Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
|
|
- Karlheinz Fuchs
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein
2 Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich? Akzeptanz durch Datenschutz Compliance bei der Einführung eines Mitarbeiterportals?
3 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Verwaltung Wirtschaft Bürger Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung
4 Änderung der Einstellung zum Datenschutz in Schleswig-Holstein Bis ~1995 war die Perspektive des Datenschutzbeauftragten: Datenschutz trotz / gegen Technologie! Seit ~1996 ist die Perspektive: Datenschutz durch Technologie Privacy Enhancing Technologies Seit ~1997 ist die Perspektive: Living the New Privacy Datenschutz herstellen: Ein konstruktiver Partner für Hersteller und Vertreiber von Datenschutztechnologie sein Privacy sells! Außerdem: Datenschutz Management Managementprogramm des BDSG prozessorientierte Umsetzung
5 Der neue Datenschutz Virtuelles Datenschutzbüro: Zahlreiche Projekte: Ubiquitäres Computing - TAUCIS Identitätsmanagement - PRIME und FIDIS Nutzerorientiertes Digital Rights Management - Privacy4DRM Anonymität im Internet - AN.ON Europäische Melderegisterauskunft - RISER Verbraucherdatenschutz und Datenschutzrecht im Scoring Datenschutzanforderungen für die Forschung - PRISE Eigenes Gütesiegel und Audit Aktuelle Themen wie RFID, Biometrie etc.
6 Machen Sie den Datenschutz zu Ihrem Wettbewerbsvorteil Das ULD ist ein konstruktiver Partner für Hersteller und Vertreiber von Datenschutztechnologien Privacy sells! Datenschutz-Gütesiegel Innovationszentrum Datenschutz & Datensicherheit
7 Was bedeutet Datenschutz Compliance?
8 Grundsätzliches: Rechtsquellen Grundrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Europäische Datenschutzrichtlinie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Telekommunikationsdatenschutz / Fernmeldegeheimnis (TKG) (Landesdatenschutzgesetze) Andere Rechtsvorschriften BDSG nur subsidiär Landesrecht, Satzungsrecht Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen unter Heranziehung des BDSG zu prüfen
9 Formelle Vorgaben des BDSG I Bestellung des unabhängigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Schlüsselfigur bei Projekten mit Datenschutzrelevanz Verfahrensbübersicht Dokumentation der Datenflüsse und Verarbeitungen im Unternehmen, z.b. Einführung eines Mitarbeiterportals Vorabkontrollen Einführung von Verfahren, die besondere Gefahren für die Rechte der MitarbeiterInnnen vorsehen: Profilerstellungen (Bsp.:Kompetenzmanagementsysteme), Videoüberwachung Schulung der MitarbeiterInnen / Datengeheimniserklärung Reduzierung der Komplexität
10 Sonderfall: Technisch-organisatorische Maßnahmen Beispiele Sicherstellung eines Zugriffsschutzes Sicherstellung eines Schutzes vor unbefugter Kenntnisnahme bei Übermittlung oder Speicherung (Verschlüsselungskonzepte) Sicherstellung der Verfügbarkeit der Daten Sicherstellung der Trennung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden
11 Materielle Vorgaben des BDSG Rechtsgrundlagenprüfung / Zweckbindung: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: entweder Rechtsvorschrift oder Einwilligung (bzw. Betriebsvereinbarung) Erforderlichkeit / Datenvermeidung und Datensparsamkeit Bereits bei der Entwicklung zu beachten: Ist Personenbezug erforderlich? Transparenz : Kommunikation mit den MitarbeiterInnen Vorabunterrichtung, Benachrichtigung, Beauskunftung Betroffenenrechte Berichtigung, Löschung, Sperrung, Auskunft Complaint Handling organisatorische Absicherung Datenschutz Gütesiegel: Von lästiger Pflichtübung zum Mehrwert als Wettbewerbsvorteil
12 Akzeptanz durch Datenschutz Compliance
13 Datenschutz Compliance bei Mitarbeiterportalen Evaluation des Personenbezuges: In welchem Umfang fallen personenbezogene Daten an, wenn die MitarbeiterInnen das Portal nutzen? Werden die Aktivitäten der MitarbeiterInnen mitgelogged? Auswertung mit Personenbezug im Bereich Kommunikation, E- Learning? Rechtsgrundlagenprüfung / Zweckbindung: Rechtsgrundlagenprüfung und Zweckbindung der Daten für jedes einzelne Verfahren / jede einzelne Funktion; Einwilligung / Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage? Erforderlichkeit? Credo: So wenig Personenbezug wie möglich Anonymisierung / Pseudonymisierung Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten von Anfang an: Schlüsselfigur bei allen datenschutzrelevanten Projekten Wichtiges Signal an die Mitarbeiter: Seht her, wir wahren Eure Datenschutzrechte
14 Datenschutz Compliance bei Mitarbeiterportalen Bei privater Internetnutzung: Möglichkeit der anonymen Nutzung des Portals zur Verfügung stellen: Arbeitgeber gilt dann nach dem TKG als access provider Fernmeldegeheimnis ist zu beachten! Information der MitarbeiterInnen: Welche personenbezogenen Daten werden zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet? Datensicherheitsmaßnahmen: Vertrauen schaffen. Kann das Portal auch anonym genutzt werden? Betriebsvereinbarung über die Nutzung des Mitarbeiterportals? Veröffentlichung der Log-Policy. Einbindung der Datenschutzinformation in die Schulungen für die MitarbeiterInnen. Aktzeptanzproblem mit Transparenz begegnen und zugleich Datenschutzanforderungen erfüllen.
