Nutzungsvereinbarung für JUSLINE Datenbank-Dienste Firmenstempel
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- Elly Geisler
- vor 6 Jahren
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1 Nutzungsvereinbarung für JUSLINE Datenbank-Dienste Firmenstempel Abgeschlossen zwischen dem Kunden: Firma: Ansprechpartner: Straße, Nr: PLZ: Ort: Tel: Fax: und :, Tel: / Fax: / support@jusline.com Wir bestellen Zugangsdaten für JUSLINE-Datenbankdienste erreichbar unter: Folgende Dienste wollen wir nutzen: Geschätzte Anzahl der Abfragen pro Monat (Bitte ankreuzen) Meldeanfragen zmr-abfragen (Zusätzlich ist der zmr3-antrag mit dem Bundesministerium für Inneres erforderlich. Bitte ausfüllen und gemeinsam mit diesem Antrag an JUSLINE senden. JUSLINE leitet diesen an das BMI weiter.) Als Berufsnachweis lege ich bei: Kopie der Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, sonstige Grundbuchsabfragen Firmenbuchabfragen Elektronischer Akteneinsicht Gewünschte Verrechnungsart: Einzugsermächtigung Bankinstitut BLZ: Kontonummer: Hiermit ermächtige ich JUSLINE widerruflich, die zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch unsere kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Dieses Modell gilt nur für Kunden mit österreichischer Bankverbindung. Überweisung Kreditkarte: O Visa O Mastercard O American Express O Diners: Kreditkartennummer: Gültig: / Inhaber: Ich bin einverstanden, dass meine Kreditkartendaten zum Zwecke der automatischen Verrechnung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Ich nehme die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JUSLINE in der gültigen Fassung und die aktuelle Preisliste zur Kenntnis. Ort, Datum: Anmeldeentgelt einmalig 20, Unterschrift: (entfällt, da Paragraph-Software Kunde), Fax: / 6458
2 Meldeanfragen Zentrales Gewerberegister Grundbuch Firmenbuch Elektronische Akteneinsicht Einmalig Anmeldung zum JUSLINE Datenbank-Dienst 20,00 Einrichten einer Zugangsberechtigung für den JUSLINE-Datenbank-Dienst z.b. Grundbuch, Firmenbuch, ZMR, Amtskalender,...) Online-Abfrage im Firmenbuch A) Gerichtsgebühren laut Verordnung des BMJ, BGBl. II Nr. 325/2003: Aktueller Firmenbuchauszug 2,4 Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen Daten 4, Aktueller Firmenbuchauszug mit Gewerberegisterdaten 3, Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen und Gewerberegisterdaten 4,3 Bundesweite Firmensuche ohne Einschränkungen Jahresabschluss 2, Firmenbuch Kurzinformation Teilauszug eingeschränkt auf Person oder Personenliste Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkung auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz 0,7 Firmensuche über HRA / HRB / GEN-Nr Ergebnis einer Personensuche Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern 0,1 je ausgewiesener Firmenbuchnummer Abfragegebühren im Zweig "Firmeninformation": Personenliste / Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen 0,7 Firmeninformation mit Verknüpfungen 1,6 Firmenliste mit Verknüpfungen 2, Firmenbuchabfrage-Komfort 8,80 mit dem persönlichen Service; z.b. telefonische Auftragserteilung **) Pauschalverrechnung 4,50 wenn die Recherche mangels geeigneter Daten keinen Auszug liefert
3 Online-Abfrage im Zentralen Gewerberegister A) Gerichtsgebühren laut BMWA: Aktueller Gewerberegisterauszug 1,09 Gewerberegisterauszug mit historischen Daten 1,45 Teilauszug mit aktuellen Daten Ergebnisliste nach eingeschränkter Suche 0,58 Ergebnisliste nach bundesweiter Suche 1,09 B) Aufschlag der Verrechnungsstelle JUSLINE: 13,28% auf die Gebühr des BEV bei Einzugsermächtigung, sonst 18 %. (max. 1,20) Online-Abfrage im Grundbuch A) Gerichtsgebühren laut Verordnung des BMWA, BGBI. II Nr. 177/1999: je zehn angefangene Zeilen von alphanummerischen Daten, sowie Auszügen aus der Digitalen Katastralmappe (DKM) 0,28 je zehn angefangene Zeilen von DKM-Vektor Daten (VEK) 1,27 B) Aufschlag der Verrechnungsstelle JUSLINE: 13,28% auf die Gebühr des BEV bei Einzugsermächtigung, sonst 18 %. (max. 1,20) Grundbuchabfrage-Komfort *) 8,80 mit dem persönlichen Service; z.b. telefonische Auftragserteilung **) Pauschalverrechnung 4,50 wenn die Recherche mangels geeigneter Daten keinen Auszug liefert Preise verstehen sich in EUR ohne gesetzliche MWSt; Änderungen vorbehalten *) Fixpreis für durchschnittliche Abfragen. Bei Überlängen holen wir vor der Abfrage Ihre Zustimmung ein. **) telefonische Auftragsannahme 1,20 pro Auftrag.
