Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Herr Regierungsrat Martin Jäger Quaderstrasse Chur. Maienfeld, 8.
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1 visarte.graubünden Quaderstr Chur Tel Fax info@graubuenden.visarte.ch Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Herr Regierungsrat Martin Jäger Quaderstrasse Chur Maienfeld, 8. April 2016 Vernehmlassung Kantonales Kulturförderungsgesetz 1. visarte_allgemeine Informationen zum Berufsverband visarte ist der Berufsverband der visuell schaffenden Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz und vertritt ihre Interessen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. visarte setzt sich für gute Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem künstlerischen Schaffen ein und berät Künstlerinnen und Künstler. visarte.schweiz umfasst 18 regionale Gruppen und zählt Mitglieder (Stand August 2015). Davon sind rund 2'400 Aktivmitglieder. visarte.schweiz ist die Nachfolgeorganisation der seit 1866 tätigen GSMBA (Gesellschaft Schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten) und wurde 2001 gegründet. visarte.graubünden ist eine Gruppe von visarte.ch und hat 96 professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, sowie Architekten als aktive Mitglieder sowie 64 Fördermitglieder. Dieses Jahr feiert visarte.graubünden das 80 jährige Bestehen mit einer Publikation, und Ausstellungen im Bündner Kunstmuseum und der Stadtgalerie in Chur. Gegenwärtig setzt sich der Vorstand zusammen aus: Notta Caflisch (Chur), Ester Vonplon (Castrisch), Dominik Zehnder (Cazis), Hannes Vogel (Mathon), Gianin Conrad (Domat Ems), Menga Dolf (Maienfeld) und René Bärtsch (Chur) der auch das Sekretariat führt. 2. Förderungsbeiträge kantonale Kulturförderung visarte.graubünden wird seit 1991 mit einem jährlichen Beitrag unterstützt. Dies ermöglicht ein professionelles Sekretariat zu führen und Projekte wie zum Beispiel open ateliers im Kanton Graubünden zu initiieren und durchzuführen. visarte.graubünden organisiert seit 1990 die Belegung des Bündner Ateliers an der Cité des Art in Paris und gibt seit 1991 jeweils Stipendienbeiträge des Kantons auf Gesuch hin an die Atelierbenutzerinnen weiter. visarte.graubünden hat immer wieder auf Gesuch hin für verschiedene Aktivitäten, sowie Publikationen vom Kanton Graubünden einmalige Beiträge erhalten. visarte.graubünden schätzt die Zusammenarbeit mit dem Kanton Graubünden sehr.
2 3. Vernehmlassung Kantonales Kulturförderungsgesetz visarte.graubünden hat an den Vorstandssitzungen vom 2. Februar und 23. März 2016 das neue Kulturförderungsgesetz diskutiert und spezifisch auf die Bedürfnisse und Anliegen der professionellen bildenden Künstler und Künstlerinnen sowie der Situation der Bildenden Künste im Kanton Graubünden geprüft. visarte.graubünden möchte die Vernehmlassung auch dazu nutzen um Anregungen zur Kulturförderung weiterzuleiten. Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, folgende Punkte weiterzuleiten Kunst am Bau bei kantonalen Bauvorhaben Baukultur, Kunst im öffentlicher Raum (Art. 6) Nennung von überregionale Kunstinstitutionen (Art. 4) Förderung von professionellen bildenden Künstlerinnen für Ausstellungsvorhaben/Projekte ausserhalb Graubündens Kultur- und Kunstvermittlung; Finanzierung Soziale Sicherheit; Kulturpreise/Werkbeiträge Allgemeine Bemerkungen zur Förderung von professionellem Kultur- und Kunstschaffen in Graubünden Allgemeine Bemerkungen zu den Regionen Allgemeine Bemerkungen zur Zusammensetzung der Kulturkommission Vorschlag zur Gründung einer unabhängigen Kulturstiftung; analog dem Thurgauer Modell, das seit 1991 in Funktion ist: Kulturstiftung des Kantons Thurgau: Kunst am Bau bei kantonalen Bauvorhaben visarte.graubünden plädiert dafür, dass ein Teil der Bausumme bei kantonalen Bauten für Kunst am Bau reserviert wird: Bei Neubauten, Umbauten und Sanierungen des Kantons