ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung
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- Sofia Engel
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1 ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung
2 Europäische Kohäsionspolitik Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer "harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes. Die Kohäsionspolitik soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen stärken. Seite 2
3 Kohäsionspolitik Stärker entwickelte Regionen (SeR) (Westdeutsche Bundesländer inkl. Region Leipzig und Berlin, ohne die Region Lüneburg) Übergangsregionen (ÜR) (Ostdeutsche Bundesländer inkl. Region Lüneburg ohne Region Leipzig und Berlin) Seite 3
4 Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) Der ESF ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF). Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seite 4
5 7,49 Mrd. Euro ESF-Mittel für Deutschland Bund = 2,69 Mrd. Euro (35,9 %) Länder = 4,8 Mrd. Euro (64,1%) Seite 5
6 Operationelles Programm (OP) Das OP beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds. Die EU-Kommission hat das OP des ESF für Deutschland (Bundes-OP) am angenommen. Fünf Ressorts beteiligen sich am Bundes-OP: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. In Deutschland haben alle Bundesländer und der Bund ein (Niedersachsen zwei) OP bei der Kommission eingereicht. Seite 6
7 2,69 Mrd. Euro des Bundes-OP für 26 ESF-Bundesprogramme 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Bund BerEb (ca. 530 Mio. Euro) LZA (ca. 470 Mio. Euro) übrige 24 Programme Seite 7
8 Thematische Ziele des ESF in Deutschland Ziel A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Ziel B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Ziel C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Seite 8
9 ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung Für jedes thematische Ziel des Operationellen Programmes werden konkrete Programme entwickelt. 26 ESF-Bundesprogramme in der Verantwortung unterschiedlicher Ressorts bedienen die 3 Ziele des OP. Das ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung ist dem Ziel C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen zugeordnet. Seite 9
10 Querschnittsziele des ESF In der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind im Operationellen Programm des Bundes die drei Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter Antidiskriminierung (Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) sowie Ökologische Nachhaltigkeit verankert. Die Ziele, die damit verfolgt werden, leiten sich direkt aus den Verordnungen der Europäischen Kommission sowie den korrespondierenden Planungsdokumenten auf Bundesebene ab. Mehr Informationen diesbezüglich finden Sie hier: Seite 10
11 Kofinanzierung Die Strukturfondsförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mittel. Hierfür bestehen Obergrenzen für die Zielgebiete. Seite 11
12 Verwaltungsvereinbarung zwischen BMAS und BA Berufseinstiegsbegleitung ist seit 2012 Regelförderinstrument der BA nach 49 SGB III, wobei eine 50%ige Kofinanzierung durch Dritte erforderlich ist. Der BA wurde die Durchführung des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung übertragen. In der ESF-Förderperiode stellt das BMAS 530 Mio. Euro ESF-Bundesmittel für die Kofinanzierung zur Verfügung. Seite 12
13 Besondere Verpflichtungen für die BA Verwendung von ESF-Mittel = Beachtung und Einhaltung besonderer Vorschriften, bspw. Einhalten von EU-Recht (Allgemeine und insbesondere ESF- Verordnungen) Mitwirkungspflicht/Auskunft an prüfberechtigte Stellen Mitwirkung/Datenerfassung und speicherung sowie lieferung an das BMAS Information und Publikation Verwaltung und Kontrolle (Stichproben- und Systemprüfungen) Aufbewahrung von Belegen Einrichtung einer Verwaltungsstelle und einer Bescheinigungsstelle Was bedeutet das konkret für uns??? Seite 13
14 Organisationsstruktur des ESF-Bundes OP Regionaldirektionen tragen Gesamtverantwortung für den Bezirk Seite 14
15 Auszug aus der HEGA 11/14 01 Verweigert die Europäische Kommission aufgrund festgestellter Unregelmäßigkeiten oder fehlender Nachweise die Erfüllung von Erstattungsansprüchen oder macht Rückerstattungsansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend, so haftet die BA nach dem Maßstab, dem ihre Bediensteten bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben ihr gegenüber unterliegen. Seite 15
16 BerEb ein Instrument, die BA und verschiedene Akteure 421s SGB III Modellhafte Erprobung an Schulen ab 2/2009, letzter Maßnahmeintritt Ausfinanzierung der Maßnahmen Finanzierung zu 100% aus BA- Mitteln Bundesmittel zur Kofinanzierung durch BMAS für Fortsetzung an Modellschulen 421s für Beginnjahrgänge 2012/13 u. 2013/14 Finanzierung 50% BA und 50% Bund 49 SGB III seit Regelinstrument mindestens 50%ige Kofinanzierung erforderlich Kofinanzierung durch NRW und Sachsen Maßnahmen an weiteren Schulen Beginn 2012 Kofinanzierung aus Landesmitteln, soweit Bund nicht finanziert ESF-Bundesprogramm ab 03/2015 Kofinanzierung 49- Maßmahmen mit ESF-Bundesmitteln ab 09/2015 auch in Bildungsketten- Schulen Bundesprogramm Bildungsketten Berufseinstiegsbegleitung an ausgewählten Schulen seit 11/2011, letzter Maßnahmebeginn 2014 Finanzierung zu 100% aus Bundesmitteln Seite 16
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