Förderung von Schmalspurbahnen 17
|
|
- Christel Wagner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderung von Schmalspurbahnen 17 Die finanzielle Unterstützung der Schmalspurbahnen erfolgt ohne einen detaillierten Überblick über die Kostenentwicklung der Bahnen, etwaige Risiken der Betriebsführung und deren Finanzierung. Die Kommunalisierung von Aufgaben im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befreit das SMWA nicht davon, beabsichtigte Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen der Schmalspurbahnen an geeignete Anforderungen der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu binden. Das SMWA hat das vom Landtag geforderte Modell zur langfristigen Finanzierung der Schmalspurbahnen noch nicht vorgelegt Prüfungsgegenstand Der Freistaat Sachsen hat die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV den Landkreisen und Kreisfreien Städten übertragen. Dazu zählt auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die kommunalen Träger haben zur Erfüllung der Aufgaben kommunale Zweckverbände gegründet. Im Freistaat Sachsen existieren 5 Schmalspurbahnstrecken, auf denen ein regelmäßiger SPNV-Betrieb durchgeführt wird. Diese Schmalspurbahnen sind sowohl integraler Bestandteil des ÖPNV/SPNV als auch der sächsischen Tourismuswirtschaft. Die 5 im SPNV verkehrenden Sächsischen Schmalspurbahnen förderte der Freistaat Sachsen über die kommunalen Zweckverbände für erbrachte Verkehrsleistungen sowie zur Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen aus Bundes- und Landesmitteln mit insgesamt mehr als 80 Mio. Betriebskostenzuschüssen und fast 45 Mio. Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln (1996 bis 2012). Die Schmalspurbahnen erhalten für den laufenden Betrieb jährlich 8,65 Mio.. Der SRH hat die in den Hj bis 2012 erfolgte Förderung und Finanzierung der im Freistaat Sachsen im Regelbetrieb des ÖPNV fahrenden 5 Schmalspurbahnen geprüft. 2 Prüfungsergebnisse 2.1 Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Erhalt der Sächsischen Schmalspurbahnen Der SLT hat mit Beschluss vom (Drucksache 5/8360) die Staatsregierung ersucht, ein Modell zur Erhöhung der Planungssicherheit für die langfristige Finanzierung der 5 Schmalspurbahnen zu entwickeln, eine angemessene Unterstützung bei der Instandhaltung und Wartung der Netzinfrastruktur und Fahrzeugtechnik zu gewährleisten sowie einen Regelbetrieb durch entsprechende Zuschüsse zu sichern. Des Weiteren beinhaltet der Landtagsbeschluss weitere Prüfaufträge an die Staatsregierung, u. a. ein geeignetes Konzept zur möglichen Errichtung einer gemeinsamen Sächsischen Werkstatt zu entwickeln. Schmalspurbahnen erhielten 125 Mio. Zuschüsse Das SMWA beantwortet in seinem Bericht vom zwar punktuell die Fragestellungen des Landtages. Der Bericht entspricht aber nicht dem Arbeitsauftrag des Parlaments zur Entwicklung eines Modells zur Erhöhung der Planungssicherheit für die langfristige Finanzierung der Schmalspurbahnen. 6 Arbeitsauftrag des Landtages nicht vollständig erfüllt Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 147
2 Keine nachhaltige Strategie für Finanzierung und Perspektive Kommunalisierung entbindet nicht von Wirtschaftlichkeitsanforderungen Künftig 8,74 Mio. jährlich aus Regionalisierungsmitteln Fehlende Klarheit über künftige Höhe der Regionalisierungsmittel Bedingungen des Bundes für den Wiederaufbau der Weißeritztalbahn noch nicht erfüllt Kostensteigerungsrisiko zulasten des Freistaates Auch die dem SRH vom SMWA später vorgelegte Konzeption Sächsische Schmalspurbahnen enthält keine nachhaltige Strategie zur Finanzierung und den Erhalt der Sächsischen Schmalspurbahnen. Diese Konzeption und das ergänzende Werkstattkonzept Sächsische Schmalspurbahnen enthalten auch keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, wie das die SäHO für alle finanzwirksamen Maßnahmen vorschreibt. Dies erfordert bspw. bei der Entscheidung über Infrastrukturmaßnahmen wie der Errichtung von Werkstätten für Schmalspurbahnen die Betrachtung aller Kosten, der Folgekosten sowie alternativer Lösungsmöglichkeiten. Das ÖPNV-Gesetz bestimmt, dass die Bedienung mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden sollen. Der Hinweis des SMWA, dass die Ausgestaltung des ÖPNV in Sachsen durch die Kommunalisierung in der Zuständigkeit der Aufgabenträger liegt, darf nicht dazu führen, dass bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Schmalspurbahnen keine Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gestellt werden. Auch befreit der Arbeitsauftrag des Landtages nicht davon. 