Graubünden werden im Kostenvoranschlag 0,3 bis 1,5 Prozent der Anlagekosten ohne Land für Kunst reserviert. Die Summe für Kunstprojekte ist bau- und perimeterbezogen, das heisst, sie ist nicht auf andere Bauten oder Grundstücke übertragbar. Die Vergabe von Aufträgen für Kunstwerke unterliegt der Submissionsverordnung des Kantons Graubünden. Begründung: Kunst und Bau, Kunst im öffentlichen Raum, Kunst ausserhalb der Museen und Galerien sind eigenständige Kategorien künstlerischer Tätigkeit, eingepasst in spezifische Situationen. Sie entsteht aus den professionellen Fähigkeiten von Künstlerinnen und Künstlern, ihrem Verständnis von Wahrnehmung, ihrem Umgang mit künstlerischen Mitteln, und im Wissen um die jeweiligen Gegebenheiten des Ortes: die räumlichen Voraussetzungen, die Geschichte, die sozialen Verhältnisse und die gegenwärtige Nutzung. Künstlerische Werke sind als zukunftsorientierte kulturelle Interventionen zu beurteilen. Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum sind kein überflüssiger Luxus. Kunst bringt eine sinnliche Dimension in die funktionalen Umfelder unserer Gebäude, unserer Städte und Dörfer und leistet so einen wichtigen Beitrag an unsere Identitätsfindung und Lebensqualität. Die Interventionen von Künstlerinnen und Künstlern ergänzen Architektur und Umgebung sinnbildend: sie wecken Neugier; tragen zur Schärfung der Wahrnehmung bei; öffnen den Blick auf die Welt und auf andere Bedeutungszusammenhänge. (Visarte.ch, aus: Wettbewerbsverordnung für Kunst im öffentlichen Raum)
3 3.2. Baukultur, Kunst im öffentlicher Raum visarte.graubünden plädiert dafür, dass Architektur im Art. 6; Förderbereiche: mit Baukultur und Kunst im öffentlichen Raum ergänzt werden. 3.3 Nennung von überregionale Kunstinstitutionen visarte.graubünden ist der Meinung, dass nebst dem Bündner Kunstmuseum das Kirchner Museum in Davos, das Segantini Museum in St. Moritz, sowie die Fundaziun Nairs, Zentrum für Gegenwartskunst in Scuol, im Gesetz unter: 2. Kulturelle Institutionen, verankert werden Förderung von professionellen bildenden Künstlerinnen für Ausstellungsvorhaben/Projekte ausserhalb Graubündens. visarte.graubünden wünscht sich, dass explizit erwähnt wird, dass Projekte von professionellen Bündner Kunst- und Kulturschaffenden auch ausserhalb von Graubünden gefördert werden können Kultur- und Kunstvermittlung; Finanzierung visarte.graubünden begrüsst es grundsätzlich, dass Kulturvermittlung im Gesetz explizit erwähnt wird. visarte.graubünden erachtet es als wichtig, den Begriff auf Kunst- und Kulturvermittlung auszuweiten. visarte.graubünden möchte dringend darauf hinweisen, dass dafür eine zusätzliche Finanzierung benötigt wird. visarte.graubünden wünscht sich, dass der Etat für Kulturund Kunstvermittlung zukünftig aus dem Bildungsbudget stammt und Kunst-und Kulturvermittlung zukünftig bei der nächsten Revision des Schulgesetztes im Schulgesetz verankert wird Soziale Sicherheit; Kulturpreise/Werkbeiträge Die Mehrheit des Vorstandes von visarte.grabünden befürwortet, dass bei kulturellen Preisen oder Werkbeiträgen 12 Prozent der Finanzhilfe an die Pensionskasse oder an die Säule 3a gehen. Der Anteil von 12 Prozent wird je zur Hälfte durch den Kulturschaffenden und durch den Kanton finanziert. visarte.graubünden möchte hinzufügen, dass sich dabei die Preissummen um 6 Prozent erhöhen müssen, damit die Beiträge nicht gekürzt werden müssen. visarte grabünden möchte allgemein darauf hinweisen, dass bei der Vergabepraxis für Förder- und Anerkennungspreise mehrheitlich professionelle Kunst und Kulturschaffende berücksichtig werden sollen. visarte.graubünden möchte dazu anregen die Preiskultur neu zu überdenken, dass Preise zur Wertschätzung von wissenschaftlichen Arbeiten und zur Wertschätzung von kulturellem Schaffen in der Amateurkultur vergeben werden können, die nicht zwingend nur aus finanziellen Beiträgen beschaffen sein müssen.
