SPORTORDNUNG. des Deutschen Skiverbandes e.v. genehmigt durch die Verbandsversammlung des Deutschen Skiverbandes am 17. Oktober 2015 in München
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1 SPORTORDNUNG des Deutschen Skiverbandes e.v. genehmigt durch die Verbandsversammlung des Deutschen Skiverbandes am 17. Oktober 2015 in München
2 SPORTORDNUNG des Deutschen Skiverbandes e. V. 1 Rechtsgrundlage Der Deutsche Skiverband gibt sich aufgrund von 10 Abs. IV Nr. 4 seiner Satzung diese Sportordnung. 2 Geltungsbereich Die Sportordnung regelt Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Leistungssports, des eingetragenen Vereins sowie der Gesellschaften im Sinne von 2 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung des e. V. Sie bildet die Grundlage für den Sportbetrieb in den Bereichen des Leistungssports und des Nachwuchsleistungssports, soweit dieser in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Skiverbandes, in Abgrenzung zu den Landesskiverbänden, fällt. 3 Zuständigkeiten Für den Leistungssport auf der Ebene des Spitzensportbereichs (A bis einschließlich D/C- Kader) ist ausschließlich die DSV Leistungssport GmbH zuständig. Für den Nachwuchsleistungssport (unterhalb des Spitzensportbereichs) sind konzeptionell zuständig die DSV Leistungssport GmbH und grundsätzlich die Landesskiverbände. Die Abstimmung sowie die Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Nachwuchsleistungssports erfolgen in der Jahreskonferenz Nachwuchsleistungssport, die weitere Abstimmung disziplinspezifisch in den Fachausschüssen Nachwuchsleistungssport. 4 Grundsätze zur Nominierung Die Grundsätze zur Nominierung für internationale Wettbewerbe werden in dem dieser Sportordnung angeschlossenen Anhang geregelt, der Bestandteil der Sportordnung ist. 5 DSV Leistungssport GmbH I. Innerhalb der DSV Leistungssport GmbH werden die strategischen Grundsatzentscheidungen von den Gesellschaftern in enger Abstimmung mit den Geschäftsführern und den Sportdirektoren der Leistungssport GmbH getroffen. II. Die Leistungssport GmbH arbeitet im Übrigen selbständig und eigenverantwortlich im Sinne ihrer Satzung. Sie bedient sich hierbei a) für sportfachliche Grundsatzentscheidungen der Sportführung, die sich wie folgt zusammensetzt: - den Sportdirektoren Nordisch/Biathlon und Alpin - den Sportlichen Leitern der Disziplinen - den Bundestrainern der Disziplinen Seite 2/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
3 der einmal jährlich stattfindenden Cheftrainerklausur. der mindestens zweimal monatlich stattfindenden Sitzung Geschäftsführer und Sportdirektoren, die sich wie folgt zusammensetzt: - den Geschäftsführern der DSV Leistungssport GmbH - den Geschäftsführern der DSV Marketing GmbH - den Sportdirektoren Nordisch/Biathlon und Alpin - bei Bedarf können jeweils fachkundige Personen hinzugezogen werden der einmal monatlich stattfindenden Leistungssportberatung. b) für weiterführende sportfachliche Konkretisierungen in den jeweiligen Disziplinen der Fachausschuss-Sitzungen der Trainerklausuren und Trainerkommissionen in den einzelnen Disziplinen III. Die DSV Leistungssport GmbH wird geführt durch den/die Geschäftsführer in enger Abstimmung mit den Sportdirektoren Nordisch/Biathlon und Alpin. Zu ihren Zuständigkeitsbereichen gehören insbesondere: die Dienst- und Fachaufsicht über die Trainer und hauptamtlichen Mitarbeiter in der DSV Leistungssport GmbH sowie die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die in den Landesverbänden tätigen Trainer, soweit die Fachaufsicht von den