wilfried Kruse und Thomas Siemers, sowie dem stellvertretenden Leiter BTZ Heinz Jansen für die reibungslose und gute Zusammenarbeit. Bestnote: Große Freude bei allen Beteiligten nach der erfolgreichen Umschulung. Foto: BTZ Mit dieser App leuchtet mir auch der Steuerkram ein. Praktische Tipps zu Personalführung, Wissenswertes über Aus- und Weiterbildung, aktuelle Nachrichten und vieles mehr die neue Handwerk App bietet Ihnen alles, was Handwerksbetriebe wissen sollten, um erfolgreich zu sein. Jetzt kostenlos downloaden. DIE NEUE HANDWERK APP. MEHR LESEN, MEHR NUTZEN. Foto: Corbis Ein Produkt der Schlütersche Verlagsgesellschaft in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern Niedersachsen und Magdeburg.

3 Regionales Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 11a Geehrt: Die neuen Meisterinnen und Meister aus Papenburg und Osnabrück. Foto: HWK Meisterinnen und Meister im Handwerk geehrt Das Handwerk im Kammerbezirk begrüßt neue Mitglieder der Wirtschaftsmacht von Nebenan. Kompakt: Meisterbrief: Die Premiumqualifikation kann in Voll- oder Teilzeit erworben Die Gebühren werden je nach Voraussetzungen als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Infos: Julia Köhler Mit viel Einsatz, Fleiß und Ausdauer haben die Meisterinnen und Meister mit Erfolg ihren Meisterbrief erworben. Mit dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Weiterbildung haben Sie gezeigt, was Sie können. Mehr noch: Sie haben bereits Unternehmergeist bewiesen. Sie haben Durchsetzungsvermögen und Leistungswillen gezeigt, und Sie haben Ihr Leben einem ehrgeizigen Ziel untergeordnet, richtete sich Kammerpräsident Peter Voss anlässlich der Übergabe der Meisterbriefe an die neuen Meisterinnen und Meister. Und das sind die Meisterinnen und Meister, die vor der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim ihre Prüfung bestanden haben: Dachdecker: Stefan Bußmann, Lindern; Nils Lischke, Eberholzer; Matthias Meyer, Wallenhorst; Carsten Sieve, Haren; Harun Yilmaz-Hönerhoff, Bad Oeynhausen. Elektrotechniker: Simon Drosselmeier, Melle; Markus Dillhoff, Saerbeck; Patrick Gausmann, Lienen; Fabian Hoppe, Fürstenau; Jens Kaminski, Damme; Pascal Lövvelt, Mettingen; Björn Juber, Osnabrück; Karsten Schnier, Freren; Murat Serim, Lengerich; Manuel Spitzer, Neuenkirchen; Kevin Wiechmann, Osnabrück; Eugen Almendinger, Papenburg; Christian Gehrs, Sögel; Dennis Haan, Haren; Jörg Holtlüwer, Wielen; Andreas Kohnen, Haren; Manuel Ley, Papenburg; Joachim Sap, Weener; Thorsten Walker, Papenburg; Andreas Wessels, Haren; Helmut Tieneken, Emlichheim, Martin Timmermann, Papenburg. Feinwerkmechaniker: Jascha Gärtner, Hasbergen; Torsten Probst, Osnabrück; Andre Heinen, Lingen. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger: Vadim Teske, Westoverledingen. Friseur: Natalie Karp, Osnabrück; Julia Vogelpohl, Glandorf; Sylvia Korte, Papenburg; Yvonne Kuper, Haren. Informationstechniker: Frank Pschera, Paderborn; Felix Grüner, Lingen. Installateur- und Heizungsbauer: Dietmar Bulat, Osnabrück; Marco-Alexander Haas, Bünde; Michael Kinzel, Osnabrück; Sebastian Niemeyer, Belm; Daniel Patynek, Ibbenbüren; Michael Patynek, Ibbenbüren; Marc Sagwitz, Dissen; Constantin Schüttemeyer, Tecklenburg; Markus Augustin, Langen; Jan Scherneck, Uelsen; Berthold Veltmann, Uelsen; Jürgen Veltmann, Neuenhaus. Kraftfahrzeugtechniker: Jan-Hendrik Landskron, Georgsmarienhütte; Andreas Singer, Osnabrück; Timo Teßmann, Dissen; Jörg Arnken, Lingen; Stephan Bahr, Nordhorn; Holger Bunger, Ostrhauderfehn; Andreas Burgart, Rastdorf; Robert Egbers, Schüttorf; Viktor Günthner, Esterwegen; Steffen Heidotting, Wietmarschen; Markus Kohnen, Surwold; Kevin Korte, Geeste; Marco Lenz, Meppen; Ingo Liesen, Kluse; Henning Marks, Westoverledingen; Christian Michelbach, Papenburg; Stefan Niemeyer, Barßel; Alexander Raut, Sedelsberg; Daniel Schulte, Rhauderfehn; Michael Wischemeyer, Heede. Maler und Lackierer: Stefanie Tebbe, Voltlage. Maurer- und Betonbauer: Lutz Athmer, Mettingen; Mathias Deuker, Legden; Tobias Karsten, Osanbrück; Matthias Keller, Herzlake; Henning Krümberg, Ankum; Martin Rydz, Hüllhorst; Kevin Volks, Vreden; Christian Lampen, Wippingen; Joachim Lohmann, Papenburg; Thorsten Pruin, Westoverledingen; Gerald Schulte, Rhauderfehn; Thorsten Timmermann, Rhauderfehn; Patrick Wacker, Neudörpen. Metallbauer: Viktor Enes, Spelle; Christoph Herbes, Lingen;André Kruse, Papenburg; Johannes Lampen, Wippingen; Norbert Maul, Geeste; Tim Müller, Surwold; Daniel Schnieders, Wietmarschen; Frederic