2.2 Förderung des Betriebs der Schmalspurbahnen Für den Zeitraum ab 2015 hat der Freistaat Sachsen bereits im Januar 2013 die Mittelverteilung an die kommunalen Zweckverbände neu geregelt. Diese erhalten dann für den Betrieb von Schmalspurbahnen jährlich T aus Regionalisierungsmitteln des Bundes. Die Festsetzung der Höhe der den Bundesländern ab 2015 zustehenden Beträge wird derzeit neu verhandelt. Es gibt bisher keine verbindlichen Finanzzusagen des Bundes für den Zeitraum ab Die vorab erfolgte Festlegung von Zuschüssen für Maßnahmen nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG) ab 2015 durch das SMWA erfolgte ohne Finanzierungssicherheit über Mittel des Bundes und bindet damit die für die Bestellung des ÖPNV zuständigen Verkehrszweckverbände. 2.3 Wiedererrichtung der Weißeritztalbahn Der Wiederaufbau der durch das Hochwasser im Jahre 2002 geschädigten Weißeritztalbahn wird vom Bund und dem Freistaat Sachsen gefördert. Für den ersten Bauabschnitt Freital/Hainsberg-Dippoldiswalde wurden bis zu rd. 18 Mio. bewilligt. Für den 2. Bauabschnitt Dippoldiswalde-Kipsdorf trägt der Freistaat Sachsen über einen Zuwendungsvertrag die Gesamtkosten in Höhe von rd. 15 Mio.. Der Bund hat sich an der Finanzierung der Wiedererrichtung der Weißritztalbahn mit 10 Mio. unter folgenden Bedingungen beteiligt: Die Gesamtstrecke wird wiederaufgebaut. Die Maßnahme ist wirtschaftlich. Der Freistaat trägt die Restkosten aus Landesmitteln. Der Freistaat Sachsen ist Eigentümer der Anlagen. Diese Bedingungen des Bundes sind bislang nicht alle erfüllt. Damit besteht das Risiko der Rückforderung durch den Bund. Erster Bauabschnitt Nach dem Zuwendungsbescheid aus dem Jahre 2007 an den kommunalen Zweckverband sind die baulichen Anlagen 20 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden, ununterbrochen für den ÖPNV zu nutzen und ordnungsgemäß zu unterhalten. 148 Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
3 Der vom Zweckverband geschlossene Verkehrsvertrag deckt nur 15 Jahre der 20-jährigen Bindungsfrist ab. Kostensteigerungen gehen zulasten des Freistaates. Zweiter Bauabschnitt Für den Wiederaufbau des 2. Bauabschnittes der Weißeritztalbahn von Dippoldiswalde bis Kipsdorf wurde ein Zuwendungsvertrag in Form eines Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen SMWA und dem Betreiber geschlossen. Ein ausformuliertes und zwischen Betreiber, Zweckverband und SMWA abgestimmtes Betriebskonzept hat der Investitionsentscheidung nicht zugrunde gelegen. Es wurden weder Prognosen für die Auslastung der geplanten Investition angestellt noch wurde die demografische Entwicklung als Grundlage für die Investitionsentscheidung herangezogen. Nach dem Vertrag trägt der Freistaat Sachsen die Gesamtkosten der Maßnahme, die gemäß Vorentwurfsplanung von 2011 rd. 15 Mio. betragen sollen (Zuwendungssatz 100 %). Der Vertrag enthält keine Deckelung der zu finanzierenden Kosten. Die bewilligte vollständige Finanzierung der Gesamtkosten widerspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Betreiber hat durch die Vertragsgestaltung und die Zusage zur Vollfinanzierung keine Anreize zur Kosteneinsparung. 2.4 Förderung der Döllnitzbahn Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als örtlich zuständiger Aufgabenträger für den SPNV hat die Finanzierung von Betriebsleistungen der Döllnitzbahn zum eingestellt und die Bestellung von SPNV-Leistungen beendet. Aufgrund der eindeutigen politischen Zielsetzung des Erhalts der Schmalspurbahnen haben das SMWA und die kommunalen Aufgabenträger des SPNV ein Finanzierungskonzept erstellt, was den Weiterbetrieb der Döllnitzbahn durch einen anderen Zweckverband sichert. Das SMWA bezuschusst dafür den neuen Zweckverband über Regionalisierungsmittel des Bundes. Das Globalbudget des ursprünglich für die Döllnitzbahn zuständigen ZVNL wurde nicht gekürzt. Die Finanzierung von Verkehren der Döllnitzbahn hat sich wie folgt entwickelt: dampfbetriebener touristischer Verkehr dieselbetriebener regelmäßiger SPNV gesamt ZVNL Landkreis Eigenmittel Landkreis Freistaat Nordsachsen ZV Döllnitzbahn Nordsachsen Sachsen T - 50 T 40 T 70 T 235 T T T 80 T 200 T 480 T T 100 T 80 T 270 T 550 T T 100 T 80 T 270 T 550 T 2015 bis 2020 lt. ÖPNVF invo je 550 T je 550 T Kein Betriebskonzept für den 2. Bauabschnitt der Weißeritztalbahn Vollfinanzierung durch den Freistaat schafft falsche Anreize Politische Entscheidung des Landes gegen Betriebseinstellung der Döllnitzbahn durch Zweckverband Die Ausgaben des Freistaates für die Döllnitzbahn stiegen innerhalb von 4 Jahren allein für Betriebshilfen um fast 400 %. 22 Ausgaben des Freistaates für Betriebshilfen stiegen um fast 400 % Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 149
