Kurier. Nr. 1 / Unsere neue Hausordnung wird vorbereitet

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1 Der Stadtumbau geht weiter Bekanntmachung zur Vertreter versammlung Radwandern und Sommerfahrten Veranstaltungshöhepunkte aus dem Kulturund Festspielhaus Softwareumstellung zum 1. Januar 2018 Kurier Nr. 1 / 2017 Unsere neue Hausordnung wird vorbereitet

2 DIE 2er KOMBI ALLES AUS EINER HAND: Highspeed-Internet mit bis zu 200 Mbit/s + Telefonflat ins dt. Festnetz + Com Bis zu Freimonate für Wechselkunden 2 JETZT BESTELLEN ab mtl. Kostenfrei informieren und bestellen: Mo. Fr Uhr TKN Telekabel-Nord GmbH Perleberger Straße 15, Wittenberge 1) Für alle 2er Kombis gilt: Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate; Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit; Verlängerungslaufzeit: 12 Monate. Einmaliger Einrichtungspreis: 49,99 ; Versandkostenpauschale: 9,99. Nutzungsvoraussetzung: technische Verfügbarkeit. Telefonflatrate: Ausgenommen Anrufe ins Ausland, zu Sonderrufnummern und in Mobilfunknetze. Kein Call by Call und Pre-Selection möglich. 2er Kombi 20: Grundpreis ohne Zusatzoptionen 24,99 mtl.; ab dem 13. Monat 29,99 mtl.; 2er Kombi 60: Grundpreis ohne Zusatzoptionen in den ersten 12 Monaten 24,99 mtl., danach 34,99 mtl. WLAN-Option und Nutzung des Community WLAN für die Vertragsdauer inkl. 2er Kombi 120: Grundpreis ohne Zusatzoptionen in den ersten 12 Monaten 24,99 mtl., danach 39,99 mtl. WLAN-Option und Nutzung des Community WLAN für die Vertragsdauer inkl. 2er Kombi 200: Grundpreis ohne Zusatzoptionen in den ersten 12 Monaten 24,99 mtl., danach 49,99 mtl. WLAN-Option und Nutzung des Community WLAN für die Vertragsdauer inkl. 2er Kombi 400: Grundpreis ohne Zusatzoptionen in den ersten 6 Monaten 24,99 mtl., danach 94,99 mtl.; Nutzung des Community WLAN und FRITZ!Box 6490 für die Vertragsdauer inkl. Nicht in allen Ausbaugebieten verfügbar. Verfügbarkeitscheck unter: Das Angebot gilt nur für Haushalte, die in den letzten 3 Monaten keinen Internet- oder Telefon-Vertrag von cablesurf hatten. 2) DSL-Wechsler-Aktion: Bei Abschluss eines 2er Kombi 20- oder 60-Vertrages: 3 Monate Erlass der Grundgebühr in Höhe von 24,99 ; bei Abschluss eines 2er Kombi 120- oder 200-Vertrages: Erlass der Grundgebühr in Höhe von 24,99 bis zum Ende der Laufzeit des derzeitigen DLS-Anbieters für max. 6 Monate; Einmalentgelte sowie kostenpfl ichtige Verbindungsentgelte, die nicht in der Telefon-Flatrate enthalten sind, werden entsprechend berechnet. Voraussetzung: mindestens 3 Monate Vertragsverhältnis bei einem anderem Anbieter über einen Internet-/Telefonvertrag (außer Mobilfunk) und ein geeigneter Nachweis (z.b. Kündigungsbestätigung) darüber, der innerhalb von einem Monat nach Zugang der Auftragsbestätigung per Post/ Fax bei der Kundenbetreuung eingehen muss. Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, wird der jeweilige gültige Aktionspreis des Produkts ab Vertragsbeginn berechnet. Das Angebot gilt, so lange die Produkte und Aktionspreise Bestandteil des aktuellen Produkt-Portfolios sind. Alle Preise inkl. 19 % MwSt. Stand: 04/2017. Änderungen/Irrtümer vorbehalten. Die Produkte werden ausschließlich für den privaten Gebrauch angeboten. Die vollständige Preisliste und die aktuellen AGB fi nden Sie unter cablesurf.de. Anbieter: TKN Telekabel-Nord GmbH, Perleberger Straße 15, Wittenberge.

3 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 3 Liebe Mitglieder, Noch vor einem Jahr war es unvorstellbar, dass jemand, der völlig planlos agiert und seine wirren Gedanken über»twitter«verbreitet, Präsident der USA werden kann. Alles auf den begrenzten Intellekt weißer Wählergruppen in Amerika zu schieben, die sich als Verlierer der Globalisierung fühlen, wäre zu kurz gedacht. In den USA haben der Frust der Massen und das Versagen der etablierten politischen Klasse einen Milliardär zum Klassenkämpfer oder besser einen Bock zum Gärtner gemacht. Was können wir daraus lernen? Auch unsere Demokratie ist nicht in Stein gemeißelt. Auch bei uns bieten Populisten vermeintlich einfache Lösungen an. Auch in unserem Land haben einzelne Politiker das Gespür für ihre Wähler verloren. Aber dennoch! Der Denkzettel aus Amerika zeigt uns, dass Populisten alles nur noch schlimmer machen! Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Gehen Sie am 24. September zur Bundestagswahl und wählen Sie Leute, die für Demokratie in einem friedlichen Europa stehen. Karsten Korup Christine Hoppe Karl-Heinz Bohm Günter Stoffers Vorstand Vorsitzender des Aufsichtsrates