Landesverbänden auf den DSV übertragen worden ist, ungeachtet deren Finanzierung, die Analyse des Bedarfs und des Einsatzes von DSV-Trainern sowie sonstigen Mitarbeitern im Leistungssport, die Einstellung und Entlassung von Trainern und hauptamtlichen Mitarbeitern, die Erstellung und Realisierung der Jahresplanung sowie Erstellung und Umsetzung des Strukturplans des Verbandes, die Erarbeitung der Rahmenkonzepte zur Vorbereitung sportlicher Höhepunkte und deren Umsetzung unter Einschluss der Leistungssportziele des Verbandes für Olympische Winterspiele, Weltmeisterschaften und Juniorenweltmeisterschaften, sowie des 4- Jahres-Konzeptes zur Entwicklung des Leistungs- und Nachwuchsleistungssports, die Nominierung der A, B, C und D/C Kader sowie die Bildung der Nationalmannschaften, nach Maßgabe der Grundsätze zur Nominierung (s. Anhang Sportordnung), die Aufstellung der Nominierungskriterien für Olympische Winterspiele, Weltmeisterschaften und Juniorenweltmeisterschaften sowie für die Aufnahme in die Nationalmannschaften, nach Maßgabe der Grundsätze zur Nominierung (s. Anhang Sportordnung), die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Disziplinblöcke und Überwachung deren Verwendung, die Vorschläge zur Besetzung internationaler Gremien (FIS, IBU etc.), die Weisungen an die Vertreter in den internationalen Gremien, die inhaltliche Abstimmung mit den Fachausschüssen im Nachwuchsleistungssport, grundsätzliche Entscheidungen in Bezug auf Ausrüstung und Werbung in Abstimmung mit den Gesellschaften des e. V. im Sinne von 2 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung des e. V., die Erstellung der Förderrichtlinien des Verbandes, Seite 3/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
4 die Steuerung und Koordination der wissenschaftlichen und medizinischen Betreuung und Forschung, einschließlich der Einsetzung der Sportärzte, die Beurteilung der Leistungsentwicklung in den einzelnen Sportarten durch Auswertung der Trainings- und Wettkampfergebnisse national und international, die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den Behörden (BW, BuPo, Zoll, LaPo) in Verbindung mit den Sportlichen Leitern, die Führung der Bundesstützpunkte, Bundesstützpunkte Nachwuchs und der Talentzentren, einschließlich Benennung der Bundesstützpunktleiter im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesskiverband, die Koordinierung der Zusammenarbeit mit der FIS, der IBU, dem BMI, dem DOSB, den Kultusbehörden und sportwissenschaftlichen Einrichtungen, die Durchführung und Organisation der Cheftrainerklausur. I. Cheftrainerklausur 6 Trainerklausuren Unmittelbar nach der Saison, nach Vorberatung in einer Präsidiumssitzung, findet unter Federführung der Sportdirektoren einmal jährlich die mehrtägige Klausur der Cheftrainer gemeinsam mit den Verantwortlichen der Leistungssport GmbH statt. Zu dieser Klausur können themenbezogen fachkundige Personen hinzugezogen werden. a) Aufgaben/Zuständigkeit: Bei der Klausur findet eine Analyse der vorangegangenen Saison inklusive Herausarbeitung von Reserven, die Entwicklung von Strategien sowie Diskussionen zu den übergeordneten Themen/Fragestellungen der Leistungssportentwicklung statt. b) Teilnehmer: - DSV Präsident und Vizepräsidenten Leistungssport - Generalsekretär - Geschäftsführer der Leistungssport-, Verwaltungs- und Marketing-GmbH - Direktor Sportentwicklung - Sportdirektoren (Federführung) - Sportliche Leiter - Bundestrainer - Bundestrainer Wissenschaft - Cheftrainer Nachwuchs (nach Bedarf) - übergeordneter Cheftechniker - Vertreter der Marketing GmbH (Presse, Skipool, Hospitality, etc.) - Koordinator Behörden - Referent Leistungssport - Leitender Verbandsarzt - Vertreter DOSB - gegebenenfalls themenbezogen weitere Gäste Im Anschluss an die Cheftrainerklausur finden mindestens einmal jährlich Trainerklausuren/Trainerkommissionen in den jeweiligen Disziplinen statt. Seite 4/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