4 23 24 Darüber hinaus erfolgt seit November 2013 bis 2016 die Sanierung von Streckenabschnitten der Döllnitzbahn mit rd. 2,6 Mio. Fördermitteln. Die Döllnitzbahn erhält damit 2013 bis 2016 insgesamt rd. 4,2 Mio. Zuschüsse aus ÖPNV-Mitteln. Die Steigerung bei den Betriebskosten der Döllnitzbahn wurde überwiegend vom Freistaat getragen. 3 Folgerungen Das SMWA hat das vom Landtag geforderte Modell zur langfristigen Finanzierung der Schmalspurbahn noch nicht vorgelegt. Dem von allen Beteiligten eingeschätzten hohen touristischen Stellenwert der Schmalspurbahnen sollte bei der künftigen Finanzierung stärker Rechnung getragen werden. 3.2 Die 2013 auf dem Verordnungsweg vorab präjudizierte Verteilung von Regionalisierungsmitteln für die Schmalspurbahnen ohne verbindliche Finanzzusagen des Bundes zur Höhe der den Bundesländern für den ÖPNV zur Verfügung stehenden Mittel birgt für den Freistaat Sachsen ab 2015 finanzielle Risiken. Die zweckgebundene Mittelbereitstellung für die Erbringung von SPNV-Leistungen durch die Schmalspurbahnen greift zudem in die den kommunalen Aufgabenträgern für den ÖPNV zugewiesenen Zuständigkeiten ein. 3.3 Bisher ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geplante Investitionen sollten auf den Prüfstand gestellt werden. 3.4 Das SMWA sollte seine Entscheidung zur Höhe der künftigen Mitfinanzierung der Döllnitzbahn überprüfen. 4 Stellungnahme des Ministeriums 4.1 Das SMWA sieht die langfristige Finanzierung der Schmalspurbahnen durch die ÖPNVFinVO und die künftige Richtlinie Schmalspurbahnen gesichert. 4.2 Das SMWA erklärte, dass die Höhe der Zuschüsse des Bundes ab 2015 zwar ungewiss sei. Es bestehe aber eine verfassungsrechtliche grundsätzliche Finanzierungssicherheit und die ab 2015 geltende ÖPNVFinVO betreffe ausschließlich diese Mittel. Die Aufgabenträger werden durch die in der ÖPNVFinVO zu den Schmalspurbahnen getroffenen Regelungen nicht gezwungen, Verkehr mit Schmalspurbahnen durchzuführen. Ein Eingriff des Freistaates Sachsen in die freie Ausgestaltung des ÖPNV durch die kommunalen Aufgabenträger bestehe nicht. 4.3 Die Wirtschaftlichkeit von Fördermaßnahmen werde im Rahmen der Bewilligung von Fördergeldern geprüft. 4.4 Die Finanzierung der Döllnitzbahn sei über die ÖPNVFinVO geregelt. Wegen der Rechtsverbindlichkeit der VO habe das SMWA keine Spielräume mehr. Darüber hinaus erfolge die künftige Förderung der Infrastrukturinvestitionen anhand der einschlägigen Richtlinien. 150 Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
5 Schlussbemerkungen Gerade vor dem Hintergrund des Kostendrucks im ÖPNV allgemein, kann eine Förderung der Schmalspurbahnen nicht losgelöst von der Kostenentwicklung erfolgen. Der Landtag sollte daher ein aussagekräftiges Konzept zur langfristigen Finanzierung der Schmalspurbahnen einfordern. Unstrittig ist, dass die kommunalen Aufgabenträger auch künftig nicht verpflichtet sind, SPNV mit Schmalspurbahnen durchzuführen. Der SRH bleibt allerdings bei seiner Auffassung, dass die nunmehr vom SMWA auf dem Verordnungsweg explizit, zweckgebunden und langfristig ausgewiesenen Mittel eine indirekte Einflussnahme auf die nach ÖPNVG freie Entscheidungsfindung der kommunalen Aufgabenträger darstellen. Mit der in der ÖPNVFinVO erfolgten Anerkennung der gegenüber der Regelspur wesentlich höheren Kosten der Schmalspurbahnen sind die kommunalen Aufgabenträger dem Erfordernis der Aufrechterhaltung des Verkehrs unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten insoweit weniger als bisher verpflichtet. Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung 151
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1074 6. Wahlperiode 17.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Photovoltaik-Anlage für das
MehrFörderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015
Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015 Zitat Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behandeln weiß.
MehrLandesverkehrsplan Sachsen Oktober 2012; Kolloquium Integrierte Verkehrsplanung heute
Landesverkehrsplan Sachsen 2025 15. Oktober 2012; Kolloquium Integrierte Verkehrsplanung heute Landesverkehrsplan Neuausrichtung der sächsischen Verkehrspolitik Erstellung Landesverkehrsplan 2025 20 Jahre
MehrErfurter Bahn GmbH. Erfurter Bahn GmbH. Zukunft der Regionalisierungsmittel für den SPNV - Unternehmenssicht- KOMMT GUT AN.
KOMMT GUT AN. Erfurter Bahn GmbH Zukunft der Regionalisierungsmittel für den SPNV - Unternehmenssicht- Michael Hecht Erfurter Bahn GmbH Am Rasenrain 16 99086 Erfurt Gliederung Kurzvorstellung Unternehmen
MehrLVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/527 LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh Raiffeisenstrasse 1, 24103 Kiel Tel.: 0431/66019-29 Fax: -19 e-mail: j.schulz@lvs-sh.de;
MehrDeutschland-Tag des Nahverkehrs
Seite 1 von 5 Deutschland-Tag des Nahverkehrs Verkehrsbetriebe beklagen fehlende Unterstützung von Bund und Länder. Deutschlands Infrastruktur bröckelt: Auch bei Bussen und Bahnen hat die Sanierung von
MehrWichtige Informationen
Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige
MehrSCHÜLERBEFÖRDERUNG IN SACHSEN KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICH GESTALTEN Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden, Oktober 2013
Otto Durst Fotolia.com SCHÜLERBEFÖRDERUNG IN SACHSEN KINDER- UND FAMILIENFREUNDLICH GESTALTEN Positionspapier der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden, Oktober 2013 DR. EVA-MARIA STANGE, MDL Stellvertretende
MehrBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Einzelplan 09)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Einzelplan 09) 20 Boomende Tourismusbranche muss sich stärker an der Finanzierung der Deutschen Zentrale für Tourismus beteiligen (Kapitel 0904 Titel
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3384 29.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Joachim Mewes (DIE LINKE) Fernbuslinienterminals
Mehr3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrR i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom
R i c h t l i n i e des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms Hochwasser der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
MehrGesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) Vom 15. November 1995 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (1)
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrFachveranstaltung Wettbewerb im SPNV
1 Fachveranstaltung Wettbewerb im SPNV BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410 F +49 (0) 421.3354115 kontakt@bbgundpartner.de www.bbgundpartner.de Berücksichtigung der Belange
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2823 20.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Fernbusverkehr in Sachsen-Anhalt
MehrAntrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen
Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Stadt / Gemeinde (Ober-)BürgermeisterIn AnsprechpartnerIn Straße, Hausnummer PLZ,
MehrKoordination zwischen Bund und Ländern sowie Bundesnetzagentur und DB AG
Sitzung der Staatssekretärinnen / Amtschefinnen und Staatssekretäre / Amtschefs der Verkehrsressorts der Länder Koordination zwischen Bund und Ländern sowie Bundesnetzagentur und DB AG (Institutionen-)Ökonomische
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrGrundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV)
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 47 vom 20. November 2003 1315 Grundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV) Das Grundmuster 1 enthält die für die Abwicklung
MehrBeschluss- Sammlung der Sonder- Verkehrsministerkonferenz am 11. Juli 2014 in Berlin
- Geschäftsstelle - K 1-1 Bd. 119 Berlin, 15. Juli 2014 Beschluss- Sammlung Son- Briefpostanschrift: c/o Bundesrat 11055 Berlin Hausanschrift: Leipziger Str. 3-4 10117 Berlin Telefon: 030-18 91 00-200,
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de)
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de)
