Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den Bekstrasse 5a Gettorf
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1 1 Sich.-Ing. Jörg Hensel Gettorf, den Bekstrasse 5a Gettorf Birgit Willikonsky via Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Deliusstraße Kiel Staatsanwaltschaft Kiel Schützenwall Transparency Deutschland Dringender Korruptionsverdacht 1 (Vorteilsgewährung) gegen Sie Ihre Untätigkeit i.s.d. 336 StGB wegen unterlassener Fach- und Dienstaufsicht betreffend Ihre Vorteilsgewährung gem. 333 StGB hinsichtlich diverser völkerrechtswidriger Scheinurteile der Frau Marlies Heimann u.a.; zum ganz erheblichen Schaden insb. der Recht suchenden Bevölkerung Schleswig-Holsteins. Sowie Machtmissbrauch i.s.d. Artikel 7 Buchstabe b.) i.v.m. Artikel 5 UN Sozialpakt (ICESCR ) u.a. durch Marlies Heimann (Bestätigung zum Arbeitsschutzverbot in den Schulen SH) in ihren Scheinurteilen zum katastrophalen Schaden der Allgemeinheit (mindestens 30 Millionen Euro Krankheitskosten und Körperverletzung in mehr als tausend Fällen, sowie Unterrichtsausfall in erheblichem Umfang.) Sowie Ihre grundsätzlich völlige Missachtung des Artikel 31 der Charta der Grundrechte der EU, trotz des eindeutigen Verbotes des Missbrauchs der Rechte gem. Artikel 54 Sowie insgesamt Ihre Missachtung einschlägiger b.b. Menschenrechte in der Arbeitswelt. 1 Unter Beachtung der BKA Def. zum Tatbestand der Korruption
2 2 Insbesondere die Verneinung des Arbeitsschutzes in den Schulen Schleswig-Holsteins mit der außerordentlichen Gefahr diesbzgl. Wiederholungsmissbrauchs auch für andere Berufsgruppen Zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Hochschulen, Zeitarbeitsfirmen, Einzelhandelsketten, wie Aldi, Lidl und kik, zum Beispiel bei den Polizeien, in Klinika und Krankenhäuser, Paketsklaven und vielen anderen Berufsgruppen, die einen nicht nur völkerrechtlich garantierten Anspruch auf Gesundheitsschutz haben. Sehr geehrte Frau Willikonsky, sehr geehrter Herr Carstensen, sehr geehrter Herr Klug, sehr geehrte Damen und Herren, bereits im Jahr 2010 haben Sie Frau Willikonsky - mit Schreiben vom eingeräumt, dass Ihre Arbeitsgerichte ausschließlich Scheinurteile herausgeben, wobei Scheinurteile gegen Artikel 2 6 i.v.m. Artikel 17 EMRK, gegen Artikel 47 i.v.m. Artikel 54 der Charta der EU, sowie gegen Artikel 14 i.v.m. Artikel 5 UN Zivilpakt u.a. verstoßen, da sie ein faires Verfahren nicht begründen (b.b.). Seit dem sind zwei Jahre vergangen, ohne dass Sie Ihrer Fach- und Dienstaufsichtspflicht nachgekommen sind. Begründet haben Sie Ihre Untätigkeit nicht. Sie haben mir damals in 2010 nicht nur das Gefühl gegeben, dass Sie die ganze Angelegenheit zum vorteilsgewährenden Schutz der Missbrauchstäter aussitzen wollen, sondern haben es mir nach nunmehr zwei Jahren Ihres Aussitzens tatsächlich und erwartungsgemäß bestätigt. Hieraus resultiert, dass Sie sich korrupt (i.s.d. 336 i.v.m. 333 StGB) verhalten haben und zeichnen somit mit verantwortlich für den Schaden, den Sie der Allgemeinheit und auch mir angetan haben. Korrupt deshalb, da Sie Frau Heimann in jeglicher Hinsicht (betr. Scheinurteile, Schaden für die Allgemeinheit z.b. durch das ausgesprochene Arbeitsschutzverbot) bei o.a. Rechtsmissbrauch schützen wollten und offensichtlich auch noch weiterhin schützen wollen und bislang nicht bemüht waren, in transparenter Art und Weise Aufklärung zu betreiben, wie es die Korruptionsrichtlinie SH dies explizit fordert. 2 Kleinknecht, Meyer-Goßner, Einleitung Rn 129