4 3.7 Allgemeine Bemerkungen zur Förderung von professionellem Kulturund Kunstschaffen in Graubünden visarte.graubünden begrüsst es, dass im neuen Gesetz das professionelle Kulturschaffen explizit erwähnt wird. visarte.graubünden findet es grundsätzlich wichtig, dass der Kanton im Sinne der Wertschätzung die Amateurkultur fördert. Projekte die gemeinsam mit professionellen Bündner Kunst- und Kulturschaffenden realisiert werden, sollen explizit gefördert werden. Wir meinen, dass sich gemeinsame Projekte in allen kulturellen Bereichen für alle Beteiligten und das kulturelle Leben in Graubünden sehr lohnen. Zu der Bezeichnung professioneller Kunstschaffender, dessen Definition oft zu Diskussionen führt: visarte stellt bei den Aufnahmekriterien klare Bedingungen, wann ein professioneller Kunstschaffender im Berufsverband aufgenommen werden kann; im Folgenden möchten wir diese gerne zitieren: Die sich für eine Aktivmitgliedschaft von visarte bewerbende Person muss nach Beurteilung der Aufnahmekommission drei der vier nachfolgenden Qualifikationskriterien erfüllen: 1.Sie ist eine professionell kunstschaffende Einzelperson, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreitet oder mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit einsetzt. 2. Sie hat einen mehrjährigen künstlerischen Ausbildungslehrgang an einer anerkannten Hochschule, Fachhochschule oder Kunstakademie mit Abschluss absolviert und kann dies nachweisen. 3. Sie hat Auszeichnungen, Preise, Stipendien, Werk-beiträge erhalten und/oder kann Ankäufe durch eine öffentliche Institution belegen. 4.Sie hat Ausstellungen in öffentlich anerkannten Kunstinstitutionen (Museen, Kunsthallen), unabhängigen etablierten Kunsträumen, renommierten Galerien, Projekte für Kunst und Bau und/oder im öffentlichen Raum realisiert. Sie kann diese in Form von Medienberichterstattung oder Publikationen nachweisen. Ausgeschlossen sind reine Verkaufsausstellungen in Nicht-Kunsträume. (visarte.ch Reglement 2016) 3.8. Allgemeine Bemerkungen zu den Regionen Der Vorstand von visarte.graubünden sieht es einstimmig als sehr problematisch an, wenn die Regionen professionelles Kunstschaffen fördern müssen. Je nachdem, wo die Künstlerinnen wohnen, kann dies sehr unterschiedlich und willkürlich gehandhabt werden. Der Vorstand von visarte.graubünden schlägt vor, dass die primäre Förderung von professionellen Kunstschaffenden beim Kanton bleibt und zusätzliche regionale Unterstützung gewünscht wird Allgemeine Bemerkungen zur Zusammensetzung der kantonalen Kulturkommission visarte.graubünden begrüsst eine Zusammensetzung aus Fachleuten in der kantonalen Kulturkommission. Insbesondere wünscht sich visarte.graubünden, dass auch professionelle Kunst- und Kulturschaffende in der Kommission vertreten sind. visarte.graubünden kann sich gut vorstellen, dass die Berufsverbände der jeweiligen Sparten in der Kommission vertreten sind.
5 3.10. Vorschlag zur Gründung einer unabhängigen Kulturstiftung; analog dem Thurgauer Modell, das seit 1991 in Funktion ist: Kulturstiftung des Kantons Thurgau: visarte.graubünden möchte dazu anregen dass sich der Kanton grundsätzlich überlegt, ob eine Richtungsänderung zur Förderung von professionellen und semiprofessionellen Kulturprojekten für die Kulturlandschaft Graubünden sich sehr fruchtbar auswirken würde. visarte.graubünden möchte vorschlagen, dass der Kanton eine unabhängige Kulturstiftung einrichtet, welche die Beiträge aus dem Landeslotteriefonds erhält. Der Stiftungsrat bearbeitet einerseits die Gesuche die mit Beteiligung von professionellen Kulturschaffenden eingehen und führt mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget der kantonalen Kulturförderung ein Kulturbüro, das auch eigene Projekte zur Förderung des kantonalen Kulturlebens initiieren kann. visarte.graubünden kann sich gut vorstellen, dass für die Kulturstiftung ein Bündner Modell, dass die mehrsprachige und vielschichtig regionale Struktur des Kantons Graubünden implizit berücksichtigt, ausgearbeitet werden kann. Im Folgenden wird vom Thurgauer Modell direkt zitiert: Der Stiftungsrat ist zuständig für die Stiftungspolitik und die programmatische Ausrichtung, beobachtet die kulturellen Szenen und Tendenzen, entscheidet über Gesuche und Eigeninitiativen der Stiftung und versteht sich als wohlwollend-kritischer Gesprächspartner des Kulturbüros. Dem Stiftungsrat gehören neun Mitglieder an (drei Kunstschaffende, drei Kulturvermittelnde und drei Personen des öffentlichen Lebens) Die Kulturstiftung leistet finanzielle Beiträge an Projekte mit Bezug zum Kanton, die sie nach Möglichkeit begleitet und in administrativen und organisatorischen Belangen unterstützt. Sie bietet aber auch Beratung in künstlerischen Fragen und hilft, Projektideen zu konkretisieren und umzusetzen. Wo sie Handlungsbedarf feststellt oder Chancen erkennt, initiiert und realisiert die Stiftung auch eigene Projekte. Ein besonderes Ziel sieht die Kulturstiftung in der Vermittlungsarbeit, die das künstlerische Schaffen vernetzt, dem Publikum näher bringt und eine Ausstrahlung anstrebt, die zu einem lebendigen kulturellen Klima beiträgt. 4. Abschliessendes visarte.graubünden dankt Martin Jäger und den mit dem Kulturgesetz beauftragten Fachpersonen, für die Prüfung der Anliegen und Vorschläge und ist auch gerne bereit wo sich unsere Mithilfe anbietet, mitzudenken. Mit freundlichen Grüssen Für den Vorstand Menga Dolf Präsidium visarte.graubünden
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