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrBarrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015
Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation
MehrBRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT
1 BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT SCHWERPUNKTE BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT: 800 Millionen Euro + 20 Millionen Euro Fördervollzugskosten AUSGESTALTUNG FINANZBEZIEHUNGEN Kommunen - Freistaat 2017 bis 2020 KOMMUNALPAKET
MehrAuszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg
Auszug aus Denkschrift 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 13 Zuwendungen für die Wasserversorgung in Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis RECHNUNGSHOF Rechnungshof
MehrVBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben -
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben - Kai Dahme Planung und Fahrgastinformation Berlin, 30. März 2011 1 Ein großes Verbundgebiet
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.
Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden
MehrRhenus Veniro Der Qualitätsdienstleister im Nahverkehr auf Straße und Schiene
Rhenus Veniro Der Qualitätsdienstleister im Nahverkehr auf Straße und Schiene Rhenus Veniro GmbH & Co. KG Homberger Straße 113, 47441 Moers www.rhenus-veniro.de Gesellschafterstruktur Rhenus Veniro RETHMANN
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita-Investionen)
MehrVereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried
Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt
MehrThüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)
Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) vom 22. Juni 2005 (GVBl 2005, 276) 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr
MehrMehr als 50 % der auf Bundesautobahnen festgestellten Verkehrsverstöße werden nicht geahndet.
II. Staatsverwaltung Einzelplan 3: Sächsisches Staatsministerium des Innern Arbeitsweise bei Verkehrsverstößen auf Bundesautobahnen 7 Mehr als 5 % der auf Bundesautobahnen festgestellten Verkehrsverstöße
MehrPer
Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November
MehrESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung
ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung Europäische Kohäsionspolitik Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer "harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes. Die
MehrW&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015
W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme
MehrMittelfluss des EFRE in Brandenburg
Mittelfluss des EFRE in Brandenburg 0 Beteiligte beim Mittelfluss: Projektträger: Beantragen Fördermittel für ihr Projekt und führen es durch, lassen sich die getätigten Ausgaben vom Land erstatten Land
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrSatzung des Vereins. Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013
Satzung des Vereins Fassung It. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30. November 2013 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer des Michaelsberges in Siegburg". Er
MehrGemeinsames Zentrum zur Datenüberwachung der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/889 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 283 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/616 Gemeinsames
MehrDer Deutschland-Takt. Fachforum "Zukunft des Bahn-Fernverkehrs" 13. September 2008, Düsseldorf. Arnd Schäfer, Geschäftsführer BAG-SPNV
13.09.2008 Der Deutschland-Takt Fachforum "Zukunft des Bahn-Fernverkehrs" 13. September 2008, Düsseldorf Arnd Schäfer, Geschäftsführer BAG-SPNV Der Deutschland-Takt Gliederung 1. Der Eisenbahn-Fernverkehr
MehrREGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrErrichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers
Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Pilotprojekt des AZV Leisnig - gefördert durch den Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Partner
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / 36. 06. 203 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima Energiewirtschaft Abwicklung der
MehrGesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringer Schulgesetz Im Zusammenhang mit
MehrDie Wohnungswirtschaft im Westen. Neugründung kommunaler Wohnungsunternehmen - Beratungsangebot des. VdW Rheinland Westfalen. WP Dr.