15 Mögliche Folgen der Non-Compliance Datenschutzrechtliche Sanktionen Verstöße gegen das BDSG können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Non-Compliance kann zur Einstampfung eines gesamten Geschäftsmodells führen (Bsp.: Klicktel-Fall in NRW: Einstellung des Vertriebes und Ordnungsgeld) Image- bzw. Vertrauensverlust Unzufriedenheit bei MitarbeiterInnen Vertrauensverlust auch bei Kunden, wenn Verstöße öffentlich werden Schäden durch Nachbesserungen Möglicherweise hoher technischer und finanzieller Aufwand um Datenschutzanforderungen im Nachhinein zu erfüllen Nachbesserungen können durch die frühzeitige Einbindung des Datenschutzes und die Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhindert werden.
16 Zusammenfassung: Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bereits in der Projektplanung. Transparenz für die MitarbeiterInnen über den Umfang und den Zweck der Erhebung personenbezogener Daten. Rechtsgrundlagen und Zweckbindung: Dürfen Daten erhoben werden, zu welchem Zweck werden sie erhoben / verarbeitet? Erforderlichkeit / Datenvermeidung: Müssen Daten personenbezogen verarbeitet werden, kann das Portal auch anonym genutzt werden?
17 Vertrauen und Akzeptanz durch Gütesiegel Gütesiegelung des Mitarbeiterportals Unabhängige Zertifizierung Datenschutzrechte werden gewahrt Compliance Anforderungen des Datenschutzrechtes erfüllt
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Meike Kamp /
Alle unter Generalverdacht
Thema DATENSCHUTZ HEISE Forum täglich 11 00 bis 12 00 Halle 5 / Stand E 38 Alle unter Generalverdacht Telekommunikation im Visier der Vorratsüberwachung Dr. Johann Bizer Stellvertretender Landesbeauftragter
MehrZielkonflikte zwischen Funktionalität, Sicherheit und Datenschutz econique, Mainz, 13. September 2006
Zielkonflikte zwischen Funktionalität, Sicherheit und Datenschutz econique, Mainz, 3. September 006 Martin Rost Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Germany (ULD) Überblick Kurzvorstellung
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrOrientierung ja, Überwachung nein Location Based Services auf dem Prüfstand
Thema DATENSCHUTZ HEISE Forum täglich 11 00 bis 12 00 Halle 5 / Stand E 38 Orientierung ja, Überwachung nein Location Based Services auf dem Prüfstand Heise Forum CeBIT Sicherheit und IT-Recht 8. März
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrZählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen
Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen
MehrBetriebliches Datenschutzmanagement. Pflicht und Kür
Betriebliches Datenschutzmanagement Pflicht und Kür Sommerakademie 2006 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Referenten: Meike Kamp und Nils Leopold, LL.M. 28.08.2006,Kiel
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrHilft die Technik? Schützt uns das Gesetz? Vorschläge aus Schleswig-Holstein am Beispiel facebook
Hilft die Technik? Schützt uns das Gesetz? Vorschläge aus Schleswig-Holstein am Beispiel facebook Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrDatenschutz in Arztpraxen/MVZ
Datenschutz in Arztpraxen/MVZ Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Berlin Die sieben Säulen des ULD Datenschutzrecht (BDSG, LDSG, SGB, StGB) Inhalt Rechtliche Grundlagen für die
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
Mehr«Zertifizierter» Datenschutz
«Zertifizierter» Datenschutz Dr.iur. Bruno Baeriswyl Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich CH - 8090 Zürich Tel.: +41 43 259 39 99 datenschutz@dsb.zh.ch Fax: +41 43 259 51 38 www.datenschutz.ch 6.