3 3 Insofern betrieben Sie i.s.d. Korruptionsrichtlinie SH 3 Geheimhaltung und Verschleierung aller an der Arbeitsgerichtsbarkeit SH durchgeführten Machenschaften. Unter Anwendung der Definition des BKA zur Korruption, missbrauchten Sie Ihr öffentliches Amt als Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes zugunsten von Anderen (Heimann, Engler u.a.) auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils (beispielsweise das Fernhalten bzw. Abwehr von Disziplinarmaßnahmen durch Untätigkeit) für die vg. Personen, bei Eintritt b.b. Schäden und in Erwartung des Eintritts zukünftiger Schäden und Nachteile für die Allgemeinheit, da Sie den b.b. Missbrauch durch vg. Personen über Jahre hin duldeten und nichts unternahmen. Sie haben weitere finanzielle, gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden, die Ihr Arbeitsschutzverbot seit über 10 Jahren verursacht hat, zu jedem Zeitpunkt billigend in Kauf genommen. Wie wollen Sie es der Gesellschaft oder auch einem Parlament erklären, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit SH einerseits Bagatellkündigungen z.b. aufgrund des Abreißens eines Stück Pizza als rechtmäßig erachtet. Andererseits die selben Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit SH selbst mindestens 30 Steuer Millionen Euro durch ein konsequentes Arbeitsschutzverbot - bei b.b. Rechts- und Machtmissbrauch verschwendet haben - zudem an Körperverletzungen in über tausend Fällen beteiligt sind, jedoch diese Richter durch gegenseitige Vorteilsgewährung im Amt bleiben? Obwohl ich aufgrund Ihres bislang dargelegten menschenrechtsfeindlichen Verhaltens (insbesondere durch Ihr Unterlassen) davon ausgehe, dass Sie das gesundheitliche Schicksal von Menschen in der Arbeitswelt nicht (mehr) in irgendeiner Form berührt (fehlende Ethik in der Rechtsprechung, fehlende Empathie u.a.m.), sollten Sie sich - zusammen mit Frau Heimann dennoch - die aktuelle Reportage des Schleswig-Holstein Magazins zur gesundheitlichen Katastrophe an den Schulen SH, für die insbesondere Sie, Frau Heimann und Herr Engler gemeinsam und in Tateinheit, neben den weiteren Verursachern umfassend verantwortlich sind. 3 Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig- Holstein" (Korruptionsrichtlinie Schl.-H.) - Gl.Nr Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H S. 414
4 4 Denn Sie hätten sich für und nicht gegen die Menschenrechte in Arbeitswelt aussprechen können. - Haben es aber nicht getan! Wissen Sie denn nicht, dass es Menschen bzw. 4 Menschenrechtsverteidiger von Berufs wegen oder aber auch ggf. Whistleblower sind, die die Menschenrechte sicherstellen? Und wissen Sie nicht, dass die Gültigkeit und Einhaltung von Menschenrechten - auch in der Arbeitswelt - nicht eine Sache von Machtausübung einzelner Personen ist, nur weil sie in der Hierarchieebene eine bestimmte Position erreicht haben oder zufällig Richter sind, sondern eine Sache von international gültigen Menschenrechten, wie sie in verschiedenen und unterzeichneten und ratifizierten Verträgen und Chartas und anderen Menschenrechtsquellen verbindlich geregelt sind? Hochachtungsvoll Sich.-Ing. Jörg Hensel cc ekkehard.klug@mbk.landsh.de CC johannes.hartwig@stk.landsh.de antje.jansen@linke.ltsh.de anke.spoorendonk@ssw.de robert.habeck@gruene.ltsh.de r.stegner@spd.ltsh.de johannes.callsen@cdu.ltsh.de wolfgang.kubicki@fdp.ltsh.de antikorruption.sh@t-online.de Anlagen: 1. Auszug Scheinurteil - Bestätigung der Weisung zum Verbot des Arbeitsschutzes in den Schulen Schleswig-Holsteins als Machtmissbrauch i.s.d. Artikel 7 i.v.m. Artikel 5 UN Sozialpakt u.a.m.. durch Frau Heimann, sowie durch die Personen Wramp und Kolmorgen. 2. Abmahnung des F. Engler als Machtmissbrauch i.s.d. Artikel 5 i.v.m. Artikel 7 UN Sozialpakt (ICESCR ) mit den gegenwärtigen Folgen: Kosten in Millionenhöhe und Körperverletzung in mehr als tausend Fällen; kausal verursacht durch5 eine Person. 4 5 Vgl.auch EU Annex DOC zunächst
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1 Gettorf, den 10.Januar 2013 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
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