Vorsorge-Stiftung Der Theatergenossenschaft Basel Postfach, 4010 Basel Tel
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- Martin Straub
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1 Vorsorge-Stiftung Der Theatergenossenschaft Basel Postfach, 4010 Basel Tel VORSORGEREGLEMENT ANHANG VORSORGEPLAN STAMMPERSONAL (ehem. PKBS-Versicherte der Stiftung Basler Orchester) wirksam ab 1. April 2014 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung vom 1. Januar 2013).
2 I. VERSICHERUNGSPFLICHT In diesen Vorsorgeplan werden alle Arbeitnehmenden am 1. Januar nach Vollendung des 17. sjahrs aufgenommen, die vom Arbeitgeber einen AHV-Jahreslohn erhalten, der den Betrag von 6/8 der maximalen AHV-srente übersteigt und die bis zum 31. Dezember 2011 in der Pensionskasse Basel-Stadt (PK BS) versichert waren. Vorsorgereglement II. BESITZSTANDREGELUNG Bei Eintritt eines Versicherungsfalles werden die dem Versicherten per 1. Januar 2012 zustehenden Leistungen nach dem Vorsorgereglement der PK BS aus dem Jahre 2011 (mit dem im Jahre 2011 geltenden versicherten Lohn) sowie die nach dem Vorsorgereglement der Vorsorge-Stiftung des Jahres 2011 miteinander verglichen und es werden die höheren Leistungen ausbezahlt. Dieser frankenmässiger Besitzstand. auf den Leistungen gemäss Vorsorgereglement 2011 der PK BS gilt nur unter dem Vorbehalt, dass keine Kapitalabflüsse infolge Ehescheidungen, Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung oder eine Veränderung des Beschäftigungsgrades erfolgten. III. UEBERGANGSBESTIMMUNGEN Versicherte die per 31. Dezember 2011 älter als 58 Jahre alt sind, haben Anrecht auf eine Überbrückungsrente gemäss Vorsorgereglement der PK BS aus dem Jahre Versicherte die per 31. Dezember 2011 jünger als 53 Jahre alt sind, haben keinen Anspruch auf Überbrückungsrente. Versicherte die per 31. Dezember 2011 zwischen 53 und 58 Jahre alt sind, haben Anspruch auf eine pro rata temporis gekürzte Überbrückungsrente. IV. VERSICHERTER LOHN Als versicherter Lohn gilt der um einen Koordinationsabzug gekürzte Jahreslohn. Der Koordinationsabzug beträgt 3/8 des Jahreslohnes, jedoch höchstens 7/8 der maximalen AHV-srente (2014: Fr ). Für Teilzeitbeschäftigte wird der Koordinationsbetrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad angepasst. Der maximal versicherbare Lohn wird von der Stiftung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt. Art. 14 V. ALTERSGUTSCHRIFTEN Dem individuellen skonto werden folgende jährlichen sgutschriften gutgeschrieben: Art. 17 sgutschrift in Prozent % 20-17% Vorsorgestiftung der Theatergenossenschaft Basel - Vorsorgeplan Stammpersonal - Seite 2 von 5
3 VI. VORSORGELEISTUNGEN sleistungen Der derzeit (Stand 2013) gültige Umwandungssatz beträgt 6.8%, bei Erreichen des Rücktrittsalters. Ab 1. April 2014 (und in jedem Folgejahr) reduziert sich der Umwandlungssatz um 0.25%. Die Senkung wird folgendermassen vorgesehen: Ab % Ab % Ab % Ab % Der Stiftungsrat überprüft den Umwandlungssatz dabei jährlich auf Übereinstimmung mit den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Der Umwandlungssatz reduziert sich je Vorbezugsjahr um 0,2%. Art. 19 Die jährliche Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% der srente. Art. 20 Invaliditätsleistungen Die jährliche Vollinvalidenrente errechnet sich aus dem rechnerischen sguthaben (ohne Zins) und dem unter sleistungen definierten Umwandlungssatz. Art. 21 Die jährliche Invaliden-Kinderrente beträgt 20% der Invalidenrente. Art. 22 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht frühestens, wenn eine Invalidität im Sinne der IV vorliegt und der Anspruch auf Lohn bzw. Lohnersatzleistungen (sofern der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämien bezahlt hat und der Lohnersatz mindestens 80% des entgangenen Lohnes beträgt) erschöpft ist. Besteht aus besonderen Gründen ein Anspruch bereits vor diesem Datum, so werden nur die Mindestleistungen gemäss BVG erbracht. Art. 23 Todesfallleistungen Die jährliche Ehegattenrente beträgt: o bei Tod vor Erreichen des Rücktrittsalters 60% der versicherten oder laufenden Invalidenrente; o bei Tod nach Erreichen des Rücktrittsalters 60% der srente. Art. 24 Bei Tod vor Erreichen des Rücktrittsalters beträgt die Waisenrente für jedes berechtigte Kind 20% der Invalidenrente, bei Tod nach Erreichen des Rücktrittsalters 20% der srente. Art. 26 VII. BEITRÄGE Die Beiträge des Versicherten entsprechen je nach den folgenden Ansätzen: Art. 41 Beitrag in Prozent sgutschriften Risikoprämie % --% 20-8% --% Vorsorgestiftung der Theatergenossenschaft Basel - Vorsorgeplan Stammpersonal - Seite 3 von 5
4 Die Beiträge des Arbeitgebers entsprechen je nach den folgenden Ansätzen: sgutschriften Beitrag in Prozent Risikoprämie % --% 20-9% 3% Auf freiwillig versicherten Lohnteilen bezahlt der Versicherte auch die Beiträge des Arbeitgebers. Art. 13 Sofern der Versicherte seine Ansprüche im Sinne der Wohneigentumsförderung für den Eigenbedarf verpfändet oder auch direkt verwendet bzw. vorbezieht, hat er an die hierfür entstehenden Umtriebe eine Kostenpauschale von Fr zu entrichten. Entspricht die Gebühr in ausserordentlich einfachen bzw. aufwändigen Fällen nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, kann von der Pauschalgebühr abgewichen werden. Art. 36ff VIII. DIENSTAUSTRITT Die nicht zur Finanzierung der sgutschriften benötigten Beiträge stellen Aufwendungen zur Finanzierung der Risiken Invalidität und Tod, des Verwaltungsaufwands, der Beiträge an den Sicherheitsfonds, der Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung nach Artikel 36 BVG sowie der Mindestleistungen für Versicherungsfälle während der Übergangszeit dar. Auf diese Beitragsteile besteht bei Dienstaustritt kein Anspruch. Vorsorgestiftung der Theatergenossenschaft Basel - Vorsorgeplan Stammpersonal - Seite 4 von 5
5 HÖHE DES MAXIMALEN EINKAUFSGELDS Das maximale Einkaufsgeld stellt sich in Abhängigkeit vom des Versicherten wie folgt: in Prozent Hiervon sind allfällige Freizügigkeitsleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. der Kontostand des sguthabens in Abzug zu bringen. Die Abzugsfähigkeit der Einlage vom steuerbaren Einkommen hat der Versicherte mit der zuständigen Steuerverwaltung abzuklären. Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Vorsorgestiftung der Theatergenossenschaft Basel - Vorsorgeplan Stammpersonal - Seite 5 von 5
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