Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan

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1 Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan gültig ab PK BAU, Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel Anschluss

2 Dieser Anhang gilt als integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements (Fassung vom 1. Januar 2017). Personenbezeichnungen betreffen immer beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer grammatikalischen Form schriftlich erwähnt sind und sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist. 1. Rücktrittsalter Das Rücktrittsalter wird am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahrs (Männer) bzw. des 64. Altersjahrs (Frauen) erreicht. Ziff Versicherte Personen In die Personalvorsorge gemäss diesem Vorsorgeplan aufgenommen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der angeschlossenen Firma. Ziff Versicherter Lohn Als versicherter Lohn gilt der um einen Koordinationsabzug gekürzte AHV- Jahreslohn. Der Koordinationsabzug entspricht dem BVG Koordinationsabzug gemäss der Mitteilung des Bundesrates. Der minimale versicherte Lohn beträgt mind. 1/8 der maximalen AHV- Altersrente. Das Maximum des versicherten Lohnes wird vom Stiftungsrat festgelegt. Die Summe aus dem maximalem versicherten Lohn und dem Koordinationsbetrag ergibt den maximal versicherbaren AHV Jahreslohn. Bei Versicherten, welche nicht eine 100%ige Anstellung haben, wird der Kooridantionsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad gekürzt. Details zu oben erwähnten Beträgen sind auf unserer Homepage ersichtlich. Ziff Altersgutschriften Dem individuellen Alterskonto werden jährliche Altersgutschriften gutgeschrieben. Die Werte können der Tabelle "Altersgutschrift, Beiträge und Einkaufsgeld" in Ziffer 8 entnommen werden. Ziff. 21 Seite 2

3 5. Vorsorgeleistungen 5.1. Altersleistungen Die Höhe der Altersrente wird nach einem vom Stiftungsrat festgelegten, versicherungstechnischen Umwandlungssatz aufgrund des für den Versicherten bei Pensionierung vorhandenen Altersguthabens berechnet. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist im Anhang Umwandlungssatz festgelegt. Ziff. 23 Die jährliche Pensionierten-Kinderrente beträgt 20% der Altersrente. Ziff Invaliditätsleistungen Für die Bestimmungen der Höhe der Invalidenrente wird auf das massgebende Altersguthaben abgestellt, welches sich zusammensetzt aus - dem Altersguthaben (Art. 5 Abs. 2), das die versicherte Person bis zum Beginn des Anspruches auf die Invalidenrente erworben hat, und - der Summe der künftigen Altersgutschriften ohne Zinsen für die bis zum Rücktrittsalter fehlenden Jahre, berechnet aufgrund des für die versicherte Person zuletzt bei voller Erwerbsfähigkeit geltenden koordinierten Lohnes. Ziff. 26 Die jährliche Invaliden-Kinderrente beträgt 20% der Invalidenrente. Ziff. 27 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nach einer Wartefrist von 3 Monaten, wenn eine Invalidität im Sinne der IV vorliegt und der Anspruch auf Lohn bzw. Lohnersatzleistungen (sofern der mindestens die Hälfte der Prämien bezahlt hat und der Lohnersatz mindestens 80% des entgangenen Lohnes beträgt) begonnen hat. Besteht aus besonderen Gründen ein Anspruch bereits vor diesem Datum, so werden nur die Mindestleistungen gemäss BVG erbracht. Ziff Todesfallleistungen Die jährliche Ehegatten-/Lebenspartnerrente (lebenslänglich) beträgt: bei Tod vor Erreichen des Rücktrittsalters 60% Invalidenrente. bei Tod nach Erreichen des Rücktrittsalters 60% der Altersrente. Ziff. 29 Die Waisenrente für jedes berechtigte Kind beträgt: bei Tod vor Erreichen des Rücktrittsalters 20% der Invalidenrente bei Tod nach Erreichen des Rücktrittsalters 20% der Altersrente. Ziff. 31 Bei Ableben einer aktiven versicherten Person wird das vorhandene Altersguthaben nach Abzug des Barwerts der Hinterbliebenenleistungen als Todesfallkapital ausgerichtet. 6. Beiträge Die Beiträge des Versicherten und des s richten sich nach der Tabelle "Altersgutschrift, Beiträge und Einkaufsgeld" in Ziffer 8. Ziff. 46 Seite 3

4 Kosten Wohneigentumsförderung Sofern der Versicherte seine Ansprüche im Sinne der Wohneigentumsförderung für den Eigenbedarf direkt verwendet bzw. vorbezieht, hat er an die hierfür entstehenden Umtriebe eine Kostenpauschale zu entrichten (Detail regelt das Kostenreglement). Entspricht die Gebühr in ausserordentlich einfachen bzw. aufwändigen Fällen nicht dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, kann von der Pauschalgebühr abgewichen werden. Ziff. 42 ff. 7. Dienstaustritt Die nicht zur Finanzierung der Altersgutschriften benötigten Beiträge (Risikoversicherung) des Versicherten in Prozent des versicherten Lohnes stellen Aufwendungen zur Finanzierung der Risiken Invalidität und Tod, des Verwaltungsaufwands, der Beiträge an den Sicherheitsfonds sowie der Anpassung der laufenden Renten an die Preisentwicklung nach Artikel 36 BVG dar. Auf diese Beitragsteile besteht bei Dienstaustritt kein Anspruch. Ziff Seite 4

5 Alter Sparbeitrag Sparbeitrag Risikobeitrag Kostenbeitrag Beitrag total Sparbeitrag Risikobeitrag Kostenbeitrag Beitrag total bis % 0.0% 1.6% 0.8% 2.4% 0.0% 1.6% 0.8% 2.4% 0.0% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 9.0% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 18.2% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 27.5% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 37.1% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 46.8% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 56.8% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 66.9% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 77.2% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 87.8% % 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 4.5% 1.6% 0.7% 6.8% 98.5% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 113.5% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 128.8% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 144.4% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 160.3% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 176.5% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 193.0% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 209.8% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 227.0% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 244.6% % 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 6.5% 1.6% 0.7% 8.8% 262.5% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 285.7% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 309.4% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 333.6% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 358.3% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 383.5% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 409.1% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 435.3% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 462.0% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 489.3% % 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 9.0% 1.6% 0.7% 11.3% 517.1% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 547.4% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 578.3% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 609.9% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 642.1% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 674.9% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 708.4% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 742.6% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 777.5% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 813.0% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 849.3% % 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 10.0% 1.5% 0.3% 11.8% 886.3% Maximaler Einkauf PK BAU, Pensionskasse für das erweiterte Baugewerbe Region Basel Vorsorgeplan Miniplan 8. Tabelle "Altersgutschrift, Beiträge und Einkaufsgeld" Seite 5

6 9. Tabelle Zusatzkonto vorzeitige Pensionierung Die maximal mögliche Einlage für den Teileinkauf ergibt sich aus folgender Tabelle: Vorzeitige Pensionierung Frauen Maximales Altersguthaben in % des versicherten Lohnes im Alter ab % 0.00% 0.00% 0.00% % 56.01% 56.32% 56.64% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Vorzeitige Pensionierung Männer Maximales Altersguthaben in % des versicherten Lohnes im Alter ab % 0.00% 0.00% 0.00% % 57.60% 57.92% 58.26% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Seite 6

7 10. Inkrafttreten Der vorliegende Anhang - Vorsorgeplan wurde am 12. Dezember 2016 vom Stiftungsrat genehmigt. Er tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. Seite 7

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