5 II. Trainerklausur (TK) der Sportart/Disziplin a) Aufgaben/Zuständigkeit: - Analyse des zurückliegenden Trainings- und Wettkampfjahres - Kommunikation trainingswissenschaftlicher, trainingsmethodischer und sportpsychologischer sowie sportpädagogischer Erkenntnisse und Erfahrungen zur ständigen Weiterentwicklung der Trainings- und Wettkampflehre - Aufarbeitung inhaltlicher und strategischer Fragestellungen - Aufstellung Jahreskonzeption - Kaderaufstellung A- bis D/C-Kader (Vorschlag an Sportführung) - Aufbereitung Etatplanung - Lehrgangs-/ Wettkampfplanung - Budgetvergabe nach Lehrgangsgruppen - Fuhrpark - Wissenschaftsbetreuung - Behördenzuordnung b) Teilnehmer: - Sportdirektor/in - Sportlicher Leiter - Bundestrainer - Cheftrainer Nachwuchs (nach Bedarf) - DSV-Trainer LG Ia, Ib, IIa, IIb NK+SP m/w - Cheftechniker - Ltd. Stützpunkttrainer - DSV Arzt - Wissenschaftler (IAT, FES, OSP) - Pressesprecher (nach Bedarf) - Sachbearbeitung III. Trainerkommission der Sportarten/Disziplinen (ggf. unmittelbar im Anschluss an TK oder gemeinsam mit TK) Die Trainerkommissionen arbeiten jeweils sportartenbezogen. a) Aufgaben/Zuständigkeit: - Informationen Cheftrainersitzung/ Trainerklausuren/internationale Sitzungen - Informationen DSV-Trainer A- bis D/C-Kader - Infoaustausch Nachwuchswettbewerbe DSV/LSV - Erarbeitung Vorschläge Reglementanpassungen/Termine - Beschlussfassung Einsatzkonzeptionen, Qualifikationskriterien A- bis D/C- Kader, Gestaltung von Qualifikationswettbewerben - In der Trainerkommission werden Entscheidungen aus dem Präsidium, der CT-Klausur und der Trainerklausur kommuniziert - Abstimmung zu einheitlichen Trainingskonzeptionen (Rahmentrainingspläne) mit dem Ziel eines langfristigen Leistungsaufbaues, einer harmonisierten Trainingsarbeit Seite 5/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
6 b) Teilnehmer: - der Sportliche Leiter als Vorsitzender - Stellvertretender Vorsitzender ist der Bundestrainer - DSV Sportwart - Cheftrainer Nachwuchs - DSV Wettkampfbeauftragte (DP + Nachwuchs) - DSV-Beauftragte/r FIS - der Leiter der DSV-Trainerschule - DSV-Trainer der LG I a - II b, die ltd. Stützpunkttrainer, die jeweils verantwortlichen Landesverbandstrainer, die Bundesstützpunktleiter + ausgewählte Trainer der LSVs - verantwortliche Behördentrainer 7 Jahreskonferenz Nachwuchsleistungssport I. Die Jahreskonferenz Nachwuchsleistungssport setzt sich wie folgt zusammen aus - den Präsidenten bzw. 1. Vorsitzenden der Landesskiverbände, eine Vertretung kann nur durch ein Präsidiumsmitglied bzw. Vorstandsmitglied wahrgenommen werden, - den hauptamtlichen Geschäftsführer/innen der Landesskiverbände - dem Präsidenten des DSV e.v. als Vorsitzendem - den für den Leistungssport zuständigen DSV-Vizepräsidenten - dem Generalsekretär des DSV e.v. als Stellvertreter des Vorsitzenden - den Sportdirektoren Nordisch/ Biathlon und Alpin - dem Vertreter Trainerschule/ Direktor Sportentwicklung - den sportlichen Leitern sowie den Sportwarten Alpin, Biathlon, Nordische Kombination, Skisprung, Langlauf - den Cheftrainern Nachwuchs der einzelnen Leistungssportdisziplinen - dem verantwortlichen Koordinator des DSV