Lauter hohe Bußgelder?- Die Datenschutzaufsicht nach der Datenschutz-Grundverordnung
|
|
- Leopold Roth
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Lauter hohe Bußgelder?- Die nach der Datenschutz-Grundverordnung V o r t r a g s r e i h e D a t e n s c h u t z r e c h t P r a x i s S a a r b r ü c k e n, d e n 7. J u n i T h o m a s K r a n i g, P r ä s i d e n t d e s B a y e r. L a n d e s a m t s f ü r D a t e n s c h u t z a u f s i c h t
2 2 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was macht die heute und morgen? 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? 5 (M)Ein Ausblick
3 3 1 Bußgelder, Sanktionen, was bringt s?
4 4 1 Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? Art. 83 Abs. 1 DS-GVO: Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
5 5 1 Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1. Es gibt fast keinen Verstoß gegen die Vorschriften der DS-GVO, der nicht mit einem Bußgeld belegt ist. 2. Die Höhe der Bußgelder beträgt bis zu EUR oder 2 % des Weltjahresumsatzes für formelle Verstöße und bis EUR oder 4 % des Weltjahresumsatzes für materielle Verstöße 3. Kann die Höhe der Bußgelder wirklich sicherstellen, dass den Vorschriften der DS-GVO Rechnung getragen wird?
6 6 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was macht die heute und morgen? 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? 5 (M)Ein Ausblick
7 7 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verkündet im Amtsblatt der Europäischen Union vom 4. Mai 2016
8 8 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? d.h. in nicht mehr ganz 12 Monaten
9 9 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der EU Rechtsnatur: Verordnung (Art. 288 AEUV)
10 10 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Welche (neue) Grundsätze hat die DS-GVO für den Datenschutz im 21. Jahrhundert?
11 11 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Zielsetzung der Grundverordnung
12 12 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Die EU-DSGVO im Überblick: Allgemeine Bestimmungen Grundsätze Betroffenenrechte Verantwortliche und Auftragsverarbeiter (Internationaler) Datentransfer Aufsichtsbehörden Haftung und Sanktionen Besondere Verarbeitungssituationen Durchführungsrechtsakte Schlussbestimmungen
13 13 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Rechenschaftspflicht Kapitel 2: Grundsätze - Artikel 5 Die Rechenschaftspflicht näher betrachtet: Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ) b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke ( Zweckbindung ) c) auf das notwendige Maß beschränkt ( Datenminimierung ) d) sachlich richtig ( Richtigkeit ) e) erforderlich ( Speicherbegrenzung ) [und mit] f) angemessener Sicherheit ( Integrität und Vertraulichkeit ) [verarbeitet werden.] (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ( Rechenschaftspflicht ).
14 14 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Rechenschaftspflicht Kapitel 2: Grundsätze - Artikel 5 Die Rechenschaftspflicht näher betrachtet: Wie prüfen wir: Zeig mal!! ( Beweislastumkehr ) Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ) b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke ( Zweckbindung ) c) auf das notwendige Maß beschränkt ( Datenminimierung ) d) sachlich richtig ( Richtigkeit ) e) erforderlich ( Speicherbegrenzung ) [und mit] f) angemessener Sicherheit ( Integrität und Vertraulichkeit ) [verarbeitet werden.] (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ( Rechenschaftspflicht ).
15 15 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Internationaler Datentransfer Datenschutzkonforme Verarbeitung Rechenschaftspflicht Datenschutzkonforme Technik Datenschutzkonforme Sicherheit Datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung Datenschutzfolgeabschätzung
16 16 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Bitte den Nachweis der Einhaltung erbringen: Dokumentation Wirksamkeit Zertifikate Verhaltensregeln Verstöße gegen die Nachweispflicht sind bußgeldbewährt: Max. 4% des Umsatzes oder 20 Mio. Aufsichtsbehörde
17 17 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Neue Rechte des Betroffenen? Betroffenenrechte Transparente Information Rechte auf Auskunft Recht auf Berichtigung Recht auf Löschung Recht auf Einschränkung Recht auf Datenübertragbarkeit Widerspruchsrecht Recht, keinem Profiling unterworfen zu sein (mit Ausnahmen)
18 18 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Neue Regelung für Datenschutzverletzungen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden
19 19 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Neue Regelung für Datenschutzverletzungen Hacking Verlust Diebstahl Fehlversand Softwarefehler Datenschutzverletzungen können zu Meldepflicht bei Aufsichtsbehörde und/oder betroffenen Personen führen. Schadcode Fehlentsorgung Vernichtung Verlust Sonstiges?
