SWS Art und Dauer der Prüfung Note setzt sich zusammen aus. Zulassungsvoraussetzungen/
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- Volker Acker
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1 Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fk 11) Hinweis bzgl. Klausuren: s.u.! SWS Art und auer der Prüfung Note setzt sich zusammen aus V 13 4 bzw. 5 einstündige Klausurarbeiten Klausurarbeiten oder Referate oder Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen (Prüfungsform wird vom Fachvertreter festgelegt) der Klausuren Note der entsprechenden Prüfung, ggf. Zulassungsvoraussetzungen/ Leistungsnachweise nach näherer Bestimmung der Nebenfachvereinbarungen Biologie (Fakultät Chemie, Fk 3) veraltet, neue Vereinbarung in Arbeit! Chemie (Fakultät Chemie, Fk 3) Chemietechnik: Schwerpunkt Technische Chemie (Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen, Fk 6) V 13 mind. 25 und höchstens 35 mind. 25 und höchstens 35 V 15 je eine Prüfungs- klausur in den drei Grundkursen V gemittelte Note aus den Noten der drei Prüfungs- klausuren Gerätekurs, 2 Exkursionstage, die erfolgreiche Teilnahme an drei Studienblöcken des Grundstudiums (90minütige Klausur) 4 Exkursionstage, je über zwei der gewählten Teilgebiete (2stündige Klausuren) in dem gewählten Schwerpunktfach Nachweis über Praktikum Experimentalphysik für Chemietechniker, der Lehrveranstaltung Experimentalphysik (Physik A) Praktikumsnachweis Physikalische Chemie, Physikalische Chemie für Chemietechnik, Nachweis über Teilnahme an Organische Chemie für Chemietechnik
2 Chemietechnik: Schwerpunkt Verfahrenstechnik (Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen, Fk 6) Elektrotechnik (Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Fk 8) V mind. Erziehungswissenschaften (Fakultät Erziehungswissenschaften und Soziologie, Fk 12) V 12 4stündige Klausur bei Alternative 1: 4stündige Klausur über die andere gewählte Vorlesung bei Alternative 2: mündliche Prüfung von in der Regel mindestens 20 und höchstens 40 über die andere Vorlesung aus dem Katalog V schriftlichen Prüfung bei Alternative 1: 100 % Note der schriflichen Prüfung bei Alternative 2: 100 % Note der Nachweis über Praktikum Experimentalphysik für Chemietechniker, der Lehrveranstaltung Experimentalphysik (Physik A) Praktikumsnachweis zur Lehrveranstaltung, Leistungsnachweise über Sicherheitstechnik und über Systemanalyse unbenoteter Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an "Grundlagen der Informationsverarbeitung I, II" (Klausur) bei Alternative 1 und 2: Leistungsnachweis (4stündige Klausur) über eine der beiden gewählten Vorlesungen aus dem Katalog Nachweis über den Besuch von insgesamt SWS in den zwei Bereichen, im Bereich "Erziehungswissenschaftliche Grundlagen/ Allg. Pädagogik" Nachweis über den Besuch von insgesamt SWS in den zwei Bereichen, im gewählten Schwerpunktbereich
3 Informatik (Fakultät Informatik, Fk 4) Maschinenbau (Fakultät Maschinenbau, Fk 7) V 15 die Prüfungen in atenstrukturen, Programmierung I und atenstrukturen, Programmierung II richten sich nach der in der iplomprüfungs- ordnung Informatik geltenden Regelung. 13 mind. zur Vorlesung Informationssysteme: Prüfungsform wird von der Fakultät Informatik festgelegt; zu der/den weiteren Vorlesungen: V 11 1 zweistündige Klausur, 1 einstündige Klausur (I): 16 3stündige Klausur 100 % Note Prüfungen in atenstrukturen, Programmierung I und atenstrukturen, Programmierung II der Teilprüfungen der beiden Klausuren schriftlichen Prüfung Schein über erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung Softwaretechnik. Schein über erfolgreiche Teilnahme am Software- Praktikum Thermodynamik I, Strömungslehre (3stünd. Klausur) (II): 11 3stündige Klausur schriftlichen Prüfung Werkstofftechnik Mess- und. Regelungstechnik I (1,5stünd. Klausur) (III): 13 mündliche Prüfung von in der Regel mindestens 25 und Fertigungslehre, Fabrikorganisation I und Förder- und Lagertechnik I (3stünd. Klausur) Mathematik (Fakultät für Mathematik, Fk 1) V 16 höchstens 40 mindestens 25 oder höchstens 40 über eine der drei gewählten Lehrveranstaltungen aus dem Katalog A Erfolgreiche Teilnahme an einer der drei Lehrveranstaltungen aus Katalog B