4 INHALT ELBSTROMKurier 1 / 2017 Präambel 3 INSEK fortgeschrieben der Stadtumbau geht weiter 5 Unsere neue Hausordnung ist in Vorbereitung 6 Bekanntmachung zur Vertreter versammlung Prof.-Hilgenfeldt-Straße wird saniert 10 Aufruf zum Blumenschmuckwettbewerb 11 Veranstaltungshöhepunkte aus dem Kultur- und Festspielhaus 12 Oldie-Bus erkundet die Gewerbegebiete 12 Radwandern im Sommer Sommerfahrten 17 Softwareumstellung zum 1. Januar Fernsehen bleibt wie gehabt 19 Einladung zum Sommerfest 21 Danke für die Glückwünsche 21 Wir gratulieren 22 Willkommen im Leben 25 Hier spricht der Hausverwalter 26 Impressum Herausgeber Wohnungsgenossenschaft»Elbstrom«eG Wittenberge 2a Wittenberge Telefon / Gestaltung und Produktion Döring & Waesch Grahlstraße Perleberg Telefon / Fotos: Patricia Matz, Peter Waesch, Gerhard Baack, Wohnungsgenossenschaft»Elbstrom«eG Wittenberge, Luftbilder: Falcon Crest; Wählen: Nika Alexandru/shutterstock.com; Finowkanal: Gonza, Schloss Krumke: Ziepo, Valentinswerder: Lienhard Schulz Wikipedia/Creative Commons

5 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 5 INSEK fortgeschrieben Der Stadtumbau geht weiter Im Januar / Februar 2017 erfolgte, mit etwas zeitlicher Verzögerung, der Abriss des seit mehr als einem Jahr leerstehenden Wohnblockes in der Dr.-Salvador- Allende-Straße 42 bis 46. Mit dieser Maßnahme und der zusätzlichen Vermietung von Wohnungen an Asylsuchende konnte der Leerstand in der Genossenschaft seit Jahren wieder unter die Marke von 500 WE gesenkt werden. Und dennoch bleibt keine Zeit zum Verschnaufen. Der Bevölkerungsrückgang und der Wandel der Wohnbedürfnisse der Menschen schreiten weiter voran. So ist die Realität, die im INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) beschrieben wird. Neben vielen kleineren Akteuren leisten die beiden großen Wohnungsunternehmen der Stadt Wittenberge, die Wohnungsgenossenschaft Elbstrom und die Wohnungsbaugesellschaft, einen entscheidenden Beitrag im Stadtumbau. Bezogen auf die Wohnungsgenossenschaft Elbstrom wird der Rückbau überzähliger Wohnungen in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Durch die flächendeckende Modernisierung ihrer Wohnungsbestände in den 90er Jahren konnte damals zwar ein kurzzeitiger Vermietungszuwachs erreicht werden, der aber nicht nachhaltig blieb, weil sich die Demografie nicht einfach austricksen lässt. Der kleinteilige Neubau barrierearmer Wohnungen auf den leer werdenden Flächen wäre heute die richtige Antwort auf die Wohnbedürfnisse einer alternden Gesellschaft. Im Moment ist dies leider noch Zukunftsmusik. Aber eines zeigt die Erfahrung: Alle individuell geschnittenen Wohnungen der Genossenschaft, alle Nachwendebauten und alle barrierearmen oder mit Aufzügen ausgestattete Wohnungen sind immer voll vermietet. Ja wir müssen uns wandeln, wir müssen mehr auf individuelle Wohnbedürfnisse eingehen. Und ja dieser Prozess wird viele Jahre in Anspruch nehmen, nicht zuletzt, weil man jeden Euro nur einmal ausgeben kann und Wohnen bezahlbar bleiben soll. So sah es im Herbst 2010 aus. Der Ort, von dem das Foto oben aufgenommen wurde, ist mit markiert.

6 Seite 6 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Unsere neue Hausordnung ist in Vorbereitung Die bisherige Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Elbstrom eg wurde zuletzt im Jahre 2003 aktualisiert. Seither hat sich einiges geändert. Vor 14 Jahren gab es noch die»große und kleine Hausordnung«und die»schneekarte«. Alle Hausbewohner waren abwechselnd selbst für die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und Außenanlagen zuständig, auch im Winter, wenn über Nacht 20 cm Schnee fielen. Es gab noch»gemeinschaftsantennen«mit einigen wenigen analogen Programmen. Auch die Menschen haben sich verändert. Was einst generationsübergreifend zur»normalen Kinderstube«gehörte, bedarf heute oftmals einer vielfachen Erwähnung in Regelwerken. Wir haben deshalb unsere Hausordnung auf den neuesten Stand gebracht und möchten Ihnen diese als Entwurf vorstellen. Sie haben die Möglichkeit, Ergänzungsund Änderungsvorschläge mit einzubringen. Auf der nächsten Vertreterversammlung am 13. Juni 2017 werden die gewählten Interessenvertreter die Hausordnung verbindlich für alle Mitglieder und Mieter unserer Genossenschaft beschließen. Hausordnung (Entwurf) Das Zusammenleben in der engen Nachbarschaft erfordert Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme von allen Hausbewohnern und ihren Besuchern. Zum Schutz des individuellen Bereichs und zur Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteile und Anlagen dient diese Hausordnung. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. I. Schutz vor Lärm 1. Lärm, insbesondere vermeidbarer Lärm belastet alle Hausbewohner. Jeder Hausbewohner und Besucher beachtet die festgesetzten Ruhezeiten, die in Ortssatzungen und Lärmschutzverordnungen festgesetzt sind. Musizieren ist von Uhr bis Uhr und von Uhr bis 7.00 Uhr untersagt. Fernseh-, Rundfunk- und andere elektronische Unterhaltungsgeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Der Gebrauch derartiger Geräte im freien, auf Balkonen, Loggien und Freisitzen ist nur gestattet, wenn dadurch keine Mitbewohner gestört werden. 2. Der Gebrauch von hauswirtschaftlichen und handwerklichen Maschinen und Geräten ist auf die Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr zu beschränken. Das gleiche gilt für Arbeiten im Haus und in den Außenanlagen, die besonders geräuschintensiv sind (z.b. klopfen, hämmern, sägen). Hiervon ausgenommen sind von der Genossenschaft beauftragte Handwerksfirmen. 3. Kinder sollten möglichst auf den dafür vorgesehenen Spielplätzen spielen. Außenanlagen (wie Rabatten und Anpflanzungen) sind zu schonen. Eltern haben ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen. Lärmende Spiele (z.b. Fußball) sind auf den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden Freiflächen und innerhalb der Gebäude nicht gestattet. II. Sicherheit 1. Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür, die Kellereingänge und Hoftüren geschlossen zu halten. Haustüren, die mit einer Türschließanlage ausgestattet sind, dürfen nicht abgeschlossen werden! 2. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtwege nur, wenn sie frei gehalten werden. Diese dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahr- und Motorräder, Kinderwagen, Rollatoren oder ähnlichem versperrt werden. 3. Hausanschlussräume, Zählerschränke und Absperrventile müssen stets zugänglich sein. Absperrventile dürfen nicht verstellt und nur bei Havarien betätigt werden.