Ströcker, Kluse. Tischler: Thomas Burmann, Melle; Markus Diekmann, Melle; Jens Dinter, Bramsche; Daniel Einhaus, Garrel; Hendrik Eismann, Ibbenbüren; Stephan Fänger, Bramsche; Matthias Gohmann, Neuenkirchen; Niklas Kreylos, Osnabrück; Rosario Manduca, Bünde; Jens Schulte- Kuhlmann, Ostbevern; Jens Stallkamp, Osnabrück; Marko Wiebe, Bad Qeynhausen; David Wilke, Osnabrück; Markus Willenborg, Melle; Daniel Willmann, Melle; Henning Keller, Ibbenbüren; René Grajewski, Lathen; Daniel Janssen, Rhede; Thomas Merscher, Geeste; Jan Schade, Weener. Zimmerer: Wilhelm Borkowski, Bohmte; Julian Brinker, Melle; Niels Fehren, Emsbüren; Jan Jakob Korte, Georgsmarienhütte; Jannis Kresse, Mettingen; Kilian Wernke, Renslage; Christopher Wübbe, Haselünne. W Giesecke besucht BTZ in Lingen Spende paabgeordneter sagt dem Handwerk Unterstützung zu. Für das Handwerk: J. Giesecke (li.). Foto: BTZ Stärkung der dualen Ausbildung, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und Migrations- und Flüchtlingsintegration waren wichtige Themen, die Jens Giesecke (CDU), paabgeordneter aus Papenburg, auch im paparlament beschäftigen. Mit der Qualifizierung sowie der Aus- und Weiterbildung leistet die Handwerkskammer hier einen ganz wichtigen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Region, so Gieseke. Wie wichtig eine Stärkung der dualen Ausbildung ist, zeigen nach Meinung der Handwerksvertreter bereits heute die rückläufigen Zahlen von Ausbildungsbewerbern im Handwerk. Um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen seien ein Ausbau und eine Stärkung der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ebenso wichtig, wie eine Sicherstellung der wohnortnahen Beschulung von Auszubildenden. Angesichts der Migrations- und Flüchtlingsthematik sei es notwendig Menschen mit Bleibeperspektive Einstiegsqualifikationen, ausbildungsbegleitende Hilfen und eine Perspektive im Handwerk zu bieten. Die Erwerbsquote von Frauen im Handwerk müsse durch berufliche Qualifizierung und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso erhöht werden, um auch mit diesem Schritt dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Fehlenden Fachkräfte schränken die Leistungsfähigkeit der Handwerksbetriebe ein und bremsen den Motor der hiesigen Wirtschaft, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Sven Ruschhaupt. Ebenso müssten Langzeitarbeitslose sowie Studienaussteiger vermehrt mobilisiert Infos: Kfz-Innung Grafschaft Bentheim übergibt LKW- Motor. Everhard Wieking, Obermeister der Kfz- Innung Grafschaft Bentheim, übergab zusammen mit seinem Stellvertreter Heiko Peters und dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim, Sascha Wittrock, den Gewerblichen Berufsbildenden Schulen der Grafschaft einen neuen LKW-Motor für Unterrichtszwecke. Das Grafschafter Handwerk hatte dieses Sponsoring über eine Sachspende der Daimler AG Stuttgart initiiert und umgesetzt. Der schwere Motor war zuvor noch beim Itterbecker Autohaus Peters mit einem fahrbaren Untersatz versehen worden. Darüber hinaus unterstützte das örtliche Kfz-Handwerk finanziell die Anschaffung eines modernen Kfz-Diagnosetesters für die Werkstätten bzw. Fachpraxisräume der Berufsschule. GBS Schulleiter Dieter Stefan dankte den Vertretern der Kfz-Innung und dem Grafschafter Handwerk für den erneuten Beweis der guten Zusammenarbeit bei der dualen Berufsausbildung in der Fahrzeugtechnik. Kooperation: Vertreter Grafschafter Handwerks und der GBS bei der Übergabe. Foto: KH Tuning fürs ICH. ISBN ,99 ISBN ,99 ISBN ,99 ISBN ,99 Auch als ebook erhältlich! Ja, hiermit bestelle ich Expl. ISBN Titel, Preis Vor- und Zuname Die TIME-OUT-Taktik, E 19,99 Straße/Nr Mit dem ersten Eindruck begeistern, E 19,99 PLZ/Ort Körpersprache einfach nutzen, E 29, Sicheres Auftreten, E 12,99 Datum/Unterschrift Bitte bestellen Sie in Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Buchvertrieb Postanschrift: Hannover bestellservice@humboldt.de Tel Fax: bringt es auf den Punkt.