für die Landessportbünde und Landessportverbände II. Die Jahreskonferenz berät und beschließt mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Angelegenheiten des Nachwuchsleistungssportes und des Stützpunktsystems. Diese Beratungsergebnisse bilden eine verbindliche Grundlage für die Arbeit der DSV Leistungssport GmbH und der Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport. 8 Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport I. Für die einzelnen Skisportdisziplinen bestehen folgende Fachausschüsse für den Nachwuchsbereich Fachausschuss Nachwuchsleistungssport Alpin, Ski Cross, Freeski Fachausschuss Nachwuchsleistungssport Langlauf Fachausschuss Nachwuchsleistungsport Nordische Kombination und Skisprung Fachausschuss Nachwuchsleistungssport Biathlon Fachausschuss Buckelpiste Seite 6/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
7 II. Den jeweiligen Fachausschüssen gehören an: 1. Als ordentliche Mitglieder: - der Sportwart/Sportdirektor Alpin/Ski Cross/Freeski als Vorsitzender - der Sportliche Leiter/CT-Nachwuchs Alpin als dessen Stellvertreter - der Cheftrainer Nachwuchs - der DSV Wettkampfbeauftragte Nachwuchs + DP - ein LSV-Vertreter (Sportwart oder Geschäftsführer/-in) - der Fachreferent Kampfrichter - die leitenden Disziplintrainer der C-Kader - die leitenden Disziplintrainer der D/C-Kader - die Bundesstützpunktleiter (ohne Stimmrecht) 2. Bei Bedarf können hinzu gezogen werden: - die Aktiven-Sprecher - weitere Trainer der LG II - Vertreter Trainerschule - die DSV-Vertreter in den Kommissionen der internationalen Verbände - der DSV-Arzt - Verantwortliche Behördentrainer III. Aufgaben der Fachausschüsse: Die Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport regeln den Leistungssport nach Maßgabe der Entscheidungen der Gesellschaft, sowie der Jahreskonferenz Nachwuchsleitungssport (s. 3 dieser Sportordnung) unterhalb der Bundeskader und sorgen für die Verzahnung im Schüler- und Jugendbereich zwischen dem DSV e.v., der DSV- Leistungssport GmbH und den Landesskiverbänden. In diesem Rahmen sind sie auch zuständig für das Wettkampfsystem auf nationaler Ebene einschließlich dessen Regelwerk im Einklang mit der DWO. Sie sind insbesondere zuständig für: alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Nachwuchsleistungssports in den jeweiligen Disziplinen, Bestätigung der Nominierung des D/C-Kaders und Diskussion von Neuanträgen für den D/C-Kader (schriftlicher Antrag) Terminierung und Festlegung der Wettkampfprogramme für Deutsche Meisterschaften und landesverbandsübergreifender Wettkämpfe (Beschlussfassung) DSV-Punkte-Rennen (nur alpin) (Beschlussfassung) Beratung und gegebenenfalls Entscheidung über Anträge der Landesskiverbände, wenn diese den Nachwuchsleitungssport betreffen (Beschlussfassung) DSV-Punktelisten Skilanglauf (Beschlussfassung) Seite 7/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
8 III. Bestimmungen für die Sitzungen der Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport 1. Einberufung und Durchführung der Sitzungen: Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen durch den jeweiligen Vorsitzenden. Für die Vorbereitung und Durchführung der Fachausschuss-Sitzungen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung für Ausschüsse, Referate, Arbeitsgruppen und Beiräte des Deutschen Skiverbandes. 2. Stimmrecht: Bei Beschlüssen und Entscheidungen hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenübertragung ist ausgeschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. 3. Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen Bei Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen ist die Zustimmung durch die Sportführung der Leistungssport GmbH erforderlich. 9 Verantwortliche Personen innerhalb der Sportstruktur unter Leitung der Sportlichen Führung 9 a Sportliche Leiter Sie sind insbesondere zuständig für: Umsetzung der Gesamtstrategien in den Disziplinen, Budget- und Maßnahmenplanungsverantwortung in der jeweiligen Disziplin im Rahmen des von der Sportführung vorgegebenen Finanzrahmens, Planung und Überwachung der Maßnahmen zur Disziplinentwicklung in enger Abstimmung mit den Bundestrainern und dem Cheftrainer Nachwuchs, Umsetzung der Beschlüsse der Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport für den Bereich der jeweiligen Disziplin in Abstimmung mit dem jeweiligen Sportwart, Planung und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen zur Talentförderung gemäß dem DSV-Nachwuchskonzept, Benennung der Wettkampfbeauftragten unter Festlegung deren Aufgabenbereiche, Leitung der Trainerkommissionen unter den Gesichtspunkten der Gesamtstrategie für die Disziplin, Vorschläge zur Besetzung der Behördenstellen, Sportfachliche Stellungnahmen. Seite 8/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
9 9 b Leiter Trainerschule Der Leiter der Trainerschule in der Leistungssport GmbH koordiniert die Aus- und Weiterbildung der Trainer. Er ist insbesondere zuständig für: Vertretung des Leistungssports in der Breitensportführung des DSV e. V. (DSV Ausbildungsakademie/ Ausschuss Ausbildung), Organisation der Ausbildungsmaßnahmen zum Trainer A, B, C, Vorschlagsrecht für geeignete Trainer zur Diplomtrainerausbildung, sowie zum Studium jeweils in Abstimmung mit dem jeweiligen Landesskiverbandspräsidenten und der Sportführung der Leistungssport GmbH. Planung der dualen Laufbahn der Trainer 9 c Cheftrainer Nachwuchs Der Cheftrainer Nachwuchs der jeweiligen Disziplin ist für die sportfachliche und konzeptionelle Ausrichtung der Disziplin ab dem C-Kader abwärts verantwortlich, sowie für deren Entwicklung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Sportlichen Leiter. Er ist insbesondere zuständig für: Die Überprüfung der Umsetzung der in den Rahmentrainingsplänen des Verbandes vorgegebenen Trainingskennziffern und trainingsmethodischen Rahmenvorgaben, Die Ausübung der Fachaufsicht über alle Trainer ab dem C-Kader abwärts im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesskiverband, ungeachtet deren Finanzierung. Teamleitung JWM 9 d Bundesstützpunktleiter An den Bundesstützpunkten des DSV können bei Bedarf hauptamtliche Stützpunktleiter eingesetzt werden. Diese sind verantwortlich für die Organisation, Administration und sportfachlichen Rahmenbedingungen am bzw. für den Bundesstützpunkt in enger Abstimmung mit dem beim DSV verantwortlichen Leiter für die Bundesstützpunkte. 10 Sportwarte Der Sportwart der jeweiligen Disziplin ist ehrenamtlich tätig. Die Sportwarte sind Vorsitzende der Fachausschüsse Nachwuchsleistungssport. Sie tragen insbesondere Sorge für die sportliche Ausrichtung und Entwicklung der Disziplin im Nachwuchsbereich und unterstützten den sportlichen Leiter. Hierbei spielt die Weiterentwicklung der nationalen Wettkampfsysteme eine wichtige Rolle. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: Umsetzung der Sportkonzepte und Zielsetzungen und der hierzu gefassten Beschlüsse für den Bereich des Nachwuchsleistungssports vom D/C-Kader bis hin zu den LSV- Kadern, Richtlinienkompetenz in allen nachwuchsleistungssportlichen Belangen, in Absprache mit dem Sportlichen Leiter und dem Cheftrainer Nachwuchs, Information der Landesskiverbände über die gemeinsamen DSV-Sportkonzepte innerhalb der Fachausschusssitzungen der jeweiligen Landesskiverbände, Koordinierung der Arbeit der Landesskiverbände innerhalb des gemeinsamen Sportkonzeptes (Regionalkonzept) hin zum DSV, Seite 9/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