7 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 7 4. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren und Geruch verursachenden Stoffen in Keller- und Bodenräumen ist strengstens untersagt! Das gleiche gilt auch für das Abstellen von Fahrzeugen, die mit vorgenannten Stoffen betrieben werden (wie z.b. Mofas, Mopeds), innerhalb der Wohngebäude und Keller. 5. Waffen, Spreng- oder Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden. 6. Versagt die allgemeine Flur-, Treppen- und Eingangsbeleuchtung, ist unverzüglich der Bereitschaftsdienst der Genossenschaft unter Telefon / zur Fehlerbeseitigung zu verständigen. 7. Im Interesse aller Bewohner sind die Zufahrten und Stellplätze für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer frei zu halten. Die Genossenschaft behält sich vor, bei Verstößen ohne weitere Abmahnung diese Fläche zu Lasten des Verursachers räumen zu lassen. Rettungs-/Feuerschutzeinrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt oder verändert werden. 8. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen und Loggien im Interesse der Mitbewohner nicht gestattet. 9. Das Einwohnen von nicht zum Haushalt gehörenden Personen bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Vorstandes der Genossenschaft. 10. Das Anbringen von Schildern, Kästen usw. außerhalb der Mieträume ist nur mit Genehmigung des Vorstandes und nach dessen Anweisung unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften gestattet. 11. Eigenmächtige Entlüftungsarbeiten an den Heizungen in den Wohnungen sowie das Betätigen von Absperrventilen im öffentlichen Raum sind den Mietern nicht gestattet. 12. Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Wohnungen ist nicht gestattet. Genossenschaftliche Wohnungen dürfen auch nicht als Firmensitze angemeldet werden. III. Ordnung und Sauberkeit 1. Haus und Grundstücke sind rein zu halten. Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen. 2. In öffentlich zugänglichen Räumen (Treppenhäuser, Keller, Trockenböden) ist das Rauchen untersagt! 3. Die Sauberhaltung der öffentlich zugänglichen Räume (Treppenhaus, Keller, Trockenboden) erfolgt durch Reini-

8 Seite 8 ELBSTROMKurier 1 / 2017 gungsfirmen. Gleiches gilt für Außenanlagen, wie Wege und Grünflächen. 4. Es ist gestattet, Wohnumfeld verschönernde Beete und Außenanlagen anzulegen, wenn diese selbst gepflegt werden. 5. Die Restmüllbehälter dienen ausschließlich zur Aufnahme von Hausmüll. Sperriger Abfall muss vor der Entsorgung zerkleinert werden. Darüber hinaus sollte Müll nach den ortsüblichen Bestimmungen getrennt und entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für Glas, Papier, Kartons sowie für Sondermüll. Wertstoffsäcke sind erst einen Tag vor der Abfuhr an die Straße zu stellen. 6. Teppiche dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gereinigt werden. Das Ausklopfen von Teppichen oder Matten, das Reinigen von Textilien oder Schuhen darf nicht aus den Fenstern, über Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus erfolgen. 7. In Toiletten und Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, keine Papierwindeln, Katzenstreu, textiler Unrat oder sonstige, Verstopfungen verursachende Gegenstände geworfen werden. Bei Zuwiderhandlungen sind die entsprechenden Kosten durch den oder die Verursacher zu tragen. 8. Alle Räume der Wohnung sind zu jeder Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies hat durch kurzzeitiges vollständiges Öffnen der Fenster zu geschehen (»Kippen«ist nicht ausreichend). Durch ausreichende Heizung ist ein Auskühlen der Wände zu verhindern. 9. Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen oder Schneefall zu schließen und zu verriegeln. 10. Sinken die Außentemperaturen unter den Gefrierpunkt, so haben die Hausbewohner geeignete Vorkehrungen gegen das Einfrieren von Rohren und sanitären Einrichtungen zu treffen. 11. Die Schnee- und Eisbeseitigung sowie das Streuen bei Glätte erfolgen durch den von der Genossenschaft beauftragten Winterdienst auf den Hauptgehwegen und den Zugangswegen zu den Hauseingängen. 12. Das Befahren der Gehwege und Grünflächen ist nicht gestattet. IV. Sonstiges 1. Bauliche Maßnahmen Auf Kosten des Mieters durchzuführende bauliche Maßnahmen wie z. B. Holzvertäfelungen, fest eingebaute Wandschränke, Verfliesungen, Deckenplatten, Veränderungen der Sanitäreinrichtungen, Anbringen von Markisen usw. sind in jedem Fall zuvor von der Genossenschaft genehmigen zu lassen. Auf eine Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Es ist zu beachten, dass nachträglich durchgeführte Einbauten keinen Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung genießen. Im Schadenfall ist immer die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Auch aus diesem Grunde empfiehlt sich zur Vermögensversicherung, eine Hausratversicherung abzuschließen. 2. Kinderspielplätze Die Reinhaltung des Sandkastens und dessen Umgebung gehört zu den Obliegenheiten der Eltern, deren Kinder dort spielen. Das Spielen fremder Kinder auf dem zur Wohnanlage gehörenden Spielplatz ist nur in Gemeinschaft mit Kindern der Hausbewohner gestattet. Bei Beschädigung der dort montierten Spielgeräte (Verletzungsgefahr!) ist unverzüglich die Genossenschaft zu informieren. Eltern dort spielender Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens vom Spielplatz entfernt wird. Kleinkinder sollten nur unter Aufsicht eines Elternteiles oder einer vertrauenswürdigen Aufsichtsperson den Spielplatz benutzen (Aufsichtspflicht!). Haustiere sind unbedingt vom Spielplatz fernzuhalten. 3. Tierhaltung Hunde- und Katzenhaltung ist nur bei vorheriger Zustimmung der Genossenschaft gestattet. Diese wird in der Regel erteilt, wenn alle Hausbewohner dem Antrag auf Hundeund Katzenhaltung zustimmen. Bereits genehmigte Tierhaltungen werden geduldet, solange dies artgerecht geschieht und die Tiere für andere Mieter nicht läs tig werden. Schriftlich erteilte Genehmigungen können jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Hunde und Katzen sind in der Wohnanlage immer und zu jeder Tageszeit an der Leine zu führen und von Spielplätzen und Grünanlagen fernzuhalten. Durch Haustiere im Haus oder in den Außenanlagen verursachte Verunreinigungen sind vom Tierhalter unverzüglich zu entfernen. Die Haltung exotischer Tiere (z. B. Schlangen, Leguane, Kaimane und ähnliche) ist nicht gestattet. Ebenso ist die Haltung von Nutztieren in den Wohnungen und Außenanlagen der Genossenschaft untersagt.