Neugründung kommunaler Wohnungsunternehmen - Beratungsangebot des WP Dr. Daniel Ranker 4. Juli 2016 Entwicklung des Wohnungsmarktes und Quartiersentwicklung Bedarf an preisgünstigem Wohnraum wächst Immer
MehrStaatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden mit Anlagen
Richtlinie der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 25. Februar 2010 zur Förderung von Vereinen und Verbänden, die auf dem Gebiet der Sozial- und Jugendarbeit, der Bildung, der Kultur- und Heimatpflege sowie
MehrDresden, 02. November Landeshauptstadt Dresden
Bewertung des vom Freistaat Sachsen am 29.10.2015 vorgestellten Investitionsprogramms für die Sächsischen Kommunen Brücken in die Zukunft aus Sicht der kreisfreien Städte Dresden, 02. November 2015 Landeshauptstadt
MehrEnergetische Stadtsanierung Förderangebote der KfW im Überblick
Energetische Stadtsanierung Förderangebote der KfW im Überblick Regionalkonferenz Energetische Stadtsanierung eine Gemeinschaftsaufgabe Dr. Kay Pöhler Prokurist Produktmanagement Infrastruktur KfW Magdeburg,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1270 16. Wahlperiode 07-03-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2815 19.02.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe
MehrZuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe
Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe 05.06.2009 OPERATIONELLES PROGRAMM VERKEHR EFRE BUND 2007-2013 EUROPÄISCHE UNION Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale
MehrGemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016
Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016 TOP 1.4 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Richtlinie Verfügungsfonds Elke Frauns _ büro frauns kommunikation planung marketing,
MehrGesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/86 Landtag 19. Wahlperiode 29.09.15 Mitteilung des Senats vom 29. September 2015 Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes M i t t e i l u n g des Senats an
MehrNutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und
Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen
MehrWer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel
Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Vortrag im Rahmen der Tagung LANDVERKEHR Auch in Zukunft mobil im Schwarzwald? 13. Oktober 2011, Hinterzarten Julia
MehrZuwendungssatzung Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Inhalt 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen... 2 2 Art und Höhe der Zuwendung... 3 3 Antragsverfahren... 3 4 Bewilligung... 3 5 Auszahlung der Zuwendung
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrGesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung
MehrBetreiben einer lokalen Aktionsgruppe (LAG), Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet
5.3.4.3 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel - Zusammenwirken von Akteuren aus verschiedenen Bereichen - Verantwortliche Ausarbeitung
MehrGesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)
Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der
MehrInhalt und Ziel der Gebietsreform im Freistaat Sachsen
Inhalt und Ziel der Gebietsreform im Freistaat Sachsen Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo Sächsisches Staatsministerium des Inneren DGAW Regionaltreffen Ost - 28. November 2006 21.11.2006 Stabsstelle
MehrFöderalismus in Deutschland
Lektürefragen zur Orientierung: 1. Welchen Ebenen gibt es im deutschen Föderalismus? 2. Welche Aufgaben und Kompetenzen haben die einzelnen Ebenen? Diskussionsfragen: 3. Welche Vor- und Nachteile hat eine
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/531 (15/472) 17.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Diskriminierungsfreier Zugang zum Schienenpersonennahverkehr
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrBerliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003
Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003 Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Berlin haben. (1)
MehrAnforderung an die Hausverwaltung
Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1106 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2589
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2784 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1106 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2589 Unterbrechungen
MehrNachhaltigkeit, Klimaschutz und Energieeffizienz im ÖPNV in Sachsen-Anhalt
Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energieeffizienz im ÖPNV in Sachsen-Anhalt Stefan Karnop Dessau, 23. Februar 2016 3. Querschnittsworkshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung 1. Herausforderungen