20 20 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Neue Herangehensweise für den Datenschutz Prozessorientierter Ansatz: Plan Plan: Identifizierung einer Anforderung nach DS-GVO Do: Implementierung von Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen Check: Feuerwehrübung Act: Kontinuierliche Verbesserung Act Check Do
21 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? Aufbauorganisation Ablauforganisation Datenschutzverletzungen Datenschutzziele Datenschutz- Governance- Struktur Planung Datenverarbeitung Verbesserung Sicherstellung der Betroffenenrechte Durchführung Datenschutzleitlinie Bewertung Siehe: Kranig/Sachs/Gierschmann: Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO, Bundesanzeiger-Verlag,
22 22 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was macht die heute und morgen? 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? 5 (M)Ein Ausblick
23 23 3 Was macht die heute und morgen? 27 Aufsichtsbehörden in der EU und zusätzlich (mind.) 18 Aufsichtsbehörden in Deutschland
24 24 3 Was macht die heute und morgen? Heute Jede Aufsichtsbehörde legt ihr nationales Recht aus (einschl. wir deutschen Behörden) Koordiniertes Zusammenwirken findet (fast) nicht statt. Unternehmen können erfolgreich Forum- Shopping betreiben Sanktionen sind nicht wirklich wirksam
25 25 3 Was macht die heute und morgen? Heute Morgen Jede Aufsichtsbehörde legt ihr nationales Recht aus (einschl. wir deutschen Behörden) Koordiniertes Zusammenwirken findet (fast) nicht statt. Unternehmen können erfolgreich Forum- Shopping betreiben Sanktionen sind nicht wirklich wirksam Einheitliches Recht in Europa - mit Leitlinien als Vollzugshilfe Verpflichtung zur Kohärenz incl. verbindlicher Mehrheitsentscheidung Koordinierte Prüfungen verbessern Wahrnehmung Zertifizierung und Code of Conduct schaffen Rechtssicherheit Sanktionen sollen erfolgen und werden weh tun
26 3 Was macht die heute und morgen? Europäischer Datenschutzausschuss 1) 1 28/ UK EU- EDPS KOMM ) der unabhängigen sbehörden 26
27 27 3 Was macht die heute und morgen? Art. 29 Gruppe Working Papers Datenschutz- Ausschuss Leitlinien (= konsensuale Arbeitsgemeinschaft der Europäischen Datenschutzbehörden) (= institutionalisiertes Gremium der der Europäischen Datenschutzbehörden) Empfehlung Orientierung
28 28 3 Was macht die heute und morgen? Working Papers Leitlinien (Guidelines) Leitlinien für die Bestimmung der federführenden Aufsichtsbehörde eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte ( DSB ) Leitlinien zur Datenübertragbarkeit
29 29 3 Was macht die heute und morgen? Leitlinien für Datenschutz- Folgeabschätzung (DPIA) Leitlinien für Zertifizierung Leitlinien für Einwilligung Leitlinien für Profiling Leitlinien für Datenexporte in Drittstaaten Leitlinien für Datenschutzverletzungen Leitlinien für Sanktionen (evtl.) Kriterien für Akkreditierung von Zertifizierungsstellen Leitlinien für Regelungen für Kinder Leitlinien für BCR (Anpassung bestehender WPs) Kriterien für Transparenz Leitlinien für Überwachung von Beschäftigten
30 30 3 Was macht die heute und morgen? Notwendigkeit der Abstimmung innerhalb Deutschlands und Europas, um der Harmonisierung, die durch die DS-G VO erreicht werden soll, Rechnung tragen zu können.