4 Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 11b Amtliche Bekanntmachung Finanzstatut der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (FS) Die Vollversammlung hat am 3. Dezember 2015 folgen Finanzstatut der Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim beschlossen: Inhaltsverzeichnis Teil I: Anwendungsbereich 3 1 Anwendungsbereich 3 Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan 3 2 Feststellung Wirtschaftssatzung und Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr 3 3 Bedeutung und Wirkung Wirtschaftsplans 3 4 Bestandteile Wirtschaftsplans 3 5 Vorläufige Wirtschaftsführung 4 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 4 Teil III: Aufstellung Wirtschaftsplans 4 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung Wirtschaftsplans 4 8 Größere Baumaßnahmen 4 9 Gesonderte Wirtschaftspläne 5 10 Nachtragswirtschaftsplan 5 Teil IV: Ausführung Wirtschaftsplans 5 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit 5 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan 5 Teil V: Buchführung, Rechnungslegung, Controlling 6 13 Buchführung 6 14 Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht, Rücklagen 6 15 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling 7 Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung 7 16 Prüfung, Vorlage und Feststellung Jahresabschlusses, Entlastung 7 Teil VII: Ergänzende Vorschriften 8 17 Änderung von Verträgen, Vergleiche 8 18 Veränderung von Ansprüchen 8 19 Geldanlagen 8 Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften 9 20 Inkrafttreten/Geltungsdauer 9 Anlage FS 1: Wirtschaftssatzung Anlage FS 2: Erfolgsplan Anlage FS 3: Finanzplan 14 Anlage FS 4: Mittelfristiger Finanzplan 15 Anlage FS 5: Stellenplan 16 Anlage FS 6: Bilanz Anlage FS 7: Erfolgsrechnung Anlage FS 8: Finanzrechnung Anlage FS 9: Anlagenspiegel 23 Anlage FS 10: Sonderpostenspiegel 24 Anlage FS 11: Stellenübersicht 25 Teil I: Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich (1) Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug Wirtschaftsplans sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (Handwerkskammer). (2) Der Vorstand der Handwerkskammer beschließt die Richtlinie zur Ausführung Finanzstatuts. Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan 2 Feststellung der Wirtschaftssatzung und Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr (1) Die Vollversammlung beschließt alljährlich über den Wirtschaftsplan durch die Wirtschaftssatzung (Anlage FS 1). Mit der Feststellung der Wirtschaftssatzung wird über die Beiträge und die Höhe der maximalen Kreditaufnahme im Geschäftsjahr entschieden. Die Wirtschaftssatzung legt auch fest, bis zu welcher Höhe Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren eingegangen werden können. Der Vorstand legt den Entwurf der Wirtschaftssatzung und Wirtschaftsplans der Vollversammlung vor, so dass diese darüber vor Beginn Beschluss fassen kann. Die Wirtschaftssatzung wird gemäß 106 Abs. 2 HwO bekannt gemacht. (2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 3 Bedeutung und Wirkung Wirtschaftsplans (1) Mit dem Wirtschaftsplan werden die für die Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer im betreffenden Geschäftsjahr voraussichtlich notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt und der voraussichtliche Ressourcenbedarf ausgewiesen. Durch den Wirtschaftsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. (2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt den Vorstand und die Geschäftsführung, Ressourcen aufzunehmen, anzuschaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. 4 Bestandteile Wirtschaftsplans (1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in einen Erfolgsplan und einen Finanzplan. Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen beizufügen: a) ein Stellenplan (Anlage FS 5), b) ein mittelfristiger Finanzplan (Anlage FS 6), der die zahlen laufen Jahres und die Ansätze für das jahr sowie die drei darauf folgenden Geschäftsjahre umfasst, und c) eine gesonderte Zusammenstellung übernommener Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen, aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sowie aus ähnlichen Rechtsverhältnissen (Haftungsverhältnisse). (2) Wenn Verpflichtungen zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre eingegangen werden sollen (Verpflichtungsermächtigung), sind diese in einer gesonderten Anlage zum Wirtschaftsplan darzulegen. 5 Vorläufige Wirtschaftsführung der Wirtschaftsplan zu Beginn noch nicht genehmigt, dürfen Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, im Übrigen nur im Rahmen der Ansätze Wirtschaftsplans es getätigt 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bei Aufstellung und Ausführung Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten. Teil III: Aufstellung Wirtschaftsplans 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung Wirtschaftsplans (1) Vor Beginn eines jeden stellt die Handwerkskammer einen Wirtschaftsplan auf. (2) Im Erfolgsplan Wirtschaftsplans sind alle Erträge und Aufwendungen, der zur Verwendung vorgesehene Ergebnisvortrag sowie die Rücklagenveränderungen in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen. Der Erfolgsplan ist in Ertrag und Aufwand auszugleichen. Die Gliederung erfolgt gemäß Anlage FS 2. (3) Im Finanzplan Wirtschaftsplans sind alle Ausgaben für Investitionen und der Finanzbedarf sowie sen Deckung in Eigen- und Außenfinanzierung auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders auszuweisen. Die Gliederung erfolgt gemäß Anlage FS 3. 