betreffend Erneuerung der Kulturpauschale für die Jahre
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- Wilhelmine Weiß
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1 an den Grossen Rat ED/ Basel, 23. Februar 2005 Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2005 Ausgabenbericht betreffend Erneuerung der Kulturpauschale für die Jahre Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 25. Februar 2005
2 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite BEGEHREN 3 BEGRÜNDUNG 3 1. Einleitung 3 2. Verwendung der Kulturpauschale Praxis der Gesuchsbehandlung 4 4. Kulturpauschale ab ANTRAG 6 GROSSRATSBESCHLUSS 7
3 Seite 3 BEGEHREN Wir beantragen Ihnen mit dem vorliegenden Ausgabenbericht die Erneuerung des Kredits für die Kulturpauschale: Kulturpauschale 2005 Kulturpauschale 2006 CHF 290'000.- CHF 300'000.- KST KA st.a: BEGRÜNDUNG Mit diesem Ausgabenbericht unterbreiten wir Ihnen den Antrag für die Erneuerung eines Kredits, aus dem Beiträge an kulturelle Einzelprojekte bewilligt werden können. 1. Einleitung Die Kulturpauschale ist ein staatlicher Kredit, aus dem auf Gesuch hin Beiträge an einzelne kulturelle Projekte und Veranstaltungen bewilligt werden können. Über die Verwendung der Kulturpauschale entscheidet des Ressort Kultur des Erziehungsdepartements. Die Kulturpauschale ist neben dem Lotteriefonds (Verwaltung durch das Polizei- und Militärdepartement, Entscheide durch den Gesamtregierungsrat) der wichtigste Kredit, aus dem kulturelle Projekte wie beispielsweise Theater- oder Tanzaufführungen, Kataloge als Werkschau von bildenden Künstlerinnen und Künstlern oder Konzerte mit öffentlichen Geldern unterstützt werden können. Mit dem Kredit der Kulturpauschale werden Projekte gefördert, die für die Entwicklung der freien Kulturszene Basels wichtig sind. In den letzten Jahren wurden in der Regel kleinere kulturelle Projekte mit Beiträgen bis CHF 5'000.- unterstützt. (Finanziell umfangreiche Projekte wie z.b. Festivals werden in der Regel mit Mitteln des Lotteriefonds unterstützt.) Die Entscheide werden von der Beauftragten für Kulturprojekte des Ressort Kultur des Erziehungsdepartements nach der Prüfung der Unterlagen mit genauem Projektbeschrieb, detailliertem Budget und Finanzierungsplan gefällt. Die Beiträge können als Barauszahlung oder als Defizitgarantie bewilligt werden. Die Kulturpauschale betrug von 1987 bis 1993 CHF 400'000.- pro Jahr. Im Rahmen der Sparmassnahmen wurde der Kredit ab 1994 auf jährlich CHF 300'000.- gekürzt. Für die Jahre 2002 und 2003 wurde der Kredit auf jährlich CHF 400'000.- aufgestockt.
4 Seite 4 Auf Grund der Überprüfung der Aufgaben und Leistungen wurde der Kredit per Budget 2004 wiederum auf CHF 300'000.- reduziert soll für die Kulturpauschale CHF 290'000.- und 2006 CHF- 300'000.- zur Verfügung gestellt werden. 2. Verwendung der Kulturpauschale 2001 bis 2003 Im Jahr 2001 bis 2003 sind insgesamt 754 Gesuche um Beiträge aus der Kulturpauschale an das Erziehungsdepartement gerichtet worden. Die Statistik dieser drei Jahre sieht folgendermassen aus: Eingegangene Gesuche bewilligt abgelehnt Aufteilung nach Sparten 2001 (CHF) 2002 (CHF) 2003 (CHF) Theater/Tanz ' '374.- Bildende Kunst 145' ' '700.- Film/Video/Foto 16' ' '000.- Literatur 17' ' '600.- Musik ' '206.- Crossover 5' ' '500.- Total 317' ' ' Praxis der Gesuchsbehandlung Jedes eingegangene Gesuch wird einzeln geprüft und aufgrund seiner künstlerischen Qualität, des vorgelegten Budgets und des Standes der Eigenfinanzierung beurteilt. In zahlreichen Fällen werden Referenzen eingeholt oder das Gesuch wird zusätzlich Mitgliedern von Fachkommissionen (Kunstkreditkommission, Fachausschuss Musik BS/BL, Fachausschuss Literatur BS/BL, Fachausschuss Ausiovision BS/BL, und Fachausschuss Theater und Tanz BS/BL) zur Begutachtung unterbreitet. Das Ressort Kultur des Erziehungsdepartements trifft sich regelmässig zu Besprechungen mit der Abteilung kulturelles.bl der Bildungs-, Kultur- & Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, um bezüglich der Gesuche, die an beide Kantone gerichtet sind, ein koordiniertes Vorgehen zu vereinbaren. Von den in den Jahren 2001 bis 2003 abgelehnten Gesuchen musste der grösste Teil deshalb zurückgewiesen werden, weil der Bezug zu Basel nicht oder zu wenig