31 31 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was macht die heute und morgen? 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? 5 (M)Ein Ausblick
32 32 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? Tendenz Beschwerden Beratungen Bürger Beratungen Unternehmen Bußgeldverfahren Datenpannen
33 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? Beschwerdefall: Der alleinstehende Fulltimemanager A.G. hatte sich am im Rahmen einer Online-Buchbestellung (Titel: Wie finde ich in fünf Tagen meine Traumfrau? ) damit einverstanden erklärt, weitere Information über sonstige interessante Produkte des Partnerschaftsverlages zu bekommen. Nachdem der Verlag seine Ausrichtung auf juristische Werke umgestellt hatte, widerrief A.G. am seine Einwilligung zur Zusendung von Werbung und verlangt Auskunft über seine beim Verlag gespeicherten Daten. Am 31. Mai 2018 erhielt A.G. vom Verlag Werbung für die 2. Auflage des neuen Rechtshandbuchs Cloud Computing von Georg Borges u.a. Auf Beschwerden von A.G. reagiert der Verlag nicht. Am 30. Juni 2018 las A.G. in der Wirtschaftswoche einen Bericht, dass der Partnerschaftsverlag gehackt worden sei und sowohl die Bestellhistorie als auch Zahlungsdaten interessanter Kunden, u.a. auch von Fulltimemanagern, im Internet verfügbar seien. Verlag macht nichts. A.G. wendet sich am 30. August 2018 hilfesuchend an die sbehörde. Was ist zu tun? 33
34 34 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? Beschwerdefall (Teil 1): Am 31. Mai 2018 erhielt A.G. vom Verlag Werbung für die 2. Auflage des neuen Rechtshandbuchs Cloud Computing von Georg Borges u.a. Auf Beschwerden von A.G. reagiert der Verlag nicht und erteilt auch keine Auskunft. Aufsichtsbehörde kann u.a. Folgendes veranlassen: Aufforderung des Partnerschaftsverlages zur Stellungnahme wegen Missachtung des Werbewiderspruchs Anforderung eines Nachweises über Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Anforderung eines Nachweises über Fähigkeit, der Geltendmachung von Betroffenenrechten zeitnah nachkommen zu können Vor-Ort-Kontrolle des Verlages Bußgeld wegen unzulässiger Werbung
35 35 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? Beschwerdefall (Teil 2): Am 30. Juni 2018 las A.G. in der Wirtschaftswoche einen Bericht, dass der Partnerschaftsverlag gehackt worden sei und sowohl die Bestellhistorie als auch Zahlungsdaten interessanter Kunden, u.a. auch von Fulltimemanagern, im Internet verfügbar seien. Verlag macht nichts. Aufforderung des Verlags zur Stellungnahme wegen Nichtmeldung einer Datenschutzverletzung Anforderung eines Nachweises über Risikoabschätzung dieser Datenschutzverletzung Aufforderung zur Information der betroffenen Personen Bußgeld wegen unterlassener Meldung einer Datenschutzverletzung
36 36 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Bußgelder, Sanktionen, was bringt s? 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was macht die heute und morgen? 4 Ein fiktiver Fall Was macht die Aufsichtsbehörde konkret? 5 (M)Ein Ausblick
37 37 5 Mein Ausblick Datenschutz ist Chefsache (sowohl beim Vorbeugen und Entscheiden als auch bei Sanktionen) Datenschutz geht alle an (und geht nur, wenn alle mitmachen) Datenschutz gilt von Anfang an ( privacy by design beziehen Sie den Datenschutz immer mit ein) Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation (Erstellen Sie schon heute Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO) Sprechen Sie mit Ihrer Aufsichtsbehörde (sie kann [muss] Sie beraten und schafft Ihnen Rechtssicherheit) Haben Sie einen Plan verplant. Act Plan Check Do sonst werden Sie
38 38 5 Mein Ausblick.
39 39 Die Erleuchtung komt mit der Praxis: Packen wir es an!!