10 Mitwirkung bei der Erstellung von Regionalkonzepten in enger Zusammenarbeit mit den Landessportverbänden und dem Sportlichen Leiter, Wettkampfleitung bei den Deutschen Jugend- und Juniorenmeisterschaften der jeweiligen Disziplin, Überwachung der Umsetzung der Rahmenvorgaben für nationale Wettkämpfe, Benennung der Fachreferenten Kampfrichter in Abstimmung mit dem Ausschuss Kampfrichterwesen. I. Dopingbekämpfung 11 Anti-Doping Der Deutsche Skiverband bekämpft jede unerlaubte Form der Leistungsmanipulation (insbesondere Doping) entschieden und tritt für Maßnahmen ein, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Mittel zu unterbinden. Hierzu nimmt der DSV an dem jeweils geltenden Dopingkontrollsystem der WADA, der FIS, der IBU und der NADA teil (s. auch 2 Abs. 2 Nr. 4 der DSV-Satzung e. V.). Näheres regelt die Anti-Doping-Ordnung sowie die Rechts- und Schiedsordnung des Deutschen Skiverbandes e. V. II. Anti-Doping-Beauftragter Der Anti-Doping-Beauftragte berät das Präsidium des e. V. und die Führung der Leistungssport GmbH in allen Fragen der Dopingbekämpfung und der Dopingkontrollen in Training und Wettkampf. Er ist zuständig für die Information und Aufklärung der DSV-Athleten sowie der Trainer betreffend die Bekämpfung jeder Form unerlaubter Leistungsmanipulation (insbesondere Doping). Hierzu stellt er alle nötigen Informationen bezüglich der jeweils gültigen Anti-Doping- Bestimmungen und der verbindlichen Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden (WADA-Liste) der Geschäftsführung der Leistungssport GmbH zur Verfügung. Er ist bei seiner Tätigkeit gebunden an die Satzung sowie die Anti-Doping-Ordnung und die Rechts- und Schiedsordnung des DSV in Verbindung mit Regeln der WADA, FIS, IBU und NADA. Öffentliche Stellungnahmen die in seinen Verantwortungsbereich fallen, hat er zuvor mit dem Präsidium und/oder der Geschäftsführung der Leistungssport GmbH abzustimmen. 12 Athletensprecher Die LG I jeder Disziplin wählt pro Geschlecht eine/n Aktivensprecher/in aus ihrem Kreis. Die Athletensprecher der Disziplinen wählen eine/n gemeinsame/n Vertreter/in zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber den entsprechenden Gremien des DSV e.v. und dessen Gesellschaften. Der/die gewählte Athletenvertreter/in kann zu Beratungen im Präsidium hinzugezogen werden. Seite 10/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
11 13 Fachreferent Kampfrichter Der Fachreferent Kampfrichter (Ski Alpin, Biathlon, Ski Nordisch, Ski Freestyle) wird durch den Ausschuss Kampfrichterwesen des DSV in Abstimmung mit dem jeweiligen Sportwart benannt. 14 Sportärzte Die Sportärzte der einzelnen Disziplinen (Mannschaftsärzte) werden durch die Sportführung der Leistungssport GmbH eingesetzt. Sie unterwerfen sich den Anti-Doping Bestimmungen des Verbandes, den Verbandsstrategien und nehmen regelmäßig an sportärztlichen Fortbildungsmaßnahmen des DOSB teil. 15 Inkrafttreten Die vorstehende Sportordnung wurde in der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2015 in München beschlossen. Seite 11/11 (inkl. Deckblatt) - Sportordnung des Deutschen Skiverbandes Stand:
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