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Referat III 2 Winzererstr. 9 80797 München Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung
MehrPublic Private Partnership für Schulen und Kindergärten
Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten Michael J. Weichert, MdL: Stand und Ausblick für den Freistaat Sachsen Vortrag Michael J. Weichert, MdL HTWK Leipzig, 01. Juni 2006, Folie 1 PPP
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2926 6. Wahlperiode 30.04.2014 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes A Problem und Ziel
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrVerlängerung der Straßenbahn von Eppelheim über Plankstadt nach Schwetzingen Sachstand
Verlängerung der Straßenbahn von Eppelheim über Plankstadt nach Schwetzingen Sachstand 22.11.12 Martin in der Beek Geschäftsführung Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Agenda Einführung Gründe für die Wiedereinführung
MehrLandesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen Industrie- und Handelskammern. Fachkräfteallianz Sachsen
Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen Industrie- und Handelskammern Fachkräfteallianz Sachsen Hintergrund Fachkräftesituation im Freistaat Sachsen (IHK-Fachkräftemonitor Sachsen und Fachkräftemonitoring
MehrFörderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017
Förderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017 Förderart: Bitte ankreuzen: Erklärung siehe Seite 4 Förderung A Förderung B Angaben zum Antragssteller
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches
MehrEntwicklung der Kommunalprüfung 04
Entwicklung der Kommunalprüfung 04 Zahlreiche Zweckverbände erledigen nicht die Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung. 1 2 3 1 Wirtschaftsführung und örtliche Rechnungsprüfung bei Zweckverbänden
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Dresden, 11.04.2016 Dr. Frauke Petry, MdL und
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf
MehrStellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.
Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrGesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)
Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz) Vom 27. Juni 1995 (GVBl. 1995, 390), zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes
MehrWas hat PPP mit der Stärke einer Region zu tun? Ganz einfach: PPP ermöglicht Vorhaben, die ohne PPP auf der Strecke bleiben
Welche Bedeutung haben PPP-Projekte für die Region? Was hat PPP mit der Stärke einer Region zu tun? Ganz einfach: PPP ermöglicht Vorhaben, die ohne PPP auf der Strecke bleiben Was hat Leipzig bei PPP zu
MehrKriterien im Beschaffungs- und Förderwesen aus Sicht von Bodenschutz und Nachhaltigkeit Walter HAUER
Kriterien im Beschaffungs- und Förderwesen aus Sicht von Bodenschutz und Nachhaltigkeit Walter HAUER Nachhaltigkeit Profit Planet People Handlungs-Anleitungen Dem Handeln öffentlicher Einrichtungen liegen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1302 18. Wahlperiode 13-11-18
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1302 18. Wahlperiode 13-11-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
MehrAllgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen
Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die
MehrHumanitäre Stiftung SRK
Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,
MehrZuschüsse für begrünte Fassaden. Ergebnisse der Städte-Umfrage 2016
9. FBB-Symposium Fassadenbegrünung 2016 Zuschüsse für begrünte Fassaden. Ergebnisse der Städte-Umfrage 2016 Susanne Herfort Institut für Agrar-und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität
MehrTheater Marie Postfach 4105 CH Aarau T / F
Theater Marie Postfach 4105 CH - 5001 Aarau T 062 843 05 25 / F 062 843 05 26 info@theatermarie.ch http://www.theatermarie.ch Leitbild Januar 2012 1 Von der Vision zu Leitbild und Strategie Vision "Theater
MehrWieviel SPNV können und wollen wir uns noch leisten? Dr. Rainer Kosmider, Energieministerium, Verkehrsabteilung
Wieviel SPNV können und wollen wir uns noch leisten? Dr. Rainer Kosmider, Energieministerium, Verkehrsabteilung Werkstattgespräch im Rahmen des Integrierten Landesverkehrsplanes, Schwerin, 5.6.2013 1 Quelle:
MehrInhalt : der ENGAGEMENT GLOBAL Service für Entwicklungsinitiativen ggmbh Außenstelle Nordrhein-Westfalen Schadowstraße Düsseldorf
Hinweise zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit nordrheinwestfälischer Nichtregierungsorganisationen mit Partnerorganisationen in Entwicklungsländern" der ENGAGEMENT GLOBAL Service
Mehr