4 Online-Abfrage im Zentralen Melderegister Einmalig: Bearbeitungsgebühr des zmr-antrages durch das BMI 13,00 Gebühr je Beilage (z.b. Kopie des Gewerbescheines) 3,60 Je Abfrage: Zmr- Gebühr JUSLINE Aufschlag gesamt Zmr-Abfrage * 3,00 0,39 3,39 Komfort-Meldeanfrage 8,80 Empfielt sich bei wenigen Abfragen Recherche auf dem Meldeamt Elektronische Akteneinsicht Gerichtsgebühr laut 6a GGG 1,00 Aufschlag der Verrechnungsstelle JUSLINE: 13,20% auf die Gebühr des BMJ bei Einzugsermächtigung, sonst 18%. Preisliste Amtskalender-online 1-jahres-Abo für Zugriff auf Amtskalender-online 115,00 unbeschränkter Zugang für 1 User Mehruser-Lizenzen auf Anfrage Preise verstehen sich in EUR ohne gesetzliche MWSt; Änderungen vorbehalten
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für JUSLINE Datenbank-Dienste Vertragsgegenstand: (in der Folge JUSLINE genannt) ist Dienstleister zwischen den öffentlichen Datenbanken Zentrales Melderegister (ZMR) des Bundesministeriums für Inneres (BMI), der Grundbuchs- oder der Firmenbuchdatenbank des Justizministeriums und dem Abfrageberechtigten. JUSLINE fungiert als Transport- und Verrechnungsstelle für einen Zugriff durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer erhält durch diese Vereinbarung das Recht, die Abfrage aus den öffentlichen Datenbanken zu den hier angegebenen Bedingungen zu benützen. Verfügbarkeit des Dienstes: Der Jusline DB-Dienst wird während der offiziellen Betriebszeiten der öffentlichen Datenbanken betrieben. Ausgenommen sind unaufschiebbare Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage bzw. Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen sowie durch Wartungsarbeiten von Seiten JUSLINE ergeben. JUSLINE hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der verschiedenen Leitungsanbieter. JUSLINE wird dem Teilnehmer Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung und zur Verbesserung des Dienstes erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen. Leistungserbringung: Der Teilnehmer am JUSLINE DB-Dienst benötigt einen funktionierenden Internetzugang. Verbindungsprobleme zwischen dem Teilnehmer und seinem Internet-Zugangsprovider liegen nicht im Verantwortungsbereich von JUSLINE. Entgelte und Rechnungslegung: Die anfallenden Entgelte setzen sich aus den vorgeschriebenen Gebühren der Ministerien sowie eigenen JUSLINE -Dienstleistungsanteilen ( Verrechnungsaufschlägen ) zusammen. Die Entgeltangaben von JUSLINE bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Die angegebenen Entgelte können von JUSLI- NE jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft. Rechnungen, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular bekanntgegebene Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages wird der Zugang 30 Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt. Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten einer Abfrage erst nach Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können, wobei der Entgeltsanspruch bereits durch Absenden des jeweiligen Auftrages an JUSLINE entsteht. Verzugszinsen und Mahngebühren: Bei Verzug werden 1 % Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Pro Mahnung werden EUR 3,- in Rechnung gestellt. Haftung: Bezüglich den direkt aus den öffentlichen Datenbanken übertragenen Daten schließt JUSLINE jede Haftung für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit aus. Ebenso haftet JUSLINE nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme des JUSLINE DB-Dienst aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben. Für Fehler in der Datenübertragung oder von durch JUSLI- NE nicht zu verantwortende Verzögerungen, wird jede Haftung von JUSLINE ausgeschlossen. Unrichtige Meldeauskünfte, die auf unrichtige oder unklare Suchkriterien zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Abfrageberechtigten. Die Haftung für Folgeschäden wird von JUSLINE grundsätzlich ausgeschlossen. Sicherheit und Missbrauch: Die aufgrund der Anmeldung übermittelten Teilnehmerdaten bilden die Grundlage für die Benützung des Dienstes. Der Zugang zum JUSLINE DB-Dienst wird durch individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Um die missbräuchliche Verwendung der Teilnehmerdaten hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer diese geheimzuhalten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen; jeden Missbrauch der Teilnehmerdaten zu unterbinden; jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Teilnehmerdaten JUSLINE sofort zu melden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die JUSLINE durch Missbrauch seiner Einrichtungen oder durch Missbrauch der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen JUSLINE gestellt werden. Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche gegen den JUSLINE DB-Dienst zu unterlassen. Dauer des Übereinkommens: Dieses Übereinkommen tritt mit der Unterzeichnung durch den Teilnehmer sowie der Bekanntgabe der Teilnehmerdaten in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Teilnahme endet mit der Kündigung des Teilnehmers oder mit der Einstellung des Dienstes durch JUSLINE. Missbrauch des Dienstes durch den Teilnehmer berechtigt JUSLINE zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens. Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können von JUSLINE durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet unter abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft. Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses Übereinkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Datenschutz: Der Teilnehmer ist verpflichtet in seinem Bereich alles zu unternehmen, damit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entsprochen wird. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, des Meldegesetzes sowie die Durchführungsverordnungen zum Meldegesetz zu beachten. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A-4690 Schwanenstadt. Bei Teilnehmern die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten dessen zwingende Bestimmungen vorrangig. Allgemeines: Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass seine Stammdaten automationsunterstützt verarbeitet werden. Der Teilnehmer stimmt der elektronischen Verarbeitung sämtlicher Nutzungsdaten zum Zwecke der Abrechnung und Nutzungsverwaltung zu., Fax: / 6458
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