4 Organisationspsychologie (Fakultät Humanwissenschaften und Theologie, Fk ) V 16 aus dem Katalog der Grundlagenveranstaltungen, 6 Zeitstunden Versuchspersonentätigkeit 16 2 Leistungsnachweise aus unterschiedlichen Blöcken Philosophie (Fakultät Humanwissenschaften und Theologie, Fk ) V zwei Leistungsnachweise aus zwei verschiedenen Teilgebieten drei Leistungsnachweise: jeweils einer aus den Teilbereichen I, II und III Physik (Fakultät Physik, Fk 2) V Leistungsnachweis: Physik B; Empfehlung: auch Leistungsnachweis Physik A Leistungsnachweis zur Lehrveranstaltung Theoretische Physik für Nebenfächler, Raumplanung (Fakultät Raumplanung, Fk 9) V 13- mündliche Prüfung (zwei Teilprüfungen) von je mindestens 20 bis höchstens 25 auer; diese können auch als Gruppen- prüfung mit maximal 4 Kandidaten/ Kandidatinnen durchgeführt werden 16 mündliche Gruppen- prüfung mit maximal 4 Kandidaten/ Kandidatinnen von in der Regel auer je Kandidat/in (maximal 120 ); auch Einzelprüfung möglich arith- metisches Mittel der Noten der beiden Teilprüfungen Leistungsnachweis zu den Experimentellen Übungen für Nebenfächler unbenoteter Leistungsnachweis im Pflichtteil (3stündige Klausur) erfolgreiche Teilnahme am iplomprojekt
5 Soziologie (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fk 11) Hinweis bzgl. Klausuren: s.u.! Sport (Fakultät Kunst- und Sport- wissenschaft, Fk 16) V 12 3 Klausurarbeiten (2 zweistündig, 1 einstündig) gewogenes der Klausuren (2/5, 2/5, 1/5) Klausurarbeiten oder Referate oder Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen (Prüfungsform wird vom Fachvertreter festgelegt) V 13 über die beiden Einführungen in die Arbeitsbereiche, die nicht durch den Leistungsnachweis abgedeckt sind Note der entsprechenden Prüfung, ggf. eutsches Sportabzeichen in Bronze, eutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze der LRG oder des RK drei Fundamenta (Praxis), Theoretische Medizin an der Ruhr- Universität Bochum Neufassung der Nebenfachvereinbarung ab 2004 über die beiden Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums (Theorie), die nicht durch den Leistungs- nachweis abgedeckt sind V 12 mindestens 15 und höchstens 25 (2 Prüfungen) 12 mindestens 15 und höchstens 25 (2 Prüfungen) der Noten der beiden mündlichen Prüfungen der Noten der beiden mündlichen Prüfungen aus einer Einführung in die Arbeitsbereiche (Theorie) aus einer beliebigen Spezialisierung, zwei weiteren Spezialisierungen sowie einer Vertiefung (Praxis), aus einem beliebigen Hauptseminar (Theorie) Keine
6 Volkswirtschaftslehre (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fk 11) Hinweis bzgl. Klausuren: s.u.! V 13 3 Klausurarbeiten (2 zweistündig, 1 einstündig) gewogenes der Klausuren (2/5, 2/5, 1/5) Klausurarbeiten oder Referate oder Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen (Prüfungsform wird vom Fachvertreter festgelegt) Note der entsprechenden Prüfung, ggf. Zeichenerklärung: V = Vordiplom, = iplom Fk = Fakultät (Bei jedem Nebenfach ist der Name und die Nummer der Fakultät angegeben, die das jeweilige Nebenfach anbietet.) Hinweis: ie Anmeldung zu den Prüfungen (mündliche Prüfungen, Klausuren etc.) erfolgt jeweils im Prüfungsamt Statistik. Bitte auf Anmeldetermine achten! ie Anmeldefrist für Klausuren in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Nebenfach BWL, VWL, Soziologie, ggfs. auch "Operations Research" (im Bereich Numerik/Computergestützte Statistik) liegt in der Regel etwa in der Mitte der Vorlesungszeit!
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