9 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 9 4. Antennenanlagen / Gemeinschaftsempfangsanlagen für Breitbandkabel Eine Veränderung an den Installationsteilen oder die eigenmächtige Installation weiterer Antennensteckdosen innerhalb der Wohnung sind nicht erlaubt. Diesbezügliche Wünsche sind der Genossenschaft vorzutragen. Das Aufstellen oder Anbringen von Empfangs- oder Sendeantennen (z. B. Parabolantennen, Funkantennen und dergl.) an Balkonen oder Hauswänden, auf Dächern, Dachböden oder im Außenbereich bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Genehmigung durch die Genossenschaft. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht. 5. Blumenkästen sind einwandfrei anzubringen. Beim Gießen von Pflanzen auf Balkon und Fensterbänken ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an der Hauswand entstehen, das Gießwasser nicht auf Fenster und Balkone von anderen Bewohnern bzw. Passanten tropft. 6. Die Personenaufzüge dürfen von Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Aufzug nicht unnötig benutzt wird. Dauerbelastungen führen zu Schäden. In den Personenaufzügen dürfen schwere und sperrige Gegenstände, Möbelstücke und dergl. nicht befördert werden. V. Haftung Bei gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung durch Mieter / Besucher werden Abmahnungen an die Wohnungsnutzer erteilt. Insoweit wird darauf verwiesen, dass bei mehrmaligen Abmahnungen auf Grund von Verstößen gegen die Hausordnung die fristlose Kündigung nach 569 Abs. 2 und 543 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden kann. Bekanntmachung zur Vertreter versammlung 2017 In diesem Jahr findet die 28. ordentliche Vertreterversammlung am Dienstag, dem 13. Juni 2017, um 18 Uhr (Einlass Uhr) im Nachbarschaftstreff, 20, statt. Alle gewählten Vertreter werden hierzu rechtzeitig eingeladen. Die laut Satzung erforderlichen Beschlüsse werden als Entwurf vorbereitet. Mit der Einladung erhalten unsere Vertreter auch den Geschäftsbericht 2016, den Entwurf der neuen Hausordnung und die aktualisierte Wahlordnung als Entwurf.

10 Seite 10 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Prof.-Hilgenfeldt-Straße wird saniert Nachdem im vergangenen Jahr der letzte Bauabschnitt der Dr.-Wilhelm- Külz-Straße zwischen dem Gehrenweg und der Lenzener Straße erneuert wurde, ist jetzt die Prof.-Hilgenfeldt-Straße an der Reihe. Aus Instandhaltungsmitteln der Stadt Wittenberge wird die Fahrbahn zwischen dem Gehrenweg und dem Elsternweg auf einer Länge von 380 Metern saniert. Es ist vorgesehen, die Oberfläche der Betonplatten um ca. 2 cm abzufräsen, die vorhandenen Fugen zu reinigen und bei Bedarf neu zu vergießen. Nach dem Sichern der Versorgungsträger (Abdeckungen, Schieber, Hydrantenkappen usw.) wird die Fahrbahn mit einem Dünnschichtasphalt überzogen. Die Regeneinläufe werden erneuert und die vorhandenen Hochbordsteine werden gerichtet. Während der Bauarbeiten ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Wegen des starken Platzbedarfes im gesamten Baustellenbereich und zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der Albert-Schweitzer- Schule ist eine Unterteilung in zwei Bauabschnitte geplant. Nachts soll das Parken in der Straße in der Regel erlaubt sein. Nur in der Zeit des Auftragens der Asphaltdeckschicht wird sich eine Vollsperrung der Straße, voraussichtlich in der Zeit vom 26. bis 30. Juni 2017, erforderlich machen. Der zeitliche Bauablauf ist wie folgt vorgesehen: Juni 2017 Vorbereitungsarbeiten (nach 18 Uhr darf bis 7.30 Uhr am Folgetag geparkt werden) Juni 2017 Fräs-, Fugen- und Asphaltarbeiten (Vollsperrung der Fahrbahn) 7. Juli 2017 Beseitigung Abstreumaterial und Bauende Zur besseren Erreichbarkeit der einzelnen Bauabschnitte in der Prof.-Hilgenfeldt- Straße wird eine Befahrbarkeit über den NORMA-Parkplatz für Pkws ermöglicht. Ein Befahren der Gehwege in der Prof.- Hilgenfeldt-Straße ist grundsätzlich untersagt! Ausschließlich Rettungsfahr- zeuge können diese in Notfällen nutzen. Pflegedienste, Essen-auf-Räder-Lieferanten usw. werden sich während der Bauarbeiten auf längere Fußwege einstellen müssen. Die Hausmüllentsorgung am Dienstag, dem 27. Juni 2017, entfällt wegen der Vollsperrung der Straße. Alle übrigen Entsorgungstouren für Hausmüll, Wertstoffsäcke und Altpapier werden wie geplant durchgeführt. Sollte es Veränderungen im Bauablauf geben, werden wir alle Bewohner der Prof.-Hilgenfeldt-Straße per Aushang am»schwarzen Brett«im Hausflur informieren. Jede Baustelle wird auch mal fertig sein und wir alle werden uns freuen können, wenn wieder einige Schlaglöcher aus unserem Wohngebiet verschwunden sind.

