Studienordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom:...

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1 Studienordnung für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom:... Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S.190) hat die Universität- Gesamthochschule Paderborn die folgende Studienordnung beschlossen. 1

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3 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen Studienbeginn und Regelstudienzeit Studienziele Aufbau des Studiums Inhalte des Studiums: Fächer und Teilgebiete Gliederung des Studiums Veranstaltungsarten Leistungsnachweise Berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) Prüfungen Studienberatung Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Studienverlaufsplan Inkrafttreten und Veröffentlichung Anhang: Studienplan

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5 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Studium der Erziehungswissenschaft für den Studiengang mit dem Abschluß Diplom auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Fachbereichs 2 vom Die Studienordnung legt Rahmenbedingungen, Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums fest und läßt zugleich Raum für die Berücksichtigung individueller Interessen und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Studiums. 2 Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind a) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder b) das Zeugnis der einschlägig fachgebundenen Hochschule oder c) ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder d) das Bestehen der Einstufungsprüfung. Die Immatrikulation und die Beendigung des Studiums werden durch die Einschreibordnung der Hochschule geregelt. Auskünfte erteilt das Studentensekretariat. Studierende, die bereits Studienzeiten an anderen wissenschaftlichen Hochschulen absolviert haben, können ihr Studium im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft, unter Anrechnung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen gemäß 8 Abs. 2 bis 4 der Diplomprüfungsordnung, fortsetzen. Über die Anerkennung entscheidet ggf. der Prüfungsausschuss. 3 Studienbeginn und Regelstudienzeit (1) Das Veranstaltungsangebot wird unter der Voraussetzung geplant, daß das Studium nur zum Wintersemester aufgenommen wird. Im Übrigen kann eine Einschreibung für Hochschul- oder Studienwechslerinnen und -wechsler in höhere Fachsemester auch im Sommersemester erfolgen. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung acht Semester. 4 Studienziele Der Diplomstudiengang in Erziehungswissenschaft bereitet unter Beachtung der Studienziele gemäß 81 des Hochschulgesetzes auf eine qualifizierte Berufstätigkeit vor. Er soll die für eine Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß Studierende zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. 5 Aufbau des Studiums (1) Das Studium des Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Es umfaßt insgesamt 140 Semesterwochenstunden (SWS) sowie eine berufspraktische Tätigkeit von 18 Wochen. (2) Die 140 SWS verteilen sich auf das Grund- und Hauptstudium, sie beinhalten einen Pflicht - und Wahlpflichtbereich von 126 SWS und einen Wahlbereich von 14 SWS. Von den 126 SWS entfallen 54 SWS auf das Grundstudium und 72 SWS auf das Hauptstudium. (3) Die 126 SWS des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs verteilen sich auf folgende Fächer: 5