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Kranig, Präsident des 40
Die Hintergründe der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Bedeutung für die Datenschutzbeauftragten in Deutschland
Datenschutztag am 23. September 2015 Die Hintergründe der EU-Datenschutzgrundverordnung und die Bedeutung für die Datenschutzbeauftragten in Deutschland Seite 1 Zur Person, Rechtsanwalt DATEV eg Datenschutzreferent
MehrWinfried Rau Tankstellen Consulting
Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrEU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrDie neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz und Datensicherheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Landshut 19.03.2013 Inhalt Hintergrund: Von der Datenschutz-Richtline zur Datenschutz-Verordnung
MehrAktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht Berlin, 14. November 2013 Dr. Annette Demmel Matei Ujica, LL.M. 37 39 Offices in in 18 19 Countries Wer wir sind Dr. Annette Demmel Matei Ujica, LL.M. 2 und wo
MehrCloud Services. Cloud Computing im Unternehmen 02.06.2015. Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.
Business mit der Cloudflexibler, einfacher, mobiler? Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.2015 Cloud Services www.res-media.net 1 Was ist Cloud-Computing? neue
MehrAkzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?
MehrIT-Outsourcing aus der Perspektive einer bdsb. Bettina Robrecht Datenschutzbeauftragte 17. März 2012
IT-Outsourcing aus der Perspektive einer bdsb Bettina Robrecht Datenschutzbeauftragte 17. März 2012 Agenda I. Überblick: Definitionen und anwendbares Recht II. Outsourcing innerhalb der EU/EWR III. Outsourcing
MehrBestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)
Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten
MehrAktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen
Aktueller Stand der EU- Datenschutz-Grundverordnung Umsetzungsplanungen BvD Symposium 22. Oktober 2015 Ulrich Weinbrenner Leiter der PG Datenschutz im BMI Der Reformprozess Bedeutung der Reform Wer entscheidet
Mehrlassen Sie mich zunächst den Organisatoren dieser Konferenz für ihre Einladung danken. Es freut mich sehr, zu Ihren Diskussionen beitragen zu dürfen.
Mobile Personal Clouds with Silver Linings Columbia Institute for Tele Information Columbia Business School New York, 8. Juni 2012 Giovanni Buttarelli, Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
MehrDatenschutz Haftungsfragen für das Management
Datenschutz Haftungsfragen für das Management IT-Sicherheit im Mittelstand IHK Nürnberg für Mittelfranken Referent: Rechtsanwalt Thilo Märtin Thilo Märtin & Collegen Rechtsanwalts GmbH 29.04.2015 Datenschutz
MehrHUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees
MehrAufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde. GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 12.
Aufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 2. Juni 2007 Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
MehrAuftragsdatenverarbeitung aus Sicht eines RZ-Anbieters. Brüssel, 27. November 2012 Rudolf Berthold Gerhard, Datenschutzbeauftragter, DATEV eg
Auftragsdatenverarbeitung aus Sicht eines RZ-Anbieters Brüssel, 27. November 2012 Rudolf Berthold Gerhard, Datenschutzbeauftragter, DATEV eg Themen 1. DATEV eg 2. Der Datenschutzbeauftragte bei der Auftragsdatenverarbeitung
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrPraktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung
Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Linux Tag 2012, 23.05.2012 Sebastian Creutz 1 Schwerpunkte Was ist Auftragsdatenverarbeitung Einführung ins Datenschutzrecht ADV in der EU/EWR ADV
MehrDigitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder
Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus
MehrBDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrSeminar Datenschutz. Herzliche Einladung zum. Am 17. Juni 2014 in Kassel (10 17 Uhr) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
Herzliche Einladung zum Seminar Datenschutz Am 17. Juni 2014 in Kassel (10 17 Uhr) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, Datenschutz sollte längst in allen Verbänden, Vereinen, Unternehmen, und
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Verpflichtung auf das Datengeheimnis Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax:
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrArbeitsdokument zu Häufig gestellten Fragen über verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen (BCR)
ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE 1271-03-02/08/DE WP 155 Rev.03 Arbeitsdokument zu Häufig gestellten Fragen über verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen (BCR) Angenommen am 24. Juni 2008 Zuletzt
MehrDatenflut und Datenschutz - Rechtsfragen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Rechtsfragen Deutscher Ethikrat 21.05.2015 Datenflut -Big Data im Gesundheitsbereich Big Data beschreibt aktuelle technische Entwicklungen, die die
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrCloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten?