11 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 11 Aufruf zum Blumenschmuckwettbewerb Die ersten Schneeglöckchen zeigten sich bereits im Februar. Zaubernuss und Haselstrauch schickten sehr zeitig ihre Blütenpracht in die neue Saison. Nur die Erkältungswelle trübte vielen von uns die Freude an den ersten Blüten. Jetzt sieht alles besser aus. Die längeren Tage und die häufigeren Sonnenstunden wirken wie ein Jungbrunnen. Es kribbelt in den Füßen und Fingern, man will raus in die Natur und selbst gestalten. Säen, Pflanzen, Ackern und wenn es nur im Balkonkasten ist macht wieder Freude. Diese Freude zu teilen, ist der Grundgedanke vom Blumenschmuckwettbewerb. Mit etwas Glück fällt Ihr Blumenkasten, Ihr Vorgarten oder Ihre Rabatte unserer Jury als besonders gelungen ins Auge. Und vielleicht treffen wir uns bei der Siegerehrung zum Blumenschmuckwettbewerb im September im Nachbarschaftstreff wieder. Machen Sie mit und zeigen Sie damit, dass Sie gern in Ihrer Wohnungsgenossenschaft Elbstrom wohnen. Ihr Karsten Korup

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14 Seite 14 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Veranstaltungshöhepunkte aus dem Kultur- und Festspielhaus Das Kultur- und Festspielhaus hält das gesamte Jahr über eine bunte Veranstaltungspalette bereit. Auch im zweiten Halbjahr 2017 stehen wieder zahlreiche Veranstaltungen unterschiedlichster Genres auf dem Programm. Der Schauspieler Armin Mueller-Stahl ist einer der ganz wenigen deutschen Stars auf dem internationalen Film-Parkett. Gemeinsam mit den Musikern Günther Fischer und Tobias Morgenstern gibt er auf der CD»Es gibt Tage «und in den dazugehörigen Konzerten einen Teil seiner eigenen Geschichte preis. Am 22. September um 20 Uhr sind der Ausnahmeschauspieler und die Musiker um Günther Fischer live im Kultur- und Festspielhaus zu erleben. Am 14. Oktober kommt im Wittenberger Musentempel ein zauberhaftes Musical für die ganze Familie zur Aufführung.»Lauras Stern«von Klaus Baumgart ist eine poetische Geschichte mit wunderbaren Bildern nicht nur für die Augen, wie geschaffen dafür, in die Bildsprache der Bühne umgesetzt werden.»lauras Stern Das Musical«wurde von einem starken Team entwickelt und produziert: Die Musik stammt von Andy Muhlack, der allein bei Cocomico und dem Karma Limited Theater für so erfolgreiche Produktionen wie»der Regenbogenfisch«,»SimsalaGrimm«,»Felix«,»Aschenputtel«,»Kleiner Häuptling Winnetou«,»Conni«u.v.a. verantwortlich zeichnete, das Libretto stammt von Karl-Heinz March, der als Autor bei den meisten genannten Produktionen federführend war. Vieles aus seiner 50-jährigen Karriere wurde wohl schon veröffentlicht, gesehen und gehört. Was jetzt noch fehlt, vereint sich am 5. November in Gunther Emmerlichs neuem Programm»Die Welt und ich 70 Jahre Emmerlich«. Das Programm ist eine musikalische Zeitreise, pointiert, heiter, lakonisch mit witzigen Bezügen, Geschichten und Anekdoten zum eigenen Leben. Er präsentiert eine große Auswahl verschiedenster Musikstile wie Evergreens, Swing, Rock and Roll, Musicalhits, Chansons wunderbar begleitet von der Dresdener Michael-Fuchs- Band. Den Spielplan mit dem gesamten Programm sowie Karten für die genannten und zahlreiche andere Veranstaltungen gibt es in der Touristinformation Wittenberge, Tel /-82. Oldie-Bus erkundet die Gewerbegebiete Interessierte haben die Möglichkeit, mit dem aus den 60er-Jahren stammenden Oldie-Bus die beiden Gewerbegebiete der Stadt in Augenschein zu nehmen. Die dreistündige Tour startet am Mittwoch, dem 14. Juni um 14 Uhr am Paul- Lincke-Platz und führt direkt in das Gewerbegebiet Nord. Informationen über bereits vollzogene Industrieansiedlungen sowie noch neue Vorhaben kann Busschaffner, alias Jürgen Schmidt, berichten. Zwei Stopps wird es im Gewerbegebiet Süd geben. Im Technologie- und Gewerbezentrum kann man sich auf eine Filmvorführung über die Entstehung der ehemaligen Produktionsstätten des Zellwollwerkes freuen. Die Fährmannmanufaktur der Dr. Otto GmbH wird live die Produktion der 8 Schweden präsentieren, inklusive der Verkostung der Edelspirituosen. Die Tour klingt schließlich bei Kaffee und Kuchen im Luftschutzbunker der Deutschen Bahn aus. Interessierte können sich für diesen Termin in der Touristinformation anmelden, Tel. ( ) /-82.

15 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 15

16 Seite 16 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Radwandern im Sommer 2017 Mittwoch, 24. Mai 2017 Perleberg Tierpark und Kaffeetrinken Treffpunkt / Abfahrt: Delphin, 13 Uhr Mittwoch, 7. Juni 2017 Weisen Bowling oder Spaziergang, anschließend Spargelessen Treffpunkt / Abfahrt: Delphin, 11 Uhr Mittwoch, 21. Juni 2017 Schilde Besichtigung der Kirche und gemütliche Kaffeerunde Treffpunkt / Abfahrt: Delphin, Uhr Mittwoch, 5. Juli 2017 Perleberg Gärtnerei Lebenshilfe Treffpunkt / Abfahrt: Delphin, 13 Uhr Mittwoch, 19. Juli 2017 Cumlosen Besichtigung der Kirche und gemütliche Kaffeerunde Treffpunkt / Abfahrt: Feldküche, Uhr Mittwoch, 2. August 2017 Beuster Besichtigung des Blaulichtmuseums und Grillnachmittag Treffpunkt / Abfahrt: Alte Elbbrücke, 14 Uhr Mittwoch, 9. August 2017 Groß Breese Besichtigung Heimatstube und Kaffeerunde im Eiscafé Breese Treffpunkt / Abfahrt: Delphin, 14 Uhr Mittwoch, 6. September 2017 Deichhof Garsedow Besichtigung des Hofes und der Zimmer, danach Kaffeetrinken oder Grillen Treffpunkt / Abfahrt: Alte Elbbrücke, 15 Uhr Mittwoch, 20. September 2017 Die Abschlussfahrt wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben! (Für Vorschläge sind wir offen) Anmeldungen jeweils eine Woche im Voraus donnerstags in der Zeit von bis Uhr bei Frau Brandl im Sozialbüro, Telefon

