SYNODE IM ÜBERBLICK. Sechste ordentliche Tagung der 12. Landessynode vom 26. bis 29. April ÜBERSICHT 1. Bericht des Landesbischofs
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1 Zentrum für Kommunikation Tel Mai 2017 SYNODE IM ÜBERBLICK Sechste ordentliche Tagung der 12. Landessynode vom 26. bis 29. April 2017 ÜBERSICHT 1. Bericht des Landesbischofs 2. Zukunft der Kitas I und II 3. Für Demokratie, gegen Rechtspopulismus 4. Gesangbuch: Prototyp für Bezirke 5. Friedensappell 6. Prokiba - Zwischenbilanz 7. Kirchenkompassfonds: Drei neue Projekte 8. Zwei Projekte abgeschlossen 9. Jugend fragt 10. Vakanzen: Entlastung und Perspektiven 11. Rechtlich verankert: Trauung gleichgeschlechtlicher Paare 12. Gebäudeplanung: Bezirkliche Belange 13. Personalia 1
2 BERICHT DES LANDESBISCHOFS Reformatorische Bewegung damals und heute stellte Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh in den Mittelpunkt seines Berichts zur Lage. Das Reformationsjubiläum mache Mut, mit dem Glauben hinauszugehen in die Öffentlichkeit und sich Zeit zu nehmen für Theologie und geistliches Leben. Neues Gewicht gebe der christlichen Botschaft, dass wir nach 500 Jahren die reformatorische Erneuerung zum ersten Mal gemeinsam ökumenisch feiern. Das Patenamt als Grundamt der Kirche will er stärker in den Blick nehmen und wünscht sich Patinnen und Paten, die für Jugendliche gerade dann da sind, wenn sie Erwartungen und Standards nicht erfüllten. Das Patenamt habe Potential in einer Zeit, in der Menschen für ihren Glauben einstehen wollen, auch wenn sie in vielen Fragen Zweifel haben. Insgesamt erwarteten Menschen, dass wir sorgfältig zuhören, was sie bewegt, und mit ihnen darüber ins Gespräch, aber auch ins Tun kommen. Der Landesbischof befürwortete offene Kirchen, auch zum Innehalten. Kirche werde zukunftsfähig, wenn sie sich im Gemeinwesen verortet und als gastfreundlich erweist. Es gelte selbstkritisch zu fragen, Wer bestimmt, was hier vor Ort Kirche ist und wer zu uns gehört?" Mit Blick auf die Politik sprach er sich für ein starkes Engagement für Demokratie, gegen Ausgrenzung und gegen die Abschiebung geflüchteter Menschen nach Afghanistan aus. Die Qualität eines Gemeinwesens messe sich an den Lebensmöglichkeiten, die Schwache in ihm haben. Der ökumenische Pilgerweg für Frieden und Gerechtigkeit, dem sich die Landeskirche verpflichtete, sei in der politischen Lage heute verstärkt gefragt. Den ausführlichen Bericht erhalten Sie zeitnah in gedruckter Form, und Sie finden ihn unter ZUKUNFT DER KITAS I: EVANGELISCHES PROFIL Mit rund 2,8 Millionen Euro fördert die Landeskirche in den nächsten fünf Jahren das evangelische Profil und somit die religionspädagogische Kompetenz in den rund 600 evangelischen Kitas in Baden. Das evangelische Profil zu stärken, sei angesichts zunehmender Pluralität und Säkularität, interkultureller und interreligiöser Herausforderungen notwendig und sinnvoll, lautete die Begründung. Die Synode begrüßte es, dass Erzieherinnen und Erzieher mit gezielten Fortbildungsmodulen unterstützt und qualifiziert werden und dafür auch Fachleute nach Bedarf vor Ort eingekauft werden können. Aufgrund der geplanten inhouse-veranstaltungen hofft die Synode auf hohe Beteiligung. ZUKUNFT DER KITAS II: GRUPPEN FÖRDERN, ENTWICKLUNG STEUERN Die Synode beschloss ein Gesetz zur Steuerung der finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Evangelischen Landeskirche in Baden sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Es ermöglicht künftig über ein Punkte-System