8 Größere Baumaßnahmen (1) Größere Baumaßnahmen liegen dann vor, wenn das Volumen 3 % der Bilanzsumme übersteigt. (2) Derartige Baumaßnahmen sind in ihrer Gesamtheit von der Vollversammlung zu beschließen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich über mehrere Jahre erstrecken. Verbindliche Grundlage für diesen Beschluss ist eine Investitions- und Finanzierungsübersicht. 9 Gesonderte Wirtschaftspläne Für unselbständige Einrichtungen der Handwerkskammer, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen Erträgen oder zweckgebundenen Leistungen Dritter finanzieren, sind gesonderte Wirtschaftspläne zulässig; die Vorschriften dieses Finanzstatuts sind anzuwenden. Die gesonderten Wirtschaftspläne sind dem Wirtschaftsplan der Handwerkskammer beizufügen. 10 Nachtragswirtschaftsplan (1) Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan ist aufzustellen, wenn sich die Erfolgsoder die Finanzrechnung gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändern. Eine erhebliche Veränderung liegt dann vor, wenn die ordentlichen Erträge bzw. der Betriebsaufwand ( 12 Abs. 3) Erfolgs- bzw. Finanzplans um mehr als 10 % unter- bzw. überschritten wird. Die Vollversammlung kann bei Verabschiedung Wirtschaftsplans weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan zu ändern, beschließen. (2) Der Wirtschaftsplan kann nur bis zum Ablauf durch einen Nachtragswirtschaftsplan und eine Nachtragswirtschaftssatzung geändert Für den Nachtragswirtschaftsplan gelten die Vorschriften über den Wirtschaftsplan entsprechend. Teil IV: Ausführung Wirtschaftsplans 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit (1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip). (2) Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden. (3) Der Personalaufwand und die übrigen Aufwendungen sind jeweils für sich deckungsfähig. Sie können insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt Aufwendungen für einzelne Zwecke können von der Deckungsfähigkeit ausgenommen (4) Investitionsausgaben können für gegenseitig deckungsfähig erklärt Mehrerträge oder Minderaufwendungen im Erfolgsplan können für einseitig deckungsfähig zugunsten von Investitionen im Finanzplan erklärt 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan (1) Erlöse und Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) Der angesetzte Betriebsaufwand darf ohne besondere Bewilligung der Vollversammlung bis zu 10 % der werte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei fehlender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der werte unterhalb dieser Grenze der Genehmigung der Vollversammlung. (3) Zum Betriebsaufwand gehören alle ordentlichen Aufwendungen im Sinne der Anlage FS 2 Finanzstatuts zuzüglich der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. (4) Außerplanmäßige Aufwendungen und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen dürfen geleistet werden, wenn sie unabweisbar oder für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit unumgänglich sind. Sie bedürfen der Genehmigung der Vollversammlung. (5) Mehrausgaben für im Finanzplan veranschlagte Einzelvorhaben bedürfen der Genehmigung der Vollversammlung, sofern keine Deckungsfähigkeit gegeben ist. Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling 13 Buchführung (1) Die Handwerkskammer führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten entsprechend die Vorschriften Ersten Abschnittes Dritten Buches (Vorschriften für alle Kaufleute) Handelsgesetzbuches in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei der Anwendung sind die Aufgabenstellung und die Organisation der Handwerkskammer zu beachten. (2) Die Rechnungslegung bildet unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Handwerkskammer vollständig ab. (3) Für das Rechnungswesen, insbesondere Rechnungslegung und Aufstellung und Vollzug Wirtschaftsplans, sind die Grundsätze staatlichen Haushaltsrechts zu beachten. 