6 Allgemeine Erziehungswissenschaft 40 SWS Erwachsenenbildung 22 SWS Forschungsmethoden der EW/Statistik 8 SWS Differentielle EW 24 SWS Wahlpflichtfach 16 SWS Psychologie 8 SWS Soziologie 8 SWS (4) Die restlichen 14 SWS stehen dem Studierenden zur Vertiefung, Spezialisierung und Ergänzung im Wahlbereich frei zur Verfügung. Nach den Leitlinien für Bachelor- und Masterstudiengänge, die allerdings nicht unmittelbar gelten, werden zumindest Teilnahmebescheinigungen verlangt. (5) Grundstudium Das Grundstudium soll in die verschiedenen Teilgebiete einführen, grundlegende Inhalte und Methoden vermitteln sowie Voraussetzungen für die Studienrichtung Erwachsenenbildung und die begründete Wahl des Wahlpflichtfaches schaffen. Kern des Grundstudiums sind die Fächer Allgemeine Erziehungswissenschaft, Differentielle Erziehungswissenschaft, Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft und das für das Vordiplom gewählte Nebenfach (Psychologie oder Soziologie). Die Studierenden sollten bereits in dieser Phase des Studiums beginnen, sich in die übrigen Fächer (Erwachsenenbildung und Wahlpflichtfach) einzuarbeiten. Das Grundstudium schließt mit der Diplom - Vorprüfung ab, die in der Regel im Anschluß an das 3. Semester abgelegt werden sollte. (6) Hauptstudium Das Hauptstudium hat das Ziel, Inhalte und Methoden aus dem Grundstudium zu vertiefen, Voraussetzungen für die spätere Berufstätigkeit zu vermitteln und die Studierenden zum systematischen wissenschaftlichen Arbeiten zu befähigen. Kern des Hauptstudiums sind die Fächer Allgemeine Erziehungswissenschaft, Differentielle Erziehungswissenschaft, Erwachsenenbildung, das nicht im Vordiplom gewählte Nebenfach (Psychologie oder Soziologie) und ein frei zu wählendes Wahlpflichtfach. Das Hauptstudium umfaßt 5 Semester, in der Regel wird im 9. Semester die Diplomprüfung abgelegt. 6 Inhalte des Studiums: Fächer und Teilgebiete Das Studium gliedert sich in die unten genannten Fächer, sie bilden den Kern des Studiums und sind wiederum in Teilgebiete ausdifferenziert. Diese Ausdifferenzierung hat den Zweck: - die einzelnen Fächer näher zu beschreiben - den Studierenden Möglichkeiten für die individuelle Studienplanung aufzuzeigen. 1. Allgemeine Erziehungswissenschaft - Wissenschaftstheoretische Grundlagen der Pädagogik - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte der Pädagogik - Erziehung und Sozialisation - Erziehungs- und Bildungstheorien - Interaktion und Kommunikation - Organisation einzelner Bildungs- und Erziehungseinrichtungen - Lehr- und Lernkonzepte 2. Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft - Empirische Verfahren einschließlich Statistik - Hermeneutische Verfahren 6

7 3. Differentielle Erziehungswissenschaft (Schwerpunktfach) - Beratung - Berufspädagogik - Medienpädagogik 4. Erwachsenenbildung (Studienrichtung) - Historisch-gesellschaftliche Grundlagen der Erwachsenenbildung - Theorien und Konzepte der Erwachsenenbildung - Institutionen der Erwachsenenbildung - Methodik der Erwachsenenbildung 5. Im Wahlpflichtbereich kann auf Wunsch der Studierenden eine zusätzliche Fachprüfung abgelegt werden. Diese zusätzliche Fachprüfung muß jedoch schriftlich bei der Anmeldung der Diplomprüfung beantragt werden. Zur Wahl stehen hier folgende Fächer (sofern die entsprechenden Fächer angeboten werden): - Betriebswirtschaftslehre - Historische Pädagogik - Informatik - Interdisziplinäre Frauenforschung - Interkulturelle Pädagogik - Kultur- und Sozialgeschichte - Kunst - Musik - Sportwissenschaft - Technische Kommunikation - Textilgestaltung - Vertiefung im Fach Soziologie - Vertiefung im Fach Psychologie Es sind auch andere Wahlpflichtfächer wählbar, wenn sie in einem begründeten Zusammenhang zum Grundstudiengang stehen. Im Verlauf des Studiums sollen auch transdisziplinäre Studieninhalte wahrgenommen werden können. 6. Psychologie - Allgemeine Psychologie - Entwicklungspsychologie - Sozialpsychologie / Arbeits- und Organisationspsychologie - Pädagogische Psychologie 7. Soziologie - Gesellschaftstheorie - Sozialisationsforschung - Soziologie der Bildungssysteme - Arbeits- und Berufssoziologie 7 Gliederung des Studiums (1) Grundstudium Die 54 Semesterwochenstunden des Grundstudiums gliedern sich folgendermaßen auf: - Allgemeine Erziehungswissenschaft 20 - Differentielle Erziehungswissenschaft 12 - Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft/Statistik 8 - Erwachsenenbildung 4 - Psychologie/Soziologie 8 - Wahlpflichtfach 2 7