5 Seite 5 vorhanden war. Auch Gesuche mit ungenügender Eigenfinanzierung mussten abgelehnt werden. 4. Kulturpauschale ab 2005 Um den Kredit für die Kulturpauschale an die Subventionsdauer der Sparte darstellende, bildende, angewandte Kunst/Crossover anzupassen, soll der Kredit für zwei Jahre verlängert werden. Anschliessend soll der Kredit gleich wie die Subventionen in dieser Sparte für jeweils vier Jahre gesprochen werden. In den vergangenen Jahren hat es sich gezeigt, dass die Kulturpauschale neben den anderen staatlichen Einrichtungen wie Lotteriefonds, Kunstkredit, Literaturkredit, Musikkredit, Filmkredit sowie Theater- und Tanzkredit ein flexibles und wirkungsvolles Mittel der staatlichen Kulturförderung darstellt. Die Kulturpauschale ist zu einem festen Bestandteil der staatlichen Kulturförderung geworden. Sie erfüllt die Zielsetzung, kulturelle Projekte, die nicht in einem institutionellen Rahmen stattfinden, in einem einfachen, unbürokratischen Verfahren wirkungsvoll zu unterstützen. Mit den Mitteln der Kulturpauschale werden in erster Linie Restfinanzierungen und die Übernahme von kleineren Defizitgarantien von privat initiierten Projekten verschiedenster Sparten ermöglicht. Die Kulturpauschale hat eine wichtige kulturpolitische Funktion, nimmt sie doch Aufgaben wahr, die von privaten Geldgebern eher selten gefördert werden. Durch die Bewilligung von Beiträgen aus der Kulturpauschale können einerseits kurzfristig geplante und realisierbare kulturelle Aktivitäten durch ein einfaches administratives Verfahren gefördert werden, andererseits können dort gezielt finanzielle Mittel eingesetzt werden, wo sie im Augenblick gerade fehlen. Die sogenannte freie Basler Kulturszene hat sich in den vergangenen Jahren in vielfältiger Hinsicht entwickelt. Kulturelle Kreation findet vermehrt nicht nur im subventionierten, institutionellen Rahmen statt. Neben den prestigeträchtigen Institutionen braucht es in Basel eine punktuelle Förderung von Projekten ausserhalb des institutionellen Rahmens, damit der Vielfalt des kulturellen Schaffens gebührend Rechnung getragen werden kann. Mit dem Kredit der Kulturpauschale werden ausschliesslich Projekte gefördert, die mit den anderen Krediten im Projektbereich (Foto-, Film-, Videokredit, Musikkredit, Kunstkredit, Literaturkredit, Theater- und Tanzkredit, Lotteriefonds) nicht gefördert werden können, jedoch für die Vielfalt des kulturellen Lebens Basels von Bedeutung sind. Diese Vielfalt bringt es mit sich, dass die Anzahl der Gesuche von professionellen Kulturschaffenden, die der freien Szene angehören und deren Projekte vom Ressort Kultur als förderungswürdig erachtet werden, kontinuierlich zugenommen haben.
6 Seite 6 Dazu kommt, dass in den letzten Jahren die Kosten für Kulturprojekte gestiegen sind. Dies wiederum bringt einen erhöhten Anspruch an die Mittel der Kulturpauschale mit sich. Die Projekte der freien Szene sollen mit angemessenen finanziellen Beiträgen gefördert werden, was jedoch bedingt, dass in gewissen Fällen die gesprochenen Beiträge die bisherige Maximalhöhe von CHF 5' übersteigen kann. Die Erhöhung des seit 1994 mit CHF 300' dotierten Kredites der Kulturpauschale um CHF 100' brachte ab 2002 eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation in diesem Bereich. Im Rahmen der derzeit laufenden Sparbemühungen wurde die Kulturpauschale per Budget 2004 jedoch wieder auf ihren ursprünglichen Betrag von CHF 300'000.- p.a. reduziert und damit eine restriktivere Vergabepolitik bei einer zunehmenden Anzahl von Gesuchen in Kauf genommen. Für das Jahr 2005 sollen CHF 290'000.- und für das Jahr 2006 CHF 300'000.- zur Verfügung gestellt werden. ANTRAG Gestützt auf den vorliegenden Ausgabenbericht beantragen wir dem Grossen Rat, den nachstehenden Beschlussesentwurf anzunehmen und im Jahr 2005 einen Kredit von CHF 290'000.- und im Jahr 2006 einen Kredit von CHF 300'000.- für die Kulturpauschale zu bewilligen. Der vorliegende Bericht wurde vom Finanzdepartement gemäss 55 des Finanzhaushaltgesetzes vorgeprüft. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Der Präsident Der Staatsschreiber Dr. Ralph Lewin Dr. Robert Heuss
7 Seite 7 GROSSRATSBESCHLUSS betreffend Erneuerung der Kulturpauschale für die Jahre 2005 bis 2006 (vom... ) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates beschliesst: Für den Kredit der Kulturpauschale wird für die Jahre 2005 und 2006 folgender Staatsbeitrag bewilligt: Kulturpauschale 2005 Kulturpauschale 2006 CHF 290'000.- CHF 300'000.- KST KA st.a: Dieser Beschluss ist zu publizieren.
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