14 Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht, Rücklagen (1) Die Handwerkskammer stellt innerhalb ersten Halbjahres nachfolgenden einen Jahresabschluss, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Lagebericht unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der 238 ff, 284 ff und 289 HGB auf. Für die Aufstellung sind die Regelungen zu beachten, wie sie für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. (2) Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Finanzrechnung und dem Anhang. Die Bilanz ist nach dem als Anlage FS 6, die Erfolgsrechnung nach dem als Anlage FS 7 und die Finanzrechnung nach dem als Anlage FS 8 beigefügten Muster zu gliedern. (3) Um unvorhergesehene Schwankungen auf der Ertragsseite in der Erfolgsrechnung auszugleichen und eine ordnungsgemäße Finanzwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten sicherzustellen, ist eine Ausgleichsrücklage anzusammeln, die zwischen 15 % und 50 % Betriebsaufwands ( 12 Abs. 3) beträgt. Durch Beschluss der Vollversammlung können weitere zweckgebundene Rücklagen gebildet (4) In den Anhang Jahresabschlusses sind auch ein Anlagenspiegel und ein Sonderpostenspiegel nach den Mustern der Anlagen FS 9 und 10, eine Stellenübersicht nach dem Muster der Anlage FS 11 und ein -/-Vergleich der Positionen lt. Anlage FS 7 mit den zu erläuternden wesentlichsten Abweichungen aufzunehmen. Wesentlich sind Abweichungen von mehr als +/- 10 %. 15 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Die Handwerkskammer richtet eine Kosten- und Leistungsrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Handwerkskammer erlaubt. Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung 16 Prüfung, Vorlage und Feststellung Jahresabschlusses, Entlastung (1) Die Handwerkskammer hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die Prüfungsrichtlinien der zuständigen Rechtsaufsicht sowie entsprechend 316 ff, HGB und 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten. (2) Die Abschlussprüfung gemäß Abs. 1 wird durch eine von der Vollversammlung bestellte unabhängige Stelle außerhalb der Handwerkskammer sowie durch den aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Unabhängige Stellen im Sinne Satzes 1 sind prüfungsberechtigte Personen oder Gesellschaften nach 319 HGB. Der Abschlussprüfer legt seinen Prüfungsbericht der Handwerkskammer vor. Eine Ausfertigung Prüfungsberichts leitet die Handwerkskammer mit dem Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde zu. Grundlage für die Prüfung durch die ehrenamtlichen Rechnungsprüfer der Handwerkskammer ist insbesondere der Prüfungsbericht Abschlussprüfers; weitere zusätzliche Prüfungshandlungen aus besonderen Anlässen bleiben ihnen unbenommen. (3) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Handwerkskammer zu prüfen und darüber der Vollversammlung zu berichten. Über die Sitzung Rechnungsprüfungsausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen, die von sämtlichen Prüfern, die an der Sitzung teilgenommen haben, zu unterzeichnen ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere ob a) die Wirtschaftssatzung und der Wirtschaftsplan eingehalten sind, b) die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig belegt und begründet sind und die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist, c) wirtschaftlich und sparsam verfahren wird, d) die Erträge ordnungsgemäß eingezogen und die Aufwendungen zur Erfüllung der Kammeraufgaben und der rechtlichen Verpflichtungen geleistet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich auf Stichproben beschränken. (4) Die Vollversammlung der Handwerkskammer stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Ergebnisverwendung. (5) Die Vollversammlung der Handwerkskammer erteilt die Entlastung für den Vorstand und die Geschäftsführung. Das Verfahren regelt die Satzung der Handwerkskammer. Teil VII: Ergänzende Vorschriften 17 Änderung von Verträgen, Vergleiche Die Handwerkskammer darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufheben oder ändern und Vergleiche nur abschließen, wenn dies für sie zweckmäßig und wirtschaftlich ist. 18 Veränderung von Ansprüchen (1) Die Handwerkskammer darf Ansprüche nur a) stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird, b) niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe Anspruchs stehen, c) erlassen, wenn die Einziehung nach Lage einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das Gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen. (2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. 