8 a) Im Grundstudium sollen in den Fächern Allgemeine Erziehungswissenschaft, Differentielle Erziehungswissenschaft, Erwachsenenbildung und dem gewählten Nebenfach Psychologie bzw. Soziologie folgende Pflichtveranstaltungen belegt werden: - Allgemeine Erziehungswissenschaft Grundkurs Diplompädagogik - Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft Statistische Verfahren - Differentielle Erziehungswissenschaft Grundlagen der beruflichen Bildung Medien und Informationstechnologien in Erziehung und Bildung Grundlagen der Pädagogischen Beratung - Erwachsenenbildung Theorien und Konzepte der Erwachsenenbildung Geschichte der Erwachsenenbildung - Psychologie bzw. Soziologie Einführung in die Psychologie oder Einführung in die Soziologie b) Veranstaltungen zur freien Wahl (6 SWS) Diese 6 SWS stehen den Studierenden zur freien Wahl von Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der Erziehungswissenschaft und anderer Disziplinen zur Verfügung. c) Berufspraktische Tätigkeit Zusätzlich hat der Studierende eine berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) im Umfang von 6 Wochen nachzuweisen. (2) Hauptstudium Die 72 SWS des Hauptstudiums gliedern sich folgendermaßen auf: - Allgemeine Erziehungswissenschaft 20 - Differentielle Erziehungswissenschaft 12 - Erwachsenenbildung 18 - Psychologie/Soziologie 8 - Wahlpflichtfach 14 a) Im Hauptstudium sollen in den Fächern Differentielle Erziehungswissenschaft, Erwachsenenbildung und dem gewählten Nebenfach Psychologie bzw. Soziologie (es muß das Nebenfach belegt werden, welches nicht in der Diplom- Vorprüfung gewählt wurde) folgende Pflichtveranstaltungen gewählt werden: - Differentielle Erziehungswissenschaft Projekt Differentielle Erziehungswissenschaft (vierstündig) - Erwachsenenbildung Projekt Erwachsenenbildung (vierstündig) - Psychologie bzw. Soziologie Einführung in die Psychologie oder Einführung in die Soziologie b) Veranstaltungen zur freien Wahl (8 SWS) Diese 8 SWS stehen dem Studierenden zur freien Wahl von Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der Erziehungswissenschaft und anderer Disziplinen zur Verfügung. c) Berufspraktische Tätigkeit Zusätzlich ist eine berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) von 12 Wochen nachzuweisen 8

9 8 Veranstaltungsarten (1) Lehrveranstaltungen des Studiums gliedern sich in Vorlesungen, Übungen, Seminare und Projekte. Darüber hinaus kann an besonderen Veranstaltungsarten wie Praktika, Tutorien und Forschungsseminaren teilgenommen werden. (2) Vorlesungen dienen der Einführung in einen größeren Problembereich oder dem Vortrag neuer Forschungsergebnisse. Sie sollen Rückfragen ermöglichen und nach Möglichkeiten durch andere Veranstaltungen (Tutorien, Übungen, Seminare) ergänzt und fortgeführt werden (3) Übungen dienen der Erarbeitung und Einübung wichtiger Arbeitstechniken und Verfahrensweisen durch konkrete Arbeitsaufgaben. (4) Seminare dienen der Anwendung wissenschaftlicher Verfahrensweisen bei der Erarbeitung und Diskussion pädagogischer Probleme und der Teilhabe am Fortgang der Forschung. Im Hinblick auf die Anforderungen können Seminare in solche für das Grundstudium (G) oder für das Hauptstudiums (H) unterschieden werden. (5) Projekte dienen der gemeinsamen Erarbeitung und Vertiefung eines speziellen Themenkomplexes und werden vorrangig im Hauptstudium angeboten. 9 Leistungsnachweise (1) Im Rahmen des Studiums der Erziehungswissenschaft im Diplomstudium gibt es zwei Arten von Leistungsnachweisen: a) "Leistungsnachweise des Grundstudiums", die für den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Grundstudiums erforderlich sind und bei der Meldung zur Vordiplomsprüfung vorgelegt werden müssen. b) "Leistungsnachweise für die Zulassung zur Prüfung"; sie sind im Hauptstudium zu erbringen und müssen bei der Meldung zur Diplomprüfung vorgelegt werden (2) Die Leistungsnachweise des Grundstudiums werden in Veranstaltungen des Grundstudiums erworben und können durch Klausuren, Referate (in der Regel auch in schriftlicher Form) oder schriftliche Hausarbeiten erbracht werden. Die Bedingungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen dargelegt und besprochen. (3) Die "Leistungsnachweise für die Zulassung zur Prüfung" werden in Seminaren des Hauptstudiums (H) erworben und müssen die Befähigung des Studierenden zu systematischer wissenschaftlicher Arbeit in der Erziehungswissenschaft dokumentieren. Sie müssen in Form eines Referats mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer schriftlichen Hausarbeit (ggf. mit Fachgespräch von ca. 20 Minuten Dauer) erbracht werden. Das Nähere regelt der verantwortliche Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltung. (4) Die Anzahl der Leistungsnachweise für das Grund- und Hauptstudium regelt die Prüfungsordnung. Einschränkungen gelten jedoch für folgende Fächer: a) Erwachsenenbildung - ein Leistungsnachweis muß im Rahmen einer Veranstaltung Projekt Erwachsenenbildung erbracht werden. b) Differentielle Erziehungswissenschaft - ein Leistungsnachweis muß im Rahmen einer Veranstaltung Projekt Differentielle Erziehungswissenschaft erbracht werden. c) Psychologie bzw. Soziologie - Der zu erbringende Leistungsnachweis muß aus dem Teilgebiet der mündlichen Prüfung stammen. 9