17 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 17 Sommerfahrten Unterwegs mit der Wohnungsgenossenschaft Elbstrom 7. Juni Seen-Rundfahrt mit Kaffee und Kuchen Ab Hennigsdorf Dauer etwa 3 Stunden, Preis pro Person 34 Euro 6. Juli 2017 Schlosspark Krumke Mit Kaffee und Kuchen am Buffet im Kavaliershaus Preis pro Person 14 Euro 15. August 2017 Floßfahrt auf dem Finowkanal mit Kaffee und Kuchen Von Finowfurt nach Marienwerder, Dauer etwa 3 Stunden, Preis pro Person 37 Euro Informationen und Anmeldungen bei Frau Zimmer im Nachbarschaftstreff, Telefon oder bei Frau Brandl im Sozialbüro, Telefon

18 Seite 18 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Softwareumstellung zum 1. Januar 2018 Nach einem viertel Jahrhundert problemloser Nutzung steht zum Jahreswechsel 2017/2018 eine Komplettumstellung der genossenschaftlichen Betriebssoftware auf der Tagesordnung. Diese Umstellung macht sich erforderlich, weil das IT-Systemhaus Aareon als Marktführer für wohnungswirtschaft liche Software nach Jahrzehnten der Weiterentwicklung und Pflege ihr bislang meistgenutztes Programm»GES«in Kürze einstellen wird. Das Nachfolgeprogramm heißt»wodis-sigma«und hat in den letzten Jahren viele positive Eigenschaften aus dem bewährten GES-Programm, insbesondere betreffs der Bankenschnittstelle, übernommen. Im 2. Halbjahr wird die Schulung unserer Mitarbeiter für das neue Programm erfolgen. Jeder Fachbereich wird sich tageweise mit der neuen Software vertraut machen. An den Schulungstagen werden die betreffenden Mitarbeiter für Kunden kontakte nicht erreichbar sein. Für die Anmeldung von Reparaturen stehen Ihnen, wie gewohnt, unsere Hausverwalter zur Verfügung. Wenn alles klappt, wovon wir ausgehen, werden ab dem 1. Januar 2018 sämtliche betriebswirtschaftlichen Prozesse mit der neuen Software»Wodis-Sigma«abgebildet. Nur die Betriebsund Heizkos tenabrechnung wird letztmalig für das Jahr 2017 in der gewohnten (alten) Optik mit dem bisherigen Programm»GES«erstellt. Die gute Nachricht für Sie: Sie brauchen nichts beachten, für Sie ändert sich nichts!

19 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 19 Fernsehen bleibt wie gehabt Zum Jahresbeginn liefen in vielen Fernsehsendern Werbespots, in denen über die Abschaltung des terrestrisches Fernsehstandards DVB-T berichtet wurde. Damit endet die Möglichkeit, eine Vielfalt aus öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Programmen kostenlos über Antenne zu empfangen. Mieter unserer Genossenschaft verfügen bereits über einen Kabelanschluss der Firma Telekabel Nord GmbH (TKN) und sind deshalb nicht von der Abschaltung betroffen! Kombinationsmöglichkeiten mit den weiteren Diensten wie Internet, Telefon und Mobilfunk zeigen die Vorteile des Breitbandkabels. Auf TV-Zuschauer, die auch künftig Fernsehen per Antenne empfangen möchten, kommen mit dem neuen Standard DVB-T2 deutlich erweiterte Kosten zu. Für die Nutzung des Standards ist die Anschaffung neuer Empfänger erforderlich, ältere Geräte können nicht weiter verwendet werden. Zudem werden große private Sender wie RTL, Pro Sieben oder Sat 1 spätestens vom 1. Juli 2017 an voraussichtlich verschlüsselt übertragen. Für den Empfang dieser Programme per Antenne ist dann an jedem TV-Gerät im Haushalt eine Infrastrukturgebühr von 5,75 Euro monatlich fällig. Zweit- oder Drittgeräte werden dabei zum vollen Preis berechnet. Mit wenigen Dutzend Sendern ist das Programmangebot darüber hinaus stark eingeschränkt und auch Premium- TV-Programme sind über DVB-T2 nicht verfügbar. Im Gegensatz dazu bietet unser Kabelanschluss auch weiterhin bis zu 35 analoge und über 130 digitale Programme, darunter auch die Programme der großen Sendergruppen RTL, Pro Sieben und Sat 1 ohne Zusatzkosten an. Darüber hinaus sind mehr als 50 HD-Programme verfügbar. Die Qualität des TV-Empfanges ist dabei im Gegensatz zum Antennenfernsehen auch nicht abhängig von der aktuellen Witterung, der Wandstärke oder der umliegenden Bebauung.

20 Leckere Fleisch- & Wurstprodukte aus der Prignitz. Besuchen Sie unsere Filialen u.a. in Wittenberge, Weisen, Karstädt, Perleberg, Pritzwalk oder Berge. Wir freuen uns auf Sie! Echte Meisterqualität. Geschäftsführer: Eckhard Kasten Schwartauweg Wittenberge Telefon: / Fax: / Funk: / Burkhard Harder Maurer- und Fliesenlegerarbeiten Wohnungsinstandsetzung Waldhaus 5b Weisen Tel / Fax Reparaturarbeiten aller Art Mobil Neubau Komplettsanierung Fassadengestaltung Geschäftsleiter: Nico Stelzer (M. Eng.) Baubetreuung Rohbauarbeiten aller Art Maler- und Belagsarbeiten Trockenbau Fassadenarbeiten Wärmedämmarbeiten GmbH Badstraße Bad Wilsnack Telefon Telefax Mobil HOLZBAU SCHULZ Tischler- und Zimmermannsarbeiten Fenster, Türen, Tore, Treppen Laminatverlegung Fenster- und Türabdichtung Paneele für Wand und Decke Inh. Dipl.-Ing. Hartmut Schulz Lindenstraße Bad Wilsnack Hausmeisterdienste und Umzüge Wolfgang Sloma Springbuschstraße Breese Telefon oder