19 Geldanlagen (1) Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen und für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden können. (2) Ausreichende Sicherheit liegt dann vor, wenn die Geldanlage nach internationalem Standard mintens als sichere bzw. konservative Anlage bewertet werden kann, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse die Gesamtwirtschaft oder die Branche beeinträchtigen. Für unwesentliche kurzfristige Geldanlagen unter 1 TEUR wird eine ausreichende Sicherheit nicht benötigt. (3) Unter einem angemessenen Ertrag ist eine Rendite zu verstehen, die in Relation zum eingegangenen Risiko als rentabel bezeichnet werden kann. Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften 20 Inkrafttreten/Geltungsdauer Das Finanzstatut tritt nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und Bekanntmachung im Norddeutschen Handwerk am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt erstmals für das Geschäftsjahr Gleichzeitig tritt das Finanzstatut vom 10. Dezember 2009 mit Änderungen vom 7. Juni 2011 und 28. November 2013, das letztmalig für das Geschäftsjahr 2015 gilt, außer Kraft. Das vorstehende Finanzstatut wurde mit Erlass Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26. Januar 2016 genehmigt und im Norddeutschen Handwerk am.. bekannt gemacht. Anlage FS 1: Wirtschaftssatzung Wirtschaftssatzung XXX Die Vollversammlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat am XXX aufgrund von 106 Abs. 1 Nr. 4 und 5 der Handwerksordnung (HWO) folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr XXX beschlossen: 1) Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr XXX wird mit folgenden Werten festgestellt: 1. im Erfolgsplan: Erträge in Höhe von XXX Aufwendungen in Höhe von XXX Rücklagenveränderung in Höhe von XXX 2. im Finanzplan Investitionseinzahlungen in Höhe von XXX Investitionsauszahlungen in Höhe von XXX Einzahlungen in Höhe von XXX mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von XXX. 2) Beitrag Zur Deckung Finanzbedarfs wird der Beitrag der Handwerkskammer für das Geschäftsjahr XXX in Verbindung mit dem Bemessungsjahr XXX wie folgt festgesetzt: a) Grundbeitrag für Existenzgründer nach 113 Abs. 2 S. 5 der Handwerksordnung XXX Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr bis XXX, auch bei Verlust oder Nullwert XXX Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb im Bemessungsjahr von XXX bis XXX XXX Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr von XXX bis XXX XXX Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr ab XXX XXX für Betriebe in der Rechtsform einer juristischen Person ohne Gewerbeertrag im Bemessungsjahr XXX für Betriebe in der Rechtsform einer juristischen Person mit Gewerbeertrag im Bemessungsjahr XXX b) Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag wird wie folgt berechnet: X % vom Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr von XXX bis XXX X % vom Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr ab XXX In den unteren Gruppen Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb kommt der höhere Hebesatz voll zum Ansatz. Bei der Berechnung Zusatzbeitrages bleibt für natürliche Personen/ Personengesellschaften ein Gewerbeertrag, hilfsweise im Bemessungsjahr von XXX unberücksichtigt. Der Zusatzbeitrag je Betrieb beträgt höchstens XXX. 3. Bewirtschaftungsvermerke Im Erfolgsplan werden der Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im Finanzplan werden die Investitionen und alle übrigen Aufwendungen insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Im Finanzplan erfolgt eine Kreditermächtigung für Investitionen in Höhe von XXX. 4) Finanzen Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Finanzwirtschaft dürfen Finanzverstärkungsmittel bis zur Höhe von XXX der Ausgleichsrücklage vorübergehend entnommen Osnabrück, XXX Handwerkskammer Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim Präsident Hauptgeschäftsführer