10 10 Berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) (1) Im Rahmen des Studiums der Erziehungswissenschaft im Diplomstudiengang sind zwei Praktika abzuleisten: - ein 6- wöchiges im Grundstudium - ein 12- wöchiges im Hauptstudium. (2) Die Praktika sind wichtiger Bestandteil des Studiums. Sie sollen zu einer Intensivierung des Studiums beitragen, indem die Praktikantin bzw. der Praktikant die im Studium erworbenen Kenntnisse an den Erfordernissen der Praxis überprüfen und die eigenen Fähigkeiten, Praxisprobleme zu bewältigen, erproben kann. Ferner dienen die Praktika dem Bekanntwerden mit pädagogischen Einrichtungen und der Erlangung eines Überblicks über das jeweilige Praxisfeld. (3) Die Praktikumsstellen sind so zu wählen, daß sie einen sinnvollen Bezug zum Studienschwerpunkt, zum gewählten Fach aus der Differentiellen Erziehungswissenschaft bzw. zur Diplomarbeit haben. (4) Das Praktikum wird von einer Lehrenden bzw. einem Lehrenden betreut. Nach Ableistung des Praktikums erstellen die Studierenden einen Praktikumsbericht, der die berufspraktische Tätigkeit dokumentiert, auswertet und reflektiert. Die Lehrende bzw. der Lehrende bescheinigt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums auf der Grundlage des Praktikumsberichts und einer Bestätigung der Praktikumsstelle über die geleistete praktische Arbeit. (5) Die Auswahl der Praktikumsstelle erfolgt in Absprache zwischen Studierenden und betreuender Lehrende bzw. Lehrendem. Die Praktika können in drei Formen absolviert werden: a) als Blockpraktikum b) als studienbegleitendes Praktikum (z.b. ein Tag pro Woche) c) als Teilnahme an einem Forschungsprojekt. (6) Über die eventuelle Anrechnung früherer Berufstätigkeit in pädagogischen Feldern als Praktikum entscheidet der Prüfungsausschuß. 11 Prüfungen (1) Die Studierenden schließen das Grundstudium mit dem Bestehen der Diplom- Vorprüfung und das Hauptstudium mit dem Bestehen der Diplomprüfung ab. (2) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. die Fachprüfung in Allgemeiner Erziehungswissenschaft (Klausurarbeit und mündliche Prüfung) 2. die Fachprüfung in Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft (mündliche Prüfung) 3. die Fachprüfung in Differentieller Erziehungswissenschaft (mündliche Prüfung in einem Bereich, der nicht durch den Leistungsnachweis abgedeckt ist) 4. die Fachprüfung in Psychologie oder Soziologie nach Wahl des/der Studierenden (mündliche Prüfung) Die Dauer der Klausurarbeit beträgt zwei Zeitstunden. Die mündliche Prüfung beträgt im Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft mindestens 20 Minuten und höchstens 25 Minuten, in den Fächern Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft, Differentielle Erziehungswissenschaft und Psychologie oder Soziologie mindestens 30 Minuten und höchstens 40 Minuten. (3) Die Diplomprüfung besteht aus: 1. der Diplomarbeit und 2. den Fachprüfungen Die Diplomarbeit kann auch als letzte Prüfungsleistung erbracht werden. 10