die flexible Steuerung sowohl des Aufbaus und Abbaus von Gruppen über Gemeinde- und Bezirksgrenzen hinweg als auch das Setzen inhaltlicher Schwerpunkte (indem gewünschte Programme und Angebote gefördert werden). Damit wird die bisherige Zuweisungsregelung zum Juni 2017 ersetzt. Die vorgeschlagene Lösung wurde in allen Ausschüssen gelobt und gutgeheißen. Die Steuerung bleibt auf der landeskirchlichen Ebene. Die Zuweisung ist an die Gruppenform gebunden. Aufbauend auf dieser Grundlage will die Landessynode auf der Herbsttagung entscheiden, in 2
3 welchem Umfang darüber hinaus Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um flexibel auf Bedarfe reagieren zu können. Auch die finanzielle Förderung von Familienzentren steht im Herbst zur Entscheidung an. Beide Summen würden aus der landeskirchlichen Treuhandrücklage der Gemeinden entnommen. FÜR DEMOKRATIE, GEGEN RECHTSPOPULISMUS In einer Erklärung gegen Rechtspopulismus riefen die Synodalen die Gemeinden auf, sich für den wechselseitigen Respekt und die Achtung der Menschenwürde als Grundlage für den Dialog in parlamentarischen Demokratien einzusetzen. Zugleich bittet die Landessynode, aktiv den Dialog mit der Gesellschaft zu suchen und sich kritisch mit rechtspopulistischen Bewegungen, Parteien oder Meinungen auseinander zu setzen. Gott habe den Menschen als sein Ebenbild geschaffen. Darum respektieren wir die Menschen und ihre Nöte, aber wir lehnen Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Gleichgültigkeit gegenüber den Armen, die Missachtung von Religionsfreiheit und jede Form der Diskriminierung als unvereinbar mit dem christlichen Glauben ab, heißt es in der Erklärung. GESANGBUCH: PROTOTYP FÜR DIE BEZIRKE Künftig wird es, so eine Synodenentscheidung im Jahr 2015, einen offiziellen badischen Gesangbuchanhang mit knapp 200 neuen Liedern und einem Textteil mit Psalmen in der Übersetzung Luther 2017 sowie einem neuen liturgischen Kalender geben. Ein Prototyp wurde auf der Frühjahrstagung vorgestellt und wird nun in die Bezirke gehen, die um Stellungnahmen gebeten sind. Die Einführung soll möglichst im Frühjahr 2018 beschlossen werden. Ziel ist es, dass am 1. Advent 2018 Gottesdienstbesucherinnen und besucher in ganz Baden den neuen Gesangbuchanhang benutzen können. FRIEDENSAPPELL Den Friedensappell der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Baden-Württemberg will die Evangelische Landeskirche in Baden aktiv umsetzen und für Umkehren zum Frieden eintreten. Die Synode bittet darüber hinaus den Landesbischof und den Evangelischen Oberkirchenrat Kontakt zu Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen zur Stärkung des Friedens ergriffen werden. PRO KI BA - ZWISCHENBILANZ Zum 1. Januar 2011 hatten Landeskirche und Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) die pro ki ba GmbH gegründet. Die neue Gesellschaft sollte den Kirchengemeinden bei der Optimierung ihres Gebäudebestandes helfen. Für die ESPS übernimmt prokiba inzwischen die gesamte frühere Bauunterhaltung. Für die Kirchengemeinden und bezirke erstellt sie in erster Linien Machbarkeitsstudien zur Reduzierung des Gebäudebedarfs. Die Standards dieser Gutachten finden inzwischen auch in anderen Landeskirchen Beachtung. Daneben führt die prokiba Architektenwettbewerbe für Bauvorhaben durch und übernimmt die Datenerhebung und Auswertung im Liegenschaftsprojekt. 3