Cloud Computing: IT-Sicherheit und Datenschutzrecht - Lassen sich Verträge zum Cloud Computing datenschutzkonform und rechtssicher gestalten? Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
MehrCloud Computing. Datenschutzrechtliche Aspekte. Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey
Cloud Computing Datenschutzrechtliche Aspekte Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Was ist Cloud Computing? Nutzung von IT-Dienstleistungen,
MehrDatenschutz. Nutzen oder Hemmschuh?
Datenschutz www.datenschutz-roemer.de Nutzen oder Hemmschuh? Impulsveranstaltung im Rahmen der Qualifizierungsoffensive Mittelhessen Weiterbildungsforum Europaviertel Gießen, 10. März 2006 Ilse Römer Datenschutz-Auditorin
Mehr1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung...
1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 2 1.1.1 Rechtsnatur und Anwendungsbereich der neuer EU-
MehrÜbersicht BDSG alt/neu
Übersicht BDSG alt/neu Übersicht der DSB-relevanten Vorschriften Alt: 32: Meldepflicht 36: Bestellung eines DSB 37: Aufgaben des DSB Abs. 1 Nr. 3: Beratung bei Personalauswahl Abs. 2 u. 3: Dateiverzeichnis
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrBerliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz
MehrGrundlagen Datenschutz
Grundlagen Datenschutz Michael Bätzler TÜV Datenschutz Auditor Externer Datenschutzbeauftragter IHK xdsb Datenschutz Greschbachstraße 6a 76229 Karlsruhe Telefon: 0721/82803-50 Telefax: 0721/82803-99 www.xdsb.de
MehrVon Jägern, Sammlern und Piraten Haus der Europäischen Union Wien, 27. September 2012
Die neuen EU-Rechtsinstrumente: Neue Herausforderungen an die Datenschutzbehörden Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer Von Jägern, Sammlern und Piraten Haus der Europäischen Union Wien, 27. September 2012 Vorschläge
MehrDatenschutz als Chance begreifen
Datenschutz als Chance begreifen SK-Consulting Group Mittwoch, 24. September 2014 Agenda I. Vorstellung II. Einführung III. Videoüberwachung IV. Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis 2 Wer spricht? Name:
MehrDie Zukunft der Datenschutzaufsicht
Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrDer Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR
Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen
Mehr1. DFN Workshop Datenschutz. Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung
1. DFN Workshop Datenschutz Rechtliche Aspekte der Auftragsdatenverarbeitung Hamburg, 28.11.2012 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht JUCONOMY Rechtsanwälte 1 1 Grundverständnis der
MehrDatenverwendung und Datenweitergabe - was ist noch legal?
RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.v. Pariser Str. 37 53117 Bonn Tel.: 0228-694313 Fax: 0228-695638 E-Mail: jaspers@gdd.de Die GDD e.v. Die GDD
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs stetig gestiegen. Bei der Begrenzung dieser Gefahr
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrCloud-Rechtssicherheit
Cloud-Rechtssicherheit TechDay Kramer & Crew 30 Minuten Stefan Fischerkeller Diplomverwaltungswirt (FH) Geprüfter, fachkundiger Datenschutzbeauftragter 1 Profil DDK Standorte: München, Bodensee, Stuttgart,
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrACE Risikoforum Wie manage ich Cyberrisiken? RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing
ACE Risikoforum Wie manage ich Cyberrisiken? RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Frankfurt am Main, 19. März 2015 01 > Risikoanalyse eines Industrieunternehmens Wer ist Risikoquelle?
MehrDatenschutz & IT. Wir unterstützen Sie bei Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Datenschutz & IT. Lothar Becker
Wir unterstützen Sie bei Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes Datenschutz & IT Lothar Becker Thalacker 5a D-83043 Bad Aibling Telefon: +49 (0)8061/4957-43 Fax: +49 (0)8061/4957-44 E-Mail: info@datenschutz-it.de
MehrDie grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa
Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,
MehrDie neue Datenschutzbehörde IHK Darmstadt 27. März 2012
Die neue Datenschutzbehörde IHK Darmstadt 27. März 2012 Wilhelm Rydzy Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 1408-0 http://www.datenschutz.hessen.de E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
MehrAktiver Datenschutz mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Löschung von Daten Auskunftsrecht Privatsphäre Informationelle Selbstbestimmung Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt Geschützte Daten Sperrung von Daten Geldbußen Meldepflicht Version 1.03 Einleitung
Mehrsba Impact 2012 Meldepflicht nach dem Datenschutzgesetz Wen juckt's?