5 Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 11c Anlage FS 2: Erfolgsplan Anlage FS 2: Erfolgsplan (Forts.) 17. Außerordentliche Erträge 18. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20. Jahresergebnis 21. Ergebnisvortrag aus dem 22. Entnahmen aus Rücklagen 23. Einstellung in Rücklagen Bilanzergebnis Anlage FS 3: Finanzplan 1. Jahresergebnis 2.a) +/ Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände Anlagevermögens 2.b) - Erträge aus Auflösung von Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen, Bildung Passive RAP (+)/Auflösung Aktive RAP (+), Auflösung Passive RAP (-)/Bildung Aktive RAP (-) Positionen entfallen im 9. = -Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen immateriellen Anlagevermögens Auszahlung für Investitionen immateriellen Anlagevermögens Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen Finanzanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16. = -Cashflow aus der Investitionstätigkeit 17.a) Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 17.b) + Einzahlungen aus Investitionszuschüssen lfd. Jahr Veränderungen 1. Erträge aus Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Zuwendungen 4. Erhöhung oder Verminderung Bestands an unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge davon: Erträge aus Erstattungen davon: Erträge aus Entgelten Ordentliche Erträge 7. Sachaufwand und bezogene Leistungen a) Prüfungen b) Bildungsmaßnahmen 8. Besondere Kammeraufwendungen 9. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 10. Abschreibungen a) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände Anlagevermögens b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände Umlaufvermögens 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen Finanzanlagevermögens 14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere Umlaufvermögens 16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Kammertätigkeit Veränderungen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 19. = -Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderung Finanzmittelbestan (Summe der Zeilen 9, 16 und 19) Anlage FS 4: Mittelfristiger Finanzplan lfd. Jahr XXX XXX XXX XXX XXX T/EUR T/EUR T/EUR T/EUR T/EUR 1. Erträge aus Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Zuwendungen 4. Erhöhung oder Verminderung Bestands an unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge davon Auflösung Sonderposten Ordentliche Erträge Sachaufwand und bezogene Leistungen a. Prüfungen b. Bildungsmaßnahmen 8. Besondere Kammeraufwendungen 9. Personalaufwand 10. Abschreibungen a. Abschreibung Anlagevermögens b. Abschreibung Umlaufvermögens 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliche Ergebnis Finanzergebnis Jahresergebnis I. -Cashflow aus lfd Geschäftstätigkeit II. -Cashflow aus der Investitionstätigkeit III. -Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung der Liquiden Mittel Anlage FS 5: Stellenplan Geschäftsjahr XXX Entgeltgruppe VZÄ *) Anzahl Funktion AT **) EG 15Ü EG 14 EG 13 EG 12 EG 11 EG 10 EG 9 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 EG 4 EG 3 EG 2 EG 1 Auszubildende ruhende AV ***) Gesamt *) = Vollzeitäquivalente **) = außertariflich Beschäftigte ***) ruhende Arbeitsverhältnisse = Sonderurlaub, Elternzeit, ATZ-Freistellungsphase, u.a. Anlage FS 6: Bilanz Bilanz zum lfd. Jahr AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen/Maschinen 3. Andere Anlagen, BGA 4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene UN 3. Beteiligungen 4. Ausl. an UN mit Beteiligungsverhältnis 5. Wertpapiere Anlagevermögens 6. Genossenschaftsanteile 7. Sonstige Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 3. Fertige Leistungen 4. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte II. Forderungen und Vermögensgegenstände 1. Ford., Beiträge, Gebühren, Entgelte 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Ford. gegen UN, mit Beteiligungsverhältnis 4. Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere 1. Anteile an verbunden Unternehmen 2. Sonstige Wertpapiere IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten SUMME AKTIVA Anlage FS 6: Bilanz (Forts.) lfd. Jahr PASSIVA A. Eigenkapital I. Festgesetztes Kapital II. Rücklagen 1. Ausgleichsrücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn-/Verlustvortrag IV. Bilanzgewinn/-verlust B. Sonderposten Investitionszuschüsse C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen u.ä. 2. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten 1. Vbk gegenüber Kreditgebern 2. Erhaltene Anzahlungen 3. Vbk aus Lieferungen u. Leistungen 4. Vbk gegenüber verbundenen UN 5. Vbk gegenüber UN, mit Beteiligungsverhältnis 6. Sonstige Verbindlichkeiten E. Rechnungsabgrenzungsposten SUMME PASSIVA Anlage FS 7: Erfolgsrechnung 1. Erträge aus Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Zuwendungen 4. Erhöhung oder Verminderung Bestands an unfertigen Leistungen 5. Andere aktivierte Eigenleistungen 6. Sonstige betriebliche Erträge - davon: Erträge aus Erstattungen - davon: Erträge aus Entgelten Ordentliche Erträge 7. Sachaufwand und bezogene Leistungen a) Prüfungen b) Bildungsmaßnahmen 8. Besondere Kammeraufwendungen 9. Personalaufwand a) Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 10. Abschreibungen a) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände Anlagevermögens b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände Umlaufvermögens 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen Finanzanlagevermögens 14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere Umlaufvermögens 16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Kammertätigkeit