4 Von der Synode wurde die Zusammenarbeit mit der prokiba als gutes und hilfreiches Instrument für eine strukturierte Gebäudeentwicklung gewürdigt. Ausgewählte Zahlen: prokiba erstellte 2011 bis Gutachten zu Gebäudekonzepten, davon 49 komplette Machbarkeitsstudien. Untersucht wurden 316 Gebäude an 130 Standorten. Durchschnittlich wurde die Gemeindefläche um 40 Prozent reduziert. KIRCHENKOMPASSFONDS: DREI NEUE PROJEKTE Der Vergabeausschuss des Kirchenkompassfonds hat drei Projektanträge bewilligt: Gemeindenahes Fundraising in Freiburg heißt, dass hier ein/e Koordinator/in mit professionellem Knowhow bestehende, oft ehrenamtliche Initiativen unterstützt, Akteure vernetzt und neue Initiativen berät (knapp Euro Förderung). Kirchenbezirk und Diakonisches Werk Mannheim möchten Begleitpaten für Kinder und Jugendliche finden und damit die Familienpatenschaften, eine Initiative des DW Mannheim für Familien mit Kindern bis drei Jahre, ausbauen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren. Dies knüpft an die Arbeit der KinderVesperkirche und des Mittwochstischs für Kinder aus armen Familien an der Jugendkirche in Mannheim-Waldhof an ( Euro Förderung). Wie können sich die Kinder- und Jugendhilfe des Diakonischen Werkes und der Gemeinden im Kirchenbezirk Wertheim so vernetzen, dass ihre Angebote angenommen und als hilfreich erlebt werden? Dieser Frage geht das Projekt Gemeinde als Ort der Teilhabe, Beteiligung und Resilienzförderung in einer Felduntersuchung und lokalen Praxisprojekten nach ( Euro Fördersumme). ZWEI PROJEKTE ABGESCHLOSSEN Die Synode nahm die Abschlussberichte von zwei landeskirchlichen Projekten - des Fortbildungsprogramms Wir bauen Kirche für Kirchenälteste und zu Eine-Welt-Guides - zur Kenntnis. Im Fortbildungsprojekt zum kirchlichen Bauen wurden Materialien erarbeitet, die weiter zur Schulung von Kirchenältesten eingesetzt werden können, und diese durch alle Schritte eines Bauvorhabens führen. Im Rahmen des Projekts wurden in 15 Kirchenbezirken rund 250 Ehrenamtliche qualifiziert. Für die Zukunft hat sich auch eine Verknüpfung mit dem Liegenschaftsprojekt als sinnvoll erwiesen. - Mit dem Projekt Eine-Welt-Guides wurde einerseits die Alumni-Arbeit für ehemalige Teilnehmende des Freiwilligen Ökumenischen Friedensdienstes aufgebaut, zum anderen profitieren die kirchliche Jugendarbeit und Schulen von den jungen Erwachsenen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung mit unterschiedlichen Kulturen und Lebenswelten teilen. Dies soll weitere Jugendliche für Fragen nachhaltiger Entwicklung weltweit sensibilisieren. Eine Broschüre für Kirchengemeinden und Lehrkräfte ist in Planung. JUGEND GEFRAGT Ziel der baden-württembergischen Anschlussstudie zu Jugend zählt war es Faktoren für das Gelingen kirchlicher Jugendarbeit zu ermitteln. Aus den Erfahrungen vieler erfolgreicher Gemeinden wurde deutlich: Zentral ist die zugewandte Haltung ehren- und hauptamtlich Mitarbeitender in den Gemeinden, ihr Interesse an den jungen Menschen, ihre Ausstrahlung. Wichtig sind auch die Ressourcen: 4
5 Finanzen, hauptamtliche Unterstützung und Räume (angesichts der Reduzierung kirchlicher Räume besonders brisant). Drittens trägt zum Erfolg bei, dass Konzepte gut an die lokale Gemeinde angepasst sind und mit den Jugendlichen gemeinsam entwickelt werden. Zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter Die Landessynode selbst plant für den Herbst 2018 eine gemeinsame Beratung mit den Mitgliedern der Landesjugendsynode. VAKANZEN: ENTLASTUNG UND PERSPEKTIVEN Die Synode erkannte ausdrücklich an, dass die Gesamtzahl der vakanten Gemeinden nicht dramatisch ist. Dennoch bringen gerade längere