21 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 21 Einladung zum Sommerfest Am Samstag, dem 9. September 2017, startet gemütlich um 11 Uhr unser traditionelles Sommerfest im Wiesengrund am Schwanenteich. Nur soviel sei schon verraten nach dem großen Erfolg im Vorjahr gelang es uns, die norddeutsche Band»Country Buffet«erneut zu engagieren. Mit ihrem frohen Country-Sound gelang es der Band im letzten Jahr, ihr Publikum zu begeistern. An den anderen Programmpunkten werkeln wir noch mit Leidenschaft und Fantasie. Am Wetter können wir leider noch nicht drehen, aber auf ein tolles Festprogramm können Sie sich verlassen! Danke für die Glückwünsche Ehe man sich versieht ist man 60 Jahre! So hat es auch mich, wenn auch nicht ganz unerwartet, in diesem Jahr selbst erwischt. Auch wenn ich einige Übung im Gratulieren bei zahlreichen Geburtstagen und Ehejubiläen von Mitgliedern unserer Genossenschaft habe, so ist es doch ein anderes Gefühl, selbst im Mittelpunkt allerbester Wünsche zu stehen. Ich möchte mich deshalb bei allen bedanken, die mir mit ihren Glückwünschen, Karten und kleinen Aufmerksamkeiten eine große Freude bereitet haben. Vielen Dank! Ihr Karsten Korup

22 Seite 22 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Wir gratulieren zur Eisernen Hochzeit Frau Waltraud und Herr Erich Wennrich, zur Diamantenen Hochzeit Frau Ilse und Herr Bernhard Busack, Friedensstraße Frau Gisela und Herr Klaus-Dietrich Neumann, Friedensstraße Frau Inge und Herr Heinz Teige, Friedensstraße Frau Anna und Herr Günter Häniche, Pritzwalker Straße Frau Waltraud und Herr Günter Saar, Friedensstraße Frau Ursula und Herr Klaus Zarschler, Frau Ursula und Herr Harry Häniche, Falkensteig Frau Hilda und Herr Bruno Schlüßler, Lenzener Straße Frau Ilse und Herr Horst Ziems, Dr.-Gebauer-Straße Frau Ingeborg und Herr Hans Kayser, Frau Margot und Herr Franz Kulle, Friedensstraße Frau Hildegard und Herr Günter Mertens, zur Goldenen Hochzeit Frau Renate und Herr Jürgen Burmeister, Dr.-Gebauer-Straße Frau Annette und Herr Jürgen Luthe, Dr.-Gebauer-Straße Frau Christa und Herr Horst Neiß, Dr.-Gebauer-Straße Frau Monika und Herr Hugo Schneider, Frau Sieglinde und Herr Erwin Wallner, Pritzwalker Straße

23 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Seite 23 zum 94. Geburtstag Frau Edith Bergmann, Parkstraße Frau Elly Haak, Pritzwalker Straße zum 93. Geburtstag Herr Alfred Lehmann, Falkensteig zum 92. Geburtstag Frau Anni Doering, zum 91. Geburtstag Frau Waltraut Cedrewitz, Pritzwalker Straße Herr Gerhard Gragert, Dr.-Gebauer-Straße Frau Gertrud Grzeschik, Horning Frau Anneliese Hippler, Dr.-Gebauer-Straße Frau Anneliese Richwien, Pritzwalker Straße Frau Erna Schmidt, Bahnstraße Frau Irmgard Theeke, Pritzwalker Straße zum 90. Geburtstag Frau Elsbeth Ermisch, Karl-Liebknecht-Straße, Bad Wilsnack Frau Gisela Mathias, Parkstraße Frau Edelgard von Norosinski, Bahnstraße Herr Hans Pisula, Bahnstraße Frau Käte Priess, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Elli Riemann, Friedensstraße Frau Elfride Röseler, Herr Erwin Stiehm, Herr Erwin Tielebier, Karl-Liebknecht-Straße, Bad Wilsnack Frau Herta Weil, Prof.-Hilgenfeldt-Straße zum 85. Geburtstag Frau Irmgard Barner, Dr.-Gebauer-Straße Frau Gisela Bertz, Gehrenweg Herr Egon Bolzmann, Frau Ilse Floeder, Horning Frau Edelgard Frommhold, Bäckerstraße Frau Ellinor Gebhardt, Frau Elli Genentz, Friedensstraße Herr Helmut Grunwald, Herr Harry Häniche, Falkensteig Herr Alois Jandausch, Frau Christel Kielemann, Herr Edwin Kirchhoff, Perleberger Straße Herr Wolfgang Kodat, Kyritzer Straße Frau Edith Naumann, Falkensteig Frau Inge Neuendorf, Gehrenweg Frau Ingrid Plötz, Herr Eduard Rabe, Rabensteig Herr Hans Radewald, Herr Gerhard Radtke, Friedensstraße Herr Hans Schmidt, Perleberger Straße Frau Inge Teige, Friedensstraße Frau Ursula Urbanek, Dr.-Salvador-Allende-Straße Herr Fritz Wennrich, Geschwister-Scholl-Straße Herr Günter Wolff, Lenzener Straße