11 Die Fachprüfungen erstrecken sich auf folgende Fächer: 1. Allgemeine Erziehungswissenschaft 2. Erwachsenenbildung und 3. im Rahmen des Schwerpunktfaches Differentielle Erziehungswissenschaft auf einen der folgenden vom/von der Studierenden gewählten Bereiche: - Beratung - Berufspädagogik - Medienpädagogik 4. Psychologie oder Soziologie, und zwar jenes Fach, das nicht in der Diplom- Vorprüfung geprüft oder danach in einer besonderen Prüfung abgeschlossen wurde. Im Wahlpflichtbereich kann auf Wunsch der Studierenden eine zusätzliche Fachprüfung abgelegt werden. Diese zusätzliche Fachprüfung muß jedoch schriftlich bei der Anmeldung zur Diplomprüfung beantragt werden. Sie erscheint dann auch mit als Note auf dem Diplomzeugnis. Die Fachprüfungen bestehen in allen Prüfungsfächern aus mündlichen Prüfungen. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft mindestens 40 Minuten, höchstens 45 Minuten, in den übrigen Fachprüfungen mindestens 30 Minuten und höchstens 40 Minuten. (4) Die Form der Prüfung sowie die Prüfungsinhalte sind von den Lehrenden am Anfang des Semesters in schriftlicher Form bekanntzugeben. (5) Die Fachprüfungen finden im jeweiligen Semester statt, wobei jeweils ein Prüfungszeitraum zu Beginn und am Ende des Semesters zur Verfügung steht. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatungsstelle (ZBS) der Universität - Gesamthochschule Paderborn. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf Informationen über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch psychologische Beratung. (2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch vom Fach benannte Studienberaterinnen oder -berater. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden vor allem in Fragen zur Studienordnung und Studiengestaltung. Darüber hinaus stehen alle Lehrenden in ihren Sprechstunden zu Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl von Veranstaltungen zur Verfügung. Ferner sei auf die Beratung durch die Fachschaft verwiesen. 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Einstufung in höhere Fachsemester regelt die Prüfungsordnung ( 8). 14 Studienverlaufsplan Auf der Grundlage der genehmigten Studienordnung erarbeitet das Fach Erziehungswissenschaft einen Studienverlaufsplan, der dieser Studienordnung im Anhang beigefügt wird. 11

12 15 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität - Gesamthochschule Paderborn in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Psychologie, Sportwissenschaft vom 24. Januar 2001 und des Senats der Universität - Gesamthochschule Paderborn vom Paderborn, den Der Rektor der Universität - Gesamthochschule Paderborn (Prof. Dr. Wolfgang Weber) 12