Vakanzen Belastungen vor Ort mit sich. Die Einrichtung von Springer- Pfarrstellen, der Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern im Probedienst sowie befristete Deputatserhöhungen sorgen für Entlastung. Darüber hinaus prüft das Personalreferat im Evangelischen Oberkirchenrat die Möglichkeit eines Vakanzgeldes, das vakante Gemeinden auch im Verwaltungsbereich entlasten könnte. Ausdrücklich dankte die Synode allen Prädikantinnen und Prädikanten sowie Pfarrerinnen und Pfarrern im Ruhestand für ihren wertvollen Dienst auch in vakanten Gemeinden. Die Nachwuchswerbung und der Weg der Steigerung der Attraktivität theologischer Berufe soll konsequent weiterverfolgt werden. RECHTLICH VERANKERT: TRAUUNG GLEICHGESCHLECHTLICHER PAARE Die Synode beschloss ein Gesetz, das die Gleichstellung von Traugottesdiensten anlässlich der Begründung einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare jetzt rechtlich umsetzt. Vor einem Jahr hatte die Synode grundsätzlich der Trauung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zugestimmt. Begrifflich wird im Gesetz geklärt, dass Gottesdienste, in denen Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft öffentlich unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt werden, Traugottesdienste sind. Sie werden nach der Lebensordnung Ehe und kirchliche Trauung in das Kirchenbuch eingetragen. Die Kirchenbuchordnung gilt entsprechend. Lehnt die zuständige Gemeindepfarrerin oder der zuständige Gemeindepfarrer den Traugottesdienst für ein Paar in eingetragener Lebenspartnerschaft ab, beauftragt die Dekanin oder der Dekan eine andere Person mit dem Gottesdienst oder führt ihn selbst durch. In einem Begleitbeschluss wird der EOK gebeten, spätestens nach drei Jahren einen Bericht vorzulegen, der die Traupraxis bei eingetragenen Lebenspartnerschaften dokumentiert. Die theologische Auseinandersetzung um die Gleichstellung soll auch im Rahmen der Landessynode weiter geführt werden. In einer überarbeiteten Lebensordnung sollen mögliche Ablehnungsgründe der Pfarrerinnen und Pfarrer nochmals neu bedacht werden und die Frage des Kanzelrechts im Zusammenhang mit dem ius liturgicum der Landessynode erörtert werden. GEBÄUDEPLANUNG: BEZIRKLICHE BELANGE Im landeskirchlichen Liegenschaftsprojekt werden die Flächen der Gemeinden ermittelt. Ausgehend von der Gesamtfläche, die einem Kirchenbezirk zusteht, wird es ab 2020 über das Finanzausgleichsgesetz einen Aufschlag von zwei Prozent auf diese Fläche geben mit Blick auf die besonderen Belange der mittleren Verantwortungsebene, sprich der 5
6 Kirchenbezirke. Diese zwei Prozent werden mit einem fiktiven Mietpreis hochgerechnet und stehen dann als finanzielle Zuweisung zur Verfügung, um Räume, etwa für bezirkliche Veranstaltungen, mitfinanzieren oder anmieten zu können. PERSONALIA Die Landessynode wählte neu in den Ältestenrat der Synode sowie als zweiten Stellvertreter in die EKD-Synode und in die UEK-Vollkonferenz: Joachim Buchert den Landeskirchenrat als stellvertretendes Mitglied: Renate Heuck den Vergabeausschuss Fonds für Kirchenkompass-Projekte in Gemeinden, Kirchenbezirken und Diakonie: Ruth Weida die Bischofswahlkommission: Prof. Dr. Wolfgang Schmidt Verabschiedet wurde von den Synodalen Oberkirchenrat Stefan Werner. Er war seit 1998 Oberkirchenrat für Gemeindevermögen, Bau und Umwelt und wechselt zum Sommer 2017 als Direktor in den württembergischen Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart. 6
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