6 Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Norddeutsches Handwerk vom 18. Februar 2016 Seite 11d Anlage FS 7: Erfolgsrechnung (Forts.) 17. Außerordentliche Erträge 18. Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis 19. Steuern vom Einkommen und Ertrag 20. Jahresergebnis 21. Ergebnisvortrag aus dem 22. Entnahmen aus Rücklagen 23. Einstellung in Rücklagen Bilanzergebnis Anlage FS 8: Finanzrechnung 1. Jahresergebnis 2.a) +/- Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Gegenstände Anlagevermögens 2.b) - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) (bspw. Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio) 5. +/- Verlust (+)/Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen Anlagevermögens 6. +/- Abnahme (+)/Zunahme (-) der Vorräte, der Forderungen aus HWK- Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7. +/- Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus HWK-Beiträgen, Gebühren, Entgelte und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8. +/- Ein- (+) und Auszahlungen (-) aus außerordentlichen Posten 9. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen für Investitionen immateriellen Anlagevermögens Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen Finanzanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 16. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit Anlage FS 8: Finanzrechnung (Forts.) 17.a) Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 17.b) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 18. Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 19. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 20. Zahlungswirksame Veränderungen Finanzmittelbestan (Summe der Zeilen 9, 16 und 19) Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 22. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode Anlage FS 9: Anlagenspiegel Position der Bilanz Anfangsbestanbuchungebestanbungen Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschrei- Umbuchungebungen Zuschrei- Entnahmen Endstand XX XX I. Immaterielle Vermögensgegenstände für Abgänge II. Sachanlagen III. Finanzanlagen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 2. Technische Anlagen/Maschinen 3. Andere Anlagen, BGA 4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene UN 3. Beteiligungen 4. Ausl. an UN mit Beteiligungsverhältnis 5. Wertpapiere Anlagevermögens 6. Genossenschaftsanteile 7. Sonstige Ausleihungen Gesamtsumme Entwicklung der Anschaffungswerte Abschreibungen Restbuchwerte Restbuchwerte Anlage FS 10: Sonderpostenspiegel Restbuchwerte Position der Bilanz Anfangsbestand Zugang Umbuchungen Abgang Endstand Anfangsbestand Umbuchungen Entnahmen für Abgänge Endstand XX XX Abschreibungen Zuschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Investitionszuschüsse Bund Anlagen im Bau Investitionszuschüsse Land Anlagen im Bau Erträge Auflösung Sonderposten Bund Erträge Auflösung Sonderposten Land Gesamtsumme Entwicklung der Anschaffungswerte Abschreibungen Restbuchwerte Anlage FS 11: Stellenübersicht Stichtag: XXX Entgeltgruppe VZÄ *) Anzahl Funktion AT **) EG 15Ü EG 14 EG 13 EG 12 EG 11 EG 10 EG 9 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Entgeltgruppe VZÄ *) Anzahl Funktion EG 4 EG 3 EG 2 EG 1 Auszubildende ruhende AV ***) Gesamt *) = Vollzeitäquivalente **) = außertariflich Beschäftigte ***) ruhende Arbeitsverhältnisse = Sonderurlaub, Elternzeit, ATZ-Freistellungsphase, u.a. II. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die geänderten Vorschriften sind anzuwenden auf die Aufstellung und den Vollzug Wirtschaftsplans, die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre. Genehmigt Hannover, den 26. Januar 2016 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Az.: /1730 Im Auftrag Krieger Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Norddeutschen Handwerk veröffentlicht. Eine zusätzliche Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt auf der Internetseite Osnabrück, den gez. gez. Peter Voss Sven Ruschhaupt Präsident Hauptgeschäftsführer

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