24 Seite 24 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Wir gratulieren zum 80. Geburtstag Frau Margrit Bansen, Parkstraße Frau Gertrud Barner, Friedensstraße Frau Elfriede Beckmann, Friedensstraße Frau Elisabeth Beckmann, Friedensstraße Frau Rosemarie Beer, Falkensteig Herr Norbert Blazejowski, Dr.-Gebauer-Straße Herr Erhard Bornhold, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Reinhild Bornhold, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Herr Siegfried Buck, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Herr Josef Czekalla, Frau Margot Fehrmann, Lenzener Straße Frau Helga Fischer, Bäckerstraße Frau Inge Gatz, Horning Frau Brigitte Gawehn, Herr Dieter Gehrke, Elsternweg Herr Erwin Griga, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Herr Wolgang Grimm, Falkensteig Frau Karin Grünig, Kyritzer Straße Frau Renate Grunwald, Frau Hannelore Hamann, Bäckerstraße Herr Helmut Hätscher, Falkensteig Herr Eduard Huniat, Frau Christel Jacobsen, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Wiltraud Jaskiela, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Isolde Kaiser, Herr Günter Kalies, Bäckerstraße Frau Berta Keller, Herr Edgar Klähnhammer, Herr Jürgen König, Dr.-Gebauer-Straße Frau Lydia König, Dr.-Gebauer-Straße Herr Hans Kraft, Frau Christel Krause, Herr Heinz Kussauer, Frau Gisela Lehrke, Pritzwalker Straße Frau Erna Leuschner, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Gisela Lewerenz, Frau Adelheid Lowin, Bäckerstraße Frau Christa Lubinetzki, Falkensteig Herr Lothar Lubinetzki, Falkensteig Frau Edeltraud Lüdtke, Frau Gisela Ludwig, Dr.-Gebauer-Straße Frau Christel Menzel, Falkensteig Frau Waltraud Mielke, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Marlene Nowak, Elsternweg Frau Charlotte Papst, Bahnstraße Frau Helga Peuler, Herr Willi Peuler, Frau Marta Racholl, Kyritzer Straße Herr Horst Reusch, Gehrenweg Frau Eveline Rother, Frau Gisela Saß, Am Schwanenteich Herr Wolfgang Schildt, Falkensteig Herr Jürgen Schmidt, Prof.-Hilgenfeldt-Straße Frau Marga Schulz, Frau Gerda Stadtkewitz, Friedensstraße Frau Ursula Stellmacher, Herr Dietrich Thielert, Kyritzer Straße Frau Dorothea Tornow, Herr Werner Warwas, Friedensstraße Herr Manfred Wichert, Gehrenweg Frau Käthe Wilke, Geschwister-Scholl-Straße Herr Joachim Wolf, Herr Peter Wölz, Am Schwanenteich Herr Johannes Zelas, Frau Ilse Ziems, Dr.-Gebauer-Straße

25 ELBSTROM Kurier 1 / 2017 Seite 25 Willkommen im Leben und in der Wohnungsgenossenschaft»Elbstrom«eG sagen wir: Fhmei Raslan, Lenny Titus Dahnke, Mustafa Naser, geboren am 12. Januar 2017 geboren am 22. Februar 2017 geboren am 7. Februar 2017 Selina Qoraishi, Tala Houkan, geboren am 15. Januar 2017 geboren am 23. November 2016

26 Seite 26 ELBSTROMKurier 1 / 2017 Hier spricht der Hausverwalter Sperrmüll Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die unsere Sperrmüllaktionen zur illegalen Gerümpel-, Bauschuttund Schadstoffentsorgung missbrauchen. Elektrogeräte, Farbtöpfe, Dachpappe, Gartenlaubenteile und Hausmüll gehören nicht in den Sperrmüll! Schlimm würde es in unseren Wohngebieten aussehen, wenn unsere Hausverwalter den Unrat, der vom Entsorger nicht mitgenommen wird, einfach liegen lassen würden. Anbei einige Fotos, nachdem der Sperrmüll abgeholt wurde. Solche»Beute«sammeln unsere Hausverwalter regelmäßig nach jeder Sperrmüllaktion ein. Die Kosten hierfür trägt die Genossenschaft und damit jeder einzelne von uns! Handwerkerstunden Der Handwerker war bei Ihnen, um einen Defekt zu beheben. Sie sind froh und zufrieden, dass Sie Ihre Wohnung danach wieder problemlos nutzen können. Damit der Handwerker auch korrekt für seine Leistung bezahlt werden kann, achten Sie bitte darauf, dass der Arbeitsnachweis, auf dem Sie für die geleistete Arbeit quittieren sollen, vollständig ausgefüllt ist. Dies gilt auch für die Anfangs- und Endzeiten der Arbeiten. Unterschreiben Sie niemals blanko! Anonyme Mitteilungen Hin und wieder gehen bei uns anonyme Mitteilungen ein, in denen wir über vermeintliche Unarten einzelner Mitmenschen informiert werden. In den seltensten Fällen können wir hier helfen, weil Problemlösungen immer nur in einem Miteinander gefunden werden können. Also sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie etwas stört. Und kommen Sie zu uns, wenn Sie Hilfe bei der Bewältigung eines Problems benötigen. Was gehört nicht in die Toilette? Allein im vergangenen Jahr hat die Genossenschaft mehrere Tausend Euro für die Beseitigung von Schäden in der Abwasserentsorgung aufwenden müssen. Gut die Hälfte davon resultiert aus der Zweckentfremdung des Toilettenbeckens als Mülleimer. Katzenstreu, Hygieneartikel, Kondome, Speisereste, Bratenfett, Verdorbenes aus Einweckgläsern, Kehricht, Putzlappen und ähnliches dürfen nicht im Toilettenbecken verschwinden! Heizung Auch wenn s jetzt erst mal wieder Sommer wird, der nächste Herbst kommt bestimmt. Wenn die Temperatur im Tagesmittel an 3 aufeinanderfolgenden Tagen unter 15 C fällt, beginnt die nächste Heizperiode. Fangen Sie rechtzeitig an zu Heizen und warten Sie nicht, bis die Wände ausgekühlt sind. So schaffen Sie sich ein behagliches Wohnklima, vermeiden erhöhte Heizkosten um die Wände wieder warm zu bekommen und vermeiden damit auch Schimmelbildung!

27 Sicher online zahlen ist einfach. Wenn Sie mit paydirekt, unserem neuen Service, direkt mit Ihrem Girokonto bezahlen können. Und dem guten Gefühl, dass Ihre Daten in sicheren Händen sind. Ein Bezahlverfahren made in Germany. Einfach im Online-Banking registrieren. Infos unter: I Industriereinigung I Glas- und Unterhaltsreinigung I Teppich- und Polsterreinigung I Hausmeisterservice I Grünanlagenp ege I Fassadenreinigung I Graf tientfernung I Containerdienst Industriereinigung I Luftkanalreinigung I Kanaluntersuchung I Kanalreinigung I I Beseitigungen von Verstopfungen 24 h Tage Bad-Wilsnacker-Straße Wittenberge Telefon Fritz-Reuter-Straße Pritzwalk Telefon

28 Das bedeutet Mehr. Das Komplettpaket für die Immobilienwirtschaft

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