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
Mehritsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Internet of Things and Services Unendlich erscheinende Möglichkeiten Bsp.:
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrPervasive Computing und Informationelle Selbstbestimmung
Pervasive Computing und Informationelle Selbstbestimmung Wenn sich die Objekte über ihre Träger unterhalten Dr. Johann Bizer Stellvertretender Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein
MehrBeraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrDatenschutzbeauftragter Datenschutzberatung - externer Datenschutzbeauftragter - Datenschutzaudits
Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung - externer Datenschutzbeauftragter - Datenschutzaudits www.ds-easy.de Seminare für Datenschutzbeauftragte Seite 2 von 5 Egal, ob Sie sich weiterqualifizieren
MehrBig Data in der Medizin
Big Data in der Medizin Gesundheitsdaten und Datenschutz Dr. Carola Drechsler Sommerakademie 2013 Inhalt Was bedeutet Big Data? Welche datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind zu berücksichtigen? Welche
MehrQualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit
Qualitätskriterien patientenorientierter Forschung: Der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld von Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit Vortrag im Rahmen des DFG Workshops am 3. bis 4. März 2015 in Bonn Vortragsgliederung
MehrMusterprozesse für das Datenschutzmanagement
Musterprozesse für das Datenschutzmanagement Dr. Martin Meints Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ULD61@datenschutzzentrum.de Was kann modernes Datenschutzmanagement von Qualitätsmanagement,
MehrIst Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01.
Ist Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01. September 2009 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN-
MehrDatenschutz-Management
Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrAufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde. GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 12.
Aufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 2. Juni 2007 Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrHUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern
Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz nimmt bei Energieversorgungsunternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neben der datenschutzkonformen
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrDatenschutz als Marketinginstrument zur Kundenbindung
Datenschutz als Marketinginstrument zur Kundenbindung Barbara Körffer / Kai Janneck Datenschutz Schleswig-Holstein Datenschutz als Wettbewerbsvorteil, CeBIT 2005 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
MehrE-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz Lukas Gundermann LD2@datenschutzzentrum.de Übersicht Frontoffice: Information und Interaktion mit dem Bürger
MehrDatenschutz im E-Learning Sektor. Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche Datenschutzbeauftragte an der Freien Universität Berlin GML 2009, 13.
Datenschutz im E-Learning Sektor Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche GML 2009, 13. März 2009 Inhalte und Ziel des Vortrages -Übersicht über datenschutzrechtliche Fragestellungen - Recht- Datenschutzrechtlicher
MehrDatenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb
N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist
MehrDatenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?
Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter
MehrWie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering
Wie verhindern wir den gläsernen Kunden? Datenschutz beim Smart Metering Lars Konzelmann Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Die Behörde Die Behörde Sitz in Dresden, angesiedelt beim Sächsischen
MehrRisk Management und Compliance. Datenschutz als Wettbewerbsfaktor
Risk Management und Compliance Datenschutz als Wettbewerbsfaktor Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) 3. Februar 2005 Erwartungen 2 Was bedeutet Datenschutz? Informationelle
MehrHalle 5 / Stand F 18. Near Field Communication Was Ihre Geld-und Kreditkarten über Sie verraten
Thema DATENSCHUTZ HEISE Forum täglich 11 00 bis 12 00 Halle 5 / Stand F 18 Near Field Communication Was Ihre Geld-und Kreditkarten über Sie verraten Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl.
MehrVertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de
Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung
MehrDatenschutz-Schulung
Datenschutz-Schulung Revowerk ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Stammkundenbetreuer im Bereich Datenschutz zu schulen und sie vertraglich auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu verpflichten.
MehrErfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein
Erfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein Barbara Körffer Dr. Thomas Probst Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel www.datenschutzzentrum.de Einführung von
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen
Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrCheckliste zum Datenschutz
Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf
MehrGesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen
Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Berlin, 11. November 2015 Fachveranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrDatenschutz in lose gekoppelten Systemen
Datenschutz in lose gekoppelten Systemen TMF, Berlin, 11. Dezember 2006 Sven Thomsen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Germany (ULD) Überblick Kurzvorstellung des ULD und ULDi
MehrAuch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht
. Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel
Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel Datenschutz im Einzelhandel Im Einzelhandel stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von
MehrArbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Call Centern Harald Stelljes Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Bremen Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: +49 (0471)
MehrKursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrVerordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen
Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Datenschutz in Pharmaunternehmen Bei Pharmaunternehmen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Dokumentation
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrAusbildung von Datenschutzbeauftragten Zertifizierung der Fachkunde
Ausbildung von Datenschutzbeauftragten Zertifizierung der Fachkunde Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein BvD-Datenschutzkongress Ulm, 17. März 2006 Das Unabhängige Landeszentrum
Mehr