Meldepflicht nach dem Datenschutzgesetz Wen juckt's? 1 Agenda Meldungen an das Datenverarbeitungsregister Pflichten Ausnahmen Strafbestimmungen DVR-Online Die EU-Datenschutzverordnung (Entwurf) 2 Siegfried
MehrRechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung
Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...
MehrARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE
ARTIKEL-29-DATENSCHUTZGRUPPE 12110/04/DE WP 102 Muster-Checkliste Antrag auf Genehmigung verbindlicher Unternehmensregelungen angenommen am 25. November 2004 Die Gruppe ist gemäß Artikel 29 der Richtlinie
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrRheinischer Unternehmertag 12. Juli 2011
www.pwc.de Der notwendige Datenschutz nicht nur in Großunternehmen Rheinischer Unternehmertag 12. Juli 2011 Agenda 1. Gesellschaft und Politik messen dem Thema Datenschutz mehr Bedeutung zu 2. Datenschutz
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrGründe für ein Verfahrensverzeichnis
1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in
MehrRechtlicher Rahmen für Lernplattformen
Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:
MehrDASSAULT SYSTEMES GROUP DATENSCHUTZRICHTLINIE FÜR BEWERBER
DASSAULT SYSTEMES GROUP DATENSCHUTZRICHTLINIE FÜR BEWERBER Bei ihrer Geschäftstätigkeit erheben Dassault Systèmes und seine Tochtergesellschaften (in ihrer Gesamtheit als 3DS bezeichnet) personenbezogene
MehrMag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at. Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung
Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung 40. Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung des Österreichischen Städtebundes, Klagenfurt, 07.10.2009 mksult GmbH
MehrITKwebcollege.DATENSCHUTZ
ITKwebcollege.DATENSCHUTZ Inhaltsverzeichnis ITKwebcollege.DATENSCHUTZ Themenübersicht Der Datenschutzbeauftragte... 2 Verarbeitungsübersicht Meldepflicht... 2 Auftragsdatenverarbeitung... 2 Kontrollen
MehrOutsourcing und Tracking in einer vernetzten Welt
Outsourcing und Tracking in einer vernetzten Welt Infobörse 2 Referent: Dr. Sven Polenz, ULD Moderation: Harald Zwingelberg, ULD Übersicht 1.1 Auftragsdatenverarbeitung öffentlicher/nichtöffentlicher Stellen
Mehrdatenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden
Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt
MehrSAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015
1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden
MehrDatenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control
Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrDATENSCHUTZ NEU? INFORMATION ZUR EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
DATENSCHUTZ NEU? INFORMATION ZUR EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG STAND MÄRZ 2013 WfbM Messe Nürnberg 2013 15.03.2013 Gerfried Riekewolt 1 Übersicht Zielsetzung der Datenschutzgrundverordnung insbesondere
MehrHypes und Alltägliches beherrschen: funktionierende Prozesse für den Datenschutz im Mittelstand oder im Konzern
Hypes und Alltägliches beherrschen: funktionierende Prozesse für den Datenschutz im Mittelstand oder im Konzern Natascha Düren Forum Rot, it-sa 2013 Nürnberg, 10.10.2013 Besuchen Sie uns! it-sa 2013, Halle
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrVertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de
Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung
MehrWas Kommunen beim Datenschutz beachten müssen
Wiesbaden DiKOM am 08.05.2012 Was Kommunen beim Datenschutz beachten müssen Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Seit 1970 Oberste Landesbehörde Dem Hessischen Landtag zugeordnet Aufsichtsbehörde
MehrVerhaltensregeln zur branchennahen Steuerung des Datenschutzes. Beispiel: Versicherungswirtschaft
Verhaltensregeln zur branchennahen Steuerung des Datenschutzes Beispiel: Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof Sommerakademie des ULD Schleswig-Holstein am 30. August 2010 Agenda 3. Alternative: Verhaltensregeln
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenschutz Europa Was kommt auf die Schweiz zu? SDV-Event: LAUT, LAUTER, UNLAUTER? Werbung im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und UWG Zürich, 27. September 2012 RA Florian
MehrDavid Herzog. Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem!