13 Anhang: Studienplan (Alle aufgeführten Veranstaltungen werden mit 2 Semesterwochenstunden belegt) 1. Sem. (GS) 3. Sem. (GS) 5. Sem. (HS) 7. Sem. (HS) Allgemeine EW (8 SWS) Allgemeine EW (6 SWS) Allgemeine EW (4 SWS) Allgemeine EW (4 SWS) - Grundkurs Diplompädagogik I - Theorien der Erziehungswissenschaft - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte - Bildungs- und Erziehungstheorien oder - GS zu ausgewählten Kapiteln zur - Ausgewählte Kapitel zur Geschichte der der Pädagogik oder - Methoden der Erziehungswissenschaft Geschichte der Erziehung Pädagogik - Methoden der Erziehungswissenschaft oder - GS zu Fragen des Lehrens und Lernens - GS zu Fragen des Lehrens und Lernens oder - Organisation von Bildungs- und - GS zu Fragen der Erziehung und Differentielle EW (2 SWS) - Erziehungs- und Bildungstheorien oder Erziehungseinrichtungen oder Sozialisation - Grundlagen der beruflichen Bildung II - Organisation von Bildungs- und - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte Differentielle EW (4 SWS) Forschungsmethoden der EW/Statistik (2 Erziehungseinrichtungen der Pädagogik - Medien und Informationstechnologien SWS) Differentielle EW (4 SWS) Differentielle EW (2 SWS) - Grundlagen der Pädagogischen - Forschungsmethodik II - Gesundheitsförderung und Prävention - Ausgewählte Methoden der Beratung Beratung Erwachsenenbildung (4 SWS) - Vertiefung spezieller Themen der oder Statistik (2 SWS) - Theorien und Konzepte der beruflichen Bildung - Methoden der beruflichen Bildung - Statistik I Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung (4 SWS) Erwachsenenbildung (4 SWS) Psychologie/Soziologie (4 SWS) - Aktivierende Methoden in der - Historische und aktuelle Konzepte der - Institutionen der Erwachsenenbildung - zwei Veranstaltungen nach Wahl, je Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung - Strategiebildung und Qualitätsicherung nach gewähltem Nebenfach Psychologie/Soziologie (2 SWS) - Projekt Erwachsenenbildung (Teil 1) in Erwachsenenbildung - eine Veranstaltung nach Wahl (je nach Psychologie/Soziologie (2 SWS) Psychologie/Soziologie (2 SWS) gewähltem Nebenfach) Wahlpflichtfach (2 SWS) - eine Veranstaltung nach Wahl (je nach gewähltem Nebenfach) - eine Veranstaltung nach Wahl (je nach gewähltem Nebenfach) - eine Veranstaltung nach Wahl Wahlpflichtfach (4 SWS) Wahlpflichtfach (2 SWS) - zwei Veranstaltungen nach Wahl - eine Veranstaltung nach Wahl 2. Sem. (GS) 4. Sem. (HS) 6. Sem. (HS) 8. Sem. (HS) Allgemeine EW (6 SWS) - Grundkurs Diplompädagogik II - Geschichte des Bildungswesens - Erziehungs- und Bildungstheorien Differentielle EW (6 SWS) - GS zur Mediengestaltung - Grundlagen der beruflichen Bildung I - Elemente der Gesprächsführung Forschungsmethoden de EW/Statistik (4 SWS) - Forschungsmethodik I - Statistik II Psychologie/Soziologie (2 SWS) - eine Veranstaltung nach Wahl, je nach gewähltem Nebenfach Allgemeine EW (4 SWS) - Interaktion und Kommunikation oder - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte der Pädagogik oder - Methoden der Erziehungswissenschaft oder - Erziehungs- und Bildungstheorien oder - Organisation von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Differentielle EW (2 SWS) (die 12 SWS können je nach gewählten Bereichen über das 4. bis 8. Semester verteilt werden). - Medienanalyse und Medienkritik oder - Einführung in Beratungskonzepte Erwachsenenbildung (4 SWS) - Grundlagen der Erwachsenenbildung I - Gesellschaft und Erwachsenenbildung im historischen Prozess Psychologie/Soziologie (2 SWS) - eine Veranstaltung nach Wahl (je nach gewähltem Nebenfach) Wahlpflichtfach (2 SWS) - eine Veranstaltung nach Wahl Allgemeine EW (4 SWS) - Organisation von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen oder - Methoden der Erziehungswissenschaft oder - Erziehungs- und Bildungstheorien oder - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte der Pädagogik Differentielle EW (2 SWS) - Mediendidaktik oder - Projekt Systemische Beratung Erwachsenenbildung (4 SWS) - Grundlagen der Erwachsenenbildung II - Projekt Erwachsenenbildung (Teil 2) Psychologie/Soziologie (2 SWS) - eine Veranstaltung nach Wahl (je nach gewähltem Nebenfach) Wahlpflichtfach (4 SWS) - zwei Veranstaltungen nach Wahl Allgemeine EW (4 SWS) - Interaktion und Kommunikation oder - Organisation von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen oder - Erziehungs- und Bildungstheorien oder - Ausgewählte Kapitel aus der Geschichte der Pädagogik oder - Methoden der Erziehungswissenschaft Differentielle EW (2 SWS) - Medienerziehung oder - Vertiefung spezieller Beratungsverfahren Erwachsenenbildung (2 SWS) - Vertiefung spezieller Themen der EB oder - Methoden der EB oder - Geschichte der EB Wahlpflichtfach (2 SWS) - Eine Veranstaltung nach Wahl

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