David Herzog Rechtliche Rahmenbedingungen des Cloud Computing... und wir machen es trotzdem! 1. Rechtliche Rahmenbedingungen Auftrag: Gegen welche Personen bestehen ausgehend von den Erkenntnissen aus
MehrDas neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz
Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz Eine Veranstaltung der IHK Regensburg am 27.10.2009 Referentin: Sabine Sobola, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte für IT-Recht
MehrUmweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit
Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit Firmenprofil Ingenieurbüro Standorte: Paderborn Düsseldorf Dortmund Frankfurt a. M. Hamburg München Kerngeschäft Umweltschutz Qualität Arbeitssicherheit Baustellensicherheit
MehrZertifizierung eines datenschutzbezogenen Compliance Management Systems. Daniel Wolff, Deloitte & Touche GmbH
Zertifizierung eines datenschutzbezogenen Compliance Management Systems Daniel Wolff, Deloitte & Touche GmbH 9. Security Forum der FH Brandenburg, 22.01.2015 Audit & Enterprise Risk Services Tax & Legal
MehrEUpdate #4: Datenschutz
EUpdate #4: Datenschutz Neue Datenschutzreform für Europa: Was bringt sie? Wann tritt die Datenschutz- Verordnung in Kraft? Was macht das Europaparlament? Das EUpdate fasst einige wichtige Punkte rund
MehrDatenschutzbeauftragter (TÜV )
Zertifikatslehrgang Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Safe the date! Fachtagung 2015 Fachtagung Datenschutz 29. 30. April 2015 in Hamburg TÜV NORD GROUP Ausbildungslehrgang gemäß 4 f BDSG Datenschutzbeauftragter
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrVertrauenswürdiges Cloud Computing - ein Widerspruch? www.datenschutzzentrum.de. Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung in der Cloud
Vertrauenswürdiges Cloud Computing - ein Widerspruch? Was ist Cloud Computing? Geltung des BDSG für Cloud Computing Inhaltsüberblick Die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung in der Cloud Auftragsdatenverarbeitung
MehrEUROPEAN NETWORK OF CLOUD ASSOCIATIONS
CPC Transparency, Security, Reliability An Initiative of EuroCloud Cloud Privacy Check (CPC) Datenschutzrechtliche Anforderungen, die ein Kunde vor der Nutzung von Cloud-Services einhalten muss. Legal
MehrDatenschutz in der Cloud. Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW
Datenschutz in der Cloud Stephan Oetzel Teamleiter SharePoint CC NRW Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten Grenzübergreifende Datenverarbeitung Schutz & Risiken Fazit Agenda Definitionen Verantwortlichkeiten
MehrSchwachstellen im Datenschutz wo drückt der Schuh?
Schwachstellen im Datenschutz wo drückt der Schuh? Dr. Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein Telekom Training 11. November 2009 ArabellaSheraton Congress Hotel Stichworte
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrProseminar. Ethische Aspekte der Informationsverarbeitung. Thema 5:
Proseminar Ethische Aspekte der Informationsverarbeitung Thema 5: Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz Thema 5: Informtionelle Selbstbestimmung und Datenschutz Inhalt 1. Das Recht auf Privatsphäre
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
Mehrccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft
ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.
MehrIT & Datenschutz 2016 - Was kommt auf die Unternehmen zu?
IT & Datenschutz 2016 - Was kommt auf die Unternehmen zu? perspektiveit, Boppard, 12.5.2016 H. Eiermann Folie 1 Agenda Safe Harbor / EU US Privacy Shield - Cloud Computing EU Datenschutzgrundverordnung
MehrDatenschutzbestimmungen Extranet der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Datenschutzbestimmungen Extranet der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Version 1.1 2012-07-11 Personenbezogene Daten Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Folgenden FBB genannt erhebt, verarbeitet,
MehrAmerican Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der
Mehr